Urteil des BVerfG: BND-Auslandsüberwachung ist verfassungswidrig
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- Опубликовано: 28 янв 2025
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Darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland ohne Anlass E-Mails, Telefonate oder WhatsApp-Nachrichten überwachen und auswerten, wenn kein deutscher Staatsbürger an der Kommunikation beteiligt ist? Darüber urteilte heute das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und kam zu dem Schluss: Die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes". Das BND-Gesetz muss nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden.
Urteil vom 19.05.2020