Neue Fischereiordnung geplant - Berlin bald angelfreie Zone? | Angebissen #38

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  • Опубликовано: 26 авг 2024

Комментарии • 34

  • @hofberichterstatter9467
    @hofberichterstatter9467 3 года назад +10

    Ist das noch der rot rot grüne Senat ? Kein Wunder !!!

  • @user-rb5uz1vq9q
    @user-rb5uz1vq9q 3 года назад

    Das heißt streiken und keine Berlin Karte kaufen und nach Brandenburg angeln gehen .

  • @felixulrich488
    @felixulrich488 3 года назад +2

    Endlich die Folge zum Thema. Danke Jungs!
    Ich hoffe es bewegt sich noch was. Wenn das so durchgesetzt wird...

  • @giga_420
    @giga_420 3 года назад +3

    so eine scheise

  • @hl403
    @hl403 3 года назад +9

    Linke, Grüne und SPD dann kommt sowas dabei raus.

    • @landwirtschaft2116
      @landwirtschaft2116 3 года назад

      Als ob andere Parteien bessere Politik machen… kommt ja durch die Corona-Krise super ans Licht, wie es bei dem korrupten CDU-Sauhaufen so zugeht!

  • @rayv3r808
    @rayv3r808 3 года назад +4

    Das wars mit eurer RUclips Karriere

  • @mrv3n846
    @mrv3n846 3 года назад

    Wie bin ich bitte hier gelandet.

  • @ralfluge5507
    @ralfluge5507 3 года назад +3

    Worüber regt Ihr Euch auf? Diese Regelung zur Entnahme Pflicht gibt es in NRW schon seit vielen Jahren. Bedankt Euch bei den Karpfen Fotografen

    • @mralpha999999
      @mralpha999999 3 года назад

      Und bei der Berliner Barsch-Angelei.. Fische fangen und zurücksetzen, "weils Spaß macht". Zählt nicht zu den "vernünftigen" Gründen. Der Barsch hat nunmal kein Mindestmaß und keine Schonzeit in Berlin, was bedeutet, dass er mitgenommen werden muss. In einigen angebissen-Folgen wird zumindest illegales oder ordnungswidriges Verhalten propagiert. In der Folge mit Prof. Arlinghaus wurde das ziemlich genau erklärt - und fahren dann trotzdem raus, um "catch&release" zu praktizieren. Höchste Zeit für Veränderung

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 3 года назад +1

      Unsinn. Es gibt in NRW lediglich das landesfischereiliche Recht, sich fangreife Fische anzueignen (§ 3 Abs. 1 LFG) sowie die Pflicht, geschonte Fische unmittelbar und möglichst schonend wieder in das Fanggewässer zurückzusetzen (§§ 1 - 4 LFischVO). Eine pauschale Entnahme- und damit Tötungspflicht für jeden nicht geschonten Fisch ist tierschtzwidrig (§ 17 Nr. 1 TierSchG) und aufgrund Art. 20a GG vermutlich sogar verfassungswidrig. Zudem greift eine damit gekoppelte Aneigungs- und Verwertungspflicht unzulässig in besitzrechtliche Bestimmungen (Aneignungsrecht von Fischen als regelmäßig herrenlose, bewegliche Sachen beinhaltet auch das Recht, auf Eigentum an diesen zu verzichten; § 958 f. BGB) sowie in die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG ein (keine Dritter kann bestimmen, welche Fische ich esse).

  • @bossmast3rboom929
    @bossmast3rboom929 3 года назад

    Probs an Berlin, weiter so 👍

  • @nachttischlampe9326
    @nachttischlampe9326 3 года назад +1

    Ich bin Angler seit 14 Jahren und finde, dass man nach wie vor einen vernünftigen Grund zum Angeln braucht.
    Sprich: Nahrungserwerb.
    Ohne diese Absicht sollte man nicht angeln gehen.

  • @andreas2364
    @andreas2364 3 года назад

    Schon echt peinlich was auf diesem Kanal abgeht 🤣