Wenn die Wohnung aktuell gekauft wird, kann doch das Sachwertverfahren nicht zur Anwendung kommen, oder? Soweit ich das verstehe liefere ich mir doch dann selbst einen Vergleichswert.
Man darf einen niedrigeren Wert eines Grundstücks nach § 198 Abs. 3 BewG auch durch einen Kauf oder Verkauf des Grundstückes ein Jahr vor oder ein Jahr nach der Übertragung nachweisen.
Wenn die Wohnung aktuell gekauft wird, kann doch das Sachwertverfahren nicht zur Anwendung kommen, oder? Soweit ich das verstehe liefere ich mir doch dann selbst einen Vergleichswert.
Man darf einen niedrigeren Wert eines Grundstücks nach § 198 Abs. 3 BewG auch durch einen Kauf oder Verkauf des Grundstückes ein Jahr vor oder ein Jahr nach der Übertragung nachweisen.