Puh.... Am Donnerstag noch mündliche Prüfung... Und ich muss sagen deine Videos helfen echt gut. Vorallem bei so einem "trockenen" Thema wie Rechtskunde.😁 Aber egal heute unter Tags noch lernen und morgen um ca 12 Uhr sind dann endlich alle Prüfungen geschafft 🥳🙈😁
@@pflegekanal6829 wuhuuuuuuuu..... Mündliche Prüfung bestanden.... Fühlt sich echt unbeschreiblich an auch wenn es noch ein bisschen surreal ist dass jetzt alles Prüfungen vorbei sind🙈🥳. An alle anderen wo noch haben ihr schafft dass, ich drücke die Daumen 🍀👍
Also versteh ich das richtig: Bei allen gezielten Handlungen meinerseits hafte auch ich! Der Arbeitgeber nie. Der Arbeitgeber haftet dann nur zum Beispiel aus organisatorischen oder verkehrstechnischen Widrigkeiten. Richtig?
Uff. Du sagst ständig fortsätzlich statt vorsätzlich Oo Generell wurde mir bei dem Titel als Jurastudenten schon ein wenig flau im Bauch. Ich wurde nicht enttäuscht. Fahrlässigkeit bedeutet auch nicht etwas "aus Zufall" zu machen. Dann läge kein Handlungswille vor. Fahrlässigkeit ist in § 276 II BGB sogar legal definiert: "Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt." Da ist schlicht kein Platz für eine Phantasiedefinition wie "aus Zufall". Dann fragst du rhetorisch was ein Rechtsgut sei und führst Leben, Gesundheit, Körper und Freiheit und zuletzt das Eigentum des Menschen auf. Auch das ist faktisch falsch: Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit sind sog. Rechtsgutverletzungen. Die Verletzung des Eigentums hingegen ist genauer eine sog. Rechtsverletzung. Ansonsten natürlich das Prinzip der a. l. i. c. umschifft. Ich bin erst bei Minute 3:40. Eventuell solltest du das Video nochmal überarbeiten und solange Offline nehmen. Nachtrag: Als du korrekt Verwarnung sagst steht im Video Verwahrung. Außerdem wird § 254 BGB analog nicht angesprochen.
Ich kann das irgendwie nicht ansehen, ist mir persönlich einfach zu viel Mimik, Gestik usw….zudem sind tatsächlich nicht alle Inhalte so richtig, aber das sagt ja bereits der Kommentar des Jurastudenten.
ein so wertvolles Video! Ich danke Ihnen für Ihre wertvolle Arbeit.
Das wird helfen. Danke. Direkt speichern. Danke
Vielen Dank!
Für mich und anderen wie ich die die Ein jahrige Generalisierte Pflegeassistenz Ausbildung machen , sind deine Videos nötig.
Puh.... Am Donnerstag noch mündliche Prüfung... Und ich muss sagen deine Videos helfen echt gut. Vorallem bei so einem "trockenen" Thema wie Rechtskunde.😁
Aber egal heute unter Tags noch lernen und morgen um ca 12 Uhr sind dann endlich alle Prüfungen geschafft 🥳🙈😁
Viel Erfolg. LG
@@pflegekanal6829 wuhuuuuuuuu..... Mündliche Prüfung bestanden.... Fühlt sich echt unbeschreiblich an auch wenn es noch ein bisschen surreal ist dass jetzt alles Prüfungen vorbei sind🙈🥳. An alle anderen wo noch haben ihr schafft dass, ich drücke die Daumen 🍀👍
vielen dank für die Einfach Erklärung
Danke brauche es fürs Studium.
Ah endlich,danke sehr!!!!
#pflege #pflegerecht #haftungsrecht
Kannst du bitte über Case management sprechen 🙏🙏🙏
Danke
Hallo Djura, das Wort das du benennst bedeutet „vorsätzlich“ und kommt von Vorsatz. Also jemand handelt bewusst unter seinem Vorsatz.
LG
Und Vorsatz = Absicht = Handeln unter einem Grund haha
Danke dir
Dankeschön
Erste..... Sehr gutes Video
Wie sieht’s denn aus mit dem Dekubitus?
Also versteh ich das richtig: Bei allen gezielten Handlungen meinerseits hafte auch ich! Der Arbeitgeber nie. Der Arbeitgeber haftet dann nur zum Beispiel aus organisatorischen oder verkehrstechnischen Widrigkeiten. Richtig?
Genau. LG
Uff. Du sagst ständig fortsätzlich statt vorsätzlich Oo
Generell wurde mir bei dem Titel als Jurastudenten schon ein wenig flau im Bauch. Ich wurde nicht enttäuscht.
Fahrlässigkeit bedeutet auch nicht etwas "aus Zufall" zu machen. Dann läge kein Handlungswille vor. Fahrlässigkeit ist in § 276 II BGB sogar legal definiert:
"Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt."
Da ist schlicht kein Platz für eine Phantasiedefinition wie "aus Zufall".
Dann fragst du rhetorisch was ein Rechtsgut sei und führst Leben, Gesundheit, Körper und Freiheit und zuletzt das Eigentum des Menschen auf.
Auch das ist faktisch falsch: Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit sind sog. Rechtsgutverletzungen.
Die Verletzung des Eigentums hingegen ist genauer eine sog. Rechtsverletzung.
Ansonsten natürlich das Prinzip der a. l. i. c. umschifft.
Ich bin erst bei Minute 3:40. Eventuell solltest du das Video nochmal überarbeiten und solange Offline nehmen.
Nachtrag: Als du korrekt Verwarnung sagst steht im Video Verwahrung. Außerdem wird § 254 BGB analog nicht angesprochen.
Ich kann das irgendwie nicht ansehen, ist mir persönlich einfach zu viel Mimik, Gestik usw….zudem sind tatsächlich nicht alle Inhalte so richtig, aber das sagt ja bereits der Kommentar des Jurastudenten.