@@d.k.7185 Sinn und Zweck sind der vergünstigte Steuersatz und meist auch Versicherungsbeitrag und Fahrt durch Umweltzonen, damit das KFZ auch nach wie vor in Betrieb gehalten werden kann. Die Allgemeinheit soll sich daran erfreuen - "historisches Kulturgut".
@@markusr7421 Der Sinn und Zweck ist das man die historische Technik der Nachwelt erhält und nicht das man billig und frei durch Umweltzonen fahren kann. Wenn das alle machen bräuchte man die Regelung nicht.
Die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe können komplex erscheinen, aber es gibt viele Ressourcen, die dabei helfen können, den Antrag erfolgreich zu stellen.
Man kann sein H-Kennzeichen auch wieder verlieren, wenn man Veränderungen vornimmt, die den Anforderungen nicht entsprechen. Das kann jede Polizeikontrolle und auch der Tüv beanstanden. ALLES ist jedoch "Ermessensspielraum" und liegt somit im Auge des Prüfers. Ich kenne jemanden, der hat seinen /8 Mercedes mit Rolle und Baumarktlack gestrichen. Dann noch mehrere Firmenaufkleber angebracht und dennoch ein H erhalten. Er ist Autohändler, bekannt aus Fernsehen und scheint sich mit dem Prüfer sehr gut "zu verstehen". Nichts ist unmöglich...
Also wenn der passat nen Kat schon bekomen hat oder hatte lohnt es sich ja nicht den aufwand auf sich auf zu nehmen denn dann hat er ja die grüne Umwelt plakette schon. Würde ja dann drauf zahlen an steuern beim H kenzeichen im gegensatz wenn er kein H hat selbst wenn er ne 2 liter maschiene hat lohnt es sich ihn normal writer laufen zu lassen.
Stimmt es denn, dass ich mit H Kennzeichen nur 5000 Kilometer pro Jahr fahren darf? Und dass ich, wenn ich mehr als diese 5000 Kilometer pro Jahr fahren will, dafür ein „Alltagsauto“ brauche?
Nein. Die Beschränkungen legen Versicherungen auf. Ein Alltagswagen wird von ihnen gefordert, um einen wesentlich günstigeren Oldtimer Tarif anbieten zu können. Das H-Kennzeichen erlaubt unbeschränkte Kilometerleistungen. Ich hatte einen Diesel auf H angemeldet, aber normal versichert und fuhr 20.000 km im Jahr.
@@markusr7421 Die speziellen Oldtimer-Versicherungen bieten viele Versicherer sowieso nicht an. Also einfach ganz normal nach Typenklasse versichern....
@@dermitderentetanzt3275 Macht bei der normalen Haftpflicht in der Regel keinen Sinn, da die Typenklassen so niedrig sind. Beispielsweise sind alle Vw Käfer in der Haftpflicht in Typenklasse 10. Das ist die niedrigste, die es gibt...
Mit Kaltlaufregler ist das Fahrzeug sogar günstiger im Steuerbetrag. Dann braucht man kein H Kennzeichen. Fachlich war der Prüfer aber auch nicht auf der Höhe.
Hoffentlich wird die Altersgrenze bald angehoben und zwar deutlich! Unter Oldtimer verstehe ich etwas anderes als einen 93er Passat etc. Vielleicht sollte man für diese Zeitepoche eine Youngtimerregelung einführen.
Für mich ist es ähnlich, aber für einen 18- jährigen ist das ein uraltes Auto. Hängt immer vom Standpunkt ab. Vielleicht sollte man staffeln. Ab 25 Jahre, 30 Jahre usw.
@@JD-td6dc ob es Sinn macht, wäre die nächste Frage. Mit H Kennzeichen zahlt man knapp 192 Euro Steuern im Jahr. Mein Astra F mit 1,6 Litern und D3 Abgasnorm, würde nur 108 Euro kosten. Da streite ich mich doch nicht mit einem Sachverständigen darum, dass ich nicht 84 Euro Steuern mehr zahlen darf, weil meine 17 Zoll Felgen nicht Zeitgenössisch sind ^^
Und ein Vorteil mit H kannste in die grünen Umweltzonen - auch mit einen Trabbi der ein H hat, ist evtl relevant wenn man da wohnt
Gibts bei den Ossis nicht.
Und das ist Sinn und Zweck einer Oldtimer-Zulsssung???
@@d.k.7185
Sinn und Zweck sind der vergünstigte Steuersatz und meist auch Versicherungsbeitrag und Fahrt durch Umweltzonen, damit das KFZ auch nach wie vor in Betrieb gehalten werden kann. Die Allgemeinheit soll sich daran erfreuen - "historisches Kulturgut".
@@markusr7421 Der Sinn und Zweck ist das man die historische Technik der Nachwelt erhält und nicht das man billig und frei durch Umweltzonen fahren kann. Wenn das alle machen bräuchte man die Regelung nicht.
Super erklärt und sehr hilfreich,danke euch.
Die Voraussetzungen für Prozesskostenhilfe können komplex erscheinen, aber es gibt viele Ressourcen, die dabei helfen können, den Antrag erfolgreich zu stellen.
Man kann sein H-Kennzeichen auch wieder verlieren, wenn man Veränderungen vornimmt, die den Anforderungen nicht entsprechen. Das kann jede Polizeikontrolle und auch der Tüv beanstanden.
ALLES ist jedoch "Ermessensspielraum" und liegt somit im Auge des Prüfers.
Ich kenne jemanden, der hat seinen /8 Mercedes mit Rolle und Baumarktlack gestrichen. Dann noch mehrere Firmenaufkleber angebracht und dennoch ein H erhalten. Er ist Autohändler, bekannt aus Fernsehen und scheint sich mit dem Prüfer sehr gut "zu verstehen".
Nichts ist unmöglich...
Es ist wichtig zu wissen, dass man bestimmte finanzielle Voraussetzungen erfüllen muss, um Prozesskostenhilfe zu erhalten.
Ging auch um Kasko Versicherungen, die sicherlich viele aufgrund des Wertes abschließen wollen...
Ab 10:40 ist die Aussage falsch. Selbstverständlich dürfen Oldtimer mit H-Zulassung auch gewerblich genutzt werden!
Wer Prozesskostenhilfe beantragen möchte, sollte sicherstellen, dass er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Wie sieht es mit einem Fahrzeug aus bei Elektro Umrüstung aus
rate mal
Also wenn der passat nen Kat schon bekomen hat oder hatte lohnt es sich ja nicht den aufwand auf sich auf zu nehmen denn dann hat er ja die grüne Umwelt plakette schon. Würde ja dann drauf zahlen an steuern beim H kenzeichen im gegensatz wenn er kein H hat selbst wenn er ne 2 liter maschiene hat lohnt es sich ihn normal writer laufen zu lassen.
Prost Leute 🍺
Stimmt es denn, dass ich mit H Kennzeichen nur 5000 Kilometer pro Jahr fahren darf?
Und dass ich, wenn ich mehr als diese 5000 Kilometer pro Jahr fahren will, dafür ein „Alltagsauto“ brauche?
Nein. Die Beschränkungen legen Versicherungen auf. Ein Alltagswagen wird von ihnen gefordert, um einen wesentlich günstigeren Oldtimer Tarif anbieten zu können.
Das H-Kennzeichen erlaubt unbeschränkte Kilometerleistungen. Ich hatte einen Diesel auf H angemeldet, aber normal versichert und fuhr 20.000 km im Jahr.
@@markusr7421 Die speziellen Oldtimer-Versicherungen bieten viele Versicherer sowieso nicht an. Also einfach ganz normal nach Typenklasse versichern....
...oder einen Versicherer suchen, der einen Oldtimer Tarif anbietet.
@@dermitderentetanzt3275 Macht bei der normalen Haftpflicht in der Regel keinen Sinn, da die Typenklassen so niedrig sind. Beispielsweise sind alle Vw Käfer in der Haftpflicht in Typenklasse 10. Das ist die niedrigste, die es gibt...
Hatte einen Prüfer der wollte nur ein H anerkennen
Das über 30 Jahre alt ist und werksneu
Mit Kaltlaufregler ist das Fahrzeug sogar günstiger im Steuerbetrag. Dann braucht man kein H Kennzeichen. Fachlich war der Prüfer aber auch nicht auf der Höhe.
Auch Veränderungen, die der Sicherheit dienen, werden anerkannt - Umrüstung auf Scheiben- statt Trommelbremsen.
Hoffentlich wird die Altersgrenze bald angehoben und zwar deutlich! Unter Oldtimer verstehe ich etwas anderes als einen 93er Passat etc. Vielleicht sollte man für diese Zeitepoche eine Youngtimerregelung einführen.
Für mich ist es ähnlich, aber für einen 18- jährigen ist das ein uraltes Auto. Hängt immer vom Standpunkt ab.
Vielleicht sollte man staffeln. Ab 25 Jahre, 30 Jahre usw.
Ich könnte mittlerweile an meinen B Corsa ein H dran machen haha.
@@JD-td6dc ob es Sinn macht, wäre die nächste Frage. Mit H Kennzeichen zahlt man knapp 192 Euro Steuern im Jahr. Mein Astra F mit 1,6 Litern und D3 Abgasnorm, würde nur 108 Euro kosten. Da streite ich mich doch nicht mit einem Sachverständigen darum, dass ich nicht 84 Euro Steuern mehr zahlen darf, weil meine 17 Zoll Felgen nicht Zeitgenössisch sind ^^
ich musste anfangs der 90er den Kat eines 124er Spider noch ausbauen,weil es kein Gutachten gab
Vorher informieren ist erfolgreicher als mit der "Will aber Einstellung!" Vorteile einfordern!
15:13 man beachte die Reifen innen Fläche... so bekommt man noch TÜV?