Super Videos! Dankeschön, hoffe du machst noch mehr! Ich habe meine Prüfung in 2 Wochen und deine Videos helfen mir die Fragen im richtigen Licht zu sehen und zu verstehen!
Genau, im BGB bei Besitzwehr und Besitzkehr darf ich das. Es würde ja auch keinen Sinn machen, wenn jemand, nur weil ich ihn kenne, mir meine Sachen wegnehmen darf und ich kann ichts dagegen unternehmen außer die Polizei zu rufen.
Nein, das geht nicht. Da sie es nicht die ganze Zeit gesehen haben, könnte es auch ein anderes Fahrrad, welches genau so aussieht, sein. Hier geht nur die Polizei verständigen und dann wird geklärt, wer wirklich Eigentümer ist.
@@sicherheitsguru aber beim notwehr wenn mich jemand mit Baseballschläger ankommt und ich wäre mich mit flasche muss ich auch schadenersatz zahlen oder nicht ?
Hallo... zu Frage 14, Antwort A. (§227 BGB "Notwehr" ) Wir haben gelernt, dass bei Notwehr der Angriff immer von einem Menschen ausgeht. Wo ist in diesem Fall der Besitzstörung oder des Besitzentzugs, die Notwehr, sich dagegen erwehren zu müssen?
Sie müssen die zwei Dinge voneinander trennen. 1. § 227 BGB Notwehr Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. In unserem Beispiel ist es ein Angriff durch den Dieb auf das Rechtsgut Eigentum. Die Notwehr für jemand anderen (Nothilfe) darf von jede ausgeübt werden. 2.§ 861Anspruch wegen Besitzentziehung. Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt. Hier geht es um Besitzentzug, welcher sich nzur jemand erwehren (Besitzkehr) kann, welcher auch Besitzer ist oder die Besutzrechte übertragen bekommen hat (Besitzdiener) Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.
Was sind die Eigenschaften eines Besitzdieners? 3. Ein Besitzdiener kann sich einer verbotenen Eigenmacht erwehren 👌 🆗️ 4. Ein Besitzdiener muss die Rechte vom Eigentümer übertragen bekommen haben .Falsch . Können Sie bitte mir sagen warum zweite Antwort falsch ist
Weil der Besitzdiener dem Besitzer und nicht dem Eigentümer Weisungsgebunden ist. Beispiel: Hausbesitzer ist Eigentümer Diskothekenbetreiber ist Besitzer (da Mieter) Türsteher ist Besitzdiener Der Türsteher ist nur dem Besitzer und nicht dem Eigentümer gegenüber Weisungsgebunden.
Es sind Prüfungsfragen aus vergangenen Prüfungen. Sie können eventuell noch dran kommen. Aber es gibt sehr viele verschiedene Fragen, bitte nicht einfach nur Fragen auswendig lernen.
Hallo, Nötigung ist ja erstmal eine Handlung wie Laufen oder Schlagen, aber auch ein unter Strafe stehender Tatbestand im StGB. Im Deutschen benutzt man das Wort Nötigung auch bei Dingen, die nicht bestraft werden, wie Z.B. "ich wurde zu einem weiteren Stück Kuchen genötigt" 😃
Auch wenn Sie Eigentümer einer Sache sind, dürfen Sie nicht einfach ALLES mit der Sache machen. Besonders nicht, wenn ein anderer ein wichtige Ansprüche daran hat. Z.B. im Datenschutz. Sie haben Daten erlaubt gesammelt, also sind diese in Ihren Eigentum. Trotzdem hat der, welche die Daten zuzurechnen sind ein berechtigtes Interesse, dass Sie mit den Daten ordentlich umgehen. Sie dürfen also nicht einfach alles damit machen, obwohl Sie Eigentümer sind.
Frage 24. Welche der nachstehenden Beispiel stehen Verletzung der Freiheit dar? Sie haben Antwort B Festnahme eines verpflichteten zum Zweck der Selbsthilfe nicht als Verletzung der Freiheit dargestellt! Weil das zum Zweck der Selbsthilfe ist. Meine Meinung nach Festnahme eines verpflichteten zum Zweck der Selbsthilfe ist ein Verletzung der Freiheit aber ist aufgrund Selbsthilfe straffrei. Die Frage ist aber Beispiel von Verletzung der Freiheit und nicht rechtswidrig oder rechtfertigte Gründen zum Verletzung der Freiheit.🤔🤔 Das heißt ja in einem Festnahme eines verpflichteten zum Zweck der Selbsthilfe habe ich in erster Linie andere Person Freiheit verletzt aber da dass ich diese zum Zweck der Selbsthilfe gemacht habe, habe ich recht fertig gehandelt und bin straffrei. Ich frage so... ich fahre mit 100 kmh in Stadt und meine verletzte Frau nach Krankenhaus bringen danach Polizei fragt mich haben sie schnell gefahren? Ich antworte: ja ich habe schnell gefahren zum Zweck der Nothilfe. Ihre Antwort ist: Nein zum Zweck der Nothilfe habe ich nicht schnell gefahren. Erste Frage ist ob ich schnell gefahren habe zweite Frage ist warum habe ich schnell gefahren. In der Tat ich VERLETZE eine rechtgute um andere hochwertige Rechtsgute zu schützen.😊
Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, aber Sie dürfen nicht vergessen, auf welcher Ebene wir uns befinden. Eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a GewO ist kein Jura Studium. Es wird den Schülern und auch Prüflingen bei der IHK nach 4-12 Wochen deutlich weniger Hintergrundwissen abgefragt. Wir befinden uns auch im BGB, also ist die Argumentation des Rechtfertigungsgrundes (gibt es im StGB) auch nicht ganz passend. Auch Ihr Beispiel der Nothilfe (Notwehr für einen anderen) passt nicht, da ich hier nicht den Angriff sehe. Ein Notstand wäre doch passender. Man darf in der Sachkunde §"34a GewO nicht zu tief in die juristische Materie gehen, damit schießt man schnell über das Ziel hinaus.
Ist ja wirklich gut gemacht und super erklärt. Aber mehr Werbung hast nicht reinbekommen oder?? Das ist leider extrem nervig‼️‼️‼️‼️ Gefühlt kommt nach jeder Frage erstmal Werbung und dann noch diese scheiß 15 Sekunden Dinger, die man nicht überspringen kann. Dafür bin ich einfach zu ungeduldig. Ich verzichte auf die restlichen Videos und stürz mich wieder in die Bücher.
Schade das es so auf Sie wirkt. Bei diesem Video kommt am Anfang eine Werbung und im Video 4x Werbung. Da das Video 35 Minuten lang ist, kommt eine Werbung nach über 8 Minuten.
@@sicherheitsguru also ich habe das Video mit Unterbrechungen gesehen (muß ja zwischendurch mal mitschreiben) und jedesmal, wenn ich wieder angemacht habe, kam direkt Werbung. Das ist allerdings ein von RUclips gemachtes Problem. Heisst aber für mich, ein Video gucken, bedeutet ca 20x Werbung. Aber auch ohne dem, ist es mir persönlich zu viel. Aber das ist natürlich mein persönliches Empfinden. Ich hasse RUclips-Werbung und gucke mir auch grundsätzlich keine Videos an, wo 15 Sekunden Werbung ist, die man nicht überspringen kann. Da mach ich IMMER aus!! Jeder soll sein Geld verdienen, garkein Thema. Aber wenn es in Richtung Gier geht, bin ich raus
Ah, da Antworte ich sehr gerne. Sie dürfen jemanden nicht nach §127 Abs 1 Vorläufige Festnahme festnehmen wenn er Ihnen bekannt ist. Hier geht es aber um Notwehr §227 BGB und der Besitzwehr bei der verbotenen Eigenmacht. Auch wenn jemand Ihnen bekannt ist, darf er Ihnen keine Gegenstände wegnehmen. Macht er es trotzdem, dürfen Sie sich natürlich wehren, auch wenn er Ihnen bekannt ist. Beantwortet dies Ihre Frage?
Super Videos! Dankeschön, hoffe du machst noch mehr! Ich habe meine Prüfung in 2 Wochen und deine Videos helfen mir die Fragen im richtigen Licht zu sehen und zu verstehen!
Vielen Dank, das freut mich zu hören. In den nächsten 2 Wochen sollten noch 1-2 Videos kommen. Viel Glück bei der Prüfung.
Danke für deine Arbeit.
Sehr gerne. Bei Fragen können Sie sich gerne melden.
Danke für dein Helfe
Sehr gerne, freut mich wenn ich Ihnen helfen konnte.
Vielen vielen Dank 🙏🏻 ❤
Sehr gerne, bei Fragen einfach melden.
Sie sind der beste ich danke Ihnen Sehr🙏🏼
Vielen Dank, das höre ich gerne. Schön das ich Ihnen helfen konnte.
Danke sehr
Sehr gerne
Dankeschön
Sehr gerne
Danke sehr schön.
Sehr gerne.
sind super vielen dank 😉
Sehr gerne, freut mich zu hören.
Eine Frage
Beim frage 16
Drohende gefahr bei 228BGB ist nur vom sachen und Tieren?
Ja,auf der Ebene Sachkunde kann man sagen
Gefahr = von einer Sache oder einem Tier
Angriff = von einem Menschen
@@sicherheitsguru Vielen Dank ✌
Sehr gerne. Ich kann nur helfen wenn Sie Fragen.
@@sicherheitsguru Das ist sehr lieb von Ihnen. Ich möchte mich Sie dafür brdanken
Wirklich gerne. Es geht mir darum, so vielen Menschen wie möglich bei der Vorbereitung zur Sachkundeprüfung 34a zu helfen.
Zur Frage 14.
Kann ich ihm die Sache wegnehmen (Besitzkehr) auch wenn ich ihn persönlich kenne(Identität)?
Bzw. Ich darf ihn auch festhalten (allgemeine selbsthilfe BGB) auch wenn ich seine Identität kenne?
Genau, im BGB bei Besitzwehr und Besitzkehr darf ich das. Es würde ja auch keinen Sinn machen, wenn jemand, nur weil ich ihn kenne, mir meine Sachen wegnehmen darf und ich kann ichts dagegen unternehmen außer die Polizei zu rufen.
@@sicherheitsguru Vielen Dank
Sehr gerne und viel Erfolg bei der Prüfung.
Ich habe bald die Prüfung
Ich wünsche Ihnen Viel Glück.
Super Videos Dankeschön..!Grüsse aus Köln..
Vielen Dank
Hallo machen sie bitte mehr Videos
Sehr geholfen
Vielen Dank. Es werden weitere Videos folgen.
THANKS ES WAR SCHÖN
Sehr gerne, bei Fragen können Sie sich gerne melden.
@@sicherheitsguru Dankeschön
Natürlich, jederzeit.
Ich habe eine Frage wenn jemand mein Fahrrad wegnimmt darf ich nach ein Tag es wieder zurück wegnimmen? Ś229 BGB
Nein, das geht nicht. Da sie es nicht die ganze Zeit gesehen haben, könnte es auch ein anderes Fahrrad, welches genau so aussieht, sein. Hier geht nur die Polizei verständigen und dann wird geklärt, wer wirklich Eigentümer ist.
@@sicherheitsguru Vielen Dank
Sehr gerne. Einfach Fragen wenn etwas unklar ist.
Warum muss ich beim Notwehr kein Schadenersatz zahlen aber beim Angriffernotstand zahlen schon ?
Weil beim Angriffsnotstanf eine Sache beschädigt oder zertört wird von jemanden, der nichts mit der Gefahr zu tun hat sondern unbeteiligte ist.
@@sicherheitsguru aber beim notwehr wenn mich jemand mit Baseballschläger ankommt und ich wäre mich mit flasche muss ich auch schadenersatz zahlen oder nicht ?
Wenn Sie in Notwehr handeln sind Sie gegen Strafe und Schadenersatz geschützt.
@@sicherheitsguru ok danke haben sie ne email für mich würde gerne ein Bild senden da die Antwort nicht richtig klar ist
Welche Antwort ist nicht klar?
Hallo... zu Frage 14, Antwort A. (§227 BGB "Notwehr" ) Wir haben gelernt, dass bei Notwehr der Angriff immer von einem Menschen ausgeht. Wo ist in diesem Fall der Besitzstörung oder des Besitzentzugs, die Notwehr, sich dagegen erwehren zu müssen?
Sie müssen die zwei Dinge voneinander trennen.
1. § 227 BGB Notwehr
Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
In unserem Beispiel ist es ein Angriff durch den Dieb auf das Rechtsgut Eigentum. Die Notwehr für jemand anderen (Nothilfe) darf von jede ausgeübt werden.
2.§ 861Anspruch wegen Besitzentziehung.
Wird der Besitz durch verbotene Eigenmacht dem Besitzer entzogen, so kann dieser die Wiedereinräumung des Besitzes von demjenigen verlangen, welcher ihm gegenüber fehlerhaft besitzt.
Hier geht es um Besitzentzug, welcher sich nzur jemand erwehren (Besitzkehr) kann, welcher auch Besitzer ist oder die Besutzrechte übertragen bekommen hat (Besitzdiener)
Ich hoffe ich konnte Ihnen damit helfen.
ich hab eine Frage ich hab 7. Oktober. Ich hab Prüfung und ich wollte wissen so genau kommt bei Prüfung oder andere Formulierung
Die IHK hat viele Fragen, also kann man es nicht genau beantworten. Aber die Fragen können so wie in den Videos in der Prüfung kommen.
sehr gut, super videos
Vielen Dank, freut mich wenn Ihnen meine Videos helfen können.
Danke…
Bitte sehr!
Und bitte machen Sie auch Video bei StGb weil ich am 16.09.2021 Prüfung habe Ihre Videos helfen so sehr ich bedanke mich .
Vielen Dank. Ich habe ja schon 3 Videos zur StGB gemacht. Schauen Sie bitte mal meine Playlists an.
Wo haben sie ihre Prüfung ? Und wo ist ihre Schwäche beim welches Thema
Die Prüfungen sind alle auf meinem Kanal, StGB ist immer Teil 3.
Hallo
Die Frage wissen Sie gesamte Videos hochladen wieviel Prozent von das Buch sind?
Danke
Ich verstehe die Frage leider nicht. Meine Videos sind eine Ergänzung zum Unterricht und den Fachbüchern.
@@sicherheitsguru
Danke für die Antwort !
Sehr gerne
BGB 4,,,,2 great
Thank you
Was sind die Eigenschaften eines Besitzdieners?
3. Ein Besitzdiener kann sich einer verbotenen Eigenmacht erwehren 👌 🆗️
4. Ein Besitzdiener muss die Rechte vom Eigentümer übertragen bekommen haben .Falsch .
Können Sie bitte mir sagen warum zweite Antwort falsch ist
Weil der Besitzdiener dem Besitzer und nicht dem Eigentümer Weisungsgebunden ist.
Beispiel:
Hausbesitzer ist Eigentümer
Diskothekenbetreiber ist Besitzer (da Mieter)
Türsteher ist Besitzdiener
Der Türsteher ist nur dem Besitzer und nicht dem Eigentümer gegenüber Weisungsgebunden.
Die Frage verstehe ich leider nicht.
Sind diese prüfungsfragen und ihk prüfungsfragen glech?
Es sind Prüfungsfragen aus vergangenen Prüfungen. Sie können eventuell noch dran kommen. Aber es gibt sehr viele verschiedene Fragen, bitte nicht einfach nur Fragen auswendig lernen.
Dankeschön für Ihre mühe aber ich habe eine kurze frage und zwar frage 24 die Letzte Antwort Nötigung ist nicht nur bei StGb ?
Hallo, Nötigung ist ja erstmal eine Handlung wie Laufen oder Schlagen, aber auch ein unter Strafe stehender Tatbestand im StGB. Im Deutschen benutzt man das Wort Nötigung auch bei Dingen, die nicht bestraft werden, wie Z.B. "ich wurde zu einem weiteren Stück Kuchen genötigt" 😃
Beim frage 17 B bitte sagen Sie ein Z.B
Auch wenn Sie Eigentümer einer Sache sind, dürfen Sie nicht einfach ALLES mit der Sache machen. Besonders nicht, wenn ein anderer ein wichtige Ansprüche daran hat. Z.B. im Datenschutz. Sie haben Daten erlaubt gesammelt, also sind diese in Ihren Eigentum. Trotzdem hat der, welche die Daten zuzurechnen sind ein berechtigtes Interesse, dass Sie mit den Daten ordentlich umgehen. Sie dürfen also nicht einfach alles damit machen, obwohl Sie Eigentümer sind.
@@sicherheitsguru Vielen Dank für die Antwort
Sehr gerne
Die war aber nicht einfach für Menschen die ohne perfekten Deutschkenntnissen.
Deutsch ist eine Voraussetzung für das Bestehen der Prüfung. Anders geht es einfach nicht in der Bewachung.
Frage 24. Welche der nachstehenden Beispiel stehen Verletzung der Freiheit dar?
Sie haben Antwort B Festnahme eines verpflichteten zum Zweck der Selbsthilfe nicht als Verletzung der Freiheit dargestellt! Weil das zum Zweck der Selbsthilfe ist. Meine Meinung nach Festnahme eines verpflichteten zum Zweck der Selbsthilfe ist ein Verletzung der Freiheit aber ist aufgrund Selbsthilfe straffrei.
Die Frage ist aber Beispiel von Verletzung der Freiheit und nicht rechtswidrig oder rechtfertigte Gründen zum Verletzung der Freiheit.🤔🤔
Das heißt ja in einem Festnahme eines verpflichteten zum Zweck der Selbsthilfe habe ich in erster Linie andere Person Freiheit verletzt aber da dass ich diese zum Zweck der Selbsthilfe gemacht habe, habe ich recht fertig gehandelt und bin straffrei.
Ich frage so... ich fahre mit 100 kmh in Stadt und meine verletzte Frau nach Krankenhaus bringen danach Polizei fragt mich haben sie schnell gefahren?
Ich antworte: ja ich habe schnell gefahren zum Zweck der Nothilfe.
Ihre Antwort ist: Nein zum Zweck der Nothilfe habe ich nicht schnell gefahren.
Erste Frage ist ob ich schnell gefahren habe zweite Frage ist warum habe ich schnell gefahren.
In der Tat ich VERLETZE eine rechtgute um andere hochwertige Rechtsgute zu schützen.😊
Grundsätzlich gebe ich Ihnen recht, aber Sie dürfen nicht vergessen, auf welcher Ebene wir uns befinden. Eine Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung §34a GewO ist kein Jura Studium. Es wird den Schülern und auch Prüflingen bei der IHK nach 4-12 Wochen deutlich weniger Hintergrundwissen abgefragt. Wir befinden uns auch im BGB, also ist die Argumentation des Rechtfertigungsgrundes (gibt es im StGB) auch nicht ganz passend.
Auch Ihr Beispiel der Nothilfe (Notwehr für einen anderen) passt nicht, da ich hier nicht den Angriff sehe. Ein Notstand wäre doch passender.
Man darf in der Sachkunde §"34a GewO nicht zu tief in die juristische Materie gehen, damit schießt man schnell über das Ziel hinaus.
@@sicherheitsguru vielen Dank für Ihre Antwort und die Erklärung.
Sehr gerne. Viel Spaß weiterhin mit meinen Videos.
Hi ich hab Probleme hab keine Ahnung 21.09.21 Dienstag hab ich Prüfung
Wenn Sie keine Ahnung haben wird es sehr schwer am 21.09.2021. Die Frage ist ja, warum haben Sie so kurz vor der Prüfung keine Ahnung?
E nimmt ein Kind aus dem Bett einer Entbindungsstation und bringt dieses ins Ausland
Warum wird besitzenzug nicht ?
Weil es keinen Besitzer gibt, da das Kind geine Sache ist.
@@sicherheitsguru Ach so auf jedem Fall muss ein Sache Entzug werden.
Vielen Dank
Genau, es muss um eine Sache gehen. Bei einem Kind ist es eine Entführung.
Wo wie soll ich gut lernen 📚
Versuchen Sie so viel wie möglich zu lernen.
Frage 15 steht §903 anstatt §904 in der frage
Hier geht es um die Rechte des Eigentümers nach 903 BGB und nicht um den Notstand nach 904 BGB.
Ist ja wirklich gut gemacht und super erklärt. Aber mehr Werbung hast nicht reinbekommen oder??
Das ist leider extrem nervig‼️‼️‼️‼️
Gefühlt kommt nach jeder Frage erstmal Werbung und dann noch diese scheiß 15 Sekunden Dinger, die man nicht überspringen kann.
Dafür bin ich einfach zu ungeduldig.
Ich verzichte auf die restlichen Videos und stürz mich wieder in die Bücher.
Schade das es so auf Sie wirkt. Bei diesem Video kommt am Anfang eine Werbung und im Video 4x Werbung. Da das Video 35 Minuten lang ist, kommt eine Werbung nach über 8 Minuten.
@@sicherheitsguru also ich habe das Video mit Unterbrechungen gesehen (muß ja zwischendurch mal mitschreiben) und jedesmal, wenn ich wieder angemacht habe, kam direkt Werbung. Das ist allerdings ein von RUclips gemachtes Problem.
Heisst aber für mich, ein Video gucken, bedeutet ca 20x Werbung.
Aber auch ohne dem, ist es mir persönlich zu viel.
Aber das ist natürlich mein persönliches Empfinden. Ich hasse RUclips-Werbung und gucke mir auch grundsätzlich keine Videos an, wo 15 Sekunden Werbung ist, die man nicht überspringen kann. Da mach ich IMMER aus!!
Jeder soll sein Geld verdienen, garkein Thema. Aber wenn es in Richtung Gier geht, bin ich raus
Das ist Ihre Meinung, und die steht Ihnen auch zu. Bis jetzt sind Sie der einzige der der sich so geäußert hat.
Ich dachte wenn der Täter bekannt ist darf keine Gewalt angwendet werden ?
Auf welche Frage in dem Video bezieht sich Ihre Frage?
@@sicherheitsguru Frage 14 (3:45)
Ah, da Antworte ich sehr gerne. Sie dürfen jemanden nicht nach §127 Abs 1 Vorläufige Festnahme festnehmen wenn er Ihnen bekannt ist. Hier geht es aber um Notwehr §227 BGB und der Besitzwehr bei der verbotenen Eigenmacht. Auch wenn jemand Ihnen bekannt ist, darf er Ihnen keine Gegenstände wegnehmen. Macht er es trotzdem, dürfen Sie sich natürlich wehren, auch wenn er Ihnen bekannt ist.
Beantwortet dies Ihre Frage?
Tolle Video´s aber das Mikro ist grausam ;)
Danke, und an einer Verbesserung bin ich dran.
@@sicherheitsguru Alles gut 👍
Der Fehler wurde gefunden und die neuzen Videos haben besseren Ton