Wirtschaftsplan in der WEG - Welche Rechte und Pflichten gelten für Verwalter und die Eigentümer?

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 16 окт 2024

Комментарии • 4

  • @jbaf1985
    @jbaf1985 4 года назад

    Und was ist wenn die Hausverwaltung handlungsunfähig wird, weil unvorhergesehene Kosten entstehen die nicht geplant waren und somit das Geld fehlt zur Zahlung?

    • @24hTrend
      @24hTrend 4 года назад

      Sehr gute Frage, unsere Hausverwaltung hat ganz einfach die Rücklagenbildung für ganz normale Kosten verwendet. Leider wurde die Anfechtungsklage über drei Jahre verschleppt und dann abgewiesen, weil die von mir beim Gericht eingereichten Meldeanschriften von inzwischen aus der Gemeinschaft ausgestiegenen Mitgliedern dort nicht gefunden wurden.

    • @jbaf1985
      @jbaf1985 4 года назад

      Edeltraud Dietert aber warum klagt man denn? Die Kosten sind doch entstanden und bevor ein Gerichtsvollzieher kommt und die Kosten sich verdreifachen dann doch lieber von den Rücklagen nehmen. Das sollte doch im Sinne jedes Eigentümers sein.

  • @24hTrend
    @24hTrend 4 года назад

    Nun, dieser Sachverhalt, dass ein Wirtschaftsplan bis spätestens 30.06. d.J. vorgelegt werden sollte. Günstig ist für unsere WEG, dass die Mehrheit vom Versammlungsverbot profitieren kann.