"Rechtswidrigkeit" in der Strafrechtsklausur
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- Опубликовано: 8 фев 2025
- Der Prüfungspunkt "Rechtswidrigkeit" darf in keiner Strafrechtsklausur fehlen. Meistens ist diese durch die Verwirklichung des Tatbestands schon indiziert. Bei manchen Delikten muss sie aber auch positiv festgestellt werden. Auch Rechtfertigungsgründe gehören hierhin. Im Video gibt RA Oliver Brandt einen Überblick darüber, wie mit dem Prüfungspunkt in der Klausur umzugehen ist.
Viel Spaß beim Ansehen und viel Erfolg beim Examen!