1:50 Wenn der Geschäftsführer keine Zahlungen leisten darf heißt es, dass er sich nicht Anwaltliche Unterstützung holen darf und somit ist doch sicher, dass durch ein falsch eingereichten Insolvenzantrag verheerende folgen auf den Geschäftsführer zukommen werden! Oder übersehe ich etwas?
Es ist korrekt, dass im Fall der Insolvenzreife die Gesellschaft oftmals keine Anwaltstätigkeit wird finanzieren dürfen. Auch wird ein Anwalt eine Vergütung durch ein insolventes Unternehmen in aller Regel nicht akzeptieren. In der Unternehmenspraxis behilft man sich wie folgt: Wenn der Geschäftsführer auf anwaltliche oder steuerliche Hilfe angewiesen ist, wird er oder eine ihn nahestehende dritte Person das Honorar der Berater zahlen müssen. Die Geschäftsführung einer insolventen Gesellschaft sollte in jedem Fall haftungsträchtige Fehler vermeiden und frühzeitig aktiv werden.
Ich habe hier zu eine Rückfrage, bei Start-ups ist es nicht unüblich, dass diese durch Investoren mit Kapital in Form eines Darlehen z.B. über die Holding versorgt werden. Damit wäre ein Startup ggf. mit z.B. 1 Mio verschuldet. Die Investorengelder fließen aber erstmal weiter, bis das Startup ggf. Gewinne erwirtschaftet und das Darlehen zurückzahlen kann. Ab welchem Punkt wäre es nun für den Geschäftsführer kritisch. Wenn die Investoren (in dem Fall auch Gesellschafter) mitteilen, das Startup nicht mehr zu unterstützen?
Vielen Dank für die praxisrelevante Frage. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Gesellschafter ihr Fremdkapital üblicherweise mit einem Rangrücktritt gewähren. Das heißt, dass die Überschuldung durch ein passiviertes Darlehen nicht angeheizt wird. Konkret zu Ihrer Frage: Die Gesellschafter müssen um ihre Darlehen fürchten und der Geschäftsführer geht ins Risiko, wenn die Insolvenzreife droht und keine neuen benötigten Gelder bereitgestellt werden sollen. Der Geschäftsführer kann die Insolvenzverschleppung nur abwenden, wenn er vor einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellt. Wenn in einer sich abzeichnenden prekären Finanzlage klar ist, dass keine neuen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden und auch vorinsolvenzrechtliche Verfahren nicht möglich sind, muss engmaschig die Insolvenzreife professionell geprüft und dann rechtzeitig Insolvenzantrag gestellt werden.
Danke für das Video. Eine Frage zur Klarstellung: Wenn ein frisch gegründetes Unternehmen über 25k Eigenkapital und 75k Fremdkapital verfügt; zum Aufbau der Betriebsstätte 50k ausgibt, dann schaut zwar alles noch sehr gut und das Konto ist noch ausreichend gefüllt um über 1Jahr alle Fixkosten zu bezahlen. Allerdings wäre in diesem Moment das Eigenkapital negativ. In den kommenden Monaten kommt Umsatz und ein Ertrag von über 25k wird erzielt. Also ist das Eigenkapital nicht mehr negativ. Haben die Geschäftsführer hier etwas unrechtmässiges gemacht oder ist nur eine negatives Eigenkapital zum Stichtag des Jahresabschlusses von Bedeutung?
Ob etwaige Maßnahmen der Geschäftsführung unrechtmäßig sind, können wir nicht beurteilen. Der laufende Jahresabschluss wird zum Ende des Geschäftsjahres festgestellt. Dagegen kann ein insolvenzrechtlicher Überschuldungsstatus jederzeit relevant werden. Wenn der handelsrechtliche Jahresabschluss tatsächlich ein negatives Eigenkapital ausweist, ist schon wegen der Haftungsgefahr die Überprüfung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung angezeigt.
Ich beschäftige mich erst seit kurzem mit dem thema und das ist wahrscheinlich eine plumpe frage. Wenn ich all die von ihnen genannten maßnahmen einhalte, kann ich also mit ruhigem gewissen davon ausgehen, keine strafrechtliche verfolgung oder privatinsolvenz zu erleiden?
Vielen Dank für Ihre Frage. Insbesondere wenn Sie die Insolvenzverschleppung verhindern, lassen sich die größten und gefährlichen gesellschafts-, insolvenz- und strafrechtlichen Haftungsrisiken vermeiden.
Wenn das Unternehmen seit 2 Monaten keine gehälter zahlen kann und der geschäftsführer keinen Insolvenzantrag stellen will handelt es sich dann um Insolvenzverschleppung
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn ein Unternehmer kategorisch keine Gehälter zahlen kann, spricht vieles für eine Insolvenzreife. Das ist korrekt. Allerdings müsste bei der Frage der Insolvenzverschleppung die Finanzsituation konkret berücksichtigt werden.
1:50 Wenn der Geschäftsführer keine Zahlungen leisten darf heißt es, dass er sich nicht Anwaltliche Unterstützung holen darf und somit ist doch sicher, dass durch ein falsch eingereichten Insolvenzantrag verheerende folgen auf den Geschäftsführer zukommen werden! Oder übersehe ich etwas?
Es ist korrekt, dass im Fall der Insolvenzreife die Gesellschaft oftmals keine Anwaltstätigkeit wird finanzieren dürfen. Auch wird ein Anwalt eine Vergütung durch ein insolventes Unternehmen in aller Regel nicht akzeptieren. In der Unternehmenspraxis behilft man sich wie folgt: Wenn der Geschäftsführer auf anwaltliche oder steuerliche Hilfe angewiesen ist, wird er oder eine ihn nahestehende dritte Person das Honorar der Berater zahlen müssen. Die Geschäftsführung einer insolventen Gesellschaft sollte in jedem Fall haftungsträchtige Fehler vermeiden und frühzeitig aktiv werden.
Ich habe hier zu eine Rückfrage, bei Start-ups ist es nicht unüblich, dass diese durch Investoren mit Kapital in Form eines Darlehen z.B. über die Holding versorgt werden. Damit wäre ein Startup ggf. mit z.B. 1 Mio verschuldet. Die Investorengelder fließen aber erstmal weiter, bis das Startup ggf. Gewinne erwirtschaftet und das Darlehen zurückzahlen kann. Ab welchem Punkt wäre es nun für den Geschäftsführer kritisch. Wenn die Investoren (in dem Fall auch Gesellschafter) mitteilen, das Startup nicht mehr zu unterstützen?
Vielen Dank für die praxisrelevante Frage. Zunächst einmal ist festzustellen, dass die Gesellschafter ihr Fremdkapital üblicherweise mit einem Rangrücktritt gewähren. Das heißt, dass die Überschuldung durch ein passiviertes Darlehen nicht angeheizt wird. Konkret zu Ihrer Frage: Die Gesellschafter müssen um ihre Darlehen fürchten und der Geschäftsführer geht ins Risiko, wenn die Insolvenzreife droht und keine neuen benötigten Gelder bereitgestellt werden sollen. Der Geschäftsführer kann die Insolvenzverschleppung nur abwenden, wenn er vor einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit den Insolvenzantrag stellt. Wenn in einer sich abzeichnenden prekären Finanzlage klar ist, dass keine neuen Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden und auch vorinsolvenzrechtliche Verfahren nicht möglich sind, muss engmaschig die Insolvenzreife professionell geprüft und dann rechtzeitig Insolvenzantrag gestellt werden.
Danke für das Video. Eine Frage zur Klarstellung: Wenn ein frisch gegründetes Unternehmen über 25k Eigenkapital und 75k Fremdkapital verfügt; zum Aufbau der Betriebsstätte 50k ausgibt, dann schaut zwar alles noch sehr gut und das Konto ist noch ausreichend gefüllt um über 1Jahr alle Fixkosten zu bezahlen. Allerdings wäre in diesem Moment das Eigenkapital negativ. In den kommenden Monaten kommt Umsatz und ein Ertrag von über 25k wird erzielt. Also ist das Eigenkapital nicht mehr negativ. Haben die Geschäftsführer hier etwas unrechtmässiges gemacht oder ist nur eine negatives Eigenkapital zum Stichtag des Jahresabschlusses von Bedeutung?
Ob etwaige Maßnahmen der Geschäftsführung unrechtmäßig sind, können wir nicht beurteilen. Der laufende Jahresabschluss wird zum Ende des Geschäftsjahres festgestellt. Dagegen kann ein insolvenzrechtlicher Überschuldungsstatus jederzeit relevant werden. Wenn der handelsrechtliche Jahresabschluss tatsächlich ein negatives Eigenkapital ausweist, ist schon wegen der Haftungsgefahr die Überprüfung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung angezeigt.
Ich beschäftige mich erst seit kurzem mit dem thema und das ist wahrscheinlich eine plumpe frage. Wenn ich all die von ihnen genannten maßnahmen einhalte, kann ich also mit ruhigem gewissen davon ausgehen, keine strafrechtliche verfolgung oder privatinsolvenz zu erleiden?
Vielen Dank für Ihre Frage. Insbesondere wenn Sie die Insolvenzverschleppung verhindern, lassen sich die größten und gefährlichen gesellschafts-, insolvenz- und strafrechtlichen Haftungsrisiken vermeiden.
Wenn das Unternehmen seit 2 Monaten keine gehälter zahlen kann und der geschäftsführer keinen Insolvenzantrag stellen will handelt es sich dann um Insolvenzverschleppung
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Wenn ein Unternehmer kategorisch keine Gehälter zahlen kann, spricht vieles für eine Insolvenzreife. Das ist korrekt. Allerdings müsste bei der Frage der Insolvenzverschleppung die Finanzsituation konkret berücksichtigt werden.