Die Information, ob ein Unternehmer Ist-Versteuerer ist, würde ja Rückschlüsse auf seinen Umsatz zulassen. Verstößt das nicht gegen das Steuergeheimnis?
Bei Selbstständigen ist die Ist-Versteuerung auch unabhängig vom Umsatz möglich, wenn der Gewinn nach § 4 (3) EStG versteuert wird. Daher kein Rückschluss auf Umsatzhöhe möglich. Außerdem ist es ja freiwillig die Ist-Versteuerung zu beantragen. Wenn ich also nicht will, dass jemand auf meine Umsätze Rückschluss zieht, mache ich eben freiwillig Soll. Daher dürfte das meines Erachtens auch mit Datenschutz o.ä. vereinbar sein.
Die Information, ob ein Unternehmer Ist-Versteuerer ist, würde ja Rückschlüsse auf seinen Umsatz zulassen. Verstößt das nicht gegen das Steuergeheimnis?
nur Amtsträger haben das Steuergeheinmnis zu wahren, der Unternehmer darf alles auf die Rechnung schreiben!!
@@markusschenk8809 Von "dürfen" kann in diesem Fall wohl keine Rede sein.
Bei Selbstständigen ist die Ist-Versteuerung auch unabhängig vom Umsatz möglich, wenn der Gewinn nach § 4 (3) EStG versteuert wird. Daher kein Rückschluss auf Umsatzhöhe möglich.
Außerdem ist es ja freiwillig die Ist-Versteuerung zu beantragen. Wenn ich also nicht will, dass jemand auf meine Umsätze Rückschluss zieht, mache ich eben freiwillig Soll. Daher dürfte das meines Erachtens auch mit Datenschutz o.ä. vereinbar sein.
@siegfriedkupfer3691
😂 Antwort des Tages mit „dürfen“