Hinterlegte Handynummer: Kann man sich so vor dem Abschleppen schützen? | ADAC | Recht? Logisch!

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  • Опубликовано: 18 окт 2024

Комментарии • 9

  • @PaulanerKrombacher
    @PaulanerKrombacher Год назад

    Hallo Frau Stamer.
    Hat der ADAC ein Video zu parken gegenüber der Ein / Ausfahrt und die 3m Regelung dazu?

  • @berndadam8703
    @berndadam8703 Год назад

    Das mit dem Zettel mag ja evtuell funktionieren. OT: Besser ist es aber, das Fahrzeug mit einer Parkkralle zu versehen, denke dann kann es nicht so einfach abgeschleppt werden, natürlich nur auf einem legalen Parkplatz. Dann laufen diese Kurzzeitpark und Halteverbote ins leere. Dann werden die Behörden hoffentlich ihre Schilder ein paar Wochen vor einer Baumaßnahme etc. aufstellen.

  • @SGEfan78
    @SGEfan78 Год назад

    Was wir brauchen sind Parkplätze für Handwerker. Pumpe von 80 kg schleppt man nur ungern 2 km quer durch die Innenstadt.

    • @MrEraser13
      @MrEraser13 Год назад

      Ich dachte solche Sachen gibts schon jetzt

  • @fidru
    @fidru 3 года назад +2

    unabhängig von der Gesetzeslage: sowohl Polizei, Ordnungsamt als Abschleppunternehmen wägen in der Praxis nicht ob etwas verhältnismäßig ist.
    das macht vielleicht ein Richter wenn es zum Rechtsstreit gekommen ist.

  • @martinrieger9669
    @martinrieger9669 Год назад

    Man kann auch abgeschleppt werden, wenn man auf Straßenbahnschienen parkt

  • @1IGG
    @1IGG 3 года назад +1

    Gibt gar kein "absolutes" Halteverbot. Nur ein Halteverbot und ein Parkverbot.

    • @ADAC
      @ADAC  3 года назад +3

      Hallo 1IGG, doch, gibt es: Zeichen 283 „Absolutes Halteverbot“ und Zeichen 286 „Eingeschränktes Halteverbot“. Schau hier: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrszeichen/
      VG Heidi vom ADAC Team

    • @MrIndustrializer
      @MrIndustrializer 9 месяцев назад

      @@ADAC "Haltverbot", nicht "Halteverbot".