Aus bisher unbekannten Gründen wurden in der ersten Version dieses Videos alle geschriebenen Texte nicht veröffentlicht. Ich habe alle neu verfasst und das Video noch einmal hochgeladen. Dieses Mal hat es funktioniert.
In der Schweiz gibt es im Gesetz keine Angaben zum Mindestabstand beim Überholen von Velos. Es heisst lediglich, dass «genügend Abstand» vorhanden sein soll. Nach meiner Erfahrung (als Radfahrer) heisst genügend: Wenn es nicht knallt, hat es gereicht …
Stimmt, in der Schweiz ist dazu die Rechtsprechung ziemlich schwammig. Als Faustregel sind 1 bis 1,5 m seitlicher Abstand zu einem Velo in der Mehrheit der Fälle angemessen. Das Bundesgericht hat sich damit auch schon öfters beschäftigt. Die Aussage, wenn es nicht knallt, hat es gereicht, finde ich unpassend.
Aus bisher unbekannten Gründen wurden in der ersten Version dieses Videos alle geschriebenen Texte nicht veröffentlicht. Ich habe alle neu verfasst und das Video noch einmal hochgeladen. Dieses Mal hat es funktioniert.
Erreichen wir die 1000 dieses Jahr noch? Dank an Alle
In der Schweiz gibt es im Gesetz keine Angaben zum Mindestabstand beim Überholen von Velos. Es heisst lediglich, dass «genügend Abstand» vorhanden sein soll. Nach meiner Erfahrung (als Radfahrer) heisst genügend: Wenn es nicht knallt, hat es gereicht …
Stimmt, in der Schweiz ist dazu die Rechtsprechung ziemlich schwammig. Als Faustregel sind 1 bis 1,5 m seitlicher Abstand zu einem Velo in der Mehrheit der Fälle angemessen. Das Bundesgericht hat sich damit auch schon öfters beschäftigt. Die Aussage, wenn es nicht knallt, hat es gereicht, finde ich unpassend.