Die spezifische Aussage, dass eine Vorstandssitzung im Grunde genauso abläuft wie eine Mitgliederversammlung, findet sich nicht direkt im deutschen Vereinsrecht, insbesondere nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - oder irre ich mich?
Lieber Fragensteller, wir bitten zunächst in aller Höflichkeit darum, die verzögerte Rückmeldung auf Ihren Kommentar zu entschuldigen. Mit Blick auf Ihre Frage bzw. die Beschlussfassung im Vorstand verweisen wir auf den § 28 BGB: "Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34." Dies gilt, soweit die Satzung nichts anderes regelt. Über die Beschlussfassung des Vorstandes kann die Satzung nach Maßgabe des § 40 BGB auch andere Regelungen vorsehen. Viele Grüße Das Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
Die spezifische Aussage, dass eine Vorstandssitzung im Grunde genauso abläuft wie eine Mitgliederversammlung, findet sich nicht direkt im deutschen Vereinsrecht, insbesondere nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - oder irre ich mich?
Lieber Fragensteller,
wir bitten zunächst in aller Höflichkeit darum, die verzögerte Rückmeldung auf Ihren Kommentar zu entschuldigen.
Mit Blick auf Ihre Frage bzw. die Beschlussfassung im Vorstand verweisen wir auf den § 28 BGB:
"Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34." Dies gilt, soweit die Satzung nichts anderes regelt. Über die Beschlussfassung des Vorstandes kann die Satzung nach Maßgabe des § 40 BGB auch andere Regelungen vorsehen.
Viele Grüße
Das Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.