Wanderung inkl. Übernachtung im Nationalpark Sächsische Schweiz [4K]

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 14 окт 2024
  • Der Nationalpark Sächsische Schweiz ist immer wieder eine Reise wert.
    Dieses mal bin ich mit einem Freund zu einer Wanderung inkl. Übernachtung von Bad Schandau aufgebrochen. Über die Schrammsteine sind wir bis zum kleinen Winterberg gegangen, um dort unser Nachtlager in einer Boofe aufzuschlagen. An diesen Orten ist das Übernachten offiziell erlaubt.
    Am nächsten Morgen sind wir dann um 5:30 Uhr aufgestanden und waren pünktlich zum Sonnenaufgang an der Winterbergscheibe, an der man einen atemberaubenden Blick über das Elbsandsteingebirge hat.
    Mutter Natur zeigt sich dort von Ihrer besten Seite. Einfach wunderschön.

Комментарии • 5

  • @Elbwobbler77
    @Elbwobbler77 4 года назад +1

    Gefällt mir sehr gut. Das ist eine sehr schöne Landschaft...da will ich auch hin.👍 Weiter so. Viele Grüße Jörn

    • @der_lachs
      @der_lachs  4 года назад +1

      schön das dir das video gefällt. vielen dank für deinen kommentar.

  • @nationalparksachsischeschw6381
    @nationalparksachsischeschw6381 4 года назад +3

    Sehr geehrter Herr "Lachs-TV",
    Im Nationalpark Sächsische Schweiz ist es verboten zu zelten oder im Freien zu übernachten. Als Ausnahme und in Anerkennung der Tradition aus dem Sächsischen Klettersport ist es möglich, an 58 gekennzeichneten Freiübernachtungsstellen (Boofen) im Freien zu übernachten, soweit dies in unmittelbarem Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersportes erfolgt und der Schutzzweck des Nationalparks dadurch nicht beeinträchtigt wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 9 Nationalpark-Verordnung). Andernfalls ist das Übernachten streng untersagt. Wir bitten Sie hiermit, diese Tatsache in Ihrer Video-Beschreibung zu ändern.
    Außerdem sind im Nationalpark Sächsische Schweiz alle Handlungen verboten , die zu einer Zerstörung, Beschädigung und nachteiligen Veränderung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer sonstigen erheblichen Störung führen. Dazu gehört ebenso außerhalb von bebauten und eingefriedeten Grundstücken Feuer (dazu zählen auch Gas- und Campingkocher) anzuzünden oder zu unterhalten (§ 6 Pkt. 14, Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Nationalparkregion Sächsische Schweiz). Ein Zuwiderhandeln gegen die Verbotstatbestände kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 € geahndet werden.
    Wir bitten Sie hiermit, die entsprechenden Passagen in dem von Ihnen eingestellten Video zu löschen, damit keine weiteren Personen zur Nachahmung angeregt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz

    • @der_lachs
      @der_lachs  4 года назад +1

      Liebes Team vom Nationalpark Sächsische Schweiz,
      sicherlich habt ihr übersehen, das ich sowohl in meinem Beschreibungstext als auch im Video selbst darauf hinweise, dass wir in einer Boofe übernachtet haben und das Übernachtungen auch nur dort offiziell erlaubt sind.

    • @nationalparksachsischeschw6381
      @nationalparksachsischeschw6381 4 года назад +3

      @@der_lachs Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
      Das ist richtig und ein wertvoller Hinweis. Ich sehe nur leider keine Verbindung zum Klettersport in Ihrem Video und "kochen" impliziert das Anzünden von Feuer.