Ich warte schon auf die ganzen Kommentare, a la: "Ich tausche nicht um, da mein Führerschein "unbegrenzt" gültig ist, bla bla bla. Die Leute sollten sich mal richtig erkundigen. Das, was sie als "unbefristet gültig" erworben haben, ist ihre Fahrerlaubnis mit den entsprechenden Klassen. Das Dokument, also der Führerschein selbst, kann jederzeit für ungültig erklärt werden, durch entsprechende Gesetze, wie es jetzt seitens der EU gekommen ist. Wer also meint, er könne mit seinem "altem" FS weiterfahren, begeht zunächst "nur" eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 10,- €. Noch, denn dabei wird es nicht bleiben. Die Polizei kann euer Vergehen, bzw. wird euer Vergehen, wenn ihr mehrmals mit eurem "altem" FS erwischt werdet, an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde melden. Diese wird Euch dann eine erneute Frist setzen, bis wann ihr den FS umgetauscht haben müsst, anderenfalls werden Euch dann nicht mehr eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, sondern ihr bekommt ein Bußgeldverfahren,, welches dann richtig teuer werden kann, wenn ihr Euch auch dann noch weigern solltet, euren FS umzutauschen. Dann lieber den alten FS umtauschen, die ca. 25,- € zahlen und gut ist. Euren alten FS könnte ihr ja wieder mitnehmen, der wird nur "ungültig" gestempelt.
Es gibt halt diese Prinzipienreiter. Die wollen nicht verstehen dass die Gesetzte die Gültigkeit vorgeben und nicht die Dokumente selber. Und das mit dem Erwischt werden muss man ja auch erst mal schaffen. Gibt ja Menschen die nie kontrolliert werden und ich glaube kaum dass die Polizei sich das groß merkt. Wenn ich Jahrgang 53 wären, würde ich es darauf anlegen. Man ist zum Stichtag 80 und wenn man noch fit ist, dann tickt die Uhr. Generell sich für die paar Euro diesen Stress zu machen ist doch viel simpler einfach den neuen zu beantragen.
Im alten grauen Führerschein (dem klassischen Lappen), da werden wirklich Fahrerlaubnisklassen als unbefristet gültig ausgeschrieben. Gut okay, in der Karte (egal ob die alte oder neue) auch. Wo sich viele aber dran stoßen, ist beispielsweise folgendes: man hat einen Scheckkartenführerschein (erworben zwischen 1999 und 2012 beispielsweise), also die "alte" Karte. Da gibt es auch schon das Feld 4b, Ablaufdatum, da steht aber ein Minus drin, was viele (ich denke auch nicht ganz zu unrecht) als "unbefristet" interpretieren.
@@MisterBerndGuten Abend, Besitzstandsschutz ist wenn der Führerschein von 1991 erworben ist. Oder vorher .. Die Karte Führerschein kam 2002 ! ( Die EU war originell Handelsabkommen) Ich habe Klasse 3 von 1991 und Klasse 2 umgestellt CE von September 2002 . Mit dem LKW Führerschein CE kam die Karte raus. ( hatte Rosa Pappe bis 2002 wurde abgelöst . )
Blicke bei dem Führe rschein tauschen nicht durch. Habe einen Scheckkarten Führerschein, ausgestellt in 2012. Unter 4b gibt es nur einen Strich (4b -). Wie lange ist den dieser Führerschein gültig?
dgr-lz9xd, ein Ablaufdatum steht unter 4b nur bei Führerscheinen, die ab dem 19.2013 ausgestellt wurden. Wenn dein Scheckkartenführerschein 2012 ausgestellt wurde, musst du erst bis zum 19.01.2033 tauschen. Mehr zu den Fristen findest du hier 👉️ scom.ly/adac_fsumtausch_yt VG Marion/ Social Team
Wichtiger Punkt am Ende vergessen zu erwähnen: die 12 t für Gespanne gelten ÜBER 50 Jahren OHNE Gesundheitszeugnis. Ansonsten darf man bis zu 7,5 t fahren SOWIE das 1,5 fache Anhängergewicht = 11,25t = 118,75t !
Warum soll ich mich darum selbst kümmern mein FS von 1987 leistet mir seit dem gute Dienste. Wenn der Staat meint ich brauch nen neuen dann bitte gerne aber nur kostenfrei und ohne mehrfache Behördengänge. Ich hätte mir als langjähriges ADAC Mitglied hier auch mehr Einsatz gegen die Ausgestaltung der Umtauschaktion gewünscht
Guten Abend, Jahrgang 1970 Führerschein Klasse 3von 1991 ,Klasse 2 umgestellt auf CE 2012 September. Zuerst Rosa Pappe,mit Klasse 2 CE gab Karten Führerschein ( da gab noch keine EU !!) Und Wechsel ab 2025 hängt erst ab Jahrgang 1971 an ! Und Wer sein Führerschein nicht ändert den betrifft es! Es ist die 4. Änderung der Führerscheine seit der EU!!. Bleiben Sie bei der Wahrheit
Umtausch wurde beantragt, der neue Führerschein ist wahrscheinlich in 8 Monaten !!! fertig. Was nun, darf ich zwischen dem Stichtag und dem Eintreffen des neuen Führerscheins dann immer mit Bußgeldbescheiden rechnen? Oder ist man im “Umtauschregister” der Bundesregierung registriert? Vielleicht kann das jemand beantworten @adac
@ADAC Frage zu einem anderen Thema. Überholen im Tempolimit bei mehrspurigen Fahrbahnen. Es heißt ja, man muss mit ausreichend höherer Geschwindigkeit Überholen, wie ist das jetzt aber, wenn der PKW rechts bei erlaubten 130 mit 133 km/h nach GPS fährt, und man selber mit 134/135 km/h nach GPS jetzt überholt. Auf der einen Seite, nach StVO nicht erlaubt, weil man mit zu niedriger Differenzgeschwindigkeit überholt, auf der anderen Seite darf ja auch nicht mehr schneller gefahren werden, ohne ein Foto zu riskieren. Diese Thematik ist vermehrt in Diskussionen an anderer Stelle aufgekommen. Und in eurem Video zum Thema Überholen ist es nicht erwähnt worden.
razorix6843, deine Frage passt zwar eher zu dem von dir angesprochenen Video, gerne antworten wir aber hier: Man darf auch beim Überholen das angeordnete Tempolimit nicht überschreiten. Dazu gibt's ein eigenes Video 👉️ ruclips.net/video/v4PdLzsIYXM/видео.html . VG Marion/ Social Team
Ist das selbe. Unsere Clubjuristen / die Juristen des ADAC sind Volljuristen, haben also ein abgeschlossenen Jurastudium mit Referendariat. Sie sind Mitarbeiter des ADAC e.V. und haben sich auf das Verkehrsrecht sowie die Rechtsthemen rund um die Mobilität spezialisiert. 😊 VG Andi / Social Team
Die Gespanne bis 18,5 T sind die Klasse CE79. Da die Klasse CE79 offiziell zur Klasse C zählt, gilt die Beschränkung auf 18,5 t nur bis zum 50. Lebensjahr. Wenn du weiterhin die CE79 haben möchtest, musst du diese erneut beantragen. Die Klassen C1 (LKW bis 7,5 T) und C1E (LKW-Gespanne bis 12 t) gelten weiterhin, allerdings nur privat. Als Berufskraftfahrer, musst du auch so alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck.
Hi Stefan, das sollte eigentlich kein Problem sein. Den Umtausch selbst nimmt man bei der Fahrerlaubnishörde in der Stadt vor, in der man am Umtauschtag wohnt (Erstwohnsitz). VG Andi / Social Team
Für mich gilt der Stichtag 19.01.2025. Was passiert denn, wenn ich bis dahin nicht umtausche? Habe ich beispielsweise im Februar 2025 dann nicht mehr die Chance umzutauschen oder im Jahre 2026? Diese Frage wird leider in keiner Information beantwortet, leider auch nicht in diesem Video. Nachteilig ist natürlich aus meiner Sicht auch die Befristung, steht doch in meinem Dokument noch "Fahrerlaubnis unbefristet gültig" (und ja, ich kenne den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein!), aber die Befristung des Dokuments gab es eben bisher nicht und in der Praxis bedeutet das ja eine regelmäßige Erneuerung im Gegensatz zur bisherigen Regelung, bei der das eben nicht der Fall war. Wäre ja schon komisch, wenn man ab dem 20. Januar dann eine erneute Fahrprüfung machen müsste.
Das wurde doch im Video erklärt. Wer den Stichtag verpennt, fährt ohne gültigem Dokument und muss 10€ blechen, wenn er erwischt wird. Es wird zwar nicht explizit erwähnt, aber es ergibt sich trotzdem dass man auch danach noch umtauschen kann, da man ja weiterhin die Klassen fahren darf. Kann ja auch sein dass man bisher keinen Bedarf hatte, weil man nicht gefahren ist und erst später wieder fahren will. Es mag zwar auch stimmen dass das Dokument selber nicht ablaufen kann, aber das Gesetz gibt vor was ein gültiges Dokument ist und nicht das Dokument selber. Man könnte jetzt vors Gericht ziehen (in der Annahme das dies bisher nicht geschehen ist und es dazu ein Urteil gibt) und dagegen angehen. Diesen Schritt finde ich aber irgendwie Quatsch. Es kostet ja einen nur ein paar Euro und etwas Zeit, was man ab da dann alle 15 Jahre machen darf. Macht man mit dem Perso und Reisepass ja auch nicht anders. Außerdem erspart man sich dadurch Stress und könnte auch einfacher gewisse Dienstleistungen inanspruch nehmen, wie zb. Carsharing, wenn man zb. Nen transporter unkompliziert leihen will. Man muss ja keine Prüfung machen oder sonstiges nachweisen.
Hallo Stefan, wurde eigentlich alles im Video beantwortet. Bei 2:12 erwähnen wir, dass keine neue Prüfung gemacht werden muss. Und dass man auch später noch umtauschen kann, erklären wir ab 2:50. VG Marion/ Social Team
Hallo Marion und vielen Dank für die Antwort! Wenn man auch noch später umtauschen kann, dann bin ich ja beruhigt. Ich habe mir das Video erneut angesehen. Bei 2:12 sprecht ihr über Personen, die rechtzeitig umtauschen. Ab 2:50 sagt ihr, dass man noch weiter fahren darf, dass die Klassen erhalten bleiben und man ggf. 10 Euro wegen des Dokuments zahlen muss, von späterem Umtausch habe ich das nichts gehört. Naja, ich brauche auch noch diese Karteikartenabschrift, da kann ich auch nicht verstehen, dass in der heutigen Zeit die Behörden es noch nicht mal schaffen, sich da untereinander auszutauschen und sich auch darum der Bürger selbst kümmern muss. Zudem benötigt man einen Termin, diese werden immer für 14 Tage freigeschaltet und sind immer sofort weg. Dafür soll ich dann aber 30,30 Euro zahlen. Naja, nochmals vielen Dank und liebe Grüße!
@@stefanbaack3291 Hallo Stefan, danke für deine Rückmeldung. Bei beiden genannten Stellen im Video wurden deine Fragen eigentlich gleich zu Beginn - ganz kurz - beantwortet. Aber dein Unverständnis für die fehlende Vernetzung der Behörden, die Zusatzkosten und die Schwierigkeiten überhaupt einen Termin zu bekommen, ist absolut verständlich. Liebe Grüße aus München
@@stefanbaack3291das mit dem Terminen beim Straßenverkehrsamt (unsere Fahrerlaubnisbehörde hier im Landkreis) kenne ich, nicht nur von Führerscheinangelegenheiten, auch bei Fahrzeugzulassungen. Ich kann mich tatsächlich glücklich schätzen, dass ich innerhalb meines Landkreises in einer relativ flexibel aufgestellten Kommune wohne, was in der Nachbarkommune auch schon wieder anders aussieht. Wenn ich jetzt vor der Entscheidung stünde, kurzfristig meinen Führerschein tauschen zu müssen oder zu wollen, dann könnte ich einfach (mit den nötigen Unterlagen) zu meiner Kommune ins Bürgerbüro gehen und müsste dafür nicht extra zum Straßenverkehrsamt des Landkreises. Das Bürgerbüro kann ohne Termin aufgesucht, die nehmen meinen Antrag entgegen und leiten den entsprechend weiter. Das geht zwar auch nicht mit allen Führerschein angelegenheiten, aber beim Thema Führerschein tauschen würde es funktionieren. Beim Straßenverkehrsamt kommt man ja ohne Termin überhaupt nicht mehr weiter. Schauen Sie doch einfach mal auf der Homepage ihrer Stadt/kommune, was da bei den Leistungen des Bürgerbüros zum Thema Führerschein steht. Vielleicht haben Sie ja Glück und können das Straßenverkehrsamt "umgehen".
Ich werde nicht müde, es wieder zu posten. Vielleicht wird der Kommentar ja mal nicht wie durch Zauberhand gelöscht? Was ihr in dem Video zum Thema Jahrgang vor 1953 sagt, nämlich dass man mit dem umtauschen Zeit bis 2033 hat ganz egal wann der Führerschein ausgestellt wurde, ist nur bedingt richtig und zwar dann, wenn man immer noch seinen alten Papierführerschein hat. Hat man zwischenzeitlich allerdings schon mal auf die bald "alte" Scheckkarte umgestellt, so ist die Umtauschfrist einzig und alleine vom Ausstellungsdatum des Scheckkartenführerschein abhängig.
@@norbertflohr4145 Danke für deinen Hinweis👍 Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein (unabhängig vom Ausstellungsdatum) - erst bis zum 19.1.2033 tauschen. VG Andi / Social Team
Interessiert mich alles nicht. Ich behalte meinen rosa Führerschein. Überall nur noch Abzocke. Als nächstes kommt dann der jährliche Umtausch. TÜV soll wohl auch demnächst jährlich sein. ....und Tickets bezahle ich auch grundsätzlich nicht 🖕
Ich warte schon auf die ganzen Kommentare, a la:
"Ich tausche nicht um, da mein Führerschein "unbegrenzt" gültig ist, bla bla bla.
Die Leute sollten sich mal richtig erkundigen. Das, was sie als "unbefristet gültig" erworben haben, ist ihre Fahrerlaubnis mit den entsprechenden Klassen. Das Dokument, also der Führerschein selbst, kann jederzeit für ungültig erklärt werden, durch entsprechende Gesetze, wie es jetzt seitens der EU gekommen ist.
Wer also meint, er könne mit seinem "altem" FS weiterfahren, begeht zunächst "nur" eine Ordnungswidrigkeit und zahlt 10,- €. Noch, denn dabei wird es nicht bleiben. Die Polizei kann euer Vergehen, bzw. wird euer Vergehen, wenn ihr mehrmals mit eurem "altem" FS erwischt werdet, an die örtliche Fahrerlaubnisbehörde melden. Diese wird Euch dann eine erneute Frist setzen, bis wann ihr den FS umgetauscht haben müsst, anderenfalls werden Euch dann nicht mehr eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, sondern ihr bekommt ein Bußgeldverfahren,, welches dann richtig teuer werden kann, wenn ihr Euch auch dann noch weigern solltet, euren FS umzutauschen.
Dann lieber den alten FS umtauschen, die ca. 25,- € zahlen und gut ist. Euren alten FS könnte ihr ja wieder mitnehmen, der wird nur "ungültig" gestempelt.
Es gibt halt diese Prinzipienreiter. Die wollen nicht verstehen dass die Gesetzte die Gültigkeit vorgeben und nicht die Dokumente selber.
Und das mit dem Erwischt werden muss man ja auch erst mal schaffen. Gibt ja Menschen die nie kontrolliert werden und ich glaube kaum dass die Polizei sich das groß merkt. Wenn ich Jahrgang 53 wären, würde ich es darauf anlegen. Man ist zum Stichtag 80 und wenn man noch fit ist, dann tickt die Uhr.
Generell sich für die paar Euro diesen Stress zu machen ist doch viel simpler einfach den neuen zu beantragen.
Im alten grauen Führerschein (dem klassischen Lappen), da werden wirklich Fahrerlaubnisklassen als unbefristet gültig ausgeschrieben. Gut okay, in der Karte (egal ob die alte oder neue) auch.
Wo sich viele aber dran stoßen, ist beispielsweise folgendes: man hat einen Scheckkartenführerschein (erworben zwischen 1999 und 2012 beispielsweise), also die "alte" Karte. Da gibt es auch schon das Feld 4b, Ablaufdatum, da steht aber ein Minus drin, was viele (ich denke auch nicht ganz zu unrecht) als "unbefristet" interpretieren.
@@MisterBerndGuten Abend, Besitzstandsschutz ist wenn der Führerschein von 1991 erworben ist. Oder vorher .. Die Karte Führerschein kam 2002 ! ( Die EU war originell Handelsabkommen) Ich habe Klasse 3 von 1991 und Klasse 2 umgestellt CE von September 2002 . Mit dem LKW Führerschein CE kam die Karte raus. ( hatte Rosa Pappe bis 2002 wurde abgelöst . )
Blicke bei dem Führe
rschein tauschen nicht durch. Habe einen Scheckkarten Führerschein, ausgestellt in 2012. Unter 4b gibt es nur einen Strich (4b -). Wie lange ist den dieser Führerschein gültig?
dgr-lz9xd, ein Ablaufdatum steht unter 4b nur bei Führerscheinen, die ab dem 19.2013 ausgestellt wurden. Wenn dein Scheckkartenführerschein 2012 ausgestellt wurde, musst du erst bis zum 19.01.2033 tauschen. Mehr zu den Fristen findest du hier 👉️ scom.ly/adac_fsumtausch_yt
VG Marion/ Social Team
Wichtiger Punkt am Ende vergessen zu erwähnen: die 12 t für Gespanne gelten ÜBER 50 Jahren OHNE Gesundheitszeugnis.
Ansonsten darf man bis zu 7,5 t fahren SOWIE das 1,5 fache Anhängergewicht = 11,25t = 118,75t !
Wow ! Hundertachtzehn tonnen....Den Lappen hol ich mir ! Bisher konnt ich nur 40 t !
Guten Abend,15 Jahre Entscheidung kam von Spanien da der Führerschein gültig ist!!
Warum soll ich mich darum selbst kümmern mein FS von 1987 leistet mir seit dem gute Dienste.
Wenn der Staat meint ich brauch nen neuen dann bitte gerne aber nur kostenfrei und ohne mehrfache Behördengänge.
Ich hätte mir als langjähriges ADAC Mitglied hier auch mehr Einsatz gegen die Ausgestaltung der Umtauschaktion gewünscht
Guten Abend, Jahrgang 1970 Führerschein Klasse 3von 1991 ,Klasse 2 umgestellt auf CE 2012 September. Zuerst Rosa Pappe,mit Klasse 2 CE gab Karten Führerschein ( da gab noch keine EU !!) Und Wechsel ab 2025 hängt erst ab Jahrgang 1971 an ! Und Wer sein Führerschein nicht ändert den betrifft es! Es ist die 4. Änderung der Führerscheine seit der EU!!. Bleiben Sie bei der Wahrheit
Umtausch wurde beantragt, der neue Führerschein ist wahrscheinlich in 8 Monaten !!! fertig.
Was nun, darf ich zwischen dem Stichtag und dem Eintreffen des neuen Führerscheins dann immer mit Bußgeldbescheiden rechnen?
Oder ist man im “Umtauschregister” der Bundesregierung registriert?
Vielleicht kann das jemand beantworten @adac
@ADAC Frage zu einem anderen Thema.
Überholen im Tempolimit bei mehrspurigen Fahrbahnen. Es heißt ja, man muss mit ausreichend höherer Geschwindigkeit Überholen, wie ist das jetzt aber, wenn der PKW rechts bei erlaubten 130 mit 133 km/h nach GPS fährt, und man selber mit 134/135 km/h nach GPS jetzt überholt. Auf der einen Seite, nach StVO nicht erlaubt, weil man mit zu niedriger Differenzgeschwindigkeit überholt, auf der anderen Seite darf ja auch nicht mehr schneller gefahren werden, ohne ein Foto zu riskieren.
Diese Thematik ist vermehrt in Diskussionen an anderer Stelle aufgekommen. Und in eurem Video zum Thema Überholen ist es nicht erwähnt worden.
razorix6843, deine Frage passt zwar eher zu dem von dir angesprochenen Video, gerne antworten wir aber hier: Man darf auch beim Überholen das angeordnete Tempolimit nicht überschreiten. Dazu gibt's ein eigenes Video 👉️ ruclips.net/video/v4PdLzsIYXM/видео.html . VG Marion/ Social Team
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Adac Jurist und Adac Clubjurist? Oder ist dass das Selbe?
Ist das selbe. Unsere Clubjuristen / die Juristen des ADAC sind Volljuristen, haben also ein abgeschlossenen Jurastudium mit Referendariat. Sie sind Mitarbeiter des ADAC e.V. und haben sich auf das Verkehrsrecht sowie die Rechtsthemen rund um die Mobilität spezialisiert. 😊 VG Andi / Social Team
ist doch ganz einfach z.B,.München was passiert am 19.01.2025 Sonnenaufgang um 07:55 Uhr Sonnenuntergang um 16:53 Uhr.....
Hätten wir dich nur früher gefragt🤣- danke nullachtfunfzehn5237!
Zum Glück wohne ich in Frankreich, da habe ich noch einiges Zeit😄
Klasse 3 lässt aber auch Gespannte bis 18,5 to zu und nicht nur is 12 Tonnen.
Die Gespanne bis 18,5 T sind die Klasse CE79. Da die Klasse CE79 offiziell zur Klasse C zählt, gilt die Beschränkung auf 18,5 t nur bis zum 50. Lebensjahr. Wenn du weiterhin die CE79 haben möchtest, musst du diese erneut beantragen.
Die Klassen C1 (LKW bis 7,5 T) und C1E (LKW-Gespanne bis 12 t) gelten weiterhin, allerdings nur privat. Als Berufskraftfahrer, musst du auch so alle 5 Jahre zum Gesundheitscheck.
Wenn Wohnort nicht Ausstellort des Dokumentes ist dann ist es leider nicht so einfach
Hi Stefan, das sollte eigentlich kein Problem sein. Den Umtausch selbst nimmt man bei der Fahrerlaubnishörde in der Stadt vor, in der man am Umtauschtag wohnt (Erstwohnsitz). VG Andi / Social Team
Für mich gilt der Stichtag 19.01.2025. Was passiert denn, wenn ich bis dahin nicht umtausche? Habe ich beispielsweise im Februar 2025 dann nicht mehr die Chance umzutauschen oder im Jahre 2026? Diese Frage wird leider in keiner Information beantwortet, leider auch nicht in diesem Video. Nachteilig ist natürlich aus meiner Sicht auch die Befristung, steht doch in meinem Dokument noch "Fahrerlaubnis unbefristet gültig" (und ja, ich kenne den Unterschied zwischen Fahrerlaubnis und Führerschein!), aber die Befristung des Dokuments gab es eben bisher nicht und in der Praxis bedeutet das ja eine regelmäßige Erneuerung im Gegensatz zur bisherigen Regelung, bei der das eben nicht der Fall war. Wäre ja schon komisch, wenn man ab dem 20. Januar dann eine erneute Fahrprüfung machen müsste.
Das wurde doch im Video erklärt. Wer den Stichtag verpennt, fährt ohne gültigem Dokument und muss 10€ blechen, wenn er erwischt wird. Es wird zwar nicht explizit erwähnt, aber es ergibt sich trotzdem dass man auch danach noch umtauschen kann, da man ja weiterhin die Klassen fahren darf. Kann ja auch sein dass man bisher keinen Bedarf hatte, weil man nicht gefahren ist und erst später wieder fahren will.
Es mag zwar auch stimmen dass das Dokument selber nicht ablaufen kann, aber das Gesetz gibt vor was ein gültiges Dokument ist und nicht das Dokument selber. Man könnte jetzt vors Gericht ziehen (in der Annahme das dies bisher nicht geschehen ist und es dazu ein Urteil gibt) und dagegen angehen.
Diesen Schritt finde ich aber irgendwie Quatsch. Es kostet ja einen nur ein paar Euro und etwas Zeit, was man ab da dann alle 15 Jahre machen darf. Macht man mit dem Perso und Reisepass ja auch nicht anders. Außerdem erspart man sich dadurch Stress und könnte auch einfacher gewisse Dienstleistungen inanspruch nehmen, wie zb. Carsharing, wenn man zb. Nen transporter unkompliziert leihen will. Man muss ja keine Prüfung machen oder sonstiges nachweisen.
Hallo Stefan, wurde eigentlich alles im Video beantwortet. Bei 2:12 erwähnen wir, dass keine neue Prüfung gemacht werden muss. Und dass man auch später noch umtauschen kann, erklären wir ab 2:50. VG Marion/ Social Team
Hallo Marion und vielen Dank für die Antwort! Wenn man auch noch später umtauschen kann, dann bin ich ja beruhigt. Ich habe mir das Video erneut angesehen. Bei 2:12 sprecht ihr über Personen, die rechtzeitig umtauschen. Ab 2:50 sagt ihr, dass man noch weiter fahren darf, dass die Klassen erhalten bleiben und man ggf. 10 Euro wegen des Dokuments zahlen muss, von späterem Umtausch habe ich das nichts gehört. Naja, ich brauche auch noch diese Karteikartenabschrift, da kann ich auch nicht verstehen, dass in der heutigen Zeit die Behörden es noch nicht mal schaffen, sich da untereinander auszutauschen und sich auch darum der Bürger selbst kümmern muss. Zudem benötigt man einen Termin, diese werden immer für 14 Tage freigeschaltet und sind immer sofort weg. Dafür soll ich dann aber 30,30 Euro zahlen. Naja, nochmals vielen Dank und liebe Grüße!
@@stefanbaack3291 Hallo Stefan, danke für deine Rückmeldung. Bei beiden genannten Stellen im Video wurden deine Fragen eigentlich gleich zu Beginn - ganz kurz - beantwortet. Aber dein Unverständnis für die fehlende Vernetzung der Behörden, die Zusatzkosten und die Schwierigkeiten überhaupt einen Termin zu bekommen, ist absolut verständlich. Liebe Grüße aus München
@@stefanbaack3291das mit dem Terminen beim Straßenverkehrsamt (unsere Fahrerlaubnisbehörde hier im Landkreis) kenne ich, nicht nur von Führerscheinangelegenheiten, auch bei Fahrzeugzulassungen.
Ich kann mich tatsächlich glücklich schätzen, dass ich innerhalb meines Landkreises in einer relativ flexibel aufgestellten Kommune wohne, was in der Nachbarkommune auch schon wieder anders aussieht.
Wenn ich jetzt vor der Entscheidung stünde, kurzfristig meinen Führerschein tauschen zu müssen oder zu wollen, dann könnte ich einfach (mit den nötigen Unterlagen) zu meiner Kommune ins Bürgerbüro gehen und müsste dafür nicht extra zum Straßenverkehrsamt des Landkreises. Das Bürgerbüro kann ohne Termin aufgesucht, die nehmen meinen Antrag entgegen und leiten den entsprechend weiter. Das geht zwar auch nicht mit allen Führerschein angelegenheiten, aber beim Thema Führerschein tauschen würde es funktionieren. Beim Straßenverkehrsamt kommt man ja ohne Termin überhaupt nicht mehr weiter.
Schauen Sie doch einfach mal auf der Homepage ihrer Stadt/kommune, was da bei den Leistungen des Bürgerbüros zum Thema Führerschein steht. Vielleicht haben Sie ja Glück und können das Straßenverkehrsamt "umgehen".
Was interessiert mich die EU, ich habe sie nicht gewählt.
Ich werde nicht müde, es wieder zu posten. Vielleicht wird der Kommentar ja mal nicht wie durch Zauberhand gelöscht?
Was ihr in dem Video zum Thema Jahrgang vor 1953 sagt, nämlich dass man mit dem umtauschen Zeit bis 2033 hat ganz egal wann der Führerschein ausgestellt wurde, ist nur bedingt richtig und zwar dann, wenn man immer noch seinen alten Papierführerschein hat. Hat man zwischenzeitlich allerdings schon mal auf die bald "alte" Scheckkarte umgestellt, so ist die Umtauschfrist einzig und alleine vom Ausstellungsdatum des Scheckkartenführerschein abhängig.
Neee ! wir sind -trotz neuem Scheckkartenformat" erst 2033 "dran " ! Mal richtig informieren hilft !
Mal auf der Seite der Bundesregierung nachschauen da steht ganz am Ende mit Sternchen was dazu ... Das und nur das ist ausschlaggebend !
@@norbertflohr4145 Danke für deinen Hinweis👍 Wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein (unabhängig vom Ausstellungsdatum) - erst bis zum 19.1.2033 tauschen. VG Andi / Social Team
@@ADAC dieser "Sternchen-Zusatz" auf der Seite der Bundesregierung ist mir tatsächlich neu. Wieder was dazugelernt.
Interessiert mich alles nicht.
Ich behalte meinen rosa Führerschein.
Überall nur noch Abzocke.
Als nächstes kommt dann der jährliche Umtausch.
TÜV soll wohl auch demnächst jährlich sein.
....und Tickets bezahle ich auch grundsätzlich nicht 🖕
Guten Abend,Sie haben DDR Führerscheine vergessen!!