Krankengeld während Sperre bei Arbeitsagentur?
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- Опубликовано: 19 май 2024
- Ist es möglich, Krankengeld zu beziehen, wenn man zurzeit eine Sperre bei der Arbeitsagentur abbrummt? In diesem Video gibt's die Antwort.
Und hier kannst Du weitere Infos zu diesem wichtigen Thema nachlesen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meld...
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Da werde ich grade hinkommen. Zu Ende Mai Aufhebung und kann erst Mitte Juni eine neue Arbeit anfangen. So steh ich 2 Wochen in der Luft. Bin zur Zeit krank und komme jetzt in die sechste Woche.
Also, wenn ich krankgeschrieben bin und dann ohne Grund kündige während ich bereits KG beziehe, dann läuft das Krankengeld nach dem Ende des Jobs erst mal weiter bis zur Aussteuerung. Da ist doch noch gar keine Sperre und noch kein ALG in Sicht, solange man über das Ende des Dienstverhältnisses hinaus krankgeschrieben ist. An welcher Stelle soll es denn dann zwölf Wochen Sperre geben. Arbeitslos meldet man sich erst wenn man das KG zu Ende ist.
Das hier geschilderte Problem entsteht in der Regel nicht nach der Aussteuerung. Sondern wenn man vorher noch nicht krankgeschrieben war.
@@sovd-sh-sozialrecht ich hab es dann gestern auch kapiert. Pfingsten sollte man das Handy weglegen 🫢
Kann ich als Rentner auch Krankengeld beziehen ich bezahle ja auch in die Krankenkasse 😊
Wenn man einem Job nachgeht, glaube ich ja.
Als voller Erwerbsminderungs-Rentner schon mal nicht.
Und wenn man als Altersrentner weiterarbeitet, muss es eine Teilrente sein. Bei Vollrente auch nicht.
Also nur 99,99 % Rente beantragen, dann müsste es mit dem Krankengeld klappen. Aber mit der Krankenkasse absprechen. Ansonsten gibt es nur Entgeltfortzahlung sechs Wochen .
Nur in ganz bestimmten Situationen: www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/krankengeldanspruch-auf-das-versicherungsverhaeltnis-kommt-es-an/anspruch-haben-nicht-nur-arbeitnehmer_242_207806.html
Bald werde ich zum zweiten Mal ausgesteuert,werde Arbeitslosengeld beziehen,kann ich dann auch mich wenn nötig weiter hin krank schreiben lassen?
Das muss man sich im Detail anschauen. Bitte persönlich beraten lassen.
Der Krankenversicherungsschutz bleibt während der Sperre nicht bestehen. Man ist verpflichtet die Krankenversicherungsbeiträge aus eigener Tasche zu zahlen.
www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/wenn-sie-arbeitslos-sind/wie-bin-ich-waehrend-einer-sperrzeit-versichert-2005728