Warum nur 1 Video? Das Video ist so gut und verständlich erklärt 👍 bitte mehr von anderen Bereichen. Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen, Datenschutz usw. Ich würde mich freuen. Lieben Dank michaela 🙋🏻😉
Hallo Christian. Erstmal muss man die Tätigkeit des Privatdetektivs zum Bewachungsgewerbe abgrenzen. Ist man als Detektiv im reinen Recherche- und Ermittlungsdienst tätig und führt keine Bewachungstätigkeiten aus, fällt man nicht unter die BewachV (Bewachungsverordnung) und benötigt zumindest gemäß BewachV auch keinen Dienstausweis. Ist man z.B. als Ladendetektiv tätig und spricht auch Kunden an um einen Diebstahl zu verhindern/zu verfolgen, ist dies eine Bewachungstätigkeit im Sinne der GewO (Gewerbeordnung). Somit gilt auch die BewachV und ist verpflichtet einen Dienstausweis mitzuführen. Auch der Unternehmer (Chef) eines Sicherheitsunternehmens benötigt einen Ausweis, wenn er in der Praxis Einsätze durchführt. Reine Verwaltungsmitarbeiter benötigen allerdings keinen.
Warum nur 1 Video? Das Video ist so gut und verständlich erklärt 👍 bitte mehr von anderen Bereichen.
Sicherheitstechnik, Umgang mit Menschen, Datenschutz usw.
Ich würde mich freuen.
Lieben Dank michaela 🙋🏻😉
Sehr GUT das Video !!! weiter so :-)
Gutes Video . Außer die störgeräusche zwischendurch .
Außer den Störgeräuschen
Tolles Video zu 34a
Ist das Schwer den Ausweis zu machen?
Brauch man als Privatdetektiv ein Dienstausweis wenn selber Chef ist ?
Hallo Christian.
Erstmal muss man die Tätigkeit des Privatdetektivs zum Bewachungsgewerbe abgrenzen.
Ist man als Detektiv im reinen Recherche- und Ermittlungsdienst tätig und führt keine Bewachungstätigkeiten aus, fällt man nicht unter die BewachV (Bewachungsverordnung) und benötigt zumindest gemäß BewachV auch keinen Dienstausweis.
Ist man z.B. als Ladendetektiv tätig und spricht auch Kunden an um einen Diebstahl zu verhindern/zu verfolgen, ist dies eine Bewachungstätigkeit im Sinne der GewO (Gewerbeordnung). Somit gilt auch die BewachV und ist verpflichtet einen Dienstausweis mitzuführen.
Auch der Unternehmer (Chef) eines Sicherheitsunternehmens benötigt einen Ausweis, wenn er in der Praxis Einsätze durchführt. Reine Verwaltungsmitarbeiter benötigen allerdings keinen.
ACHTUNG! Die hier gemachten Aussagen zum Ausweis und zur Bewachungsverordnung (BewachV) sind bereits seit 5 Jahren (06.2019) nicht mehr aktuell!