Nachbar mauert Elfriedes Balkon zu | Kamera Zwei | aus dem Archiv

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 15 сен 2024
  • Es ist das Jahr 2018. Nur 30 Zentimeter trennen den Balkon von Elfriede von der neuen Betonmauer des Nachbarn, die als „Sichtschutzwand“ für die Dachterrasse des Neubaus dienen soll. „Ich fühle mich wie eingesperrt“, klagt die Rentnerin. Der Bauherr will sich nicht äußern, verweist aber auf die Baugenehmigung der Stadt: „Die Bauordnung des Landes NRW schreibt bei einer Grenzbebauung keine Abstandsflächen vor“, teilt uns die Sprecherin der Stadt Bonn schriftlich mit.
    Fast täglich haben wir neue Videos!
    Abonniert unseren Kanal, lasst einen "Like" da und kommentiert!
    mehr von uns:
    ► Unsere Website: kamerazwei.de/​
    ► Instagram: / kamera_zwei​. .
    ► Facebook: / ​
    Musik:
    Sugar Fairies by Rafael Krux
    Link: filmmusic.io/s...
    License: creativecommons...
    Stalker by Rafael Krux
    Link: filmmusic.io/s...
    License: creativecommons...

Комментарии • 405

  • @ildikoagnes
    @ildikoagnes 3 года назад +363

    In Deutschland wird alles überprüft, muss man Antrag stellen, das Gebäude muss vom Bauamt genehmigt werden etc.....und am Ende entsteht sowas!!!!Ist echt unglaublich!

    • @ildikoagnes
      @ildikoagnes 3 года назад +2

      Logisch... Grenzbebauung! Klar!

    • @bradleyshaw5755
      @bradleyshaw5755 2 года назад

      In Deutschland wird gar nix geprüft.

    • @Jangorxt
      @Jangorxt Год назад

      😘😘😘

    • @fwk010
      @fwk010 Год назад +3

      @@666numberofthebeast68 was die Sache noch viel schlimmer macht, aber ja Korruption ist in Deutschland auch weit verbreitet, leider

    • @What4-p1n
      @What4-p1n Год назад +5

      Korrupter typ gewesen,anders kann man doch sowas sonst nicht erklären .Der Hammer

  • @chrisvando7626
    @chrisvando7626 6 месяцев назад +54

    ☝Ich wünsche den Maurern alles gute beim verputzen der Fassade.👏 Bei 30 cm passt da kein meister mit wampe rein.🤣😂

    • @OliverMoses-g9t
      @OliverMoses-g9t 4 месяца назад +4

      Selbst ein Dürrer hats da nicht leicht 🤣

    • @elace70
      @elace70 4 месяца назад

      @@OliverMoses-g9t kein problem vom fenster un dden balkonen der nchabarn

    • @BierzeItboxer
      @BierzeItboxer 3 месяца назад +2

      Isolierung muß ja auch noch drauf. Irgendwas is da schiefgelaufen. Fehler können passieren. Wir sind alle nur Menschen. Bitter ist, wenn die Fehler aber bis zum Ende durchgezogen werden...

    • @petnoble956
      @petnoble956 2 дня назад

      Das muss die alte Dame dann machen, auf ihre Kosten
      🤣

  • @daniklas1290
    @daniklas1290 Год назад +121

    Soweit ich das von den Sohn richtig verstanden habe, konnte er einen Blick in die Baupläne werfen:“ Aus den Bauplänen war das nicht ersichtlich…“
    Ich denke der Bauherr hat Ihm die Baupläne gezeigt und gefragt ob er Grenzbebauung durchführen darf (Vermutung von mir), Mutter und Sohn waren evtl. gutgläubig und haben der Bebauung zugestimmt…
    Mein Nachbar hatte auch wegen Grenzbebauung nachgefragt und ich habe zugestimmt und dies auch auf deinem Bauplan quittiert. Ohne hätte er 3m Abstand zur Grenze halten müssen.
    In dem Beitrag fehlen irgendwie Informationen um das wirklich genau bestimmen zu können. Auch warum das Haus der Frau genau auf der Grenze steht…

    • @andreask4964
      @andreask4964 Год назад +22

      Journalismus pur, aber was will man auch von Hobbyjournalisten auf diesen Kanal verlangen. Es wird immer das wichtigste weggelassen, damit man eine tolle Schlagzeile bekommt.

    • @fwk010
      @fwk010 Год назад +1

      Denke ich auch, man hätte es auf dem Plan definitiv sehen können bzw. müssen.

    • @carlosmarx2380
      @carlosmarx2380 5 месяцев назад +1

      ich gehe davon aus dass die Frau zur Miete wohnt und da keinen Einfluss hatte.

    • @proislam-co6pg
      @proislam-co6pg 4 месяца назад +1

      Hahaha, wenn er selber bis zur Grenze baut, ....
      Grenzbebauung ist nach § 6 BauO Absätze 5, 12 und 13 zulässig.

  • @philoplays622
    @philoplays622 3 года назад +336

    Rücksichtnahme ist heutzutage ein Fremdwort...

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +21

      Stimmt. EinenBalkon hinbauen und erwarten, daß sich alle sofort dran halten und Abstand halten. Schlimm, schlimm

    • @legofunworld9217
      @legofunworld9217 3 года назад +3

      Typisch deutsch, keine Rücksicht auf die anderen zu nehmen

    • @philoplays622
      @philoplays622 3 года назад +4

      @@Sensibelchen Dann kann man dir ja mal den Balkon und die Fenster zumauern, das findest du dann gewiss auch in Ordnung.

    • @philoplays622
      @philoplays622 3 года назад +6

      @@legofunworld9217 Das ist leider nicht nur ein deutsches Problem.

    • @legofunworld9217
      @legofunworld9217 3 года назад

      @@philoplays622 aber hier ist Rücksichtnahme eher ausgeprägt. Je ein Land entwickelt ist desto schlimm mit der Gessellschaft. Ich weiß es nicht wie die Nachbarsländer sind. Denke eher so wie hier.

  • @Chris-nd2gh
    @Chris-nd2gh 3 года назад +270

    Keine Abstandsflächen??
    Bei uns sind es 3m
    Arme betagte Dame, die Stadt oder Gemeinde sollte sich schämen sowas erlaubt zu haben!
    Was würden die sagen wenn es vor ihren Balkon so wäre? 🤔

    • @R0cc0Naut
      @R0cc0Naut 3 года назад +56

      Den Fehler hier hat die Dame gemacht. Die baut direkt an die Grundstücksgrenze und macht da einen Balkon hin. Warum soll der Nachbar Abstand von der Grenze halten, wenn sie das selbst nicht tat?

    • @Chris-nd2gh
      @Chris-nd2gh 3 года назад +17

      @@R0cc0Naut wenn sie ein eigenes Haus haben würde und keine Wohnung, so wie es wahrscheinlich ist, hätte sie einen Garten und würde daher ihren Balkon nicht so lieben.

    • @R0cc0Naut
      @R0cc0Naut 3 года назад +24

      @@Chris-nd2gh dann wäre das nächste Mangel beim Vermieter anmelden und Miete reduzieren. Wenn Eigentumswohnung, dann gilt mein Text oben noch. Bei einer Grenzbebauung sind Fenster und Balkone unzulässig. Das Haus in dem die Dame wohnt darf so nicht sein. Der Nachbar baut auf der Grenze, wo ist das Problem?

    • @jamesw6900
      @jamesw6900 3 года назад +8

      @@R0cc0Naut Nicht der/die Hausherr*in entscheidet, wo das Haus auf dem Grundstück platziert werden kann, das entscheidet das Stadtplanungsamt. Außerdem muss man zu JEDEM Gebäude das 0,4-fache (Wert kann auch höher sein) der Gebäudehöhe Abstand halten - die sogenannten Abstandsflächen.
      Ich tippe Mal stark, dass da jemand ohne Baugenehmigung gebaut hat und das ganze dann wieder abreißen darf.

    • @R0cc0Naut
      @R0cc0Naut 3 года назад +8

      @@jamesw6900 richtig und deswegen haben beide auf der Grenze gebaut. Ist dort ja wohl so vorgegeben. Mich würde nicht wundern, wenn das Haus der alten Dame seit Jahrzehnten dort so nicht stehen darf. Oder der Balkon dort nicht sein darf.

  • @louisschneider8576
    @louisschneider8576 3 года назад +165

    Bei einer Grenzbebauung dürfen der zum Nachbarn zugewandten Seite keine Öffnungen vorhanden sein, dementsprechend ist der Balkon nicht rechtens. Wäre ja auch unfair, wenn man direkt an die Grundstücksgrenze Fenster und Balkone vorsieht, gleichzeitig aber dem Nachbarn verbietet bis zur Grundstücksgrenze zu bauen.

    • @johannesb.911
      @johannesb.911 3 года назад +46

      So ist das Aktuell. Früher war das anders. Und dies hat noch Bestandsschutz. Somit ist der Neubau zwar rechtens, aber noch lange nicht moralisch vertretbar

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +32

      @@johannesb.911 Ja stimmt, jedoch wer Moral über Recht stellt öffnet der Willkür Tür und Tor. wem die Rechtslage nicht paßt sollte sich drum kümmern, daß sie sich ändert und nicht mit Moral daherkommen.

    • @MrGaribis
      @MrGaribis 3 года назад +4

      @@Sensibelchen Moral ist Recht

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +27

      @@MrGaribis Nein, das ist falsch. Das Recht sollte an der Moral der Gesellschaft orientiert und im Idealfall dieser Entsprechen. Jedoch: Wer definiert was morliach konform ist und wer nicht? In diesem Fall finde ich es unmoralisch, wenn der Balkon illegaler Weise errichtet wurde, daß sich der später Bauende danach richten müßte. Wie sähe es bei Euch aus, wenn die Dame z.B. 20 Jahre alt wäre? Die zieht sicherlich in ihrem Leben noch mehrfach um. Darf dann der Bauherr erst so bauen, wenn die ausgezogen ist? Oder wenn da ein Mann wohnt? Evtl. Ein Blinder Mann. oder ein gehbehinderter Mann, der eh nie auf den Balkon geht? Oder ein Computer Nerd, dem der Balkon egal ist?
      Moralisch alles andere Dinge, obwohl es immer um die SELBE Sache geht. Das Recht ist eben immer gleich in den Fällen. Deshalb sollte/darf man Moral nie über das Recht erheben. Willkür ist das Ergebnis.

    • @nishabelghoul1454
      @nishabelghoul1454 3 года назад +7

      Da sich eine Grenzbebauung auf die Privatsphäre des Nachbarn auswirkt, ist von ihm ein Einverständnis zur Grenzbebauung notwendig (für Garagen jedoch in der Regel nicht). Zwar können Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen beantragen, aber der betroffene Nachbar wird dennoch vom Bauamt informiert. Im Genehmigungsverfahren wird die Meinung des Nachbarn hinzugezogen und er kann Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Unterlässt er das oder äußert sich innerhalb von vier Wochen gar nicht, stellt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung auch ohne Zustimmung aus.
      Den Nachbarn vor vollendete Tatsachen stellen, können Sie hingegen nicht. Sobald Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandflächen ankreuzen, wird Ihr Nachbar benachrichtigt. Das ist im Nachbarschaftsrecht festgelegt. Stimmt er der Grenzbebauung nicht zu, wird keine Baugenehmigung erteilt. Wer dennoch baut, macht sich strafbar. Das alles gilt nicht, wenn der Nachbar - wie schon beschrieben - ebenfalls schon an der Grenze gebaut hat.
      Sich das Einverständnis Ihres Nachbarn schriftlich geben zu lassen, kann sinnvoll sei - Freundschaft hin oder her. Der Vordruck einer Einverständniserklärung aus dem Internet kann dabei nicht auf die individuellen Begebenheiten eingehen - ein kurzes formloses Schreiben ist besser geeignet

  • @NinoJoel
    @NinoJoel 3 года назад +84

    Interessant das es da keine Vorschriften gibt.
    Ich wohne in Bonn und hier wurde einer meiner Nachtbarn verklagt weil er zu nah am anderen Gebäude gebaut hat.
    Waren über 2 Meter Luft zum nächsten Gebäude.
    Er hätte seine neue Garage abreißen müssen wenn ich es ihm nicht schriftlich erlaubt hättte.

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +5

      Wer sagt, daß es da keine Vorschriften gibt. Da ist evtl. Geschlossene Bebauung vorgeschrieben. In der BRD ist JEDES bebaubare Grundstück (Flurstück) geregelt, was gebaut werden darf. JEDES.
      Es gibt allerdings 6 oder 7 Juristische Grundlagen.
      Ist ein Bebauungsplan vorhanden, dann gilt die BauNVO, die in dem Jahr gültigkeit hatte, in dem der Bebauungsplan erlassen wurde. WEnn es keinen Bebauungsplan gibt, gibt es so genannte Bauleitpläne, die nach gründung der BRD aus "altem Recht" übernommen worden sind. Hier im Norden gelten u.A. Preußische Gernzlinienpläne, Preußische Polizeiverordnungen, etc. In Gebieten anderer Deutscher Staaten ist es analog.
      Dein Nachbar wurde wohl belangt, weil da eine offene Bebauung vorgeschrieben ist. Da ist der Abstand von de rGebäudehöhe abhängig.
      In dem Video wird jedoch eine Geschlossene Bebauung vorgeschrieben sein.

    • @haveaappleday1858
      @haveaappleday1858 Год назад

      Wenn die Garage anfachest zahlt dir jetzt keine versicherung der Welt mehr einen Schaden an deinem Haus

    • @proislam-co6pg
      @proislam-co6pg 4 месяца назад

      das ist Bullshit

  • @FriedChickenAndCoffe
    @FriedChickenAndCoffe Год назад +40

    Und ich, der auf dem Land wohnt, mit 3000 m² Grundstück darf keine Hütte bauen... das versteht mal einer.

    • @Frohds14
      @Frohds14 4 месяца назад +4

      Noch nicht einmal ein Baumhaus.

    • @keineahnung7835
      @keineahnung7835 4 месяца назад +2

      Ich auch nicht und würde gerne ein Tinyhaus mit drauf nehmen.
      Darf ich nicht bei 1000 Quadratmeter 😮

    • @FriedChickenAndCoffe
      @FriedChickenAndCoffe 4 месяца назад

      @@keineahnung7835 Man muss irgendwie den richtigen Beamten bestechen. Wir sollten mal Scholz, Spahn oder die anderen Verbrecher im Anzug fragen, wie die das handhaben 🤡

    • @abcd-zz7zs
      @abcd-zz7zs 4 месяца назад +6

      Beamtenwillkür? Wenn eine Supermarktkette einen neuen Supermarkt bauen will und dann mit Parkplatz 10 Hektar versiegelt sind, ja dann waren die wirtschaftlichen Gründe viel wichtiger als Einwände der Anrainer, da ist die Bodenversiegelung plötzlich egal. Aber für ein Carport wartest fast ein Jahr für die Bewilligung

    • @TheScytheMoron
      @TheScytheMoron 3 месяца назад

      Naja .... haben sie für 100% Bauland bezahlt, oder doch für Grünland?

  • @Andreas.Pfisterer
    @Andreas.Pfisterer 3 года назад +45

    Darüber das Sonne im Sommer die Wohnung aufheizen, braucht sich die Dame keine Gedanken machen.
    Traurig ist es, aber habt ihr hingegesehen? Das Dilemma gibt es nur, weil auch ihr Balkon genau bis zur Grundstücksgrenze geht. Also soll es bei ihr in Ordnung sein und beim Nachbarn nicht?

  • @volkergraubner4741
    @volkergraubner4741 4 месяца назад +1

    Selbst ohne Abstand bis an die Grenze bauen und sich dann beschweren, wenn der Nachbar das auch macht. Klasse Aufregungskultur.

  • @givingcontent5222
    @givingcontent5222 3 года назад +133

    Übersetzt heißt das also, wohn ich in Bonn darf ich meinem Nachbarn eine Wand vor die Nase setzen und das vorhandene Balkongeländer als Handtuchhalter stehen lassen. #Kopfschütteln

    • @R0cc0Naut
      @R0cc0Naut 3 года назад +33

      Nein, das heißt es nicht. Das heißt, dass wenn ich auf die Grundstücksgrenze baue, der Nachbar das auch darf. Und wenn ich in die Wand zur Grundstücksgrenze dann Fenster oder einen Balkon gebaut habe, war ich ziemlich blöd.

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 3 года назад

      @@R0cc0Naut das ist zwar grundsätzlich die Vorgeschichte aber es ja auch erstmal ein Dialog zumindest gestartet werden können.
      Und falls das Mieter sind sind die echt benachrichtigt, darüber mache ich mir bei einer Mietwohnung ja keine Gedanken.
      Vor allem aber ist es ja eine Sichtschutzwand, also wie gesagt durch einen Dialog hätte man eine Lösung gefunden, und wenn Milchglas wäre, dann hätte sie wenigstens Licht

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +3

      @@davidluchs2657 Klingt nett, jedoch wieso sollte jemand einen "Dialog" suchen, de rnur seine Rechte und Pflichten nutzt? Der Benachteiligete ist nun einmal der, der den Balkon direkt auf die Grenze gesetzt hat. Der Eigentümer wurde garantiert über die Baumaßnahme informiert. Und zwar bereits bei Einreichung der Baugenehmigung. Dann hat er 2 Wochen Zeit sich dazu zu äußern. Wenn er es nicht getan hat, akzeptiert er eben alles, was ann den Gesetzen entsprechend ist.
      Um nicht auf die Grenze zu bauen muß in so einem Fall sogar eine Sondergenehmigung beantragt werden. Also, wieso sollte ein Bauherr auf Rechte verzichten und dafür noch extra Genehmigungen beantragen, weil der Nachbar etwas gemacht hat, was nun zum Bumerang wird?
      Wir haben den umgekehrten fall. Wir wollen bauen nach den Regeln der Gesetze und die Nachbarn wollen uns vorschreiben, daß wir uns (gefälligst) nach denen zu richten haben. Die haben diverse Sondergenehmigungen (als sie bauten) Beantragt und zugestanden bekommen, und wir sollen uns nun nach denen richten. Dies würde unser Bauvorhaben kostenmäßig verdoppeln und den Nutzten (Mieteinnahmen) halbieren.
      Nur zu unseren Nachbarn gehört der ehem. Justizsenator unserer Stadt. Da schauen die Behören nicht, was Zulässig ist, sondern wie kann man uns Steine in den Weg legen.

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 3 года назад +3

      @@Sensibelchen das ändert nix an meiner Aussage.
      Auch wenn der Eigentümer zb informiert wurde hätte er in den Dialog eintreten können, seine Mieter informieren damit die einen dialog beginnen.
      So oder so wie man es auch wendet.
      Es wurde einfach zu wenig kommuniziert
      Und das ganze hätte ja nicht geheißen das er dort nicht baut, sondern das er zb keine Wand hochzieht sondern eine Milchglasscheibe, das hätte so ziemlich den selben nutzen und die dame noch Licht.
      Aber wie gesagt hauptsächlich ist für mich der Punkt entscheidend das die Kommunikation wie so oft mieserabel war

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +6

      @@davidluchs2657 Ja, die Kommunikation hätte ggf. besser sein können. Aber es ist nicht zu vergessen, daß wir absolut keine Infos bekommen haben. Soviel trauen uns die ersteller der Videos wohl nicht zu. Viele Eigentümer sind Stiftungen, Firmen oder Genossenschaften. Die haben meist dutzende wnen nicht mehr Häuser, da kümmern die sich häufig nicht drum. Da geht es nur um Gesetze. Aber das der Herr im Filmchen ja sagte, daß es aus den Plänen so nicht hervor ging. Kann man schon davon ausgehen, daß er zumindest zu den Eigentümern gehört und er die Pläne nicht lesen konnte. Wenn er sich dann keine Hilfe nimmt, sondern alles seinen Lauf gehen läßt, darf er sich nicht wundern, wenn etwas kommt, was er nicht möchte. Er hatte die Chance sich ins Gespräch zu bringen, also eine Kommunikation zu starten. (Beschwerde einzu legen)
      Außerdem wird in dem Filmchen auch Blödsinn erzählt. Die Wand direkt vor dem Balkon "wird hochgemauert" Was? Wie? Das Haus ist bereits in Deckenhöhe und die labilste Wand, die möglichst Unterstützung durch das Gebäude benötigt, nur bis in 1m Höhe? Wer glaubt denn, daß der zweite Meter nachträglich gemauert wird? Maximal Leute, die vom Bau keine Ahnung haben. Da wird eine Sichtschutzwand aus einem anderen Material draufkommen. Holz, Stahl, Glas, Geflecht oder was auch immer. Vielleicht bekommen die ja eine Milchglaswand.
      Es geht in dem Video nicht um Aufklärung oder Erklären von etwas. Es geht darum, daß sich Leute, die Halbwahrheiten sehen und Hören, schnell Empören um einem u.U Rechtschaffenden als Täter zu diffamieren.

  • @Nordeplay
    @Nordeplay 3 года назад +34

    Ich bin angehender Architekt und verstehe nicht wie so etwas zugelassen werden kann.
    Neben der Nichtbeachtung des Umfelds vom Neubau frage ich mich vor allem, ob es überhaupt noch zwei Rettungswege gibt? Denn normalerweise sind diese zum einen das Treppenhaus als erster Rettungsweg und als Zweiter der Balkon durch anlehnen der Rettungsleiter. Das muss auch in der Planung der Neubauten in der unmittelbaren Umgebung eingeplant sein. Natürlich sieht man jetzt nicht die Pläne des Hauses um nachzusehen, ob 2 Rettungswege vorhanden sind, aber es würde mich sehr wundern. Und da kann sich die Stadt nicht so einfach herausreden.

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +7

      Als ausgebildeter Bauing und seit 10 Jahren im Bau-Recht bewanderter Bauherr, muß ich sagen, daß Deine Betrachtung gute Ansätze hat, jedoch hast Du da sGrundlegende nicht gesehen. Ja, 2 Rettungswege sind erforderlich. Jedoch: "Und wo müssen die liegen?" Antwort: Auf öffentlichem Grund oder dem eigenen Flurstück. Zuwegungen über Nachbars Grund und Boden ist möglich, jedoch nicht zuässig, außer dies wird im Grundbuch als Baulast eingetragen. Eine Baumaßnahme hat keine rechtlichen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke wenn sich alle an die Vorgaben halten. Ist der 2. Rettungsweg über diesen Balkon über das Nachbargrundstück akzeptiert worden vom Bauamt, dann haben die Schei.e gemacht und müssen dafür gerade stehen, jedoch läßt dies keine Einschränkung des Bauherren in seinen Rechten zu. Er hat auf die Grenze zu bauen fertig. Alles andere muß er mit Sondergenehmigungen beantragen. Jedoch wieso sollte er? Kleiner Bauen als möglich, weil sich andere nicht an die Vorgaben gehalten haben? So etwas erkläre mal einem Deiner Kunden.
      Also kann man annehmen, daß dies nicht eingetragen ist. Ist der Balkon mit Genehmigung erreichtet worden? Wie sieht es mit Brandschutz zur Grenze hin aus? Waren es da nicht einmal 5m Abstand? Wenn Ja, wie kommt da ein Balkon hin?
      Dann wird gesagt, daß da keine Abstände vorgeschrieben sind. Evtl. (und nur so ist es nach Baurecht möglich) ist da geschlossene Bauweise vorgeschrieben. Wenn dem so ist, wie kann da ein Balkon genehmigt werden?
      Wenn Du das mal nachgeschlagen hast, wundert Dich max nur noch der Balkon an sich und nicht die Baumaßnahme.

    • @janman1110333
      @janman1110333 3 года назад +3

      @@Sensibelchen Danke für deine Perspektive. In Deutschland, vor allem in der Stadtverwaltung, passiert schon viel Unfug aber manchmal sind Fehler ganz einfach selbst verschuldet. Wenn an meinem Grundstück ein illegaler Balkon angrenzen würde, wäre von mir als Bauherren auch keine Rücksicht zu erwarten. Ein 90 Sekunden Beitrag kann hier unmöglich die Sachlage erfassen und verunglimpft womöglich den unschuldigen.

    • @nishabelghoul1454
      @nishabelghoul1454 3 года назад +1

      @@Sensibelchen Da sich eine Grenzbebauung auf die Privatsphäre des Nachbarn auswirkt, ist von ihm ein Einverständnis zur Grenzbebauung notwendig (für Garagen jedoch in der Regel nicht). Zwar können Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen beantragen, aber der betroffene Nachbar wird dennoch vom Bauamt informiert. Im Genehmigungsverfahren wird die Meinung des Nachbarn hinzugezogen und er kann Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen. Unterlässt er das oder äußert sich innerhalb von vier Wochen gar nicht, stellt Ihnen die Baubehörde die Genehmigung auch ohne Zustimmung aus.
      Den Nachbarn vor vollendete Tatsachen stellen, können Sie hingegen nicht. Sobald Sie im Bauantrag eine Befreiung von der Einhaltung der Abstandflächen ankreuzen, wird Ihr Nachbar benachrichtigt. Das ist im Nachbarschaftsrecht festgelegt. Stimmt er der Grenzbebauung nicht zu, wird keine Baugenehmigung erteilt. Wer dennoch baut, macht sich strafbar. Das alles gilt nicht, wenn der Nachbar - wie schon beschrieben - ebenfalls schon an der Grenze gebaut hat.
      Sich das Einverständnis Ihres Nachbarn schriftlich geben zu lassen, kann sinnvoll sei - Freundschaft hin oder her. Der Vordruck einer Einverständniserklärung aus dem Internet kann dabei nicht auf die individuellen Begebenheiten eingehen - ein kurzes formloses Schreiben ist besser geeignet
      Das Nachbarschaftsrecht wurde hier scheinbar völlig ausser Acht gelassen

  • @christiang5209
    @christiang5209 3 года назад +12

    Der Bauherr von dem Neubau wird aber auch noch seinen Spaß haben, wenn das Nachbargrundstück nicht direkt an der Grenze liegt wie hier ist es mit dem 30cm Spalt wohl nichtmehr möglich die Aussenisolierung und dem Putz aufzubringen. ist eh keine gute Situation mit Schlecht gelüfteten Aussenwänden, für beide Häuser.

  • @oliverschleyer8060
    @oliverschleyer8060 2 месяца назад +1

    Es ist schon witzig, selbst bis zur Grundstücksgrenze zu bauen und sich dann über den Nachbar beschweren, der dies auch tut.

  • @PAR0812
    @PAR0812 3 года назад +30

    Wenn dort Grenzbebauung vorgesehen ist, dann hätte dort auch niemals ein Balkon hingehört. Eigentlich sind doch da dann sogar feuerfeste Wände vorgesehen, was ein Balkon sicherlich nicht ist. Nicht der erste solche Fall... Ich würde sogar vermuten, dass der Balkon ein Schwarzbau ist. Es kann sogar sein, dass der Nachbar bis an die Grenze bauen MUSS, also keine andere Wahl hat.

    • @vonBlankenburgLP
      @vonBlankenburgLP 3 года назад +2

      Wenn man das Haus der Rentnerin anschaut, sieht es so aus, als würde das da schon seit Jahrzehnten stehen. Ich tippe auf 50er oder 60er. Was damals rechtlich gegolten hat und im Bebauungsplan stand, lässt sich heute schwer ohne größere Recherche rekonstruieren.

  • @TheBergersven
    @TheBergersven 3 месяца назад +2

    Die Terrasse war nicht genehmigt worden, wurde aber in den 1980er Jahren errichtet, als es anscheinend eine Grauzone gab, ob man das ohne Baugenehmigung bauen durfte. Daher befand sich die Terrasse nicht in den Bebauungsplänen der Stadt.
    Das Ergebnis des Streits:
    1) Die Mauer des Neubaus wurde nur bis auf die Höhe des Balkonumlaufs gebaut.
    2) Die Mauer wurde in den oberen 50cm aus Glasbausteinen ausgeführt desweiteren wird auf der Wand ein Teil mit gläsernen Sichtschutzwänden versehen.
    3) Das Bauunternehmen hat das gelbe Polyesterwelldach des Balkons durch ein Glasdach ersetzt sowie den Balkon umgebaut
    4) Die Baubehörde genehmigt nachträglich den Bau des Balkons

  • @Markus-oq8kg
    @Markus-oq8kg 6 месяцев назад +2

    Aber der Balkon ist doch auch auf der Grenze...

  • @936dams
    @936dams 2 месяца назад +2

    Interesannt wäre zu wissen, wie der Balkon an der Grenze entstanden ist...

  • @d.e2424
    @d.e2424 3 года назад +2

    Alter Schwede wenn ich hier diese Kommentare lese dann wird mir übel. Das spiegelt genau die Ellenbogen Gesellschaft wieder in der wir leben. Jeder ist sich selbst der nächste. Armes Deutschland.

  • @schubi128
    @schubi128 3 года назад +8

    Das in der Bauordnung keine Mindestabstände stehen ist ein Versagen der Politik. Allerdings gilt das für den Nachbar der jetzt baut genauso wie für den der die Wohnung der Dame gebaut hat.
    Fazit: Wer Abstand will muss dafür das eigene Grundstück benutzen.... wirkt fast schon wieder gerecht, wenn man es genau überlegt.

    • @TulgaD5
      @TulgaD5 3 года назад

      Nach dieser Logik dürfte es keine Doppelhaushälften und keine Reihenhäuser geben --> Platzverschwendung
      Entweder dürfen alle an der Grenze bauen oder keiner, aber wer an der Grenze einen Balkon baut ( der so heutzutage nicht genehmigungsfähig ist ) ist selber Schuld, insb. dann, wenn man die zwei Wochen Frist verstreicht

    • @schubi128
      @schubi128 3 года назад

      @@TulgaD5 Die Regel in den anderen Bundesländern ist ganz einfach. Keine Wohnräume mit Fenster auf der Grenze. GARAGEN und andere Nebengebäude in einem bestimmten Längenverhältnis zu Länge der Grenze sind ausdrücklich erlaubt und dass Doppel- und Reihenhäuser als einheitliche Baukörper was anderes sind sollte jedem klar sein.

    • @TulgaD5
      @TulgaD5 3 года назад

      @@schubi128 Ich glaube, ich habe auf den falschen Kommentar geantwortet.... Irgendeiner hatte geschrieben, dass kein Gebäude an der Grenze gebaut werden sollte....

  • @aicorechaos7118
    @aicorechaos7118 3 года назад +9

    Man kann leider das Haus der alten Dame nicht sehen (zuordnen). Wir hatten mal einen ähnlichen
    Fall in der Nachbarschaft. Ein sehr altes denkmalgeschütztes Haus ist genau so zu gebaut worden wie in der Darstellung. Historisch war da ein seiten Hof mit hoher Mauer zu Straße, das dazu gehörige Gebäude ist zerbombt worden das danach gebaut Gebäude ist abgebrannt und der neue Eigentümer hat dort gebaut wo der Hof war. die Stadt Verwaltung hat dem zugestimmt, ich würde sagen da hat einer nicht aufgepasst was er tut. Der Streit geht jetzt schon seit ein paar Jahren.

  • @TheoDoo
    @TheoDoo 3 года назад +12

    Das alte Problem mit Bebauung bis an die Grundstücksgrenze. Normalerweise macht man dort keine Fenster bzw. Balkone hin! Damit nimmt man ja quasi dem Nachbarn das Recht, dass selbe zu tun. Alles richtig hier, so blöd wie es scheint es gibt aber nunmal auch den Nachbarn und sein Grundstück...

  • @aixtom979
    @aixtom979 3 года назад +30

    Tja. Sie hat ihr Haus und den Balkon bis an die Grundstücksgrenze gebaut, jetzt baut der Nachbar sein Haus und seinen Balkon auch bis an die Grundstücksgrenze. Ein "Wer zuerst kommt malt zuerst" gibt es ja da im Baurecht nicht. Wenn man sich es mit den Nachbarn gut stellt, kann man dann ja vielleicht Kaffee und Kuchen hin- und herreichen über das Geländer, wenn der Sichtschutz irgendwie klappbar ist.

    • @PAR0812
      @PAR0812 3 года назад +4

      Exakt. Wenn man hier "Wer zuerst kommt malt zuerst" machen würde, dann könnte sich der Nachbar, der zuerst einen Balkon an die Grundstücksgrenze baut ins Fäustchen lachen und der andere Nachbar hätte ein paar Meter verlorene Grundstücksfläche, die er nicht bebauen kann, nur weil er Abstand halten muss.

    • @svan9263
      @svan9263 3 года назад +2

      Ich halte dagegen. Bei DHH gilt, wer die erste Hälfte baut bestimmt den Stil jenseits der Grundstücksgrenze

    • @PAR0812
      @PAR0812 3 года назад +3

      @@svan9263 Das ist was anderes. Übrigens ist da aber klar, wo man keinen Balkon hinsetzt - nämlich auf die Seite, auf der die andere Hälfte des Hauses hingebaut wird. Oder darf derjenige, der die erste Hälfte baut da einen Balkon hinsetzen und somit verhindern, dass die zweite Hälfte gebaut wird? Oder muss der andere dann Abstand lassen und kann statt der zweiten Hälfte des Hauses nur ein mickriges Häuschen hinbauen? Ich würde mal sagen: Nein.

    • @vosch8229
      @vosch8229 Год назад +4

      Es heißt "mahlt zuerst"...

  • @PeHaFez
    @PeHaFez 5 месяцев назад +1

    Hier wäre einAusflug ins Baurecht und die Vorgeschichte sehr interessant gewesen. So empfinge ich das als serh halbherzig recherchiert und/oder dargestellt.

  • @moden321
    @moden321 3 года назад +7

    Elfriede ('s Bauherr) hat genauso wie der Nachbar gnadenlos ohne Abstand an die Grundstücksgrenze gebaut.
    Warum sollte der Nachbar ihr gratis eine Aussicht freihalten, wenn sie dasselbe für ihn nicht tat?

  • @bernharddormann4597
    @bernharddormann4597 3 года назад +4

    Eine Baugenehmigung wird in der Regel vomSchreibtisch aus erteilt.
    In dem Bericht ist zu erkennen, dass die Bestandsbebauung schon älter ist.
    Oft sind im Laufe der tieferen Vergangenheit Änderungen vorgenommen worden, die dem Bauamt nicht mitgeteilt wurden oder nicht beantragt wurden. Bei Grenzbebauungen müssen die betroffenen Eigentümer immer Zustimmen und hier liegt das Problem.
    Die Eigentümer haben dem Bauvorhaben zugestimmt, das wird im Beitrag leider nur am Rande erwähnt.

  • @chrisbee9643
    @chrisbee9643 Год назад +2

    Jetzt weiß sie, wie sich die Leute 1961 in Ostberlin gefühlt haben xD

  • @felixl.6564
    @felixl.6564 4 месяца назад +1

    Cool, da hat Elfriede ein Zimmer mehr.

  • @FrankDr999
    @FrankDr999 3 месяца назад +1

    Alle wollen, das gebaut wird und das es zuviel Bürokratie gibt. Wenn dann mal gebaut wird, schreien alle warum es da nicht mehr Schutzregeln gibt. Es süß immer die Kommentare zu lesen.
    Die Frau hat keinen außen hängenden Balkon, sondern quasi einen Raum des Hauses im Freien, der in gleicher Flucht zum restlichen Gebäude endet - Daher gelten die Regeln und nun sollen weitere erlassen werden!?

  • @TheArrikatchy
    @TheArrikatchy 3 года назад +35

    Meines Wissen nach darf man bei Grenzbebauung keine Öffnungen (Fenster, Türen, Balkon) auf diese Seite machen. Oder wurde der Balkon ohne Baugenehmigung gebaut ?

    • @kumise
      @kumise 3 года назад +14

      Absolut korrekt. Ganz schön blauäugig, dort einen Balkon zu planen. Und jetzt fühlt sich die Dame noch im Recht.

    • @johannesb.911
      @johannesb.911 3 года назад +7

      War früher anders. Und das genießt jetzt Bestandsschurz

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +5

      @@johannesb.911 Naja, soo alt sieht der Balkon nicht aus. Also so viel "Früher" war es nicht. Und Ja, der Balkon mag Bestandsschutz haben, jedoch bedeutet der lediglich, daß der Balkon nicht deshalb abgerissen werden muß. (Falls es eine Genehmigung für dessen Errichtung gab.) Aber das "zubauen" wird dem Bauherren wohl eher eine Pflicht sein. Wenn kein Abstand vorgeschrieben ist, dann wird da geschlossene Bebauung vorgeschrieben sein. Also MUSS er auf die Grenze bauen.

    • @TheArrikatchy
      @TheArrikatchy 3 года назад +6

      @@johannesb.911 Dann kann der andere ja auch nen Balkon Bauen, dann haben beide ne Halle zum Feiern

    • @b.s.457
      @b.s.457 3 года назад +1

      @@johannesb.911 "Bestandschutz" im Baurecht gibt es nicht.

  • @JohannBaptisteFrancois
    @JohannBaptisteFrancois 3 месяца назад +1

    Guten Tag in Deutschland, 08.VI.2024
    wir sind 16 Bundesländer und jedes hat eine eigene Landesbauordnung. Die Landesbauordnung NRW kennt keine Absände bei der Grenzbebauung. So ist das mit dem Förderalismus. Anstatt aus jeder LBO das Beste rauszunehmen, alles zusammen zu schreiben und daraus eine einzigste gute LBO zu drucken, läßt einmal den Bauherren und Andererseits den Behörden freie Hand im Bauwesen mit allen Konsequenzen.
    Klar ist was hier passiert juristisch korrekt, nur wer macht solche Gesetze? und wer wendet diese an?

  • @111BAUER111
    @111BAUER111 3 года назад +10

    Naja, der Balkon steht ja auch direkt an der Grundstücksgrenze, warum sollte mein Nachbar das dürfen und ich nicht, nur weil es eher gebaut hat oder nur weil ich eine Generation später baue. Ich würd's an stelle der Frau auch mega schlimm finden. Eine Gesetzesänderung wäre sicherlich angebracht, um solche Situationen künftig zu vermeiden.

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад +2

      Die fRage an sich ist ob de rBalkon überhaupt Rechtkonform erreichtet wurde. Wenn da geschlossene Bebauung vorgeschrieben ist, wie es ja heißt, dann darf da gar kein Balkon sein. Deren Abstandsfläche müßte beim Nachbarn (Bauherren) im Grundbuch eingetragen sein. Wenn dem nicht so ist, ist de rBalkon illegal, nicht de rNeubau.

  • @thedarkstar8569
    @thedarkstar8569 6 месяцев назад +1

    Einfach unglaublich!!!! :-(

  • @bobjohnnathand.8404
    @bobjohnnathand.8404 3 года назад +3

    Wenn das Haus der alten Dame ebenfalls bis an die Grundstücksgrenze gebaut ist wie es scheint ist halt nichts zu machen. Höchstens geht da noch was wegen Brandschutz oder so ... 🤔

  • @b.s.457
    @b.s.457 3 года назад +2

    Balkon direkt an der Grundstücksgrenze? Bebauungsplan läßt Grenzbebauung zu?
    Finde den Fehler....

  • @cookeatliverepeat8815
    @cookeatliverepeat8815 3 года назад +4

    Realsatire vom Feinsten. Zählt der Balkon Dann als echtes Zimmer? Da muss sie ja Warmmiete abdrücken oder? Fragen über Fragen. P. S. Die Leute dort haben mein Mitgefühl.

  • @TheJeckyll
    @TheJeckyll 3 года назад +1

    Solidargemeinschaft 2.0 😊

  • @Stoertebekerxyz
    @Stoertebekerxyz 3 года назад +2

    Wer baut auch einen Balkon direkt an die Frundstücksgrenze, da dürften nicht einmal Fenster sein.

    • @blackforest_fairy
      @blackforest_fairy 3 года назад

      Heutzutage... Als das haus gebaut wurde sah die Rechtslage vllt. noch anders aus .. vermutlich war das Nachbargrundstück zu dem Zeitpunkt auch noch nicht als Bauland ausgeschrieben.

    • @Stoertebekerxyz
      @Stoertebekerxyz 3 года назад

      @@blackforest_fairy Innerhalb einer Siedlung sind alle Grundstücke mit Straßenanbindung selbstverständlich Bauland. Es gibt viele Gründe, warum ein Grundstück lange Zeit unbebaut bleibt, das rechtfertigt aber nicht so zu bauen , als wenn das Grundstück immer so bleibt. Wenn man gerne ins Grüne blickt, dann baut man seinen Balkon in Richtung des eigenen Gartens.

  • @biancaament1179
    @biancaament1179 3 года назад +2

    Und das wurde genehmigt?

  • @zcythe100
    @zcythe100 Год назад +4

    Ich finde es immer ertaunlich, wie Leute rumwinseln die WISSEN, dass sie selbst an die Grenze gebaut haben, aber wehe ein anderer macht das. Wenn ihr Seelenheil an dem Balkon liegt, hätten sie sich eben das Grundstück kaufen müssen. Ausserdem verwehrt ihr Haus, den Häusern dahinter auch einen schönen Balkon - das stört sie scheinbar nicht.

    • @Grinnser
      @Grinnser Год назад

      👍 genau so ist es in ... Deutschland!

  • @birgithahnel8387
    @birgithahnel8387 2 месяца назад

    Bauplan hin oder her! Wer käme auf die Idee einen Balkon so nahe bebauen zu lassen? Aber verwundern tut es mich nicht! Habe selbst unglaubliches durchlebt!

  • @BlankFX
    @BlankFX 2 месяца назад

    Das Video ist ja inzwischen drei Jahre alt. Uns würde interessieren, was aus der Sache geworden ist.

  • @vincentteufel3109
    @vincentteufel3109 3 года назад +5

    "Das war in den Plänen die wir da hatten nicht so ersichtlich für uns"
    Also heißt sie wurden eingeweiht man hat ihnen Baupläne geseigt eventuell auch ihre Genehmigung ?
    Ich würde sagen die sind selbst Schuld wenn man es so weit kommen lâsst und wenn ich was nicht vestehe ( z.B. Baupläne ) dan frag ich jemanden der es Versteht.

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад

      Stimme Dir zu 100% zu. Wenn de rNachbar eine Baugenehmigung einreicht, muß da sBauamt alle direkten Nachbar informieren. Die haben dann (meist 2 Wochen) Zeit sich die Pläne anzusehen und Kommentare dazu ab zu geben. Tut man dies nicht, hat da sAmt keine Möglichkeit zu handeln.

    • @sylviaherz2058
      @sylviaherz2058 3 года назад

      Richtig, wenn bauliche Veränderungen stattfinden MÜSSEN die Nachbarn Zustimmen und unterschreiben. (Das gilt sogar für ein Gartenhaus! Viele wissen das nur nicht oder es interessiert keinen, aber selbst dafür braucht man genau sowas) Dafür bekommen sie sogar die Pläne und haben Maximal 14 Tage Zeit dies zu Bewilligen. Die betagte Dame bzw die Familie hat das anscheinend nicht erkannt. Deshalb auch der Satz "Das war in den Plänen nicht ersichtlich für uns"

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад

      @@sylviaherz2058 So stimmt Deine Aussage aber nicht. Die Nachbarn haben lediglich das Recht mit zu entscheiden, wenn deren Belange betroffen sind UND die Situation dies möglich macht.
      Wir wollen bauen und die Nachbarn versuchen mit allen Mitteln dies zu bekämpfen. Da sie nicht mehr Inhaltlich mit sich reden lassen, beantragen wir nun etwas, was sie am wenigsten haben wollen aber das Amt genehmigen MUSS, weil in dem Fall, den wir beantragen eine Mitsprache de rNachbarn ausgeschlossen ist.
      Ja, jeder Nachbar hat die Möglichkeit zur einsicht der Planungen, wenn diese eingereicht werden, jedoch beinhaltet dies noch lange nicht, daß der Nachbar irgend etwas bewegen/mit entscheiden kann oder verhindern kann.
      Sollte der Balkon, illegaler weise errichtet worden sein, wovon ich ausgehe, dann hätten die sich ins eigene Fleisch geschnitten, wnen sie gegean gegangen wären. Dann wird genau geprüft und sie hätten den Balkon nachträglich genehmigen lassen müssen. Und dazu hätte der Nachbar dann ggf. ein Mitspracherecht, falls ein Balkon in der Lage überhaupt zulässig wäre. In der Konstruktion, die er hat, sicherlich nicht.

    • @sylviaherz2058
      @sylviaherz2058 3 года назад +1

      @@Sensibelchen leider ist die Aussage auch nicht ganz richtig. Wir haben 2 Bau Firmen. Sind im Immobilien Geschäft und sanieren auch Denkmalschutz.... vermieten...Bauen EFH/ DHH/RHH usw..... bevor was genehmigt wird, werden wir beauftragt sei es für uns privat oder geschäftlich sich Unterschriften einzuholen der Nachbarn ,vor allem beim Bauen wenn es über die Abstandflächen hinaus geht, und sei es nur mit der Terrasse drüber hinaus gehen. Es wird vorgegeben in den Plänen wieviel% mit was bebaut werden darf. Das entscheidet auch ob man weiß das in Zukunft Evtl sogar angebaut werden darf oder nicht. (Meine Schwester ist auch Architektin und Studien Leiterin auf 2 Fachhochschulen für Baurrecht) Sind nicht alle vollbracht muss noch Mal neu ausgewertet werden und wird dann wieder zur nächsten Sitzung mit genommen die je nach Kommune ungefähr 1x im Monat stattfindet. Was besprochen wird steht sogar auf der Internetseite der einzelnen Kommunen. Pool/Gartenhaus z.b alles mit Genehmigung. Die meisten wissen das nicht...und bauen dann trotzdem ein Garten Haus hin...aber keinen interessiert es....aber falls es doch jemand stört und du hast keine Genehmigung...dann bedeutet das selbst dieses poplige Gartenhaus Entfernen zu müssen. Es gibt ja auch Bauanfragen....was ist möglich auf den Grundstück usw....Abstandflächen (je nach dem...meistens gibt's eine Regelung wie und wieviel...je nach Dachform und Neigungen, Haus Höhe usw...) Aber es gibt z b auch keine Abstandflächen wenn ein altes Haus was da einige Jahrzehnte gestanden hat abgerissen wird und wieder bebaut wird, darf aber nicht über die Grundfläche des vorhergehenden Hauses drüber gebaut werden außer mit Genehmigungen....und dazu gehören auch Unterschriften sammeln. Das Thema ist ziemlich komplex. Und ist auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Selbst bei den Kommunen. Hier im Ort bei uns steht z.b eine Bank die Fenster zur Straße haben aber auch nach links und rechts. Es wurde im letzten Jahr neben der Bank ein Haus gebaut direkt an die Bank dran, und dabei wurden 2/3 der Fenster zu gebaut bzw gemauert. Sprich Erdgeschoss und 1. Stock. Und die im 2. Könnten rein theoretisch auf die Terrasse Klettern und sei den Nachbarn rein Schauen ins Fenster bzw an die Terrassen Tür Klopfen. Es stand vorher Altbestand auf dem Grundstück. Unsere Kommune hier ist sehr streng was Baugenehmigungen angeht Aber anscheinend durften die so bauen 🤷. Beschwert hat sich keiner, also anscheinend alles rechtens. Wie das hier bei den Herrschaften ist weiß man im Endeffekt nur genau wenn man beide Seiten der Aussagen kennt und welche Genehmigungen vorliegen. Alles andere ist nur Spekulieren. Wir wissen auch nicht wie alt das Haus ist in dem die betagte Dame wohnt aber zum Schluss wurde der Balkon damals ohne Genehmigung erbaut vom Haus Eigentümer. Zum Schluss ist alles rechtens.....weil einfach Leute die vorher das Bauamt geleitet haben völlige Pfeiffen waren....und dann kommt sowas dabei raus.....das ist einfach so und lässt sich so schnell nicht mehr ändern..... gerade wenn das gesetzlich nicht verankert ist im Bauamt der Kommune. Mir tun die Herrschaften sehr leid, aber wenn es so erlaubt ist, kann man da leider nichts machen außer ausziehen.....wenn man das in dem Alter noch kann und möchte.....

    • @Sensibelchen
      @Sensibelchen 3 года назад

      @@sylviaherz2058 Ja, nichts anderes als Du habe ich geschrieben. Ich habe lediglich Dein "MÜSSEN" relativiert. Genau das, was Du in Deinem 2. Kommentar nun bestätigst. Ja, und auch in jeder Komune wird es anders gehabdhabt. Bei Freunden fliegt das Bauamt die ganze Regieon alle 2 Jahre mit Drohnen oder Hubschraubern ab, Filmt alles und vergleicht es mit den Plänen. Ist eine Änderung da, gibt es Ärger und muß nachbeantragt werden. Mit Glück bekommt man es dann genehmigt.
      Bei meinen Eltern, kann man machen was man will. Da sKatasteramt schaut alle 10-15 Jahre mal ob sich was geändert hat, wenn dem so ist, bekommt man ein Schreiben, daß das Neue neu eingemessen werden muß. dies bezahlt man und ferig. Die reden nicht mit dem Bauamt und da sBauamt schmeißt sowieso alle Unterlagen nach spätestens 20 Jahren weg. Wenn mal jemand vom Bauamt kommt, weiß der gar nicht was da stehen müßte, weil die gar keine Unterlagen haben.
      Soviel zu unterschiedlichen Ämtern.
      Aber wie ich schrieb: Die Nachbarn können nur "Mitreden" Wenn es ihre Belange betrifft. Ein Nachbar kann nicht mit entscheiden ob z.B. die Grenze auf dem anderen Ende des Baugrundstücks bebaut wird oder nicht. Nur die eigenen Grenze betreffend ist ein Mitspracherecht möglich. Okay, auch über die Höhe, die Breite, Nutzung und noch so einiges, jedoch müssen die Belange des Nachbarn direkt betroffen sein. UND Die Situation muß es zulassen. Also, besteht ein Bebauungsplan und der Bauherr hält sich genau daran: Keine Chance. Gibt es alte Bauleitpläne, die gewisse Bebauung vorschreibt und der Bauherr hält sich daran (Wie wir es wollen): Keine Chance. Will der Bauherr etwas anders machen als es konkret vorgegeben ist, dann hat der Nachbar gute Chance mit zu reden. Tut er es nicht: Selbst Schuld. Und das ist auf jeden Fall hier der Fall.

  • @dasich46
    @dasich46 3 года назад +6

    Bei uns im Ort (NRW) sagt die Verordnung ganz klar "Bebauungen müssen 3m Abstand zur Grundstücksgrenze" haben. Der Bauherr oder seine Verwandschaft sitzten nicht zufällig im Rat oder arbeiten bei der Gemeinde?

    • @AggroJordan86
      @AggroJordan86 Год назад

      In gewissen Innenstadtbereichen ist eine Grenzbebauung durchaus schon im allgemeinen Bebauungsplan vorgesehen. Wenn dann irgendwann irgendwer Mal "auf eigene Gefahr" einen Balkon seitig angebaut hat, heißt das noch lange nicht, dass der Nachbar jetzt zurückstecken muss. Ich gehe eher davon aus, dass zB der Vorbesitzer der Dame einfach dieses Risiko verschwiegen hat, oder ähnliche "Altlasten" vorliegen

  • @siranex9156
    @siranex9156 3 года назад +2

    Meines Wissens nach darf von den gängigsten Verordnungen her nicht so nah am Nachbarhaus gebaut werden...

  • @georgk4207
    @georgk4207 Год назад

    Hier ist was falsch gelaufen bei grenzbebaukung muss der Nachbar zustimmen sonst gilt alles was über 2meter hoch ist muss genehmigt werden vom Bauamt und vom Nachbarn vor allem bei Grenzbebauung

  • @Ansprechen_und_Aufklären_1
    @Ansprechen_und_Aufklären_1 3 года назад +3

    Ausziehen und die Kosten dafür an die Stadt Bonn weiterleiten. Sie wird sowas von Recht bekommen. das ist nicht tragbar.

    • @rebbep6015
      @rebbep6015 3 года назад +1

      Nein ^^ Baurecht ganz simpel der Balkon von ihr dürfte normalerweise nicht an der Grenze des Grundstücks sein. Bisdahin darf man auch seine Wand hinstellen.

  • @uwuuwuuwuuwuuwuwuuwuuwuuwuuwuu
    @uwuuwuuwuuwuuwuwuuwuuwuuwuuwuu 3 года назад +13

    1:12 was soll das heißen das war aus den Plänen nicht ersichtlich? Wenn du im 2. Stock wohnst und vor deinem Balkon wird eine vierstöckige Wohnanlage gebaut, na dann kannst ja damit rechnen dass du aus dem Balkon nichts mehr siehst ^^
    Oder meinte der die lassen den einen Stock leer und bauen erst einen drüber weiter?

    • @givingcontent5222
      @givingcontent5222 3 года назад +1

      in den Bauplänen des Nachbarn gab es ja kein Balkon mehr ; )

  • @fwk010
    @fwk010 Год назад

    Zu wenige Info und was mich stutzig macht, die Pläne hat er gesehen und es trotzdem nicht bemerkt ? seltsam.
    Er wurder bestimmt gefragt und er hat ja blauäugig ja gesagt...

  • @techniksupportskp3374
    @techniksupportskp3374 18 дней назад

    Ihr Haus steht doch ebenfalls direkt an der Grenze? Sie hat doch das Nachbargrundstück also ebenfalls zugemauert? Da muss doch schon gleiches recht für alle gelten. Wenn sie zumauern darf, muss das der Nachbar genauso dürfen

  • @steppib.4598
    @steppib.4598 3 года назад +1

    Unfassbar!

  • @Tarik1996
    @Tarik1996 20 дней назад

    Das Problem ist nicht bei dem Nachbarn. Das Problem ist dass der Hausbauer an der Grundstücksgrenze den Balkon platziert hat. Das gehört sich so nicht. Man lässt da doch einen Puffer und lässt etwas Freiraum

  • @gamesmore9169
    @gamesmore9169 3 года назад +3

    3 Meter zur Grundstücksgrenze. D.h. in Summe 6m Abstand und auch nur wenn durch den Bau auch keine erhebliche Beiinträchtigung stattfindet (meistens Licht).
    Unglaublich. Leider hat man hier zu wenig Infos ob es eine ETW ist oder nur Miete. Ersteres kann ich mir weniger vorstellen da sonst eine Einwilligung vorliegen muss. Da hat sicher der Eigentümer ein Schreiben bekommen und er hat gegen Kohle die Einwilligung erteilt. Oder er ist selbst auch Eigentümer des Nachbargrundstücks.
    Anders kann ich mir das nicht erklären. Aber richtig ist das nicht. Baurecht hin oder her.
    Aber auch die Arbeiter selbst, der Architekt und so sind Schweine wenn die davon Kenntnis haben und es dennoch bauen. Ich könnte mich im Spiegel nicht mehr ansehen wenn ich vorsätzlich für so eine Schande verantwortlich wäre. Unabhängig von der älteren Dame hier im Video aber da wohnen andere Menschen! Da muss man doch Anstand und Respekt vor haben.

  • @innoclip237
    @innoclip237 3 года назад

    Ach die braven deutschen. So niedlich

  • @arndchristianmueller
    @arndchristianmueller 3 года назад +1

    Die meisten Kommentare sind für die Katz weil viel zu wenig Fakten auf dem Tisch liegen. Hier wird typischer RUclips Verschnitt angeboten . Schade, interessant recherchiert wäre das schon ein Bericht wert so ist es ein laues Lüftchen

  • @mettmax2390
    @mettmax2390 3 года назад +1

    Ein bißchen mehr hintergrundinfo wäre toll. Ist das ein Neubau, Anbau usw. Da gibt's ja null Info zu. Keine Willich gute Infobasis.

  • @SchDidi
    @SchDidi Год назад

    Da frage ich mich, wer das genehmigt sowas? Alleine schon die Wand zu dem Balkon hin kann von Außen nie richtig fertiggestellt werden. Wie soll da die Dämmung angebracht werden und auch die restlichen Fassaden arbeiten erfolgen?

  • @philipbucher7431
    @philipbucher7431 3 года назад

    die dame tut mir leid, aber die frage ist warum die damals einen balkon an die grundstücksgrenze gebaut haben....wären die damals weiter weg geblieben oder hätten an dieser wand keine fenster und balkone gemacht, gäbe es jetzt keine probleme.

  • @b.fabian2444
    @b.fabian2444 3 года назад +1

    Versteh ich net so ganz, wie will der denn seine Außenwand verputzen bei 30cm Abstand, also da würde ich als Hauseigentümer/ Bauherr freiwillig 2-3m Abstand lassen, damit man ordentlich um sein Haus rumgehen kann, aber naja Profitgier frisst mehr und mehr den Verstand🤔

    • @vladopetek1615
      @vladopetek1615 3 года назад +1

      3 m breite mal 10 m länge sind 30m /2 mal 7000 euro sind 210 000 euro ,ist doch klar

  • @Phexyn
    @Phexyn Год назад

    Der Bericht ist nicht vollständig. Offenbar gab es ja vorher Austausch mit dem Bauherrn.
    Wenn es dort zulässig ist, bis zur Grenze zu bauen (die Dame hat ja auch ein Haus, welches genau auf die Grenze gesetzt wurde) war es eventuell einfach nicht schlau, direkt an die Grenze einen Balkon zu bauen, auch wenn damals dort möglicherweise noch nichts stand.
    Recht ist recht, für beide Seiten.

  • @benediktweinmann
    @benediktweinmann 3 года назад +2

    Ao ein bisschen Hintergrundwissen wär noch spannend gewesen weil so bringt mir das ganze keinen Mehrwert

  • @Modderianer
    @Modderianer Год назад

    Ich finde das ja immer sehr Interessant, nur schade finde ich es das man nicht erfährt was daraus wurde... bei hammer der woche wird wenigstens nachgehakt!

    • @KameraZwei
      @KameraZwei  Год назад

      Danke fürs Feedback!

    • @marestic
      @marestic 6 месяцев назад

      wurde so gebaut. Kann man in Google Maps sich anschauen. bonn-rüngsdorf basteistraße 21 ...ps: Adresse frei zu finden in einer anderen Zeitung.

  • @raisindrahgon
    @raisindrahgon 3 года назад +3

    Sieht eher nach einer Fehlplanung auf Seiten des älteren Bauherren aus. Wenn eine so enge Bebauung zulässig ist, ist es sehr kurzsichtig, Fenster oder Balkone in Richtung des Nachbargrundstücks zu bauen. Im Übrigen kann man sich als Nachbar in das Baugenehmigungsverfahren einklinken. Auch diese Möglichkeit der frühzeitigen Einflussnahme hat man wohl verschlafen.

  • @nnorbert3704
    @nnorbert3704 3 года назад +8

    Wenn ich selber ein Haus auf die grenze baue kann ich doch nicht von meinem Nachbar erwarten das er, wenn er bauen will Abstand lässt. Und damit den teuren Bauplatz nicht ausnutzt und drei wohnungen weniger baut. Hat doch selber an die grenze gebaut. Nur das sie von ihrem warscheinlich nicht genehmigte fenster und Balkon ausblick hat.
    Sie sollte froh sein das sie bis jetzt freie sicht hatte.

    • @georgk4207
      @georgk4207 Год назад +1

      Die Frage ist wer war der Nachbar Eigentümer vorher wurde das Grenzbebauen vom ersten Grund Eigentümer erlaubt?

  • @Ralf-MarkusKommer
    @Ralf-MarkusKommer 2 месяца назад

    Der der das am Amt verbockt hat müsste dafür zu verantwortung gezogen werden dürfen dann gäbe es so etws nicht. Vieleicht auch Koruption ? würde mich nicht wundern

  • @PEGIZEI
    @PEGIZEI 3 года назад

    Gabs da nicht mal was von wegen genug Licht usw? Das wenn ein Neubau bei bestand zu viel Licht verbauen würde, das dieser dann nicht genemigt werden darf?

  • @solidpain9098
    @solidpain9098 3 года назад

    Ist das kommunal geregelt? In Bochum(NRW) waren es 3 Meter Mindestabstand zur Grundstücksgrenze des Nachbarn.

  • @Bazkkaja
    @Bazkkaja 3 года назад +3

    Warum wurde das Grundstück dann nicht vorher gekauft? Damit muss man doch rechnen, wenn es einem nicht selbst gehört.

    • @katharinadahl7915
      @katharinadahl7915 3 года назад

      Vielleicht war es umgekehrt. Das Grundstück gehörte vielleicht dem Eigentümer des zuerst bebauten Grundstücks und beim Verkauf wurde die Abstandsproblematik übersehen.
      Zu einem Kommentar es gebe kein NachbarG: in NRW schon, s. Website Justizministerium NRW.
      Zu Bestandsschutz: Der schützt nur den Bestand, der rechtmäßig nach gültiger Rechtslage gebaut wurde, aber durch spätere Rechtsänderung möglicherweise „illegal“ würde. Dieses Gebäude muss dann nicht geändert oder entfernt werden. Er kann aber gültiges neues Recht m.M. nicht außer Kraft setzen. Falls durch eine solche Rechtsänderung eine Verwertung des Grundstücks bzw. Gebäudes massiv beeinträchtigt wird, könnte ein enteignungsgleicher Eingriff vorliegen, der entschädigungspflichtig sein kann ( durch die Gemeinde) . Abweichungen von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen werden idR durch Baulasten geregelt.
      .

  • @stg9210
    @stg9210 Год назад

    Auch in Bayern wird die Abstandsregel aufgeweicht. Einspruch beim Amt ist wirkungslos. Begründung keine.

  • @Jan_1203
    @Jan_1203 Год назад

    Aus Sicht des Nachbars, hätte ich auch kein Bock, dass mir jemand direkt aufs Grundstück Glotz. Privatsphäre ist wichtig.

  • @mainhattan6038
    @mainhattan6038 Месяц назад

    Ein Balkon wird auch überschätzt!

  • @hagenalf
    @hagenalf Год назад

    Sie haben doch auch bis an die grenze gebaut. warum soll der nachbar das nicht dürfen?

  • @jorgschulze3393
    @jorgschulze3393 3 года назад

    Nun ja, so einen Fall kann man nicht beurteilen ohne genaue Kenntnisse der Verhältnisse, aber: jeder Nachbar kann einen Einspruch gegen eine Baugenehmigung machen und hier würde die Beauftragung eines Rechtsanwaltes sicherlich helfen.

  • @shadowcgn1
    @shadowcgn1 Год назад

    ich frage mich wie man da malern möchte?^^ist das schikane?

  • @miorieser3210
    @miorieser3210 3 года назад +2

    Kamera 2, darf ich Euch meinen Fall (nur einen, von vielen) schildern, hier?

    • @KameraZwei
      @KameraZwei  3 года назад +1

      Gerne, wir freuen uns immer über neue Themen. Viele Grüße

  • @Oguzktk40
    @Oguzktk40 3 года назад +1

    Frage mich wie die Wand verputzt wird 😂

  • @Wollenschrank
    @Wollenschrank 6 месяцев назад +1

    Schade, daß man den Nachbarn nicht befragt hat, ob er sich dabei gut fühle, der alten Frau den Balkon quasi zuzumauern.

    • @KameraZwei
      @KameraZwei  6 месяцев назад +1

      Wir wollten mit dem Nachbarn sprechen - er aber leider nicht mit uns. Das finden wir auch schade.

  • @ItsPeng31
    @ItsPeng31 2 месяца назад

    Bananenstaat da sind wir mittlerweile....
    Wofür haben wir diese überforderte Bürokratie wenn am Ende trotzdem so ein rotz bei raus kommt das ist doch echt lächerlich!!!!

  • @tumane3187
    @tumane3187 3 года назад

    Feundalwirdschaft bei der Genehmigung für den Bau.Eine Absulter Wahnsinn.
    Was würde der jenige machen wenn sie bei im den Balkon zu Mauern machen.

  • @eugenschaffler2188
    @eugenschaffler2188 3 года назад

    Keiner hat die Absicht eine Mauer zu bauen.

  • @pharmajoe5468
    @pharmajoe5468 3 года назад +1

    Empörungsvideo. Wo sind die Hintergrundinformationen? Warum steht das Haus mit dem Balkon auf der Grundstücksgrenze? Wie sieht das örtliche Baurecht aus? Warum ist der Balkon zur Grenze hin und direkt an der Grenze?
    Journalismus ist das nicht, nur Anregung zur Empörung in den Kommentaren. Daumen runter für das Video.

  • @gruntgrunt9664
    @gruntgrunt9664 3 года назад +4

    Tja, je mehr Menschen hier wohnen desto mehr solche Probleme wird es geben

  • @mainhattan6038
    @mainhattan6038 Месяц назад

    Na ja, aus den Plänen kann man das schon gut erkennen.

  • @NewYorkNixDa
    @NewYorkNixDa 4 месяца назад

    Überhaupt nicht zulässig. Es muss eine Distanz zum nächsten festen Bauobjekt eingehalten werden(!) Wir durften nichtmals eine Stelzenhütte zu nah ans Haus bauen...

  • @thomasmargis9808
    @thomasmargis9808 3 года назад

    Frag mich vor allem, wie sie in dem 30cm Spalt noch Dämmung und Putz auftragen wollen?.. Da kommt doch gar keiner mehr dran...

  • @-Christoph-
    @-Christoph- 3 года назад

    Naja, der Balkon wurde zuerst direkt an die Grundstücksgrenze gebaut. Mir tut die alte Dame sehr leid, aber verbockt hat es schon derjenige der ihre Wohnung ohne Abstand zur Grundstücksgrenze gebaut hatte. Dass der Nachbar es jetzt genauso macht ist natürlich genauso unschön. Leider scheinbar nur Gewinnmaximierung der Eigentümer auf Kosten der Mieter.

  • @trefferbild
    @trefferbild 3 года назад

    Wie ist das eigentlich weiter gegangen?

  • @NebucadLaVey
    @NebucadLaVey 4 месяца назад

    Der Hauseigentümer hat hier gepennt. Der hätte die Möglichkeit gehabt Einspruch gegen die Baupläne zu machen. Immerhin ist das ein nachweislicher finanzieller Nachteil, wenn bei vorhandenen Wohnungen mit Tageslicht plötzlich daraus Kellerapparments werden.

  • @proislam-co6pg
    @proislam-co6pg 4 месяца назад

    hahaha, weil man selber als Erster auf die Grenze gebaut hat, darf der Nachbar sein Grundstück jetzt nicht mehr nutzen, weil er die Abstandsfläche freihalten muss, die man selber auf dem eigenen Grundstück hätte einhalten müssen.
    Der soll doch bauen wo der Pfeffer wächst. Sein Grundstück gehört jetzt mir, damit ich genug Frischluft habe.

  • @WolfgangR-yf4gt
    @WolfgangR-yf4gt Год назад

    Sie bekommt Sonne aber keine Luft 0o ?

  • @niknik1943
    @niknik1943 3 года назад +1

    Arme betagtes Paar. Schade dass man irgendwie nichts dagegen machen kann

  • @olipeeeeee
    @olipeeeeee 3 года назад +1

    ich kann mir nicht vorstellen, das dies mit dem deutschen Brandschutz vereinbar ist. Ich denke hier liegt ein Genehmigungsfehler vor.

    • @R0cc0Naut
      @R0cc0Naut 3 года назад +2

      Vermute ich auch, aber ich vermute eher dass der Balkon nicht dort ist wo er sein sollte. Bei Grenzbebauung ist ein Balkon schon Recht ungewöhnlich.

  • @jogi0304
    @jogi0304 3 года назад

    Na ob da so alle Brandschutz-Vorschriften und deren Abstände eingehalten wurden 🤔 sollte man vielleicht mal einen von der Feuerwehr drüber schauen lassen der sich im Bereich vorbeugender Brandschutz oder Brandschauen aus kennt 🤔😜

  • @monasteinhaus519
    @monasteinhaus519 3 года назад

    Vom Bauherr neue Wohnung mit schönem Balkon suchen und finanzieren lassen, ausserdem wäre von denen die es genehmigt haben noch eine Entschädigung drin!

  • @mompermagentreu1434
    @mompermagentreu1434 3 года назад

    Wenn dieses neue Bauteil eine Garage ist, dann ist das leider sogar zulässig. Das Amt prüft sowas nicht. Wenn der Nachbar nicht fristgerecht Einspruch erhebt, passiert da natürlich nix. Dass das aus den Plänen nicht ersichtlich ist, kann ich mir nicht vorstellen. Es sei denn man hat die betreffenden Pläne nicht rausgegeben was der einzige Angriffspunkt wäre.

  • @mary_syl
    @mary_syl Месяц назад

    Keine Abstandsvorschriften, waaaaas?? 😂

  • @patrick4247
    @patrick4247 4 месяца назад

    Die arme Oma bekommt wieder DDR Flashbacks

  • @funtal9611
    @funtal9611 2 года назад

    Im Sommer ist es bestimmt schön kühl. Aber jemanden einfach so den Balkon nehmen ist unverschämt und nicht verständlich

  • @betterkrissylife
    @betterkrissylife 3 года назад

    Hä gibt doch rechtliche Grundstücksbegrenzungen, kein plan wie es richtig heißt ...aber was da von Bonn über NRW gesagt wird das da nix vorgegeben ist, kann ich mir nicht vorstellen 🤔 der nachbar meiner Eltern durfte nicht mal an unserer Gartenmauer eine Wand stellen 🤷‍♀️ das kann ich mir nicht vorstellen, dass der Beitrag kein Fake ist 🤨

  • @ausgewandert1
    @ausgewandert1 Год назад

    wenn alles zu ist kann auch die sonne nicht drauf scheinen