Der Entwurf der neuen VDE AR-N 4105 - eigentlich gar nicht so schlecht
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- Опубликовано: 8 фев 2025
- #balkonkraftwerk #steckersolargerät #vde
Herzlich Willkommen bei mir auf dem Kanal,
heute kam der Entwurf für die neue VDE AR-N 4105 raus, ich habe mir das mal angeschaut und sage ein paar Dinge dazu und natürlich erkläre ich dir auch wie du selbst den Entwurf lesen kannst und deinen Kommentar dazu abgeben kannst.
Der Link zum Entwurfsportal: www.entwuerfe....
Viel Spaß dabei.
Bis demnächst!
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Bis demnächst 😉 euer Christian
Moin Christian! Vielen Dank, dass Du Dich mit dem ganzen Fachchinesisch auseinandersetzt und für uns einigermaßen verständlich machst!
Für mich bedeutet "steckerfertig", alles ist anschlussfertig, keine offenen Leitungen, Kabel, etc. Alles muss nur noch ineinandergesteckt werden und kann danach in Betrieb genommen werden. Ist irgendwo ein Stecker oder eine Kupplung/Buchse nicht montiert, ist es nicht mehr steckerfertig.
Schönes Wochenende!
LG David!
@@BlutYyy danke dir, sehr gerne. Das würde ja dann bedeuten ein Wechselrichter in ohne "Adapter Kabel" ist nicht Steckerfertig, aber sobald es ein Adapter gibt kann man es Steckerfertig machen.
@@DerKanal Im Prinzip schon. Vorausgesetzt, das Adapter-Kabel ist nicht existent, im Sinne von nicht käuflich zu erwerben und müsste zur bestimmungsgemäßen Benutzung hergestellt werden.
@@BlutYyy okay
Immer sehr flott, das gefällt mir sehr 👍🏻
Danke dir
Es wäre total genial, sobald die neuen Normen rauskommen, in einem Video sämtliche Beispiele durch zu gehen und sämtliche Optionen/Voraussetzungen, korrekte Anmeldung usw. zu erklären. Ich spiele mit dem Gedanken, alles aufzugeben und nur noch Insel oder mit "normalem" BKW mit 2 Modulen, MWR zu betreiben. Dann pumpe ich halt mal zu viel Energie ins Netz, nachts dann halt nix. Energie der Insel weiß ich eh zu nutzen.
@erwa8729 sowas ist geplant
@@DerKanal ☺👍
Erstmal Danke für das Video.
Steckerfertig bedeutet für mich: Der Hersteller/Händler der ein PV Anlage als „steckerfertig“ verkauft, sorgt dafür, dass da ein passendes Kabel mit Schukostecker dabei ist, da wir hier in D halt Schukostecker nutzen. So das jeder Hinz und Kunz, das Ding einstecken kann. Wenn die PV Anlage nicht als „steckerfertig“ verkauft wird, dann kann da dran sein, was will. Und beides kann ein BKW sein, eines halt, was steckerfertig ist, sozusagen ein Komplettpaket (2 Module+ 800WR). Das andere ist selbst zusammengestellt aus verschiedenen Komponenten.
Mmhh, und wenn ich mir selbst die Komponenten zusammenstelle welche es dann Steckerfertig werden lassen?
@@DerKanal
Kannst du ja machen. Wenn du dir bei X 2 Module kaufst und bei Y einen WR, unterliegst dann halt anderen Bedingungen, wenn der Netzbetreiber dann vielleicht wieder einen Elektriker will zum Anschluss.
Ich denke so: Die meisten Mieter/WEGler haben selten mehr Platz als 2 Module. Sie können sich ein steckerfertiges Komplettpaket kaufen und anschließen, würde auch Sicherheitsbedenken von Skeptikern bedienen…
Hauseigentümer können sich das genauso kaufen und anschließen. Wenn Hausbesitzer aber etwas anderes wollen, dann stehen Ihnen doch alle Wege offen.
Du glaubst garnicht, was für so manche ein BKW ist, da wird gedehnt und umdefiniert bzw. passend interpretiert. Am beliebtesten „Normen sind keine Gesetze“, Strenggenommen ist das so, aber der Gesetzgeber klar schreibt „was steckerfertig ist, entscheidet der VDE in einer Norm“, dass ist dann egal. WR werden entdrosselt, weil es gerade passt…
Einmal ein Komplettpaket definieren, welches steckerfertig ist und fertig. Kann sich jeder kaufen, egal ob Mieter/WEGler oder Hausbesitzer, im Markstammdatenregister eintragen, fertig. Keiner hat einen Nachteil. Alles andere ist dann halt nicht steckerfertig und unterliegt anderen Bedingungen. Und mal ehrlich, ich sehe auch keinen Sinn beliebig viele Module an einen 800 WR zu hängen…für welchen Mehrertrag im Winter? Und im Sommer viel ungenutzter Überschuss und da soll dann eine Einspeisevergütung gezahlt werden und wenn der Netzbetreiber dass nicht macht, dann ist das auch nicht recht…obwohl mit dem Solarpaket eine Vergütung nicht mehr vorgesehen ist.
Ich habe 2 Module mit 600 WR, ich verschenke ca 50 kWh im Jahr. Was hätte ich davon, jetzt auf X Module mehr dran zu hängen? Ich würde nur mehr verschenken…
Na ja, wenn alles läuft wie es soll, bin ich Ende Oktober raus, da ist das Dach dann voll und das BKW wird in die große Anlage integriert.
@@feisteheiland742 genau das passiert doch mit der Produktnorm. Alles was Steckerfertig ist muss der Produktnorm entsprechen.
Du kaufst ein Set = Produktnorm weil der Händler bestätigen muss es entspricht der Produktnorm
Du kaufst den identischen Inhalt dieses Sets in Einzelteilen, also weiterhin Steckerfertig nach deiner Definition, aber du bist kein Händler welcher bestätigen kann es entspricht alles der Produktnorm, dann hast du etwas Steckerfertiges was nicht der Produktnorm entspricht und somit nicht zum Einsatz kommen darf.
Wäre dieser Wechselrichter nun nicht Steckerfertig, muss er nicht der Produktnorm entsprechen und kann mit dem Formular dieser Norm gemeldet werden.
@@DerKanal
Ich empfehle dann halt nicht getrennt zu kaufen, dann ist doch alles schick. Auch wenn ich letztlich das exakt gleiche Set selbst zusammenstellen könnte. Aber ich habe ja keinen Nachteil, wenn ich es als Komplettset kaufe, ok möglicherweise im Preis, das kann ich nicht ausschließen.
Steckerfertig ist für mich halt ein fest definiertes Komplettpaket, welches dann der vereinf“Chen Anmeldung unterliegt.
Ist ja keiner gezwungen, nicht auch andere Wege zu gehen…
Wie gesagt, der Begriff BKW, das biegt sich mittlerweile jeder zurecht wie er es braucht/möchte. Kann man ja, aber dann bitte mit allen Konsequenzen.
Und da dieser Entwurf wohl dahingehend wieder Fragen aufwirft oder Interpretationsspielraum lässt, tja…das liegt wohl daran, dass es in diesem Land halt wohl kompliziert sein muss und nicht einfach geht.
@@feisteheiland742 okay, dann zurück zu den 4 Geräten aus meinem Beispiel, wie ist es da mit Steckerfertig?
Hallo Christian, danke für deine Erklärungen und Sichtweise👍
Unter Stecker fertig verstehe ich, dass eine Anlage/Gerät mit einem Stecker ausgestattet ist, welche nach einem Hineinstecken in eine passende Dose/Buchse in Betrieb genommen werden kann.
Hi, danke dir.
Also wäre jeder Modulwechselrichter, da ein Stecker dran ist, Steckerfertig
@@DerKanalIch denke Stecker fertig bezieht sich nicht darauf ob ein Stecker dran ist sondern ob die Anlage so komplett gekauft wurde und nur noch aufgebaut werden muss.
@@SteffenHoffmann-s7m aber auch wenn du den Wechselrichter einzeln kaufst hat dieser einen Stecker
Dann würde es eher Anschlussfertig statt Steckerfertig ausgewiesen sein, oder🤔@@SteffenHoffmann-s7m
In der Maschinenrichtlinie steht, dass Teilanlagen, welche zu einer Gesamtanlage verbaut werden, der Inbetriebnehmer verantwortlich ist. Damit ist aus meiner Sicht , wenn ich nicht ein Gesamtpaket vom Verkäufer Balkonsolar mit allen wesentlichen Komponenten kaufe, dies nicht „Steckerfertig“.Wenn ich die Komponenten selber zusammenstelle, handelt es sich meiner Meinung nach gemäß der Maschinenrichtlinie um eine nicht steckerfertige Anlage.
@@HerrF-e4l aus der Sicht stimme ich dir zu, das lässt wieder weiteren Spielraum
Danke für die aktuelle Zusammenfassung!
Beim Thema "Steckerfertig" fehlt also nur noch die Definition welche "Stecker" hierbei konkret gemeint sind, dann passt es wieder.
Sehr gerne.
Wenn man dieses definieren würde, wäre das ganze ein stückweit eindeutiger. Aber dann gibt es ja noch immer Adapter 🤔
@@DerKanal stimmt.
Würde diese Norm also definitiv für den 800 VA (960 Wp) Anwendungsfall nur den "steckerfertigen Schutzkontaktstecker" (Schuko-Stecker) zulassen, dann wäre doch aus Normalverbrauchersicht wieder alles OK.
@@Albert_Fetscher ja, ich denke das würde dann besser passen
Steckerfertig sind imo alle Anschlüsse, die nur gesteckt werden müssen und Anschlussfehler, eben durch den Stecker, bei sachgemäßer Verwendung, verhindern.
Okay, dann wäre jeder Modulwechselrichter, da ein Stecker dran ist, Steckerfertig. Egal was für ein Stecker.
Für mein vor mehreren Jahren ordentlich angemeldetes und in Betrieb genommenes BKW habe ich im Anmeldeformular des Netzbetreibers die Zeile "Art des Steckers" (oder so ähnlich) durchgestrichen und handschriftlich ergänzt mit dem Hinweis "in Außendose eines Endstromkreises per WAGO-Klemmen selbst angeklemmt". Der Netzbetreiber hat das ohne weitere Rückfragen akzeptiert und hat nach wenigen Tagen bei mir den Zweirichtungszähler montiert.
Dass man einen Elektriker beauftragen muss, um WAGO-Klemmen anzuschließen (oder analog früher "Lüsterklemmen"), halte ich für absurd. Dann dürfte man im Baumarkt weder WAGO-Klemmen noch Lüsterklemmen an Laien verkaufen ...
@@tomberger6484 achte mal im Baumarkt genau drauf, da muss der Aushang sein mit der Erklärung dass du zwar alles kaufen darfst aber es nicht verwenden darfst nach NAV.
@@DerKanal Und Vor allem es geht ja nicht alles mit der NAV einher. Wenn du eine Komplette Insel Baust ist die NAV Egal aber die Versicherung kann im Falle des falls Nachweise darüber haben wollen das alles ordnungsgemaß gemacht worden ist. Das sollte jeder bedenken. Okay im Brandfall ist es schwierig für die Versicherung Nachweise einzuholen denn die können abgebrannt sein.
@@tobik.3179 deswegen musst die NAV ja nur eingehalten werden bei Verbindung zum Netz
Stecker fertig heißt für mich, das ein Nicht Fachmann in der Lage ist ohne das hinzuziehen eines Fachmanns dieses Gerät gefahrlos einstecken und betreiben kann.
Wenn er einen Reiseadapter dazu braucht,zählt das für mich nicht als Grund dieses Gerät nicht benutzen zu dürfen. Da dieser Adapter auch ohne speziefische Vorkenntniss von jedermann benutzt werden kann und darf.
Also wäre grundsätzlich alles Steckerfertig was mit einem montierten Stecker ausgeliefert wird
@@DerKanalNein der Laie kann sich kein Balkonkraftwerke aus einzelnen Komponenten zusammen stellen. Deshalb ist Stecker fertig wenn man sich eine komplette Anlage kauft die nur noch aufgebaut werden muss.
@@SteffenHoffmann-s7m wieso kann der Laie sich das nicht zusammenstellen? Gibt doch ausreichend Anleitungen die einem erklären auf was man achten muss bei der Wahl der Module zum jeweiligen Wechselrichter.
@@DerKanalIch bin mir ganz sicher, selbst nur mit Elektrotechnik im Vordiplom fühle ich mich durchaus in der Lage mich im Fachhandel beraten zu lassen. Dort könnte der Fachkundige Verkäufer mir dann erklären wie ich den Schuko Stecker in das Ding in der Wand Stecken soll. Ok das ginge wohl auch zur Not noch ohne ihn wenn ich lange genug Try and Error probiere. Würde mir sogar noch zutrauen unter Anleitung männliche und weibliche Stecker nicht zu vertauschen. Denke ich würde es sogar schaffen wenn Solarzellen und Wechselrichter es in ihrer Kombination erfordern eine Parallel oder Reihenschaltung aufzubauen.
Hier wäre aber der Fachmann dort für viele sicher eine Hilfe zu einem gewünschten Wechselrichter oder Modulen das entsprechende Gegenstück mit passendem U_OC und am besten auch noch I_SC für den extremst anzunehmenden Frühlingstag für ganz penible zu bestimmen oder herauszusuchen.
Wobei am Beispiel eines Typischen Mikrowechselrichters und den oft verwendeten 1 Modul je Mppt Eingangs oder bei Modulen mit wenig I und Wechselrichtern mit wenigen Mppt auch 2 Parallel oft schon eine gute Lösung ergeben.
Dort werden aber auch kompliziertere Fälle sicher ordentlich versorgt und können ihr Mini-Kraftwerk ordentlich aufbauen.
Sollte ein wenig mehr gewünscht werden oder ungewöhnlichere Fälle mit längeren DC Strecken zum Beispiel kann man dort dann auch empfehlen womöglich den Kabelquerschnitt zu erhöhen, eine Sicherung einzubauen oder bei Exotischeren aber Normkonformen Wechselrichtern mit höheren Eingangspannungen auf die erhöhte Gefahr bei 80V DC hinweisen.
Upps sorry war an Steffen..... gerichtet. 😂
@@MP-nc2pw okay
Ist die Norm VDE V 0126-95 mit den Steckerfertig denn schon durch? Wer lesen kann, sehe gerade Entwurf. Habe den Kanal abonniert jetzt und bin gespannt. Danke für die Arbeit!
@@segelurlaub im Dezember ist der nächste Termin für diese Norm
Wie steht's um diese Norm? Ist Sie durch? Und eine Frage bliebe offen: Kann der Leihe das anmelden oder ist ein Elektriker nötig? Überlegenswert wäre für mich auch, ob ich bei der notwendigerweise Anpassung des Stromanschlusses gleich einen Umschalter sowie eine Einspeisesteckdose installieren lasse.
@@erwa8729 nein, ist noch nicht durch, wie im Video erwähnt lief die Einspruchsphase bis zum genannten Datum, wo jeder die Möglichkeit hatte was zuzusagen, diese Einsprüche und Kommentare werden gerade gesichtet.
@@DerKanal Danke. Ich habe gerade selbst beim VDE gestöbert.
@erwa8729 kein Problem
Steckerfertig ist für mich wenn das Gerät ohne Veränderung sofort nutzbar ist auch wenn ich eine Anschlussmöglichkeit schaffen muß. Es geht ja auch um das Gerät und damit um die Garantie / Gewährleistung. Diese erlischt ja auch wenn ich am Gerät zum Betrieb selbst Hand anlegen muss. Ich denke Die Begriffe gehören zusammen.
Gehört zu meinem Kommentar. Außerdem hat der Hersteller das Gerät mit steckerfertig für funktionsfähig und betriebsbereit erklärt. Es kann sofort losgehen
Also sind meine 4 Geräte aus dem Beispiel alle Steckerfertig, so wie sie sind, ohne Adapter oder sonst was.
Ein Wechselrichter welchen du ohne Anschlusskabel kaufst, weil das ist ja im Karton des Wechselrichters nicht von Hersteller dabei, ist ja aber auch vom Hersteller funktionsfähig und betriebsbereit erklärt.
@@DerKanalwir sind der gleichen Meinung. Ich wollte es nur nochmal unterstreichen.
Ich sehe es exakt genauso wie Du.
Die 2 kwp Grenze halte ich weiterhin für absoluter Schwachsinn. Betrifft mich zwar nicht, da ich letztes Jahr schon 4,2 vereinfacht angemeldet hab, aber trotzdem. Ein zuviel an Modulen gibts nicht.
Naja, man muss ja nicht alles brav befolgen...
Genau
Die 2kw Grenze dient dazu den Fachbetrieben keine zu große Konkurrenz zu machen. Es könnte sonst der Bürger womöglich alles selbst machen.
"Die 2 kwp Grenze halte ich weiterhin für absoluter Schwachsinn."
Da stimme ich uneingeschränkt zu. Da maßt sich jemand an, mir in meine Privatautonomie reinzupfuschen. Schwachsinnige Regeln befolge ich nicht, sollen sie mich halt verklagen ...
Selbst wenn es mir (ich bin Physiker und kein Elektrotechniker) bislang unbekannte technische Gründe für diese 2 kWp-Grenze geben sollte, so wäre diese extrem einfach legal zu umgehen: man meldet einfach mehr Speicherkapazität an, baut zusätzlich eine Inselanlage mit beliebig viel PV-Leistung dazu und beliebig viel Akkukapazität, und schaltet nur diese diese Akkukapazität (ohne die daran hängende PV) dann jeden Abend zur Netzeinspeiseanlage dazu. Am Netz hängen dann immer nur die maximal zulässigen 2 kWp, und der zusätzliche, ordentlich angemeldete Speicher wird aus beispielsweise 30 kWp Insel-PV täglich frisch aufgeladen.
@@tomberger648430 kWp-Insel? Das ist doch Schwachsinn Hr. Physiker. Da kommen theoretisch ca. 30.000 kWh/a raus. Wer wirklich so einen großen Energiebedarf hat, baut sich keine Insel mit manueller Umschaltung und auch keinen adäquaten Speicher. Unabhängig davon ist das rechtlich keine Insel und wird früher oder später Ärger einbringen.
Ich finde die 2kWp grenze auch falsch. Wenn ich das in dem Video richtig verstehe darf ich nur die 2 kWp max. haben, wenn ich eine Vergütung haben möchte. Wenn ich alles selber verbrauche oder speichern, kann ich dann mehr als die 2kWp Modulleistung haben?
Steckerfertig ist mich, alles was direkt oder durch fertig konfektionierte Adapterkabel, die käuflich zu erwerben sind, anschließbar ist.
Somit alle Geräte, die du da zeigst.
Ich kenne Normen, wo im Anhang definiert wird, wie Begriffe gemeint sind, das fehlt anscheinend hier.
Ja, diese Definition fehlt leider
Ein weiteres Beispiel der Liebe Deutschlands Alles aber wirklich alles in Verordnungen, Bestimmungen zu pressen und alles so zu verkomplizieren das keiner mehr durchblickt und es gleich gar nicht mehr versucht.
Es ist ein Fortschritt in Gegensatz zu jetzt
@@DerKanal Bist Du jetzt auch schon zum Verordnungsfetischisten und Pararaphenreiter geworden?
Moin Christian. Danke für für Erklärung aber es immer noch sehr verwirrend 😅 Betreibe Lumentree 600 mit T2SG mit Ost /West mit ca 2000WP in meiner Garage . AC über (Drehstrom} 2,5 m2 über 16 Sicherung und Fi direkt an Hausverteiler wieder abgesicherter mit drei mal 16 A Sicherung und Fi . Hatte Elteomeister hier um Hilfestellung gebeten wollte Leistungen Lummtree 2000 oder Victron 3000 anschließen möchte. Er hatte gelacht 😅 wieso Anmeldung du hast doch ne gemeldet Anlage ….AC wäre aufgrund der Elektro Anschluss 3500 Watt keine Problem . Da ich ja Nulleinspeissung betreibe ändert sich nix ….😅 wenn würde denn schaden außer dem Netzbetreiber das weniger Strom kaufe. … naja mal sehen wie ich mit diesem Problem umgehen 😅
Sehr gerne
@@M-eu2ue so hab ich es mittlerweile auch. Seperaten Absicherung im Zählerschrank und 600er BKW angemeldet. Aber ein Sun2000 an Speicher und 4.2 kwp + 700W BKW am laufen 😂Alles mit Nulleinspeisung. Mir doch wurscht was für Regeln gelten.
@@capitanjack7507 "Mir doch wurscht was für Regeln gelten."
Naja, diese Haltung ist bei den geltenden Regeln zwar verständlich, ist aber im Rahmen dieser Diskussion dennoch nicht zielführend. Wir wollen ja Regeln haben, die verständlich sind und sinnvoll. Also dürfen uns die aktuellen Regeln nicht wurschtegal sein.
Im Übrigen sollte es Dir auch aus diesen Gründen nicht wurschtegal sein:
1. Du verschenkst wohl so um die 2.000 € oder mehr über die Lebensdauer Deiner Anlage, weil Du bilanziell keinen Strom ins Netz einspeist und somit keine Einspeisevergütung erhältst
2. Du riskierst ein saftiges Bußgeld, wenn Du erwischt wirst. Nach meiner Erfahrung gibt es immer einen bösartigen Nachbarn, der gerne Blockwart spielen will ...
3. Durch die bilanzielle Nulleinspeisung verursachst Du unnötige konventionelle Stromerzeugung und damit erhebliche CO2-Emissionen. Dein potentieller Einspeisestrom fehlt uns allen.
@@tomberger6484 Nein, sehe ich völlig anders: 1. Die Anmeldung/Installation einer "großen" Anlage kostet ein Haufen Geld, deutlich mehr als die 2000 "verschenkten" Euro. 2. Durch Nulleinspeisung entsteht dem Netzbetreiber kein Nachteil, sein Netz bleibt quasi unberührt, egal ob 800 W oder 2 kW Wechselrichter-Leistung. 3. Tendenziell steht immer dann PV-Strom zur Verfügung, wenn sowieso schon genug im Strom im Netz ist (mittags/nachmittags). Stichworte: Redispatch, negative Strompreise, leeres EEG-Konto etc. Mit Nulleinspeisung wird das Netz und EEG-Konto entlastet. Nulleinspeisung ist Win-Win-Win Situation für Netzbetreiber, Steuerzahler, und Betreiber der Anlage.
wenn ich es richtig verstehe, dann ist das neue Ziel eine nicht steckerfertige Anlage zu bauen, damit ich sie vereinfacht anmelden kann und keine Grenzen bei der Modulleistung einhalten muss.
Richtig, dann halt für den Anschluss den Elektriker kommen lassen
Ganz einfach. An die WR kommt eine Buchse ran. Dann ist es kein Steckergerät mehr sondern ein Buchsengerät🤣
@@Dennis-qi6vw 🤣🤣
Habe ich das jetzt richtig verstanden, nach dieser VDE-Norm (wenn sie denn so kommen sollte) kann ich eine 800 Watt Anlage mit 2000 Watt Speicher im Marktstammdatenregister anmelden und betreiben?
Marktstammdatenregister: gesetzliche Anforderung, da greifen auch die Beschränkungen des EEG etc. VDE: Deinem Vertrag mit dem EVU zugrundeliegende Regelungen. Ergo: ›Erlaubt‹ ist der kleinste gemeinsame Nenner aus EEG & VDE. Klingt somit für mich nach einem Konjunkturprogramm für Guerilla-PV.
@@Gerhard-Kostrewa diese Norm hat nichts mit dem Marktstammdatenregister zu tun
Ich verstehe mittlerweile nur noch Bahnhof. Im EEG steht 800VA und 2000W Modulleistung für Steckersolargeräte. In der Produktnorm redet man zukünftig von 960W Moduleistung. Was gilt denn in welchem Fall?
Und wie verhält es sich mit einem Speicher, der selbst mit 960Wp im Sommer den ganzen Tag geladen werden kann und abends über Stunden die 800W einspeisen und damit auch im worstcase die Leitungen überlasten könnte?
Man müsste doch dann für Speicher die Dauereinspeiseleistung wieder auf 600W begrenzen!?
Zum Thema EEG "Steckersolargerät" und Produktnorm "Steckersolargerät": das EEG beschreibt maximale Werte eines Steckersolargeräts und grob was bei einem Steckersolargerät dabei ist.
Die Produktnorm definiert haargenau was ein Steckersolargerät ist und welche Leistungen es haben darf.
Aber beide sprechen von einem "Steckersolargerät". Es sagen zwar viele, das baut nicht auf einander auf, ich denke da aber anders. Weil in der Straßenverkehrsordnung steht du musst einen "geeigneten Schutzhelm" beim Motorrad fahren tragen, was ein Helm erfüllen muss damit er geeignet ist, steht in einer Norm.....
Speicher sind weder im EEG für Steckersolargeräte noch in der Produktnorm für Steckersolargeräte enthalten.
@@DerKanal Dann stellt sich doch die Frage, was passiert, wenn ich gegen eine Norm verstoße, aber nicht gegen ein Gesetz?
Und die Speicherfrage ist doch eklatant wichtig, weil sie die 960W Grenze letztendlich für völlig unsinnig darstellt. Zumal man davon ausgehen kann, dass sehr viele Steckersolargeräte mit Speicher in der Zukunft betrieben werden. Es wird ein regelrechter Affentanz wegen dieser 960W aufgeführt, aber ein Speicher interessiert nicht!?
@@kneverdeen ein Verstoß gegen eine Norm, wird im Fehlerfall interessant, siehe EnWg Paragraph 49.
Deswegen sind Speicher ja nicht in der Produktnorm enthalten und im EEG werden Speicher durch den Netzbetreiber geprüft.
@@DerKanal Was will der Netzbetreiber denn da prüfen? Den kann es doch nur interessieren, wieviel ich einspeise, aber doch nicht ob meine Leitungen im Haus abrauchen. Dafür ist er doch garnicht zuständig.
@@kneverdeen prüfen ob der Speicher ordnungsgemäß ist, Zertifikate, Datenblätter usw.
Und doch er ist zuständig, weil der Speicher an seinem Netz hängt.
Im Prinzip je nach Auslegung hört sich das ganze gut an.
Ich würde im Sinne aller Verbraucher Steckerfertig gerne so definieren das wer ein solches Gerät sich kauft, sich keine Gedanken machen muss sondern darauf vertrauen kann keine Gefahren einzugehen selbst wenn er Naturwissenschaften oder Technikunterricht in der Schule stets geschwänzt hat. Also für den 'Typischen Nutzer' der im Elektro oder Baumarkt das Ding kauft und es im Garten aufstellt oder am Balkon anbringt. Dabei muss es sicher darauf vertrauen können keine Verdrahtung zu überlasten.
Der Physiker der zum Beispiel selbst vor einigen Jahren seine Stromleitungen im Haus 2,5mm2 in einer nicht Isolierten Wand verlegt hat und sein 800VA Wechselrichter an einer Leitung hängen hat an der zusätzlich, außer einer oder sagen wir im Zuge von LED auch eine Hand voll kleine ( z.B. 5x8W ) Leuchten, nur die eine Steckdose ist, wird selbst mit mehr als 2000 Watt Solarmodulen verteilt auf 360° und bestem Sommerwetter es nicht schaffen die Leitung zu überlasten.
Hier sollte man auf den NA Schutz achten der ja mittels Zertifikaten seitens des Herstellers einfach nachgewiesen werden kann. Sollten Geräte eingesetzt werden wollen für die der Hersteller diese nicht vorweisen kann muss ein Fachmann ran.
Der technisch Intetessierte Physiker der womöglich auch noch in der Forschung selbst kleinere Anlagen verkabelt ist natürlich ein Extrembeispiel wie es auch ein Elektroingenieur, selbst mit Fehlzeiten in Biologie und Chemie, wäre wie auch ein Anlagenelektroniker. Gemeint sind damit aber interessierte Laien wie zum Beispiel der im Video erwähnte Andreas, die durchaus fähig sind sich zu informieren und nicht auf die Idee kämen eine 1,25mm2 mit 800W 24/7 zwischen 16A Sicherung und 3500 Watt Heizung für das 500qm Wasserbecken zu Hängen.
Besser wäre es da möglichst viel zu erlauben aber eine Seite mit verlässlichen Informationen ins Netz zu stellen.
Viele Videos in RUclips, nicht ihre!, sind da manchmal in der Information ein wenig zweifelhaft.
Also Sicherheit für reine Konsumenten aber keine unnltigen Beschränkungen für interessierte mit individuellen Lösungen.
Es ist viel besser für unser Netz wenn es einige kluge Anlagen gibt die Mittags wenn keiner den Solarstrom in Zukunft mehr brauchen kann in Speicher packt und dann am frühen Abend das Netz zumindest von diesen Verbrauchern, bis auf wenige Watt, befreit. Wesentlich besser als wenn nur wenige Module zur Mittagszeit ihre 800VA bringen und dann wenn der Strom gebraucht wird gerade einmal 50VA oder weniger.
Ich vermute einmal so wie ich sie verstanden habe liegen wir da gar nicht so extrem auseinander.
Das stimmt, das liegen wir nicht.
Aber das Entscheidende an dem VDE-Entuwrf ist doch, dass nun Balkonkraftwerke mit Speicher (lt Anhang E1.2: "sowie bei PV-Anlagen in Kombination mit Speichern,") zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Davon war doch bisher überhaupt keine Rede ! Das ist doch wieder eine zusätzliche Hürde, oder habe ich da etwas verpasst ?
@@ekkiwege1030 zusätzlich wenn du vom EEG abweichst, was ja jetzt auch schon so ist.
@@DerKanal Bedeutet dies tatsächlich, dass nur aufgrund des Speicher zusätzlich folgendes gilt ?: 1) Netzbetreiber muss angefragt werden (kann der dann auch ablehnen ?) 2) Muss ich lt. E1.2 vorher den Vermieter fragen ? auch bei nicht einsehbaren Terrassen- oder Gartenanlagen ? Was hat der VDE mit meinem Mietverhältnis zu tun ? (nur aufgrund eines zusätzlichen Speichers ??)
@@ekkiwege1030 stand heute: nur wenn es dem Wortlaut im EEG entspricht, reicht die Eintragung im Marktstammdatenregister.
Im EEG ist bei "Steckersolargeräten" kein Wort von einem Speicher erwähnt.
Im Marktstammdatenregister kannst du bei der abgespeckte "Steckersolargerät" Eintragung einen Speicher mit angeben, dieser ist dann aber in der Netzbetreiber Prüfung, das heißt der Netzbetreiber kann es einfach abhaken, kann sich aber auch bei dir melden und Fragen stellen Auflagen machen und sogar den Speicher ablehnen.
Der VDE hat nichts mit deinem Vermieter zu tun, der VDE weißt dich mit diesem Satz nur darauf hin, dass du dieses vorher alles gemacht hast um keine Probleme mit deinem Vermieter zu bekommen.
Das ist genauso wie die Oma zum Fremden Kind sagt es solle die Schuhe zu machen, sonst kann es stolpern, diese Oma hat mir dem Kind auch nichts zutun, gibt aber eine gut gemeinte Empfehlung um Probleme gar nicht entstehen zu lassen.
@@DerKanal Vielen Dank für die Info ! Ich verstehe allerdings noch nicht, was der Vermieter mit einer im gemieteten Garten stehenden kleinstsolaranlage zu tun haben soll. Da dies keinerlei bauliche Änderung am gebäude o.ä. ist, hat der Vermieter damit nichts zu tun und der VDE erst recht nicht.
@@ekkiwege1030 der Vermieter ist der Eigentümer des Netzanschluss, machst du als Anschlussnutzer Mist an/mit diesem Netzanschluss, bekommt der Eigentümer Ärger.
Der VDE hat damit nichts zutun, er weißt dich nur darauf hin, dass du dieses tun musst.
Also für mich ist Steckerfertig wenn man verschiedene Komponenten ohne Zuhilfenahme von Werkzeug bzw. ohne lose und offene Kabelenden einfach nur zusammenstecken kann, also ohne das Fachpersonal wie z.B. ein Elektriker benötigt wird.
@@Markus.N okay, das würde bedeuten alle 4 Beispiele sind Steckerfertig, weil wenn das passende Gegenstück bei dir vorhanden ist, brauchst du keinen Elektriker
Wenn ich die Einspeisung meines Wechselrichters zum Beispiel mit einem Shelly Pro 3 EM regele ist das ganze nicht mehr Steckerfertig. Der Shelly ist ja Teil der Anlage. Oder?
Interessanter Denkansatz 🤔
Der Wechselrichter wäre Steckerfertig, die Komponente zur Messung allerdings nicht. Würde aber dann eventuell vorraussetzen das die Anlage ohne den Shelly gar nicht laufen kann.
Der Gedanke vom steckerfertigen ist ja mitunter, das das leihen sicher, und natürlich auch praktisch sein soll. Sobald man an der Elektrik Schrauben muß, bewegt man sich eigentlich außerhalb vom Leihenbereich. Wie war das noch, wer darf eine Lampe anklemmen?..
@@uwegunnar3570 richtig, deswegen ja meine Aussage aus dem Video, man muss dann nur den Elektriker zum Anschluss kommen lassen
Seckerfertig ist für mich wen ich den Stecker nehme und in das gegenstück stecke also schuko weil das die ist die ja zu 99 % überall vorhanden ist.
@@kerdirlind Mmhh 🤔
›Steckerfertig‹ ist alles, was mit dem vorhandenen Stecker in eine Buchse gesteckt werden kann. Ob die Buchse ein Adapter von 3pol-UK auf Schuko in einer solchen Steckdose ist, ist IMO da irrelevant, habe davon 'ne Handvoll Geräte. Oder guck' Dir EU-Konturstecker an, die passen in deutsche wie französische 16A-Schutzkontakt-Buchsen. Sprich: haddu passende Buchse, ist das ›steckerfertig‹.
@@KaiSiering nach dieser Denkweise ist eine Anlage dann Steckerfertig wenn der Adapter bei liegt oder wenn der Adapter kaufbar ist?
@@DerKanal IMHO ist der Unterschied, ob das nur zusammenzustecken ist (Solarpanels an Mikrowechselrichter mit Schuko-/Wielandstecker dran, das dann in Steckdose) oder der WR nur 3 nackte Drähte hat und man den Stecker noch dranmachen muß. Aber wenn das nur Stecker sind, ist das ›steckerfertig‹. IMHO, IANAL ;-)
@@KaiSiering okay, dann wären wir dabei, das jeder einzeln gekaufte Modulwechselrichter Steckerfertig ist, dann also der Produktnorm entsprechen müsste, was aber nicht funktioniert, weil der Laie die Einhaltung der Produktnorm nicht bestätigen kann. Somit sind dann nur noch Sets anmeldbar.
Steckerfertig heißt für mich das die Anlage mit allen Komponenten zusammen gekauft wurde und nur noch aufgebaut werden muss. Alles andere was man sich selbst zusammen stellt, vielleicht auch noch mit Speicher, ist es dann nicht.
Aber auch beim Zusammenstellen durch dich, hat dein Wechselrichter ja einen Stecker
@@DerKanalStecker fertig ist wenn es ein Laie ohne Vorkenntnisse und ohne Elektriker aufbauen und anschließen kann. Ansonsten kann man doch niemandem verbieten eine Anlage nach eigenen Wünschen aufzubauen. Ist dann halt nur kein Balkonkraftwerk mehr.
@@SteffenHoffmann-s7m und den Begriff Balkonkraftwerk gibt es nicht, es geht um "Steckerfertig" oder "nicht Steckerfertig".
Und wenn du als Laie dir einen Modulwechselrichter kaufst, hat dieser auch einen Stecker, egal was für einen, aber einen Stecker.
@@DerKanalOkay dann ist "nicht Steckerfertig" alles was fest installiert ist. Ist ja bei größeren PV-Anlagen so der Fall. Ist mir auch bekannt das es um Kleinsterzeugungsanlagen und oder Kleinstspeicher geht. Bei Minute 9 im Video hast du aber selbst zur Vereinfachung den Begriff Balkonkraftwerk verwendet.
@@SteffenHoffmann-s7m ja, das habe ich, aber ein Wechselrichter welcher maximal 800VA hat und nicht Steckerfertig ist, für den greift die Produktnorm nicht, deswegen ja die allgemeinen Frage: wann ist ein Gerät Steckerfertig?
Jeder Modulwechselrichter hat einen "speziellen" Stecker, aber halt einen Stecker, egal ob du ihn einzeln kaufst oder in einem Set. Zu diesem speziellen Stecker kannst du ein Adapter Kabel auf Schukostecker kaufen oder es liegt in deinem Set dabei.
Ist somit so ein Wechselrichter Steckerfertig? Weil wenn du ihn einzeln kaufst, liegt das Adapter Kabel nicht dabei, der Hersteller legt dieses Adapter Kabel ganz bewusst nicht dem Wechselrichter bei, das packt, wenn immer der Verkäufer dazu oder bietet es dir optional als Zubehör an.
Nach deiner Aussage wäre eine Modulwechselrichter, welcher einen Stecker hat, nicht Steckerfertig wenn er festangeachlossen wird, obwohl dann ja von Festanschluss eine Leitung Richtung Wechselrichter geht, welche dann an den Wechselrichter gesteckt wird und obwohl es das Adapter Kabel zu kaufen gibt und, je nachdem was du gekauft hast, sogar bei deiner Lieferung schon dabei lag.
Steckerfertig ist alles das wo ich für die Inbetriebnahme keinen Schraubenzieher nehmen muss.
@@marb3621 also ist jeder Modulwechselrichter Steckerfertig auch schon ohne das Adapter Kabel auf Schukostecker? Aber ein Stecker wo ein Überwurf festgeschraubt werden muss, mit einem Schraubendreher, ist nicht Steckerfertig?
Was soll denn "Leistung des Speichers" bedeuten?
Mein Akku kann bis zum extrem hohen Kurzschlusstrom Leistung abgeben. Begrenzt bzw abgeschaltet wird dieser hohe Strom dann aber durch die Sicherungen und Leitungsschutzschalter. Aus dem Akku ins Netz eingespeist wird grundsätzlich nur so viel maximale Leistung, wie die Wechselrichter maximal aus dem Akku entnehmen können, also ihre Nennleistung.
Was also ist bei der unsinnigen Frage nach "Leistung des Speichers" anzugeben? Die Wechselrichterleistung wird ja unabhängig davon abgefragt.
Genau das habe ich schon beim EEG gefragt
@@DerKanal Ja, aber da wurde das durch ein geeignetes Zertifikat des WRs gelöst. Bei meinem Victron Multiplus 2 (sorry, dass es kein Lumentree geworden ist) steht nämlich im Einheitenzertifikat unter "Typ Erzeugungseinheit" der Eintrag "Energiespeicher mit Umrichter". Damit konnte man bei der Anlemdung die notwendigen Daten angeben. Man hat dann eben keine Wechselrichter mehr, sondern einen "Energiespeicher mit Umrichter". "Speicher" wurde da (unsinnig, aber eben bürokratenlogisch) immer verstanden als "Speicher mit integriertem Wechselrichter".
Hier aber wird ja unabhängig voneinander nachgefragt. Ich hab' aber nur einen Speicher und einen Wechselrichter und einen Satz von PV-Modulen mit bestimmter Wp-Leistung. Sowas scheint die Bürokratie immer noch nicht zu kennen.
IMO hat sowohl den Netzbetreiber als auch die Netzbehörden nur zu interessieren, wie viel WR-Leistung ich am Netz hängen habe. Der Speicher ist ausschließlich DC und geht sie deshalb gar nix an.
@@tomberger6484 trotzdem wird die "Leistung" des Speichers abgefragt
Für Mieter ist da aber immer noch ein Pferdefuß, weil man ja bestätigen muss, dass der Eigentümer/Vermieter mit dem Aufbau des BKWs einverstanden ist. Mit diesem Einverständnis übernimmt der Eigentümer aber auch Haftung, und weil von vielen Mietern im Zweifel nix zu holen ist, bleibt der Vermieter im Schadensfall auf den Kosten sitzen. Welcher Vermieter/Eigentümer gibt dafür sein Einverständnis?
Wenn das Privileg Gesetz durch aus, muss es sogut wie jeder machen
@@DerKanal Vorsicht, so einfach ist das dann nämlich nicht. Der Vermieter wird dann nämlich, um sein Risiko zu mindern, vom Mieter einen Nachweis verlangen dürfen, dass das BKW ordnungsgemäß aufgebaut wurde. Und so einen Nachweis kriegt der Mieter nur von einem Elektriker, und der wird im Zweifel sagen, dass er kein BKW abnimmt, das nicht zu absurd überhöhtem Preis bei ihm gekauft worden ist.
@@tomberger6484 im Gesetz zur Privilegierung heißt es, es darf nicht verboten werden und keine Auflagen gemacht, außer es gibt ganz triftige gründe.
@@tomberger6484 Bei zugelassenen WR und gebäudeseits vorhandener (Balkon-) Steckdose sehe ich nichts, was ein Elektriker da bescheinigen sollte - und wenn dem Vermieter bekannt ist, das Onkel Eugen damals, im Sommer '75, mit 'nem Kabel aus 'ner Verlängerungsschnur die Balkonsteckdose installiert hat ... wäre es wohl gut beraten, _dies_ _jetzt_ durch seinen Elektriker fixen zu lassen. Beim "ordnungsgemäß aufgebaut" sehe ich eher Balkonbauer und Statiker, nicht aber Elektriker als Nachweisgeber.
Irgendwie ist mein Kommentar verschwunden....Es ist wiedermal nichts klar,vor allem was mit den alten Anlagen ist.Ich kann im MaStR ja die 0,6 kw nicht erhöhen aber die anzahl der Module.Will an weinen Growatt Mic noch weitere Module Anschließen,bei 5 bin ich Ja schon bei 2025.Ich Plane meinen Growatt-Mic später mal an eine 51 Volt Batterie zu betreiben.Ich hoffe mal das die Modulleistung bei alten Anlagen nicht beschränkt wird.Möchte gerne im Sommer mit einem Heizstab mein Warmwasser erwärmen.
So lange die alte Norm noch bestand hat, sind bei 600VA Anlagen mehr Modulleistung möglich
@@DerKanal Habe schon vorsichtshalber 4 Angemeldet.muss die zwei Module nur noch Bestellen.Sind dann 120 Volt,damit kommen auch die Laderegler klar.Und irgendwann kommt eine Batterie her.Muss nur eine Lösung finden mit den fünf Grad.In der Scheune kann es mal unter 5 Grad abkühlen.
@@DerKanal Wenn ich einen Elektriker finden würde er mir das ganze Anmeldet würde ich mir den Lumnetree 2 kW nehmen.Der Zählerschrank ist das Problem.2009 war er noch zulässig nur heute nicht mehr. APZ-Feld vorhanden SG Feld vorhanden,Überspannungsableiter kann eingeklickt werden.Stromschienen im Kasten.Müsste nur ein Tiefenerder gebohrt werden.Potentialausgleich über die Wasserleitung ist nicht mehr zulässig.Das grösste Problem ist aber der Kasten hat im oberen Anschlussbereich nur eine Reihe.Neue Kasten ist keine Option,wegen 15 cm eine Großbaustelle aufmachen.(Neuer Kasten hängt dann 15 cm zu Tiefer,viele Leitungen sind dann wohl zu kurz.Und die Angehängte Decke müsste dann auch runter......Ich müsste dann 150 Jahre alt werden bis sich das Armotisiert.
@@DerKanal Moin! Die Anmeldung der 600VA Anlagen geht über den Netzbetreiber und das Marktstammdatenregister. Das habe ich soweit richtig verstanden. Dazu habe ich mal bei meinem zuständigen Netzbetreiber (edis) hineingeschaut und festgestellt, dass es ein vereinfachtes Anmeldeverfahren für die 600VA nicht (mehr) gibt. Man kann nur eine "große" Anlage anmelden, oder es wird auf die Steckersolargeräte mit 800VA verwiesen, mit dem Hinweis, dass diese nur über das Markstammdatenregister angemeldet werden müssen.
Vielleicht habe ich auch etwas übersehen, aber ich bin mir recht sicher, dass es so ist.
@@joergzimmermann5272 okay
VIVA UCRANIA!!!!💛💙
Ok 🤔
So kann ich jetzt mein 5,5 kWp BKW mit 43 kWh-Speicher danach als "steckerfertige Anlage" anmelden.
Na, also. Geht doch.
Wie kommst du drauf?
@@DerKanal Naja. Angeschlossen ist ein Hoymiles mit Stecker. Laut Definition ist es dann eine steckerfertige Anlage. Es gilt dann nur nicht die andere VDE-Norm.
@@erwa8729 du hast ein Steckerfertigen Wechselrichter, also gilt die Produktnorm
Der Stecker 🥸💀
...wars
Das Wort Stecker wird gestrichen!😂
@@BavarianSuperGuy 😅🤣