Hallo! Wie immer ein super lehrreiche und va leicht verständliches Video. Aber eine Frage hab ich dann doch: warum steht das Widerspruchsverfahren ganz am Anfang unter Aufhebungsmöglichkeit des Gerichts? Danke im Voraus!
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung, Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes. Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung, Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes. Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung, Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes. Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung, Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes. Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung, Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes. Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo, es ist zwar lange her und ich kenne jetzt ja nicht den ganzen fall und wer den VA ausgestellt hat. Aber kann es sein, dass Sie mit den Paragraphen aus dem ZPO die falsche Gesetzesgrundlage nennen? Für einen Verwaltungsakt von einer Behörde, wie z.B. der Stadt gilt üblicherweise das VwZG, sofern ich mich recht erinnere. Zudem gilt ein VA generell am dritten Tag nach Aufgabe zur Post erstmal als bekannt gegeben. Zugestellt wäre demnach also auch bekannt gegeben, auch durch Einschreiben o.ä..
@@hayte4650 ne... die erzahlen dir nicht die ganze wahrheit! Welcher Anwalt sagt dir das dass fehlende Empfangsbekenntnis zur nichtigkeit des VA führt weil nur das Empfangsbekenntnis eine Eventuelle Rechtsmittelfrist in Gang setzt?
Hallo! Wie immer ein super lehrreiche und va leicht verständliches Video. Aber eine Frage hab ich dann doch: warum steht das Widerspruchsverfahren ganz am Anfang unter Aufhebungsmöglichkeit des Gerichts? Danke im Voraus!
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Hallo Herr Anwalt. Könnten sie mal ein Video machen über Zustellung,
Empfangsbekenntnis Bekanntgabe und Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes.
Vor allem das ein belastender Verwaltungsakt der nicht gegen
Empfangsbekenntnis übergeben wird zwar als zugestellt gilt aber nicht
als verkündet, da die gewählte Art der Bekanntgabe durch niederlegung in
den Briefkasten die Vorschriften des VwZG die gesetzlich abschließend
bestimmte Form der Zustellung ( ZPO 1 §§ 166 i.v.m. 168 ) nicht wahrt!?
Das hört sich ja mal SEHR spezifisch an....willst du da nicht lieber auf einen Anwalt vertrauen als darauf das ein youtuber dir das löst :^)
Ich sehe da nichts spezifisches drin. Für mich sind das rechtsstaatliche Grundsätze... Soviel zum Thema Demokratie!
Hallo,
es ist zwar lange her und ich kenne jetzt ja nicht den ganzen fall und wer den VA ausgestellt hat. Aber kann es sein, dass Sie mit den Paragraphen aus dem ZPO die falsche Gesetzesgrundlage nennen? Für einen Verwaltungsakt von einer Behörde, wie z.B. der Stadt gilt üblicherweise das VwZG, sofern ich mich recht erinnere.
Zudem gilt ein VA generell am dritten Tag nach Aufgabe zur Post erstmal als bekannt gegeben. Zugestellt wäre demnach also auch bekannt gegeben, auch durch Einschreiben o.ä..
@@hayte4650 ne... die erzahlen dir nicht die ganze wahrheit! Welcher Anwalt sagt dir das dass fehlende Empfangsbekenntnis zur nichtigkeit des VA führt weil nur das Empfangsbekenntnis eine Eventuelle Rechtsmittelfrist in Gang setzt?
@@paule123ify was bist du denn für ein Spinner?