Prüfungswissen Immobilienkaufleute WEG - Die ordnungsgemäße Verwaltung WEG

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  • Опубликовано: 24 июл 2024
  • In diesem Video erläutere ich euch die gesetzlichen Regelung zur ordnungsgemäße Verwaltung einer Wohnungs- und Eigentumsanlage. Ihr lernt die wichtigsten Positionen, welche im Gesetz verankert sind kennen. Des Weiteren etwas zum neuen Paragraphen 26a WEG, zertifizierter Verwalters. Wenn´s euch gefällt lasst mir einen Daumen hoch und ein Abo da. Viel Spaß beim lernen...
    Beste Grüße
    Inhalt:
    00:00-01:24 Einleitung
    01:25-03:38 Prüfungsfragen Immobilienkaufmann-/frau
    03:39-06:00 Ordnungsgemäße Verwaltung Gesetzesinhalt
    06:01-10:35 Hausordnung Inhalt
    10:36-12:15 Erhaltungs-/Instandhaltungsrücklage WEG
    12:16-13:51 Wirtschaftsplan WEG
    13:52-18:50 Zustandkommen eines rechtskräftigen Beschlusses nach WEG
    18:21-19:18 Wirtschaftsplan WEG
    19:19-21:48 Pflichtversicherung WEG (Wohngebäudeversicherung etc.)
    21:49-24:48 Zertifizierter Verwalter § 26a WEG
    Prüfungsvorbereitung Immobilienkaufleute, Immobilienkaufmann IHK, Immobilienkauffrau IHK

Комментарии • 10

  • @RoeeyeGirl5551
    @RoeeyeGirl5551 2 месяца назад

    Super Video, vielen Dank:)

  • @emiliosettembre4928
    @emiliosettembre4928 2 года назад +2

    Super Video zur Vorbereitung. Danke für die Mühe!

  • @deminki1
    @deminki1 Год назад +1

    Gutes Video. Vielen Dank!

  • @milafebo9746
    @milafebo9746 Год назад

    Vielen herzlichen Dank :-)

  • @MrsVerzaubert
    @MrsVerzaubert 2 года назад +1

    Hallo, danke für dein Video :) ich schau es auch gerade bzgl meiner anstehenden Prüfung im Mai. Bei den Versicherungen sind glaube ich ein paar Ungereimtheiten, bei der Wohngebäudeversicherung wäre der gleitende Neuwert sehr wichtig, so erfolgt eine stetige Anpassung der Versicherungssumme. Und Elementarschäden sind nur versichert, wenn explizit vereinbart durch die Zusatzversicherungen (je nachdem was man zusätzlich haben möchte), die würden dann mit der Wohngebäudeversicherung verbunden werden. Es gibt auch noch eine extra elementarschädenversicherung sofern das gebraucht wird. Bei der Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bin ich mir auch fast sicher, dass dort nur Schäden die Dritten durch die Immobilie zugefügt wurden, versichert sind also sowas wie ein Dachziegel fällt vom Dach auf den Kopf oder auf ein Auto. Reine Vermögensschäden werden durch eine vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt und gerade als Verwalter sogar nicht unrelevant, wenn die Eigentümer im Zuge der Verwaltung einen Vermögensschaden erleiden, zb durch Nichterhöhung der Mieten (wenn die Wohnungen durch die Eigentümer nicht selbst genutzt werden), würde diese Versicherung zum tragen kommen. Sollte ich mich hierbei irren, korrigiere mich gerne. :)

    • @immo-fortbildung
      @immo-fortbildung  2 года назад +2

      Hey, vielen DANK für dein Kommentar. Es freut mich sehr, wenn ich mit euch in den Austausch komme und ihr durch die Videos weitere Informationen für eure Prüfung erhaltet.
      Deine Aussagen beantworte ich wie folgt:
      Zur Wohngebäudeversicherung:
      Hier habe ich zunächst den gesetzlichen Wortlaut verwendet, dieser verwendet den Begriff Neuwert. In meinen Erzählungen kommentiere ich, dass es bei einer Wertsteigerung durchaus eine Neuberechnung stattfinden muss. Die Begrifflichkeit „gleitender Neuwert“ umschreibt jedoch eine automatische Anpassung der Versicherungsprämie durch Indexveränderung. Es wäre aber auch denkbar, dass die Immobilien nur zum Neuwert versichert wird, eine automatische Anpassung somit nicht vorhanden ist. Dann müsste der/die Immobilienverwalter*innen oder die Eigentümer*innen selbst aktiv werden und eventuell eine Erhöhung der Gebäudeversicherung aufgrund z.B. von wertsteigernten Maßnahmen veranlassen, sonst droht eine Unterdeckung der Versicherung. Daher ist ein Versicherungabschluss mit gleitender Neuwert sinnvoller.
      Richtigerweise hast du erkannt, dass die Positionen Leitungswasserschäden, Elementarschäden eigentlich zusätzliche Positionen zur Gebäudeversicherung darstellen und nicht standardmäßig enthalten sind. Die reine Wohngebäudeversicherung ist nur eine Feuerversicherung, welche für eine Wohnanlage (WEG) aus meiner Sicht nicht ausreichend wäre/ist. Ein heutiger Standard ist/sind meistens die von mir aufgezeigten kompletten Versicherungspakete inkl. Leitungswasser- und Elementarschäden. Da die Versicherung der Liegenschaften auch immer eine heiß diskutierte Thematik auf Eigentümerversammlungen ist, sollte der/die Verwalter*innen aus meiner Sicht auf Nummer sicher gehen. Ich hätte jedoch sicherlich einen Vermerk machen, oder meine Gedanken anders verfassen müssen und werde dies in neuen Videos ein wenig anders und deutlicher gestalten/aufbauen. Dies ist dann doch etwas anderes als ein Vortrag, wo durch Fragen der Teilnehmer genau solche Positionen gleich beantwortet werden können, daher DANKE für deine Info.
      Haus und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung:
      Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert Eigentümer*innen vor Schäden an Dritten ab, welche durch das Grundstück nebst seinen wesentlichen Bestandteilen entstehen, hierzu zählt u. a. die Immobilie. Folglich werden vielfältige Gefahren aus dem Grundstück abgesichert. Die häufigsten Schäden, welche entstehen sind meistens die Schäden durch mangelnde Verkehrssicherungspflichten (Personen-/Sach-/Vermögensschäden). Hierzu wäre klassischerweise der Sturz im Winter auf der Zuwegung zum Gebäude (Hauseingang) aufzuführen. Selbstverständlich auch der Dachziegel oder auch ein Ast (Baum auf dem Grundstück), welcher auf ein Auto fällt. Die Begrifflichkeit Vermögensschäden in diesem Zusammenhang bezieht sich auf einen finanziellen Nachteil, welcher durch den verursachten Schaden entsteht. Man unterscheidet zwischen “echte“ und “unechte“ Vermögensschäden. Echte Vermögensschäden entstehen ohne zusätzliche Personen- oder Sachschäden, hierzu würde auch das Fehlverhalten des von dir beschriebenen Verwalters zählen (hier greift in der Regel die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Verwalters, welche er ja seit dem Jahr 2018 gesetzlich haben/nachweisen muss). Unechte Vermögensschäden ergeben sich aus Personen- oder Sachschäden. Die Begrifflichkeit findet also auch hier Verwendung und der Wortlaut ist daher richtig.
      Ich hoffe ich konnte dir eine zufriedenstellende, wenn auch sicherlich sehr umfangreiche Auskunft erteilen und wünsche dir viel Erfolg bei deiner Prüfung im Mai 2022. 👍

    • @MrsVerzaubert
      @MrsVerzaubert 2 года назад +2

      Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort, das hat auf jeden Fall viel gebracht! Danke für deine Mühe!