Die Frage ist ja die: Wie viele Unfälle gab und gibt es denn mit Drohnen? Das Problem liegt aber eigentlich woanders. Nämlich in dem tatsächlich gefährlichem Fliegen mit Drohnen auf und um Flugplätzen. Da hat dann die Politik in Europe wegen einigen wenigen unvernünftigen Menschen reagiert.
@@fgr4740 DJI Drohnen fliegen nicht in roten Zonen wie zum Beispiel Flugplätzen. Davon abgesehen könnte man ja auch mit dem Fahrrad eine Autobahn befahren. Trotzdem braucht man dafür keinen Führerschein ...
@@matt_7617 Deiner Antwort nach hast Du mich nicht ganz verstanden. Vor 4 oder 5 Jahren haben ein oder mehre den Flughafen London Heathrow tagelang wegen immer wieder Überfliegens von startenden Flugzeugen lahmgelegt. Darauf hin sind die allgemeinen Flugbeschränkungen erlassen worden!
@@fgr4740 Ja. Doch, ich hab das verstanden, bin aber nicht ganz deiner Ansicht: Das wäre, um im Beispiel zu bleiben, dann eben ein Fahrrad auf der Autobahn. Dann kommt die Polizei und es gibt eine saftige Strafe. Im Wiedeholungsfalle ein Fahrverbot :) Genau so könnte man auch mit denen verfahren, die mit einer Drohne am Flughafen, über Autobahnen etc. fliegen. Das wären dann die wenigen unvernünftigen Piloten unter uns... Aber das hier geht viel zu weit! Da geht es doch nur ums Abkassieren...
Für das Fliegen in ländlicher Umgebung ist meines Erachtens eine Mitgliedschaft bei einem Verein und eines Dachverbandes dringend anzuraten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist sowie vorgeschrieben. Sollte die ländliche Umgebung nicht im eigenen Besitz sein, wird kein Grundstückseigner damit eine Freude haben! Der Irrsinn beginnt dann, wenn jemand (Mensch, Tier, Sache) in Mitleidenschaft gezogen wurde.
Steige da langsam echt nicht mehr durch 😄 Was bringt den jetzt der Kenntnisnachweis von der dmfv 21a Abs. 4, S.3, Nr 3 ? Was darf ich damit noch ? Zählt der als A1 /A3 ? Oder wird der nicht mehr anerkannt?
Hallo Cyros, ja es ist leider ziemlich komplex. Der Modellbau-Kenntnisnachweis wird nicht anerkannt, da sich die rechtlichen Grundlagen ja stark geändert haben. Das Niveau des A1/A3 Nachweises ist aber fast identisch zu dem Modellbau-Kenntnisnachweis, daher ist das Ganze wirklich schnell machbar. Das entsprechende Portal wird wohl im Januar online sein - der Schein hat dann 5 Jahre Gültigkeit.
Also ich hab hier mal reingehört, da ich mir eine Drohne zulegen wollte. Der Vortrag schafft es, einem ohne einfachen Satz mit 20 Nebensätzen ganz klar zu vermitteln, wie es denn um die Neuerungen steht . Eine Tabelle wird kurz eingeblendet und dann geht’s schon wieder weiter mit untermalten und gekonntem Hände Gefuchtel und den verschiedenen Führerschein Wirrungen und Verwicklungen weiter. Vielen Dank, jetzt kenne ich mich endlich genau aus und werde mir morgen sofort alle möglichen Drohnen bestellen - bin begeistert !!! Ein hoch auf unsere Volksvertreter. Wahrscheinlich sind es die gleichen, die die EEG Novelle umgesetzt haben. Apropos Schulungen: Ich bedauere jetzt schon jeden, der sich hier anmeldet.
Hallo Peter, tausend Dank für dein Feedback! Bei den aktuellen Videos haben wir uns bemüht, die Punkte deutlich kürzer und damit klarer zu halten, auch wenn dann natürlich Details verloren gehen. Wir optimieren noch etwas den Sound und geben dem Referenten etwas Valium, dann wird es besser :) ruclips.net/video/HVK_jHaF8z0/видео.html
Da würd ich noch warten! Ich mach nicht jetzt den A2 Schein wenn man dann kurz darauf die Mavic Serie "C1" nachzertifizieren lassen kann. Dann fällt sie in "Open A1" und man hat noch weniger Einschränkungen beim Fliegen. Oder man wartet auf Nachfolgemodelle die bestimmt ein C1 Zertifikat bekommen - die Air 2 liegt jetzt schon deutlich unter 900g und die Mavic 2 mit einem 8g leichteren Akku ebenfalls.
Wieso verbreitet ihr hier Panik unter den Hobbyfliegern? Habt ihr es so nötig, eure Schulungen an den Mann zu bringen? Die genaue Gesetzeslage ist doch auf der Homepage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einsehbar.
Die Info richtet sich nicht nur an Hobbyflieger, wir haben auch sehr viele Handwerks- und Industriekunden. Das hat auch nichts mit Panik zu tun, sondern mit einer Erklärung der ab 2021 kommenden Dinge, wir haben die Regeln nicht gemacht. Hast du ansonsten ein anderes rechtliches Thema, über das wir ein Video erstellen können, um auch den Hobbypiloten einen Mehrwert zu liefern? Auf der Website des BMVI haben wir keine konkreten Infos zu den EU-Lizenzen ab 2021 gefunden, hast du da einen Link für uns?
@@UROBGmbH ihr redet hier im Video von neuen Richtlinien, schmeißt Hobby- und Gewerbeflieger zusammen und fragt dann nach einem Link? In meinen Augen spiegelt das keine Seriosität wieder, sorry.
@@Franc_espunkt Ja wir schmeißen Hobby und gewerblich zusammen, weil es nach der EU Verordnung keinerlei Unterschied gibt und auch der Hobbyflieger im Wohngebiet ab dem 01.01.2021 ab 500g den A2 Nachweis benötigt. Das haben wir uns nicht ausgedacht und das Video erklärt einfach die Fakten. Ansonsten freuen wir uns über Fakten deinerseits, auch nach 15 Jahren Tätigkeit im Drohnenmarkt lernen wir täglich dazu!
Ich bleibe dabei. Viel Lärm um nichts. Für den Hobbypiloten reicht bei Drohnen über 250g der EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein). Dies erwähnt ihr zwar in eurem Promotion-Video bei 3:23 min. geht aber absolut unter!
@@Franc_espunkt Ja, wenn die 150m Abstand zu Wohngebieten eingehalten werden, passt das ja auch wie wir gesagt haben. Wir haben uns in dem Video eher auf diejenigen konzentriert, die auch z.B. als Dachdecker im Stadtgebiet fliegen müssen/wollen. Vielen Dank für deinen Input, werden den Focus bei kommenden Videos besser legen!
Was interessiert mich die eu Ich fliege seit 20 Jahren Hubschrauber und seit ca 10 Jahren quatcopter haftpf ist natürlich vorhanden aber alles andere erkenne ich nicht an
Verstehen wir sehr gut, mehrere unserer Mitarbeiter haben auch über 20 Jahre Erfahrung mit Scale-Helis etc.. Wenn man sich einmal in die Änderungen eingearbeitet hat ist es aber besonders für die "Feldflieger" relativ entspannt. Im Kontext Modellflugverbände gibt es ja auch weitere Ausnahmen, die den Flug ohne relevante Änderungen weiter ermöglichen!
Einer der letzten Sätze des Beitrags hat mir gefallen:"das ist dann ein Haftungsrisiko", ja für was werden wir genötigt eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Soll diese nur dazu dienen, z.B. dem Landwirt die 400cm2 Roggen zu ersetzen?? Wenn ich über eine Stadt fliege und die Drohne herunter fällt, dann sollte die Versicherung greifen. Ich gehe davon aus, dass spätestens im nächsten Jahr es nur noch 2 Szenarien gibt. Die, die professionell fliegen und dafür sämtliche Hürden des Gesetzgeber nehmen, und die anderen die "halblegal" ihre Drohnen betreiben und sich nicht von inkompeteten Politikern vera.. lassen. Ich werde meinen kleinen Drohnenführerschein, den ich noch dazu freiwillig gemacht habe, bis 2024 (Ende der 5 jährigen Gültigkeit) ausreizen und dann dieses schöne Hobby an den Nagel hängen.
Schade, Thema verfehlt. Im Titel heißt es: Rechtslage ab 2021 für die Mavic Serie. Sie haben aber nichts dazu gesagt. Wie ist denn nun die Rechtslage für z. B. eine Bestandsdrohne Mavic 2 Pro?
Sorry, dass es nicht umfassend genug war, wir wollten nur auf die wichtigsten Themen eingehen. Hier ist das neueste Video zur Rechtslage auch der Mavic Pro mit Erklärung der Betriebsverbote: ruclips.net/video/E1W2KBhbY7U/видео.html
Hallo zusammen, irgendwie habe ich was nicht verstanden, wenn ich also den A1 bzw A3 Schein online mache darf ich die Mavic, Mavic Air 2 fliegen oder auch nach 2021 ? Weiß man schon wie teuer die Online Prüfung wird ? Lg
Das ist eine Aufklärung für mich und auch Sinnvoll. Nur verstehe ich nicht, warum ich nach Jahren mit Praxis zur Schule muß und viel Geld bezahlen soll
Jupp, bin schon ausgewandert. Gebe gerade einer 7jährigen Flugunterricht mit der Mavic2 pro, lernt unheimlich schnell, Kinder sind da viel schneller. - Flughöhe hab ich auch gecrackt, gehe ab u zu auf 1000m, könnte auch höher.
@@HelifliegenFi Hahahah - Vollmeise, merk schon du brauchst Regeln. Immer hübsch Sonntag morgen um 4 Uhr vor der roten Ampel stehen bleiben. Scheiss egal, auch wenns ne Stunde rot ist, du bleibst stehen.. - und schön Versicherung für deine Drohne zahlen, ja nicht vergessen - Voll-Spiessbürger !! Ups, ich glaub du fühlst dich gedemütigt, weil du als Drohnenpilot wohl voll der Wichtige in deinem Umfeld bist - und dann gibts da 7 jährige, die können es auch - passt dir wohl nicht du Honk, hast kein Selbstbewußtsein .. und wie gesagt, schön brav Versicherung zahlen... könntest ja da oben in ein Flugzeug rasen und dann sind alle tot, und wer soll das bezahlen ?! - nee hol dir lieber LEGO, ist nicht so gefährlich und ohne Versicherung - DU HONK !!
@@truthkeeper2976 es ist nur eine Frage der Zeit bis Du bei dem Verhalten gesiebte Luft atmest 😉 Du hast ja deine Straftaten hier bereits zugegeben und mit dem richtigen Tipp kann man damit schon mal bei Dir anklopfen. Übrigens mit so einem Voreintrag im Führungszeugnis ist es dann sowieso bald für dich mit jeglichen Sachen in der Luft vorbei ... mach nur weiter so 👍 Das geht schneller als Du denkst... aber dazu fehlt Dir die Weitsicht
@@HelifliegenFi mein Gott, jetzt habe ich ja die totale Angst, jetzt werd ich bestimmt verhaftet. Gibs zu, wenn du dürftest, würdest du es sofort machen.. - du Vollhonk. Haben deine Schneidezähne schonmal die Bekanntschaft mit dem Bordstein gemacht, herr Staatsanwalt ?! - Halt einfach dein Maul, du rennst doch sowieso wie n Hase, wenn jemand dir zu nah kommt.
Guten Abend! Ich habe im August den Online Kenntnisnachweis der Luftverkehrs Ordnung abgelegt und hab da ne Frage: Gilt für mich die Übergangsregelung bis 2023 ? Hab das nicht ganz verstanden. Darf ich ohne Führerschein weiter fliegen bis 2023 ? Fliege im Jahr vielleicht 10q mal mit meiner Mavic Air 2 die ja bekanntlich 570 Gr. Wiegt. Kann man sich die neuen Regeln runterladen? Danke !!!
Hallo, wenn du den "großen" Kenntnisnachweis nach §21d absolviert hast, gilt dieser bis zum 31.12.2021 - bis dahin müsstest du dann ein Upgrade auf den A2 Schein machen, wenn du mit der Air 2 näher als 150m an z.B. Wohn- und Gewerbegebiete fliegen willst. Ansonsten reicht der A1/A3 Schein auch ab 2022 aus. Die Regeln kannst du hier runterladen: u-rob.com/wissensartikel/die_neue_eu_drohnenverordnung/
Hallo.... Danke für das Info video!!! Frage.... Du hast den meisten Teil des Videos eine dji in der Hand, was für Scheinwerfer sind dort oben installiert? VG Daniel
Jupp sorry, das haben wir in den folgenden Video klargestellt - laut aktueller Info müsstest du selbst bei Flug im Stadtgebiet mit der Air 1 keinen EU-Drohnenführerschein machen! Hier mehr Infos: ruclips.net/video/2V1AcAEPMqI/видео.html
Einach losfliegen!!!!Von mir gibts kein Geld!!!!!!Nur das ist es wieder.Leute unterstützt das nicht .....Ich bin gerade beim Führerschein für Fussgänger!!
Ganz toll, somit kann ich es vergessen Luftbilder von Mittelaltermärkten zu machen. Klar über den offenen Markt selbst fliegen war schon immer Tabu (zumindest für mich) aber im Vorfeld wenn nur sie Akteure welche Bescheid wissen dort sind am Rand des Marktgeländes entlang für Luftaufnahmen wird dann auch nicht mehr möglich sein. Oder gelten Personen welche über den Flug und die Aufnahmen informiert sind nicht mehr als unbeteiligte dritte?
Hallo Markus, wenn die Personen explizit in den Drohnenflug eingewiesen sind, gelten sie nicht mehr als unbeteiligt - das wird aber bei deinen Aufnahmen schwierig. Am besten kaufst du dir eine Drohne in der C0 Kategorie (kleiner 250g), dann darfst du sogar über Personen fliegen (Menschenmengen ist aber schwierig)!
@@UROBGmbH Danke für die Antwort, so in der Art hab ich schon was befürchtet. Ich hab mir extra die Mavic gekauft wegen der Hasselblad-kamera, weil ich es auf eine Qualitativ Hochwertige Kamera abgesehen hatte. Das wird die Mini nicht bieten können.
@@Maushausen Das stimmt schon, aber auch nach den neuen Regeln kannst du ja ganz gut mit der Mavic 2 Pro fliegen - schau einfach, dass du z.B. bei einem Markt hinter den Gebäuden/Buden startest um die 50m zu uninvolvierten Personen möglichst einzuhalten. Wenn das Event irgendwo im Stadtgebiet stattfindet, müsstest du sonst leider den A2 Schein machen (den werden wir aber wohl auch bald als günstigen Onlinetest anbieten können).
Hallo, wie ist es denn nun mit der DJI Mini? Was muss ich alles tun um sie 2021 fliegen zu dürfen? Feuerfeste Plakette, Onlineregistrierung, kleiner Kenntnisnachweis und Haftpflichtversicherung extra? Bin ich damit richtig aufgestellt? Viele Grüße
Laut LBA ,muss sich der Betreiber der Mini bzw. auch Drohnen unter 249g ab 2021 registrieren . Dann noch die übliche Versicherung und fertig. Ein Kenntnisnachweis ist laut LBA nicht erforderlich. Aber es ist bestimmt nicht schlecht, wenn man etwas Kenntnis ...nachweisen kann. Schönen Sonntag
Nein, falls keine Nachzertifizierung möglich ist oder du keine Genehmigung in der speziellen Kategorie einholen willst, ist ein Einsatz in der A3 Unterkategorie (also 150m Abstand zu Wohn- Gewerbe und Erholungsgebieten) immer möglich!
wenn ich mich bei Ihnen für die Prüfung anmelde, wird die Prüfung zu einem beliebigen Termin gemacht, oder gibt es vorgeschriebene Termine von Euch... Außerdem würde mich interessieren, wie oft man die Prüfung wiederholen kann... Danke schonmal für die Antwort...
Hallo, bei unserr Onlineschulung/Prüfung gibt es vorgegebene Prüfungstermine, da wir die Prüfung nicht aufzeichnen dürfen. Eine kostenlose Wiederholung ist enthalten, mehr Versuche solltest du im Normalfall aber nicht benötigen :)
Eine Frage hätte ich bezüglich der Eigenerklärung. Theoretisch kann man die Drohne doch auch mit Alufolie abdecken, damit das GPS Signal nicht mehr empfangen werden kann. Würde das für die Eigenerklärung auch ausreichen?
Ja, das hat das LBA auch als Lösung beschrieben - ist nur für Anfänger etwas Risikoreich, da dann auch Coming-Home etc. im Falle eines Fehlers nicht mehr funktioniert...
@@UROBGmbH Klasse die Antwort! Leider etwas zu spät, denn heute hatte ich das Szenario ausprobiert mit meiner Mini2. Leider war zu viel Wind, die Drohne ist regelrecht abgedriftet und war ruckzuck aus meinem Sichtbereich. Hören konnte man sie auch nicht mehr. Ich hab sie dann auf 80 Meter steigen lassen, um einen Kontrast zu den Wolken zu bekommen. Mit einem Fernglas hab ich dann einen Punkt am Himmel entdecken können. Gegen den Wind hat das alles nur auf Stellung Sport geklappt, aber mit 3% Akkuladung hab ich sie vor meinen Füssen landen können. Also auf GPS werde ich zukünftig nicht mehr freiwillig verzichten. Das war ein sehr lehrreicher Tag und auch die Thermik, wenn der Wind unter die Drohne greift und sie nach oben zu schieben versucht. Ist aber alles gutgegangen und mein Baby ist heil heim gekommen. :-)
@@UROBGmbH Trotzdem hat es im nachhinein Spaß gemacht. Ich bekomme nächste Woche mein Riesenbaby und dafür bräuchte ich den A2 Schein. Kommen wir da ins Geschäft?
Habe ich das richtig verstanden, dass man das A2 Fernpilotenzeugnis in jedem Fall braucht? Oder gilt das nur für berufliche Flüge? Ich habe gehört, die Regelung gilt auch für die Schweiz? Stimmt das? Die gehört ja nicht zur EU, ebenso wie GB 🇬🇧 ab 2021?
Hallo max, es wird nicht mehr zwischen privat und gewerblich unterschieden - den A2 Schein brauchst du daher immer, wenn die Drohne über 500g wiegt und du näher als 150m an Wohn, Gewerbegebiete etc. fliegen willst. GB und Schweiz gehört auch dazu, die Regeln werden dort identisch sein bzw. dein A2 Führerschein ist dort gültig!
Da sind gerade ein paar Punkte in Klärung - vermutlich wird Nachtflug erst ab dem 01.01.2022 rechtlich ohne Sondergenehmigung möglich sein. Dazu kommt in den nächsten Tagen ein Video!
@@HenryDresden Ja, als wir das Video erstellt hatten, war die Einführung zum 01.01.22 noch nicht bekannt - es ist leider mit den ganzen Änderungen ein ziemliches Wirrwar...
Moin, wie sieht denn der Fragenkatalog aus, den Sie mit der Bewerbung als anerkannte Stelle beim LBA eingereicht haben? Eine Liste der Fragen reicht vollkommen.
Hallo Günther, der Katalog darf nicht veröffentlicht werden und besteht teilweise auch aus Fragen des LBA. Schau ihn dir als Ausschnitt gerne ab Januar in der A2 Prüfung bei uns an :)
Frage? Gibt es auch neue Drohnen die nicht im 2,4GHZ respektive nicht im 5GHz Bereich arbeiten? Ich denke da an das Frequenzband für Modellflieger usw. Danke
Hallo zusammen ich persönlich fliege FPV Drohnen Abfug Gewicht ca 800 g. Könntet ihr darüber ein separates Video machen bzw mir sagen wo ich mich über diese sehr spezielle Richtung informieren kann.
Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband (DMFV oder DAeC) oder eines von ihm beauftragten Vereins (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Das ist der aktuelle Stand, der sich eben zum 01.01.2021 ändern wird. Die LuftVO wird dafür gerade angepasst und die Änderungen eingearbeitet. Einige Verbote entfallen dann, aber die Grenze für den "großen" Drohnenführerschein sinkt für die meisten Anwender auf 500g statt 2 Kg wie aktuell.
Nein, der Kenntnisnachweis nach 21d (also nicht der Onlinenachweis) kann beim LBA auf den A1/A3 Schein umgeschrieben werden. Ab dem 01.01.2022 würdest du dann den A2 Schein haben müssen, falls du den benötigst (da dann die nationalen Lizenzen verfallen). Wir haben zu diese Thema auch ein extra Video erstellt!
Ihr wiederholt einen Fehler im Video. Bei der neuen EU-Verordnung geht es nicht mehr um das Abfluggewicht, sondern um die höchstzulässige Startmasse (MTOM). Das spielt z. B. bei der Mini eine Rolle, denn deren MTOM liegt wohl über 250 Gramm (weil DJI sagt, sie kann auch den offiziellen Propellerschutz tragen).
@@r2d2michael Auf der Website sind leider noch ein paar Fehler - die EASA sieht das maximale Abfluggewicht (Herstellerangabe) vor - sehr viel Sinn macht das aus unserer Sicht aber auch nicht...
Also Fotojournalist und Luftbildfotograf (mit Luftfahrerscheins für Luftsportgeräte f. bemannten Fallschirmsprung, Drohnenlizenz nach 21d LuftVO und Allgemeinverfügung der Landesluftfahrtbehörde meines Bundeslandes) ändert sich für mich was? Ich brauche den A1+A2 um meine Allgemeinverfügung (für zB Baden-Württemberg ) aufrecht zu erhalten ? (3) In begründeten Fällen kann die zuständige Behörde *Ausnahmen von den Betriebsverboten* nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend.
Moin, wenn du eine bemannte Teil-FCL Lizenz (PPL-A etc) hast, könnte die evtl. weiter genutzt werden - das stimmen wir aber aktuell mit dem LBA ab. Wenn die Allgemeinverfügung nicht widerrufen wird, darf diese bis zum 01.01.2022 gültig sein - spätestens dann wirst du aber wohl den A2 Schein machen müssen (weil auch dann der Kenntnisnachweis nach 21d verfällt).
Hallo Dennis, diese Aufstiegserlaubnisse bzw. Befreiung von Betriebsverboten werden im Normalfall bis zum 31.12.2021 Gültigkeit haben - daher hat man da erstmal keinen Stress. Hier haben wir ein Video dazu erstellt: ruclips.net/video/uJVM6t4nBW0/видео.html
^Wie ist das mit Modelflugzeugen ? Genauer gesagt Segelflieger ? Ich habe dazu fragen zu den maximalen Flughöhen die ja immer über Grund gemessen werden und 100 meter sind da in meinem Fall eigentlich ein Witz denn wenn ich am Hang fliege und ich nur wenige meter vom hang weg fliege befindet sichdas Modell sehr schnell weit über 100 m hoch je nach höhe des Hangs und wie steil dieser abfällt auch schon mal in einigen hundert m über Grund , dann kommt hinzu das die 250 g bei ´fast allen flugmodellen die ich mir selber gebaut habe überschritten werden einzig der Lidl umbau ist deutlich unter 250 g sofern ich keinen Motor montiert habe ! Auch sind die 2Kg sehr schnell überschritten und leider sind Flugplätzte selten da wo ein schöner Hang ist ...
Hallo Gerald, über die Modellflugverbände werden aktuelle Sonderregelungen für das Thema erarbeitet, insbesondere natürlich die Flughöhe. Ob das dann nur auf dem Modellflugplatz oder auch für "Wildflieger" gilt, ist noch nicht ganz klar. Mit der EU Regelung kannst du ja dann sogar bis 25 Kg Abfluggewicht ohne große Auflagen fliegen (wenn du die 150m Abstand zu Wohngebieten etc. einhälst) - also ist es teilweise sogar entspannter als aktuell!
@@UROBGmbH Okay , warten wir mal ab was da kommt . Ist schon verwirrend alles besonders wenn mit Leuten vom Ordnungsamt gesprochen wird . Ich gehöre wohl eher zu den Wildfliegern und nur erste versuche bei neubauten werden auf Flugplätzen gemacht , dort ist ist es einfacher den Bruchteile aufzulesen , falls die Landung etwas hart wird . Abstände zu Gebäuden und Menschen halte ich eh so gut es möglich ist ein . Will ja meine ruhe haben beim fliegen
Werden die Kosten ab 2021 mehr sein? Für hobby und gewerbe bei mir geht es um ein gewerbe mich interessiert welche kosten man jetzt in 2020 hat und welche kosten in 2021? ich habe noch kein führerschein und besitze aktuell die dji mavic 1
Die einzigen zusätzlichen Kosten sind die für den A1/A3 Fühjrerschein (30 EUR) und wenn du auch im Stadtgebiet etc. fliegen willst für den A2 Schein (150-700 EUR). Im Sommer werden aber einige Verbote entfallen, dadurch fallen im gegenzug Kosten für Erlaubnisse teilweise weg!
Ja, da bist du auch ab 2021 entspannt unterwegs. Details zu möglichen Verbotszonen kommen in den nächsten Wochen. Mach aber am besten den A1/A3 Onlinetest, das sieht besser aus, wenn man von der Polizei angehalten wird etc..
@@UROBGmbH Habt ihr berücksichtigt das die Mini 249 Gramm wiegt und an der Mini ein feuerfester Aufkleber angebracht werden muss? Es ist gut möglich das wir dann bei 250 Gramm sind... okay wäre sehr kleinlich wenn man deswegen dann eine Ordnungswidrigkeit ein geht, aber rein theoretisch sieht es aus aus.
Ich kenne mich leider nicht so aus mit Drohnen, daher muss ich jetzt mal nachfragen. Wie verhält es sich mit Drohnen wie der Skydio 2 die voll autonom hinter einem her fliegen sollen um Videos vom Besitzer zu machen? Die ist auch in der Form auch "verboten"? würde ja gern Aufnahmen im Wald beim Radfahren oder am Rheinufer etc machen, das sind doch alles "Sperrzonen" wenn ich das recht verstehe.
Streng genommen müsstest du dann einen "Spotter" haben, der die Drohne überwacht. Rheinufer etc. ist mittlerweile etwas vereinfacht, schau dir mal unser neuestes Video zur Rechtslage von Juni/Juli 2021 an!
Das beste ist, ihr wartet das Jahr 2021 ab! Die Fragen hier führen zu weiteren Fragen. Und wenn die EU-Leute in Brüssel einmal was regeln sollen, ist sowie alles nur mehr komplizert. Da gibt es doch schon lange das Sprichwort: wieso einfach, wenn es kompliziert auch geht. Ich habe voriges Jahr meine Mavic 2 Pro angemeldet und für ein Jahr die Erlaubnis gehabt. Heuer habe ich das wiederholt und habe sie wieder für ein Jahr. Ich darf nicht höher als 150 Meter hoch und nicht weiter als 500 Meter von mir wegfliegen. Dazu kommen die Bestimmungen, die im Schreiben der AustroControll aufgelistet sind. Diese sind einzuhalten. Ab 1.1.2021 muss ich meine Drone auch digital registrieren und darf nochmals was zahlen. Was da genau verlangt wird ist mir noch nicht bekannt.
Und dann bringt DJI ne Mavic Mini 2 die genauso Spielzeug ist wie die 1 auf den Markt statt ne Mini Pro zu bauen die teuerer wär aber mit besserer Kamera aber auch unter 250g. (Und Raw Fotos und LOG Profil, 120fps 4k, Active Track usw. Dafür bräuchte es noch nichtmal mehr sensoren. Einfach nur besseren Sensor und Linse sowie ein paar Restriktionen aus der Software rausholen. Ich denke die wär deutlich lukrativer für DJI.
Der Schein ist der gleiche - das sind zwei Unterkategorien der Offenen EU-Klasse. A1 eher für kleinere Drohnen, aber auch im Stadtgebiet und A3 auch für 25 Kg Drohnen, dann aber mit 150m Abstand zu Wohngebieten etc..
Wichtig wären auch solche Infos. Das A1/A3 EU-Kompetenznachweis ist nur 5 Jahre gültig!!! Danach heißt es wieder Online-Training und die Online-Prüfung ( Kosten? ) und wie ist das Ganze für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 , wie lange ist dieser gültig?
@@MarkusvonRentheFink Also AFAIK müsste es dauerlicht rot links, grün rechts, weiß hinten und weißes Blinklicht oben und unten sein. Plus eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde. Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?
@@TNTlps Das ist ja auch eher für Handwerker etc. gedacht, die im Stadtgebiet fliegen müssen/wollen. Ansonsten reichen ja 30 EUR, wenn man die 150m Abstand hält.
Also heißt ich muss mit meiner Air 2 solange ich 150m Abstand zu Wohngebieten etc halte ab 2021 nur den Kenntnisnachweis machen?? Und ab wann müsste ich dann den a2 Drohnenführerschein machen!?
@@25kmhandovermofa48 das hat eher was mit Dangerous Goods zu tun. Da solltest Du dich vorher unbedingt einlesen und auf die Angaben achten sonst werden die Akkus nicht befördert. www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/dgr-guidance/
@@HelifliegenFi danke für die Infos. Habe es zwar nun gestern ohne Probleme mit der air 2 im Handgepäck geschafft ins Ausland einzureisen, hab jetzt aber trotzdem Angst damit wieder die Heimreise anzutreten,
@@AK-vy3uv Diese Details sind leider noch unklar. Im Wost-Case könnte die Drohne wohl nach Standard-Szenario STS-01 eingesetzt werden, das wird sich alles in den nächsten Monaten in der Praxis klären...
Du müsstest nur eine Registrierung durchführen, ansonsten bist du mit der Mini in der rechtlich entspanntesten Klasse und würdest erst 2023 den Drohnenführerschein benötigen! u-rob.com/wissensartikel/registrierung_betreiber_lba/
A1/A3 brauchst du, auch für die Minis, sobald eine Cam vorhanden ist! Hast du keine Cam dran, darfst du fliegen. 😃 Weiß ist Quatsch aber geht um Datenschutz die man mit dem A1/A3 Kenntnisnachweis erlernt !. Werd mir nur noch Minis zulegen !. Wird warscheinlich weniger diskussionen geben damit als mit ein air Systhem. Problem ist, Autonom darf eh nicht mehr geflogen werden und größere Objekte am Himmel mehr diskussionen!. Obwohl man im Vlog fliegt natürlich!
Ja, wenn du 150m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten etc. einhälst bist du in der entspanntesten Kategorie A3 und kannst ohne große Auflagen fliegen (sorry für die späte Antwort)
Also wenn ich hier die Kommentare lese, gehe ich davon aus, dass 80% einfach hirnlos durch die Gegend fliegen. Das sie damit auch mal ganz schnell ein Luftfahrzeug vom Himmel holen könnten und damit Menschenleben vorsätzlich aufs Spiel setzen versteht und interessiert hier wohl nur ein Bruchteil. Ich bin Berufspilot und fliege auch mit Drohnen umher aber wenn ihr echt glaubt, dass man sich in der Luft sich Vogelfrei benehmen kann, dann sucht euch lieber schnell ein anderes Hobby. Ich hab keinen Bock auf Mid Air Collisions, nur weil man zu Faul zum lernen ist. Etwas Bildung gehört halt dazu und das erspart uns in der Luftfahrt viel Ärger! Auch in der Luft gibts Regeln... genau wie auf der Strasse! Komisch, da motzt hier keiner, dass der Führerschein nur geldmacherrei ist. Aber beim "Drohnen-Führerschein" schon. Finde den Fehler ;-)
Du sprichst uns aus der Seele (einige Trainer von uns haben zumindest eine PPL Lizenz etc.) - es ist aber nun mal leider ein Markt der den Bereich Gadget/Modellflug/Techniknerds anvisiert und damit leider öfter wenig Verständnis für luftfahrttechnische Belange vorhanden ist. Mit unseren Schulungen versuchen wir wenigstens ein gewisses Grundniveau zu erreichen (wir schulen auch luftrechtliche Themen, die nicht gefordert sind, aber auch unserer Sicht wichtig sind).
@@UROBGmbH kein Thema. Ich bin auch Fluglehrer für die Heli-Berufspiloten Ausbildung und viele EASA Themen für den A2 Schein sind hier ja standardmäßig mit drin. Für mich ist das ein sehr spannendes Thema und falls ich Euch helfen kann, melde Dich gerne.
Dann möchte ich gern das du mit deinem Luftfahrzeug immer 3000m über mein Haus fliegst was in Flughafen nähe ist 2km entfernt.Damit ich meine Ruhe habe von den Scheiß Fliegern.Müssen sie halt wie ein Senkrecht Starter Landen.Der A2 ist nur Abzocke typisch Deutschland halt wo man für jeden Furz eine Genehmigung braucht.Nur weil du Flugzeug Pilot bist und 100 000 oder mehr verdienst bist du also was besseres.Woher weißt du das 80% Hirnlos durch die Gegend fliegen mit einer Drohne.Hast du da offizielle Quellen wo man die Statistik sieht LuL
@@sandroquad200ps9 wie ich darauf komme steht bereits in meinem Kommentar und woher Du die Idee hast, dass ich so viel verdiene, weiß ich leider auch nicht . Gerade erst gestern kam mir mal wieder ein UAS auf der fast gleichen Flughöhe entgegen. Wäre das eingeschlagen wäre das Luftfahrzeug abgestürzt. So einfach ist das. Außerdem hab ich im Gegensatz zu Dir schon einige ATOs (Flugschulen) mit aufgebaut, von daher weiß ich was man im Hintergrund alles an Arbeit hat um auch eine A2 Schule aufzubauen. Dein Kommentar ist leider das beste Beispiel, dass die Leute echt keine Ahnung von Luftrecht haben und denken, sie können machen was sie möchten. Deswegen bin ich froh, dass hier endlich der Gesetzgeber die Zügel anzieht und der Bußgeldkatalog erweitert wird. Ich möchte halt einfach am Leben bleiben :) Das was man für den A1/A3 und A2 Schein lernen muss ist doch echt Pille Palle und schnell durchgearbeitet. Stell dich nicht so an! Tu halt mal was, denn Du bist nur ein Gast in der Luft, Du hast keine Berechtigung dass der Luftraum dir gehört, auch nicht über deinen Haus. Ab Der Höhe des Bordsteins vor deiner Haustüre beginnt Luftraum Golf und um da mitspielen zu können musst Du halt nun endlich was tun. Sei einfach froh, dass es früher anders war und in 5 Jahren wird es noch mehr an Material sein.
Why? Ist alles Schwachsinn nett das ihr solche info videos macht aber ich werde einer der leute sein die sich ganz sicher nicht vom system beeinflussen lassen
Ja, es ist leider wirklich undurchsichtig und schwer zu erklären - schau doch sonst noch unser Rechtslage FAQ Video an, da haben wir viele Themen sehr kurz erklärt.
Das ist genau das Problem - die Mavic 2 hat keine C2 Klassifizierung, daher gilt nicht 900g Gewicht, sondern 500-2000g. Daher ist ab einem Gewicht von 500g bei Bestandsdrohnen der A2 Nachweis notwendig (zumindest wenn du im Stadtgebiet etc. fliegen willst).
U-ROB GmbH Nationale Lizenzen werden nicht anerkannt. Teil FCL konforme Lizenzen müssten weiterhin anerkannt sein. Somit nein bei Luftsportgeräteführer, aber PPL müsste gehen...
@@HelifliegenFi Sorry, wir haben das Thema hier vergessen - es wird keinerlei "bemannte" Lizenz anerkannt werden, nur der "große" Kenntnisanchweis nach §21d LuftVO wird unter Auflagen Gültigkeit bis Ende 2021/22 haben. Hier die neuesten Infos: ruclips.net/video/HVK_jHaF8z0/видео.html&
Es wird nicht verboten, nur ab 2023 müssten alle Drohnenpiloten mit einer nicht zertifizierten Drohne 150m Abstand zu Wohngebieten etc. einhalten. Aktuelle Mavic Modelle können aber wohl für die Zertifizierung per Software nachgerüstet werden, mehr dazu wissen wir aber erst Anfang 2021!
Hallo, nur die Hälfte der Regelungen erklären, ist nicht besonders toll! Und Dinge nicht ansprechen, weil man nichts damit verdient, auch nicht ( z.B. Mavic Air 2 in A3 fliegen). Man sollte sich nicht nur 7 Minuten für das Thema Zeit nehmen, sondern wie andere auch, eine Stunde oder länger!
Hallo Markus, wir haben doch erläutert, dass der A2 nur notwendig ist, wenn die 150m Distanz zu Wohngebieten etc. unterschritten werden sollen. Schau dir gerne unsere anderen Videos zu den verschiedenen Themen des EU Rechts an. Wenn dann noch Themen offen sind, freuen wir uns auf ein Feedback - in den nächsten Wochen kommen weitere Videos :)
Ihr meckert alle über die EU 🤣schaut mal in andere Länder. Canada zb bis 500 gramm dann ist allgemein Feierabend dann brauchst ein Führerschein den wohl nur canadia machen dürfen. USA hat auch bis 250 Gram nur frei. Was ich sagen will ist das sich die EU einfach anderen angepasst hat. Auch wenn es ärgerlich ist.
Hallo Peter, du hast recht, das hatten wir falsch im Hinterkopf (und nur an die Mavic Air 2 mit 570g gedacht). Wir haben versucht, einen entsprechenden Kommentar zur Korrektur im Video zu hinterlassen, das hat aber nicht nicht geklappt. Wir klären das - tausend Dank für deinen Input!
Vielen Dank für dein Feedback, Eddi :) Welche Bereiche der neuen Rechtslage dürfen wir denn in neuen Videos umfassender erklären (wenn es dir in dem Video noch zu oberflächlich war)?
Total überreguliert in Deutschland, auf der anderen Seite liegen wir teilweise schlechter als Schwellenländer, was die Digitalisierung angeht. In Frankreich ist sogar das Gleitschirmfliegen ohne Schein in manchen Regionen geduldet...
@@UROBGmbH mir geht es genauso, Ihr habt zuwenig oder garnicht erklärt was die Unterschiede sind und wo könnte ich jetzt mit einer Air2 zum beispiel mit nur der einfachen Führerschein wirklich fliegen. die abstufung von A1, A2 oder A3 habe ich auch keine ERklärung gefunden. Mir war es nbciht Sichtlich von welchen Ihr da überhaupt Spricht, sorry aber ausser Werbung das man bei euch den Führerschein, welcher auch immer, machen sollte, kam nichts mehr Heraus.
@@maverik2samba_679 Vielen Dank für dein Feedback, schau dir gerne unseren neueren Videos an, die sind besser erklärt. Im Endeffekt ist es einfach; Wenn du in mehr als 150m Distanz zu Wohn- Gewerbe- oder Erholungsgebieten fliegen willst, reicht der A1/A3 Kompetenznachweis aus, ansonsten ist zusätzlich der A2 notwendig.
@@UROBGmbH Vielen Dank für die Schnelle Info, endlich etwas wo ich anfangen kann, das heißt den Normalen Schein und ich kann meine Landschaftsvideo weiterhin machen (Registrierung, Plakete und Versicherung)
Seit 35 Jahren fliege ich nun schon in meiner ländlichen Heimat umher.. Erst mit RC Seglern, jetzt mit der Mavic.
Was für ein Irrsinn
Die Frage ist ja die: Wie viele Unfälle gab und gibt es denn mit Drohnen? Das Problem liegt aber eigentlich woanders. Nämlich in dem tatsächlich gefährlichem Fliegen mit Drohnen auf und um Flugplätzen. Da hat dann die Politik in Europe wegen einigen wenigen unvernünftigen Menschen reagiert.
@@fgr4740 DJI Drohnen fliegen nicht in roten Zonen wie zum Beispiel Flugplätzen. Davon abgesehen könnte man ja auch mit dem Fahrrad eine Autobahn befahren. Trotzdem braucht man dafür keinen Führerschein ...
@@matt_7617 Deiner Antwort nach hast Du mich nicht ganz verstanden. Vor 4 oder 5 Jahren haben ein oder mehre den Flughafen London Heathrow tagelang wegen immer wieder Überfliegens von startenden Flugzeugen lahmgelegt. Darauf hin sind die allgemeinen Flugbeschränkungen erlassen worden!
@@fgr4740 Ja. Doch, ich hab das verstanden, bin aber nicht ganz deiner Ansicht:
Das wäre, um im Beispiel zu bleiben, dann eben ein Fahrrad auf der Autobahn. Dann kommt die Polizei und es gibt eine saftige Strafe. Im Wiedeholungsfalle ein Fahrverbot :)
Genau so könnte man auch mit denen verfahren, die mit einer Drohne am Flughafen, über Autobahnen etc. fliegen. Das wären dann die wenigen unvernünftigen Piloten unter uns...
Aber das hier geht viel zu weit! Da geht es doch nur ums Abkassieren...
Für das Fliegen in ländlicher Umgebung ist meines Erachtens eine Mitgliedschaft bei einem Verein und eines Dachverbandes dringend anzuraten. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist sowie vorgeschrieben. Sollte die ländliche Umgebung nicht im eigenen Besitz sein, wird kein Grundstückseigner damit eine Freude haben! Der Irrsinn beginnt dann, wenn jemand (Mensch, Tier, Sache) in Mitleidenschaft gezogen wurde.
wie gut dass ich meine mavic 2 pro letztes jahr noch im See versenkt habe :F
F
Schade, hab mich schon emotional auf die Dame im Thumbnail gefreut xD #clickbait haha
Steige da langsam echt nicht mehr durch 😄
Was bringt den jetzt der Kenntnisnachweis von der dmfv 21a Abs. 4, S.3, Nr 3 ? Was darf ich damit noch ? Zählt der als A1 /A3 ?
Oder wird der nicht mehr anerkannt?
Hallo Cyros, ja es ist leider ziemlich komplex. Der Modellbau-Kenntnisnachweis wird nicht anerkannt, da sich die rechtlichen Grundlagen ja stark geändert haben. Das Niveau des A1/A3 Nachweises ist aber fast identisch zu dem Modellbau-Kenntnisnachweis, daher ist das Ganze wirklich schnell machbar. Das entsprechende Portal wird wohl im Januar online sein - der Schein hat dann 5 Jahre Gültigkeit.
Also ich hab hier mal reingehört, da ich mir eine Drohne zulegen wollte. Der Vortrag schafft es, einem ohne einfachen Satz mit 20 Nebensätzen ganz klar zu vermitteln, wie es denn um die Neuerungen steht . Eine Tabelle wird kurz eingeblendet und dann geht’s schon wieder weiter mit untermalten und gekonntem Hände Gefuchtel und den verschiedenen Führerschein Wirrungen und Verwicklungen weiter. Vielen Dank, jetzt kenne ich mich endlich genau aus und werde mir morgen sofort alle möglichen Drohnen bestellen - bin begeistert !!! Ein hoch auf unsere Volksvertreter. Wahrscheinlich sind es die gleichen, die die EEG Novelle umgesetzt haben.
Apropos Schulungen: Ich bedauere jetzt schon jeden, der sich hier anmeldet.
Hallo Peter, tausend Dank für dein Feedback! Bei den aktuellen Videos haben wir uns bemüht, die Punkte deutlich kürzer und damit klarer zu halten, auch wenn dann natürlich Details verloren gehen. Wir optimieren noch etwas den Sound und geben dem Referenten etwas Valium, dann wird es besser :) ruclips.net/video/HVK_jHaF8z0/видео.html
Da würd ich noch warten! Ich mach nicht jetzt den A2 Schein wenn man dann kurz darauf die Mavic Serie "C1" nachzertifizieren lassen kann. Dann fällt sie in "Open A1" und man hat noch weniger Einschränkungen beim Fliegen. Oder man wartet auf Nachfolgemodelle die bestimmt ein C1 Zertifikat bekommen - die Air 2 liegt jetzt schon deutlich unter 900g und die Mavic 2 mit einem 8g leichteren Akku ebenfalls.
Wird immer noch zwischen gewerblich und privat unterschieden? Davon habe ich noch keine Infos.
Ich habe das ganze Misst mehr mals gelesen, aber ich kapiere den schwachsinn immer noch nicht.
Wieso verbreitet ihr hier Panik unter den Hobbyfliegern? Habt ihr es so nötig, eure Schulungen an den Mann zu bringen? Die genaue Gesetzeslage ist doch auf der Homepage des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einsehbar.
Die Info richtet sich nicht nur an Hobbyflieger, wir haben auch sehr viele Handwerks- und Industriekunden. Das hat auch nichts mit Panik zu tun, sondern mit einer Erklärung der ab 2021 kommenden Dinge, wir haben die Regeln nicht gemacht. Hast du ansonsten ein anderes rechtliches Thema, über das wir ein Video erstellen können, um auch den Hobbypiloten einen Mehrwert zu liefern?
Auf der Website des BMVI haben wir keine konkreten Infos zu den EU-Lizenzen ab 2021 gefunden, hast du da einen Link für uns?
@@UROBGmbH ihr redet hier im Video von neuen Richtlinien, schmeißt Hobby- und Gewerbeflieger zusammen und fragt dann nach einem Link? In meinen Augen spiegelt das keine Seriosität wieder, sorry.
@@Franc_espunkt Ja wir schmeißen Hobby und gewerblich zusammen, weil es nach der EU Verordnung keinerlei Unterschied gibt und auch der Hobbyflieger im Wohngebiet ab dem 01.01.2021 ab 500g den A2 Nachweis benötigt. Das haben wir uns nicht ausgedacht und das Video erklärt einfach die Fakten. Ansonsten freuen wir uns über Fakten deinerseits, auch nach 15 Jahren Tätigkeit im Drohnenmarkt lernen wir täglich dazu!
Ich bleibe dabei. Viel Lärm um nichts. Für den Hobbypiloten reicht bei Drohnen über 250g der EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein). Dies erwähnt ihr zwar in eurem Promotion-Video bei 3:23 min. geht aber absolut unter!
@@Franc_espunkt Ja, wenn die 150m Abstand zu Wohngebieten eingehalten werden, passt das ja auch wie wir gesagt haben. Wir haben uns in dem Video eher auf diejenigen konzentriert, die auch z.B. als Dachdecker im Stadtgebiet fliegen müssen/wollen. Vielen Dank für deinen Input, werden den Focus bei kommenden Videos besser legen!
Gehört habe ich schon davon - nur wird hier wirklich eine Bagatell-Beschäftigung unnötig kompliziert ... armes Opa-Europa !!
Was interessiert mich die eu Ich fliege seit 20 Jahren Hubschrauber und seit ca 10 Jahren quatcopter haftpf ist natürlich vorhanden aber alles andere erkenne ich nicht an
Verstehen wir sehr gut, mehrere unserer Mitarbeiter haben auch über 20 Jahre Erfahrung mit Scale-Helis etc.. Wenn man sich einmal in die Änderungen eingearbeitet hat ist es aber besonders für die "Feldflieger" relativ entspannt. Im Kontext Modellflugverbände gibt es ja auch weitere Ausnahmen, die den Flug ohne relevante Änderungen weiter ermöglichen!
Einer der letzten Sätze des Beitrags hat mir gefallen:"das ist dann ein Haftungsrisiko", ja für was werden wir genötigt eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Soll diese nur dazu dienen, z.B. dem Landwirt die 400cm2 Roggen zu ersetzen?? Wenn ich über eine Stadt fliege und die Drohne herunter fällt, dann sollte die Versicherung greifen. Ich gehe davon aus, dass spätestens im nächsten Jahr es nur noch 2 Szenarien gibt. Die, die professionell fliegen und dafür sämtliche Hürden des Gesetzgeber nehmen, und die anderen die "halblegal" ihre Drohnen betreiben und sich nicht von inkompeteten Politikern vera.. lassen. Ich werde meinen kleinen Drohnenführerschein, den ich noch dazu freiwillig gemacht habe, bis 2024 (Ende der 5 jährigen Gültigkeit) ausreizen und dann dieses schöne Hobby an den Nagel hängen.
Schade, Thema verfehlt. Im Titel heißt es: Rechtslage ab 2021 für die Mavic Serie. Sie haben aber nichts dazu gesagt. Wie ist denn nun die Rechtslage für z. B. eine Bestandsdrohne Mavic 2 Pro?
Sorry, dass es nicht umfassend genug war, wir wollten nur auf die wichtigsten Themen eingehen. Hier ist das neueste Video zur Rechtslage auch der Mavic Pro mit Erklärung der Betriebsverbote: ruclips.net/video/E1W2KBhbY7U/видео.html
Hallo zusammen, irgendwie habe ich was nicht verstanden, wenn ich also den A1 bzw A3 Schein online mache darf ich die Mavic, Mavic Air 2 fliegen oder auch nach 2021 ?
Weiß man schon wie teuer die Online Prüfung wird ?
Lg
Das ist eine Aufklärung für mich und auch Sinnvoll. Nur verstehe ich nicht, warum ich nach Jahren mit Praxis zur Schule muß und viel Geld bezahlen soll
Jupp, bin schon ausgewandert. Gebe gerade einer 7jährigen Flugunterricht mit der Mavic2 pro, lernt unheimlich schnell, Kinder sind da viel schneller. - Flughöhe hab ich auch gecrackt, gehe ab u zu auf 1000m, könnte auch höher.
Und genau um solche Leute wie Dich für immer aus dem Verkehr zu ziehen gibts die neuen Regeln. Aber auch dank solcher Menschen wie Dir.
@@HelifliegenFi Hahahah - Vollmeise, merk schon du brauchst Regeln. Immer hübsch Sonntag morgen um 4 Uhr vor der roten Ampel stehen bleiben. Scheiss egal, auch wenns ne Stunde rot ist, du bleibst stehen.. - und schön Versicherung für deine Drohne zahlen, ja nicht vergessen - Voll-Spiessbürger !! Ups, ich glaub du fühlst dich gedemütigt, weil du als Drohnenpilot wohl voll der Wichtige in deinem Umfeld bist - und dann gibts da 7 jährige, die können es auch - passt dir wohl nicht du Honk, hast kein Selbstbewußtsein .. und wie gesagt, schön brav Versicherung zahlen... könntest ja da oben in ein Flugzeug rasen und dann sind alle tot, und wer soll das bezahlen ?! - nee hol dir lieber LEGO, ist nicht so gefährlich und ohne Versicherung - DU HONK !!
@@truthkeeper2976 es ist nur eine Frage der Zeit bis Du bei dem Verhalten gesiebte Luft atmest 😉 Du hast ja deine Straftaten hier bereits zugegeben und mit dem richtigen Tipp kann man damit schon mal bei Dir anklopfen. Übrigens mit so einem Voreintrag im Führungszeugnis ist es dann sowieso bald für dich mit jeglichen Sachen in der Luft vorbei ... mach nur weiter so 👍 Das geht schneller als Du denkst... aber dazu fehlt Dir die Weitsicht
@@HelifliegenFi mein Gott, jetzt habe ich ja die totale Angst, jetzt werd ich bestimmt verhaftet. Gibs zu, wenn du dürftest, würdest du es sofort machen.. - du Vollhonk. Haben deine Schneidezähne schonmal die Bekanntschaft mit dem Bordstein gemacht, herr Staatsanwalt ?! - Halt einfach dein Maul, du rennst doch sowieso wie n Hase, wenn jemand dir zu nah kommt.
Guten Abend! Ich habe im August den Online Kenntnisnachweis der Luftverkehrs Ordnung abgelegt und hab da ne Frage: Gilt für mich die Übergangsregelung bis 2023 ? Hab das nicht ganz verstanden. Darf ich ohne Führerschein weiter fliegen bis 2023 ? Fliege im Jahr vielleicht 10q mal mit meiner Mavic Air 2 die ja bekanntlich 570 Gr. Wiegt. Kann man sich die neuen Regeln runterladen? Danke !!!
Hallo, wenn du den "großen" Kenntnisnachweis nach §21d absolviert hast, gilt dieser bis zum 31.12.2021 - bis dahin müsstest du dann ein Upgrade auf den A2 Schein machen, wenn du mit der Air 2 näher als 150m an z.B. Wohn- und Gewerbegebiete fliegen willst. Ansonsten reicht der A1/A3 Schein auch ab 2022 aus. Die Regeln kannst du hier runterladen: u-rob.com/wissensartikel/die_neue_eu_drohnenverordnung/
@@UROBGmbH Danke !
Hallo.... Danke für das Info video!!!
Frage.... Du hast den meisten Teil des Videos eine dji in der Hand, was für Scheinwerfer sind dort oben installiert?
VG Daniel
droneparts.de/dji-mavic-2-enterprise-suchscheinwerfer-ersatzteil-4
@@xanthalas danke für die schnelle Antwort
Was ist denn mir der Mavic Air 1? Die wiegt ja nur 470g, was ist nun mit der? Das ist ein bisschen verwirrend hier im Video...
Jupp sorry, das haben wir in den folgenden Video klargestellt - laut aktueller Info müsstest du selbst bei Flug im Stadtgebiet mit der Air 1 keinen EU-Drohnenführerschein machen! Hier mehr Infos: ruclips.net/video/2V1AcAEPMqI/видео.html
Danke euch! Sehr hilfreich 😁👍🏻
Einach losfliegen!!!!Von mir gibts kein Geld!!!!!!Nur das ist es wieder.Leute unterstützt das nicht .....Ich bin gerade beim Führerschein für Fussgänger!!
Was passiert wenn man seine Drohne nicht registriert aber eigentlich müsse
Ganz toll, somit kann ich es vergessen Luftbilder von Mittelaltermärkten zu machen. Klar über den offenen Markt selbst fliegen war schon immer Tabu (zumindest für mich) aber im Vorfeld wenn nur sie Akteure welche Bescheid wissen dort sind am Rand des Marktgeländes entlang für Luftaufnahmen wird dann auch nicht mehr möglich sein.
Oder gelten Personen welche über den Flug und die Aufnahmen informiert sind nicht mehr als unbeteiligte dritte?
Hallo Markus, wenn die Personen explizit in den Drohnenflug eingewiesen sind, gelten sie nicht mehr als unbeteiligt - das wird aber bei deinen Aufnahmen schwierig. Am besten kaufst du dir eine Drohne in der C0 Kategorie (kleiner 250g), dann darfst du sogar über Personen fliegen (Menschenmengen ist aber schwierig)!
@@UROBGmbH Danke für die Antwort, so in der Art hab ich schon was befürchtet.
Ich hab mir extra die Mavic gekauft wegen der Hasselblad-kamera, weil ich es auf eine Qualitativ Hochwertige Kamera abgesehen hatte.
Das wird die Mini nicht bieten können.
@@Maushausen Das stimmt schon, aber auch nach den neuen Regeln kannst du ja ganz gut mit der Mavic 2 Pro fliegen - schau einfach, dass du z.B. bei einem Markt hinter den Gebäuden/Buden startest um die 50m zu uninvolvierten Personen möglichst einzuhalten. Wenn das Event irgendwo im Stadtgebiet stattfindet, müsstest du sonst leider den A2 Schein machen (den werden wir aber wohl auch bald als günstigen Onlinetest anbieten können).
Hallo, wie ist es denn nun mit der DJI Mini? Was muss ich alles tun um sie 2021 fliegen zu dürfen? Feuerfeste Plakette, Onlineregistrierung, kleiner Kenntnisnachweis und Haftpflichtversicherung extra? Bin ich damit richtig aufgestellt? Viele Grüße
Laut LBA ,muss sich der Betreiber der Mini bzw. auch Drohnen unter 249g ab 2021 registrieren . Dann noch die übliche Versicherung und fertig. Ein Kenntnisnachweis ist laut LBA nicht erforderlich. Aber es ist bestimmt nicht schlecht, wenn man etwas Kenntnis ...nachweisen kann. Schönen Sonntag
Wie ist es denn nach dem 01.01.2023, Übergangsfrist von 2 Jahren abgelaufen, müssen dann alle Alt-Drohnen, z.B. die Air2 auf den Müll wandern?
Nein, falls keine Nachzertifizierung möglich ist oder du keine Genehmigung in der speziellen Kategorie einholen willst, ist ein Einsatz in der A3 Unterkategorie (also 150m Abstand zu Wohn- Gewerbe und Erholungsgebieten) immer möglich!
wenn ich mich bei Ihnen für die Prüfung anmelde, wird die Prüfung zu einem beliebigen Termin gemacht, oder gibt es vorgeschriebene Termine von Euch... Außerdem würde mich interessieren, wie oft man die Prüfung wiederholen kann... Danke schonmal für die Antwort...
Hallo, bei unserr Onlineschulung/Prüfung gibt es vorgegebene Prüfungstermine, da wir die Prüfung nicht aufzeichnen dürfen. Eine kostenlose Wiederholung ist enthalten, mehr Versuche solltest du im Normalfall aber nicht benötigen :)
@@UROBGmbH Danke für die superschnelle Antwort! Kann man nachsehen, wann die nächsten Termine wären, damit man sich das vorplanen kann ?
Eine Frage hätte ich bezüglich der Eigenerklärung. Theoretisch kann man die Drohne doch auch mit Alufolie abdecken, damit das GPS Signal nicht mehr empfangen werden kann. Würde das für die Eigenerklärung auch ausreichen?
Ja, das hat das LBA auch als Lösung beschrieben - ist nur für Anfänger etwas Risikoreich, da dann auch Coming-Home etc. im Falle eines Fehlers nicht mehr funktioniert...
@@UROBGmbH Klasse die Antwort! Leider etwas zu spät, denn heute hatte ich das Szenario ausprobiert mit meiner Mini2. Leider war zu viel Wind, die Drohne ist regelrecht abgedriftet und war ruckzuck aus meinem Sichtbereich. Hören konnte man sie auch nicht mehr. Ich hab sie dann auf 80 Meter steigen lassen, um einen Kontrast zu den Wolken zu bekommen. Mit einem Fernglas hab ich dann einen Punkt am Himmel entdecken können. Gegen den Wind hat das alles nur auf Stellung Sport geklappt, aber mit 3% Akkuladung hab ich sie vor meinen Füssen landen können. Also auf GPS werde ich zukünftig nicht mehr freiwillig verzichten. Das war ein sehr lehrreicher Tag und auch die Thermik, wenn der Wind unter die Drohne greift und sie nach oben zu schieben versucht. Ist aber alles gutgegangen und mein Baby ist heil heim gekommen. :-)
@@jjospr6377 Puh, zum Glück hast du die Mini wieder.. mit wenig Erfahrung ist das Fliegen ohne GPS schon ziemlich gefährlich...
@@UROBGmbH Trotzdem hat es im nachhinein Spaß gemacht. Ich bekomme nächste Woche mein Riesenbaby und dafür bräuchte ich den A2 Schein. Kommen wir da ins Geschäft?
Habe ich das richtig verstanden, dass man das A2 Fernpilotenzeugnis in jedem Fall braucht? Oder gilt das nur für berufliche Flüge?
Ich habe gehört, die Regelung gilt auch für die Schweiz? Stimmt das? Die gehört ja nicht zur EU, ebenso wie GB 🇬🇧 ab 2021?
Hallo max, es wird nicht mehr zwischen privat und gewerblich unterschieden - den A2 Schein brauchst du daher immer, wenn die Drohne über 500g wiegt und du näher als 150m an Wohn, Gewerbegebiete etc. fliegen willst. GB und Schweiz gehört auch dazu, die Regeln werden dort identisch sein bzw. dein A2 Führerschein ist dort gültig!
Vielen Dank für dieses Video. Was ist denn mit dem Kenntnisnachweis nach §21a Abs 4? Ist der noch zu etwas gut?
Ja, du darfst damit noch ein Jahr fliegen.
Wo stehen denn die Informationen zum Nachtflug? Dass das zukünftig „bei entsprechender Beleuchtung“ erlaubt sei? Finde dazu nicht wirklich viel... 🤔
Da sind gerade ein paar Punkte in Klärung - vermutlich wird Nachtflug erst ab dem 01.01.2022 rechtlich ohne Sondergenehmigung möglich sein. Dazu kommt in den nächsten Tagen ein Video!
@@UROBGmbH ok, denn in deinem Video klingt das so, als wäre das jetzt zum 1.1.2021 möglich. Danke für die Klarstellung 👍
@@HenryDresden Ja, als wir das Video erstellt hatten, war die Einführung zum 01.01.22 noch nicht bekannt - es ist leider mit den ganzen Änderungen ein ziemliches Wirrwar...
Danke für das sehr gute Video und eine Klarstellung noch offener Fragen!
Vielen Dank, das hören wir gerne!
Moin, wie sieht denn der Fragenkatalog aus, den Sie mit der Bewerbung als anerkannte Stelle beim LBA eingereicht haben? Eine Liste der Fragen reicht vollkommen.
Hallo Günther, der Katalog darf nicht veröffentlicht werden und besteht teilweise auch aus Fragen des LBA. Schau ihn dir als Ausschnitt gerne ab Januar in der A2 Prüfung bei uns an :)
Frage? Gibt es auch neue Drohnen die nicht im 2,4GHZ respektive nicht im 5GHz Bereich arbeiten? Ich denke da an das Frequenzband für Modellflieger usw. Danke
Hallo ich habe ein frage ,ich habe a1/a3 drohnefuhreschein,ich möchte umsteigen parrot disco, ich weis nichst, mein fuhreschein da fur reicht
Danke
Wenn du 150m Abstand zu Wohn- Gewerbegebieten etc. einhälst, reicht der A1/A3 Schein meist aus!
@@UROBGmbH danke ihnen👍
Hm, die Mavic Air (1) hat keine 500g
Jupp, sorry, das haben wir später klargestellt - wir meinten die Air 2, die liegt ja bei 570g.
Hallo zusammen ich persönlich fliege FPV Drohnen Abfug Gewicht ca 800 g. Könntet ihr darüber ein separates Video machen bzw mir sagen wo ich mich über diese sehr spezielle Richtung informieren kann.
Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband (DMFV oder DAeC) oder eines von ihm beauftragten Vereins (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
Das ist der aktuelle Stand, der sich eben zum 01.01.2021 ändern wird. Die LuftVO wird dafür gerade angepasst und die Änderungen eingearbeitet. Einige Verbote entfallen dann, aber die Grenze für den "großen" Drohnenführerschein sinkt für die meisten Anwender auf 500g statt 2 Kg wie aktuell.
Und was ist nun mit dem alten Kenntnissnachweis??? ist der jetzt oder ab 2022 für die Tonne oder kann man den umschreiben etc?
Nein, der Kenntnisnachweis nach 21d (also nicht der Onlinenachweis) kann beim LBA auf den A1/A3 Schein umgeschrieben werden. Ab dem 01.01.2022 würdest du dann den A2 Schein haben müssen, falls du den benötigst (da dann die nationalen Lizenzen verfallen). Wir haben zu diese Thema auch ein extra Video erstellt!
Das Umschreiben kostet ca. 50 Euro. Den A1/A3 gerade neu zu machen kostet aktuell nichts 😉
Ihr wiederholt einen Fehler im Video. Bei der neuen EU-Verordnung geht es nicht mehr um das Abfluggewicht, sondern um die höchstzulässige Startmasse (MTOM). Das spielt z. B. bei der Mini eine Rolle, denn deren MTOM liegt wohl über 250 Gramm (weil DJI sagt, sie kann auch den offiziellen Propellerschutz tragen).
Das ist richtig, wir wollten MTOM nicht extra erklären und haben es daher (zu) einfach formuliert. Bei den nächsten Videos achten wir mehr darauf!
@@UROBGmbH Auf der WEB-Seite des LBA wird aber grundsätzlich vom Abfluggewicht gesprochen. Macht ja eigentlich auch Sinn.
@@r2d2michael Auf der Website sind leider noch ein paar Fehler - die EASA sieht das maximale Abfluggewicht (Herstellerangabe) vor - sehr viel Sinn macht das aus unserer Sicht aber auch nicht...
Also Fotojournalist und Luftbildfotograf (mit Luftfahrerscheins für Luftsportgeräte f. bemannten Fallschirmsprung, Drohnenlizenz nach 21d LuftVO und Allgemeinverfügung der Landesluftfahrtbehörde meines Bundeslandes) ändert sich für mich was? Ich brauche den A1+A2 um meine Allgemeinverfügung (für zB Baden-Württemberg ) aufrecht zu erhalten ?
(3) In begründeten Fällen kann die zuständige Behörde *Ausnahmen von den Betriebsverboten* nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 zulassen, wenn die Voraussetzungen von § 21a Absatz 3 Satz 1 erfüllt sind. § 20 Absatz 5 und § 21a Absatz 5 und 6 gelten entsprechend.
Moin, wenn du eine bemannte Teil-FCL Lizenz (PPL-A etc) hast, könnte die evtl. weiter genutzt werden - das stimmen wir aber aktuell mit dem LBA ab. Wenn die Allgemeinverfügung nicht widerrufen wird, darf diese bis zum 01.01.2022 gültig sein - spätestens dann wirst du aber wohl den A2 Schein machen müssen (weil auch dann der Kenntnisnachweis nach 21d verfällt).
Wie sieht’s mit den zusätzlichen Berechtigungen aus die man von der Luftfahrtbehörde erhalten kann ? Wie ändern die sich?
Hallo Dennis, diese Aufstiegserlaubnisse bzw. Befreiung von Betriebsverboten werden im Normalfall bis zum 31.12.2021 Gültigkeit haben - daher hat man da erstmal keinen Stress. Hier haben wir ein Video dazu erstellt: ruclips.net/video/uJVM6t4nBW0/видео.html
Ich habe Mavic pro . 900 gramm gewicht . Welche führerschein brauche ich ?
Danke :)
A2 wenn du ihm Stadtgebiet fliegen willst, auf dem Feld (150m Abstand) reicht A1/A3 aus!
Versaut uns mal unser Hobby
^Wie ist das mit Modelflugzeugen ? Genauer gesagt Segelflieger ? Ich habe dazu fragen zu den maximalen Flughöhen die ja immer über Grund gemessen werden und 100 meter sind da in meinem Fall eigentlich ein Witz denn wenn ich am Hang fliege und ich nur wenige meter vom hang weg fliege befindet sichdas Modell sehr schnell weit über 100 m hoch je nach höhe des Hangs und wie steil dieser abfällt auch schon mal in einigen hundert m über Grund , dann kommt hinzu das die 250 g bei ´fast allen flugmodellen die ich mir selber gebaut habe überschritten werden einzig der Lidl umbau ist deutlich unter 250 g sofern ich keinen Motor montiert habe ! Auch sind die 2Kg sehr schnell überschritten und leider sind Flugplätzte selten da wo ein schöner Hang ist ...
Hallo Gerald, über die Modellflugverbände werden aktuelle Sonderregelungen für das Thema erarbeitet, insbesondere natürlich die Flughöhe. Ob das dann nur auf dem Modellflugplatz oder auch für "Wildflieger" gilt, ist noch nicht ganz klar. Mit der EU Regelung kannst du ja dann sogar bis 25 Kg Abfluggewicht ohne große Auflagen fliegen (wenn du die 150m Abstand zu Wohngebieten etc. einhälst) - also ist es teilweise sogar entspannter als aktuell!
@@UROBGmbH Okay , warten wir mal ab was da kommt .
Ist schon verwirrend alles besonders wenn mit Leuten vom Ordnungsamt gesprochen wird .
Ich gehöre wohl eher zu den Wildfliegern und nur erste versuche bei neubauten werden auf Flugplätzen gemacht , dort ist ist es einfacher den Bruchteile aufzulesen , falls die Landung etwas hart wird .
Abstände zu Gebäuden und Menschen halte ich eh so gut es möglich ist ein .
Will ja meine ruhe haben beim fliegen
Werden die Kosten ab 2021 mehr sein? Für hobby und gewerbe
bei mir geht es um ein gewerbe
mich interessiert welche kosten man jetzt in 2020 hat und welche kosten in 2021?
ich habe noch kein führerschein und besitze aktuell die dji mavic 1
Die einzigen zusätzlichen Kosten sind die für den A1/A3 Fühjrerschein (30 EUR) und wenn du auch im Stadtgebiet etc. fliegen willst für den A2 Schein (150-700 EUR). Im Sommer werden aber einige Verbote entfallen, dadurch fallen im gegenzug Kosten für Erlaubnisse teilweise weg!
@@UROBGmbH cool danke dann kann ich noch warten :)
der A1A3 Kompetenznachweis ist momentan umsonst. Einfach LBA A1/A3 googlen. Dort kann registriert und der der Nachweis gleich mitgemacht werden.
@@miregal8964 Korrekt, vor 4 Wochen war das leider noch nicht klar - mittlerweile haben wir ja ein paar Videos dazu :)
bei Mavic mini bleibt alles unverändert?(außer Flughöhe und Nachtflüge)?
Ja, da bist du auch ab 2021 entspannt unterwegs. Details zu möglichen Verbotszonen kommen in den nächsten Wochen. Mach aber am besten den A1/A3 Onlinetest, das sieht besser aus, wenn man von der Polizei angehalten wird etc..
@@UROBGmbH wo kann ich den Onlinetest denn machen ??
@@UROBGmbH Habt ihr berücksichtigt das die Mini 249 Gramm wiegt und an der Mini ein feuerfester Aufkleber angebracht werden muss? Es ist gut möglich das wir dann bei 250 Gramm sind... okay wäre sehr kleinlich wenn man deswegen dann eine Ordnungswidrigkeit ein geht, aber rein theoretisch sieht es aus aus.
Ich kenne mich leider nicht so aus mit Drohnen, daher muss ich jetzt mal nachfragen. Wie verhält es sich mit Drohnen wie der Skydio 2 die voll autonom hinter einem her fliegen sollen um Videos vom Besitzer zu machen? Die ist auch in der Form auch "verboten"? würde ja gern Aufnahmen im Wald beim Radfahren oder am Rheinufer etc machen, das sind doch alles "Sperrzonen" wenn ich das recht verstehe.
Streng genommen müsstest du dann einen "Spotter" haben, der die Drohne überwacht. Rheinufer etc. ist mittlerweile etwas vereinfacht, schau dir mal unser neuestes Video zur Rechtslage von Juni/Juli 2021 an!
@@UROBGmbH besten Dank, schau ich nachher mal 👍
Wie lange behält der A2 seine Gültigkeit?
5 Jahre hast du dann Ruhe, danach muss nur die Prüfung wiederholt werden.
@@UROBGmbH 5 Jahre Ruhe? Ganz Sicher? In 2 Jahren werde die Politiker wieder neue dämlichkeiten ausgedacht!
@@KANNDUpictures Wir sind für Wetten offen und schauen gerne in 2 Jahren, wer Recht hat :)
Das beste ist, ihr wartet das Jahr 2021 ab! Die Fragen hier führen zu weiteren Fragen. Und wenn die EU-Leute in Brüssel einmal was regeln sollen, ist sowie alles nur mehr komplizert. Da gibt es doch schon lange das Sprichwort: wieso einfach, wenn es kompliziert auch geht.
Ich habe voriges Jahr meine Mavic 2 Pro angemeldet und für ein Jahr die Erlaubnis gehabt. Heuer habe ich das wiederholt und habe sie wieder für ein Jahr. Ich darf nicht höher als 150 Meter hoch und nicht weiter als 500 Meter von mir wegfliegen. Dazu kommen die Bestimmungen, die im Schreiben der AustroControll aufgelistet sind. Diese sind einzuhalten. Ab 1.1.2021 muss ich meine Drone auch digital registrieren und darf nochmals was zahlen. Was da genau verlangt wird ist mir noch nicht bekannt.
Und dann bringt DJI ne Mavic Mini 2 die genauso Spielzeug ist wie die 1 auf den Markt statt ne Mini Pro zu bauen die teuerer wär aber mit besserer Kamera aber auch unter 250g. (Und Raw Fotos und LOG Profil, 120fps 4k, Active Track usw. Dafür bräuchte es noch nichtmal mehr sensoren. Einfach nur besseren Sensor und Linse sowie ein paar Restriktionen aus der Software rausholen. Ich denke die wär deutlich lukrativer für DJI.
Was benötige ich, wenn ich eine PPL/A-Lizenz besitze, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr aktiv fliege?
Leider sind PPL Lizenzen, SPL etc. ab 2021 nicht mehr gültig , du müsstest also je nach Drohne A1/A3 oder den A2 Schein machen!
Welche Unterschied liegt zwischen A1/A3?!
Der Schein ist der gleiche - das sind zwei Unterkategorien der Offenen EU-Klasse. A1 eher für kleinere Drohnen, aber auch im Stadtgebiet und A3 auch für 25 Kg Drohnen, dann aber mit 150m Abstand zu Wohngebieten etc..
Super Video, vielen Dank!
Wichtig wären auch solche Infos. Das A1/A3 EU-Kompetenznachweis ist nur 5 Jahre gültig!!! Danach heißt es wieder Online-Training und die Online-Prüfung ( Kosten? ) und wie ist das Ganze für das EU-Fernpiloten-Zeugnis A2 , wie lange ist dieser gültig?
A1/A3 aktuell noch kostenlos! A2 liegt dann zwischen 250 - 380 Euro.
Heißt ich kann mich alleine vorbereiten für diese Eigenerklärung und muss dann die Prüfung bestehen?
Jupp! Wir werden auch noch ein Video erstellen, wie die Eigenerklärung durchzuführen ist.
@@UROBGmbH und was wird A1+A3 und der A2 zusammen kosten?
Was wäre denn die "entsprechende Beleuchtung" für Nachtflüge?
Ein grünes Blinklicht, das von allen Seiten erkennbar ist. Details sind dazu aber noch nicht öffentlich und vermutlich erst ab 2023 verpflichtend!
@@UROBGmbH Danke! Und was wäre aktuell nötig, um eine Mavic 2 Pro Nachtflug-tauglich zu machen?
@@MarkusvonRentheFink Dazu gibt es leider noch keine Info, ich hoffe wir können im Dezember dazu etwas anbieten!
@@UROBGmbH Nachts zu Fliegen macht doch mit Konsumer Drohnen eh kein sinn da man ja auf der Kamera nichts mehr sieht.
@@MarkusvonRentheFink Also AFAIK müsste es dauerlicht rot links, grün rechts, weiß hinten und weißes Blinklicht oben und unten sein. Plus eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde. Oder habe ich Deine Frage falsch verstanden?
Wie siehts mit Kosten aus?
Wie siehts mit FPV-Drohnen aus? Welche Regeln gelten hier und was muss man beachten?
Ein Video für FPV Drohnen bereiten wir gerade vor :) Der A1/A3 kostet etwa 30 EUR, der A2 Schein wird zwischen 150 und 600 EUR kosten.
Der kostet ja fast soviel wir die Drohne, so lächerlich...
@@TNTlps Das ist ja auch eher für Handwerker etc. gedacht, die im Stadtgebiet fliegen müssen/wollen. Ansonsten reichen ja 30 EUR, wenn man die 150m Abstand hält.
@@TNTlps das ist schon sehr krass ja
@@UROBGmbH Der A1/A3 ist kostenlos
Also heißt ich muss mit meiner Air 2 solange ich 150m Abstand zu Wohngebieten etc halte ab 2021 nur den Kenntnisnachweis machen??
Und ab wann müsste ich dann den a2 Drohnenführerschein machen!?
Ja, richtig - den A2 Schein brauchst du nur, wenn du näher an Wohngebiete etc. fliegen willst!
Kann es am Flughafen im Handgepäck kritisch werden die Air 2 zu transportieren?
Nein, normalerweise nicht - die Fernbedienung und Flugakkus musst du aber unbedingt im Handgepäck transportieren!
Ja das ist mir eh lieber da ich vor Diebstahl im normalen Koffer Angst habe..
@@25kmhandovermofa48 das hat eher was mit Dangerous Goods zu tun. Da solltest Du dich vorher unbedingt einlesen und auf die Angaben achten sonst werden die Akkus nicht befördert. www.iata.org/en/programs/cargo/dgr/dgr-guidance/
@@HelifliegenFi danke für die Infos. Habe es zwar nun gestern ohne Probleme mit der air 2 im Handgepäck geschafft ins Ausland einzureisen, hab jetzt aber trotzdem Angst damit wieder die Heimreise anzutreten,
Darf ich nach Ablauf der Übergangsfrist die nicht EU-zertifizierte Drohne (Mavic oder alles
Ja, aber nur in der A3 Kategorie (150m Distanz zu Wohngebieten etc.) oder in der spezifischen Klasse.
Vielen Dank. Ist dies dann unbegrenzt möglich? Wird sie dann automatisch eine c4 (no auto flight) oder bleibt sie in einer besonderen Gruppe?
@@AK-vy3uv Diese Details sind leider noch unklar. Im Wost-Case könnte die Drohne wohl nach Standard-Szenario STS-01 eingesetzt werden, das wird sich alles in den nächsten Monaten in der Praxis klären...
Hab die Mavic Mini, hat sich da etwas geändert ?
Du müsstest nur eine Registrierung durchführen, ansonsten bist du mit der Mini in der rechtlich entspanntesten Klasse und würdest erst 2023 den Drohnenführerschein benötigen! u-rob.com/wissensartikel/registrierung_betreiber_lba/
@@UROBGmbH danke schön 👍
A1/A3 brauchst du, auch für die Minis, sobald eine Cam vorhanden ist!
Hast du keine Cam dran, darfst du fliegen.
😃
Weiß ist Quatsch aber geht um Datenschutz die man mit dem A1/A3 Kenntnisnachweis erlernt !.
Werd mir nur noch Minis zulegen !.
Wird warscheinlich weniger diskussionen geben damit als mit ein air Systhem.
Problem ist, Autonom darf eh nicht mehr geflogen werden und größere Objekte am Himmel mehr diskussionen!.
Obwohl man im Vlog fliegt natürlich!
Leider nicht mehr aktuell und wenn dann was mit C nicht A
Was meinst du, das Klassen-Identifizerungskennzeichen?
Warum verbreiten ihr hier Verwirrung
Wie sieht es eigentlich mit klassischen ferngesteuerten Flugzeugen aus? Brauche ich da auch so einen Scheiß oder geht das noch so?
Das heißt wenn man jetzt die neue Dji mini 2 kauft kann man theoretisch bis 2030 fliegen ohne Probleme zu bekommen???
Ja, wenn du 150m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten etc. einhälst bist du in der entspanntesten Kategorie A3 und kannst ohne große Auflagen fliegen (sorry für die späte Antwort)
Also wenn ich hier die Kommentare lese, gehe ich davon aus, dass 80% einfach hirnlos durch die Gegend fliegen. Das sie damit auch mal ganz schnell ein Luftfahrzeug vom Himmel holen könnten und damit Menschenleben vorsätzlich aufs Spiel setzen versteht und interessiert hier wohl nur ein Bruchteil. Ich bin Berufspilot und fliege auch mit Drohnen umher aber wenn ihr echt glaubt, dass man sich in der Luft sich Vogelfrei benehmen kann, dann sucht euch lieber schnell ein anderes Hobby. Ich hab keinen Bock auf Mid Air Collisions, nur weil man zu Faul zum lernen ist. Etwas Bildung gehört halt dazu und das erspart uns in der Luftfahrt viel Ärger! Auch in der Luft gibts Regeln... genau wie auf der Strasse! Komisch, da motzt hier keiner, dass der Führerschein nur geldmacherrei ist. Aber beim "Drohnen-Führerschein" schon. Finde den Fehler ;-)
Du sprichst uns aus der Seele (einige Trainer von uns haben zumindest eine PPL Lizenz etc.) - es ist aber nun mal leider ein Markt der den Bereich Gadget/Modellflug/Techniknerds anvisiert und damit leider öfter wenig Verständnis für luftfahrttechnische Belange vorhanden ist. Mit unseren Schulungen versuchen wir wenigstens ein gewisses Grundniveau zu erreichen (wir schulen auch luftrechtliche Themen, die nicht gefordert sind, aber auch unserer Sicht wichtig sind).
@@UROBGmbH kein Thema. Ich bin auch Fluglehrer für die Heli-Berufspiloten Ausbildung und viele EASA Themen für den A2 Schein sind hier ja standardmäßig mit drin. Für mich ist das ein sehr spannendes Thema und falls ich Euch helfen kann, melde Dich gerne.
@@HelifliegenFi Gerne können wir ein paar Ideen abstimmen - sende uns doch gerne deine groben Eckdaten (Wohnort etc.) an info@u-rob.com :)
Dann möchte ich gern das du mit deinem Luftfahrzeug immer 3000m über mein Haus fliegst was in Flughafen nähe ist 2km entfernt.Damit ich meine Ruhe habe von den Scheiß Fliegern.Müssen sie halt wie ein Senkrecht Starter Landen.Der A2 ist nur Abzocke typisch Deutschland halt wo man für jeden Furz eine Genehmigung braucht.Nur weil du Flugzeug Pilot bist und 100 000 oder mehr verdienst bist du also was besseres.Woher weißt du das 80% Hirnlos durch die Gegend fliegen mit einer Drohne.Hast du da offizielle Quellen wo man die Statistik sieht LuL
@@sandroquad200ps9 wie ich darauf komme steht bereits in meinem Kommentar und woher Du die Idee hast, dass ich so viel verdiene, weiß ich leider auch nicht . Gerade erst gestern kam mir mal wieder ein UAS auf der fast gleichen Flughöhe entgegen. Wäre das eingeschlagen wäre das Luftfahrzeug abgestürzt. So einfach ist das. Außerdem hab ich im Gegensatz zu Dir schon einige ATOs (Flugschulen) mit aufgebaut, von daher weiß ich was man im Hintergrund alles an Arbeit hat um auch eine A2 Schule aufzubauen. Dein Kommentar ist leider das beste Beispiel, dass die Leute echt keine Ahnung von Luftrecht haben und denken, sie können machen was sie möchten. Deswegen bin ich froh, dass hier endlich der Gesetzgeber die Zügel anzieht und der Bußgeldkatalog erweitert wird. Ich möchte halt einfach am Leben bleiben :) Das was man für den A1/A3 und A2 Schein lernen muss ist doch echt Pille Palle und schnell durchgearbeitet. Stell dich nicht so an! Tu halt mal was, denn Du bist nur ein Gast in der Luft, Du hast keine Berechtigung dass der Luftraum dir gehört, auch nicht über deinen Haus. Ab Der Höhe des Bordsteins vor deiner Haustüre beginnt Luftraum Golf und um da mitspielen zu können musst Du halt nun endlich was tun. Sei einfach froh, dass es früher anders war und in 5 Jahren wird es noch mehr an Material sein.
Wie alt muss man dafür sein ?
Hallo Olli, das Minimalalter für den A1/A3 Schein wird wohl 16 Jahre sein!
@TrySpin Ich glaube das wird schwierig, rechtlich gibt es da wohl keine Möglichkeit....
Why? Ist alles Schwachsinn nett das ihr solche info videos macht aber ich werde einer der leute sein die sich ganz sicher nicht vom system beeinflussen lassen
die mavic air wiegt aber weniger als 500 g
Ja hat er doch gesagt🤦♂️🤷♂️
Was passiert wenn man seine Drohne nicht registriert aber eigentlich müsse
Der Bußgedkatalog ist dazu noch nicht veröffentlcht, daher ist unklar wie hoch die Bußgelder im OWI-Verfahren sind.
Ganz ehrlich ich flieg einfach so weiter wie bisher „.“ soll mich doch einer Verklagen vorher passiert bei mir gar nichts
Trotz Video nicht verstanden.......
Ja, es ist leider wirklich undurchsichtig und schwer zu erklären - schau doch sonst noch unser Rechtslage FAQ Video an, da haben wir viele Themen sehr kurz erklärt.
Die mavic 2 wiegt ohne Kameraschutz unter 900 gramm und somit reicht der kleine Führerschein..
Das ist genau das Problem - die Mavic 2 hat keine C2 Klassifizierung, daher gilt nicht 900g Gewicht, sondern 500-2000g. Daher ist ab einem Gewicht von 500g bei Bestandsdrohnen der A2 Nachweis notwendig (zumindest wenn du im Stadtgebiet etc. fliegen willst).
@@UROBGmbH genau deswegen empfehle ich immer mit ausreichend Abstand zu fliegen oder Drohne verkaufen. Man sollte dieses Spiel nicht mit spielen!
@@UROBGmbH Mavic 2 bekommt doch nachträglich die C2 Klassifizierung. Firmware Update + evtl. Einschicken zum Hardware-Update.
@@maxmustermann194 Das ist noch sehr unklar, ob es für die Mavic 2 kommen wird - warten wir mal ab :)
Welchen Drohnenführerschein benötige ich wenn ich im Besitz eines gültigen Luftfahrerscheins für Luftsportgeräte bin?
PPL Lizenzen o.ä. werden nach dem EU Drohnenrecht nicht mehr anerkannt, also benötigst du normalerweise den A1/A3 Onlinetest und den A2 Schein.
U-ROB GmbH Nationale Lizenzen werden nicht anerkannt. Teil FCL konforme Lizenzen müssten weiterhin anerkannt sein.
Somit nein bei Luftsportgeräteführer, aber PPL müsste gehen...
@@carstens8461 Das ist ein sehr guter Einwand, das Thema werden wir nächste Woche mit dem LBA besprechen!
@@UROBGmbH gibt hier schon eine Antwort? Meine aktuelle Info ist, das nicht mal ein CPL oder ATPL anerkannt wird.
@@HelifliegenFi Sorry, wir haben das Thema hier vergessen - es wird keinerlei "bemannte" Lizenz anerkannt werden, nur der "große" Kenntnisanchweis nach §21d LuftVO wird unter Auflagen Gültigkeit bis Ende 2021/22 haben. Hier die neuesten Infos: ruclips.net/video/HVK_jHaF8z0/видео.html&
Steht schon ein Zeitpunkt fest, zudem das Fliegen mit den Mavic Modellen um die 900 Gramm verboten werden soll?
Es wird nicht verboten, nur ab 2023 müssten alle Drohnenpiloten mit einer nicht zertifizierten Drohne 150m Abstand zu Wohngebieten etc. einhalten. Aktuelle Mavic Modelle können aber wohl für die Zertifizierung per Software nachgerüstet werden, mehr dazu wissen wir aber erst Anfang 2021!
Wir halten uns natürlich daran 😆
Hallo, nur die Hälfte der Regelungen erklären, ist nicht besonders toll! Und Dinge nicht ansprechen, weil man nichts damit verdient, auch nicht ( z.B. Mavic Air 2 in A3 fliegen).
Man sollte sich nicht nur 7 Minuten für das Thema Zeit nehmen, sondern wie andere auch, eine Stunde oder länger!
Hallo Markus, wir haben doch erläutert, dass der A2 nur notwendig ist, wenn die 150m Distanz zu Wohngebieten etc. unterschritten werden sollen. Schau dir gerne unsere anderen Videos zu den verschiedenen Themen des EU Rechts an. Wenn dann noch Themen offen sind, freuen wir uns auf ein Feedback - in den nächsten Wochen kommen weitere Videos :)
Ihr meckert alle über die EU 🤣schaut mal in andere Länder.
Canada zb bis 500 gramm dann ist allgemein Feierabend dann brauchst ein Führerschein den wohl nur canadia machen dürfen.
USA hat auch bis 250 Gram nur frei.
Was ich sagen will ist das sich die EU einfach anderen angepasst hat. Auch wenn es ärgerlich ist.
Abfluggewicht der Mavic Air 430 gramm !
Hallo Peter, du hast recht, das hatten wir falsch im Hinterkopf (und nur an die Mavic Air 2 mit 570g gedacht). Wir haben versucht, einen entsprechenden Kommentar zur Korrektur im Video zu hinterlassen, das hat aber nicht nicht geklappt. Wir klären das - tausend Dank für deinen Input!
@@UROBGmbH gerne !
hätte ich auch gern mal gewusst, was mit der Mavic air 1 ist
@@davidndh Da unter 500g Gewicht wird kein A2 Schein benötigt - mach im Januar einfach den 30 EUR A1/A3 Schein und alles ist super!
@@UROBGmbH Danke für die Antwort und wie ist es mit dieser Drohne und dem Abstand zu bewohntem Gebiet?
Kohle machen, alleine die Lehrgänge sind total überteuert.
Hallo Andreas, wenn alles klappt kommt bald ein Video, wie du den A1/A3 Kompetenznachweis komplett kostenlos machen kannst :)
Das Video ist echt fürn Eimer.
Viel Werbung und eigendlich bin ich danach immer noch voller Fragen zu den Mavic Geräten.
Danke für nichts.
Ihr wisst doch selber nicht wo es lang geht
Vielen Dank für dein Feedback, Eddi :)
Welche Bereiche der neuen Rechtslage dürfen wir denn in neuen Videos umfassender erklären (wenn es dir in dem Video noch zu oberflächlich war)?
Da macht es sinn einfach drauf zu scheißen damit die was merken...
Hier wird alles kaputt geregelt 👎👎👎👎
(Obwohl ich für klare Regeln bin)
Total überreguliert in Deutschland, auf der anderen Seite liegen wir teilweise schlechter als Schwellenländer, was die Digitalisierung angeht. In Frankreich ist sogar das Gleitschirmfliegen ohne Schein in manchen Regionen geduldet...
Oh ein Mi mi mi Kanal XDD
euer Video stiftet nur Verwirrung!
Hallo Hans, das tut uns wirklich leid! Welchen Bereich haben wir denn aus deiner Sicht fehlerhaft erläutert und können wir besser machen?
@@UROBGmbH mir geht es genauso, Ihr habt zuwenig oder garnicht erklärt was die Unterschiede sind und wo könnte ich jetzt mit einer Air2 zum beispiel mit nur der einfachen Führerschein wirklich fliegen. die abstufung von A1, A2 oder A3 habe ich auch keine ERklärung gefunden. Mir war es nbciht Sichtlich von welchen Ihr da überhaupt Spricht, sorry aber ausser Werbung das man bei euch den Führerschein, welcher auch immer, machen sollte, kam nichts mehr Heraus.
@@maverik2samba_679 Vielen Dank für dein Feedback, schau dir gerne unseren neueren Videos an, die sind besser erklärt. Im Endeffekt ist es einfach; Wenn du in mehr als 150m Distanz zu Wohn- Gewerbe- oder Erholungsgebieten fliegen willst, reicht der A1/A3 Kompetenznachweis aus, ansonsten ist zusätzlich der A2 notwendig.
@@UROBGmbH Vielen Dank für die Schnelle Info, endlich etwas wo ich anfangen kann, das heißt den Normalen Schein und ich kann meine Landschaftsvideo weiterhin machen (Registrierung, Plakete und Versicherung)
Fuck 'em
So evin scheiss