86% of Self-Employed People Make this Accounting Mistake…

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  • Опубликовано: 7 сен 2024

Комментарии • 79

  • @STEUERFIT.Selbststaendige
    @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад +3

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  • @juliaborowski5713
    @juliaborowski5713 Год назад +4

    Total Klasse erklärt!

  • @anda_kawa
    @anda_kawa Год назад +2

    6:10 - Danke, auf dieses Aussage habe ich gewartet :)

  • @GenieAtWork
    @GenieAtWork Год назад +3

    Dank euch habe ich den Fehler glücklicherweise nicht gemacht 👍

  • @hamidja1537
    @hamidja1537 Год назад +2

    Danke fürs Teilen

  • @zenruhetv
    @zenruhetv 5 месяцев назад +1

    Hallo, wäre cool wenn du ein Video über die Differenzbesteuerung machen könntest über die „Gesamtdifferenz“ und wie das alles abläuft.
    Liebe Grüße ❤

  • @f.m1157
    @f.m1157 8 месяцев назад +1

    Bin mir jetzt garnicht mehr sicher was ich machen soll. Ich hab ein Gewerbe angemeldet im Bereich Online Marketing, Affiliate Marketing, Produktion und Verkauf von Physischen und Digitalen Produkten. Und das Finanzamt hat mir gesagt . Ich muss eine Umsatzsteuervoranmeldung machen , weil ich über Digistore Produkte weiterverkaufe. Und die halt Europaweit handeln. Dachte ich bin als klein Unternehmer von der Umsatzsteuerbefreit weil ich noch nicht über 24000 verdiene. Ist das richtig? Und wie läuft das da mit Software?

  • @apfeltasten
    @apfeltasten 10 месяцев назад +4

    Was ist mit dem umgekehrten Fall. Ich, als Kleinunternehmer, stelle Rechnungen ins EU Ausland. Gehört da die UST-ID drauf oder nicht?

    • @timov2212
      @timov2212 5 месяцев назад +1

      Haste nh Antwort auf die Frage erhalten? Würde mich auch interessieren

    • @apfeltasten
      @apfeltasten 5 месяцев назад

      @@timov2212 noch nicht

    • @aj-re-x1q
      @aj-re-x1q 5 дней назад

      Grundsätzlich gehört die UST-ID nicht drauf als Kleinunternehmer.

  • @BogdanScramble
    @BogdanScramble Год назад

    Ihre Videos sind so inspirierend!
    Wir sind beeindruckt von dem, was Sie tun, und würden gerne eine Partnerschaft mit Ihnen eingehen!

  • @timmlke8948
    @timmlke8948 Год назад +6

    Moin, danke für das informative Video. Ich habe das richtig verstanden: Das gesamte Video bezieht sich auf B2B Geschäftsvorfälle mit Lieferanten aus dem EU-Ausland? Es hat nichts mit B2B innerhalb von Deutschland zu tun? Oder mit Lieferanten aus UK?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад +3

      Richtig 👍

    • @felixp6428
      @felixp6428 8 месяцев назад

      das ging in dem Video unter, dass es sich nur auf EU-Auslandssgeschäfte bezieht@@STEUERFIT.Selbststaendige

  • @tipojacki1084
    @tipojacki1084 Год назад +3

    Zum Glück bin ich im kontist steuerservice

  • @mooongirl
    @mooongirl Год назад +2

    Wenn ich aber einen online Marktplatz nutze, wie zb etsy, bin ich ja auch als Kleinunternehmer verpflichtet die UstID anzugeben und muss dann ja auf die netto Rechnung 19% reverse charge nachzahlen. Leider hilft da nicht der Tipp mit dem einfach nicht angeben...

    • @cryptofaschist6522
      @cryptofaschist6522 7 месяцев назад

      Bin Etsy Verkäufer und Kleinunternehmer. Ich habe die UstID angegeben und mache halt vierteljährig eine Umsatzsteuervoranmeldung. Man gewöhnt sich daran.

    • @Carina-yy1rb
      @Carina-yy1rb 2 месяца назад

      @@cryptofaschist6522 welche Buchungssoftware benutzt du? ich hab jetzt bei der ersten Reverse Charge RE festgestellt, dass lexoffice sie als Kleinunternehmer nicht buchen lässt. Das ist natürlich jetzt ne Vollkatastrophe, nachdem alles jetzt sauber eingepflegt und angebunden ist.

  • @ncjpg
    @ncjpg 3 месяца назад

    Zu 6:08 habe ich eine Frage. Muss ich mich gegenüber dem Unternehmen, von dem ich Leistungen beziehe, nicht auch als Unternehmer identifizieren? Also sprich, ist die Angabe meiner Ust-ID für meine Eingangsrechnung nicht Pflicht?

  • @nikitavolkov
    @nikitavolkov Год назад +1

    Gilt dies nur für Dienstleistungen oder auf für Waren, wenn ich z.B. für ein Apple Gerät eine Rechnung von Apple aus Irland erhalte?

  • @timtimtim6828
    @timtimtim6828 Год назад +3

    Das gilt aber nur für Unternehmen die sich im Ausland befinden richtig? Bei der Rechnung von meinem deutscher Mobilfunkanbieter z.B kann ich die Umsatzsteuer auch geltend machen wenn dieser nicht meine Ust-Id kennt...oder liege ich da falsch?

  • @anneschwarz55
    @anneschwarz55 Год назад +1

    Wie verhält es sich denn, wenn ich eine Rechnung aus dem EU-Ausland erhalte, auf der keine Mehrwertsteuer angegeben ist? Ich bin Kleinunternehmerin und habe gerade festgestellt, dass auf den Rechnungen meines Podcasthosts aus den USA keine Steuer ausgewiesen wird... (Habe aber meines Wissens auch keine Umsatzsteuer-ID angegeben 🤔)

  • @lamer5680
    @lamer5680 Год назад +1

    Vielen Dank für Deine Videos! Wie verhält sich das denn mit Freiberuflern, die keine Umsatzsteuer abführen müssen (zB Heilberufe)? Wir müssen diese im Gegenzug ja bezahlen, richtig? Wie verbuche ich dann meine Geschäftsausgaben korrekt in der Kontist App, als 0%USt? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Liebe Grüße, Eva

    • @Axilar900
      @Axilar900 Год назад

      Das Frage ich mich auch... Hast du mittlerweile eine Antwort auf deine Frage?

  • @henry9414
    @henry9414 Год назад +2

    Hey, ich bin Kleinunternehmer, ich bekomme demnächst eine Rechnung aus den USA. Ich habe meine Umsatzsatzsteuernummer angegeben, muss ich dann noch 19 % abführen. Wenn ja, kann ich dann legal die Umsatzsteuernummer entfernen und eine Rechnung erhalten, die keinen weiteren Aufwand enthält, jedoch legal abgesetzt werden kann?
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.

  • @alexandrahendriks1539
    @alexandrahendriks1539 Год назад +1

    Gibt es einen Unterschied zu Rechnungen aus Drittländern? Ich bekomme für meinen Websitebaukasten immer eine Rechnung von WIX aus Israel...

  • @anketkhannaful
    @anketkhannaful 9 месяцев назад

    Hi Melchior,
    sehr informatives Video - Vielen Dank dafür. Wenn ich bei meiner UG eine Umsatzsteuernummer im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beantragt habe und diese noch nicht ausgestellt ist, ich jedoch in der Zwischenzeit Online Tools aber auch Rechnungen von Rechtsanwälten, Schulungen und anderen Dienstleistern beglichen habe, wie kann ich dies am besten Rückwirkend richtigstellen? Am Anfang der Gründung ist es ja bekannt, dass die Steuernummer und die UmsatzsteuerID. nicht sofort ausgestellt werden, der/die Gründer(in) jedoch laufende Kosten haben und diese sofort begleichen. Ist es erlaubt, die Mehrwertsteuer, die man Brutto mit den Rechnungen bezahlt mit der ausgewiesenen Umsatzsteuer aus den Rechnungen, die man selber ausstellt an seinen Kunden gegenzurechnen? Ich freue mich auf Deine Antwort.
    Cheers,
    Ankit

  • @dennisb3943
    @dennisb3943 Год назад

    Vielen Dank für das Video, Melchior! Wir nutzen zur Zeit die Onlinebank Holvi, dessen Firmensitz in Finnland ist, jedoch haben die eine Zweigstelle in Berlin und wir haben eine DE IBAN. Betrifft uns das dann auch?

    • @anneschwarz55
      @anneschwarz55 Год назад

      Ich bin auch Kundin bei Holvi und auf den Rechnungen, die in der App den monatlichen Beitragszahlungen beigefügt ist, werden zumindest bei mir die deutsche Mehrwertsteuer einberechnet und es ist von der deutschen Zweigstelle die Rede, vielleicht schaust du da auch mal rein und es hilft dir möglicherweise weiter. :)

  • @bartholomausz9766
    @bartholomausz9766 Год назад +1

    Danke fürs Video! Trag ich in der Kontist App den Betrag als Reverse Charge ein oder Geschäftsausgabe mit 0% USt.? Die Zahlen bleiben ja gleich.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад +1

      Die bleiben nur gleich, wenn du die Vorsteuer geltend machen darfst 🙂
      „Reverse Charge“ wäre in dem Beispiel richtig

  • @markusklumper1571
    @markusklumper1571 5 месяцев назад

    Da hast Du aber am Ende nochmal die Kurve gekriegt, aber einen wichtigen Punkt vergessen. Und zwar einen, der besonders bei Software und Leistungen wie Zoom sehr alltäglich ist: Diese Firmen sitzen oft nicht im EU-Ausland. Adobe z.b. Hier ist überhaupt kein Vorsteuerabzug möglich. Dass man innerhalb der EU mit Nettorechnungen arbeitet, sollte aber jedem Unternehmer bekannt sein, der schonmal EU-weit Geschäfte gemacht hat. Früher konnte man die EU-Umsatzsteuer noch per Antrag zurückbekommen, was aber Papierkrieg für jeden einzelnen Beleg bedeutete. K.a. wie das heute läuft.
    Nur wie ist das innerhalb von Deutschland? Hier ist mir nicht bekannt, dass man den Vorsteuerabzug gefährdet, wenn man nicht offiziell als Unternehmer einkauft. Da würde ja schon der Kauf eines Pfund Kaffees im Supermarkt Probleme machen. Soweit mir bekannt ist, ist gerade bei Einzelunternehmern ohne Handelsregistereintrag selbst die Rechnungsanschrift kein Hindernis, die an die Privatperson gerichtete Rechnung mit Vorsteuerabzug zu verbuche. Aber ich bin an dieser Stelle weder Fachmann noch up to date. Wäre cool, wenn Du das noch klarstellen könntest!

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  5 месяцев назад

      Das Problem ist, dass die Rechnung inhaltlich falsch ist. Und unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer darf man nicht als Vorsteuer geltend machen.
      Das ist der Unterschied zum Kaffee aus dem Supermarkt. Bei dem Kaffee ist die Umsatzsteuer (normalerweise zumindest) korrekt ausgewiesen.

  • @matzederober2633
    @matzederober2633 Год назад +1

    Kannst so ein Video dazu machen, wie das ist, wenn das Unternehmen im EU-Ausland sitzt?

    • @HosonZes
      @HosonZes Год назад +1

      Schweiz und USA wären auch für mich interessant!

  • @renopelcamper
    @renopelcamper 10 месяцев назад

    Hi! Danke für deine Video.
    Wie ist es , wenn ich als Kleinunternehmer etwas bei eBay kaufen möchte und dabei PayPal will?
    Schöne Grüße und nochmals großen Dank für die hilfreichen Videos

  • @thea95
    @thea95 Год назад

    Hallo, ich würde gerne z.B. iCloud oder Google Drive absetzen, aber ich kann deren Business-Lösungen nicht nutzen, weil sie für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern geeignet sind. Am Ende erhalte ich eine Rechnung mit Mehrwertsteuer, ohne die Möglichkeit, meine Mehrwertsteuer für Reverse Charge hinzuzufügen. Kann ich diese Kosten trotzdem absetzen?

  • @nicolaskonig2516
    @nicolaskonig2516 10 месяцев назад

    notiz für mich selber, wenn ich das video nochmal sehe...mit kleinunternehmerreglung zählt das video nicht so^^ dennoch wissenshungrig und sehr gut erklärt

  • @thomaskuk7424
    @thomaskuk7424 Год назад

    Die Frage die mir dabei kommt: ich bin handle nach Kleinunternehmer regelung. Nachdem ich eine Umsatzsteuer ID beantragt habe muss ich vierteljärlich eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen. Die Platform auf der ich verkaufe ist nach den ihrer Umsatzsteuer ID eine deutsche Firma und ich verkaufe auch nir in Deutschland. Muss ich jetzt bei der Vorsteuermeldung eine Null Meldung abgeben, da meine Plattform und meine Endkunden in Deutschland leben? Vielen Dank schon einmal im Voraus. Danke für deine super Videos.

    • @uley3966
      @uley3966 Год назад

      Ja, da du Kleinunternehmer bist, kannst du nur eine Nullmeldung abgeben. (Es sei denn du überschreitest die Umsatzgrenze und wirst normaler Unternehmer) Wie du schon meintest musst du ja sowieso nur eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben, weil eine Umsatzsteuer ID beantragt wurde. Wichtig wäre nur, dass die Plattform+Endkunden auch ihren Sitz in Deutschland haben, aber ich gehe mal davon aus, dass du das mit "leben" meinst.

    • @thomaskuk7424
      @thomaskuk7424 Год назад

      @@uley3966 Hi, danke dir vielmals. Ich habe vor nen Monat mit den Finanzamt telefoniert, zwecks Umsatzsteuervoranmeldung. Kleinunternehmer müssen nur eine Voranmeldung wenn Geld Bewegungen im EU Ausland stattgefunden haben, ist dies nicht der Fall brauchst du auch keine Nullmeldung abgeben. So wurde es mir von der netten Dame erklärt.

    • @uley3966
      @uley3966 Год назад

      @@thomaskuk7424 Alles klar. Ich dachte du müsstest für das Jahr indem du die USt ID beantrag hast, noch Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben (Wegen Vorgabe von Finanzamt). Dann ist das aber ja schon geklärt mit dem Finanzamt👍. Danke für die Antwort; das man die USt-VA nur abgeben muss, falls Geld ins Ausland fließt wusste ich tatsächlich noch nicht. Schönen Tag noch.

    • @thomaskuk7424
      @thomaskuk7424 Год назад

      Hi, bitte schön, Stande auch auf den Brief vom Finanzamt explizite darauf wenn die Steuerlast aus dem EU Ausland stattgefunden hat.

  • @chrisbeugen425
    @chrisbeugen425 4 месяца назад

    Danke für den Hinweis. Aber so kann man nicht immer rechnen. Zum Beispiel dein Beispiel Adobe… gleiche Cloudlösung für jeweils ein Jahr.
    privat: 767,84€ (incl. mwst.)
    Geschäft: 929,88€ (exkl. mwst.)
    Ist teilweise mit anderer Software auch so, die Geschäftslizenz kostet mehr auch ohne MwSt.

  • @alexwiebe8917
    @alexwiebe8917 Год назад +2

    Gilt das auch für Freiberufler ohne UstID (weil sie keine haben, sondern nur eine Steuernummer)?

  • @kozachad_001
    @kozachad_001 Год назад +1

    Oke aber wenn ich eine Netto Rechnung mache muss ich das netto oder mit ust zahlen ?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Du zahlst den Rechnungsbetrag. Bei einer Rechnung ohne Umsatzsteuer, zahlst du natürlich auch nur den Netto-Betrag

    • @kozachad_001
      @kozachad_001 Год назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige ich habe gedacht du zahlst die Rechnung mit ust und kannst das am Ende des Jahres von Finanzamt zurückbekommen

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Nicht, wenn man eine Nettorechnung bekommt. Dann zahlt man auch nur den Nettobetrag

  • @micha6957
    @micha6957 Год назад

    Aber dies gilt doch nicht wenn ich die Seriennummer als Prepaid über Amazon o.ä. beziehe, oder? Bisher verbucht ihr das immer mit 19% Vorsteuerabzug.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Ich weiß nicht genau, was du mit Seriennummer meinst

    • @micha6957
      @micha6957 Год назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige Man kann statt das Abo direkt bei Adobe zu kaufen, auch einen Key -für jeweils ein Jahr Laufzeit - im freien Handel kaufen. Das ist zu Aktionstagen deutlich günstiger als bei Adobe direkt.

    • @micha6957
      @micha6957 Год назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige Gilt es dort auch oder nicht?

  • @ilyanikokoshev6437
    @ilyanikokoshev6437 Год назад

    Ich verstehe noch nicht warum USt in diesem Beispiel "verloren" geht. Klar soll man eine solche Rechnung ohne Steuernummer als B2C betrachten, ich meine aber, dass die Firma der privaten Person (in dem Fall sich selbst) den Preis erstatten darf - samt USt (und die Leistung wird in Gegenzug der betrieblichen Nutzung übergeben). Bei diesem erstatteten Betrag soll dann man gezahlte USt zwecks der Vorsteuerabzug berücksichtigen können. Was ist hier falsch?

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Spannender Gedankengang. Ich kann dem zumindest theoretisch folgen. Aber grundsätzlich kann man sich selbst nicht einfach Geld erstatten. Und wenn doch, müsste man für seinen "privaten" Bereich ja auch eine umsatzsteuerliche Einschätzung vornehmen und dann fangen da die Probleme an. Aber ich will gar nicht sagen, dass das pauschal unmöglich ist...
      In der Praxis hatten wir schon mehrfach den Fall, dass der Vorsteuerabzug versagt wurde. Und es ist deutlich weniger Stress, einfach die USt-ID anzugeben statt mit dem Betriebsprüfer zu diskutieren.

  • @renek.6434
    @renek.6434 Год назад

    Aber das heißt, wenn ich eine Bruttorechnung (da keine UStID angegeben) über $USD 10 bekomme und nicht die Vorsteuer ziehe, dann mache ich auch nichts falsch oder?

  • @kozachad_001
    @kozachad_001 Год назад

    Mache bitte Mal eine Schritt für Schritt Anleitung für die Gründung eines Unternehmens wo wirklich alles drin ist

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Kennst du das Video schon? ruclips.net/video/vOnLV0PiHDs/видео.html
      Das ist schon sehr ausführlich. Oder fehlt dir da noch was?

    • @kozachad_001
      @kozachad_001 Год назад +1

      @@STEUERFIT.Selbststaendige ja ich habe es gesehen aber mir wäre ein vidio lieb bei den du darauf eingehst bei welchen Institutionen ich mich melden soll usw. Und einfach die Schritt für Schritt Anleitungen verlinkst

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад +1

      Mach ich 👍🙂

    • @kozachad_001
      @kozachad_001 Год назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige danke :) kommt das noch diese Woche *kann eine ausführlichere Erklärung kaum erwarten*

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад +1

      Nein, so schnell werde ich es nicht schaffen. Wir nehmen gerade immer ein paar Wochen im Voraus auf, weil ich in Elternzeit bin 😅

  • @berndfreudinger7254
    @berndfreudinger7254 Год назад

    Da bin ich aber froh nach dem hiesigen Territorialsteuerprinzip gar keine Buchhaltung machen zu müssen solange kein Inlandsgeschäft oder Inlandsumsätze stattfinden 🤣😏

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Wobei es hier ja um die Umsatzsteuer geht und sich das Territorialsteuerprinzip auf die Einkommensteuer bezieht ;)

    • @berndfreudinger7254
      @berndfreudinger7254 Год назад +1

      @@STEUERFIT.Selbststaendige ja, genau. Umsatzsteuer fällt im Land des Kunden bzw Kãufers an. Oder es fällt dan stattdessen Zoll statt Einfuhrumsatzsteuer an 😏
      Denn irgendwie ist jeder Staat geldgierig 🤣

  • @susa5995
    @susa5995 Год назад

    "2 Ein Vorsteuerabzug ist damit nicht zulässig, soweit der die Rechnung ausstellende Unternehmer die Steuer nach § 14c UStG schuldet (vgl. BFH-Urteil vom 05.09.2019 - V R 38/17, BStBl II 2022 S. 696)." In dem hier zitierten Urteil ging es allerdings in der relevanten Passage um die Höhe der Umsatzsteuer (bzw. den Umsatzsteuersatz). 15.2 Abs. 1 Satz 2 des USt-Anwendungserlasses scheint sich demnach eigentlich auf § 14c Abs. 1 UStG (unrichtiger Steuerausweis) zu beziehen. Auch die Formulierung von 15.2 Abs. 1 Satz 2 des USt-Anwendungserlasses legt nahe, dass er sich nicht auf § 14c Abs. 2 UStG (unberechtigter Steuerausweis) bzw. nicht auf die im Video thematisierten Fälle bezieht.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Es mag sein, dass der unrichtige Steuerausweis für die Vorschrift gesorgt hat. Allerdings wird ja eindeutig auf den gesamten § 14c UStG Bezug genommen und nicht nur auf § 14c Abs.1 UStG. Und damit wäre sowohl der unrichtige als auch der unberechtigte Steuerausweis betroffen.
      Generell gilt ja sowieso, dass man sich als Steuerpflichtiger nicht an den UStAE halten muss. Man sollte dann aber damit rechnen, dass das Finanzamt eine andere Auffassung vertritt.

    • @susa5995
      @susa5995 Год назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige Hmm, ja, es stimmt schon, dass auf den gesamten § 14c bezuggenommen wird. Aber wenn solche Fälle, um die es hier geht, gemeint wären, ergäbe "damit" in Satz 2 so gar keinen Sinn. Und in 14.c.2. des UStAE steht auch nichts zu Fällen, in denen der leistende Unternehmer bei Rechnungsausstellung davon ausgegangen war, dass er die Leistung nicht an einen anderen Unternehmer, sondern an eine Privatperson erbracht hat.

    • @STEUERFIT.Selbststaendige
      @STEUERFIT.Selbststaendige  Год назад

      Es mag sein, dass ein Gericht in diesem Fall sogar zu Gunsten des Steuerpflichtigen entscheiden würde.
      Aber in der Praxis würde ich mir eher die Frage stellen: Ist es das wert? Zumal man das Problem ja ganz einfach mit der Angabe der USt-ID umgehen kann.

    • @susa5995
      @susa5995 Год назад

      @@STEUERFIT.Selbststaendige Da hast du natürlich auf jeden Fall recht, dass es wohl das schlaueste ist, einfach die USt-ID-Nr. anzugeben. Ich wollte das Gesagte ja nur mal anmerken...
      Und ich muss dir wirklich ein Riesenlob für all die wertvollen Informationen, die du hier vermittelst, und dazu noch auf so angenehme Art rüberbringst, aussprechen. Vielen Dank dafür!