Diese Fragen solltest du beantworten, BEVOR du in ETFs investierst | justETF

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  • Опубликовано: 28 авг 2024

Комментарии • 9

  • @justETF
    @justETF  8 месяцев назад +2

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  • @Harrock
    @Harrock 8 месяцев назад +10

    Ich habe 2022 richtig angefangen regelmäßig zu investieren... leider kam dann der Krieg und die Inflation die hat das ganze erstmal in den Keller stürzen lassen ... 250€ habe ich im Monat angespart momentan habe ich aber über 700€ im Plus.... nächste Jahr will ich auf 300€/Monat aufstocken und dann mal schauen Richtung 500€/Monat wären schon nice

    • @justETF
      @justETF  8 месяцев назад +3

      Danke fürs Teilen deiner Erfahrungen, genau diesen Weg zu gehen, finden wir super 👏 Auf dass 2024 ein gutes Jahr für dich wird!

    • @user-bb9kj4ez2g
      @user-bb9kj4ez2g 8 месяцев назад +6

      Langfristig wäre ne dicke Wirtschaftskrise gar nicht so verkehrt. Gerade wenn dein Portfolio überall stark ins minus fällt solltest du versuchen noch mehr zu investieren. Fällt zwar manchmal schwer, aber genau dann kaufst du am billigsten ein und profitierst bei einem erneuten Aufschwung noch mehr. Bezieht sich natürlich nicht auf Branchen oder Einzelaktien sondern nur auf diversifizierte ETF Portfolien.

    • @TheBigShort11
      @TheBigShort11 8 месяцев назад

      @@user-bb9kj4ez2g gilt auch für Blue Chip Aktien

  • @Andreas21K
    @Andreas21K 8 месяцев назад

    Bitte die Fragen vorlesen. Guten Rutsch.

    • @justETF
      @justETF  7 месяцев назад

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  • @johanneskoopmann6657
    @johanneskoopmann6657 8 месяцев назад

    ETF-Guthaben gelten als sog. Sondervermögen. Jedoch steht in den jeweiligen Basisinformationsblättern zu den wichtigsten ETF-Anbietern folgender Hinweis: "Es gibt keine Entschädigungs- oder Garantieregelung, die Sie vor einem Ausfall der Verwahrstelle des Fonds schützt."

    • @justETF
      @justETF  7 месяцев назад

      Hallo und danke für deinen Kommentar. Du hast Recht, das steht in der Tat so (oder ähnlich) in den Basisinformationsblättern der ETF-Anbieter. Hier gilt es aber zu unterscheiden zwischen der "Verwahrstelle" und der "Verwaltungsgesellschaft". Auf die Verwahrstelle (bspw. Depotbanken oder Clearinghäuser) hat der ETF-Anbieter als Verwaltungsgesellschaft keinen Einfluss bzw. ist getrennt von dieser zu sehen. Wenn nun die Verwahrstelle pleite gehen sollte, sichert sich der ETF-Anbieter mit diesem Satz dahingehend ab, dass keine Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden können - denn die Stücke liegen ja bei der Verwahrstelle.
      Am Ende gilt aber dennoch: Sondervermögen ist Sondervermögen. Und für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine Verwahrstelle pleite gehen sollte, gilt dein Herausgabeanspruch nach wie vor.