FAQ zum Schwerpunktbereich im Jurastudium

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  • Опубликовано: 29 ноя 2024

Комментарии • 55

  • @NK7YT
    @NK7YT 4 года назад +24

    Sehr Geehrter Herr Fervers,
    Ich hoffe dass die Videos auch nach der Coronazeit weiterhin von ihnen hier veröffentlicht werden. Sie helfen ungemein beim Studium, selbst für fortgeschrittene Studenten.
    Ich bedanke mich vielmals.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +4

      Ganz herzlichen Dank an Sie für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Ich freu mich sehr, dass Ihnen die Videos so gut gefallen! Zumindest im kommenden Wintersemester werde ich den Kanal schon mal sicher weiter betreiben und versuchen, Inhalte sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene auszusuchen. Herzliche Grüße!!

  • @thornywallflower369
    @thornywallflower369 4 года назад +7

    Herr Fervers Sie retten uns mal wieder! Vielen Dank :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +1

      Vielen Dank an Sie für Ihren Kommentar! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat :)

  • @lennyhallqvist
    @lennyhallqvist 2 года назад +3

    Ich glaube das entscheidende Argument dafür, den Schwerpunkt nach den Examen zu machen, ist für viele Jurastudenten, dass die ja notenentscheidenen Klausuren des Schwerpunktsbereichs sowie das Seminar kaum parallel zu den großen Übungen im 5. Semester gut bewerkstelligt werden können, sofern man jetzt nicht ein Überflieger ist. Die meisten bauen im Laufe des Grundstudiums automatisch Lücken auf, selbst wenn sie immer fleißig nacharbeiteten, und das Niveau ist oft um ein Vielfaches höher als im Grundstudium. Mir erschließt angesichts des enormen Zeitpensums beim besten Willen nicht, wie der durchschnittliche Student da parallel den Schwerpunkt machen soll. Aber das basiert eben auf Hirngespinste der Politiker, deren Weg, aus bestem Elternhaus kommend, immer schon zum Prädikatsexamen geebnet war. Nach dem Motto „Nach mir die Sintflut“ oder „Friss oder stirb!“.

  • @iuscommutativa6925
    @iuscommutativa6925 3 года назад +5

    Ich binge gerade all Ihre Videos durch, ganz ganz großes Lob und vor allem großen Dank dafür! Die sind alle wirklich enorm hilfreich und motivierend. Was Arni in der Bodybuilder-Szene ist, sind Sie gerade für mich in der Juristerei :D
    Wie ist Ihre Einschätzung bezüglich der Uni-Wahl für Jura eigentlich? Werden Studenten aus Bayern eher bevorzugt als jene aus RLP, Bremen oder Hamburg (UHH)?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад +1

      Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich riesig, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Und den Vergleich mir Arni muss ich mir merken ;)
      Zu Ihrer Frage: Nach meiner Einschätzung spielt es in der Regel keine Rolle, von welcher Uni der Abschluss kommt. Zwar hält sich in NRW natürlich hartnäckig das Gerücht, es sei dort besonders schwer, in Bayern glaubt man, es sei dort am schwersten, usw. Dass viele das glauben (wollen), ist auch naheliegend, denn damit wird ja automatisch die eigene Note aufgewertet. Und man kann natürlich auch nicht ausschließen, dass es mal einen Arbeitgeber gibt, der Leute mit Examen "aus seinem Stall" bevorzugt. Wenn man aber mal verschiedene Juristen mit verschiedenen Examina aus verschiedenen Bundesländern kennengelernt hat (und das ist bei Arbeitgebern idR der Fall), dann weiß man, dass an diesen Gerüchten nichts dran ist. Deshalb: Wo immer Sie studieren, machen Sie sich deshalb keine Sorgen. Sie sind als bayrischer Jurist in Berlin willkommen und auch als Hamburger Absolvent in BaWü :)

    • @iuscommutativa6925
      @iuscommutativa6925 3 года назад +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Erstmal vielen Dank für die liebe Antwort!
      Es ist aber auch wirklich so ein guter Zufall. Kaum habe ich Sie entdeckt, schreibe ich eine Hausarbeit im Sachenrecht zur forderungsentkleideten Hypothek. Selbstverständlich direkt Ihren Beitrag aus der JA 2019 mit eingebracht, der sehr sehr hilfreich war.
      Bin hier schon teilweise sehr hart im Groupie-Dasein, aber zurecht, wie ich finde! :D

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад

      Das freut mich sehr, vielen Dank :) Rein interessehalber: Darf ich fragen, wo Sie studieren?

    • @iuscommutativa6925
      @iuscommutativa6925 3 года назад +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Ein Semester in Bayreuth und aus persönlichen Gründen dann der Wechsel nach Bremen :-) Aber ein wirklich unverdient schlechter Ruf meiner Meinung nach

  • @gallonero6228
    @gallonero6228 4 года назад +2

    Echt gutes Video, vielen Dank! 💪🏼💪🏼💪🏼
    Kleiner, wirklich minimaler nicht-inhaltlicher Kritikpunkt: Stell die Kamera so ein, dass du genau in der Mitte und mehr zu sehen bist! :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +3

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Herzlichen Dank auch für Ihre Anregung; insbesondere freu ich mich darüber, dass Sie mehr von mir auf dem Bild sehen wollen :D Spaß beiseite: Eine nahe/entfernte Positionierung hat natürlich unterschiedliche Vor- bzw. Nachteile. In diesem konkreten Fall ist meine Positionierung vor allem aus technischen und räumlichen Gründen erfolgt ;) Herzliche Grüße!!

  • @LL-oo3gp
    @LL-oo3gp 3 года назад +2

    Herzlichen Dank!

  • @opi123
    @opi123 2 года назад +2

    Zuallererst einmal vielen Dank für Ihr Video!
    Ich würde mich noch fragen, wann Sie empfehlen würden bzw wann es üblicherweise so gehandhabt wird, dass man mit dem Schwerpunkt beginnt, sofern man sich für den "konventionellen Weg" entscheidet? Zum 5. Semester parallel zu den VÜs im Strafrecht und Öffentlichen Recht oder dann doch eher ab dem 6. Semester?
    Vielen Dank schon einmal im Voraus!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  2 года назад +1

      Vielen Dank, ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Wann Sie den Schwerpunkt in der „konventionellen Spur" machen, hängt ganz von Ihnen und Ihrer Prüfungsordnung ab. Ich persönlich habe im vierten Semester, als ich alle „kleinen Scheine" hatte, damit angefangen. Allerdings musste ich damals einen sehr umfangreichen Schwerpunkt absolvieren (Seminararbeit mit 70.000 Zeichen, eine fünfstündige Aufsichtsarbeit und vier weitere zweistündige Klausuren), sodass ich schnell so viele Brocken wie möglich loswerden wollte. Und das mag man anders sehen bzw. anders machen, wenn der Schwerpunkt nur zwei Aufgabenstellungen umfasst. Letztlich ist das Ganze eine Abwägung: Man will einerseits nicht zu „grün hinter den Ohren sein", wenn man in SPB-Klausuren reingeht, weil diese ja - zumindest in der Theorie - zum Examen zählen. Andererseits sollte man den SPB auch nicht zu nah an das Examen legen. Denn das Examen ist natürlich viel viel wichtiger und da sollte man nicht mit Nebenkriegsschauplätzen beschäftigt sein. Herzliche Grüße!!

    • @opi123
      @opi123 2 года назад +2

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Danke für die schnelle und ausführliche Rückmeldung!
      Beste Grüße

  • @jakobweinmueller1266
    @jakobweinmueller1266 4 года назад +2

    Meiner Kenntnis der einschlägigen Statistiken der Schwerpunktbereiche an der LMU sind die Unterschiede - entgegen dem Ruf bestimmter Schwerpunkte - relativ gering. Der Durchschnitt aller Schwerpunkte liegt bei recht genau 9 Punkten; kein Schwerpunkt weicht davon mehr als ein Notenpunkt ab.

  • @baronwurst6451
    @baronwurst6451 4 года назад +3

    6./7. Semester Schwerpunkt, währenddessen Übungsklausuren schreiben, 8./9. dann kommerzielles Rep

  • @juramagnusmagnuss8580
    @juramagnusmagnuss8580 2 года назад +2

    Hallo Herr Matthias Fervers,

    Mir ist gerade noch eine Frage eingefallen:

    Die Universitätsprüfung besteht ja zu 50 % aus der studienbegleitenden Prüfung(Seminar, Vortrag) und der studienabschließenden Prüfung (Klausur),
    wenn man nun in dem Seminar 8 Punkte hat und die Klausur nicht besteht, so müsste die Universitätsprüfung ja bestanden sein, oder besteht hierbei ein Missverständnis meinerseits?

    Laut Prüfungsordnung besagt § 48, dass die Prüfungsgesamtnote "ausreichend (4,0 oder besser)" sein muss. Muss ich das jetzt so verstehen, dass in der Klausur an sich auch mindestens 4 Punkte erreicht werden müssen
    oder heißt es, dass ich die Klausur auch mit 0 Punkten ablegen kann, wenn das Seminar in Verrechnung mit der Klausur 4 Punkte ergibt?

    Ich bin Ihnen für eine Antwort wirklich dankbar und wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr.

    Viele Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  2 года назад +2

      Ich lese § 48 der Studien- und Prüfungsordnung zwar ebenso wie Sie. Denn es wird ja unterschieden zwischen den Teilprüfungen und der Prüfungsgesamtnote, sodass m.E. nicht zwingend in beiden Teilprüfungen die Note "ausreichend" erreicht werden muss. Gleichwohl würde ich Ihnen empfehlen, zur Sicherheit nochmals beim Prüfungsamt nachzufragen.
      Herzliche Grüße und auch Ihnen einen guten Rutsch!

    • @juramagnusmagnuss8580
      @juramagnusmagnuss8580 2 года назад +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Ich habe mich beim Prüfungsamt erkundigt und wir hatten den § 48 Prüfungsordnung richtig interpretiert. Es reicht, wenn im Schnitt beide zusammen 4 Punkte ergeben. Also Seminararbeit 8 Punkte und Klausur 0 Punkte reicht zum bestehen der universitären Prüfung. Dankeschön und eine tolle restliche Woche.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  2 года назад +2

      @@juramagnusmagnuss8580 Vielen Dank, das wünsch ich Ihnen auch!!

  • @huan2524
    @huan2524 4 года назад +2

    Vorschlag für ein Video: Wie man sich auf das 2. Staatsexamen vorbereitet. Ich bin sehr an Ihrer Perspektive angesichts Ihres Lebenslaufs (:D) interessiert. Im Internet begegnet man einer unfassbaren Weltuntergangsstimmung. Das zweite Staatsexamen sei viel schwieriger. Man werde nur ausgebeutet im Ref und wer 14 Punkte in ersten hatte lande gern mal bei 4 Pkten. Grundsätzlich halbiere sich die Note bei nicht wenigen. Mich würde es freuen mal etwas Konstruktives zu diesem Thema zu erfahren.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +2

      Vielen Dank für Ihr Kommentar und Ihren Vorschlag! Auch wenn es vielleicht noch ein bisschen dauern wird, nehme ich ein Video mit Tipps zum Referendariat gerne mal in Angriff. Was die Behandlung dieser Thematik ein bisschen erschwert, ist die Tatsache, dass der Ablauf des Referendariats in den einzelnen Bundesländern unterschiedlicher ist als das Jurastudium.
      Ein Spoiler vorab: Lassen Sie sich nicht von solchen Horrorszenarien verrückt machen. Wenn "von 14 Punkten auf 4 Punkte" der typische Geschehensablauf wäre, dann müsste der Notenschnitt im Zweiten Staatsexamen ja bei ungefähr -4 Punkten liegen ;) Natürlich gibt es solche Einzelfälle, aber bei den allermeisten ist die Divergenz - wenig überraschend - bei weitem nicht so groß. Dass solche Einzelfälle in der Diskussion einen derart breiten Raum einnehmen, liegt wohl einfach (mal wieder) daran, dass man über ganz gewöhnliche Verläufe viel weniger spricht als über die große Sensation.

  • @yudiezhui
    @yudiezhui 4 года назад +1

    Goldener Wert! Für mich wäre besser, SP vor Examen zu erledigen. Damit hätte ich eine Sache hinter mich. Außerdem gibt es für SP noch eine höchste Semesterbegrenzung, wenn ich mich richtig erinnere. Ansonsten ist interessant zu wissen, wie die Herausforderungen aus unterschiedlichen Bundesländern aussehen. Dazu ist man wirklich motiviert. Es ist mir gerade eingefallen, während meines Schwerpunktseminars habe ich einen Haufen Rechtsprechungen (sogar viele EuGH-Urteile) gelesen, obwohl ich damals überhaupt keine Ahnung habe. Während der Exmensvorbereitung sind auch soviele Rspr. zitiert. Ich weiß nicht, wer wirklich die Fußnote nachrecheriert, zumal sind die Rspr. auch nicht kurz. Aber Rspr. sind auch für uns unvermeidbar. Vielleich könnten Sie mal kurz erzählen, wie man mit der Rspr. umgehen bzw. wie man eine Rspr. schnell lesen kann, herzlichen danke !

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +7

      Vielen Dank für Ihr Kompliment und vielen Dank, dass Sie Ihre Erfahrungen geteilt haben! Vielleicht produzier ich bei Gelegenheit mal ein Video dazu, wie man am effektivsten ein BGH-Urteil liest?

    • @yudiezhui
      @yudiezhui 4 года назад +2

      Sehr gern! BGH-Entscheidungen werde. ab 1. Semester von Professoren in PPT zitiert, es ist einfach tägliches Brot. Ich bin gespannt, wie ein Profi eine Entscheidung liest.

  • @jokerrrr2313
    @jokerrrr2313 4 года назад +1

    Würden Sie es empfehlen die Promotion nach dem 1. Stex. unmittelbar anzuschließen und das 2.Stex. erst nach dem Abschluss dieser?
    Beste Grüße, super Video!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +2

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Das Thema „Promotion nach dem Ersten oder Zweiten“ ist wahrscheinlich genug Stoff für ein eigenes Video ;) Ich selbst habe zwischen beiden Examina promoviert und würde es immer wieder so machen; allerdings hat auch eine Promotion nach dem Zweiten klare Vorteile, vor allem wird die Doktorarbeit idR besser :) Letztlich würde ich auch hier nach Interesse entscheiden: Wenn Sie nach dem Ersten Lust drauf haben, dann sollten Sie nicht zögern. Herzliche Grüße!!

    • @jokerrrr2313
      @jokerrrr2313 4 года назад +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die schnelle Antwort! Fühle mich geehrt, studiere (leider?) nicht an der LMU. Umkehrschluss: Wird dann das 2. Examen besser durch eine Promotion?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +4

      Joker Tatsächlich vermuten viele das Gegenteil. Häufig wird von einer Promotion zwischen beiden Examina abgeraten, weil man dadurch „rauskommen“ und viel vergessen kann. Richtig ist, dass man sich im Rahmen einer Dissertation mit einem sehr speziellen Thema befasst und deshalb nicht ohne weiteres den Pflichtfachstoff wiederholt. Letztlich kommt es mE ein bisschen darauf an, was man neben der Diss macht. Wenn man an einem LS arbeitet und in verschiedenen Rechtsgebieten Arbeitsgemeinschaften hält, dann kann man sich dadurch sogar erheblich verbessern. Wenn man sich dagegen ausschließlich mit der Diss beschäftigt, dann besteht die Gefahr des Vergessens schon.

    • @jokerrrr2313
      @jokerrrr2313 4 года назад +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Sehr interessanter Ansatz. Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Antwort und wünsche noch einen schönen Tag. Vielen Dank!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  4 года назад +2

      @@jokerrrr2313 Nichts zu danken & auch Ihnen einen schönen Tag!!

  • @hammadsaido6962
    @hammadsaido6962 3 года назад +1

    Sind Sie eigentlich schon Anwalt? Herzliche Grüße ♥️

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад +4

      Ich habe 2013 mein Zweites Staatsexamen geschrieben und hätte ab da eine Anwaltszulassung beantragen können, habe ich mich aber tatsächlich gegen den Anwaltsberuf und für eine Karriere an der Universität entschieden :)

  • @mau1714
    @mau1714 3 года назад

    Guten Tag, wenn man den Schwerpunktbereich erst nach dem Examen machen möchte und das Examen aber nicht schafft, was passiert dann, also kann man dann trotzdem noch den Schwerpunkt machen oder dann nicht mehr?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад +1

      Wenn man das Examen tatsächlich endgültig nicht bestanden hat, dann kann man den Schwerpunktbereich nicht mehr machen. Der Schwerpunktbereich ist kein gesonderter berufsqualifizierender Abschluss, sondern nur Teil der Ersten juristischen Prüfung.

    • @mau1714
      @mau1714 3 года назад

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers ach so ok danke, dann hat man nicht so viel Zeit verschwendet, wenn man das Examen dann doch nicht schafft. Ab welchem Semester kann man eigentlich den Schwerpunkt wählen?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад

      Das regeln im Grundsatz die Prüfungsordnungen der einzelnen Universitäten. Im Regelfall beginnt aber nach der Zwischenprüfung mit dem Schwerpunkt, also ca. im vierten Semester.

    • @mau1714
      @mau1714 3 года назад

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers ok danke, ich habe noch eine Frage, und zwar zu einem Fallbeispiel. Wenn ein 5 jähriger Junge zum Bäcker geht um etwas einzukaufen, da die Mutter ihm 10€ gegeben hat und ein Einkaufszettel. Der Junge gibt den Einkaufszettel ab und erhält die Wahre und bezahlt mit den 10€. Die Frage lautet, ist ein wirksames Rechtsgeschäft zustande gekommen.

  • @konstantinreck8263
    @konstantinreck8263 3 года назад

    Als Rechtsanwalt kann man ja einen Fall verlieren, kann man dies als Staatsanwalt auch? Und was passiert wenn man als Rechtsanwalt einen Fall verliert?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад +4

      Einen Fall "verlieren" kann man als Staatsanwalt nicht. Zwar kann es natürlich sein, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht folgt. Aber anders als etwa in den USA ist der Strafprozess in Deutschland kein Parteiprozess. Die Staatsanwaltschaft ist vielmehr eine neutrale Behörde und muss den Angeklagten entlastende Umstände genauso ermitteln wie belastende Umstände. Der Staatsanwalt hat deshalb den Fall auch nicht "verloren", wenn der Angeklagte freigesprochen wird.
      Wenn man als Rechtsanwalt einen Fall verliert, dann kann es natürlich (insbesondere nach einem verlorenen Zivilprozess sein), dass man dem Mandanten auf Schadensersatz haftet. Aber erstens setzt die Anwaltshaftung eine Pflichtverletzung des Anwalts voraus; und ein Rechtsstreit kann natürlich auch verloren gehen, ohne dass der Anwalt etwas falsch gemacht hat. Zweitens muss der Mandant beweisen, dass der Prozess ohne die Pflichtverletzung gewonnen worden wäre; ansonsten ist nämlich regelmäßig kein Schaden eingetreten, für den die Pflichtverletzung ursächlich wäre. Und drittens gibt es - wenn alle Stricke reißen - eine Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte.

    • @konstantinreck8263
      @konstantinreck8263 3 года назад

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers also selbst wenn man als Anwalt daran schuld es, dass der Mandant verloren hat und er es auch beweisen kann, dann hat der Anwalt dafür eine Versicherung oder?

    • @konstantinreck8263
      @konstantinreck8263 3 года назад

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers und noch eine Frage, braucht man eigentlich ein Latinum für das Jurastudium, und wenn nicht, braucht man generell Latein im Jurastudium?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад +1

      @@konstantinreck8263 Fast. Nicht SELBST wenn der Anwalt daran schuld ist und wenn der Mandant die Kausalität der Pflichtverletzung für den Schaden beweisen kann, sondern NUR dann zahlt die Versicherung. Eine Haftpflichtversicherung heißt nicht so, weil sie eine Pflichtversicherung ist, sondern weil sie dann zahlt, wenn den Versicherungsnehmer eine Haftpflicht trifft. Also nur dann, wenn der Anwalt gegenüber dem Mandanten haften muss (und das muss er nur, wenn er etwas falsch gemacht hat und wenn der Mandant die Kausalität beweisen kann), nur dann springt die Haftpflichtversicherung ein.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  3 года назад +1

      @@konstantinreck8263 Ein Latinum brauchen Sie für das Jurastudium nicht. Das Fach Latein kann vielleicht insofern hilfreich sein, als auch Latein ein sehr analytisches Fach ist und von seiner Arbeitsweise der juristischen Arbeitsweise teilweise ähnlich ist. Lateinische Sprachkenntnisse brauchen Sie aber nicht. Zwar kommt man immer wieder mit lateinischen Floskeln in Berührung wie "pacta sunt servanda". Aber das meistern Sie auch ohne Latinum.