Vielen Dank für die Infos! Habe ich gut verstanden: Wenn ein Gebäude schon existiert aber fast ganz leer ist, kann man nur neue Sprinkler vor der Baufreigabe installieren, wenn die Behörden schriftlich zugestimmt haben? Die Baufreigabe muss man zuerst erhalten, nicht nur für Arbeiten ausserhalb des Gebäudes aber auch innerhalb des Gebäudes (z.B. neue HLKS Anlage für eine industrielle Verpackungslinie, obwohl man keine Änderung von aussen sieht)? Danke schön.
Das ist eine sehr individuelle Frage. Diese müssten sie mit der Behörde klären. Wir können ihnen hier von bestehenden Gebäuden keine Rechtsauskunft erteilen. Je nach Umbauarbeiten sind die Unterschiede massiv. Lassen sie sich am besten von einer Fachfirma beraten. In diesem Fall wäre eventuell AFC ein möglicher Partner.
Vielen Dank für die Infos! Habe ich gut verstanden: Wenn ein Gebäude schon existiert aber fast ganz leer ist, kann man nur neue Sprinkler vor der Baufreigabe installieren, wenn die Behörden schriftlich zugestimmt haben?
Die Baufreigabe muss man zuerst erhalten, nicht nur für Arbeiten ausserhalb des Gebäudes aber auch innerhalb des Gebäudes (z.B. neue HLKS Anlage für eine industrielle Verpackungslinie, obwohl man keine Änderung von aussen sieht)?
Danke schön.
Das ist eine sehr individuelle Frage. Diese müssten sie mit der Behörde klären. Wir können ihnen hier von bestehenden Gebäuden keine Rechtsauskunft erteilen. Je nach Umbauarbeiten sind die Unterschiede massiv. Lassen sie sich am besten von einer Fachfirma beraten. In diesem Fall wäre eventuell AFC ein möglicher Partner.