Das Konzept ist ja recht simple, aber es gibt ja auch bestimmte Risiken. Der Knackpunkt ist ja, dass man seine Vermögenswerte aus der Hand gibt, auf einen eigenen Rechtsträger überträgt und auch einem anderem die Verwaltung des Vermögens gibt. Ich habe einmal bei Gericht erlebt, dass eine liechtensteinische Privatstiftung mehrere in baubefindliche Luxusapartments in Millionenhöhe gekauft hat, es jedoch bei der Fertigstellung gewisse Probleme gegeben hat, die dazu geführt haben, dass die Stiftungsräte, die idR liechtensteinische Anwälte sind, einen langwirigen Rechtsstreit mit der Stiftung eingegangen sind und keinerlei Interesse hatten den Rechtsstreit beizulegen, während der Begünstigte der Stiftung tatenlos zusehen konnte, wie das Geld der Stiftung vor Gericht verbrannt wurde. Aus rechtlicher Sicht war das Handeln der Stiftungsräte in Ordnung, da es ja je nach Statuten und vor allem hinsichtlich der Entscheidung ein Prozess zuführen einen gewissen (großen) Ermessensspielraum gibt. Für die Begünstigten war es jedenfalls ärgerlich. Andere Formen der Streitereien zwischen Begünstigen bzw. potentiellen Begünstigten und der Stiftung habe ich auch schon gesehen, wenn z.B Abstammungen oder Ehen nicht anerkannt werden oder die Begünstigtenstellung überhauot nicht bekannt ist ect; viele Stiftungen in Liechtenstein haben auch überhaupt keine Begünstigten mehr oder kein auszuschüttendes Vermögen, weil immer zuerst die laufenden Verwaltungskosten bedient werden müssen, die die gesamten Erträge auffressen, was bei kleineren Stiftungen schnell der Fall sein kann. Problematisch ist auch oft die Judikatur zur Offenlegung der Vermögensaufstellung ect. Und bei Ungereimtheiten und Konflikten wünsche ich jedem Ausländer viel Spass, vor dem liechtensteinischen Gericht einen Stiftungsrat zu verklagen und eine Haftung geltend machen zu wollen.
Ein guter Punkt, vielen Dank Max. Eine gute Foundation Governance ist der Kernpunkt einer jeden Stiftung und hier gibt es in der Tat häufig Probleme, insbesondere wenn Interessenskonflikte der Beteiligten nicht sauber ausgeschlossen werden. Ein Problem ist in der Regel, dass sich Anwälte als Stiftungsvorstände (und häufig auch deren Mitarbeiter) nach Stunden bezahlen lassen und es häufig niemanden gibt, der sie später wirksam kontrollieren kann. Der Stifter kann es nämlich nicht, weil er aus steuerlichen Gründen nach der Stiftungsgründung keine rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt über das Stiftungsvermögen, und damit auch über die Organvergütung bei „seiner“ Stiftung, mehr haben darf. Wenn man allein Anwälte (oder ebenfalls nach Stunden bezahlte) Treuhänder einsetzt, braucht man sich nicht wundern, dass diese gern auf Stiftungskosten klagen und dass Treuhänder gern auf Stiftungskosten ihre Mitarbeiter „on the job“ ausbilden. Es gibt hierfür aber Lösungen, die durchaus ein Interessensalignment mit dem Stifter und deren Familienangehörigen langfristig und nachhaltig ermöglichen.
Die Frage die sich mir stellt - ist es nicht sinnvoller, eine Kapitalgesellschaft im Ausland zu gründen - wenn die Haupt Erträge in Form von Dividenden und Optionserträgen stattfinden. Denn auf diese sind ja meines Wissens in einer GmbH volle Steuern zu bezahlen. Und wenn die Kapitalgesellschaft in Liechtenstein dann an eine Stiftung zb spendet, sollte das ja steuerfrei sein -dann habe ich wenigstens Zugriff auf die Kapitalgesellschaft zu Lebzeiten und gebe nicht alles Vermögen ab. Frage :Wie sind Spenden in Liechtenstein von Gesellschaft zu einer Stiftung zu versteuern ?
Wie hoch ist die Schenkungssteuer, wenn man 10 Millionen aus einer GmbH nach LI überträgt … (wieviel kommt in LI von den 10 Millionen aus D an) und wie werden Auszahlungen aus der Stiftung von LI nach D versteuert (wohnhaft in D) - Was kostet die Verwaltung in LI in % Punkte?
Das Konzept ist ja recht simple, aber es gibt ja auch bestimmte Risiken. Der Knackpunkt ist ja, dass man seine Vermögenswerte aus der Hand gibt, auf einen eigenen Rechtsträger überträgt und auch einem anderem die Verwaltung des Vermögens gibt. Ich habe einmal bei Gericht erlebt, dass eine liechtensteinische Privatstiftung mehrere in baubefindliche Luxusapartments in Millionenhöhe gekauft hat, es jedoch bei der Fertigstellung gewisse Probleme gegeben hat, die dazu geführt haben, dass die Stiftungsräte, die idR liechtensteinische Anwälte sind, einen langwirigen Rechtsstreit mit der Stiftung eingegangen sind und keinerlei Interesse hatten den Rechtsstreit beizulegen, während der Begünstigte der Stiftung tatenlos zusehen konnte, wie das Geld der Stiftung vor Gericht verbrannt wurde. Aus rechtlicher Sicht war das Handeln der Stiftungsräte in Ordnung, da es ja je nach Statuten und vor allem hinsichtlich der Entscheidung ein Prozess zuführen einen gewissen (großen) Ermessensspielraum gibt. Für die Begünstigten war es jedenfalls ärgerlich. Andere Formen der Streitereien zwischen Begünstigen bzw. potentiellen Begünstigten und der Stiftung habe ich auch schon gesehen, wenn z.B Abstammungen oder Ehen nicht anerkannt werden oder die Begünstigtenstellung überhauot nicht bekannt ist ect; viele Stiftungen in Liechtenstein haben auch überhaupt keine Begünstigten mehr oder kein auszuschüttendes Vermögen, weil immer zuerst die laufenden Verwaltungskosten bedient werden müssen, die die gesamten Erträge auffressen, was bei kleineren Stiftungen schnell der Fall sein kann. Problematisch ist auch oft die Judikatur zur Offenlegung der Vermögensaufstellung ect. Und bei Ungereimtheiten und Konflikten wünsche ich jedem Ausländer viel Spass, vor dem liechtensteinischen Gericht einen Stiftungsrat zu verklagen und eine Haftung geltend machen zu wollen.
Ein guter Punkt, vielen Dank Max. Eine gute Foundation Governance ist der Kernpunkt einer jeden Stiftung und hier gibt es in der Tat häufig Probleme, insbesondere wenn Interessenskonflikte der Beteiligten nicht sauber ausgeschlossen werden. Ein Problem ist in der Regel, dass sich Anwälte als Stiftungsvorstände (und häufig auch deren Mitarbeiter) nach Stunden bezahlen lassen und es häufig niemanden gibt, der sie später wirksam kontrollieren kann. Der Stifter kann es nämlich nicht, weil er aus steuerlichen Gründen nach der Stiftungsgründung keine rechtliche oder tatsächliche Verfügungsgewalt über das Stiftungsvermögen, und damit auch über die Organvergütung bei „seiner“ Stiftung, mehr haben darf. Wenn man allein Anwälte (oder ebenfalls nach Stunden bezahlte) Treuhänder einsetzt, braucht man sich nicht wundern, dass diese gern auf Stiftungskosten klagen und dass Treuhänder gern auf Stiftungskosten ihre Mitarbeiter „on the job“ ausbilden. Es gibt hierfür aber Lösungen, die durchaus ein Interessensalignment mit dem Stifter und deren Familienangehörigen langfristig und nachhaltig ermöglichen.
Die Frage die sich mir stellt - ist es nicht sinnvoller, eine Kapitalgesellschaft im Ausland zu gründen - wenn die Haupt Erträge in Form von Dividenden und Optionserträgen stattfinden. Denn auf diese sind ja meines Wissens in einer GmbH volle Steuern zu bezahlen.
Und wenn die Kapitalgesellschaft in Liechtenstein dann an eine Stiftung zb spendet, sollte das ja steuerfrei sein -dann habe ich wenigstens Zugriff auf die Kapitalgesellschaft zu Lebzeiten und gebe nicht alles Vermögen ab.
Frage :Wie sind Spenden in Liechtenstein von Gesellschaft zu einer Stiftung zu versteuern ?
Wie hoch ist die Schenkungssteuer, wenn man 10 Millionen aus einer GmbH nach LI überträgt … (wieviel kommt in LI von den 10 Millionen aus D an) und wie werden Auszahlungen aus der Stiftung von LI nach D versteuert (wohnhaft in D) - Was kostet die Verwaltung in LI in % Punkte?