Wie überprüfen die Versicherer im Leistungsfall, ob meine Angaben richtig und lückenlos waren? Fragen die bei meiner Krankenkasse an und haben zugriff auf meine Patientenakte? Wie sieht es aus mit Untersuchungen im Ausland und Privatärzte bzw. Selbstzahler, weil diese wurden ja nicht über meine Krankenkassenkarte abgerechnet, sondern habe ich entweder direkt oder per Rechnung bezahlt? Klar muss und würde ich das alles angeben, aber mich würde interessieren wie so eine Versicherung das überprüfen kann?
Genau, Du gibst hier Dein Einverständnis, dass Krankenkasse sowie Ärzte Auskunft erteilen dürfen. Auch Behandlungen im Ausland müssen angegeben werden. Dies kann im Grunde genauso herauskommen, wie unbehandelte Beschwerden, die teilweise auch anzugeben sind. Beispiel: Du gehst irgendwann nach Vertragsabschluss zum Arzt wegen Rückenschmerzen, die Du beim Antrag nicht angegeben hast. Du bist nicht berufsunfähig, denkst daher gar nicht an die Versicherung, möchtest nur Physiotherapie verschrieben bekommen. Der Arzt fragt: "Seit wann bestehen die Beschwerden", Du sagst "Seit Jahren immer mal wieder". Auf einmal steht etwas in der Akte, was da vorher nicht drin stand.
Allgemeine Fragen dazu? Stell sie gern in den Kommentaren!
Wie überprüfen die Versicherer im Leistungsfall, ob meine Angaben richtig und lückenlos waren? Fragen die bei meiner Krankenkasse an und haben zugriff auf meine Patientenakte? Wie sieht es aus mit Untersuchungen im Ausland und Privatärzte bzw. Selbstzahler, weil diese wurden ja nicht über meine Krankenkassenkarte abgerechnet, sondern habe ich entweder direkt oder per Rechnung bezahlt? Klar muss und würde ich das alles angeben, aber mich würde interessieren wie so eine Versicherung das überprüfen kann?
Genau, Du gibst hier Dein Einverständnis, dass Krankenkasse sowie Ärzte Auskunft erteilen dürfen.
Auch Behandlungen im Ausland müssen angegeben werden. Dies kann im Grunde genauso herauskommen, wie unbehandelte Beschwerden, die teilweise auch anzugeben sind.
Beispiel: Du gehst irgendwann nach Vertragsabschluss zum Arzt wegen Rückenschmerzen, die Du beim Antrag nicht angegeben hast. Du bist nicht berufsunfähig, denkst daher gar nicht an die Versicherung, möchtest nur Physiotherapie verschrieben bekommen. Der Arzt fragt: "Seit wann bestehen die Beschwerden", Du sagst "Seit Jahren immer mal wieder". Auf einmal steht etwas in der Akte, was da vorher nicht drin stand.
@@buXpertsok danke. Über welchen Zeitraum braucht man die Krankenakte von der Gkv, reichen die letzten 5 Jahre?