Wäre eine super Lösung, der ich jetzt, nach einer 9. Woche im Krankenstand nach einem Arbeitsunfall mit zunächst nur 2 Stunden täglich gerne nachgegangen wäre. Leider aber macht mir mein österreichischer Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung, dort ist eine Stundenreduzierung um höchstens 50% möglich (wären gleich 20 Wochenstunden!), als so genanntes "Fit2Work" Programm. Bin Grenzgänger, werde sehen wie es nun weiter geht, der Wille ist da, aber noch kein solcher Weg. Aber danke sehr für diese detailgetreue Erklärung 👍
@willsagen1886, das ist schade - wir drücken Dir die Daumen für eine gute Genesung und hoffen, dass Ihr einen Weg findet, wie Du Deine Arbeit schrittweise wieder aufnehmen kannst. Herzliche Grüße
Ich bin in einer stufenweisen Wiedereingliederung nach einer längeren Erkrankung des ISG. Jetzt habe ich seit gestern eine Bindehautentzündung und kann sicher nicht arbeiten morgen. Wie geht das dann weiter? Es ist ja eine zusätzliche andere Erkrankung.
Wir haben jetzt den einen Fall ,wo ein Mitarbeiter fast 1,5 Jahre AU ist und wollte auf Rat seines Arztes eine stufenweise Wiedereingliederung mit anfangs 3 Stunden starten und stufenweise auf 8 Std hochgehen .in einem BEM Gespräch wurde in Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter , BEM beauftragte und ein Betriebsratsmitglied Vorschläge ausgearbeitet wo der Mitarbeiter überall im Betrieb in Einsatz kommen könnte . Bei Antrag auf Stufenweise Wiedereingliederung wurde der Antrag mit Bemerkung unter 6 Stunden geht da gar nichts vom Abteilungsleiter abgelehnt,ohne die infrage kommenden anderen Bereiche zu berücksichtigen. Kann der Abteilungsleiter das ohne Zustimmung des Betriebsrats bestimmen und ablehnen ? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Hallo @tarkancolak472, im Rahmen des Hamburger Modells und der dort vorgesehenen Widereingliederung erbringt der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung. Es ist eine Arbeitserprobung. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter langsam an die Belastung seines normalen Arbeitsplatzes herangeführt werden soll. Welche Belastung dem betroffenen Mitarbeitenden zumutbar ist, muss der behandelnde Arzt und nicht der direkte Vorgesetzte entscheiden. Der behandelnde Arzt kann am besten entscheiden, in welchem Umfang die Arbeitserprobung beginnen und in welchen Schritten die Arbeitsbelastung erhöht werden soll. Im Zweifel hat der Arzt dies ja auch mit seinem Patienten, dem Mitarbeitenden, vorbesprochen. Es ist natürlich problematisch, wenn der direkte Vorgesetzt bereits zu Beginn des BEMs massiven Druck zu Lasten des Mitarbeiters aufbaut. Hier wäre zu überlegen, ob man den direkten Vorgesetzten aus dem BEM-Verfahren komplett entfernt und die Personalabteilung aufgefordert wird, einen Mitarbeiter der Personalabteilung abzustellen, das BEM von Seiten des Arbeitgebers zu begleiten. Der direkte Vorgesetzte wäre dann nur noch durch das BEM-Team in den Prozess hinsichtlich möglicherweise zu treffender Entscheidungen mit einzubeziehen. Grundsätzlich besteht auf Seiten des Arbeitgebers die Verpflichtung, die Interessen des Mitarbeiters zu wahren. Gegen dieses Gebot würde der Arbeitgeber verstoßen, wenn er das nicht beachtet. Der Betriebsrat hat im Rahmen des BEM allerdings kaum die Möglichkeit hier lenkend einzugreifen. Der Mitarbeiter könnte sich aber gemäß § 85 BetrVG über das Verhalten des direkten Vorgesetzten beschweren. Hier hätte der Betriebsrat dann sogar die Möglichkeit im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens eine Klärung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen (vgl. § 85 Abs. 2 BetrVG). Herzliche Grüße
Hallo @cinegothika9244, danke für die Frage: Eine rechtliche Einschränkung bzgl. der Einsätze an Feiertagen ist uns nicht bekannt und wir haben dazu auch keine einschlägige Rechtsprechung gefunden. Da die stufenweise Wiedereingliederung einer Erprobung der Arbeitsbelastung dienen soll, spricht nichts gegen eine Beschäftigung am Feiertag, wenn ansonsten auch an Feiertagen gearbeitet wird. Leider wird es jedoch für die Arbeit am Feiertag keinen Gehaltszuschlag wie sonst geben, da der betroffene Mitarbeiter ja Krankengeld bezieht. Und, auch wichtig: Der Kollege oder die Kollegin, die im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung an einem Feiertag arbeitet, ersetzt keinen regulär arbeiteten Mitarbeiter, sondern arbeitet ZUSÄTZLICH zu den Kollegen, die im Dienstplan vorgesehen sind. Herzliche Grüße
Die stufenweise Wiedereingliederung wird vom Arzt vorgeschlagen. Wer privat versichert ist, bekommt allerdings häufig während der Maßnahme kein Krankentagegeld mehr bezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen - am besten einmal bei der Versicherung nachfragen oder in den Konditionen nachschauen. Herzliche Grüße
Toll für den Arbeitgeber. Er bekommt Leistung, ohne dafür zu bezahlen. Gleichzeitig wird der Krankengeldanspruch von 78 Wochen Zug um Zug abgebaut, obwohl der Arbeitnehmer arbeitet. 😅
Ziel der Stufenweise Wiedereingliederung ist es, dem Arbeitnehmer die Rückkehr in den Job zu erleichtern: Statt von 0 auf 100 geht es schrittweise zurück in die Arbeit. Tatsächlich ist die Erfolgsquote bei diesem Modell sehr hoch. Herzliche Grüße
@@ifbseminar Das ist der Vorwand, korrekt. 😀 Unterschwellig wird dann in den BEMs signalisiert, dass sonst eine Kündigung drohen könnte, dann macht der Arbeitnehmer auch ganz schnell mit und bietet es vielleicht sogar noch selbst an, dann kann man sagen er habe es ja selbst angeboten. 😀 Perfekt insziniert mit guter Absicht, garantiert. 😃
Bei einem BEM wird oft eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbart. Ich denke, deswegen wird das gerne mal verwechselt. Ein Kollege hatte die stufenweise Wiedereingliederung, aber diese wurde vom AG abgebrochen. Es hätte nicht geholfen, gab keinen Fortschritt. Der Kollege ist noch im Arbeitsverhältnis, aber war schon lange nicht mehr anwesend. Viel weiss ich nicht, aber er hat Probleme mit der Krankenkasse, da diese die allgemeine Arbeitsfähigkeit anzweifelt.
Hallo @mr.kraebs, das ist natürlich schade. Generell ist die stufenweise Wiedereingliederung aber unter den erfolgversprechendsten BEM-Maßnahmen. Herzliche Grüße
Und was tut man wenn der Wiedereingliederungsplan des Arztes vom Arbeitgeber mit einem "Nein." quittiert wurde? Rücksprache mit der Krankenkasse hat ergeben: Ihr Arzt hat gesagt, dass sie ab Datum X wieder für X Stunden arbeitsfähig sind, also gehen sie genauso wie im WE-Plan angegeben hin. Macht natürlich auch psychisch was mit einem, wenn man sich dort im Betrieb dann "unerwünscht aufhält"...
Das waren sehr klare verständlich nachvollziehbare Aussagen. Vielen Dank dafür!
Wäre eine super Lösung, der ich jetzt, nach einer 9. Woche im Krankenstand nach einem Arbeitsunfall mit zunächst nur 2 Stunden täglich gerne nachgegangen wäre. Leider aber macht mir mein österreichischer Arbeitgeber einen Strich durch die Rechnung, dort ist eine Stundenreduzierung um höchstens 50% möglich (wären gleich 20 Wochenstunden!), als so genanntes "Fit2Work" Programm. Bin Grenzgänger, werde sehen wie es nun weiter geht, der Wille ist da, aber noch kein solcher Weg.
Aber danke sehr für diese detailgetreue Erklärung 👍
@willsagen1886, das ist schade - wir drücken Dir die Daumen für eine gute Genesung und hoffen, dass Ihr einen Weg findet, wie Du Deine Arbeit schrittweise wieder aufnehmen kannst. Herzliche Grüße
Danke sehr und liebe Grüße zurück!@@ifbseminar
Ich bin in einer stufenweisen Wiedereingliederung nach einer längeren Erkrankung des ISG.
Jetzt habe ich seit gestern eine Bindehautentzündung und kann sicher nicht arbeiten morgen.
Wie geht das dann weiter? Es ist ja eine zusätzliche andere Erkrankung.
Hallo @guidogrebe4944, die Wiedereingliederung kann aus gesundheitlichen Gründen bis zu 7 Tage unterbrochen werden. Wir wünschen Dir gute Besserung!
Wir haben jetzt den einen Fall ,wo ein Mitarbeiter fast 1,5 Jahre AU ist und wollte auf Rat seines Arztes eine stufenweise Wiedereingliederung mit anfangs 3 Stunden starten und stufenweise auf 8 Std hochgehen .in einem BEM Gespräch wurde in Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter , BEM beauftragte und ein Betriebsratsmitglied Vorschläge ausgearbeitet wo der Mitarbeiter überall im Betrieb in Einsatz kommen könnte . Bei Antrag auf Stufenweise Wiedereingliederung wurde der Antrag mit Bemerkung unter 6 Stunden geht da gar nichts vom Abteilungsleiter abgelehnt,ohne die infrage kommenden anderen Bereiche zu berücksichtigen. Kann der Abteilungsleiter das ohne Zustimmung des Betriebsrats bestimmen und ablehnen ?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen
Hallo @tarkancolak472, im Rahmen des Hamburger Modells und der dort vorgesehenen Widereingliederung erbringt der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung. Es ist eine Arbeitserprobung. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter langsam an die Belastung seines normalen Arbeitsplatzes herangeführt werden soll. Welche Belastung dem betroffenen Mitarbeitenden zumutbar ist, muss der behandelnde Arzt und nicht der direkte Vorgesetzte entscheiden. Der behandelnde Arzt kann am besten entscheiden, in welchem Umfang die Arbeitserprobung beginnen und in welchen Schritten die Arbeitsbelastung erhöht werden soll. Im Zweifel hat der Arzt dies ja auch mit seinem Patienten, dem Mitarbeitenden, vorbesprochen.
Es ist natürlich problematisch, wenn der direkte Vorgesetzt bereits zu Beginn des BEMs massiven Druck zu Lasten des Mitarbeiters aufbaut. Hier wäre zu überlegen, ob man den direkten Vorgesetzten aus dem BEM-Verfahren komplett entfernt und die Personalabteilung aufgefordert wird, einen Mitarbeiter der Personalabteilung abzustellen, das BEM von Seiten des Arbeitgebers zu begleiten. Der direkte Vorgesetzte wäre dann nur noch durch das BEM-Team in den Prozess hinsichtlich möglicherweise zu treffender Entscheidungen mit einzubeziehen.
Grundsätzlich besteht auf Seiten des Arbeitgebers die Verpflichtung, die Interessen des Mitarbeiters zu wahren. Gegen dieses Gebot würde der Arbeitgeber verstoßen, wenn er das nicht beachtet.
Der Betriebsrat hat im Rahmen des BEM allerdings kaum die Möglichkeit hier lenkend einzugreifen.
Der Mitarbeiter könnte sich aber gemäß § 85 BetrVG über das Verhalten des direkten Vorgesetzten beschweren. Hier hätte der Betriebsrat dann sogar die Möglichkeit im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens eine Klärung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen (vgl. § 85 Abs. 2 BetrVG).
Herzliche Grüße
Hallo @@ifbseminar vielen lieben dank für die ausführliche Antwort, das bringt uns auf jeden fall weiter und wir bleiben dran . Liebe Grüße
Ist es rechtens an Feiertagen zu arbeiten in der wiedereingliederung? Zb. Als krankenschwester
Hallo @cinegothika9244, danke für die Frage: Eine rechtliche Einschränkung bzgl. der Einsätze an Feiertagen ist uns nicht bekannt und wir haben dazu auch keine einschlägige Rechtsprechung gefunden. Da die stufenweise Wiedereingliederung einer Erprobung der Arbeitsbelastung dienen soll, spricht nichts gegen eine Beschäftigung am Feiertag, wenn ansonsten auch an Feiertagen gearbeitet wird. Leider wird es jedoch für die Arbeit am Feiertag keinen Gehaltszuschlag wie sonst geben, da der betroffene Mitarbeiter ja Krankengeld bezieht. Und, auch wichtig: Der Kollege oder die Kollegin, die im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung an einem Feiertag arbeitet, ersetzt keinen regulär arbeiteten Mitarbeiter, sondern arbeitet ZUSÄTZLICH zu den Kollegen, die im Dienstplan vorgesehen sind. Herzliche Grüße
Wie kann man als privat Krankenversicherter einen stufenweisen Wiedereinstieg bekommen?
Die stufenweise Wiedereingliederung wird vom Arzt vorgeschlagen. Wer privat versichert ist, bekommt allerdings häufig während der Maßnahme kein Krankentagegeld mehr bezahlt. Es gibt jedoch Ausnahmen - am besten einmal bei der Versicherung nachfragen oder in den Konditionen nachschauen. Herzliche Grüße
Toll für den Arbeitgeber. Er bekommt Leistung, ohne dafür zu bezahlen. Gleichzeitig wird der Krankengeldanspruch von 78 Wochen Zug um Zug abgebaut, obwohl der Arbeitnehmer arbeitet. 😅
Ziel der Stufenweise Wiedereingliederung ist es, dem Arbeitnehmer die Rückkehr in den Job zu erleichtern: Statt von 0 auf 100 geht es schrittweise zurück in die Arbeit. Tatsächlich ist die Erfolgsquote bei diesem Modell sehr hoch. Herzliche Grüße
@@ifbseminar Das ist der Vorwand, korrekt. 😀 Unterschwellig wird dann in den BEMs signalisiert, dass sonst eine Kündigung drohen könnte, dann macht der Arbeitnehmer auch ganz schnell mit und bietet es vielleicht sogar noch selbst an, dann kann man sagen er habe es ja selbst angeboten. 😀 Perfekt insziniert mit guter Absicht, garantiert. 😃
Ob man das Modell für sich persönlich sinnvoll findet, kann jeder Betroffene ja selbst entscheiden. Die Maßnahme ist freiwillig. Herzliche Grüße
@@ifbseminar Genau, so freiwillig wie oben geschildert. 😀
Bei einem BEM wird oft eine stufenweise Wiedereingliederung vereinbart. Ich denke, deswegen wird das gerne mal verwechselt.
Ein Kollege hatte die stufenweise Wiedereingliederung, aber diese wurde vom AG abgebrochen. Es hätte nicht geholfen, gab keinen Fortschritt. Der Kollege ist noch im Arbeitsverhältnis, aber war schon lange nicht mehr anwesend. Viel weiss ich nicht, aber er hat Probleme mit der Krankenkasse, da diese die allgemeine Arbeitsfähigkeit anzweifelt.
Hallo @mr.kraebs, das ist natürlich schade. Generell ist die stufenweise Wiedereingliederung aber unter den erfolgversprechendsten BEM-Maßnahmen. Herzliche Grüße
Und was tut man wenn der Wiedereingliederungsplan des Arztes vom Arbeitgeber mit einem "Nein." quittiert wurde?
Rücksprache mit der Krankenkasse hat ergeben: Ihr Arzt hat gesagt, dass sie ab Datum X wieder für X Stunden arbeitsfähig sind, also gehen sie genauso wie im WE-Plan angegeben hin.
Macht natürlich auch psychisch was mit einem, wenn man sich dort im Betrieb dann "unerwünscht aufhält"...