Homeoffice für Privatpersonen: Werbungskosten richtig in der Steuererklärung abziehen!

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  • Опубликовано: 7 сен 2024

Комментарии • 19

  • @juhnsteuerberater
    @juhnsteuerberater  Год назад +1

    Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung

  • @christ1521
    @christ1521 Год назад +4

    Super Video. Bitte mehr solcher Videos

  • @posrproductions4605
    @posrproductions4605 Год назад +3

    Vielen Dank für das Video. Sehr interessant. Ich glaube viele Zuschauer würden sich auch über ein allgemeines Video zur Einkommenssteuererklärung für angestellte freuen. Was kann man alles absetzen, welche Tricks kann man anwenden, welche Pauschalen gehen immer ohne Nachweis etc.
    Wäre wirklich super. Danke im Voraus.
    Mit besten Grüßen
    Bastian

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Год назад +3

      Danke für das positive Feedback zum Video sowie den Vorschlag, den wir gerne in unserer Planung für zukünftige Videos berücksichtigen werden. Grundsätzlich könnte hier auch dieses Video unseres Kanals interessant sein: ruclips.net/video/jW1XYK6n-J4/видео.html
      Viele Grüße
      Dein Team JUHN Partner

    • @christ1521
      @christ1521 Год назад

      Denke ich auch.

    • @raphaelj.w
      @raphaelj.w Год назад +1

      Du meinst sowas wie 100 € Spenden die keiner nachguckt, erst wenns mehr sind?

    • @posrproductions4605
      @posrproductions4605 Год назад +2

      @@raphaelj.w Zum Beispiel. Spendenlimits ohne Nachweispflicht, geschickte Nutzung der Werbungskosten, Familienheimfahrten, Dienstreisen (?) Und mehr. :)

  • @reyanpe9505
    @reyanpe9505 Год назад +1

    Was ist wenn das Unternehmen die Möglichkeit gibt, entweder Home-Office oder Büro, und man sich für Home-Office entscheidet?
    Kann man trotzdem absetzen obwohl "andere Möglichkeiten" verfügbar wären?

  • @user-ff4ex7ll7w
    @user-ff4ex7ll7w Год назад +2

    Ich hab Sie im Homm Office gesehen ❤

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Год назад

      Florian Homm war bei uns zu Besuch in Bonn. Das Video ging heute auf seinem Kanal online: ruclips.net/video/Q0GoaA8LL2M/видео.html
      BG, CJ

  • @pilo11
    @pilo11 Год назад +5

    Achtung. Bei Selbstständigen gehört das Arbeitszimmer eher zu den Betriebsausgaben. Es kann in Einzelfällen bei Menschen mit vollwertigen Arbeitszimmer und Mittelpunkt der Tätigkeit Zuhause trotzdem eher lohnen das Arbeitszimmer nicht anzugeben und die Home Office Pauschale zu verwenden. Nämlich in dem Fall, wenn ich Eigenheimbesitzer bin und das Arbeitszimmer eine gewisse Größe hat, dann gilt das Arbeitszimmer quasi als Einlage und wird Betriebsvermögen. In diesem Fall kann es zu massiven Nachzahlungen kommen, wenn das Haus Mal später verkauft werden sollte!
    Haben sie dafür eine knackige Gestaltungslösung, Herr Juhn?

    • @klausb.3849
      @klausb.3849 Год назад

      Im Zweifel eine max. betriebliche Nutzung von 50 % erklären (Ansatz 50 % Betriebsausgaben) - die anderen 50 % dürfen halt nicht privat sein.

    • @WolfgangFischer-bo8zi
      @WolfgangFischer-bo8zi Год назад

      Bitte 8 EStDV beachten, muss man erst mal drüber kommen

  • @ferdinandporsche713
    @ferdinandporsche713 Год назад

    Super Video!

  • @patrickpeter2984
    @patrickpeter2984 Год назад

    Vielen Dank für das super informative Video. Ich hätte da eine Frage:
    Ich nutze bei meinem Firmenwagen die 1%-Versteuerung und zusätzlich versteuere ich den Weg ins Büro mit 0,03%/KM … in Corona war ich gut 2 Jahre im Homeoffice und bin es seitdem fast ausschließlich weiterhin. Besteht die Möglichkeit, die zu viel bezahlen Steuern für die Kilometer * 0,03% wieder zurück zu holen?

  • @maximilianb3769
    @maximilianb3769 Год назад

    Bei uns gibt es mehrere Wasserspender. Das war's dann aber auch😅

  • @dancingwombat2906
    @dancingwombat2906 Год назад

    Wie verhält es sich denn wenn man außerhalb der Wohnung ein Arbeitszimmer anmietet?
    Was ist, wenn man das Zimmer für mehrere Einkunftsarten nutzt (z.B. Homeoffice als Arbeitnehmer, Vermietung und Verpachtung und nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit)

    • @juhnsteuerberater
      @juhnsteuerberater  Год назад

      Hi Sebastian, ein angemietetes Arbeitszimmer ist als Homeoffice zulässig, sogar im Ausland. (siehe dazu auch unser Video: ruclips.net/video/Z96DpjXjuhA/видео.html). Die zweite Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie von den individuellen Umständen abhängt - zur Sicherheit sollte hier ein Steuerberater konsultiert werden.
      Viele Grüße und einen guten Start in die Woche
      Dein Team JUHN Partner