Danke für die gute und einfache Erläuterung. Eine Frage, muss das Lager zum Zeitpunkt der Inventur (vor/nach Buchen, Ausdruck der Liste, etc.) geschlossen sein?
Hallo! Um Ihre Frage genau beantworten zu können, müssten wir einige Details klären. Organisatorisch sollten Sie aber zum Zeitpunkt der Zählung keine Veränderung des Lagerbestandes zulassen. Sollte es aufgrund diverser Umstände nicht möglich sein, sollten Sie sicherstellen, dass gezählte Lagerbereiche als solche gekennzeichnet sind. Wenn Sie nach der Zählung Ware entnehmen, sollten Sie diese Entnahmen in einer Liste führen und je nach Zustand (gebucht oder ungebucht) oder Verwendung (Verkaufsauftrag/Kasse oder Lagerortänderung) entsprechend korrigieren. Gerne können Sie uns auch an info@shb-bs.com schreiben!
Danke für die gute und einfache Erläuterung.
Eine Frage, muss das Lager zum Zeitpunkt der Inventur (vor/nach Buchen, Ausdruck der Liste, etc.) geschlossen sein?
Hallo! Um Ihre Frage genau beantworten zu können, müssten wir einige Details klären. Organisatorisch sollten Sie aber zum Zeitpunkt der Zählung keine Veränderung des Lagerbestandes zulassen. Sollte es aufgrund diverser Umstände nicht möglich sein, sollten Sie sicherstellen, dass gezählte Lagerbereiche als solche gekennzeichnet sind. Wenn Sie nach der Zählung Ware entnehmen, sollten Sie diese Entnahmen in einer Liste führen und je nach Zustand (gebucht oder ungebucht) oder Verwendung (Verkaufsauftrag/Kasse oder Lagerortänderung) entsprechend korrigieren.
Gerne können Sie uns auch an info@shb-bs.com schreiben!