Sehr informatives Video, vielen Dank! :) Würdest du bei der gewerblichen Neuanmeldung als Kleinunternehmer im elektronischen Bereich (ECommerce, Content Creation etc.) direkt das OSS empfehlen? Was wären die Nachteile einer Anmeldung obwohl man unter der 10.000€ Grenze ist?
Danke. Wie im Video gesagt, sollte die 10000€ beobachtet werden. Wenn du in die Nähe kommst, kannst du dich registrieren. Einfach so, würde ich es nicht machen, weil es wieder eine Sache ist, die zu erledigen ist. In diesem Fall wäre es sog. Nullmeldung.
Schönes Video. Ich arbeite mich gerade in das Thema ein und der Tipp mit "am besten die UST nur berechnen aber nicht extra aufführen" erscheint mir wirklich clever. Dazu hatte ich noch einen vielleicht ergänzenden kreativen Geistesblitz. Wie wäre es, wann man stattdessen schreibt "Umsatzsteuer des Leistungsempfängerlandes, sofern §(entsprechender UST Paragraph) nicht greift" oder so ähnlich. So behält man sich die von dir angesprochene Tür offen, falls man für das Jahr mitten drin zu OSS switchen muss. Ich weiß allerdings nicht wie die rechtliche Beurteilung dazu ist. Aber du hast recht, ansonsten müsste man ja rückwirkend ALLE Rechnungen anpassen, wenn ein Land diesen Posten nicht akzeptiert. Ich frage mich nur, warum ein Land dies nicht sollte, letztlich haben die doch mit Dtl (BZST) einen Deal, oder nicht?
Vielen dank. Super mit dem Geistesblitz Ich würde von dem Hinweis jedoch abraten, weil er vor nichts schützt und im schlimmsten Fall sogar zu Rückfragen von den Kunden (und damit zu Arbeit führt) kommt. Das Gesetz ist für Fall klar. Sobald die Grenze überschritten wird (an Privatverkäufer) entsteht die Steuer vom Empfängerland. Durch das nicht ausweisen der deutschen Steuer kann die sich nicht falsch ausgewiesen werden.
@@steuerteam-hannover Okay, aber bin ich grundsätzlich nicht verpflichtet die UST-Steuer aufzuführen? Und noch eine Frage: aus deinem Tipp heraus habe ich impliziert, dass die Besteuerung dann rückwirkend mit dem jeweiligen Steuersatz des Leistungsempfängerlandes berechnet wird. Wenn ich an anderer stelle recherchiere heißt es, dass erst ab 10.000€ im Bestimmungsland versteuert werden muss. Warum sollte dies also auch rückwirkend gelten? Oder habe ich dich und deine TIpp hier komplett missverstanden und wer reden gerade aneinander vorbei? ;=)
Es gilt die 10000 Grenze. Wenn die aber nicht beachtet wird (was leider viel zu oft passiert) dann wird rückwirkend ab der Überschreitung der 10000€ die Steuer im Ausland fällig.so meinte ich das mit der Rückwirkung. Oft genug in der Praxis gehabt.
Sehr informatives Video, vielen Dank! :) Würdest du bei der gewerblichen Neuanmeldung als Kleinunternehmer im elektronischen Bereich (ECommerce, Content Creation etc.) direkt das OSS empfehlen? Was wären die Nachteile einer Anmeldung obwohl man unter der 10.000€ Grenze ist?
Danke. Wie im Video gesagt, sollte die 10000€ beobachtet werden. Wenn du in die Nähe kommst, kannst du dich registrieren. Einfach so, würde ich es nicht machen, weil es wieder eine Sache ist, die zu erledigen ist. In diesem Fall wäre es sog. Nullmeldung.
Schönes Video. Ich arbeite mich gerade in das Thema ein und der Tipp mit "am besten die UST nur berechnen aber nicht extra aufführen" erscheint mir wirklich clever. Dazu hatte ich noch einen vielleicht ergänzenden kreativen Geistesblitz. Wie wäre es, wann man stattdessen schreibt "Umsatzsteuer des Leistungsempfängerlandes, sofern §(entsprechender UST Paragraph) nicht greift" oder so ähnlich. So behält man sich die von dir angesprochene Tür offen, falls man für das Jahr mitten drin zu OSS switchen muss. Ich weiß allerdings nicht wie die rechtliche Beurteilung dazu ist. Aber du hast recht, ansonsten müsste man ja rückwirkend ALLE Rechnungen anpassen, wenn ein Land diesen Posten nicht akzeptiert. Ich frage mich nur, warum ein Land dies nicht sollte, letztlich haben die doch mit Dtl (BZST) einen Deal, oder nicht?
Vielen dank. Super mit dem Geistesblitz Ich würde von dem Hinweis jedoch abraten, weil er vor nichts schützt und im schlimmsten Fall sogar zu Rückfragen von den Kunden (und damit zu Arbeit führt) kommt.
Das Gesetz ist für Fall klar. Sobald die Grenze überschritten wird (an Privatverkäufer) entsteht die Steuer vom Empfängerland.
Durch das nicht ausweisen der deutschen Steuer kann die sich nicht falsch ausgewiesen werden.
@@steuerteam-hannover Okay, aber bin ich grundsätzlich nicht verpflichtet die UST-Steuer aufzuführen? Und noch eine Frage: aus deinem Tipp heraus habe ich impliziert, dass die Besteuerung dann rückwirkend mit dem jeweiligen Steuersatz des Leistungsempfängerlandes berechnet wird. Wenn ich an anderer stelle recherchiere heißt es, dass erst ab 10.000€ im Bestimmungsland versteuert werden muss. Warum sollte dies also auch rückwirkend gelten? Oder habe ich dich und deine TIpp hier komplett missverstanden und wer reden gerade aneinander vorbei? ;=)
Es gilt die 10000 Grenze. Wenn die aber nicht beachtet wird (was leider viel zu oft passiert) dann wird rückwirkend ab der Überschreitung der 10000€ die Steuer im Ausland fällig.so meinte ich das mit der Rückwirkung. Oft genug in der Praxis gehabt.
@@steuerteam-hannover Aaahhh! Okay, ich hatte dich komplett falsch verstanden. Ja, das macht natürlich Sinn!