Von der Polizei vorgeladen - was muss und was kann ich tun? | Recht? Logisch!

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  • Опубликовано: 4 янв 2025

Комментарии • 8

  • @baureihe218freak2
    @baureihe218freak2 2 года назад +1

    Kann es auch vorkommen, dass die Polizei eine Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft, also nicht von sich selbst aus durchführt? Wenn ja, muss man dann zur Polizei gehen oder nicht?

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад +3

      Ja. Das ist möglich. Es kann auch zu Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts kommen. Es besteht dann eine Erscheinungspflicht. Gemäß § 163 a StPO ist der Beschuldigte z.B. verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

    • @baureihe218freak2
      @baureihe218freak2 2 года назад

      @@ADAC Gut danke, aber kann es auch sein, dass man bei der Polizei selbst erscheinen und von Polizeibeamten vernommen werden soll, dies aber nicht auf Veranlassung der Polizei selbst, sondern im Auftrag von Staatsanwalt und Gericht? Muss man dann hingehen?

    • @ADAC
      @ADAC  2 года назад

      Ja. Die Staatsanwaltschaft kann grundsätzlich die Ermittlungen entweder selbst vornehmen oder auch durch die Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen. Sobald die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht und nicht bloß von der Polizei ausgehen, besteht Erscheinungspflicht.

  • @OberIusche
    @OberIusche 25 дней назад

    Ja, aber bitte: Folge leisten.