Was hier leider vergessen wird: wie verhält es sich mit dem EINKAUF von Dienstleistungnen aus einem Drittland? Greift da auch as Reverse Charge Verfahren?
Hallo sevDesk-Team, dankeschön für das Video und die damit verbundene Mühe. Eine Frage hätte ich im Allgemeinen: Sprechen wir grundsätzlich von B2B oder auch von B2C Rechnungen? Viele Grüße
Was ist der Unterschied zwischen Lieferungen in ein Drittland(2:20) und Leistungen an Privatpersonen(2:36)? Mit ist nicht schlüssig, warum Ersteres steuerfrei ist und Zweiteres nicht. Wenn ich z.B. Online Schmuck an Privatpersonen in ein Drittland verkaufe und auch liefere, dann ist es meiner Recherche nach steuerfrei (wie bei Lieferung in ein Drittland hier auch erläutert wurde). Aber Leistungen an Privatpersonen spricht dem meinem Anschein nach entgegen. Was ist korrekt?
Hallo Arnold, hier gelten die Bestimmungen des jeweiligen Drittlandes. Das deutsche Recht hat hierfür keine Sonderregelungen, weshalb die Leistung an eine Privatperson mit der Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Wenn du nachweisen kannst, dass deine Waren tatsächlich in dieses Drittland geliefert werden, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Hierfür sind allerdings bestimmte Nachweise erforderlich: Beleg- und Buchnachweis
@@sevdeskDE Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort! Verstehe ich das richtig, dass in dem "Online Schmuck an Privatpersonen im Drittland" Fall nur dann eine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen und letztlich auch an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn man entsprechende Beleg- und Buchnachweise nicht hat? Also Paul aus dem Video (2:36) weist die Ust. nur aus, weil er diese Beleg- und Buchnachweise nicht hat? Ich nutze SevDesk jetzt übrigens fast 1 Jahr (bisher inländisch) und bin sehr zufrieden!
@@daniel-busch Das Thema hat uns intern jetzt doch sehr beschäftigt, da im Web unterschiedliche Aussagen zu finden sind, was sehr verwirrend sein kann. Ich habe unsere Buchhaltungsexperten gefragt, ob sie da helfen können. Dabei kam raus, dass wir tatsächlich falsche Informationen verbreiten. Wir werden das schnellstmöglich korrigieren! Die Info, die ich jetzt habe, lautet: Bei der Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Regelungen je nachdem ob es sich um Eine Privatperson oder um ein Unternehmer handelt. Das liegt daran, dass Privatpersonen von der Erwerbsbesteuerung regelmäßig ausgeschlossen sind. Ausnahme: Verwendet der im EU-Ausland ansässige Abnehmer keine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IDNr), kann man regelmäßig davon ausgehen, dass er von der Erwerbsbesteuerung ausgeschlossen, das heißt wie eine Privatperson zu behandeln ist. Ein Unternehmer hat in der Regel immer eine Ust ID und ist demnach verpflichtet die Steuer in seinem Land abzuführen und kann auch die Vorsteuer in seinem Land geltend machen. Drittland: Darüber hinaus muss bei Verkäufen außerhalb der EU nicht zwischen dem Verkauf an Unternehmen und solchen an Privatpersonen unterschieden werden. Für alle Lieferungen in ein Drittland gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Sehr cool! Danke, es freut uns wirklich, dass dir sevDesk gefällt :) Falls du Feedback hast, was wir noch besser machen können, dann nehmen wir das gerne auf.
@@sevdeskDE Gibt es auch ein Vidoe oder einen Artikel der beschreibt, wie man diese Umsatzsteuerbefreiten Lieferungen in Drittländer richtig auf Sevdesk verbucht? ich hatte es bisher einfach mit 0% verbucht und Sevdesk hat es dann automatisch auf KZ 48 geschrieben. Mein Finanzamt meinte aber es müsse dies auf KZ 43 buchen. Wie mache ich das?
Wie sieht es andersrum aus Zb wenn ein ausländisches Unternehmen mir regelmäßig Rechnungen schreibt für Dienstleistungen zählt das dann für mich als deutscher Unternehmer als Ausgabe ? Oder zahl ich trotzdem hier nochmal steuern ?
Wenn ich Kleinunternehmer bin und eine Ware an eine Privatperson in ein EU-Land verkaufe, wie muss ich dann die USt in der Rechnung angeben ? Und ganz grundsätzlich, bei dem eben genannten Szenario, muss die Rechnung dann auch in Englisch sein ? Und muss ich weiterhin zB angeben „Gemäß Paragraph 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ? Wäre euch unendlich dankbar, wenn ihr mir weiter helfen könntet :-)
Als Kleinunternehmer bist du prinzipiell von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt auch bei Geschäften ins EU Ausland oder an Drittländer. Es ist wichtig hierbei die Rechnungen mit dem Vermerk zu versehen das es sich um eine Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG handelt.
Das ist innerhalb der EU. Hier greift OSS und du musst die Umsatzsteuer abführen meiner Meinung nach. Zur Sicherheit frag aber nochmal (d)einen Steuerberater. ;)
Hallo Mario, unter bestimmten Voraussetzungen ist deine Lieferung in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreut, weshalb du keine Umsatzsteuer abführen musst und deshalb auch keine Ust.-IdNr. angeben musst. Diese Voraussetzungen musst du allerdings erst prüfen.
@@marioschwab2376 Hier ist ein Auszug aus einem Artikel, der das ganz gut erklärt: "Der Lieferer aus dem Drittlandsgebiet liefert "unverzollt und unversteuert". Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Der Ort der Lieferung für den Lieferer ist nach § 3 Abs. 6 UStG dort, wo die Warenbewegung beginnt, also im Drittland. Damit ist die Lieferung im Inland nicht steuerbar. Die Einfuhrumsatzsteuer ist für den Abnehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer abzugsfähig." Ich hoffe, das konnte dir weiterhelfen.
@@dzenan873 Das ist so nicht ganz richtig. Der Kleinunternehmer muss hier keine USt ausweisen. Solltest du allerdings nicht unter diese Regelung fallen, bin ich mir ziemlich sicher dass du den Mehrwertsteuersatz des Landes in welches du verkaufst nutzen musst. Hierzu musst du eine Umsatzsteuerident Nummer anfordern. Ps.: Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren sollte ich falsch liegen
Laut meiner ihk darf die Umsatzsteuer, nicht auf die Rechnung bei Lieferungen an Privatperson in ein Drittland. Was stimmt denn jetzt?
Hast du was herausgefunden?
Sehr Gut erklärt.👍🏼
Was hier leider vergessen wird: wie verhält es sich mit dem EINKAUF von Dienstleistungnen aus einem Drittland? Greift da auch as Reverse Charge Verfahren?
Hallo sevDesk-Team,
dankeschön für das Video und die damit verbundene Mühe.
Eine Frage hätte ich im Allgemeinen:
Sprechen wir grundsätzlich von B2B oder auch von B2C Rechnungen?
Viele Grüße
Danke!
Bitte :)
Was ist der Unterschied zwischen Lieferungen in ein Drittland(2:20) und Leistungen an Privatpersonen(2:36)?
Mit ist nicht schlüssig, warum Ersteres steuerfrei ist und Zweiteres nicht.
Wenn ich z.B. Online Schmuck an Privatpersonen in ein Drittland verkaufe und auch liefere, dann ist es meiner Recherche nach steuerfrei (wie bei Lieferung in ein Drittland hier auch erläutert wurde). Aber Leistungen an Privatpersonen spricht dem meinem Anschein nach entgegen.
Was ist korrekt?
Hallo Arnold, hier gelten die Bestimmungen des jeweiligen Drittlandes. Das deutsche Recht hat hierfür keine Sonderregelungen, weshalb die Leistung an eine Privatperson mit der Umsatzsteuer ausgewiesen wird. Wenn du nachweisen kannst, dass deine Waren tatsächlich in dieses Drittland geliefert werden, musst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Hierfür sind allerdings bestimmte Nachweise erforderlich: Beleg- und Buchnachweis
@@sevdeskDE Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Verstehe ich das richtig, dass in dem "Online Schmuck an Privatpersonen im Drittland" Fall nur dann eine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen und letztlich auch an das Finanzamt abgeführt werden muss, wenn man entsprechende Beleg- und Buchnachweise nicht hat?
Also Paul aus dem Video (2:36) weist die Ust. nur aus, weil er diese Beleg- und Buchnachweise nicht hat?
Ich nutze SevDesk jetzt übrigens fast 1 Jahr (bisher inländisch) und bin sehr zufrieden!
@@daniel-busch Das Thema hat uns intern jetzt doch sehr beschäftigt, da im Web unterschiedliche Aussagen zu finden sind, was sehr verwirrend sein kann. Ich habe unsere Buchhaltungsexperten gefragt, ob sie da helfen können. Dabei kam raus, dass wir tatsächlich falsche Informationen verbreiten. Wir werden das schnellstmöglich korrigieren!
Die Info, die ich jetzt habe, lautet:
Bei der Umsatzsteuer gelten unterschiedliche Regelungen je nachdem ob es sich um Eine Privatperson oder um ein Unternehmer handelt.
Das liegt daran, dass Privatpersonen von der Erwerbsbesteuerung regelmäßig ausgeschlossen sind.
Ausnahme: Verwendet der im EU-Ausland ansässige Abnehmer keine Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IDNr), kann man regelmäßig davon ausgehen, dass er von der Erwerbsbesteuerung ausgeschlossen, das heißt wie eine Privatperson zu behandeln ist.
Ein Unternehmer hat in der Regel immer eine Ust ID und ist demnach verpflichtet die Steuer in seinem Land abzuführen und kann auch die Vorsteuer in seinem Land geltend machen.
Drittland: Darüber hinaus muss bei Verkäufen außerhalb der EU nicht zwischen dem Verkauf an Unternehmen und solchen an Privatpersonen unterschieden werden. Für alle Lieferungen in ein Drittland gilt eine Befreiung von der Umsatzsteuer.
Sehr cool! Danke, es freut uns wirklich, dass dir sevDesk gefällt :) Falls du Feedback hast, was wir noch besser machen können, dann nehmen wir das gerne auf.
@@sevdeskDE Vielen Dank für den Aufwand und die Antwort! :)
@@sevdeskDE Gibt es auch ein Vidoe oder einen Artikel der beschreibt, wie man diese Umsatzsteuerbefreiten Lieferungen in Drittländer richtig auf Sevdesk verbucht? ich hatte es bisher einfach mit 0% verbucht und Sevdesk hat es dann automatisch auf KZ 48 geschrieben. Mein Finanzamt meinte aber es müsse dies auf KZ 43 buchen. Wie mache ich das?
Wie sieht es andersrum aus Zb wenn ein ausländisches Unternehmen mir regelmäßig Rechnungen schreibt für Dienstleistungen zählt das dann für mich als deutscher Unternehmer als Ausgabe ? Oder zahl ich trotzdem hier nochmal steuern ?
Sehr hilfreiches Video! Danke dafür!
Frage mich, was 8 Personen daran auszusetzen haben...🤷♂️
Wenn ich Kleinunternehmer bin und eine Ware an eine Privatperson in ein EU-Land verkaufe, wie muss ich dann die USt in der Rechnung angeben ? Und ganz grundsätzlich, bei dem eben genannten Szenario, muss die Rechnung dann auch in Englisch sein ? Und muss ich weiterhin zB angeben „Gemäß Paragraph 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ ? Wäre euch unendlich dankbar, wenn ihr mir weiter helfen könntet :-)
Als Kleinunternehmer bist du prinzipiell von der Umsatzsteuer befreit. Das gilt auch bei Geschäften ins EU Ausland oder an Drittländer. Es ist wichtig hierbei die Rechnungen mit dem Vermerk zu versehen das es sich um eine Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG handelt.
Hallo, Ihr müsst das Video anpassen. Leistungen an Privatpersonen in Drittland können ohne Ust in Rechnung gestellt werden.
Die Ware steht in den Niederlanden. Meine Firma ist in Deutschland. Ich verkaufe nach Frankreich. Wie genau muss meine Rechnung aussehen?
Das ist innerhalb der EU. Hier greift OSS und du musst die Umsatzsteuer abführen meiner Meinung nach. Zur Sicherheit frag aber nochmal (d)einen Steuerberater. ;)
Benötigen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz uid von Deutschland wenn sie nach Deutschland Produkte verkaufen?
Hi, wie bekomme ich die USt-ID des Kunden in die entsprechende Vorlage ?
Hi Lorenz,
wenn du die USt-ID des Kunden im Kontakt hinterlegt hast, wird diese bei der Rechnungserstellung automatisch übernommen.
LG, Alisha
@@sevdeskDE sehr cool. Danke
Hallo, auf Lieferungen in ein Drittland muss ich wirklich meine Ust.-IdNr. nicht mit angeben? Wieso das nicht? Danke schon mal im vorraus!
Hallo Mario, unter bestimmten Voraussetzungen ist deine Lieferung in ein Drittland von der Umsatzsteuer befreut, weshalb du keine Umsatzsteuer abführen musst und deshalb auch keine Ust.-IdNr. angeben musst. Diese Voraussetzungen musst du allerdings erst prüfen.
sevDesk Okay, wenn ich zb. aber etwas von dort einkaufe könnte es ähnlich sein, je nachdem welches Land?!
@@marioschwab2376 Hier ist ein Auszug aus einem Artikel, der das ganz gut erklärt:
"Der Lieferer aus dem Drittlandsgebiet liefert "unverzollt und unversteuert". Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. Der Ort der Lieferung für den Lieferer ist nach § 3 Abs. 6 UStG dort, wo die Warenbewegung beginnt, also im Drittland. Damit ist die Lieferung im Inland nicht steuerbar. Die Einfuhrumsatzsteuer ist für den Abnehmer unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer abzugsfähig."
Ich hoffe, das konnte dir weiterhelfen.
Ich frage mich, wie ich als UST-pflichtiges Unternehmen meine Rechnung an eine Privatperson in der Schweiz korrekt schreibe. Einfach ohne USt.?
Hallo, genau das gleich frage ich mich auch. Hast du hier Infos? Danke
@@dzenan873 Das ist so nicht ganz richtig. Der Kleinunternehmer muss hier keine USt ausweisen. Solltest du allerdings nicht unter diese Regelung fallen, bin ich mir ziemlich sicher dass du den Mehrwertsteuersatz des Landes in welches du verkaufst nutzen musst. Hierzu musst du eine Umsatzsteuerident Nummer anfordern. Ps.: Lasse mich aber auch gerne eines besseren belehren sollte ich falsch liegen
naja für kleinunternehmer und die einzelnen Szenarien , ob Ware , Dienstleistungen usw eher wieder bedürftig erklärt, EU-Ausland , Drittland usw.
Danke für das Feedback! Wir nehmen deinen Vorschlag gerne auf und werden versuchen diese Punkte in einem anderen Video näher zu erläutern!
Im Thumbnail steht stelung statt Stellung
Wird geändert, danke!