Wie sieht es aus für Leute, die das Abitur nicht geschafft haben und trotzdem den schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen haben? Dürfen die auch am Fernabi teilnehmen? Und kümmern Sie sich um die Anmeldung für die Schulfremsenpüfung oder muss man sich selbst daran kümmern?
Danke für Deine Frage. Ich habe das Lernzentrum am Killesberg darüber informiert, so dass Du eine Antwort aus erster Hand bekommen kannst. Eventuell helfen Dir auch schon diese Infos der sgd weiter, die sich allerdings auf Hessen beziehen: www.sgd.de/magazin/leben-lernen/ratgeber/schulabschluesse/abitur-wiederholen-was-muss-man-beachten.html
Hallo! Man darf nicht zweimal das Abitur angetreten und abgebrochen haben oder durchgefallen sein. Hier kann man die Voraussetzungen nachlesen: rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Tuebingen/Abteilung_7/Referat_75/_DocumentLibraries/Documents/Infoblatt_Schulfremdenpruefung.pdf Um die Anmeldung beim Regierungspräsidium muss man sich selbst kümmern, weil sie Unterlagen beinhaltet, auf die wir keinen Zugriff haben (Geburtsurkunde, Zeugnisse, Lebenslauf). Wir sammeln die Unterlagen aber ein, checken sie auf Vollständigkeit und geben sie dann ans Regierungspräsidium weiter.
Nur die Abiturklausuren und mündlichen Prüfungen ergeben die Abiturnote. Der Fernlehrgang dient lediglich der Vorbereitung. Das ist bei allen Fernabi-Anbietern und auch allgemein beim externen Nichtschüler-Abitur so.
Wie sieht es aus für Leute, die das Abitur nicht geschafft haben und trotzdem den schulischen Teil der Fachhochschulreife abgeschlossen haben? Dürfen die auch am Fernabi teilnehmen? Und kümmern Sie sich um die Anmeldung für die Schulfremsenpüfung oder muss man sich selbst daran kümmern?
Danke für Deine Frage. Ich habe das Lernzentrum am Killesberg darüber informiert, so dass Du eine Antwort aus erster Hand bekommen kannst. Eventuell helfen Dir auch schon diese Infos der sgd weiter, die sich allerdings auf Hessen beziehen: www.sgd.de/magazin/leben-lernen/ratgeber/schulabschluesse/abitur-wiederholen-was-muss-man-beachten.html
Hallo!
Man darf nicht zweimal das Abitur angetreten und abgebrochen haben oder durchgefallen sein. Hier kann man die Voraussetzungen nachlesen: rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Tuebingen/Abteilung_7/Referat_75/_DocumentLibraries/Documents/Infoblatt_Schulfremdenpruefung.pdf
Um die Anmeldung beim Regierungspräsidium muss man sich selbst kümmern, weil sie Unterlagen beinhaltet, auf die wir keinen Zugriff haben (Geburtsurkunde, Zeugnisse, Lebenslauf). Wir sammeln die Unterlagen aber ein, checken sie auf Vollständigkeit und geben sie dann ans Regierungspräsidium weiter.
Fließen die Klausuren mit in die abiturnote rein ?
Nur die Abiturklausuren und mündlichen Prüfungen ergeben die Abiturnote. Der Fernlehrgang dient lediglich der Vorbereitung. Das ist bei allen Fernabi-Anbietern und auch allgemein beim externen Nichtschüler-Abitur so.