Fataler Fehler: Arbeitszimmer an eigene GmbH überlassen!

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  • Опубликовано: 17 окт 2024

Комментарии • 10

  • @Felix97.7
    @Felix97.7 Месяц назад

    Vielen Dank für das Video.
    Für mich ist das alles sehr widersprüchlich.
    Eine personelle Verflechtung liegt doch bei einer Mietwohnung, die teilweise an die GmbH unterviermietet wird, allein deshalb schon nicht vor, da mir als Mieter das überlassene Wirtschaftsgut (Wohnung) überhaupt nicht gehört. Der Mietvertrag kann ja seitens des Vermieters jederzeit gekündigt werden. Oder verstehe ich hier etwas falsch?
    Freue mich über eine Rückmeldung.

    • @steuerpreneure
      @steuerpreneure  Месяц назад

      @@Felix97.7 dass du das als widersprüchlich empfindest, ist verständlich. Leider ist es trotzdem so, dass die Mietwohnung bzw. das darin befindliche Büro der GmbH (auch wenn du sie von einem fremden Vermieter anmietest und dann entgeltlich untervermietest) als wesentliche Betriebsgrundlage gilt. Ich hab die Urteile nicht gemacht…

  • @georgistesfamariam8130
    @georgistesfamariam8130 6 месяцев назад

    Die Ausnahme in Paragraph 8 klingt so als ob sie auf Eigentum bezogen sind.
    Wie verhält sich das mit einer Mietwohnung die Bspw. 1000 Geldeinheiten pro Monat (warm) kostet?

  • @maltezwillus3226
    @maltezwillus3226 3 года назад +1

    Meine Steuerberaterin ist der Ansicht, dass eine Betriebsaufspaltung bei angemietetem Wohnraum nicht vorliegt.
    Ich wohne in einer 3 Zimmer Wohnung, von der ich ein Zimmer an die GmbH vermieten möchte.
    Wie lautet die gängige Rechtsprechung?

    • @steuerpreneure
      @steuerpreneure  3 года назад +1

      Das was Miriam erklärt hat, ist gängige Rechtsprechung. Wobei es immer Einzelfallentscheidungen waren… Deine Steuerberaterin sollte sich mal mit dem Thema wesentliche Betriebsgrundlage und Büro befassen. Das Thema wird allerdings von Betriebsprüfern nicht immer aufgegriffen, also vielleicht hat sie da bisher immer Glück gehabt…

  • @dirks.4958
    @dirks.4958 3 года назад +2

    Danke für den Einsatz, aber sie erklären es immer noch viel zu kompliziert. Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist die Rechtstexte vorzulesen. Sinnvoller sind einfach konkrete Beispiele. Gern auch mit Zeichnung erklärt. So ist es für Steuerlaien nicht nachzuvollziehen. Da muss ich ja doch wieder meinen Steuerberaten fragen, was sie jetzt gemeint haben.

    • @steuerpreneure
      @steuerpreneure  3 года назад +3

      Einfache Antwort: Finger weg von zur Verfügung gestellten Arbeitszimmern der eigenen privaten Räumlichkeiten an die GmbH ;-)

    • @bittiplatsch
      @bittiplatsch 2 года назад +1

      ​@@steuerpreneure gilt das auch für ein genutztes Arbeitszimmer ( gemischt genutzt ) der privaten Räumlichkeiten eines 50/50 ( Ehepartner )gemeinsames Hauses als Einzelunternehmer?
      Oder nur für GmbH

    • @steuerpreneure
      @steuerpreneure  2 года назад

      @@bittiplatsch das ist eine andere Baustelle, kommt ganz darauf an wie man es haben will, sollte auf jeden Fall individuell mit dem Steuerberater besprochen werden

  • @ellaklar9041
    @ellaklar9041 Год назад

    GGF oder GF kann als Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer ( im privat Eigentum oder auch nicht ) als Büro für GmbH Geschäfte nutzten, ohne Überlassungs oder Mietvetrag mit der GmbH vertsteht sich und im Rahmen seiner priv. Est erkl. WK zur 100 % ( Arbeitszimmeraufwendungen) aus der nichtselbständiger Tätigkeit geltend machen, weil er in der GmbH keinen Raum zu Verfügung hat.