Seit dem 1. August 2020 gilt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“. Nach 14 Jahren wurden sowohl Inhalte als auch Struktur der Ausbildungsordnung des Mediengestalters/der Mediengestalterin Bild und Ton den Anforderungen der Praxis angepasst. Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung von Wahlqualifikationen dar. Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie 3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Mehr dazu in der Ausbildungsordnung: www.gesetze-im-internet.de/butmedausbv/BJNR030000020.html
Wie verhält es sich mit den neuen Wahlpflicht-Themenfeldern der Ausbildung Mediengestalter Bild und Ton?
Seit dem 1. August 2020 gilt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“. Nach 14 Jahren wurden sowohl Inhalte als auch Struktur der Ausbildungsordnung des Mediengestalters/der Mediengestalterin Bild und Ton den Anforderungen der Praxis angepasst. Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung von Wahlqualifikationen dar. Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll, in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie 3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Mehr dazu in der Ausbildungsordnung: www.gesetze-im-internet.de/butmedausbv/BJNR030000020.html
Heute bestanden💪
Super