Das (unbegründete) Ziehen der Notbremse ist eine Straftat, aber unterlassene Hilfeleistung ist auch eine Straftat. Und unterlassene Hilfeleistung würde im Raum stehen, wenn man weiß, dass ein dreijähriges Kind alleine am Bahnsteig und damit möglicherweise bald im Gleisbereich steht, aber dennoch nichts dagegen unternimmt. Kommt aber natürlich im Einzelfall darauf an, ob weitere Personen bei dem Kleinkind sind und ob der Zugbegleiter in der Nähe ist.
Ich denke man könnte den Missbrauch in solch einem Fall klar ausschließen, da man nunmal bei einem 3-jährigen Kind davon ausgehen muss, dass es dem Zug nachrennt und damit sich und andere gefährdet. Und klar, wenn das Kind nicht alleine (im Sinne von keine Aufsichts-/Bezugspersonen) aufm Bahnsteig ist ist diese Gefahr natürlich wieder nicht gegeben, dann würde der Missbrauch der Notfalleinrichtung klar im Raum stehen.
Deswegen tendiere ich in derartigen Grenzfällen dazu solange der Zug noch steht aber die Türen geschlossen sind die Sprechstelle zu betätigen und nur wenn der Zug los fährt würde ich die Notbremse ziehen... Schon allein weil eine gezogene Notbremse wieder Arbeit macht... Kommt aber drauf an, wenn eine Person IM Gefahrenbereich ist immer die Notbremse. Bei obigem Beispiel würde ich annehmen, da einige Türen sich ja sowieso regelmäßig schließen ohne dass der Zug los fährt, dass ein Kleinkind das jetzt nicht verdächtig fände und somit läge auch noch keine akute Gefahr vor.
Viel schlimmer ist doch, wenn sich die Leute nicht trauen, die Notbremse zu ziehen. Beim ICE von Eschede war beispielsweise genug Zeit und Platz, den anzuhalten. Ich erinnere mich noch, wie ich im TV einen Überlebenden in die Kamera sprechen sah, wie sein Wagen vibriert und gepoltert hat. Der fand es aber bei 200 km/h anscheinend nicht ausreichend bedenklich, um die Notbremse zu ziehen. Genauso der Typ, der erstmal den Zugbegleiter fragen gegangen ist. Wenn mir Teile des Fahrwerks ein Loch durch den Fußboden und das Dach schießen, dann gehe ich doch nicht fragen. Da sind zwei fucking Löcher im Wagenkasten, was braucht man noch? Ja. Und die, die das Leben der anderen Fahrgäste hätten retten können und müssen und es nicht getan haben, haben überlebt. Und einer hat ein Interview gegeben.
@@doctorhabilthcjesus4610 gegen die Fahrgäste und den Zug begleitet wurde, glaube ich sogar ein Strafverfahren geführt, aber die Angeklagte wurde freigesprochen. Bei den Fahrgästen halte ich es auch für richtig, denn Fahrgäste sind keine Garanten für den sicheren Bahnbetrieb. Das ist Aufgabe der Bediensteten.
Meiner Mutter ist fast dasselbe passiert, als ich auch etwa drei war. Einziger Unterschied: Ein anderer Fahrgast hat ihr zuerst geholfen, den Kinderwagen mit meinem Bruder auf den Bahnsteig zu hieven und wollte dann mich holen. Meine Mutter erzählt heute, knapp 20 Jahre später, immer noch davon, was das für ein Schrecken war und wie froh sie nachträglich ist, dass jemand anderes sofort die Notbremse gezogen hat. Insofern muss man sagen, dass dies wohl die beste Entscheidung in der Situation ist.
Die NBÜ ist dazu da, wenn die Notbremse in Tunneln gezogen wird, das zu überbrücken damit man aus dem Tunnel noch rausfahren kann. Der zug könnte Ja brennen und im Tunnel wäre es fatal wenn man den brennenden zug dort stehen lässt
Genau. Gleiches gilt für Brücken. Ein brennender Zug auf der Hohenzollernbrücke in Köln macht sich auch nicht gut und könnte im schlimmsten Fall die Tragfähigkeit der Brücke gefährden. Oder bei Brücken mit niedrigem Geländer, bei denen Gefahr besteht, dass Fahrgäste in Panik aus dem Zug springen und von der Brücke fallen. Oder wenn der Zug sich gerade noch 100m vom nächsten Haltepunkt entfernt befindet, wo Fahrgäste viel schneller und sicherer evakuiert werden können als auf freier Strecke.
Ein Bahnsteig ist ohnehin kein NBÜ Abschnitt. Selbst wenn er durch Drücken weiterfahren könnte, würde er nicht weiterfahren. Ganz im Gegenteil: Genau da in der Gegend soll er ja stehen bleiben, wenn er in einem NBÜ Abschnitt die Notbremsverzögerung auslöst.
Ich hatte es einmal bei der S Bahn in Hamburg das ein Fahrgast die S Bahn gerade so verpasst hat. Vom versuchten „noch hineinspringen“ hingen die Finger der Person zwischen den Gummilippen der Tür fest und die Tür blieb zu. Problem: der Rest der Person stand aber noch am Bahnsteig. Ich stand direkt an der Tür, die Person draußen panisch und versuchte ihre Hand herauszubekommen. Sie hat es zum Glück ca. Eine Sekunde vor Abfahrt rausbekommen, meine Hand lag auf dem Notbremshebel
Bei der S-Bahn Hamburg gab es früher mal so kleine Knöpfe, die mit einer Klappe mit Plombe rechts von der Tür gesichert waren mit einem Schild: ,,Aufhebung der Türblocksicherung, Mißbrauch strafbar!" Sehr häufig fehlte diese Plombe und in einigen Fällen auch die Klappe oder zeigt sehr häufige Gebrauchsspuren, weil viele Fahrgäsre bei in den Bahnhof einfaheenden S-Bahnen die Türblocksicherung vor dem Lokführer aufhoben, um von der noch ausrollenden S-Bahn abzuspringen und den Massenträgheitsschwung ausnutzend die Treppe zum Nachbarbahnsteig hocheilten, um den Anschlußzug noch erreichen zu können...Linien S1/S11 stadtauswärts am Bahnhof Hasselbrook um der Züge der ehemaligwn S4 und spätere ehemalige R10 noch erreichen zu können. Um diesem Mißbrauch Einhalt zu gewähren, verknüpfte man die Türblocksicherung mit der Notbremse, dieKnöpfe wurden entfernt und das Schild abgeändert in: ,,Aufhebung der Türblocksicherung, bitte Notbremse ziehen!"
Also aus dem Rettungsbereich kenn ich das so, dass man Notrufe auf jeden Fall wählen darf, wenn man den Eindruck hat, dass irgendeine Gefahrensituation entsteht oder schon vorhanden ist. Laien können Gefahrensituationen selten genau richtig einschätzen, deswegen gibt es da Spielraum; und ein Disponent in der Integrierten Leitstelle wird mit Sicherheit lieber zehn Leuten sagen "dafür brauchen sie keinen Rettungsdienst" als von einem zu hören, dass er sich nicht getraut hat anzurufen, obwohl er es musste.
Ich persönlich in der Situation, würde diese ebenfalls ziehen, gerade weil Menschen generell unberechenbar sind, und kleine Kinder erst recht, und ein 3 Jähriges Kind ist vermutlich komplett orientierungslos, und ihm könnte sonst etwas passieren, und Bahnhöfe sind alles andere als ungefährlich, ein gescheites EVU mit guter Denkweise, sollte bei der Begründung die Anzeige eigentlich schon vergessen
Ich habe mal vor langer langer Zeit, als man noch eine große Klappe hatte, einen Mitarbeiter der Bahn gefragt, wann ich die Notbremse ziehen dürfte. Daraufhin meinte er nur, dass er gleich für mich Zeit hätte. Wenige Minuten später, war er wieder mit zwei Bahnpolizisten an meinem Platz und er deutete auf mich. Einer der Polizisaten setzte sich mir gegenüber unter sagte sachlich und ohne Emotionen folgendes: "Eine Notbremse darf und sollst du ziehen, wenn du oder eine andere Person sich in Not befinden. Wichtig ist, dass du glaubst, dass sich jemand in Not befindet. Wenn sich hinterher herausstellt, dass eine Notbremsung nicht nötig gewesen wäre, aber du hast es geglubt, dass man dieser Person so besser oder schneller helfen kann, dann wird dich niemand deswegen zur Rechenschaft ziehen." Dann folgte 5 Sekunden Stille. Und dann dieser Satz: Wennn sich aber herausstellt, das jemand die Notbremse aus Spaß betätigt hat, dann sollte die Person nicht Glauben, dass wir (Die Bahnpolizei) das witzig finden. Die ganze Härte des Gesetzes wird diese Person treffen und vielleicht etwas mehr." Mit der Frage: "Ist deine Frage beantwortet?" und einem beschämenden Nicken meinerseits verließen sie unseren Platz. Und noch heute, Jahrzehnte später, muß ich immer an diesen Vorfall denken, wenn ich irgendwo im Zug oder Straßenbahn die Notbremse erblicke.
Bei aller liebe, war es nötig das so dreist zu erklären? Ich meine 2 bahnpolizisten wovon einer grimmig loserklärt? So nach dem motto du hättest etwas ausgefressen? Meiner meinung nach ist das eine berechtigte frage die das zugpersonal vollumfänglich beantworten können sollte. Und hätte sowas nicht auch genau so der zugschaffner in 2 kurzen sätzen beantworten können? Evtl. Mit zwei ungewöhnlichen beispielen und einem klassischen? Warst du zum schaffner etwa frech oder wie? Wenn du ganz normal gefragt hast empfinde ich die 2 bahnpolizisten als aufdringlich und unverschämt. Mir wäre das unangenehm gewesen.
@@vollyentertainmentinc.djvo8265 nein, der eine bahnpolizist hat das rezitieren der korrekten bedingungen für das notbremse ziehen einfach wochenlang vorm spiegel geübt weil er gehofft hat dass ihn mal jemand fragt. der mitarbeiter hat den bahnpolizisten extra dazugeholt um ihm den traum zu erfüllen. und die sind zu zweit da weil die immer zu zweit sind.
@@vollyentertainmentinc.djvo8265 Die Bullerei (auch die Bahnbullerei) kann nicht deutlich/hart genug sein. Denen tanzen doch schon genug Blödmänner:innen respektlos auf der Nase herum! Wäre ich n Bulle ... ich würde immer gleich die Waffe ziehen!
Dieses Thema erinnert mich an eine Fahrt nach Kiel vor ein paar Jahren... An der Spitze fuhr eine Diesellok, welche mehrere Doppelstock-Wagen gezogen hat. Ich war mit Freunden unterwegs und mitten während der Fahrt sah man draußen plötzlich ziemlich viel Dunst, welcher nach und nach auch innen in die Wagen kam. Da das alles immer schlimmer wurde, stank und der Innenraum mehr und mehr vernebelte, gingen wir weiter nach hinten, um zu schauen, ob es in einem anderen Wagen anders aussieht, aber Pustekuchen. Das war der Moment, in welchem eine Person rief, jemand solle die Notbremse ziehen, was dann auch getan wurde. Als der Zug dann stand, versuchten die Leute, die Tür aufzumachen, aber das bekam einfach niemand hin, unglaublich! Habe mich also zur Tür durchgedrückt, das Scheibchen eingeschlagen, den Knopf für die Türentriegelung betätigt und sie dann aufgezogen. Mitten auf dem Feld sah ich, dass über die Länge des Zuges keine weitere Tür offen war, keine einzige! Demnach strömten alle über die eine offene Tür nach einem kleinen Sprung nach unten das Feld. Was war nun los? Der Dieselmotor der Lok ist geplatzt und der ganze Rauch vom verbrannten Öl zog natürlich nach hinten an den Wagen vorbei, die das dann nach innen aufnahmen. Rettungskräfte waren innerhalb weniger Minuten viele da, denke, der Triebfahrzeugführer hat da Entsprechendes in die Wege geleitet. Verletzt wurde niemand, was Vergleichbares hab ich in all meiner Zeit, in der ich Bahn fahre, bisher nicht wieder erlebt.
Ich habe vor ein paar Monaten auch mitbekommen, dass ein Fahrgast die Notbremse gezogen hat. Wenige Sekunden später hat der Lokführer eine Durchsage gebracht, in der er gesagt hat, dass wenn es ein ernster Notfall wäre, man die Notbremse ein zweites Mal ziehen müsste. Dies ist dann nicht geschehen. Aber der Lokführer hatte da noch nicht gebremst. Vielleicht auch, weil es an einem Bundesligaspieltag war und viele Fußballfans im Zug zwischen Frankfurt Flughafen und Frankfurt Stadion waren.
Schlimmer ist doch, wenn sich die Leute nicht trauen, die Notbremse zu ziehen. Beim ICE von Eschede war beispielsweise genug Zeit und Platz, den anzuhalten. Ich erinnere mich noch, wie ich im TV einen Überlebenden in die Kamera sprechen sah, wie sein Wagen vibriert und gepoltert hat. Der fand es aber bei 200 km/h anscheinend nicht ausreichend bedenklich, um die Notbremse zu ziehen. Genauso der Typ, der erstmal den Zugbegleiter fragen gegangen ist. Wenn mir Teile des Fahrwerks ein Loch durch den Fußboden und das Dach schießen, dann gehe ich doch nicht fragen. Da sind zwei fucking Löcher im Wagenkasten, was braucht man noch? Ja. Und die, die das Leben der anderen Fahrgäste hätten retten können und müssen und es nicht getan haben, haben überlebt. Und einer hat ein Interview gegeben.
Ich erlebe das leider häufig. Nicht im Bahn Bereich, aber im Alltag. Wasserschaden im Haus und die Bewohner laufen durch das Wasser im Hausflur nach draußen, keiner wird angerufen, keiner meldet irgendwas. Ich glaube viele Leute haben einfach Angst davor, am Ende der "Verantwortliche" zu sein. Man muss sich dann um die Sache kümmern, man muss sich erklären, man muss ggf. damit rechnen das Leute denken man hat selbst etwas schlimmes gemacht..
Man muss noch berücksichtigen, dass in dem Moment wo das passiert der Vater erst einmal realisieren muss, dass er nicht mehr aussteigen kann. In so einem Moment geht einer Person erst einmal alles mögliche durch den Kopf, bis er auf die Suche nach der Notbremse geht. Vom zeitlichen Ablauf her, dürfte der Zug zu diesem Zeitpunkt schon aus dem Bahnsteigbereich heraus gewesen sein. Habe ähnliche Situationen in der Vergangenheit schon öfters erlebt. Teilweise war da der erste Schock so groß dass es ein paar Minuten gedauert hat, bis die Leute reagiert hatten und Mitfahrende gefragt haben was sie jetzt tun sollen. Es kommt bei der Bahn täglich vor, dass Leute helfen beim Einsteigen und dann geht die Tür zu und der Zug fährt ab. Das ein Kleinkind alleine am Bahnsteig zurück bleibt kommt zu Glück nicht so oft vor.
Ich habe es selbst schon erlebt dass mir der Zugführer meines Nahverkehrszugs kurz nach der Abfahrt medete ein Kleinkind sei alleine am Bahnsteig eines Haltepunktes ( Dedensen) an einer Schnellfahrstrecke zurück geblieben war. Da es auf dem Haltepunkt kein Personal gab, habe ich per Notruf über ZBF die Strecke sperren lassen! Ein Güterzug der kurz vor dem Haltepunkt war (Gegenrichtung) bekam den Auftrag mit Schrittgeschwindigkeit den Haltepunkt anzufahren, das Kind aufzunehmen und im Bahnhof Wunstorf dem Bahnpersonal (Aufsicht) zu übergeben. Das hat alles funktioniert. Damals gab es noch keine Handys.... RB Lokbi Z. i.R.
Und wie so was passiert ist - auch wenn im Video schön "um den Brei geredet wird - eigentlich auch schnell begriffen. Man Stelle sich nur vor man hat zwei Koffer Grosch, Kind und Kinderwagen, und ganz schnell ist man in dieser Position. Kind raus, "Pass schnell auf unsere Koffer" auf, umdrehen, Kinderwagen in der Hand, buff Tür zu. War mein erster Gedanke xD
Der "Notzeichen Paragraph" trifft dann zu, wenn kein Notstand erkennbar oder annehmbar war. Wer aus spontaner Hilflosigkeit darauf zurückgreift ist damit eher safe. Ganz im Sinne von better safe than sorry. Sonst würde ja im Zweifel niemand Gebrauch davon machen, weil man ja ständig verknackt würde. Missbrauch ist eben ein Gebrauch entgegen des Zwecks. Notstand erfüllt den Zweckgrundsätzlich, selbst wenn er nur angenommen wurde. Ich würde ein dreijähriges Kind allein in einem solchen Gefahrenbereich auch als Notstand betrachten und gegebene Möglichkeiten nutzen.
Ich saß mal in einer S-Bahn, da war ein Mann, der hat im Bahnhof die Notbremse gezogen und das besonders lustig gefunden. Der Lokführer kam hinter und fragte ihn, was los ist, aber der Mann hat nur gelacht. Am Ende kam die Polizei und hat den Mann mitgenommen, da hat er immer noch gelacht.
Die Notbremse ist eine Sicherheitseinrichtung die im Notfall unmittelbar auf das Triebfahrzeug einwirkt und die Pfeife betätigt, damit der Lokführer eine Bremsung einleiten kann. So wurde es ab 1875 einheitlich in Deutschland geregelt. Da viele Lokführer damit nicht viel anfangen konnten und die so ausgelösten Signale der Pfeife falsch deuteten, verknüpfte man das Ziehen der Notbremse mit dem Bremsventil, was eine Zwangsbremsung zur Folge hatte, die bis zum Stillstand des Zuges führte. Eine Überbrückung und Bremsverzögerung war aus Sicherheitsgründen eh nicht ratsam, da das damalige, einlösige Bremssystem erst nach Entleerungung aller Bremszylinder diese wieder mit Luft befüllte, so daß die Bremse für spätere Bremsungen unbrauchbar war, bis alle Bremszylinder wieder befüllt waren. Denn im Falle einer weiteren ,,Notbremsung" wirkte dann die Luftbremse nicht, so daß Unfälle vorprogrammiert waren wie damals im französischen Bahnhof Garre du Montpernasse oder irgendwo in Irland, wo Lokomotiven den Prellbock überfuhren und das Bahnhofsgebäude beschädigten. Eine Betätigung der Notbremse führte zum Stillstand des Zuges. Prominentestes Beispiel zum Mißbrauch der Notbremse lieferte Reichskanzler Bismarck der unter Kaiser Wilhelm I diente und häufig von Berlin nach einer Sitzung im Reichstag noch nach Hause fuhr, da sein Schnellzug nicht in Aumühle bei Hamburg anhielt oder er seinen Anschlußzug ab Hamburg Hbf nach Aumühle bzw Büchen häufig nicht bekam, zog Reichskanzler Bismarck etwa in Höhe der späteren Bahnstation Friedrichsruhe, die Notbremse und hielt ,,seinen" Schnellzug an, in dem er drinsaß, ging nach dem Ziehen der Notbremse zum Zugführer und zahlte die 100 Reichsmark (RM) Strafe und stieg dann auf freier Strecke vor seinem Schloß aus. Ihm seinetwegen bewog die Berlin Hamburger Eisenbahn einen Bahnhof zu bauen, an dem bei Bedarf auch Schnellzüge hielten, wenn er vor dem Einsteigen dem Zugpersonal signalisierte, dort anhalten zu sollen. Bismarck wurde nämlich in einem Fall zu einer höheren Geldstrafe offiziell verurteilt als die üblichen 100 RM zum mißbräuchlichen Ziehen der Notbremse, als es Mal zu Personenschäden im Zug kam, den er durch das mißbräuchliche Ziehen der Notbremse verursachte. Wer nämlich die Notbremse zieht, muß zivilrechtlich für alle Folgekosten haften, die entstehen können, das kann in der heutigen Zeit den finanziellen Ruin zur Folge haben, wenn entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden. Das Strafgeld zum mißbräulichen Ziehen der Notbremse sind dann die geringsten Sorgen.
Als ich noch Zugschaffnerin (so hießen Zugbegleiterinnen früher) war, hätte ich es verstehen können wenn der Vater in der Situation eine Gefahr bzw. Notlage annimmt. Noch ein paar Beispiele wo ein Fahrgast in meinem Zug die Notbremse nutzte: Er hat beobachtet wie ein kleines Metallteil während der Fahrt vom Waggon abgefallen ist. Für den Lokführer war es gut den Schaden zu kennen, beurteilen zu können und wir konnten sicher in den nächsten Bahnhof. Gut gemacht ;) Ich sehe und spüre wie der Waggon vor mir aufklettert. Notbremse betätigt. Der Lf hatte es auch schon selbst bemerkt und schon gehandelt. Niemandem was passiert, puh :) Ein Fahrgast bemerkt eine undichte Bremsleitung und betätigt die Notbremse. Hätte der Zug auch von selbst getan wenn die Leitung keine Luft mehr gehabt hätte, aber so konnten wir viel früher Gegenmaßnahmen ergreifen. Gut gemacht ;) Ganz schlechte Idee war es als ein Eisenbahnfan mal testen wollte wie schnell der Zug bremsen würde wenn er das macht. Da gabs dann Ärger.
Es gibt mittlerweile sogar Züge, ICE4 lässt grüßen, die reagieren auf eine gezogene Notbremse unterschiedlich. Sie unterscheiden ob der Zug am Bahnsteig losgefahren ist oder sich in voller Fahrt befindet. Am Bahnsteig wird unmittelbar eine Zwangsbetriebsbremsung eingeleitet. Während der Fahrt hat der Lokführer 10 Sekunden Zeit zu entscheiden ob NBÜ Abschnitt oder nicht, bevor der Zug reagiert. Also man sieht sehr gut wie wichtig das Punkt Bahnsteig ist dabei.
Meines Wissens ist in der Schweiz dieses Verhalten vorgeschrieben. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob die ICE4 alle mehrsystemfähig für die Schweiz sind, oder ob das nur jemand generell sinnvoll fand.
@@sebastianlabusch465 Nachdem letztens in der Schweiz ein Zugbegleiter nach der Zugabfertigung in einer Tür eingeklemmt, mitgeschleift und getötet wurde (und leider keiner zeitnah die Notbremse gezogen hat), macht diese Regelung des "sofort Anhaltens" kurz nach der Abfahrt sehr viel Sinn. Das mit den NBÜ Abschnitten kommt ja zudem in der Schweiz vermutlich viel häufiger vor durch die vielen Tunnel.
@@DerKatzeSonne Die NBA (Notbremsanforderung) ist in der Schweiz seit bald 20 Jahren Standard. Nach einem Halt mit Türfreigabe kann der Lf die NBA während den ersten 100m nicht überbrücken. Die Hauptleitung entleert sich sofort und der Zug kommt zum Stillstand. Nach den 100m ertönt erst währen 10s ein Alarm im Führerstand. Der Lf kann in dieser Zeit die Notbremsung überbrücken, darf dies aber nur, wenn der Zug auf einer Brücke oder in einem Tunnel zum stehen käme.
Ich war einmal bei einer Notbremsung dabei, in dem Fall war es aber die Zugbegleiterin, die die Notbremse gezogen hat. Der ICE 1 ist im Bahnhof angehalten, hat die Türen geöffnet, ich bin mit meinem Fahrrad eingestiegen und dann fing der Zug plötzlich an zu rollen.
Wenn im ICE in deinem Abteil ein Eisenteil durch den Boden schlägt, bitte Notbremse ziehen - Das hätte Eschede verhindern können. Klar, die Familie stand unter Schock, daher will ich ihnen keinen Vorwurf machen. Der NDR hat übrigens einen sehr gut gemachten und ergreifenden Podcast zu Eschede herausgebracht, kann ich sehr empfehlen!
Tach. Hier ein Gegenbeispiel. Es gab mal eine Dokumentation zum ICE-unglück von Eschede. Der Radreifen durchbohrte der Nachbarsitz eines Passagier der ersten Klasse. Trotz dieser sehr erheblichen Abweichung vom Normzustand zog niemand die Notbremse.
Wenn man mit einem kleinen Kind alleine reisen muss, dann ist es absolut richtig. Wir hatten in Buchholz einen ähnlichen Fall, da hat das Zugpersonal erst sauer aber anschließend vollkommen hilfsbereit und richtig reagiert. Selbst wenn FB an Bord ist, gibt es keine Garantie, dass die Situation klar eingeschätzt werden kann und dafür gibt es nunmal diese Sicherheitseinrichtung... btw. Türaufhalter und Co. sind in Zügen in denen ich mitfahre sehr gefährdet, denn die sorgen für die meisten unnötigen Verspätungen und daraus resultierenden Folgen. Hatte mal so einen Fall wo eine Person die Tür offen hielt (gegen den Motor), weil eine andere Person noch eben ein Ticket am Automaten ziehen muss. Wir hatten schon +10min auf der Uhr. Meine Reaktion kurz drauf hinweisen, die Person möge einen Schritt zurück machen, zur Not auch LAUT und dann hoffen, dass die Tür vor einer Störung noch zu geht (in den meisten fällen hilft ein ZU-Knopf) @peterle Ich freue mich über diese heiteren Videos. Weiter so!
Nur das Problem sehe ich darin, dass die Zeit zum Abschätzen der Situation meist nicht da ist. Solche akuten Situationen werden größtenteils durch Emotionen wie Angst oder Unsicherheit bestimmt. Da es sich um Sekunden handelt, und der Zug in Bewegung ist, bleibt einem nicht viel Zeit, über eine Berechtigung des ziehen einer Notbremse nachzudenken. Das könnte auch fatale Folgen haben. Ich sehe es also so, dass die Berichtigung dann vorliegt, wenn die Situation nicht einschätzbar ist. Klar, sollte dies nicht bei Belanglosen geschehen, nur ist das nicht immer klar einsehbar.
aus dem grund dürfen piloten auch ohne erklehrungsbedürfniss landungsversuche abbrechen. (sollange sie es nicht mehrmals machen) sie werden dann zwar vom Tower gefragt warum, um sicherzu gehen dass keine gefahr für dieses oder andere flugzeuge besteht, aber es reicht ein "irgendwas hat einfach nicht gestimmt"
Stimmt. Ich hatte mal den letzten Halt verpasst. Das Licht ging aus, ich zur Tür gesprintet, diese war aber schon zu. Da stand ich nun. Der Zug setzte sich langsam in Bewegung... Da gehen einem alle Gedanken durch den Kopf. Was mach ich jetzt? Notbremse? Nee, lieber nicht. Taste zum Sprechen mit dem Zugführer drücken? Puh, da hatte ich schon bei anderen Situationen mal beobachtet, dass darauf nicht zeitnah reagiert wurde. Aber bei diesem Gedanken war der Zug schon komplett aus dem Bahnhof raus. Das geht so schnell... Aber ich war im vordersten Wagen, also wählte ich die Möglichkeit Nr. 3: An der Tür zur Führerkabine klopfen. Ende vom Lied: Zug fuhr nach Absprache mit dem Fahrdienstleiter wieder zurück in den Bahnhof und setzte mich ab... puh war das peinlich. Aber auch erschreckend - dass dort kein Blick in den Fahrgastraum geworfen wurde.
Hey, cooles Video! Also erstmal könnte man natürlich diskutieren warum der Vater reingeht und das kleine Kind draußen Steht aber darum soll es nicht gehen. Ich würde an der Stelle auch die Notbremse ziehen so ein 3 Jähriges am Bahnsteig ist ja auch nicht geil da kann viel passieren. Es ist in dem Moment auch nicht geil für Fahrgäste und TF wenn die Notbremse gezogen wird aber kaum auszudenken was mit dem 3 Jährigen Kind passiert wenn der Vater zur nächsten Station und zurück fährt.
Ich hab mal Notruf über 110 abgesetzt, weil eine 628 mit offene Türen losgefahren war. Ich stand auf Bahnsteig. Vordere Tür ging zu und hintere Tür blieb auf.
Der Fall ist ein Fall für die Notbremse. Hat man sich zB daheim ausgesperrt und drinnen im Haus ist das Kind, dann kann man problemfrei die Feuerwehr für eine Türöffnung holen.
Anderer Fall: Wenn der ganze Wagen schon längere Zeit vibriert und rattert, und wenn schließlich ein dickes Metallteil den Boden durchschlägt und neben deinem Sitz herausschaut, dann geh nicht erst den Zugbegleiter holen, sondern zieh >> sofort
Deswegen finde ich das es wichtig ist das ein zub eine Abfertigungs hilfe gibt . Die nbü schaltet sich zumindest bei den Zügen die ich fahre erst nach 25 sec ein und die darf ich nur in einer nbü strecke benutzen
Diese NBÜ kann auch hochgradig gefährlich sein. Z.B. wenn die Notsituation gerade dadurch entsteht, dass der Lokführer - aus welchem Grund auch immer - nicht bremsen kann oder will. Dann wäre eine physikalisch davon unabhängige Möglichkeit, den Zug zum stehen zu bringen, entscheidend.
Die NBÜ verzögert nur die Auslösung zur Notbremsung - wenn der Lockführer nicht innerhalb einiger Sekunden reagiert und die Notbremsung unterdrückt, bremst der Zug. Genauso, wenn die SiFa nicht rechtzeitig quittiert wird. Auch eine Amokfahrt ist auf den meisten Gleisen inzwischen unmöglich, da per PZB bzw. LZB eine Notbremsung ausgelöst werden kann, die der Zugführer nicht verhindern kann. Z.B. wenn ein Haltesignal überfahren wird.
Wer auf dieser Welt will mich dazu zwingen meinen dreijährigen am Bahnhof zu lassen, da muss man nicht fragen ob dem was passiert sondern ob er da im Krankenwagen oder Leichenwagen rausgeholt wird.
Ich habe die ausführliche Deko vom Unglück in Eschede gesehen. Da gab es eine Familie, die beobachtet haben soll, wie so ein Eisenteil durch den Zugboden nach oben geschossen kam. Und was macht die Familie? Sie laufen durch den ganzen Zug, um den Schaffner zu suchen. Als ob er das Teil wieder nach unten drücken könnte. Unfassbar! Ich hätte an deren Stelle sofort die Notbremse gezogen und hätte damit vielleicht 101 Menschen das Leben gerettet.
Ich habe einmal zugesehen, wie ein Betrunkener kurz for Abfahrt eine Latsche zwischen Zug und Platform verloren hatte, und sofort hinterher gesprungen ist. Zum Glück hat auch ein schnell denkender Passagier im Zug dies auch gesehen und die Notbremse gezogen.
Bei den Gelsenenkirchener Straßen/U-Bahnen (Linien 301 und 302) gibt es interessanter weise auch an einigen (nicht allen) Haltestellen Notbremseinrichtungen an den Haltestellen. Ich weiß nicht, wie diese auf Technischer Ebene Funktionieren, aber sie existieren.
Ich würde rein nach meinem Bauchgefühl für halbe Strafe plädieren: Die Bahn muss für die Verzögerungen im evtl. nachfolgenden Verkehr, was unter Umständen enorme Kosten verursachen kann, entschädigt werden und dieser Fall ist ja kein Versicherungsfall. Was aber gebüsst werden sollte, ist das alleine stehenlassen eines 3-jährigen Kindes auf dem Perron (Verletzung der Aufsichtspflicht bei Schutzbefohlenen).
Bei einer NBÜ wird trotzdem sofort eine Notbremsung eingeleitet, ich kann Sie als Tf lediglich im Nachgang durch den Füllstoß überbrücken (NBÜ System DB). Dies darf ich aber nur in einem NBÜ-Abschnitt, z. B. einem Tunnel, nicht aber an einem Bahnhof. Leute, die so etwas schreiben haben einfach keine Ahnung.
Ist halt ein krasser Fall. Ich bin selbst Vater. Mittlerweile würde mein Sohn kurz das Handy zücken und sagen: "k, warte dann im McDonalds. Und ohne Kids Menü gehen wir da nicht raus!" Aber mit 3 Jahren wäre mir alles Geld der Welt egal gewesen, jede Strafe hätte ich mit Dank angenommen, solange meinem Sohn nichts passiert. Da hätte ich die Notbremse auch gezogen. Ich denke dass der Richter das auch guten Grund angesehen hätte. Die Möglichkeiten sind in diesem Moment einfach begrenzt. Und jede Sekunde, die der Kleine am Bahnsteig steht, kann entscheidend sein. Auf anderer Seite wäre es bei mir aber auch nicht so weit gekommen. Das mit dem Kinderwagen hätte ich anders gelöst.
1:54min Warum unterstellst du dem Vater da Fahrlässigkeit? Vielleicht war er allein unterwegs, nicht alle Züge und Bahnsteige sind barrierefrei. Er hatte also vielleicht gar keine andere Möglichkeit? Bei Frauen allein mit Kind wird oft geholfen, wenn auch nicht immer, bei Männern dagegen höchst selten! Glücklicherweise habe ich dieses Problem nicht mehr, meine Lütte ist schon 12! Anders sieht es da bei denen aus, die ihren Ausstieg verpennt haben und dann die Notbremse ziehen. Lustige Episode aus alten Zeiten. Bin mit 'nem Freund Stuttgart-Marbach mitgefahren, Hinfahrt war kein Problem, Rückfahrt dagegen schon. Diesmal mit der Lok voran und nach jedem Halt beim Anfahren "Türstörung", wichtig, erst nachdem sich die Lok schon in Bewegunggesetzt hat! Jedes Mal Schnellbremse, aussteigen einmal den Zug längs, alle Türen in Ordnung weiter.... Rate mal was schließlich als Ursache gefunden wurde 🤭
@@christophwegener8409 nee, man hatte irgendwann wegen einer Störung Lok und Wagenpark getrennt, dabei aber das ZWS-Kabel vergessen. Beim Wiederkuppeln fiel die defekte Dose am Wagen nicht auf, man hat nur im Schub betrieb getestet. 🫣🫣🫣
Humor " Wenn alle Toiletten defekt sind und man dringend muss und der Zug nicht hält, einfach Notbremse ziehen, Ab aufs Feld Seine Sache erledigen Und dann zurück zum Zug"
10 месяцев назад
Als Vater zweier Kinder würde ich sagen, ich hätte auch die Notbremse gezogen. Wenn man um das Wohl seines Kindes fürchtet, sind einem doch strafrechtliche Konsequenzen eher egal. Ich würde eher nachher ins Gefängnis gehen als mein Kind im Stich zu lassen. Aus meiner Erfahrung mit Zügen in Österreich hätte ich jedoch als erstes die Türnottaste gedrückt. Und bei den neuen Zügen, gibt es bei den Einstiegen für Fahrräder, Kinderwägen und Rollstühlen immer auch eine "Kinderwagen-Taste" damit die Türe länger offen bleibt. In jeden Fall sollte für Eltern die alleine mit kleinen Kindern unterwegs sind der Grundaatz gelten: zuerst das Kind in den Zug (Einsteigen) umd zuerst den Kinderwagen auf den Bahnsteig (Aussteigen). So ist das Kind im schlimmsten Fall allein im Zug aber damit sicherer als allein am Bahnsteig.
Da stich ein grundsätzliches Problem heraus, wenn man alleine mit Kindern unterwegs ist. Man hat im allgemeinen 2 Koffer, (wobei der des Kindes der größere ist), einen Kinderwagen/Buggy und das Kind. Aussteigen ist meist ein Problem. Z.B. Hatte bis vor kurzem Pinneberg eine niedrige Bahnsteigkante und Hamburg ne hohe. Entweder bin ich mit dem IC (DB) gefahren dann musste ich den Wagen in Pi hochhieven und konnte in HH bequem aussteigen oder ich bin mit dem tiefergelegten Regio (Nordbahn) gefahren und kam in Pi bequem rein und hatte die Kante in HH. Zugbegleiter oder Schaffner hat man auf dem Stück nie gesehen (auch Fahrkarte wurde nie kontrolliert). Das heißt, man kann auch niemandem auf seinProblem aufmerksam machen. Und nun sollen die Schlaumeier die es fahrlässig finden, das Kind aufm Bahnsteig stehen zu lassen mir erklären, wie man das Problem mit 2 Armen und 2 Händen lösen soll ... Fahrlässig ist, dass das ganze Personal an unübersichtlichen Bahnhöfen, die sowas geguckt haben mittlerweile weggespart sind. In HH-Damtor gab es mal das Signal mit dem grünen Ring (das ja die Kelle ersetzt), dazu ein Bedienpult mit 8 Überwachungsmonitoren. Soweit ich das gelesen habe, wurde das Typ Signal deutschlandweit außer Betrieb genommen - Um Abfertigungsprozesse zu beschleunigen. Seit dem Fahren da die Triebfahrzeugführer auf gut Glück los. Denn weder der Tfzf noch der Zugbegleiter der in der Mitte vom Zug steht können in dieser Kurve den ganzen Zug sehen! Sicherheit vor Pünktlichkeit, ja, aber nicht immer Sicherheit zu jedem Preis. - Nur meine persönliche Meinung .
Wenn ein 3 Jähriges Kind verängstig am Bahngleis steht, kann das nur schief gehen. Ich sehe hier eine Gefahr für Leib und Leben Wenn im Gleisbett Kinderteile liegen ist der Bahnbetrieb eh hin. Selber Schuld. Wie gemein.
Es gibt auch die Möglichkeit durch eine Sprechanlage mit den Lokführer zu sprechen.Und das zu sagen das ich noch im Zug bin und mein Kind steht am Bahnsteig
Welche Folgekonsequenzen hatte das ziehen der Notbremse in diesem Fall? Der Zug hatte Verspätung und konnte seine Fahrt fortsetzen. Für den Vater war - er im Zug, Kind draußen - in diesem Fall ein "wichtiger Grund" oder Notfall. Anderes ist es, wenn durch einen Notruf oder (Feuer)Alarm eine ganze Erkenntniskette ausgelöst wird. Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert und ausrückt, Gebäude wegen Feueralarm evakuiert etc. pp. Und dann, "nee war nur Spaß"? Das kostet nicht nur Geld, sondern im schlimmsten Fall auch Menschenleben, weil die Einsatzkräfte dann an einem anderen Ort fehlen könnten. Das soll nicht heißen, dass das ziehen der Notbremse ohne Grund keine Konsequenzen habe soll. In diesem aber gab es für den Vater einen Grund.
Ich hätte in dem Falle auch die Norbremse gezogen, andernfalls verletze ich meine Aufsichtspflicht. Da wäre mir auch ein mögliches Strafverfahren egal gewesen.
Ich kenne es nur so, dass eine betätigte Notbremse die HL des Zuges entleert, und alle Teile des Zuges mit der indirekten Bremse mit Luft aus den Hilfsluftbehältern gebremst werden. Das der TF die Bremsung verhindern kann, ist für mich neu. Es gibt für mich auch nur den Brand im Tunnel als Grund, so einen Nothalt zu verhindern.
hallo peterle sehr interresantes thema , eine aussage stimmt mich aber bisschen nachdenklich , du sagst bei 1:14 "wenn jemand am zug hängt und ihr seht das" . klar am bahnhof bei langsamfahrt auf jeden fall notbremse ziehen. aber würde ich bei voller fahrt nicht mit der notbremse diesen hirnamputierten volltrottel (trainsurfer) zusätzlich in gefahr bringen? ich gehe davon aus dass notbremse genau so hart wirkt wie eine zwangsbremsung, habe keine ahnung noch nie eine erlebt, was zu folge haben könnte dass der jenige erst recht den halt verliert und einen abflug macht. meiner meinung nach wäre in diesen fall der besserer weg die polizei zu rufen. die holen sich den jenigen falls er es soweit schafft am nächsten bahnhof .
Gutes Video 👍 Ich würde mir wünschen dass du auch mal erklärst, was denn NACH der Notbremse passiert. Also das wird ja dann nicht damit getan sein, dass der Zug 10 Sekunden anhält die Türen gehen auf und dann gehts weiter. Also was passiert zwischen anhalten und dann irgendwann wieder weiterfahren?
@@peterlesky Zugpersonal erkundigt sich nach der Ursache und stellt die betätigte Notbremse per Schlüssel zurück. Danach: je nach Fall. Fremdrettung, Polizei, Feuer löschen, Mantel woanders anhängen, Unterschied zwischen Halte- und Notbremsgriff erklären... Ich hatte in 20 Jahren 8 Betätigungen der Notbremse. Nur eine davon war berechtigt. Beim Rest: Fahrgast zu Recht weisen, Bremse lösen, weiterfahren.
Ich kann dir jetzt nicht beantworten wie das im Fahrgastbetrieb aussieht weil mann dann vermutlich noch nachschauen gehen muss wer die warum gezogen hat aber rein technisch gesehen kannst du eigentlich mehr oder weniger direkt nach dem du die Notbremse zurückgesetzt hast wieder weiter fahren. Zum die Notbremse zurück zu setzen musst du denn Hebel wieder zurücksetzten was man einfach über einen Vierkant neben dem Hebel machen kann und evtl. noch die Notbremse im Führerstand quitieren, da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Danach musst du nur noch kurz warten bis sich die Bremsen wieder gelöst haben und weiter gehts.
@@quuxjn2452 Nicht in allen Fahrzeugen, denn in älteren Nahverkehrswagen (Silberlinge, Mintlinge, Rotlinge sogenannte n-Wagen)oder ältere alte Eilzugwagen mir Mitteleinstieg, da fliegt eine kleine Hülse beim Betätigen der Notbremse heraus, die dann erst einmal im Fahrgastraum gesucht werden muß, um sie wieder einzusetzen, bevor es weiter gehen kann und das kann im schlimmsten Fall mit genervten Fahrgästen sehr lange andauern, die sich dann wenig kooperativ zeigen und das Zugpersonal anpöbeln, so daß es dann zum Einsatz der Bahnpolizei kommt.
Interessanter aber auch schwieriger Fall. Ich hätte selbst keine konkrete Antwort auf diese Frage. Ich würd es sogar noch Orts und Situationsabhängig machen. Wenn möglich, würde ich eine andere Lösung suchen und Notbremse ziehen vermeiden. Was ich definitiv machen würde, behutsam mit dem Kind auch deren Eltern umzugehen.
S bahn Surfer modern in den 90iger jahren hatte da fahren in überwachung der Kolege sagte wir sehen das nicht wenn der runterfällt hat er eben pech gehabt!
Ich musste bei Deiner Formulierung "es steht geschrieben" schmunzeln. Laurenz von Arabien (Peter O Tool) sagt im Film zu Omar Sharif: "NICHTS steht geschrieben"...
Ist ja schon bei dem Notruf 112 (oder 110) so. 16 Jahre alt, hab ich mich alleoin zu Haus verletzt, wusste nicht was, hatte halt üble Schmerzen. Ich hab mich nicht getraut anzurufen, zum Glück hat mein Vater mich, als er kam, noch ins Krankenhaus fahren können. Waren ein paar schmerzhafte Stunden extra, aber alles ging gut. Geht es nicht darum, dass man slbst in Not ist, weil man ein Problem desperat nicht zu lösen schafft, und nicht nur wenn es unlösbar wäre?
Ich habe sowohl eine Frage und ein Erlebnis zum besten zugeben: 1. Frage: Wie viel Kraft braucht man zum Ziehen einer Notbremse eigentlich? Denn sitzt das Ding zu locker, würde beim Rumwackeln über weichen sich das Ding selbst lösen und sitzt sie zu fest, macht man Klimmzüge daran. 2. Erlebnis: im Regio wollte eine Mutter mit zwei Kindern einsteigen, die aber beide überdreht, wahren alle waren drin im Wagen und als gerade die Türen schließen wollten und ich an der Tür stand, rannte das eine Kind auf den Bahnsteig, da habe ich meinen arm zwischen die Tür gehalten und sie ging daraufhin wieder auf vielleicht hätte ich bei der Sache dasselbe getan vermutlich gilt das aber als Behinderung des Schienenverkehrs oder so und sofern es so etwas gibt.
Wenn du Zeit hast darüber nachzudenken ob du die Notbremse ziehst ist es nicht notwendig diese zu ziehen Wie auch bei Notausgängen, wenn man Zeit hat darüber nachzudenken ob man den Alarm auslöst, ist es kein Notfall.
5:50 wars nicht auf jeden Fall bei den Dampfloks so dass die Notbremse einfach die Hauptbremsleitung geöffnet und den zum lösen der Bremsen notwendigen Druck abgelassen hat?
Ich finde die Reaktion vom Vater echt extrem gemäßigt für die Situation. Ein dreijähriger am Bahnsteig allein ist keine Betriebsgefahr. Wenn der aber weiß, dass sein Vater im Zug ist, wird das eventuell zu einer Betriebsgefahr. Ich schätze mal, dass die Polizei dann mit "Personen im Gleis" den Bahnhof gesperrt hat. Das dauert dann bis zur Auflösung vermutlich sogar länger als die Notbremse mit direkter Klärung. Mit einer gezogenen Notbremse und schneller Klärung dauert die Weiterfahrt der Zuges ca. 15 Minuten, sofern der Lokführer nicht getauscht werden muss. Wenn die Polizei wegen "Personen im Gleis" den Bahnhof sperrt, fährt kein Zug da durch (also in keiner Richtung) bis die Polizei angekommen ist und sichergestellt hat, dass keine Person mehr im Gleis ist. Erster Fall (Bremse gezogen, direkt geklärt): 400 betroffene Personen, je 20 Minuten Verspätung, alle Züge fahren. Zweiter Fall (Polizei sperrt und sucht ab): Erster Zug fährt gemütlich zu Ende, Bahnhof ist für 1,5 Stunden gesperrt. 4-6 Züge fallen aus, Folgezüge fahren mit 20 Minuten Verspätung sind maßlos überfüllt. Hier sind dann ca. 1200 Personen betroffen und die Fahrt wird unangenehm eng. Außerdem kommen die geplanten Umläufe der Züge komplett durcheinander und die maximalen Schicht- und Lenkzeiten der Lokführer sorgen für weitere Probleme. An dieser Stelle ein massives Danke an alle, die den Betrieb bei solchem Chaos irgendwie am Laufen halten.
Kleine Anmerkung: nicht jeder hier Zuhörende ist der absolute Eisenbahn Spezi und kennt sich mit den ganzen Fachausdrücken aus. Daher wollte ich anregen, die Fachausdrücke auch zu erklären bzw sie gar nicht erst zu verwenden sondern ein anderes Wort für sie zu nutzen.
Meine Entscheidung wäre in der Regel die Sprechstelle... Wenn der Zug los fährt Notbremse, weil man ein dreijähriges nicht einfach aufm Bahnsteig stehen lassen kann und man auch nicht weiß wie das Kind reagiert (mitunter rennt es zum Zug und fällt dann ins Gleis und das will man nicht)... Aber ja schwierige Frage. Generell ist es ja kein Notfall, wenn man nicht rechtzeitig aus dem Zug kommt, hier ist das aber m.E. anders, aufgrund des (sehr!) jungen Alters des Kindes...
Jeder kennt doch die Regelung "wer sich oder Andere gefährdet sieht" aus § 16 Abs. 1 StVO. Es kommt immer auf den Einzelfall an und am Bahnhof ist es auch nicht wirklich so schlimm. Der Sprechknopf ist auch sehr wichtig. Es kommt auch wirklich auf das Kind an. Wenn das Kind schon alleine in den Kindergarten geht? -> Wo ist der Notfall?
Darf man die Notbremse ziehen wenn ein Fahrgast im Zug bricht oder bewusst los ist weil ich würde dann die Notbremse ziehen .warum sollte ich kein Fahrgast helfen der Hilfe braucht
Frage was sind die Wichtigesten sachen die man beachten muss bevor man los fährt und wärend man am anfang des anrollen bzw.Anfahren ist und allgemein worauf muss ich die ganze zeit achten finde die videos interresant
Sehr fahrlässiges Betragen des Vaters- unstreitig. Aber wie hätte das Kind reagieren können, wenn es, klein & sich seiner Hilflosigkeit bewusst, nichts über die Gefahren des Bahnbetriebs gewahr, instiktiv & verzweifelt versucht hätte, dem Zug nachzulaufen? Möglicherweise wär's aufgrubd der Größe leicht zwischen Zug & Bahnsteig geraten. Sollte hier ein Strafbefehl erlassen werden, würde ein Einspruch gute Aussicht auf wenigstens eine Einstellung bieten, wenn es nicht schon die Staatsanwaltschaft einstellt. Vielleicht sogar Freispruch.
Ob die Berechtigung vorlag wird sowieso ermittelt an Hand der Videoaufzeichnung im Bahnhof. Da wird schnell klar ob eine akute Gefahr vorlag. Und der Straftatbestand richtet sich vor allem an die, die sich damit ein Spaß erlauben was aber keiner ist.
Angenommen die Tür ist wegen einer Türstörung nicht aufgegangen und es geht sich nicht mehr aus zu einer anderen zu laufen. Wäre das dann gerechtfertigt? Der Kunde kann ja nichts für den Defekt. Aber Gefahr ist es auch nicht...
Also ich wohne in wien, österreich und hier heißt es eigentlich immer "im zweifelsfall ist es ein notfall".. Ich kann mir also nicht vorstellen das hier in so einer situation gleich mit gefängnisstrafe, geldstrafe, anzeige usw. gedroht werden würde.. Schließlich würde das dazu führen, dass andere fahrgäste dann im notfall aus angst nicht, oder zu spät handeln würden..
Wenn jemand kollabiert, und per Notbremsung die Ausfahrt aus dem Bahnhof verhindert wird, dann dürfte das auf jeden Fall in Ordnung gehen. Auf freier Strecke wäre das allerdings kontraproduktiv ...
Wenn ich in diesem Fall bestraft werden würde, wäre mir das auch egal gewesen. Wenn das kein Notfall ist, was dann? Es heißt ja immer man soll sich nicht scheuen die Notfbreme zu ziehen, wenn man zum Beispiel von jemanden bedroht wird. Wie wäre es, wenn ein Zugbegleiter auf das alles achten würde, anstatt, dass mich 3 (!) Personen kontrollieren, ob ich eine gültige Fahrkarte habe!
Ich gehe davon aus, dass bei einem Verstoß gegen § 145 StGB von Amts wegen ermittelt wird. In diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen, da eine Gefahr durch ein Kind in Gleisnähe bestanden hat.
3 Jahre an einem Bahnhof? Sofort die Notbremse, da wuerde ich nichtmal laenger drueber nachdenken. Wer dass nicht nachvollziehen kann, hat keine Empathie. Was fuer ein gruseliges Szenario das doch ist. Klar, aerger gibts dafuer aber ich denke ein "du du du" reicht da schon. Wir machen alle Fehler.
@Yassir Lahsini Der Lokführer hat keine Notbremse. Mit seinem Führerbremsventil kann er aber natürlich dieselbe Wirkung erzielen (sofortige stärkste Bremswirkung). Und das muß er natürlich auch machen, wenn er merkt, daß es nicht anders geht.
Vielleicht müsste man den Spielraum, wann man die Notbremse ziehen darf, dahingehend erweitern, dass, wenn Kinder im Spiel sind, die von ihren Eltern ungewollt im Stich gelassen wurden (hier: Vater ist im Zug, Türen schließen sich, 3jähriges Kind steht alleine auf dem Bahnsteig), hier eben auch die Notbremse gezogen werden darf. Eventuell wären auch allgemeine Durchsagen in Zügen sinnvoll, wann man eine Notbremse benutzen darf. Damit auch mehr die Angst vor dem Betätigen der Notbremse abnimmt. Ich glaube, das könnte hilfreich sein. Ich schätze, dass es auch viele Berührungsängste von Reisenden hinsichtlich der Notbremse gibt. Einfach, weil sehr wenig darüber aufgeklärt wird. Wie soll man denn dann in einer Notsituation passend reagieren können?
Manchmal (Lokgespannter Zug) blinkt beim Lokführer die Notbremse und können wir als Zugbegleiter) die S1 nicht finden wo gezogen wurde... wie ist das denn möglich? Ich laufe den ganzen Zug durch aber kein Resultat... der Lokführer fährt merkwürdig, oder?! )
Also ich hätte in dem Fall als Vater über eine Sprechstelle den TF informiert und der hätte am Bahnsteig warten können. Zum Thema Bremsen stand heute wieder was schön bahnbetrieblich inkorrektes in der Qualitätspresse: "Der Zugführer leitete zwar eine Notbremsung ein, konnte aber den Zusammenprall nicht mehr verhindern." Wenn die Zeitung Triebzug und Triebwagen vertauscht und Notbremsung statt Schnellbremsung schreibt, kann ich ja noch damit leben. Aber Zugführer und TF sind unterschiedliche Berufe und die checken das so wenig wie die Politiker. Von Leserbriefen sehe ich aber ab, weil es komisch kommt wenn jemand, der nicht im Eisenbahnwesen arbeitet, die Presse korrigiert. Am schlimmsten finde ich aber, dass Presse und öffentlich- rechtlichen Medien in Sachen Bahnbetrieb ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen, obwohl seitens der Bürger großen Bedarf daran besteht, das System Bahn erklärt zu bekommen, was ich immer wieder in Gesprächen merke. Die interessierten Leute sind immer dankbar darüber, zu erfahren, warum alles so ist wie es ist. Das Wissen aus meinem Studiengang interessiert meine Mitmenschen oft weniger, weil Bahn derzeit viel mehr umtreibt.
Ich selbst zog einmal die Notbremse vor ca 20 Jahren in der Hamburger S-Bahn, als der Zug in einem der Hauptumstiegspunkte zum Stehen kam, der Triebfahrzeugführer die Türen nicht entriegelte, obwohl viele Leute ein- und aussteigen wollten, dann setzte sich die Bahn wieder in Bewegung um weiterzufahren und in der Sekunde zog ich die Notbremse, damit die vielen Menschen ein- und aussteigen konnten. Das blieb ohne jegliche Folgen für mich. Ich habe in den 80er Jahren mal auf der Schwarzwaldbahn von Offenburg Richtung Singen erlebt, dass eine Reisegruppe vergessen hatte auszusteigen und zog, während der Zug aus dem Bahnhof fuhr, die Notbremse. Der Zug blieb sofort stehen und sie stiegen aus und liefen zurück zum Bahnsteig... Relativ häufig habe ich früher Zwangsbremsungen bei ICs und später ICEs auf der Strecke Basel Freiburg erlebt. Der Zug blieb sehr abrupt stehen, blieb kurze Zeit und setzte sich erst nach einigen Minuten wieder in Bewegung. Das waren bahninterne Zwangsbremsungen. Also nicht durch Fahrgäste ausgelöst. Ob dort ein rotes Signal überfahren wurde oder ob das eine für solche Vorfälle prädestinierte Strecke ist, weiß ich natürlich als Laie nicht.
Damit wird man, wie schon erklärt, ohne Ausguck aus dem Fenster die ersten beiden Wagen ganz gut einsehen können. Mehr aber auch nicht. Timing und Wahrnehmung entscheiden aber auch darüber, ob man überhaupt etwas vom eigentlichen Vorfall mitbekommt. Demzufolge lässt sich die Unwissenheit auch nicht entschuldigen, wenn man dann die Notbremse überbrücken würde, zumal man ja betrieblich absolut keinen Anlass dazu hätte!
Hätte der Fahrgast des ICE die Notbremse ziehen dürfen, der den Metallstreifen entdeckt hat, der in Eschede Entgleist ist? Und hätte Der Zugführer den Zug sofort gestopt?
@@peterlesky Vorwürfe sind hier natürlich völlig fehl am Platz, da wir den Ausgang ja alle kennen. Aber tragisch ist es denn noch, da ich davon ausgehe, dass selbst dieser schnelle und schwere ICE in 120 Sec. Sicher einiges an Geschwindigkeit hätte abbauen können, bevor er entgleist ist. Natürlich ist es für einen Laien schwer einzuschätzen, wann ein echter Notfall vorliegt. Der Fahrgast hatte nur sehr wenig Zeit eine Entscheidung zu treffen, die Ermittler haben hinterher alle Zeit der Welt, seine Entscheidung zu kritisieren. In diesem Zusammenhang verstehe ich die Entscheidung des Zugbegleiters aber nicht, der sich erst selber ein Bild des Schadens machen wollte. Das hängt natürlich sehr von der Schilderung des Fahrgastes ab. Ich persönlich denke ja lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig. Haben sich nach diesem Unglück Regeln im Umgang mit solchen Meldungen geändert?
Woher bekomme ich eigentlich eine Tabelle in welcher die Anhaltewege bei Notbremsungen in Abhängigkeit vom Zugtyp, der jeweiligen Strecke und Geschwindigkeit genannt sind? Wenn ich an einer bestimmten Stelle aussteigen will, ist es ja ärgerlich wenn nach dem Ziehen der Notbremse der Zug hundert Meter davor oder danach zum stehen kommt. Das sollte schon zielgenauer erfolgen.
Ich habe schon davon gehört, dass jemand bei uns die Notbremse gezogen hat weil er sein Aussteigebahnhof verpasst hat und panik bekommen hat. Der hat wohl keine Strafe bekommen. Keine Ahnung obs stimmt
@@hanspeter9445Die Strafe ist aber meist bezahlbar, wenn dadurch keine großen Verzögerungen entstehen. Oft sogar billiger als die Strafe für Fahren ohne Fahrschein.
Ganz blödes Szenario: Was wäre wenn es die Endhaltestelle ist, alle wollen steigen aus, irgendwer hat was vergessen und ist dann im Zug und die türen gehen zu? Was macht man dann? Oder was ist, wenn jemand sich die Hände in den Türen einklemmt und keiner mehr im Zug ist? Gibt es am Bahnsteig eine möglichkeit die "Notbremse" zu ziehen?
Wenn niemand mehr im Zug ist muss der Lokführer auch gerade erst ausgestiegen sein, eigentlich sollte dieser als allerletztes aussteigen - was natürlich nicht immer nachprüfbar ist. In dem Fall also den Personal vor Ort bescheid geben, der Lokführer kann ja nicht verschwinden, und im absoluten Notfall natürlich richtigen Notruf absetzen
Das (unbegründete) Ziehen der Notbremse ist eine Straftat, aber unterlassene Hilfeleistung ist auch eine Straftat. Und unterlassene Hilfeleistung würde im Raum stehen, wenn man weiß, dass ein dreijähriges Kind alleine am Bahnsteig und damit möglicherweise bald im Gleisbereich steht, aber dennoch nichts dagegen unternimmt. Kommt aber natürlich im Einzelfall darauf an, ob weitere Personen bei dem Kleinkind sind und ob der Zugbegleiter in der Nähe ist.
Ich denke man könnte den Missbrauch in solch einem Fall klar ausschließen, da man nunmal bei einem 3-jährigen Kind davon ausgehen muss, dass es dem Zug nachrennt und damit sich und andere gefährdet. Und klar, wenn das Kind nicht alleine (im Sinne von keine Aufsichts-/Bezugspersonen) aufm Bahnsteig ist ist diese Gefahr natürlich wieder nicht gegeben, dann würde der Missbrauch der Notfalleinrichtung klar im Raum stehen.
Deswegen tendiere ich in derartigen Grenzfällen dazu solange der Zug noch steht aber die Türen geschlossen sind die Sprechstelle zu betätigen und nur wenn der Zug los fährt würde ich die Notbremse ziehen... Schon allein weil eine gezogene Notbremse wieder Arbeit macht... Kommt aber drauf an, wenn eine Person IM Gefahrenbereich ist immer die Notbremse. Bei obigem Beispiel würde ich annehmen, da einige Türen sich ja sowieso regelmäßig schließen ohne dass der Zug los fährt, dass ein Kleinkind das jetzt nicht verdächtig fände und somit läge auch noch keine akute Gefahr vor.
Viel schlimmer ist doch, wenn sich die Leute nicht trauen, die Notbremse zu ziehen. Beim ICE von Eschede war beispielsweise genug Zeit und Platz, den anzuhalten. Ich erinnere mich noch, wie ich im TV einen Überlebenden in die Kamera sprechen sah, wie sein Wagen vibriert und gepoltert hat. Der fand es aber bei 200 km/h anscheinend nicht ausreichend bedenklich, um die Notbremse zu ziehen. Genauso der Typ, der erstmal den Zugbegleiter fragen gegangen ist. Wenn mir Teile des Fahrwerks ein Loch durch den Fußboden und das Dach schießen, dann gehe ich doch nicht fragen. Da sind zwei fucking Löcher im Wagenkasten, was braucht man noch? Ja. Und die, die das Leben der anderen Fahrgäste hätten retten können und müssen und es nicht getan haben, haben überlebt. Und einer hat ein Interview gegeben.
👍
@@doctorhabilthcjesus4610 gegen die Fahrgäste und den Zug begleitet wurde, glaube ich sogar ein Strafverfahren geführt, aber die Angeklagte wurde freigesprochen. Bei den Fahrgästen halte ich es auch für richtig, denn Fahrgäste sind keine Garanten für den sicheren Bahnbetrieb. Das ist Aufgabe der Bediensteten.
Meiner Mutter ist fast dasselbe passiert, als ich auch etwa drei war. Einziger Unterschied: Ein anderer Fahrgast hat ihr zuerst geholfen, den Kinderwagen mit meinem Bruder auf den Bahnsteig zu hieven und wollte dann mich holen. Meine Mutter erzählt heute, knapp 20 Jahre später, immer noch davon, was das für ein Schrecken war und wie froh sie nachträglich ist, dass jemand anderes sofort die Notbremse gezogen hat. Insofern muss man sagen, dass dies wohl die beste Entscheidung in der Situation ist.
Die NBÜ ist dazu da, wenn die Notbremse in Tunneln gezogen wird, das zu überbrücken damit man aus dem Tunnel noch rausfahren kann. Der zug könnte Ja brennen und im Tunnel wäre es fatal wenn man den brennenden zug dort stehen lässt
Genau. Gleiches gilt für Brücken. Ein brennender Zug auf der Hohenzollernbrücke in Köln macht sich auch nicht gut und könnte im schlimmsten Fall die Tragfähigkeit der Brücke gefährden. Oder bei Brücken mit niedrigem Geländer, bei denen Gefahr besteht, dass Fahrgäste in Panik aus dem Zug springen und von der Brücke fallen.
Oder wenn der Zug sich gerade noch 100m vom nächsten Haltepunkt entfernt befindet, wo Fahrgäste viel schneller und sicherer evakuiert werden können als auf freier Strecke.
Ein Bahnsteig ist ohnehin kein NBÜ Abschnitt. Selbst wenn er durch Drücken weiterfahren könnte, würde er nicht weiterfahren. Ganz im Gegenteil: Genau da in der Gegend soll er ja stehen bleiben, wenn er in einem NBÜ Abschnitt die Notbremsverzögerung auslöst.
Supergut erklärt und vielen Dank, dass du dir immer die Zeit dafür nimmst diese interessanten Videos zu machen
Danke fürs Feedback 😇🙏🏼
Ich hatte es einmal bei der S Bahn in Hamburg das ein Fahrgast die S Bahn gerade so verpasst hat. Vom versuchten „noch hineinspringen“ hingen die Finger der Person zwischen den Gummilippen der Tür fest und die Tür blieb zu. Problem: der Rest der Person stand aber noch am Bahnsteig. Ich stand direkt an der Tür, die Person draußen panisch und versuchte ihre Hand herauszubekommen. Sie hat es zum Glück ca. Eine Sekunde vor Abfahrt rausbekommen, meine Hand lag auf dem Notbremshebel
Bei der S-Bahn Hamburg gab es früher mal so kleine Knöpfe, die mit einer Klappe mit Plombe rechts von der Tür gesichert waren mit einem Schild: ,,Aufhebung der Türblocksicherung, Mißbrauch strafbar!"
Sehr häufig fehlte diese Plombe und in einigen Fällen auch die Klappe oder zeigt sehr häufige Gebrauchsspuren, weil viele Fahrgäsre bei in den Bahnhof einfaheenden S-Bahnen die Türblocksicherung vor dem Lokführer aufhoben, um von der noch ausrollenden S-Bahn abzuspringen und den Massenträgheitsschwung ausnutzend die Treppe zum Nachbarbahnsteig hocheilten, um den Anschlußzug noch erreichen zu können...Linien S1/S11 stadtauswärts am Bahnhof Hasselbrook um der Züge der ehemaligwn S4 und spätere ehemalige R10 noch erreichen zu können.
Um diesem Mißbrauch Einhalt zu gewähren, verknüpfte man die Türblocksicherung mit der Notbremse, dieKnöpfe wurden entfernt und das Schild abgeändert in: ,,Aufhebung der Türblocksicherung, bitte Notbremse ziehen!"
@@ingor.522 Haha, danke für die unterhaltsame Geschichte!
Ach was soll's - sind doch nur n paar Finger, die im ungüstigen Fall ab sind.
Also aus dem Rettungsbereich kenn ich das so, dass man Notrufe auf jeden Fall wählen darf, wenn man den Eindruck hat, dass irgendeine Gefahrensituation entsteht oder schon vorhanden ist. Laien können Gefahrensituationen selten genau richtig einschätzen, deswegen gibt es da Spielraum; und ein Disponent in der Integrierten Leitstelle wird mit Sicherheit lieber zehn Leuten sagen "dafür brauchen sie keinen Rettungsdienst" als von einem zu hören, dass er sich nicht getraut hat anzurufen, obwohl er es musste.
Besser kann man es nicht sagen! Keiner traut sich den Notruf zu wählen, weil er Angst hat, was falsch zu machen. Ist aber Blödsinn.
Ich persönlich in der Situation, würde diese ebenfalls ziehen, gerade weil Menschen generell unberechenbar sind, und kleine Kinder erst recht, und ein 3 Jähriges Kind ist vermutlich komplett orientierungslos, und ihm könnte sonst etwas passieren, und Bahnhöfe sind alles andere als ungefährlich, ein gescheites EVU mit guter Denkweise, sollte bei der Begründung die Anzeige eigentlich schon vergessen
Ich habe mal vor langer langer Zeit, als man noch eine große Klappe hatte, einen Mitarbeiter der Bahn gefragt, wann ich die Notbremse ziehen dürfte. Daraufhin meinte er nur, dass er gleich für mich Zeit hätte. Wenige Minuten später, war er wieder mit zwei Bahnpolizisten an meinem Platz und er deutete auf mich. Einer der Polizisaten setzte sich mir gegenüber unter sagte sachlich und ohne Emotionen folgendes: "Eine Notbremse darf und sollst du ziehen, wenn du oder eine andere Person sich in Not befinden. Wichtig ist, dass du glaubst, dass sich jemand in Not befindet. Wenn sich hinterher herausstellt, dass eine Notbremsung nicht nötig gewesen wäre, aber du hast es geglubt, dass man dieser Person so besser oder schneller helfen kann, dann wird dich niemand deswegen zur Rechenschaft ziehen."
Dann folgte 5 Sekunden Stille.
Und dann dieser Satz: Wennn sich aber herausstellt, das jemand die Notbremse aus Spaß betätigt hat, dann sollte die Person nicht Glauben, dass wir (Die Bahnpolizei) das witzig finden. Die ganze Härte des Gesetzes wird diese Person treffen und vielleicht etwas mehr."
Mit der Frage: "Ist deine Frage beantwortet?" und einem beschämenden Nicken meinerseits verließen sie unseren Platz.
Und noch heute, Jahrzehnte später, muß ich immer an diesen Vorfall denken, wenn ich irgendwo im Zug oder Straßenbahn die Notbremse erblicke.
Bei aller liebe, war es nötig das so dreist zu erklären? Ich meine 2 bahnpolizisten wovon einer grimmig loserklärt? So nach dem motto du hättest etwas ausgefressen? Meiner meinung nach ist das eine berechtigte frage die das zugpersonal vollumfänglich beantworten können sollte.
Und hätte sowas nicht auch genau so der zugschaffner in 2 kurzen sätzen beantworten können? Evtl. Mit zwei ungewöhnlichen beispielen und einem klassischen?
Warst du zum schaffner etwa frech oder wie?
Wenn du ganz normal gefragt hast empfinde ich die 2 bahnpolizisten als aufdringlich und unverschämt.
Mir wäre das unangenehm gewesen.
@@vollyentertainmentinc.djvo8265 nein, der eine bahnpolizist hat das rezitieren der korrekten bedingungen für das notbremse ziehen einfach wochenlang vorm spiegel geübt weil er gehofft hat dass ihn mal jemand fragt. der mitarbeiter hat den bahnpolizisten extra dazugeholt um ihm den traum zu erfüllen.
und die sind zu zweit da weil die immer zu zweit sind.
@@vollyentertainmentinc.djvo8265 Die Bullerei (auch die Bahnbullerei) kann nicht deutlich/hart genug sein. Denen tanzen doch schon genug Blödmänner:innen respektlos auf der Nase herum! Wäre ich n Bulle ... ich würde immer gleich die Waffe ziehen!
Dieses Thema erinnert mich an eine Fahrt nach Kiel vor ein paar Jahren...
An der Spitze fuhr eine Diesellok, welche mehrere Doppelstock-Wagen gezogen hat.
Ich war mit Freunden unterwegs und mitten während der Fahrt sah man draußen plötzlich ziemlich viel Dunst, welcher nach und nach auch innen in die Wagen kam.
Da das alles immer schlimmer wurde, stank und der Innenraum mehr und mehr vernebelte, gingen wir weiter nach hinten, um zu schauen, ob es in einem anderen Wagen anders aussieht, aber Pustekuchen.
Das war der Moment, in welchem eine Person rief, jemand solle die Notbremse ziehen, was dann auch getan wurde.
Als der Zug dann stand, versuchten die Leute, die Tür aufzumachen, aber das bekam einfach niemand hin, unglaublich!
Habe mich also zur Tür durchgedrückt, das Scheibchen eingeschlagen, den Knopf für die Türentriegelung betätigt und sie dann aufgezogen.
Mitten auf dem Feld sah ich, dass über die Länge des Zuges keine weitere Tür offen war, keine einzige!
Demnach strömten alle über die eine offene Tür nach einem kleinen Sprung nach unten das Feld.
Was war nun los?
Der Dieselmotor der Lok ist geplatzt und der ganze Rauch vom verbrannten Öl zog natürlich nach hinten an den Wagen vorbei, die das dann nach innen aufnahmen.
Rettungskräfte waren innerhalb weniger Minuten viele da, denke, der Triebfahrzeugführer hat da Entsprechendes in die Wege geleitet.
Verletzt wurde niemand, was Vergleichbares hab ich in all meiner Zeit, in der ich Bahn fahre, bisher nicht wieder erlebt.
Ich habe vor ein paar Monaten auch mitbekommen, dass ein Fahrgast die Notbremse gezogen hat. Wenige Sekunden später hat der Lokführer eine Durchsage gebracht, in der er gesagt hat, dass wenn es ein ernster Notfall wäre, man die Notbremse ein zweites Mal ziehen müsste. Dies ist dann nicht geschehen. Aber der Lokführer hatte da noch nicht gebremst. Vielleicht auch, weil es an einem Bundesligaspieltag war und viele Fußballfans im Zug zwischen Frankfurt Flughafen und Frankfurt Stadion waren.
Schlimmer ist doch, wenn sich die Leute nicht trauen, die Notbremse zu ziehen. Beim ICE von Eschede war beispielsweise genug Zeit und Platz, den anzuhalten. Ich erinnere mich noch, wie ich im TV einen Überlebenden in die Kamera sprechen sah, wie sein Wagen vibriert und gepoltert hat. Der fand es aber bei 200 km/h anscheinend nicht ausreichend bedenklich, um die Notbremse zu ziehen. Genauso der Typ, der erstmal den Zugbegleiter fragen gegangen ist. Wenn mir Teile des Fahrwerks ein Loch durch den Fußboden und das Dach schießen, dann gehe ich doch nicht fragen. Da sind zwei fucking Löcher im Wagenkasten, was braucht man noch? Ja. Und die, die das Leben der anderen Fahrgäste hätten retten können und müssen und es nicht getan haben, haben überlebt. Und einer hat ein Interview gegeben.
Das ist leider der große Nachteil des ganzen Drohens mit "das ist eine Straftat"...
Ich erlebe das leider häufig. Nicht im Bahn Bereich, aber im Alltag. Wasserschaden im Haus und die Bewohner laufen durch das Wasser im Hausflur nach draußen, keiner wird angerufen, keiner meldet irgendwas. Ich glaube viele Leute haben einfach Angst davor, am Ende der "Verantwortliche" zu sein. Man muss sich dann um die Sache kümmern, man muss sich erklären, man muss ggf. damit rechnen das Leute denken man hat selbst etwas schlimmes gemacht..
@@DerKatzeSonneSorry, das ist erwiesenermassen völliger Unsinn!. Vergl. dazu die Untersuchungen der TU Dresden.
Man muss noch berücksichtigen, dass in dem Moment wo das passiert der Vater erst einmal realisieren muss, dass er nicht mehr aussteigen kann. In so einem Moment geht einer Person erst einmal alles mögliche durch den Kopf, bis er auf die Suche nach der Notbremse geht. Vom zeitlichen Ablauf her, dürfte der Zug zu diesem Zeitpunkt schon aus dem Bahnsteigbereich heraus gewesen sein. Habe ähnliche Situationen in der Vergangenheit schon öfters erlebt. Teilweise war da der erste Schock so groß dass es ein paar Minuten gedauert hat, bis die Leute reagiert hatten und Mitfahrende gefragt haben was sie jetzt tun sollen. Es kommt bei der Bahn täglich vor, dass Leute helfen beim Einsteigen und dann geht die Tür zu und der Zug fährt ab. Das ein Kleinkind alleine am Bahnsteig zurück bleibt kommt zu Glück nicht so oft vor.
Ich habe es selbst schon erlebt dass mir der Zugführer meines Nahverkehrszugs kurz nach der Abfahrt medete ein Kleinkind sei alleine am Bahnsteig eines Haltepunktes ( Dedensen) an einer Schnellfahrstrecke zurück geblieben war. Da es auf dem Haltepunkt kein Personal gab, habe ich per Notruf über ZBF die Strecke sperren lassen! Ein Güterzug der kurz vor dem Haltepunkt war (Gegenrichtung) bekam den Auftrag mit Schrittgeschwindigkeit den Haltepunkt anzufahren, das Kind aufzunehmen und im Bahnhof Wunstorf dem Bahnpersonal (Aufsicht) zu übergeben. Das hat alles funktioniert. Damals gab es noch keine Handys....
RB Lokbi Z. i.R.
Und wie so was passiert ist - auch wenn im Video schön "um den Brei geredet wird - eigentlich auch schnell begriffen. Man Stelle sich nur vor man hat zwei Koffer Grosch, Kind und Kinderwagen, und ganz schnell ist man in dieser Position. Kind raus, "Pass schnell auf unsere Koffer" auf, umdrehen, Kinderwagen in der Hand, buff Tür zu. War mein erster Gedanke xD
@@hanspeter9445 Davon erzählt der kleine noch als Opa. Mitfahrt auf der Lok
Der "Notzeichen Paragraph" trifft dann zu, wenn kein Notstand erkennbar oder annehmbar war. Wer aus spontaner Hilflosigkeit darauf zurückgreift ist damit eher safe. Ganz im Sinne von better safe than sorry.
Sonst würde ja im Zweifel niemand Gebrauch davon machen, weil man ja ständig verknackt würde.
Missbrauch ist eben ein Gebrauch entgegen des Zwecks. Notstand erfüllt den Zweckgrundsätzlich, selbst wenn er nur angenommen wurde.
Ich würde ein dreijähriges Kind allein in einem solchen Gefahrenbereich auch als Notstand betrachten und gegebene Möglichkeiten nutzen.
Danke dir, toll erklärt. Liebste Grüße und bitte mach weiter
Du hast sowas von Recht!!
Ich saß mal in einer S-Bahn, da war ein Mann, der hat im Bahnhof die Notbremse gezogen und das besonders lustig gefunden. Der Lokführer kam hinter und fragte ihn, was los ist, aber der Mann hat nur gelacht. Am Ende kam die Polizei und hat den Mann mitgenommen, da hat er immer noch gelacht.
Auch sehr interessant und gut erklaert. Ich fahre gern Zug und finde auch das hinter den Kulissen, wie was funktioniert ziemlich interessant
Danke für dieses aufschlussreiche Video 👍🏻
Die Notbremse ist eine Sicherheitseinrichtung die im Notfall unmittelbar auf das Triebfahrzeug einwirkt und die Pfeife betätigt, damit der Lokführer eine Bremsung einleiten kann.
So wurde es ab 1875 einheitlich in Deutschland geregelt.
Da viele Lokführer damit nicht viel anfangen konnten und die so ausgelösten Signale der Pfeife falsch deuteten, verknüpfte man das Ziehen der Notbremse mit dem Bremsventil, was eine Zwangsbremsung zur Folge hatte, die bis zum Stillstand des Zuges führte.
Eine Überbrückung und Bremsverzögerung war aus Sicherheitsgründen eh nicht ratsam, da das damalige, einlösige Bremssystem erst nach Entleerungung aller Bremszylinder diese wieder mit Luft befüllte, so daß die Bremse für spätere Bremsungen unbrauchbar war, bis alle Bremszylinder wieder befüllt waren.
Denn im Falle einer weiteren ,,Notbremsung" wirkte dann die Luftbremse nicht, so daß Unfälle vorprogrammiert waren wie damals im französischen Bahnhof Garre du Montpernasse oder irgendwo in Irland, wo Lokomotiven den Prellbock überfuhren und das Bahnhofsgebäude beschädigten.
Eine Betätigung der Notbremse führte zum Stillstand des Zuges.
Prominentestes Beispiel zum Mißbrauch der Notbremse lieferte Reichskanzler Bismarck der unter Kaiser Wilhelm I diente und häufig von Berlin nach einer Sitzung im Reichstag noch nach Hause fuhr, da sein Schnellzug nicht in Aumühle bei Hamburg anhielt oder er seinen Anschlußzug ab Hamburg Hbf nach Aumühle bzw Büchen häufig nicht bekam, zog Reichskanzler Bismarck etwa in Höhe der späteren Bahnstation Friedrichsruhe, die Notbremse und hielt ,,seinen" Schnellzug an, in dem er drinsaß, ging nach dem Ziehen der Notbremse zum Zugführer und zahlte die 100 Reichsmark (RM) Strafe und stieg dann auf freier Strecke vor seinem Schloß aus.
Ihm seinetwegen bewog die Berlin Hamburger Eisenbahn einen Bahnhof zu bauen, an dem bei Bedarf auch Schnellzüge hielten, wenn er vor dem Einsteigen dem Zugpersonal signalisierte, dort anhalten zu sollen.
Bismarck wurde nämlich in einem Fall zu einer höheren Geldstrafe offiziell verurteilt als die üblichen 100 RM zum mißbräuchlichen Ziehen der Notbremse, als es Mal zu Personenschäden im Zug kam, den er durch das mißbräuchliche Ziehen der Notbremse verursachte.
Wer nämlich die Notbremse zieht, muß zivilrechtlich für alle Folgekosten haften, die entstehen können, das kann in der heutigen Zeit den finanziellen Ruin zur Folge haben, wenn entsprechende Ansprüche geltend gemacht werden.
Das Strafgeld zum mißbräulichen Ziehen der Notbremse sind dann die geringsten Sorgen.
Sehr interessante Geschichte. Besonders für den Zeithistoriker, der auch Tf ist.😉
Als ich noch Zugschaffnerin (so hießen Zugbegleiterinnen früher) war, hätte ich es verstehen können wenn der Vater in der Situation eine Gefahr bzw. Notlage annimmt.
Noch ein paar Beispiele wo ein Fahrgast in meinem Zug die Notbremse nutzte:
Er hat beobachtet wie ein kleines Metallteil während der Fahrt vom Waggon abgefallen ist. Für den Lokführer war es gut den Schaden zu kennen, beurteilen zu können und wir konnten sicher in den nächsten Bahnhof. Gut gemacht ;)
Ich sehe und spüre wie der Waggon vor mir aufklettert. Notbremse betätigt. Der Lf hatte es auch schon selbst bemerkt und schon gehandelt. Niemandem was passiert, puh :)
Ein Fahrgast bemerkt eine undichte Bremsleitung und betätigt die Notbremse. Hätte der Zug auch von selbst getan wenn die Leitung keine Luft mehr gehabt hätte, aber so konnten wir viel früher Gegenmaßnahmen ergreifen. Gut gemacht ;)
Ganz schlechte Idee war es als ein Eisenbahnfan mal testen wollte wie schnell der Zug bremsen würde wenn er das macht. Da gabs dann Ärger.
Es gibt mittlerweile sogar Züge, ICE4 lässt grüßen, die reagieren auf eine gezogene Notbremse unterschiedlich. Sie unterscheiden ob der Zug am Bahnsteig losgefahren ist oder sich in voller Fahrt befindet. Am Bahnsteig wird unmittelbar eine Zwangsbetriebsbremsung eingeleitet. Während der Fahrt hat der Lokführer 10 Sekunden Zeit zu entscheiden ob NBÜ Abschnitt oder nicht, bevor der Zug reagiert. Also man sieht sehr gut wie wichtig das Punkt Bahnsteig ist dabei.
Meines Wissens ist in der Schweiz dieses Verhalten vorgeschrieben. Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob die ICE4 alle mehrsystemfähig für die Schweiz sind, oder ob das nur jemand generell sinnvoll fand.
@@sebastianlabusch465 Nachdem letztens in der Schweiz ein Zugbegleiter nach der Zugabfertigung in einer Tür eingeklemmt, mitgeschleift und getötet wurde (und leider keiner zeitnah die Notbremse gezogen hat), macht diese Regelung des "sofort Anhaltens" kurz nach der Abfahrt sehr viel Sinn.
Das mit den NBÜ Abschnitten kommt ja zudem in der Schweiz vermutlich viel häufiger vor durch die vielen Tunnel.
@@DerKatzeSonne Die NBA (Notbremsanforderung) ist in der Schweiz seit bald 20 Jahren Standard. Nach einem Halt mit Türfreigabe kann der Lf die NBA während den ersten 100m nicht überbrücken. Die Hauptleitung entleert sich sofort und der Zug kommt zum Stillstand. Nach den 100m ertönt erst währen 10s ein Alarm im Führerstand. Der Lf kann in dieser Zeit die Notbremsung überbrücken, darf dies aber nur, wenn der Zug auf einer Brücke oder in einem Tunnel zum stehen käme.
Ich war einmal bei einer Notbremsung dabei, in dem Fall war es aber die Zugbegleiterin, die die Notbremse gezogen hat.
Der ICE 1 ist im Bahnhof angehalten, hat die Türen geöffnet, ich bin mit meinem Fahrrad eingestiegen und dann fing der Zug plötzlich an zu rollen.
Super erklärt 😊👍
Wenn im ICE in deinem Abteil ein Eisenteil durch den Boden schlägt, bitte Notbremse ziehen - Das hätte Eschede verhindern können. Klar, die Familie stand unter Schock, daher will ich ihnen keinen Vorwurf machen.
Der NDR hat übrigens einen sehr gut gemachten und ergreifenden Podcast zu Eschede herausgebracht, kann ich sehr empfehlen!
Tach. Hier ein Gegenbeispiel.
Es gab mal eine Dokumentation zum ICE-unglück von Eschede. Der Radreifen durchbohrte der Nachbarsitz eines Passagier der ersten Klasse. Trotz dieser sehr erheblichen Abweichung vom Normzustand zog niemand die Notbremse.
Krass gä? 🥺🥺🥺
Wenn man mit einem kleinen Kind alleine reisen muss, dann ist es absolut richtig. Wir hatten in Buchholz einen ähnlichen Fall, da hat das Zugpersonal erst sauer aber anschließend vollkommen hilfsbereit und richtig reagiert. Selbst wenn FB an Bord ist, gibt es keine Garantie, dass die Situation klar eingeschätzt werden kann und dafür gibt es nunmal diese Sicherheitseinrichtung... btw. Türaufhalter und Co. sind in Zügen in denen ich mitfahre sehr gefährdet, denn die sorgen für die meisten unnötigen Verspätungen und daraus resultierenden Folgen.
Hatte mal so einen Fall wo eine Person die Tür offen hielt (gegen den Motor), weil eine andere Person noch eben ein Ticket am Automaten ziehen muss. Wir hatten schon +10min auf der Uhr. Meine Reaktion kurz drauf hinweisen, die Person möge einen Schritt zurück machen, zur Not auch LAUT und dann hoffen, dass die Tür vor einer Störung noch zu geht (in den meisten fällen hilft ein ZU-Knopf)
@peterle Ich freue mich über diese heiteren Videos. Weiter so!
Nur das Problem sehe ich darin, dass die Zeit zum Abschätzen der Situation meist nicht da ist. Solche akuten Situationen werden größtenteils durch Emotionen wie Angst oder Unsicherheit bestimmt. Da es sich um Sekunden handelt, und der Zug in Bewegung ist, bleibt einem nicht viel Zeit, über eine Berechtigung des ziehen einer Notbremse nachzudenken. Das könnte auch fatale Folgen haben. Ich sehe es also so, dass die Berichtigung dann vorliegt, wenn die Situation nicht einschätzbar ist. Klar, sollte dies nicht bei Belanglosen geschehen, nur ist das nicht immer klar einsehbar.
aus dem grund dürfen piloten auch ohne erklehrungsbedürfniss landungsversuche abbrechen. (sollange sie es nicht mehrmals machen) sie werden dann zwar vom Tower gefragt warum, um sicherzu gehen dass keine gefahr für dieses oder andere flugzeuge besteht, aber es reicht ein "irgendwas hat einfach nicht gestimmt"
Stimmt. Ich hatte mal den letzten Halt verpasst. Das Licht ging aus, ich zur Tür gesprintet, diese war aber schon zu. Da stand ich nun. Der Zug setzte sich langsam in Bewegung... Da gehen einem alle Gedanken durch den Kopf. Was mach ich jetzt? Notbremse? Nee, lieber nicht. Taste zum Sprechen mit dem Zugführer drücken? Puh, da hatte ich schon bei anderen Situationen mal beobachtet, dass darauf nicht zeitnah reagiert wurde. Aber bei diesem Gedanken war der Zug schon komplett aus dem Bahnhof raus. Das geht so schnell... Aber ich war im vordersten Wagen, also wählte ich die Möglichkeit Nr. 3: An der Tür zur Führerkabine klopfen.
Ende vom Lied: Zug fuhr nach Absprache mit dem Fahrdienstleiter wieder zurück in den Bahnhof und setzte mich ab... puh war das peinlich. Aber auch erschreckend - dass dort kein Blick in den Fahrgastraum geworfen wurde.
Hey, cooles Video!
Also erstmal könnte man natürlich diskutieren warum der Vater reingeht und das kleine Kind draußen Steht aber darum soll es nicht gehen.
Ich würde an der Stelle auch die Notbremse ziehen so ein 3 Jähriges am Bahnsteig ist ja auch nicht geil da kann viel passieren.
Es ist in dem Moment auch nicht geil für Fahrgäste und TF wenn die Notbremse gezogen wird aber kaum auszudenken was mit dem 3 Jährigen Kind passiert wenn der Vater zur nächsten Station und zurück fährt.
Ich hab mal Notruf über 110 abgesetzt, weil eine 628 mit offene Türen losgefahren war. Ich stand auf Bahnsteig. Vordere Tür ging zu und hintere Tür blieb auf.
Der Fall ist ein Fall für die Notbremse. Hat man sich zB daheim ausgesperrt und drinnen im Haus ist das Kind, dann kann man problemfrei die Feuerwehr für eine Türöffnung holen.
Anderer Fall:
Wenn der ganze Wagen schon längere Zeit vibriert und rattert, und wenn schließlich ein dickes Metallteil den Boden durchschlägt und neben deinem Sitz herausschaut, dann geh nicht erst den Zugbegleiter holen, sondern zieh >> sofort
Deswegen finde ich das es wichtig ist das ein zub eine Abfertigungs hilfe gibt . Die nbü schaltet sich zumindest bei den Zügen die ich fahre erst nach 25 sec ein und die darf ich nur in einer nbü strecke benutzen
Diese NBÜ kann auch hochgradig gefährlich sein. Z.B. wenn die Notsituation gerade dadurch entsteht, dass der Lokführer - aus welchem Grund auch immer - nicht bremsen kann oder will. Dann wäre eine physikalisch davon unabhängige Möglichkeit, den Zug zum stehen zu bringen, entscheidend.
Die NBÜ verzögert nur die Auslösung zur Notbremsung - wenn der Lockführer nicht innerhalb einiger Sekunden reagiert und die Notbremsung unterdrückt, bremst der Zug. Genauso, wenn die SiFa nicht rechtzeitig quittiert wird.
Auch eine Amokfahrt ist auf den meisten Gleisen inzwischen unmöglich, da per PZB bzw. LZB eine Notbremsung ausgelöst werden kann, die der Zugführer nicht verhindern kann. Z.B. wenn ein Haltesignal überfahren wird.
Wer auf dieser Welt will mich dazu zwingen meinen dreijährigen am Bahnhof zu lassen, da muss man nicht fragen ob dem was passiert sondern ob er da im Krankenwagen oder Leichenwagen rausgeholt wird.
Ich habe die ausführliche Deko vom Unglück in Eschede gesehen. Da gab es eine Familie, die beobachtet haben soll, wie so ein Eisenteil durch den Zugboden nach oben geschossen kam. Und was macht die Familie? Sie laufen durch den ganzen Zug, um den Schaffner zu suchen. Als ob er das Teil wieder nach unten drücken könnte. Unfassbar!
Ich hätte an deren Stelle sofort die Notbremse gezogen und hätte damit vielleicht 101 Menschen das Leben gerettet.
Die Notbremse hätte auch die Titanic gerettet, wenn der Eisberg frühzeitig erkannt worden wäre.
Ich habe einmal zugesehen, wie ein Betrunkener kurz for Abfahrt eine Latsche zwischen Zug und Platform verloren hatte, und sofort hinterher gesprungen ist. Zum Glück hat auch ein schnell denkender Passagier im Zug dies auch gesehen und die Notbremse gezogen.
Bei den Gelsenenkirchener Straßen/U-Bahnen (Linien 301 und 302) gibt es interessanter weise auch an einigen (nicht allen) Haltestellen Notbremseinrichtungen an den Haltestellen.
Ich weiß nicht, wie diese auf Technischer Ebene Funktionieren, aber sie existieren.
menschen mit kindern dürfen auch nicht alles. Wenn man welche hat ist VERPFLICHTET sie aufzupassen.
Erklären Sie doch mal, wie Sie allein mit dem Kind Gepäck und Kinderwagen aus dem Waggon bekommen wollen.
Der Ansatz war schon richtig und vernünftig.
Ich würde rein nach meinem Bauchgefühl für halbe Strafe plädieren: Die Bahn muss für die Verzögerungen im evtl. nachfolgenden Verkehr, was unter Umständen enorme Kosten verursachen kann, entschädigt werden und dieser Fall ist ja kein Versicherungsfall. Was aber gebüsst werden sollte, ist das alleine stehenlassen eines 3-jährigen Kindes auf dem Perron (Verletzung der Aufsichtspflicht bei Schutzbefohlenen).
Dann erklären Sie doch mal, wie Sie den Kinderwagen (und ggf. Gepäck) aus dem Waggon geholt hätten.
Männern wird meistens niemand helfen.
Bei einer NBÜ wird trotzdem sofort eine Notbremsung eingeleitet, ich kann Sie als Tf lediglich im Nachgang durch den Füllstoß überbrücken (NBÜ System DB). Dies darf ich aber nur in einem NBÜ-Abschnitt, z. B. einem Tunnel, nicht aber an einem Bahnhof. Leute, die so etwas schreiben haben einfach keine Ahnung.
Genau. Bei diesem System ist das so. Bei anderen kommt keine sofortige Zwangsbremsung.
Ist halt ein krasser Fall. Ich bin selbst Vater. Mittlerweile würde mein Sohn kurz das Handy zücken und sagen: "k, warte dann im McDonalds. Und ohne Kids Menü gehen wir da nicht raus!"
Aber mit 3 Jahren wäre mir alles Geld der Welt egal gewesen, jede Strafe hätte ich mit Dank angenommen, solange meinem Sohn nichts passiert. Da hätte ich die Notbremse auch gezogen.
Ich denke dass der Richter das auch guten Grund angesehen hätte. Die Möglichkeiten sind in diesem Moment einfach begrenzt. Und jede Sekunde, die der Kleine am Bahnsteig steht, kann entscheidend sein.
Auf anderer Seite wäre es bei mir aber auch nicht so weit gekommen. Das mit dem Kinderwagen hätte ich anders gelöst.
1:54min Warum unterstellst du dem Vater da Fahrlässigkeit? Vielleicht war er allein unterwegs, nicht alle Züge und Bahnsteige sind barrierefrei. Er hatte also vielleicht gar keine andere Möglichkeit? Bei Frauen allein mit Kind wird oft geholfen, wenn auch nicht immer, bei Männern dagegen höchst selten! Glücklicherweise habe ich dieses Problem nicht mehr, meine Lütte ist schon 12! Anders sieht es da bei denen aus, die ihren Ausstieg verpennt haben und dann die Notbremse ziehen.
Lustige Episode aus alten Zeiten. Bin mit 'nem Freund Stuttgart-Marbach mitgefahren, Hinfahrt war kein Problem, Rückfahrt dagegen schon. Diesmal mit der Lok voran und nach jedem Halt beim Anfahren "Türstörung", wichtig, erst nachdem sich die Lok schon in Bewegunggesetzt hat! Jedes Mal Schnellbremse, aussteigen einmal den Zug längs, alle Türen in Ordnung weiter.... Rate mal was schließlich als Ursache gefunden wurde 🤭
Die Türfreigabe auf dem Steuerwagen war noch an. 🤔
@@christophwegener8409 nee, man hatte irgendwann wegen einer Störung Lok und Wagenpark getrennt, dabei aber das ZWS-Kabel vergessen. Beim Wiederkuppeln fiel die defekte Dose am Wagen nicht auf, man hat nur im Schub betrieb getestet. 🫣🫣🫣
Humor " Wenn alle Toiletten defekt sind und man dringend muss und der Zug nicht hält, einfach Notbremse ziehen, Ab aufs Feld Seine Sache erledigen Und dann zurück zum Zug"
Als Vater zweier Kinder würde ich sagen, ich hätte auch die Notbremse gezogen. Wenn man um das Wohl seines Kindes fürchtet, sind einem doch strafrechtliche Konsequenzen eher egal. Ich würde eher nachher ins Gefängnis gehen als mein Kind im Stich zu lassen.
Aus meiner Erfahrung mit Zügen in Österreich hätte ich jedoch als erstes die Türnottaste gedrückt.
Und bei den neuen Zügen, gibt es bei den Einstiegen für Fahrräder, Kinderwägen und Rollstühlen immer auch eine "Kinderwagen-Taste" damit die Türe länger offen bleibt.
In jeden Fall sollte für Eltern die alleine mit kleinen Kindern unterwegs sind der Grundaatz gelten: zuerst das Kind in den Zug (Einsteigen) umd zuerst den Kinderwagen auf den Bahnsteig (Aussteigen). So ist das Kind im schlimmsten Fall allein im Zug aber damit sicherer als allein am Bahnsteig.
Da stich ein grundsätzliches Problem heraus, wenn man alleine mit Kindern unterwegs ist.
Man hat im allgemeinen 2 Koffer, (wobei der des Kindes der größere ist), einen Kinderwagen/Buggy und das Kind.
Aussteigen ist meist ein Problem. Z.B. Hatte bis vor kurzem Pinneberg eine niedrige Bahnsteigkante und Hamburg ne hohe. Entweder bin ich mit dem IC (DB) gefahren dann musste ich den Wagen in Pi hochhieven und konnte in HH bequem aussteigen oder ich bin mit dem tiefergelegten Regio (Nordbahn) gefahren und kam in Pi bequem rein und hatte die Kante in HH.
Zugbegleiter oder Schaffner hat man auf dem Stück nie gesehen (auch Fahrkarte wurde nie kontrolliert).
Das heißt, man kann auch niemandem auf seinProblem aufmerksam machen.
Und nun sollen die Schlaumeier die es fahrlässig finden, das Kind aufm Bahnsteig stehen zu lassen mir erklären, wie man das Problem mit 2 Armen und 2 Händen lösen soll ... Fahrlässig ist, dass das ganze Personal an unübersichtlichen Bahnhöfen, die sowas geguckt haben mittlerweile weggespart sind.
In HH-Damtor gab es mal das Signal mit dem grünen Ring (das ja die Kelle ersetzt), dazu ein Bedienpult mit 8 Überwachungsmonitoren.
Soweit ich das gelesen habe, wurde das Typ Signal deutschlandweit außer Betrieb genommen - Um Abfertigungsprozesse zu beschleunigen. Seit dem Fahren da die Triebfahrzeugführer auf gut Glück los. Denn weder der Tfzf noch der Zugbegleiter der in der Mitte vom Zug steht können in dieser Kurve den ganzen Zug sehen!
Sicherheit vor Pünktlichkeit, ja, aber nicht immer Sicherheit zu jedem Preis.
- Nur meine persönliche Meinung .
Wenn ein 3 Jähriges Kind verängstig am Bahngleis steht, kann das nur schief gehen.
Ich sehe hier eine Gefahr für Leib und Leben
Wenn im Gleisbett Kinderteile liegen ist der Bahnbetrieb eh hin. Selber Schuld. Wie gemein.
Meine Oma hat mal (noch zu Dampflokzeiten) beim Fensteraufmachen die Notbremse erwischt.
🤭 Thihi. Passiert.
Wenn es der Vermeidung einer Gefahr dient ist es in Ordnung
ich würde es verstehn und die Konsiquenzen währen mir dann auch egal solange es meinem Kind dafür gut geht.
Guten Abend. Ganz ehrlich, Sie wären ein 1A Synchronsprecher.
Oh cool. 😇🤝🏼👍🏼👍🏼👍🏼
Es gibt auch die Möglichkeit durch eine Sprechanlage mit den Lokführer zu sprechen.Und das zu sagen das ich noch im Zug bin und mein Kind steht am Bahnsteig
Das dauert in dem Fall zu lange. Bevor das Kind in Gefahr gerät, lieber die Notbremse ziehen.
Welche Folgekonsequenzen hatte das ziehen der Notbremse in diesem Fall? Der Zug hatte Verspätung und konnte seine Fahrt fortsetzen.
Für den Vater war - er im Zug, Kind draußen - in diesem Fall ein "wichtiger Grund" oder Notfall.
Anderes ist es, wenn durch einen Notruf oder (Feuer)Alarm eine ganze Erkenntniskette ausgelöst wird. Feuerwehr und Rettungsdienst alarmiert und ausrückt, Gebäude wegen Feueralarm evakuiert etc. pp. Und dann, "nee war nur Spaß"?
Das kostet nicht nur Geld, sondern im schlimmsten Fall auch Menschenleben, weil die Einsatzkräfte dann an einem anderen Ort fehlen könnten.
Das soll nicht heißen, dass das ziehen der Notbremse ohne Grund keine Konsequenzen habe soll.
In diesem aber gab es für den Vater einen Grund.
Das stand nicht in dem Bericht
Ich hätte in dem Falle auch die Norbremse gezogen, andernfalls verletze ich meine Aufsichtspflicht.
Da wäre mir auch ein mögliches Strafverfahren egal gewesen.
Ich kenne es nur so, dass eine betätigte Notbremse die HL des Zuges entleert, und alle Teile des Zuges mit der indirekten Bremse mit Luft aus den Hilfsluftbehältern gebremst werden. Das der TF die Bremsung verhindern kann, ist für mich neu. Es gibt für mich auch nur den Brand im Tunnel als Grund, so einen Nothalt zu verhindern.
Also bei uns in der schweiz wirkt jede notbremse in den ersten 100m nach abfahrt, erst danach gibt es die nbü
hallo peterle
sehr interresantes thema , eine aussage stimmt mich aber bisschen nachdenklich ,
du sagst bei 1:14 "wenn jemand am zug hängt und ihr seht das" .
klar am bahnhof bei langsamfahrt auf jeden fall notbremse ziehen.
aber würde ich bei voller fahrt nicht mit der notbremse diesen hirnamputierten volltrottel (trainsurfer) zusätzlich in gefahr bringen?
ich gehe davon aus dass notbremse genau so hart wirkt wie eine zwangsbremsung, habe keine ahnung noch nie eine erlebt,
was zu folge haben könnte dass der jenige erst recht den halt verliert und einen abflug macht.
meiner meinung nach wäre in diesen fall der besserer weg die polizei zu rufen.
die holen sich den jenigen falls er es soweit schafft am nächsten bahnhof .
Gutes Video 👍 Ich würde mir wünschen dass du auch mal erklärst, was denn NACH der Notbremse passiert. Also das wird ja dann nicht damit getan sein, dass der Zug 10 Sekunden anhält die Türen gehen auf und dann gehts weiter. Also was passiert zwischen anhalten und dann irgendwann wieder weiterfahren?
Das hab ich leider noch nie erlebt. Hab somit keine Erfahrung damit.
@@peterlesky Zugpersonal erkundigt sich nach der Ursache und stellt die betätigte Notbremse per Schlüssel zurück. Danach: je nach Fall. Fremdrettung, Polizei, Feuer löschen, Mantel woanders anhängen, Unterschied zwischen Halte- und Notbremsgriff erklären... Ich hatte in 20 Jahren 8 Betätigungen der Notbremse. Nur eine davon war berechtigt. Beim Rest: Fahrgast zu Recht weisen, Bremse lösen, weiterfahren.
Ich kann dir jetzt nicht beantworten wie das im Fahrgastbetrieb aussieht weil mann dann vermutlich noch nachschauen gehen muss wer die warum gezogen hat aber rein technisch gesehen kannst du eigentlich mehr oder weniger direkt nach dem du die Notbremse zurückgesetzt hast wieder weiter fahren.
Zum die Notbremse zurück zu setzen musst du denn Hebel wieder zurücksetzten was man einfach über einen Vierkant neben dem Hebel machen kann und evtl. noch die Notbremse im Führerstand quitieren, da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Danach musst du nur noch kurz warten bis sich die Bremsen wieder gelöst haben und weiter gehts.
@@quuxjn2452 Nicht in allen Fahrzeugen, denn in älteren Nahverkehrswagen (Silberlinge, Mintlinge, Rotlinge sogenannte n-Wagen)oder ältere alte Eilzugwagen mir Mitteleinstieg, da fliegt eine kleine Hülse beim Betätigen der Notbremse heraus, die dann erst einmal im Fahrgastraum gesucht werden muß, um sie wieder einzusetzen, bevor es weiter gehen kann und das kann im schlimmsten Fall mit genervten Fahrgästen sehr lange andauern, die sich dann wenig kooperativ zeigen und das Zugpersonal anpöbeln, so daß es dann zum Einsatz der Bahnpolizei kommt.
Interessanter aber auch schwieriger Fall. Ich hätte selbst keine konkrete Antwort auf diese Frage. Ich würd es sogar noch Orts und Situationsabhängig machen. Wenn möglich, würde ich eine andere Lösung suchen und Notbremse ziehen vermeiden. Was ich definitiv machen würde, behutsam mit dem Kind auch deren Eltern umzugehen.
S bahn Surfer modern in den 90iger jahren hatte da fahren in überwachung der Kolege sagte wir sehen das nicht wenn der runterfällt hat er eben pech gehabt!
Toll erklärt! Also ich hätte die Notbremse gezogen!
Ich musste bei Deiner Formulierung "es steht geschrieben" schmunzeln. Laurenz von Arabien (Peter O Tool) sagt im Film zu Omar Sharif: "NICHTS steht geschrieben"...
Ist ja schon bei dem Notruf 112 (oder 110) so. 16 Jahre alt, hab ich mich alleoin zu Haus verletzt, wusste nicht was, hatte halt üble Schmerzen. Ich hab mich nicht getraut anzurufen, zum Glück hat mein Vater mich, als er kam, noch ins Krankenhaus fahren können. Waren ein paar schmerzhafte Stunden extra, aber alles ging gut.
Geht es nicht darum, dass man slbst in Not ist, weil man ein Problem desperat nicht zu lösen schafft, und nicht nur wenn es unlösbar wäre?
Bei mir wäre er unerkannt entkommen 😉
In den jetzt 11 Jahren als Tf wurde mir 4Mal die Notbremse gezogen, das war aber bei Abnahme fährt nach HU
Wenn ein dreijähriges Kind allein am Bahnsteig zurückgelassen wird, ist es eindeutig in Gefahr!
Ich habe sowohl eine Frage und ein Erlebnis zum besten zugeben:
1. Frage: Wie viel Kraft braucht man zum Ziehen einer Notbremse eigentlich? Denn sitzt das Ding zu locker, würde beim Rumwackeln über weichen sich das Ding selbst lösen und sitzt sie zu fest, macht man Klimmzüge daran.
2. Erlebnis: im Regio wollte eine Mutter mit zwei Kindern einsteigen, die aber beide überdreht, wahren alle waren drin im Wagen und als gerade die Türen schließen wollten und ich an der Tür stand, rannte das eine Kind auf den Bahnsteig, da habe ich meinen arm zwischen die Tür gehalten und sie ging daraufhin wieder auf vielleicht hätte ich bei der Sache dasselbe getan vermutlich gilt das aber als Behinderung des Schienenverkehrs oder so und sofern es so etwas gibt.
Wenn du Zeit hast darüber nachzudenken ob du die Notbremse ziehst ist es nicht notwendig diese zu ziehen
Wie auch bei Notausgängen, wenn man Zeit hat darüber nachzudenken ob man den Alarm auslöst, ist es kein Notfall.
Wenn ein Stück Stahl durch den Waggonboden schießt, darf man...
5:50 wars nicht auf jeden Fall bei den Dampfloks so dass die Notbremse einfach die Hauptbremsleitung geöffnet und den zum lösen der Bremsen notwendigen Druck abgelassen hat?
Nein, das ist bei allen Zügen so.
Zu dem Thema fallen mir die Filme "Honig im Kopf" und "Alles außer gewöhnlich" ein
Ich finde die Reaktion vom Vater echt extrem gemäßigt für die Situation. Ein dreijähriger am Bahnsteig allein ist keine Betriebsgefahr. Wenn der aber weiß, dass sein Vater im Zug ist, wird das eventuell zu einer Betriebsgefahr. Ich schätze mal, dass die Polizei dann mit "Personen im Gleis" den Bahnhof gesperrt hat. Das dauert dann bis zur Auflösung vermutlich sogar länger als die Notbremse mit direkter Klärung.
Mit einer gezogenen Notbremse und schneller Klärung dauert die Weiterfahrt der Zuges ca. 15 Minuten, sofern der Lokführer nicht getauscht werden muss. Wenn die Polizei wegen "Personen im Gleis" den Bahnhof sperrt, fährt kein Zug da durch (also in keiner Richtung) bis die Polizei angekommen ist und sichergestellt hat, dass keine Person mehr im Gleis ist. Erster Fall (Bremse gezogen, direkt geklärt): 400 betroffene Personen, je 20 Minuten Verspätung, alle Züge fahren. Zweiter Fall (Polizei sperrt und sucht ab): Erster Zug fährt gemütlich zu Ende, Bahnhof ist für 1,5 Stunden gesperrt. 4-6 Züge fallen aus, Folgezüge fahren mit 20 Minuten Verspätung sind maßlos überfüllt. Hier sind dann ca. 1200 Personen betroffen und die Fahrt wird unangenehm eng. Außerdem kommen die geplanten Umläufe der Züge komplett durcheinander und die maximalen Schicht- und Lenkzeiten der Lokführer sorgen für weitere Probleme.
An dieser Stelle ein massives Danke an alle, die den Betrieb bei solchem Chaos irgendwie am Laufen halten.
Kleine Anmerkung: nicht jeder hier Zuhörende ist der absolute Eisenbahn Spezi und kennt sich mit den ganzen Fachausdrücken aus. Daher wollte ich anregen, die Fachausdrücke auch zu erklären bzw sie gar nicht erst zu verwenden sondern ein anderes Wort für sie zu nutzen.
Uhhhjaaa. Das stimmt.
Ich versuche das eigentlich, aber siehst ja selber, was dabei rauskommt. Haha.
Ich werde darauf achten. 🤗🥰🧑🏼✈️
Wurde bei dir bereits die Notbremse gezogen? Wenn ja, wieso?
Nein, noch nie
Meine Entscheidung wäre in der Regel die Sprechstelle... Wenn der Zug los fährt Notbremse, weil man ein dreijähriges nicht einfach aufm Bahnsteig stehen lassen kann und man auch nicht weiß wie das Kind reagiert (mitunter rennt es zum Zug und fällt dann ins Gleis und das will man nicht)...
Aber ja schwierige Frage. Generell ist es ja kein Notfall, wenn man nicht rechtzeitig aus dem Zug kommt, hier ist das aber m.E. anders, aufgrund des (sehr!) jungen Alters des Kindes...
Sprechstelle dauert in diesem Fall zu lange.
@@norbertfleck812 wie gesagt, solange der Zug noch steht. Wenn er anfährt und du die Notbremse ziehst steht der nahezu sofort wieder...
Jeder kennt doch die Regelung "wer sich oder Andere gefährdet sieht" aus § 16 Abs. 1 StVO.
Es kommt immer auf den Einzelfall an und am Bahnhof ist es auch nicht wirklich so schlimm. Der Sprechknopf ist auch sehr wichtig. Es kommt auch wirklich auf das Kind an.
Wenn das Kind schon alleine in den Kindergarten geht? -> Wo ist der Notfall?
Darf man die Notbremse ziehen wenn ein Fahrgast im Zug bricht oder bewusst los ist weil ich würde dann die Notbremse ziehen .warum sollte ich kein Fahrgast helfen der Hilfe braucht
Da würde ich eher den Notruf wählen
Frage was sind die Wichtigesten sachen die man beachten muss bevor man los fährt und wärend man am anfang des anrollen bzw.Anfahren ist und allgemein worauf muss ich die ganze zeit achten finde die videos interresant
Sehr fahrlässiges Betragen des Vaters- unstreitig. Aber wie hätte das Kind reagieren können, wenn es, klein & sich seiner Hilflosigkeit bewusst, nichts über die Gefahren des Bahnbetriebs gewahr, instiktiv & verzweifelt versucht hätte, dem Zug nachzulaufen? Möglicherweise wär's aufgrubd der Größe leicht zwischen Zug & Bahnsteig geraten. Sollte hier ein Strafbefehl erlassen werden, würde ein Einspruch gute Aussicht auf wenigstens eine Einstellung bieten, wenn es nicht schon die Staatsanwaltschaft einstellt. Vielleicht sogar Freispruch.
Woher weiss der FDL wo der Zug hin fahren muss? Würde mich freuen wenn Du das mal erläutern könntest. Grüße aus Rostock 👋👋
Der FDL bekommt immer die Zugnummer gemeldet. Damit kann er (oder oft auch sie) in einem Fahrplan für Zugmeldestellen nachsehen.
Ob die Berechtigung vorlag wird sowieso ermittelt an Hand der Videoaufzeichnung im Bahnhof. Da wird schnell klar ob eine akute Gefahr vorlag. Und der Straftatbestand richtet sich vor allem an die, die sich damit ein Spaß erlauben was aber keiner ist.
Angenommen die Tür ist wegen einer Türstörung nicht aufgegangen und es geht sich nicht mehr aus zu einer anderen zu laufen. Wäre das dann gerechtfertigt? Der Kunde kann ja nichts für den Defekt. Aber Gefahr ist es auch nicht...
Leider nein
@@peterleskyWeiterfahrt ohne gültigen Fahrschein ist in der Situation aber meist teuerer, als das Bußgeld für die Notbremse.
Also ich wohne in wien, österreich und hier heißt es eigentlich immer "im zweifelsfall ist es ein notfall".. Ich kann mir also nicht vorstellen das hier in so einer situation gleich mit gefängnisstrafe, geldstrafe, anzeige usw. gedroht werden würde.. Schließlich würde das dazu führen, dass andere fahrgäste dann im notfall aus angst nicht, oder zu spät handeln würden..
Wie sieht es bei einen medezinischen Notfall aus wenn der Notruf Schalter nicht funktioniert. Darf ich dann die Notbremse ziehen
Wenn jemand kollabiert, und per Notbremsung die Ausfahrt aus dem Bahnhof verhindert wird, dann dürfte das auf jeden Fall in Ordnung gehen.
Auf freier Strecke wäre das allerdings kontraproduktiv ...
Wenn ich in diesem Fall bestraft werden würde, wäre mir das auch egal gewesen. Wenn das kein Notfall ist, was dann? Es heißt ja immer man soll sich nicht scheuen die Notfbreme zu ziehen, wenn man zum Beispiel von jemanden bedroht wird. Wie wäre es, wenn ein Zugbegleiter auf das alles achten würde, anstatt, dass mich 3 (!) Personen kontrollieren, ob ich eine gültige Fahrkarte habe!
Ich gehe davon aus, dass bei einem Verstoß gegen § 145 StGB von Amts wegen ermittelt wird. In diesem Fall würde die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen, da eine Gefahr durch ein Kind in Gleisnähe bestanden hat.
Wie ist das eigentlich wenn ein Metallstab plötzlich in den Fahrerraum geschossen kommt? Grund für ne Notbremse?
Ja, schon...
Man kann aber auch ab abwarten, ob ein zweites Enschede draus wird.
3 Jahre an einem Bahnhof? Sofort die Notbremse, da wuerde ich nichtmal laenger drueber nachdenken. Wer dass nicht nachvollziehen kann, hat keine Empathie. Was fuer ein gruseliges Szenario das doch ist. Klar, aerger gibts dafuer aber ich denke ein "du du du" reicht da schon. Wir machen alle Fehler.
Aber , wenn der Lokführer an einem Bahnhof einfährt und merkt , dass er den Bahnhof verpassen könnte , darf er da die Notbremse ziehen ?
Der Lokführer selbst?
@@peterleskyJa
@@yassirlahsini2684 wenn man merkt, dass es zu spät zum bremsen ist, hilft keine Art von Bremsung mehr.
@Yassir Lahsini Der Lokführer hat keine Notbremse. Mit seinem Führerbremsventil kann er aber natürlich dieselbe Wirkung erzielen (sofortige stärkste Bremswirkung). Und das muß er natürlich auch machen, wenn er merkt, daß es nicht anders geht.
Hallo, was ist denn wenn ein Gewalttäter im Wagon ist? Zieht man dann die Notbremse?
Hättest du als Lokführer wenn das gesehen hättest oder mitbekommen hättest wieder angehalten den Zug?
Vielleicht müsste man den Spielraum, wann man die Notbremse ziehen darf, dahingehend
erweitern, dass, wenn Kinder im Spiel sind, die von ihren Eltern ungewollt im Stich gelassen
wurden (hier: Vater ist im Zug, Türen schließen sich, 3jähriges Kind steht alleine auf dem Bahnsteig),
hier eben auch die Notbremse gezogen werden darf.
Eventuell wären auch allgemeine Durchsagen in Zügen sinnvoll, wann man eine
Notbremse benutzen darf. Damit auch mehr die Angst vor dem Betätigen der Notbremse
abnimmt. Ich glaube, das könnte hilfreich sein. Ich schätze, dass es auch viele Berührungsängste
von Reisenden hinsichtlich der Notbremse gibt. Einfach, weil sehr wenig darüber aufgeklärt wird.
Wie soll man denn dann in einer Notsituation passend reagieren können?
Manchmal (Lokgespannter Zug) blinkt beim Lokführer die Notbremse und können wir als Zugbegleiter) die S1 nicht finden wo gezogen wurde... wie ist das denn möglich? Ich laufe den ganzen Zug durch aber kein Resultat... der Lokführer fährt merkwürdig, oder?! )
Also ich hätte in dem Fall als Vater über eine Sprechstelle den TF informiert und der hätte am Bahnsteig warten können. Zum Thema Bremsen stand heute wieder was schön bahnbetrieblich inkorrektes in der Qualitätspresse: "Der Zugführer leitete zwar eine Notbremsung ein, konnte aber den Zusammenprall nicht mehr verhindern." Wenn die Zeitung Triebzug und Triebwagen vertauscht und Notbremsung statt Schnellbremsung schreibt, kann ich ja noch damit leben. Aber Zugführer und TF sind unterschiedliche Berufe und die checken das so wenig wie die Politiker. Von Leserbriefen sehe ich aber ab, weil es komisch kommt wenn jemand, der nicht im Eisenbahnwesen arbeitet, die Presse korrigiert. Am schlimmsten finde ich aber, dass Presse und öffentlich- rechtlichen Medien in Sachen Bahnbetrieb ihrem Bildungsauftrag nicht nachkommen, obwohl seitens der Bürger großen Bedarf daran besteht, das System Bahn erklärt zu bekommen, was ich immer wieder in Gesprächen merke. Die interessierten Leute sind immer dankbar darüber, zu erfahren, warum alles so ist wie es ist. Das Wissen aus meinem Studiengang interessiert meine Mitmenschen oft weniger, weil Bahn derzeit viel mehr umtreibt.
Wenn du schon auf Begriffe Wert legst: die GEZ gibt es schon lange nicht mehr. Das ist jetzt der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice".
Ich habe gerade nachgebessert. Habe von Rundfunk im Gegensatz zu Peter keine Ahnung. gebe ich zu.
Ich selbst zog einmal die Notbremse vor ca 20 Jahren in der Hamburger S-Bahn, als der Zug in einem der Hauptumstiegspunkte zum Stehen kam, der Triebfahrzeugführer die Türen nicht entriegelte, obwohl viele Leute ein- und aussteigen wollten, dann setzte sich die Bahn wieder in Bewegung um weiterzufahren und in der Sekunde zog ich die Notbremse, damit die vielen Menschen ein- und aussteigen konnten. Das blieb ohne jegliche Folgen für mich. Ich habe in den 80er Jahren mal auf der Schwarzwaldbahn von Offenburg Richtung Singen erlebt, dass eine Reisegruppe vergessen hatte auszusteigen und zog, während der Zug aus dem Bahnhof fuhr, die Notbremse. Der Zug blieb sofort stehen und sie stiegen aus und liefen zurück zum Bahnsteig... Relativ häufig habe ich früher Zwangsbremsungen bei ICs und später ICEs auf der Strecke Basel Freiburg erlebt. Der Zug blieb sehr abrupt stehen, blieb kurze Zeit und setzte sich erst nach einigen Minuten wieder in Bewegung. Das waren bahninterne Zwangsbremsungen. Also nicht durch Fahrgäste ausgelöst. Ob dort ein rotes Signal überfahren wurde oder ob das eine für solche Vorfälle prädestinierte Strecke ist, weiß ich natürlich als Laie nicht.
mal ne frage warum ist da ein Rück spigel ? was bringt die ? sieht komisch aus klär uns mal bidde auf danköö
Damit wird man, wie schon erklärt, ohne Ausguck aus dem Fenster die ersten beiden Wagen ganz gut einsehen können. Mehr aber auch nicht.
Timing und Wahrnehmung entscheiden aber auch darüber, ob man überhaupt etwas vom eigentlichen Vorfall mitbekommt.
Demzufolge lässt sich die Unwissenheit auch nicht entschuldigen, wenn man dann die Notbremse überbrücken würde, zumal man ja betrieblich absolut keinen Anlass dazu hätte!
Hätte der Fahrgast des ICE die Notbremse ziehen dürfen, der den Metallstreifen entdeckt hat, der in Eschede Entgleist ist? Und hätte Der Zugführer den Zug sofort gestopt?
Natürlich hätte er ziehen dürfen.
Der Lokführer hätte außerhalb einer NBÜ-Strecke sofort gestoppt.
@@peterlesky Vorwürfe sind hier natürlich völlig fehl am Platz, da wir den Ausgang ja alle kennen.
Aber tragisch ist es denn noch, da ich davon ausgehe, dass selbst dieser schnelle und schwere ICE in 120 Sec. Sicher einiges an Geschwindigkeit hätte abbauen können, bevor er entgleist ist.
Natürlich ist es für einen Laien schwer einzuschätzen, wann ein echter Notfall vorliegt.
Der Fahrgast hatte nur sehr wenig Zeit eine Entscheidung zu treffen, die Ermittler haben hinterher alle Zeit der Welt, seine Entscheidung zu kritisieren.
In diesem Zusammenhang verstehe ich die Entscheidung des Zugbegleiters aber nicht, der sich erst selber ein Bild des Schadens machen wollte. Das hängt natürlich sehr von der Schilderung des Fahrgastes ab.
Ich persönlich denke ja lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.
Haben sich nach diesem Unglück Regeln im Umgang mit solchen Meldungen geändert?
kann der zug eig direkt weiterfahren, wenn die notbremse gezogen wurde oder muss er wie bei ner BMZ z.B erst wieder entriegelt werden?
Woher bekomme ich eigentlich eine Tabelle in welcher die Anhaltewege bei Notbremsungen in Abhängigkeit vom Zugtyp, der jeweiligen Strecke und Geschwindigkeit genannt sind? Wenn ich an einer bestimmten Stelle aussteigen will, ist es ja ärgerlich wenn nach dem Ziehen der Notbremse der Zug hundert Meter davor oder danach zum stehen kommt. Das sollte schon zielgenauer erfolgen.
Ich habe schon davon gehört, dass jemand bei uns die Notbremse gezogen hat weil er sein Aussteigebahnhof verpasst hat und panik bekommen hat. Der hat wohl keine Strafe bekommen. Keine Ahnung obs stimmt
Das ist ganz klar ein Missbrauch und wird bestraft!!
@Gibbs Wenn er nicht erwischt worden ist, stimmt es. Ansonsten nicht.
@@hanspeter9445Die Strafe ist aber meist bezahlbar, wenn dadurch keine großen Verzögerungen entstehen. Oft sogar billiger als die Strafe für Fahren ohne Fahrschein.
Ganz blödes Szenario: Was wäre wenn es die Endhaltestelle ist, alle wollen steigen aus, irgendwer hat was vergessen und ist dann im Zug und die türen gehen zu? Was macht man dann? Oder was ist, wenn jemand sich die Hände in den Türen einklemmt und keiner mehr im Zug ist? Gibt es am Bahnsteig eine möglichkeit die "Notbremse" zu ziehen?
Wenn niemand mehr im Zug ist muss der Lokführer auch gerade erst ausgestiegen sein, eigentlich sollte dieser als allerletztes aussteigen - was natürlich nicht immer nachprüfbar ist.
In dem Fall also den Personal vor Ort bescheid geben, der Lokführer kann ja nicht verschwinden, und im absoluten Notfall natürlich richtigen Notruf absetzen
@@jan-lukas Mit keiner mehr im Zug meine ich keine Passagiere, also Fahrgast klemmt sich Hand, Zug fährt los mit dran hängendem Fahrgast