BGB AT Folge 9: Anfechtung

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  • Опубликовано: 16 ноя 2024

Комментарии • 27

  • @teresaarens8745
    @teresaarens8745 3 года назад +18

    Bei Ihnen nehme ich mehr mit als bei meinem Professor. Sie sind professionell. Weiterso!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 года назад +2

      Vielen Dank und Ihnen viel Erfolg im Studium!

  • @kostaspsilos6883
    @kostaspsilos6883 4 года назад +25

    Alle Podcasts sind für meinen Lernerfolg sehr förderlich, ich bin wirklich begeistert! Danke und eine eine schöne und erholsame Weihnachtszeit!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  4 года назад

      Herzlichen Dank und Ihnen auch schöne Feiertage!

  • @simplysinging6911
    @simplysinging6911 3 года назад +2

    Dank Ihres tollen Beispiels habe ich jetzt endlich den Unterschied zwischen dem positiven und negativen Interesse bei §122 verstanden. Und auch sonst haben mir Ihre Videoreihen und die motivierende Art in den letzten Monaten sehr bei der Wiederholung geholfen. Vielen Dank dafür!

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 года назад

      Super, das freut mich, herzlichen Dank für die Rückmeldung!

  • @freshjo1603
    @freshjo1603 2 года назад +2

    Erstmal danke für Ihre super Vorlesungen. Ich nutze diese gerade als Vorbereitung für mein Jura Studium. Wie von Ihnen empfohlen habe ich mich auch bei Ebay Kleinanzeigen herumgetrieben und selbst versucht etwas verkaufen. Kurz vor der Übergabe ist der Käufer jetzt aber abgesprungen. Dadurch musste ich einem Dritten absagen, welcher nun nachträglich auch nicht mehr will. Welch lustiger Zufall. Nun werde ich mal versuchen das gelernte anzuwenden und mein neg. Interesse einfordern. Es entspricht ja Sez. A
    Lg

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 года назад +1

      Good luck! 😉

    • @freshjo1603
      @freshjo1603 2 года назад +2

      @@jurapodcast Herzlichen Dank! Des Weiteren bin ich bereits voller Vorfreude mich allen folgenden Kursen von Ihnen zu widmen.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 года назад

      @@freshjo1603 Super, das freut mich!

  • @kaderbozkurt2311
    @kaderbozkurt2311 3 года назад +7

    Sehr professionell.
    Sie sprechen auch sehr flüssig, man hört Ihnen gern zu.

  • @benniwinter7662
    @benniwinter7662 3 года назад +3

    Sehr geehrter Herr Fries,
    Vielen Dank für ihre unbeschreiblich hilfreiche Vorlesung. Ich habe eine Frage zum Motivirrtum bzw. Kalkulationsirrtum.
    Neben meines Studiums, jobbe ich bei einer Supermarktkette, wir verkaufen unter anderem Non-food-Artikel und oftmals gibt es Kunden die diese bereits gekauften Artikel zurück tauschen möchten. Die Kunden sind dazu aufgefordert den Grund für die Retour zu nennen und des Öfteren sagen sie, sie haben sich für das falsche Produkt entschieden. Die Kunden haben sich zuerst bewusst für das Produkt entschieden und anschließend wollen sie das Produkt zurück geben, obwohl alle wertbildende und Wertfaktoren stimmen.
    Für mich klingt das nach einem Kalkulationsirrtum. Müsste der Supermarkt rein rechtlich gesehen diese Produkte gar nicht zurücknehmen und macht das nur aus Kulanz?
    LG und Vielen Dank

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  3 года назад +7

      Genau so ist es, das ist reine Kulanz. Kulanz, die die Kunden freut und die sich vermutlich gleichzeitig für den Supermarkt rechnet, weil bessere Kundenzufriedenheit in der Regel zu mehr Umsatz führt. Ähnlich ist es in den Fällen, wo einem Kunden im Laden aus Unachtsamkeit ein Glas zu Bruch geht; hier hätte die Ladeninhaberin regelmäßig einen Anspruch auf Schadensersatz aus c.i.c., den macht sie aber so gut wie nie geltend, um als kundenfreundlich wahrgenommen zu werden.

  • @warcvlt
    @warcvlt 4 года назад +5

    Vielen Dank für Ihre tollen Videos!
    Kennen Sie vielleicht einen Kollegen, der im Ö-Recht ähnliche gute Videos bzw. Podcasts macht?
    Liebe Grüße

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  4 года назад +7

      Schauen Sie doch mal auf den Kanal von Hubertus Gersdorf aus Leipzig, da werden Sie vielleicht fündig: ruclips.net/channel/UCHHcXmzh5ku2Tkv8WI7xnuw

  • @jurapodcast
    @jurapodcast  4 года назад +2

    Die Unterlagen zur Vorlesung gibt's kostenfrei online unter www.jura-podcast.de/bgb-at/.

  • @henrychinaski8686
    @henrychinaski8686 Год назад +1

    Verstehe den Streit über die Nebeneinander-Anwendarkeit der Anfechtung und des Mangelgewährleistungsregimes nicht so ganz. Wäre das Gewährleistungsrecht nicht schon ohnehin nicht mehr anwendbar sobald jemand den Kaufvertrag angefochten hat? Ab dem Moment wäre der Kaufvertrag ja ex tunc unwirksam, so dass §§ 437 ff. gar nicht mehr in Frage kommen.

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Год назад

      Grundsätzlich ja, nur zwingt ja niemand die Käuferin, den Vertrag anzufechten, und wenn sie dies nicht will, möchte man ihr das Gewährleistungsrecht doch nicht nehmen.

    • @henrychinaski8686
      @henrychinaski8686 Год назад +1

      @@jurapodcast Okay, vielen Dank.

  • @MyXrayz
    @MyXrayz 2 года назад +1

    Wie sieht es denn einer der Handlung "Vergessen" aus? Angenommen ich schließe unter Zeitdruck (durch einen frischen Tipp meines Vorgesetzten) einen Kaufvertrag für ein Produkt ab, indem ich den Vertrag als Prokurist unterschreibe und absende. Am nächsten Tag fällt mir wieder ein, dass ich vor Wochen mündlich mit meinem Kollegen ausgemacht habe, den Kaufvertrag meines Chefs nicht zu unterschreiben und stattdessen auf einen alten Lieferanten zurückgreifen, welcher ein ähnliches Produkt im Angebot hat . Hält das für einen Anfechtungsgrund her (Inhalts- oder Erklärungsirrtum)? Oder eher ein Motivirrtum?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  2 года назад +1

      Das wäre ein unbeachtlicher Motivirrtum...

  • @vincenzosaglimbeni1832
    @vincenzosaglimbeni1832 4 года назад +1

    Guten Tag Herr Dr. Fries,
    könnten Sie vielleicht die Kipp'sche Lehre genauer erläutern? Weder finde ich auf RUclips eine Antwort, noch im Internet eine zufriedenstellende. Warum sollte der Erklärende Schadensersatz aufgrund der Anfechtung eines Vertrages erhalten können, wo doch der Gegner laut §122 I Alt. 2 BGB zum Schadensersatz durch den Erklärenden berechtigt wäre.* Das ergibt keinen Sinn.
    Des Weiteren habe ich irgendwo aufgeschnappt, dass man Verträge nicht anfechtet, sondern deren enthaltenen Willenserklärungen. Stimmt das so?
    Ich hoffe, dass Sie auch hier ein wenig mehr Licht ins Dunkel bringen können.
    Vielen Dank für Ihre Mühen (und Ihren tollen Videos!)
    Freundliche Grüße
    -------------
    * de.wikipedia.org/wiki/Theodor_Kipp

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  4 года назад +4

      Guten Abend und vielen Dank für Ihre Frage! Zunächst einmal: Man spricht regelmäßig etwas verkürzt davon, dass ein Vertrag angefochten werde, genau genommen geht es aber tatsächlich um die Anfechtung einer Willenserklärung, deren Nichtigkeit dann den Vertrag zu Fall bringt. Was die Kipp'sche Lehre von der Doppelwirkung im Recht anbetrifft: Diese Lehre besagt, dass man einen an sich schon unwirksamen Vertrag bei Bestehen eines Anfechtungsgrunds zusätzlich zu der Unwirksamkeit auch noch anfechten kann. Das bringt dem Anfechtenden allerdings keinen Schadensersatzanspruch (der Anspruch nach § 122 BGB ginge sowieso in die andere Richtung, d.h. gegen den Anfechtenden, der von Ihnen zitierte Wikipedia-Artikel ist da missverständlich). Ein Schadensersatzanspruch wegen Eingehungsbetrugs aus c.i.c. oder § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB oder § 826 BGB besteht unabhängig von der Anfechtung. Der Nutzen einer zusätzlichen Anfechtung liegt eher in Feinheiten bei der Verjährung oder der Bösgläubigkeit eines Dritterwerbers. Siehe dazu weiterführend Arndt Kiehnle, JURA 2010, 481 (482 ff.).

  • @blinderfleck1625
    @blinderfleck1625 Год назад

    12:00 Ich hasse EU-Recht und verstehe nicht wie sowas wie eine EU in unseres Recht eingreifen kann. Wo Souveränität, wo Legitimation?

    • @jurapodcast
      @jurapodcast  Год назад +5

      Klar führt die Mitgliedschaft in der EU zu einem gewissen Souveränitätsverlust, aber dafür darf man ja auf supranationaler Ebene mitregieren und bekommt mit dem europäischen Binnenmarkt eine Menge Vorteile...

    • @henrychinaski8686
      @henrychinaski8686 Год назад

      Die EU kann das weil wir ihr in den Verträgen diese Souveränität "übertragen" haben. Ob man das für gut oder schlecht hält ist ne andere Frage. Ich habe da auch so meine Zweifel.
      Wenn wir aus der EU austreten dann aber bitte vor meinem ersten Staatsexamen, sodass Europarecht nicht in meinen Prüfungen vorkommmt. 😂