32. Prof. Dr. Thomas Lobinger: Was dürfen Gewerkschaften im Arbeitskampf?

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  • Опубликовано: 20 авг 2019
  • Die Akademische Mittagspause der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg bietet exemplarische Einführungen in das juristische Denken und bringt zentrale Rechtsprobleme ebenso zur Sprache wie Strategien ihrer friedlichen Bewältigung. Sie leistet einen Beitrag zu den großen Verfassungsjubiläen von Weimar und Bonn. Sie widmet sich aber auch den rechtlichen Herausforderungen der Kunst und der Digitalisierung. Sie erörtert aktuelle Fragen des Strafrechts. Sie beleuchtet das schwierige Verhältnis von Recht, Geld und Arbeit. Und sie zeigt, wie sich eine überkommene Rechtsordnung europäisch und international öffnet.
    Recht prägt die Arbeit
    Vortrag: "Was dürfen Gewerkschaften im Arbeitskampf?"
    Thomas Lobinger beginnt mit dem erstaunlichen Befund, dass das Arbeitskampfrecht in Deutschland nicht gesetzlich geregelt ist. Allerdings sei eine gesetzesfreie Zone keine rechtsfreie Zone. Er gibt einen Überblick über das von Richterrecht geprägte Arbeitskampfrecht und stellt die frühere und die heutige Begründung der Rechtmäßigkeit von Streiks dar. Urteilen wie der Flashmob-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts liege ein dogmatisches Defizit zu Grunde, weshalb das Streikrecht als Ermächtigung zum Eingriff in fremde Rechtsgüter erscheine. Dies verkenne die spezifische zivilrechtliche Funktion des Arbeitskampfs, durch erlaubte "Kartellbildung" auf Arbeitnehmerseite den Wert der Arbeit paritätisch auszuhandeln.

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