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Benno hatte den Zuschlag nicht "durch seine Armbewegung" (Antrag) erhalten; erhalten hatte er ihn erst durch die Worte des Versteigerers "Zum Ersten,...und zum Dritten...an den Herrn..." (Annahme);
Wer will von wem was woraus. § 433 II BGB.
Jetzt in der Berufung
Benno hatte den Zuschlag nicht "durch seine Armbewegung" (Antrag) erhalten; erhalten hatte er ihn erst durch die Worte des Versteigerers "Zum Ersten,...und zum Dritten...an den Herrn..." (Annahme);
Wer will von wem was woraus. § 433 II BGB.
Jetzt in der Berufung