Arbeitsverträge schliesst man mündlich mit Handschlag, Formvorschriften gibts ohnehin nicht. Und die Zahlung sollte immer pünktlich bar erfolgen. Und der Motivator mit Gratisurlaub usw sollte auch bei guter Leistung vorhanden sein. So ist eine Dame mit exzellenter Vermietungsbeziehungsklientel ist goldwert, denn AirBnB wird vom System kontrolliert!
Ein Video über das "Überschreiten der Mini-Job-Verdienstgrenze im Krankheitsfall" (Berechnungsgrundlagen und Auswirkungen von AU-Meldungen in einzelnen Monaten / übers Kalenderjahr "verteilt" würde mich (und wohl auch andere) sehr interessieren - gibt es so eins schon oder könntet ihr so eines bitte mal einstellen ?
alter wie kompliziert wollt ihr das eigentlich machen?! ich benötige eine Haushaltshlfe und solche Sachen machen einem es doch total schwer das Ding anzumelden.
Hallo, wir wollen Ihnen die Anmeldung einer Haushaltshilfe natürlich so einfach wie möglich machen. Die Anmeldung können Sie ganz einfach online vornehmen: www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/haushaltshilfe-anmelden/haushaltshilfe-anmelden_node.html Dennoch gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs in Privathaushalten. Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und schützt sowohl Minijobber und Minijobberinnen als auch Sie als Arbeitgeber. Zur Unterstützung bieten wir auf unserer Internetseite einen Musterarbeitsvertrag für Privathaushalte an. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlich geregelten Punkte bereits enthalten: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/muster-arbeitsvertrag-privathaushalt.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Welche wöchentliche Arbeitszeit soll bei starken Schwankungen für Minijobber „auf Abruf“ (Krankheitsvertretungen) denn festgehalten werden? Wir erwarten monatliche Schwankungen zwischen 0Stunden und 25Stunden Sind 0 Stunden zulässig? Soll eine gleichbleibende monatliche Auszahlung erfolgen, oder monatlich stundengenau abgerechnet werden?
Hallo, wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer vereinbart haben, dass dieser die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen hat, spricht man von „Arbeit auf Abruf“. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Website: www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/arbeit-auf-abruf/arbeit-auf-abruf_node.html Ausgenommen von den Regelungen zur Arbeit auf Abruf sind flexible Arbeitszeitvereinbarungen. Diese haben keinen Einfluss auf die Höhe des regelmäßigen Verdienstes. Denn bei einem monatlich gleichbleibenden Verdienst schwanken lediglich die Arbeitszeiten. Dabei können Minijobber bis zu drei Monate freigestellt werden. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Broschüre: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren_Merkblaetter/gewerblich/19911_arbeitszeitkonten-fuer-minijobs.pdf?__blob=publicationFile&v=7 Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für die Information. Dennoch muss doch bei der Arbeit auf Abruf eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden - obwohl in vielen Wochen womöglich keine Arbeit anfallen wird… Welche Angabe ist da empfehlenswert?
Genau, bei Arbeit auf Abruf muss die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt ansonsten eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. Für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit müssen sich beiden Parteien auf eine Mindestarbeitszeit oder eine Höchstarbeitszeit einigen. Eine Kombination aus beidem geht nicht. Wurde eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Wurde eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen. Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Danke für die gute Erklärung und die wichtigen Hinweise, ohne die man doch bei so manchem Arbeitgeber "über den Tisch gezogen" werden würde ...
Arbeitsverträge schliesst man mündlich mit Handschlag, Formvorschriften gibts ohnehin nicht. Und die Zahlung sollte immer pünktlich bar erfolgen. Und der Motivator mit Gratisurlaub usw sollte auch bei guter Leistung vorhanden sein. So ist eine Dame mit exzellenter Vermietungsbeziehungsklientel ist goldwert, denn AirBnB wird vom System kontrolliert!
Ein Video über das "Überschreiten der Mini-Job-Verdienstgrenze im Krankheitsfall" (Berechnungsgrundlagen und Auswirkungen von AU-Meldungen in einzelnen Monaten / übers Kalenderjahr "verteilt" würde mich (und wohl auch andere) sehr interessieren - gibt es so eins schon oder könntet ihr so eines bitte mal einstellen ?
alter wie kompliziert wollt ihr das eigentlich machen?! ich benötige eine Haushaltshlfe und solche Sachen machen einem es doch total schwer das Ding anzumelden.
Hallo,
wir wollen Ihnen die Anmeldung einer Haushaltshilfe natürlich so einfach wie möglich machen. Die Anmeldung können Sie ganz einfach online vornehmen: www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/haushaltshilfe-anmelden/haushaltshilfe-anmelden_node.html
Dennoch gilt das Arbeitsrecht auch für Minijobs in Privathaushalten.
Ein Arbeitsvertrag regelt alle wichtigen Bedingungen im Arbeitsverhältnis und schützt sowohl Minijobber und Minijobberinnen als auch Sie als Arbeitgeber. Zur Unterstützung bieten wir auf unserer Internetseite einen Musterarbeitsvertrag für Privathaushalte an. Darin sind die wichtigsten arbeitsrechtlich geregelten Punkte bereits enthalten: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/privat/muster-arbeitsvertrag-privathaushalt.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Welche wöchentliche Arbeitszeit soll bei starken Schwankungen für Minijobber „auf Abruf“ (Krankheitsvertretungen) denn festgehalten werden?
Wir erwarten monatliche Schwankungen zwischen 0Stunden und 25Stunden
Sind 0 Stunden zulässig?
Soll eine gleichbleibende monatliche Auszahlung erfolgen, oder monatlich stundengenau abgerechnet werden?
Hallo,
wenn Sie als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer vereinbart haben, dass dieser die Arbeitsleistung je nach Arbeitsanfall zu erbringen hat, spricht man von „Arbeit auf Abruf“. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Website:
www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/arbeitsrechte-im-minijob/arbeit-auf-abruf/arbeit-auf-abruf_node.html
Ausgenommen von den Regelungen zur Arbeit auf Abruf sind flexible Arbeitszeitvereinbarungen. Diese haben keinen Einfluss auf die Höhe des regelmäßigen Verdienstes. Denn bei einem monatlich gleichbleibenden Verdienst schwanken lediglich die Arbeitszeiten. Dabei können Minijobber bis zu drei Monate
freigestellt werden. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Broschüre: www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren_Merkblaetter/gewerblich/19911_arbeitszeitkonten-fuer-minijobs.pdf?__blob=publicationFile&v=7
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Vielen Dank für die Information.
Dennoch muss doch bei der Arbeit auf Abruf eine wöchentliche Arbeitszeit festgelegt werden - obwohl in vielen Wochen womöglich keine Arbeit anfallen wird…
Welche Angabe ist da empfehlenswert?
Genau, bei Arbeit auf Abruf muss die Dauer der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Wird die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt, gilt ansonsten eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.
Für die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit müssen sich beiden Parteien auf eine Mindestarbeitszeit oder eine Höchstarbeitszeit einigen. Eine Kombination aus beidem geht nicht. Wurde eine Mindestarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Wurde eine Höchstarbeitszeit vereinbart, darf der Arbeitgeber nur bis zu 20 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen.
Viele Grüße vom Team der Minijob-Zentrale
Bisher nur gute Erfahrungen korrekt in allen Belangen und Sachverhalten