Ausschlussfrist - und zack ist die Kohle weg!
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- Опубликовано: 24 июл 2024
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Tolle Informationen, sehr gut erklärt! Herzlichen Dank!
Hat mir mein Anwalt zum Glück nach n Betriebsübergang sofort erzählt. Konnte mir dadurch ne Menge Geld sichern
sehr interessant und aufschlussreich. Vielleicht nochmal ein Video zu den ganzen aktuellen Voraussetzungen (BAG) für eine wirksame Ausschlussfrist.
Wie kann man den Arbeitsvertrag nachträglich ändern? Ich dachte, das geht nur über eine Änderungskündigung.
Änderungsvertrag geht auch, wenn einvernehmlich.
@@fernetpunker stimmt, für die Mitarbeiter ist das nur ein Nachteil, wenn er zustimmt.
@@rko2403 Warum sollte das nur ein Nachteil sein? Neben dem Ersatz nicht mehr wirksamer Ausschlussklauseln könnte der AG doch auch für den AN positive Änderungen aufnehmen und schon stimmt der AN natürlich zu.. Grundsätzlich sollte man doch davon ausgehen, dass die Unternehmen zu dem Zeitpunkt ihre Mitarbeiter behalten und an sich binden wollen.
Problem aus AG-Sicht: Wenn der AN den überarbeiteten Arbeitsvertrag nicht unterschreibt, nützt dem AG die neu formulierte Ausschlussklausel nichts.
Also bei mir steht nur Es gelten die Ausschlusregel das Mantaltarifvertag (mit klauseln).
Das ist rechtmäßig. Sie müssen dann halt in den Tarifvertrag schauen, welche Fristen dort geregelt sind.
@@kaithomas7920 und das mache ich wie wenn er nicht Online ist oder vom Betrieb öffentlich ausgelegt wird, wozu er eigentlich verpflichtet ist? Selbst da haben Gerichte schon entschieden, egal, ihr Problem 🤣. Soviel zu Richtern am Arbeitsgericht🤣
Wenn ich kündige im September und ich zum Chef gehe um Teit von der jährlichen Prämie zu bekommen, sagt er, die Prämie war freiwillig und ich bekomme nichts.
Klar, so könnte es sein, wenn das vertraglich nicht vereinbart ist. Steht dir dann auch ggf nicht zu, wenn Prämie freiwillig (nicht im Arbeitsvertrag, ggf keine ‚betriebliche Übung‘ - anwaltliche Prüfung?) Warum solltest du im September einen Anspruch auf eine freiwillige Jahresprämie haben?
Um zu Ihnen zu gehen muss man selber bezahlen, da sogar die sehr gute Rechtsschutz wird sagen, ich war schon vor der Abschliessung der Versicherung bei der Firma beschäftigt.
Meines Wissens geht es darum, ob die Versicherung zum Zeitpunkt der Kündigung schon bestand (bzw. wenn sich diese abzeichnet) und nicht zum Zeitpunkt des Arbeitsvertrages.
Wenn ich mit einem alten Vertrag, der zum Teil unwirksam ist, zu Ihnen gehe und Sie mir alles erklären, gehe ich zum Chef und er wird sagen, ich mache keinen neuen Vertrag, wenn es Ihnen nicht gefällt, können Sie gehen. Und fertig
Warum solltest du das tun? Wenn es zur Kündigung kommt, stellst du dich mit unwirksamen Klauseln doch viel besser....