,Ich bin seit 4 Jahren im DMFV. Für 42 Euro im Jahr habe ich nicht nur diese Freiheiten, sondern auch noch eine Rechtsschutzversicherung für meine Drohnenflüge. Falls Mal so ein überschlauer Alman kommt oder ein nicht qualifizierter Ordnungsämtler, bekomme ich einen Rechtsanwalt zur Seite. Desweiteren ist auch noch eine Drohnenhaftpflicht mit eingeschlossen. Für das Geld war das damals und heute keine große Überlegung für mich dort beizutreten.
Vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Beitrag. Angeregt durch das Thema FPV-Flug ohne Spotter habe ich mir die Leistungen DMFV und DMO angesehen und dabei festgestellt, dass die Leistungen deutlich über die inkludierte Drohnenversicherung in der persönlichen Haftpflicht hinausgeht. Ich habe deshalb beim DMO abgeschlossen. Ob nun DMFV oder DMO ist wohl eher eine Frage des persönlichen Nutzungsprofils. Beide Angebote sind fair und empfehlenswert.
Sowohl beim DMO also auch beim DMFV finde ich die versicherten Schadenssummen recht gering. Kann ich meine bisherige Drohnenversicherung, die viel mehr versichert, einfach behalten und dann somit zwei Versicherungen haben?
Die Mavic Air 2 hat ja keine C1 Zertifizierung bekommen, muss also 150m Abstand von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. einhalten. In der Verbandsregel steht ja: "kein Mindestabstand für alle Drohnen bis 2kg zu Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten etc." Also darf man danach dann mit der Mavic Air2 wieder vom eigenen Grundstück starten (ohne überfliegen fremder Grundstücke, Einhaltung Privatsphäre etc.)?
knifflige Sachlage super aufbereitet und verständlich erklärt 😊👍🏼 für mich selber wären noch die Unterschiede zwischen DMO und MFSB interessant gewesen 😊 fliege bisher mit A2, darf mich durch die Avata 2 jetzt halt auch noch nach so Sonderlösungen umgucken, weil die Nörgelei meiner Spotter bereits einsetzt 🙄🤦🏼♂️🤷🏼♂️ vielen Dank jedenfalls für's Video und die ganzen Infos 😊👍🏼
@@paxmortum Das wird dir keiner Abnehmen. Übrigens, der DMFV hat kein Regelwerk. Die Checkpunkte kannst du in ein Paar Minuten lesen. Da ist die EU-VO wesentlich komplizierter.
Ich zitiere mal aus der Beschreibung: "Es muss regelmäßig an Schulungen der Verbände teilgenommen werden (z.B: DMFV Akademie), um die eigenen Kenntnisse über „die geltenden luftrechtlichen Grundlagen, sowie über den sicheren Betrieb von Flugmodellen zu erweitern oder aufzufrischen“ Dazu konnte ich leider beim DMFV nichts finden. Gibt es dazu nähere Informationen? Wie oder wann muss man nachweisen dass man an Schulungen teilgenommen hat?
Also wen ich es jetzt richtig verstanden habe kann ich als 15 järiger meine unter 250g (selbstgebaute) schwere Dorne fliegen. Ich brauche nur eine Registrierung als Pilot und einen Spotter (Spotter aber nur wen ich nicht der Dmo oder einem der verband angehöre). Aber die Dorne weil sie unter 250g (selbstgebaut) ist muss ich sie nicht registrieren und versichern nur einen Registrierung als Pilot ?
Jetzt mal eine andere Frage, Privatgrundstück gehört der Luftraum ja dazu. Eingeschränkt wird das mit irgendeinen Passus welcher das einschränkt für allgemeines Interesse, Luftfahrt etc. Mindestflughöhe über Ortschaften ist 300m. Also müsste der Luftraum bis 300m mir zur freien Nutzung stehen, da darunter ja keiner was zu suchen hat bzw. kein Interesse daran besteht. Also dürfte ich da doch ohne spotter oder sonst was fliegen wie ich will. Ich darf ja auch ohne Führerschein mit Autos ohne TÜV auf mein eigenes Grundstück fahren.....
Ich kann da nur für Österreich sprechen. Für den Luftraum über deinem Grundstück besteht eine Duldungspflicht ohne Höhenangaben. Das findet man im LFG (Luftfahrtgesetz). FPV fliegen in deinem Garten ohne Spotter kannst du. Es darf niemand gefährdet sein. Weder abstrakt noch konkret.
Der Luftraum über Deinem Grundstück gehört leider nicht Dir. Sobald Du abhebst, musst Du Dich an die Regeln halten. Kann ganz schnell übel werden, wenn Du innerhalb einer Flugbeschränkungszone wohnst. z.B. Flughafen. Da steht dann die Flugsicherung ganz schnell vor Deiner Tür.
@@joefoster5292 stimmt so nicht ganz, der Luftraum sowie das Erdreich gehört sehrwohl dem grundstücksbesitzer. Nur besteht halt ein allgemeines interesse daran durch Flugverkehr etc. Aber wenn das Interesse erst ab 300m oder so beginnt, warum darf man dann nicht bis z.b. 100m ohne spotter auf dem eigenen Gelände fliegen ( wobei die 30m so oder so Schwachsinn sind wenn flugzeuge min. 300m hoch fliegen müssen)
Eine Frage zur Europäischen Verordnung und Erlaubnis für c1 : Stimmt es, dass man auch in Siedlungen( auf eigenem Grund) fliegen darf? Wenn ja, wie hoch ?
Auf deinem eigenen Grundstück darfst du fliegen. 120 Meter hoch. Auf der anderen Seite sollst du 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten. Das ist schon ein Wiederspruch in sich und zeigt mir dass das ganze absolut nicht durchdacht ist.
Die Verbandsregeln sind also noch ergänzend zu den EU- Verordnungen in DE zu verstehen,richtig? Heißt also dort wo die Verbandsregeln nicht greifen kommen die EU Regeln zum Einsatz. Oder muss man sich „entscheiden“ ?
Eine wichtige Regel hast du nicht angesprochen. In Kontrollzonen der internationalen Flughäfen darf man unter Auflagen Modellfliegen, auch mit Drohnen. Eine Auflage ist, neben der Maximalflughöhe von 50m, dass man nicht FPV fliegen darf.
Weiß jemand wie es aussieht mit Höchstgeschwindigkeiten? Für C0 und C1 drohen gelten ja 19 m/s als Maximalgeschwindigkeit, aber gelten die auch bei der Verbandsregelung oder gibt es dort keine Maximalgeschwindigkeit?
Ich wohne in einem anderen EU Land. Dort fragt man, Dornenverordnung was ist das? Ich fliege mit einer Mavic Air und einer Yuneek 4k. Beide sind komplett offen also Flughöhe über den Wolken usw. Werden super Videos, die ich natürlich nicht veröffentliche. Die Yuneek ist dank der guten Kamera auch nachts super.
@@martinbaumer6025 Du weißt wann die Yuneek gebaut wurde, also genug Flugerfahrung. Mit nem parallel geschalteten zweiten Akku am Bauch bleibt sie auch lange oben. Wiegt jetzt eben über 2kg. Aber wen interessiert das hier wo ich jetzt lebe? Richtig, keinen!
Das Gewirr der Vorschriften haben wir der amerikanischen Flugbehörde zu verdanken. Nun fallen Boeings Flieger auseinander, da die FAA lieber die Modellflieger mit Vorschriften schikanierten, statt die Grossen zu kontrollieren.
Belanglos aber ich möchte es trotzdem los werden. FPV ist ja eine Abkürzung für eine englische Wortfolge. Man kann es also auch englisch aussprechen ;) BTW, tolle Videos immer und sehr informativ. Danke!
Das das autonome Fliegen unter Verbandsregeln generell verboten ist, lese ich auf der Seite des DMFV anders. Verboten sind lediglich vollständig autonome Flüge, bei denen der Fernpilot nicht mehr manuell eingreifen kann. Beispiel hierfür wäre meines Erachtens z. B. ein Wegpunkt-Flug, bei dem keine Verbindung mehr zur Fernsteuerung besteht. ActiveTrack u. a. sollten aber erlaubt sein. Das es unter Verbandsregeln keine Kennzeichnungspflicht für Drohnen unter 250g mit einer Kamera gibt, wäre mir auch neu. Und bei Selbstbaudrohnen unter 250g, sollte beachtet werden, dass sie nur dann wie C0 Drohnen behandelt werden, wenn sie nicht schneller als 19 m/s fliegen können.
Soweit ich informiert bin, war das Geofancing das Problem. Weil die Drohne zur Landung gezwungen wurde und ähnliches was nicht sein durfte. Weil eine AI einfach in die Steuerung Eingriff wurde als Kritisch gesehen. Man muss jederzeit die Kontrolle wieder übernehmen können Deswegen gab es auch das Update in der App. Bei Geofancing bekommst du Warnungen aber kein Eingriff in die Steuerung.
@@Drohnen-de Da aber alle autonomen Flüge bei DJI jederzeit abgebrochen werden können, also manuell eingegriffen werden kann, sollte auch Follow Me und co unter Verbandsregeln kein Problem darstellen und erlaubt sein. Der DMFV schreibt dazu: _Es werden keine _*_vollständig_*_ autonomen Systemfunktionen verwendet. _*_Der Fernpilot muss jederzeit die Möglichkeit besitzen, in den Flug manuell einzugreifen bzw. den autonomen Flug zu unterbrechen._*_ Unterstützende Systeme wie Gyro/Kreisel oder RTH (coming home) sind erlaubt und dienen der Sicherheit._
Das ist ja klasse, wenn jemand den EU Drohnenführerschein nicht besteht, also nicht geeignet ist, darf er sich für 38.- bei einem Verband einen Freifahrtsschein kaufen. Na da haben wir ja Glück, dass Rennsport- oder Schützenverbände nicht solche Freiheiten haben.
Diese These ist realitätsfern. Man muss schon ein unverbesserlicher Vollidiot sein, um das Fernpilotenzeugnis nicht zu bestehen. Die Schulen bringen da jeden durch, der selbstständig eine Banane schälen kann.
Na super ich dachte man kann im Garten sitzen und einfach ewig rumfliegen wie hoch und weit man will überall wird man eingeschränkt zum Kotzen😂 kontrolliert wahrscheinlich eh keiner auf n land Hat jemand Erfahrung mit diesen brillen und sem fliegen? Wie Geil ist das denn so?
✺ FPV-Gesetze und Verbandsregelung ➤ bit.ly/3vtSUg1
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,Ich bin seit 4 Jahren im DMFV. Für 42 Euro im Jahr habe ich nicht nur diese Freiheiten, sondern auch noch eine Rechtsschutzversicherung für meine Drohnenflüge. Falls Mal so ein überschlauer Alman kommt oder ein nicht qualifizierter Ordnungsämtler, bekomme ich einen Rechtsanwalt zur Seite. Desweiteren ist auch noch eine Drohnenhaftpflicht mit eingeschlossen.
Für das Geld war das damals und heute keine große Überlegung für mich dort beizutreten.
Hallo, kanst du mir auch helfen. Gruße, Thaddeus. ich bin in Hamburg.
Hallo mir bitte auch , wo kann ich das machen ?
Vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Beitrag. Angeregt durch das Thema FPV-Flug ohne Spotter habe ich mir die Leistungen DMFV und DMO angesehen und dabei festgestellt, dass die Leistungen deutlich über die inkludierte Drohnenversicherung in der persönlichen Haftpflicht hinausgeht. Ich habe deshalb beim DMO abgeschlossen. Ob nun DMFV oder DMO ist wohl eher eine Frage des persönlichen Nutzungsprofils. Beide Angebote sind fair und empfehlenswert.
Sowohl beim DMO also auch beim DMFV finde ich die versicherten Schadenssummen recht gering. Kann ich meine bisherige Drohnenversicherung, die viel mehr versichert, einfach behalten und dann somit zwei Versicherungen haben?
Die Mavic Air 2 hat ja keine C1 Zertifizierung bekommen, muss also 150m Abstand von Wohngebieten, Erholungsgebieten etc. einhalten. In der Verbandsregel steht ja: "kein Mindestabstand für alle Drohnen bis 2kg zu Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten etc." Also darf man danach dann mit der Mavic Air2 wieder vom eigenen Grundstück starten (ohne überfliegen fremder Grundstücke, Einhaltung Privatsphäre etc.)?
knifflige Sachlage super aufbereitet und verständlich erklärt 😊👍🏼
für mich selber wären noch die Unterschiede zwischen DMO und MFSB interessant gewesen 😊
fliege bisher mit A2, darf mich durch die Avata 2 jetzt halt auch noch nach so Sonderlösungen umgucken, weil die Nörgelei meiner Spotter bereits einsetzt 🙄🤦🏼♂️🤷🏼♂️
vielen Dank jedenfalls für's Video und die ganzen Infos 😊👍🏼
Da DMO Mitglieder bereits dem MFSD angehören, gibt es da keinen Unterschied. Einen kleinen Unterschied zum DMFV gibt es dennoch.
@@dronemaik0815 genau der wäre interessant zu wissen gewesen 😉 ... also ohne stundenlanges Regelwerk zweier Verbände durch lesen zu müssen 😅
Freut mich danke fürs Feedback!
@@paxmortum Das wird dir keiner Abnehmen. Übrigens, der DMFV hat kein Regelwerk. Die Checkpunkte kannst du in ein Paar Minuten lesen. Da ist die EU-VO wesentlich komplizierter.
Hi Do you speak english. I need some help regarding the drone laws in germany.
Ich zitiere mal aus der Beschreibung: "Es muss regelmäßig an Schulungen der Verbände teilgenommen werden (z.B: DMFV Akademie), um die eigenen Kenntnisse über „die geltenden luftrechtlichen Grundlagen, sowie über den sicheren Betrieb von Flugmodellen zu erweitern oder aufzufrischen“ Dazu konnte ich leider beim DMFV nichts finden. Gibt es dazu nähere Informationen? Wie oder wann muss man nachweisen dass man an Schulungen teilgenommen hat?
Also wen ich es jetzt richtig verstanden habe kann ich als 15 järiger meine unter 250g (selbstgebaute) schwere Dorne fliegen. Ich brauche nur eine Registrierung als Pilot und einen Spotter (Spotter aber nur wen ich nicht der Dmo oder einem der verband angehöre). Aber die Dorne weil sie unter 250g (selbstgebaut) ist muss ich sie nicht registrieren und versichern nur einen Registrierung als Pilot ?
Spannend, danke! Würde gerne wissen, ob es etwas Vergleichbares in Österreich gibt - weißt du zufällig was dazu?
leider habe ich da keine Infos.. sorry..
@@Drohnen-de Danke für deine Antwort!
4:20 ich hoffe, das eine herkömmliche brille nicht unter "hilfsmittel" fallen, sonst dürfte ich nur bis 2 - 3 meter weit fliegen ...
:o) nein sicher nicht :)
Danke
Jetzt mal eine andere Frage, Privatgrundstück gehört der Luftraum ja dazu. Eingeschränkt wird das mit irgendeinen Passus welcher das einschränkt für allgemeines Interesse, Luftfahrt etc. Mindestflughöhe über Ortschaften ist 300m. Also müsste der Luftraum bis 300m mir zur freien Nutzung stehen, da darunter ja keiner was zu suchen hat bzw. kein Interesse daran besteht. Also dürfte ich da doch ohne spotter oder sonst was fliegen wie ich will. Ich darf ja auch ohne Führerschein mit Autos ohne TÜV auf mein eigenes Grundstück fahren.....
Weiß da keiner was drüber?
Ich kann da nur für Österreich sprechen. Für den Luftraum über deinem Grundstück besteht eine Duldungspflicht ohne Höhenangaben. Das findet man im LFG (Luftfahrtgesetz). FPV fliegen in deinem Garten ohne Spotter kannst du. Es darf niemand gefährdet sein. Weder abstrakt noch konkret.
Der Luftraum über Deinem Grundstück gehört leider nicht Dir. Sobald Du abhebst, musst Du Dich an die Regeln halten. Kann ganz schnell übel werden, wenn Du innerhalb einer Flugbeschränkungszone wohnst. z.B. Flughafen. Da steht dann die Flugsicherung ganz schnell vor Deiner Tür.
@@joefoster5292 stimmt so nicht ganz, der Luftraum sowie das Erdreich gehört sehrwohl dem grundstücksbesitzer. Nur besteht halt ein allgemeines interesse daran durch Flugverkehr etc. Aber wenn das Interesse erst ab 300m oder so beginnt, warum darf man dann nicht bis z.b. 100m ohne spotter auf dem eigenen Gelände fliegen ( wobei die 30m so oder so Schwachsinn sind wenn flugzeuge min. 300m hoch fliegen müssen)
Die Verbandsregeln sind durchdachter als die €U Regeln. Darum bin ich vor Jahren dem DMO beigetreten. Die 35 Euro im Jahr sind es mir Wert.
danke für Dein Feedback!
... ist mittlerweile bei 39,96€.
@@thomassturm5558 Die 5 Euro tun mir nicht weh.
Eine Frage zur Europäischen Verordnung und Erlaubnis für c1 :
Stimmt es, dass man auch in Siedlungen( auf eigenem Grund) fliegen darf?
Wenn ja, wie hoch ?
ja !
nur nicht über fremdes privates Wohngrundstück ohne Erlaubnis dessen der da wohnt ...
max. Höhe => 120m 😉
Auf deinem eigenen Grundstück darfst du fliegen. 120 Meter hoch. Auf der anderen Seite sollst du 150 Meter Abstand zu Wohngebieten halten. Das ist schon ein Wiederspruch in sich und zeigt mir dass das ganze absolut nicht durchdacht ist.
@@Michael_Schmitt die 150m sind nicht in C1
Die Verbandsregeln sind also noch ergänzend zu den EU- Verordnungen in DE zu verstehen,richtig? Heißt also dort wo die Verbandsregeln nicht greifen kommen die EU Regeln zum Einsatz. Oder muss man sich „entscheiden“ ?
Man muss sich quasi entscheiden.. aber prinzipiell kannst Du das ja für jeden Flug :o)
Oder für jede Minute ;o)
Eine wichtige Regel hast du nicht angesprochen. In Kontrollzonen der internationalen Flughäfen darf man unter Auflagen Modellfliegen, auch mit Drohnen.
Eine Auflage ist, neben der Maximalflughöhe von 50m, dass man nicht FPV fliegen darf.
Guter Hinweis danke!
Weiß jemand wie es aussieht mit Höchstgeschwindigkeiten?
Für C0 und C1 drohen gelten ja 19 m/s als Maximalgeschwindigkeit, aber gelten die auch bei der Verbandsregelung oder gibt es dort keine Maximalgeschwindigkeit?
Dort gibt es keine. Die Verbandsregeln gelten Ja auch für Modellfliger die auch weiterhin Ihre Jets fliegen möchten.
Ich wohne in einem anderen EU Land. Dort fragt man, Dornenverordnung was ist das? Ich fliege mit einer Mavic Air und einer Yuneek 4k. Beide sind komplett offen also Flughöhe über den Wolken usw. Werden super Videos, die ich natürlich nicht veröffentliche. Die Yuneek ist dank der guten Kamera auch nachts super.
Troll oder Naiv?
@@martinbaumer6025Nur jemand der noch Spaß an dem Hobby hat.
@@martinbaumer6025 Du weißt wann die Yuneek gebaut wurde, also genug Flugerfahrung. Mit nem parallel geschalteten zweiten Akku am Bauch bleibt sie auch lange oben. Wiegt jetzt eben über 2kg. Aber wen interessiert das hier wo ich jetzt lebe? Richtig, keinen!
Das Gewirr der Vorschriften haben wir der amerikanischen Flugbehörde zu verdanken. Nun fallen Boeings Flieger auseinander, da die FAA lieber die Modellflieger mit Vorschriften schikanierten, statt die Grossen zu kontrollieren.
Belanglos aber ich möchte es trotzdem los werden. FPV ist ja eine Abkürzung für eine englische Wortfolge. Man kann es also auch englisch aussprechen ;) BTW, tolle Videos immer und sehr informativ. Danke!
Das das autonome Fliegen unter Verbandsregeln generell verboten ist, lese ich auf der Seite des DMFV anders. Verboten sind lediglich vollständig autonome Flüge, bei denen der Fernpilot nicht mehr manuell eingreifen kann. Beispiel hierfür wäre meines Erachtens z. B. ein Wegpunkt-Flug, bei dem keine Verbindung mehr zur Fernsteuerung besteht. ActiveTrack u. a. sollten aber erlaubt sein. Das es unter Verbandsregeln keine Kennzeichnungspflicht für Drohnen unter 250g mit einer Kamera gibt, wäre mir auch neu. Und bei Selbstbaudrohnen unter 250g, sollte beachtet werden, dass sie nur dann wie C0 Drohnen behandelt werden, wenn sie nicht schneller als 19 m/s fliegen können.
Soweit ich informiert bin, war das Geofancing das Problem. Weil die Drohne zur Landung gezwungen wurde und ähnliches was nicht sein durfte. Weil eine AI einfach in die Steuerung Eingriff wurde als Kritisch gesehen. Man muss jederzeit die Kontrolle wieder übernehmen können
Deswegen gab es auch das Update in der App. Bei Geofancing bekommst du Warnungen aber kein Eingriff in die Steuerung.
Ja das stimmt - man muss eingreifen können - aber nach EU Regelungen ist selbst das nicht mal erforderlich im Follow Me unter 50 Metern Entfernung..
@@Drohnen-de Da aber alle autonomen Flüge bei DJI jederzeit abgebrochen werden können, also manuell eingegriffen werden kann, sollte auch Follow Me und co unter Verbandsregeln kein Problem darstellen und erlaubt sein. Der DMFV schreibt dazu: _Es werden keine _*_vollständig_*_ autonomen Systemfunktionen verwendet. _*_Der Fernpilot muss jederzeit die Möglichkeit besitzen, in den Flug manuell einzugreifen bzw. den autonomen Flug zu unterbrechen._*_ Unterstützende Systeme wie Gyro/Kreisel oder RTH (coming home) sind erlaubt und dienen der Sicherheit._
So wie ich es verstehe, bis 30 m Höhe auch ohne Spotter. Und wie du in Sichtweite, fliegen kannst. Wird hier gesagt wird.
Das ist ja klasse, wenn jemand den EU Drohnenführerschein nicht besteht, also nicht geeignet ist, darf er sich für 38.- bei einem Verband einen Freifahrtsschein kaufen. Na da haben wir ja Glück, dass Rennsport- oder Schützenverbände nicht solche Freiheiten haben.
Diese These ist realitätsfern. Man muss schon ein unverbesserlicher Vollidiot sein, um das Fernpilotenzeugnis nicht zu bestehen. Die Schulen bringen da jeden durch, der selbstständig eine Banane schälen kann.
Na super ich dachte man kann im Garten sitzen und einfach ewig rumfliegen wie hoch und weit man will überall wird man eingeschränkt zum Kotzen😂 kontrolliert wahrscheinlich eh keiner auf n land
Hat jemand Erfahrung mit diesen brillen und sem fliegen? Wie Geil ist das denn so?
Danke