DAS SCHÖFFENAMT - Schöffenrechte, Schöffenpflichten

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  • Опубликовано: 22 янв 2025

Комментарии • 2

  • @bbbernier
    @bbbernier Год назад +2

    Vielen Dank. Wieder mal sehr interessant!
    Frage: Was passiert, wenn man als Schöffe während einer mehrtägigen Verhandlung krank wird. Wie sieht es aus, wenn man z.B. in der S-Bahn/U-Bahn längere Zeit feststeckt und deshalb zu spät kommt (kommt hier in München nicht so selten vor...). Wer trägt in diesem Fall die angesprochenen Kosten, bzw. gibt es dann auch eine Strafe?
    Wie sieht es aus bei Todesfällen im näheren familiären Umfeld (Ehepartner, Eltern, ...). Gibt es da konkrete Regelungen?

    • @schoeffentv
      @schoeffentv  Год назад +1

      Zur Frage der Krankheit ist es wie gesagt: eine Verhandlungsunfähigkeit im Schöffenamt muss ärztlich attestiert werden; die Messlatte liegt deutlich höher als bei bloßer Arbeitsunfähigkeit. Ein gestauchter kleiner Finger, eine Erkältung, o.ä. bedingen keine Verhandlungsunfähigkeit. - Weitere juristische Fragestellungen können hier im Detail nicht beantwortet werden. Es wird auf das Standardwerk »FIT FÜR’S SCHÖFFENAMT« (Lieber/Sens, Berliner Wissenschafts-Verlag) verwiesen.