Früher hatte jeder ein Taschenmesser/Brotzeitmesser in der Tasche und da gab es weniger Messerstecher als heute ! Ich besorge mir jetzt eine Kampf- Stecknadel
Man kann das alles nicht verstehen. Dieser Paragraph schützt niemanden vor Kriminellen und kriminalisiert ehrliche Bürger. Deshalb gibt es da auch keine Akzeptanz. Die Messerstecherei finden eh meistens mit Messern statt, die sowieso schon verboten sind. Für deine Kampf-Stecknadel musst du bestimmt vor den Strafrichter 😉
@@JPHomeland Die meisten kriminell und besonders für Tötungsdelikte verwendeten Messer sind Küchenmesser. Diese haben durch ihre schlanken, dünnen und oft sehr langen Klingen eine wesentlich höhere und tödlichere Wirkung als jedes, wirklich jedes Taschenmesser. Wer vorhat ein Messer kriminell zu nutzen braucht nicht einmal eines von zu Hause mitbringen. In jeder Einkaufsstrasse Deutschlands finden sich Läden, in denen man vermutlich mit einem Griff ein langes Küchenmesser greifen kann. Die Gesetze sind schlicht einfach nur völliger Nonsens.
Die Gesetzeslage ist in Deutschland diesbezüglich dermassen schwachsinnig, das ist schlicht indiskutabel. Solange die Menschen sich das immer weiter gefallen lassen, solange wird weiter verschärft, bis jeder normale Bürger kriminalisiert ist.
Mit Recht!! Wir Deutschen werden diskriminiert und unsere Hobbys werden verboten. Wir dürfen nichts machen außer Befehle zu befolgen. Aber die Zeiten der Verbote sind bald vorbei
Ich habe mir 1995 ein Einhandmesser, klein, zum Segeln gekauft, das ich immer mitführe wenn ich segle. Es ist dazu da, falls man kentert und in Seilen unter Wasser verschlungen festgehalten wird, dass man sich einfach mit einer Hand freischneiden kann. Das war mein Grund damals.
Vielen Dank für dieses ausführliche Video. Ich führe bei meinen Freizeitaktivitäten des Öfteren Messer mit einer feststehenden Klinge über 120 mm am Gürtel, so das diese eigentlich dem Führverbot unterliegen. Das Argument zum führen, ist bei mir jedoch das berechtigte Interesse zur Ausübung des Hobby z. B. Camping, Angeln, Bushcraften. Ob das von Ordnungsbeamten z. B. Förstern, Polizisten oder Richtern als allgemein anerkannter Zwecke auf dem Weg zur Ausübung des Hobby ebenfalls so gesehen wird, ist vermutlich wohl eher Auslegungssache. Da ich aber dennoch gesetzeskonform unterwegs sein möchte und es reichlich unwissende oder übereifrige Polizeibeamten gibt die diese Messer gerne kassieren möchten, sind die Messer in einer Lederscheide die mit Löchern versehen wurden, in denen man ein kleines Schloss anbringen kann, so das das Messer erst nach dem Öffnen des Schlosses zugriffsbereit ist. Das ist dann der Transport in einem "verschlossenen Behältnis", dem Gesetzgeber ist damit genüge getan und ich bin auf der sicheren Seite.
Vielen Dank für Dein Interesse und Deinen Kommentar. Solltest Du tatsächlich mal kontrolliert werden, hoffe ich sehr, dass die kontrollierenden Beamten Deine Ansicht dann teilen. LG Jörg
Das ist jetzt mal eine gute Frage. Wie ist das mit einem Bowie Messer im Wald ? Ich muss da grade an früher denken, die vielen Zeltlager Fahrten :) Damals habe ich ein Bowie Messer verwendet um einen Baumstamm zu entasten. Die Genehmigung vom Förster ist vorgelegen, Feuerholz im Wald zu sammeln. Aber wie ist das, wenn man im Wald ein Messer am Gürtel trägt ? Der Förster wird mir keinen Ärger machen, aber es gibt ja auch Wanderer die vorbei kommen können. Das können sogar Polizisten sein. :) Der der uns damals quasi zufällig besucht hat, hat gewusst wer wir sind. (kleine Ortschaft gewesen) Aber davon kann man ja normalerweise nicht ausgehen.
@@zock5166 Ich würde den § 42a Absatz 2 mal so für mich auslegen, dass der unmittelbare Gebrauch des (Bowie)Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm im Wald zum entasten von Feuerholz als ein "allgemein anerkannten Zweck" ausgelegt werden kann und somit ein "berechtigtes Interesse" darstellt und daher dem Führungsverbot nicht unterliegt. Absatz 1 gilt nicht 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis, 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Was anderes ist es jedoch, wenn man das Messer in den Wald und wieder hinaus bringt. Denn das ist ein Führen(Transport) bei dem ein solches Messer dem Führungsverbot unterliegt und deshalb in ein *"verschlossenes Behältnis"* gehört, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte.
Wenn die Lederscheide lediglich die Klinge umschließt dann ist das nach Ansicht von anderen Personen nicht ein verschlossenes Behältnis weil der Griff ja herausschaut. Dass das keinen Sinn macht ist für mich selbstverständlich aber das Gesetz macht meiner Meinung nach eh wenig Sinn.
@@jazmann2007 Was bitte ist Brauchtumspflege? Der Pfadfinder? Der Pilger? Beide haben ihre Messer, die rechtlich nicht definiert sind! Ein Fahrtenmesser ist jedes Messer, welches ein Pfadfinder auf die Fahrt mitnimmt. Weder Form noch Größe sind irgendwo definiert. Ebenso ist jedes Messer, das ein Pilger mitnimmt ein Pilgermesser. Schaut man sich einmal alte Gemälde an, so reicht die Länge des Messers von Küchenmesser bis hin zu einem Messer von halber Beinlänge. Selbst Dolche waren üblich. Ein jeder Pilger nahm das oder die Messer mit, welche er hatte und sich leisten konnte. So und nun mögen die Unmengen an Juristen im Bundestag sich einmal daran machen und ein Pilgermesser juristisch zu definieren. Sie werden es nicht schaffen. Das Bowie-Messer: Es steht jedem frei einmal bei Wikipedia nachzulesen was ein Bowie-Messer ist. Es gibt genauso viele Vorstellungen von der Formgebung wie es Schmiede gab und gibt. Das genaue Aussehen des von James Bowie benutzten Messers ist unbekannt. Es hat sich jedoch eine bestimmte Formvorstellung etabliert, die bis heute genutzt wird. Was ist das, ein Bajonett, ein Kampfmesser, ein Jagdmesser oder ein Arbeitsmesser? Antworten finden sich in Wikipedia. Für mich ist es ein schweres Jagd- und Arbeitsmesser. Darf man das auch als Pilger führen? Die hatten doch auch Saxe dabei. Deren Formgebung ähnelt doch einem Bowie-Messer oder besser umgekehrt, weil das Bowie-Messer deutlich jünger ist. Wenn man den Legenden Glauben schenken kann, dann ist es angeblich auch geeignet sich eines hungrigen Grizzly-Bären zu erwehren. Doch dann wäre es doch wieder eine Stichwaffe. Darf ich nun dieses Werkzeug (schneidendes Multi-tool) auf der Pilgerreise mitführen oder benötige ich nun doch einen Waffenschrank mit Trageriemen? Auch dieses Beispiel zeigt wie unsinnig diese Bestimmungen im deutschen Waffenrecht sind. Nur unsere Politiker, die von jedwelcher praktischen Arbeit entwöhnt sind, kommen auf die Idee nur noch Messer mit einer stehenden Klinge von 6 cm Länge zulassen zu wollen. Statt die rechtstreuen Bürger zu drangsalieren, sollten sie lieber einmal die Straftäter aus dem Verkehr ziehen.
Sehr gutes Video. Aufgrund des weiten Auslegungsspielraums der Gerichte, und aufgrund des Umstands, dass Fehlurteile nicht immer in der nächsten Instanz korrigiert werden, wenn man den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens überhaupt betreiben möchte, bleiben nicht mehr viele Optionen. Auf der sicheren Seite ist man allenfalls mit einem kräftigen Backlock mit Nagelhau und geringen Klingenüberstand, einem Slipjoint ohne Choil oder einem kleinem Fixed, jeweils ohne Kulanz gemessen ohne jedes Wesensmerkmal einer Waffe. Traurig, aber so wollte es der Gesetzgeber anscheinend.
Wenn man dann ein kleines Einhandmesser mit einer 5 cm - Klinge neben ein Fixed mit einer 12 cm - Klinge legt, kommt man so richtig ins Grübeln. Dankeschön für Dein Interesse und Deinen Kommentar.
@@JPHomeland Ich rechne damit, dass in einer der nächsten Novellen das Führungsverbot auf alle Fixed über 5 cm (war schon mal auf dem Tisch, meine ich) oder gleich auf sämtliche Fixed ausgeweitet wird. Da die Entwicklung im deutschen Waffenrecht immer nur in eine Richtung geht, bleiben in zehn Jahren wahrscheinlich nur noch kleine Victorinox übrig.
Das ist eines der allerbesten Videos zum 42a die mir bisher begegnet sind, vielen vielen Dank für deine Mühe und das Du Dir die Zeit genommen hast mal diese feinen, aber leider doch im Zweifelsfall sehr relevanten Unterschiede herauszuarbeiten. Wären die juristischen Konsequenzen beim unerlaubten Führen eines Einhandmessers die gleichen wie beim unerlaubten Führen eines Dolches?
Vielen Dank. In beiden Fällen ist man im Normalfall nicht im Bereich des Strafrechts. Der Dolch ist eine erlaubte Waffe. Unter 18 ist jedoch der Umgang damit verboten. Auch darf man Waffen auch nicht im eigenen Haus einfach so rumliegen lassen, wenn damit zu rechnen ist, dass Besuch Zugriff darauf nehmen könnte. Waffen müssen besonders gesichert werden. Bei Einhandmessern ist alles etwas anders. Die Geldstrafe würde sich wohl auch bei beiden unterschiedlich bemessen, nehme ich an. Ansonsten ist das ähnlich. Aber in einigen Fällen kann das Mitführen einer Hieb- oder Stosswaffe auch zur Straftat werden. Der Paragraph 52 WaffG regelt das. Beste Grüße
Vielen Dank, manchen fehlt einfach der rechtliche Background, um sich an so ein Thema heranzuwagen. Trotzdem machen sie es leider. Herzliche Grüße Jörg
in griechenland sieht das gesetz sehr ähnlich aus. allerdings spielt die länge der klinge keine rolle und auch nicht ob es klappbar oder gar feststellbar ist. generell kann man sagen, daß das führen ALLER messer verboten ist, solange es keinen "guten" grund dafür gibt. multitool, 58er-victorinox-schlüsselanhänger, usw führen im fall des falles erstmal zur festnahme.
Servus Jörg,ich habe jede Menge Denkanstösse durch dieses Video erhalten,den von Dir gesagten Spruch"bewußt schwammig gehalten"finde ich sehr treffend,dem normalen Nutzer bleibt nur übrig absolut 42a konforme Messer mit sich zu führen,sehr interessante Ausführungen von Dir,LG Christoph
Hallo Christoph, das stimmt, man sollte sich da auf nichts kritisches einlassen. Selbst Handwerker mit Cuttermessern wurden nach Aussage in einem anderen Video schon belangt, weil sie außerhalb der Arbeitszeit nochmal was in der Tanke eingekauft hatten. Wenn ich in Österreich bin, nehme ich mehrere Einhandmesser mit, und genieße es, sie zu tragen. Im Hinblick auf die Waffenverbotszonen habe ich mir einen Kleinen Waffenschein besorgt. Zu dem Thema mache ich vielleicht auch mal ein Video. Danke für Deinen Kommentar und Dein Interesse. LG Jörg
@@Adamskili Doch, gerade für Messer. Die Regelungen dort sind ja noch nicht so bekannt, da es den entsprechenden Paragraphen noch nicht so lange gibt. Über Waffenverbotszonen habe ich auch ein Video gemacht, wo ich unter anderem das nochmal dargestellt habe.
Frage mich, ob das Cold Steel Airlite (Drop Point) unter das Führungsverbot fällt. Natürlich solange der Daumenpin abgenommen wird. Hab die Tanto-Version davon und bin nun echt stutzig geworden 🙁. An sich würde ich dieses Modell als Zweihandmesser bezeichnen, wenn der Daumenpin abgenommen wird. Weil man es ohne den Daumenpin echt nur sehr schwer einhändig öffnen kann. Was meinst du?
Hallo, das Messer kenne ich nicht. Tanto ist aber immer kritisch zu sehen .Es gibt viele Messer, die eindeutig keinem Führverbot unterliegen. Im Zweifel würde ich so eins mitnehmen. VG
Danke für das Video. Aber ich habe noch eine Frage, und zwar was ist, wenn ein Klappmesser Zweihand und auch noch Slipjoint ist, aber es von der Form aussieht wie ein Kampfmesser. Ist das jetzt verboten mitzuführen?
Ich glaube, dass ein Slipjoint als Waffe in der Regel ungeeignet wäre. Das müsste man aber anhand des Einzelfalls prüfen.. Aber ich würde immer zu unkritischen Messern greifen, da zunächsl ein Ordnungshüter nach seinem Wissensstand die Erstentscheidung vornimmt. Jeder muss das aber für sich entscheiden.
Wie stehts denn mit dem Opinel Giant 13? Das ist ja erstmal aufgebaut, wie ein gängiges Opinel. Also zweihändig zu öffnen und hat die typische Drehverriegelung, aber die Klinge hat eine 22cm Länge. Das Gesetz beschränkt ja aber Klingenlängen bei zweihändig geführten Messern erstmal nicht. Gibt es da spezielle Absätze? Ist das klar oder ein Zweifelsfall?
Meiner Meinung nach ganz klar legal zu führen auch ohne berechtigtes Interesse. Bei dem Messer sehe ich auch keine Waffeneigenschaft gemäß Paragraph 42a Abs.1 Nr.2 WaffG. Aber ohne Garantie. Jeder ist selbst verantwortlich für das was er tut. Es gibt bestimmt weniger auffällige Messer für unterwegs😉
Hallo, vielen Dank für die klaren und von Sachverstand geprägten Worte. Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist kein Kavaliersdelikt und kann schwere Folgen für den Betroffenen haben. Grüße Thomas
Ja klar wir leben in ein Diktatur und nicht in ein freies Land mit Menschenrechte!!! Deutschland übertreibt mit sein Verbote!! Die Zeiten sind vorbei mit verbieten!!! Unsere jüngere Generation wird sich das nicht gefallen lassen wie wir älteren und das ist auch richtig so!
Ich habe beruflich über Jahre ein Einhandmesser von CRKT mit schräger Klinge ( jetzt hier gelernt, das es Tanto heißt) mitgeführt um Prüfmarken an Gastanks zu entfernen. Dafür war die schräge Klinge bestens geeignet. Das Messer hat nach Feierabend immer im Spint, in der Arbeitshose gesteckt. Mittlerweile nehme ich es nicht mehr mit, weil ich nicht Gefahr laufen möchte Stress zu bekommen. Wer weiß ob der berufliche nutzen überhaupt anerkannt wird. Schade, denn das Messer war einfach Top für den Zweck und die Qualität völlig ausreichend
Es ist sicherlich total schade, wegen so einer sinnlosen Regelung ein liebgewonnenes nützliches Werkzeug nicht mehr zu nutzen. Aber es ist bestimmt die richtige Entscheidung. Wie sähe das bei den Arbeitskollegen aus, wenn man damit auf der Arbeit eventuell durch einen Ordnungshüter ein Verfahren bekommen würde. Da wäre ich auch extrem vorsichtig. Vielleicht findest du ja ein anderes taugliches Messer für die Tätigkeit, welches legal geführt werden darf. Herzliche Grüße Jörg
Absatz1 Punkt 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder 3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm (2) Absatz 1 gilt nicht 3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Weitergehende Regelungen bleiben unberührt. (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient. Also kannst du es Beruflich verwenden .
Hallo, was genau besagt die Definition mit sich führen? Es muss ja eine räumliche Nähe vorherrschen und ohne einen nennenswerten Zeitaufwand bzw Schwierigkeit den Zugriff erlauben. Wie sieht es dann aus, wenn ich das Messer in einem Koffer mit mir führe?
Führen ist die tatsächliche Sachherrschaft. Da das Gesetz die Mitnahme in einem verschlossenen Behältnis als Ausnahme definiert, kann man mE der Ansicht folgen, dass die Mitnahme in einem Behältnis auch "führen" bedeutet. Den Koffer würde ich bei einen nicht Par. 42a WaffG konformen Messer insofern verschließen. Berücksichtige bitte, dass dies nur meine Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung ist.
wie verhält sich das denn mit deinem Einhändig zu öffnenden Slipjoint Messer, wie zum Beispiel einem Spyderco UKPK oder ein Kizer ZipSlip. Da habe ich auch schon gelesen das ein Richter den Slipjoint Mechanismus als "Feststellbar" eingestuft hat..
Von dem Urteil habe ich auch schon gehört.Abet ich habe es weder gelesen noch ist mir bekannt, welches Messer der Entscheidung zugrunde lag. Ob es sich dabei wirklich um ein Slipjoint Verschluss handelte, bezweifle ich daher erstmal. Die von Dir genannten Modelle habe ich nicht in Besitz. Ich besitze das dem UKPK ähnliche Urban Lightweight von Spyderco. Für mich ist das ein legal zu führendes Slipjoint-Messer. Es lässt sich mit dem Finger nicht wirklich feststellen. Das wäre zudem noch äußerst schmerzhaft. Aber letztendlich muss das jeder selber entscheiden. Will man legal unterwegs sein, gibt es auf jeden Fall Modelle, wo es keinerlei Zweifel gibt. LG
@@JPHomeland Danke für deine schnelle Antwort. Bei einem der Urteile ging es um das Böker Plus XS, welches ein Slipjoint ist, das wegen dem "Fingerjoil" als Feststellbar eingestuft wurde. Bei solchen Messern macht der verschwommene 42a Messerliebhabern leider einen Strich durch die Rechnung. Möchte natürlich nicht das mir aus solch einem Grund mein Heinnie Haynes Spyderco Urban für 160€ abgenommen wird =)
@@IKsDeH666 Könntest du mir das Gericht und die Funkstelle nennen, das Urteil würde mich auch sehr interessieren. Ansonsten nimm ein Messer mit, das unkritisch ist. LG
@@JPHomeland Bei mir ist es das kleine BlackFox Bean Gen 2. Einhändig zu öffnen und ein Slipjoint-„Verschluss“. Ich würde sagen, dass selbst ein Finger an der Klinge (unten oder oben) nicht wirklich ein Zuklappen verhindern könnte. Alleine wenn ich mir (völlig Hypothetisch) vorstelle damit zuzustechen hätte ich Angst mir die Finger abzuschneiden wenn die Spitze zB auf feste Kleidung stößt. Ich sehe den Zweck dieses kleinen Begleiters deshalb zB. eher als sehr kleines Messer zum öffnen von Kartons oder einfache Schneidaufgaben.
Wie sieht es mit dem kleinen bear Grylls Messer aus? Ich versuche gerade den Daumen pin abzuschreiben damit ich es 100 Prozent nicht mit einer Hand öffnen kann obwohl das richtig fest in der scheine klemmt.. (wie wäre danach die Lage) Hab mir extra ein großes Wolfgangs Messer gekauft das es P 42 komfor ist obwohl das eher mit 11 cm Klinge wie ein schlacht Esser aussieht.. (ist mir zu krass für die Zug fahrt)
Hallo, das Messer kenne ich nicht. Zu Daumenpins hatte ich mich ziemlich klar geäußert. Es gibt aber sehr viele Messer, die absolut unkritisch sind. Wie sähe es damit aus? Glaube, ich würde kein feststehendes Messer mit 11cm Klinge auf einer Zugfahrt mit anderen Reisenden auspacken. Keine Ahnung, ob die DB so etwas überhaupt erlaubt. Versuchs doch Mal mit einem kleinen oder mittleren Victorinox.Das macht bestimmt niemanden Angst. Aber auch da würde ich mich erst Mal erkundigen, wie die DB das handhabt und ob der Bahnhof Waffenverbotszone ist
Bei einem Slipjoint sehe ich da keine wirklichen Probleme. Zumindest dann nicht, wenn der Hersteller den Zweck des Messers nicht explizit so bezeichnet, dass es als Hieb- und Stoßwaffe gilt. Hoffe, Du hast den Punkt der Eignung " ...dem Wesen nach ..." aus Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände 1. Punkt 1.1 zum WaffG noch in Erinnerung. Bei einer feststellbaren Klinge könnte es mMn tatsächlich Probleme geben. Es wird wohl als Hieb- oder Stoßwaffe im Sinne der angegebenen Vorschrift ausgelegt werden. Am Ende entscheidet das unter Umständen ein Polizeibeamter oder auch ein Richter. Je nachdem, wie weit Du ggf. gehen möchtest.
wie sieht es aus mit flipper messern, die keine feststellende klinge haben und auch unter 12cm sind? sind diese legal? und auch wenn sie einen zusätzlichen daumenpin haben?
Wenn Klappmesser nicht einhändig feststellbar sind (sogenannte Einhandmesser) unterliegen sie nicht dem Führverbot des Par. 42a WaffG. Egal ob Daumenpin oder Flipper. Die Klingenlänge von maximal 12 cm spielt bei feststehenden Messern eine entscheidende Rolle. Bei Klappmessern darf die Klinge auch länger sein.
@@JPHomeland okey, danke für die Antwort :) dachte nicht das ich so schnell eine bekomme 😅 es ist echt etwas schwammig und das verunsichert noch mehr, was man darf und was nicht. aber gut zu wissen, dass ich mit meinem Kauf auf der sicheren seite bin :)
Hallo, da gibt es ja sehr unterschiedliche. Ich weiß nicht, welche Du da im Sinn hast. Wenn die aber eine Klingenverlängerung haben, welche mit der Hand im Griff fixiert wird, so wie z.B. beim Svord Peasant, könnte das vielleicht kritisch sein. Aber das kann ich rechtssicher nicht beurteilen. Alles was kritisch ist, würde ich trotzdem zuhause lassen. Es gibt aber genug Messer, wo man sich sicher sein kann. So eins würde ich zum Mitnehmen aussuchen. Danke für Dein Interesse. LG Jörg
Keine Ahnung was du mit Nr. 4 meinst. Da liegen Rustick Knives Utility 4", RMJ Tactical UCAP, Rautarasa Puukko, Buck Knives 616. Vielleicht hilft dir das weiter.
Na dann kommt hier noch mal die ultimative Frage wie sieht es mit ein Spyderco ukpk oder ein Böker Plus Drop Xs oder Xl ist einhändig zu öffnen und mir dem Zeigefinger zu verriegeln ?.....
Hallo, das weiß ich doch auch nicht rechtssicher. Natürlich gibt es eine Ansicht, die besagt, die Verriegelung muss nicht mechanisch sein, sondern kann auch mit der Hand erfolgen. Hat das nicht ein Verwaltungsrichter oder eine Behörde bei einem bestimmten Messer mal so entschieden??? Aber versuch das mal bei dem Urban Lightweight. Das ist so schmerzhaft, das geht gar nicht mit dem Finger wirklich zu verriegeln. Da würde man sich unter Umständen den Finger verletzen. Zumindest bei diesem Messer denke ich, das ist legal zu führen. Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Das Böker sagt mir jetzt nichts. Aber wenn Du Zweifel hast, nimm lieber eins mit, bei dem Du sicher bist. Ansonsten kenne das Risiko und entscheide selbst, aber laufe nicht "ins offene Messer". Das wollte ich mit dem Video auch so sagen. Danke für Dein Interesse und lG Jörg
Ja natürlich sollte man auf Nummer sicher gehen ich sehe das genau wie du und vielen Dank für deine Einschätzung zum geliebten Paragraphen 42 . Ps: ich mag deine Videos sehr gern 👍👍👍👍👍
als nicht Betroffener (da Österreicher) wundert es mich schon sehr wie lange ihr da rumlamentiert und wie viele immer noch ahnungslos sind. In JEDER Messermagazin Ausgabe gibts Text zum Thema, im Katalog, jeder 2. Eintrag im knife-blog, in den Foren und sozialen Medien werden die immer gleichen Fragen gestellt. Da sollte man meinen das es einfach 2 Haltungen gibt: sich an alles halten und am besten slippys tragen oder drauf pfeifen und nutzen wozu es beliebt.
Die Konsequenzen sind teilweise sehr heftig, wenn man sich nicht daran hält. In anderen europäischen Ländern übrigens auch. Österreich ist da leider die Ausnahme. Selber habe ich ein zweites Standbein in Österreich, und ich wundere mich auch oft, wie wenig Gesetze (z.B. Umwelt) die Menschen dort kennen. Das scheint insofern kein rein deutsches Phänomen zu sein😀
@@JPHomeland was heißt denn hier "leider" ;) Die Unsicherheit hier ist bei Nichtinteressierten hoch, es geistern Gerüchte rum wie: "Butterflys sind verboten" oder "Klingen dürfen nur eine Handbreit lang sein"...beides Blödsinn, allein schon weil mir keine Einheit "Handbreit" bekannt ist :D Wir dürfen halt keine Pumpgun besitzen, dafür so gut wie alle Messer tragen, führen und benutzen...ein guter Deal imho :) Alles natürlich mit Maß und Ziel, ich würde jetzt nicht unter vielen Menschen ein Espada zu Apfel schälen zücken. Hausrecht gibts natürlich auch, Waffenverbotszonen sehr gezielt und wenige, aber eben so sinnlos wie die in DE.
@@SeniorEdge ... leider heißt, leider gibt's nicht mehr Ausnahmen 😀. In Österreich genieße ich es, meine Spydies zu führen. Natürlich sind die Gesetze hier sinnlos. Die Verbrecher halten sich sowieso nicht dran und die meisten Gewalttaten werden mit Messern begangen, die man hier nicht ohne berechtigtes Interesse führen darf. Alles Augenwischerei. Aber was will man machen. Dagegen handeln bedeutet Strafe, Gerichtsverfahren u.U., Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse etc.
Zwei Punkte sind mir wichtig: Die Auslegung, oder Meinung des Gesetzes ist relevant. Und es ist immer klüger mit Polizisten zu kooperieren. Ich bin auch gegen einige Messerregularien, aber man kann da keine Belehrungen durchführen und ein freundlicher Austausch mit dem, oder der Beamtin ist das Hilfreichste, was man machen kann: Hergeben, erklären warum und wozu und entweder die Ordnungshüter sehen das auch so, oder halt nicht. Aber dann bewahrt einen das vielleicht vor einer 'Straftat' und nicht nur einem 'Verwarngeld' ;-) Drittens: Da gibts n Unterschied, zwischen 'Mitführen' und ' zugriffsbereit Führen' und ja, auch da gibts ganz eigene Meinungen, wie und wann...
Gute Einstellung. Straftat kommt da weniger in Betracht. Wenn Du keine verbotenen Messer mitführst, bleibst Du im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Danke für Deine Meinung
@@JPHomeland Hey, danke! Damit meinte ich das Führen an 'öffentlichen Orten', ner Demonstration, oder Fußgängerzone, oder so. Da wird die Ordnungswidrigkeit schon schnell zur Straftat. Wieder eine Auslegungssache der Beamten vor Ort.
Danke. So ein schönes Laguiole Klappmesser habe ich leider nie besessen. Sofern es sich um ein Slipjoint handelt oder kein Einhandmesser ist, ist es ok. Auch spielt die Klingenlänge bei einem Taschenmesser keine Rolle bei der Beurteilung bezüglich eines möglichen Führverbots. Die Klingenlänge ist bei feststehenden.Messern von Bedeutung.Herzliche Grüße Jörg
Frage zu taktischen Messern: sind feststehende taktische Messer mit einer Klimgenlänge unter §42a konform? Macht es einen unterschied ob der Hersteller / Verkäufer diese als taktisch verkauft? Spielt hier die Form der Klinge ebenfalls eine Rolle?
Da erwischst Du mich gerade beim Stöbern auf RUclips. Daher eine schnelle Antwort. Taktische Messer werden nur aufgrund ihres Aussehens so genannt. Sie sind nur deshalb noch keine Waffen. Es ist zunächst ausschließlich eine optische Sache. Die Kriterien zur Einordnung eines Messers als Waffe habe ich im Video genannt. Das ist unabhängig vom taktischen Aussehen. Allerdings hat man mit taktisch aussehenden Messern per se bei Kontrollen mehr Probleme. Und Hersteller von sogenannten Kampfmessern gestalten diese auch vom Aussehen her gerne taktisch. VG
@@JPHomelandvielen Dank für die schnelle Antwort! Mir stellt sich nun jedoch die Frage, inwiefern die Form der Klinge bzw. der gesamte Aufbau des Messers eine Rolle spielt. Das ein doch oder auch Karambit nicht geführt werden darf erscheint mir logisch, ich sehe jedoch bei einem Tanto oder wharnclif Messer nicht direkt die Eigenschaften eines kampfmessers aufgrund der klingenform. LG
Habe mir deshalb jetzt 2 messer von wolfgangs bestellt das ambulo und das cultro, wurden von BKA geprüft und beim Kauf bekommt man auch diesen Bescheid dazu. Da kann Dan zu 99% nix mehr gesagt werden natürlich nicht auf Veranstaltungen mitnehmen, cultro zweihandmesser und ambulo bushcraft
@@dovybar ich zitiere Mal Wikipedia: 'Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird, und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden. "
10:00 Ich würde sogar das noch verteidigen können, aber ich weiß nicht wie und ob der Richter sich darauf einlassen würde. Ich würde mich auch generell erst garnicht in so eine Situation begeben, dennoch gibt es in der WaffVwV diese Stelle: >> Bei [...] feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge [...] der eines Gebrauchsmessers [...] entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge - kürzer als 8,5 cm oder - nicht zweischneidig ist. In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen.
Selbst Messer unter 4cm Klingenlänge können Waffen sein, wenn der Hersteller sie als solche bewirbt. Siehe hierzu Feststellungsbescheid Z-466 des BKA. Das betreffende Messer wird als Stiefelmesser beworben. Es fehlt insofern die Werkzeugeigenschaft. Man muss fein unterscheiden. Springmesser unter 8,5cm sind z. B. auch immer Waffen gewesen. Mögliche Ausnahme z. B. Klingenlängen bis 4,1 cm bei einer Klingenbreite bis 1cm. Zum Thema gibt es einiges zu sagen, was aber den Rahmen im Kommentarbereich sprengen würde.
@@JPHomeland da stimme ich zu. Ich sage nur, dass man ein Messer dieser Art wahrscheinlich noch mit relativ guten Aussichten verteidigen könnte indem man sich auf die VwV bezieht. Problem dabei ist natürlich wenn sich mehrere potentielle Waffeneigenschaften anhäufen. So oder so ist das Gesetz da schwammig genug, dass man es einfach nicht drauf ankommen lassen sollte. Man könnte ja einen übereifrigen Polizisten und einen genauso begeisterten Richter vor sich stehen haben.
Auch die Tantoform spricht trotz einer Klingenlänge unter 8,5 cm gegen ein Gebrauchsmesser. Es ist insofern atypisch. Steht ebenfalls in Feststellungsbescheid Z-466, der u. a. die Form zur Beurteilung der Gebrauchsmessereigenschaft bzw. Waffeneigenschaft als Auslegungskriterium bezeichnet . Vielleicht einmal nachlesen.
@@JPHomeland ich widerspreche da auch nicht. Die Tantoform wird allgemein hin als Waffeneigenschaft angesehen, da sie wohl beim Stechen zum Schnitt einer größeren Menge von Gewebe führen soll. Nichts desto Trotz kann man gerade bei einer kleinen Klinge ziemlich gut argumentieren, dass das Messer ein Werkzeug als etwa Brieföffner ist, und die Tantoklinge lediglich ein Designelement. Das BKA ist da in der Regel ziemlich fair und es gibt einige Feststellungsbescheide bei denen Waffeneigenschaften als Designelemente angesehen werden. Ich ignoriere hierbei bewusst die Eigenschaft als Stiefelmesser, da diese aus dem Messer fast unwiderlegbar eine Waffe macht, und ich kenne auch die Herstellerangaben nicht. Ich beziehe mich also lediglich auf das Messer selbst, das hätte ich vorher vielleicht deutlicher machen müssen. Naja am Ende hat es einen Grund warum ich das langweiligste Taschenmesser der Welt habe... Ich musste in meinem Leben schon 3-mal diskutieren was eine Waffe ist und was nicht. Es macht keinen Spaß wenn Polizei und andere Autoritätsfiguren dabei sind und einem erzählen, dass man eine verbotene Waffe mit sich trage, bis man ihnen dann z.B. den Bescheid Z-307 zeigt. Ich hätte gerne eine Tantoklinge (ich mag sie einfach), aber ich bin nicht (mehr) dumm. Trotzdem könnte ich die zur Not noch relativ gut verteidigen.
@hummel6364 im besagten Feststellungsbescheid Z-466 hat das BKA sich gerade im Hinblick auf die von Dir erwähnten 8,5 cm bei Gebrauchsmesser geäußert, und dies eingeschränkt. Lohnt sich, das zu lesen. Ansonsten wurde die Vorschrift bewusst "schwammig" gehalten. Wie Du schon sagst, man sollte auf Nummer sicher gehen, wenn man nicht zur Konfrontation bereit ist.
Ich habe einen Nicker 11 (Böker) ganz unten im Rucksack. Ist nicht als Waffe ausgelegt. Naja eher zum schmerzfreien töten von Rehen durch Genickstich gedacht. Kann man auf Dienstreise zum Pizza schneiden gebrauchen, schneidet sonnst auch alles. Gutes Werkzeug. Außer Feuerstahl kann das Ding alles gut. Ist der Nicker mit Hirchhornschalen ein Kampfmesser?
Vielen Dank für Dein Interesse. Das Messer kenne ich leider nicht. Aber es gibt viele Messer, die unkritisch Par. 42a WaffG konform sind. Im Zweifel lieber zu so ein Messer greifen, wenn man sich dazu entschlossen hat, gesetzeskonform unterwegs zu sein.
wie sieht es aus: ich habe das kampfmesser 2000. habe es 10 jahre lange beim bund immer als gutes werkzeug benutzt. heute nutze ich es vor allem um pilze zu sammeln etwas auszugraben oder holz zu spalten. manchmal beim wandern schnitze ich auch damit aus langerweile....ich kann ja jetzt net 5 verschiedene für mich unbrauchbare messer rumschleppen, wenn es dieses messer 10 mal besser kann. ich habe übrigens in die scheide und die klinge ein loch gebohrt und ein vorhängeschloss gehangen, damit es nicht unmittelbar benutzbar ist. trage es dann so immer am gürtel...was meinst du? hätte ich eine chance bei einer polizeikontrolle?
Als Kampfmesser mit über 17 cm Klingenlänge und Tantoklinge (wenn es das Messer ist, das ich meine) hättest Du gute Chancen, dass Du ein Bußgeld zahlen müsstest und es eingezogen würde. Auf einer öffentlichen Veranstaltung würde ich es gar nicht mitnehmen, das wäre als Vergehen strafbar. Am Ende entscheidest aber Du. Da möchte ich niemanden irgendwelche Ratschläge geben. Das läge mir fern. Ich möchte nur informieren. Vorschriften macht der Gesetzgeber ja schon zur genüge.
Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, meintest Du, ein Einhandmesser geöffnet mitnehmen. Dadurch wird es nicht zum feststehenden Messer. Das Führen eines Einhandmessers geht ohne besonderes Interesse nur in einem verschlossenen Behältnis, wenn man sich an das Gesetz halten möchte. Hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden . VG
Solltest Du die Teppichmesser meinen, bei denen man die Klinge mit einer Hand hinaus schieben kann, gehören die mM nach zu den Einhandmesser. Bestimmt gibt es da auch ändere Meinungen, zB wegen der geringen Länge etc. An meiner Meinung ändert sich dadurch jedoch nichts. Ich würde solche Messer deshalb außerhalb der Berufsausübung nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Der Gesetzgeber sieht Messer auch erst einmall als Werkzeuge, und nicht als Waffen. Trotzdem gibt es Regelungen. Warum ein Risiko eingehen, wenn es nicht sein muss!? Aber jeder ist natürlich frei in dem was er tut. VG
Ein Cuttermesser mit einer HD Abbrechklinge ist in der Tat ein Einhandmesser. Eine Frische Klinge ist auf jeden Fall über 10 cm lang. Aber bisher bin ich noch nie von der Polizei überprüft worden, da ich als Handwerker arbeite und eigentlich 2 Holster mit jeweils einem Leatherman Surge und einem Stanley Cuttermesser. Ich laufe auch so durch einen Supermarkt, wenn ich einkaufe. Aber ich bin in meiner Arbeitskleidung. Niemand stört sich daran, auch nicht in der Stadt.
Hier muss noch unterschieden werden ob das Cuttermesser/Teppichmesser festgestellt werden kann oder nicht. Demnach wäre das festzustellende verboten zu führen, das nicht festzustellende erlaubt. Macht zwar wenig Sinn, scheint aber so zu sein.
Wenn Du ein geeignetes Fischmesser über 12 cm in einem verschlossenen Behältnis oder Deiner Angelkiste zu Deinem Angelplatz mitnimmst, und es dort dann zum Ausnehmen und vorbereiten der gefangenen Fische verwendest, handelst Du mMn mit berechtigten Interesse. Das wäre mMn OK. Ein permanentes "offenes" Tragen zum Angelplatz und wieder zurück ist mMn damit nicht abgedeckt. Da hier Vieles aber zunächst von der Einschätzung eines Ordnungshüters abhängt, würde ich immer den sichersten Weg wählen. Nur wenn ein Messer über 12 cm Klingenlänge für das Angeln auch wirklich erforderlich wäre, würde ich es zum Angelplatz auch mitnehmen. Dann aber schon. Aber das ist keine Handlungsempfehlung. Am Ende entscheidest Du das alleine.
Durch diese ganzen Regelungen im Messerrecht soll in der Öffentlichkeit der Anschein erweckt werden, dass unsere Politiker etwas für unsere Sicherheit tun. Die wollen ja wieder gewählt werden.
Das lustige an der Sache, du darfst dir einen Bogen oder eine Armbrust über die Schulter legen und damit rumlaufen. (führen) Du darfst nur nicht anfangen den Bogen zu spannen. :) (bei der Armbrust musst du aber zumindest 18 sein.)
Ich find den ganzen 42er lächerlich, denn der jenige der mit dem Messer was vor hat, der kümmert sich darum nicht und nimmt sich ein Küchenmesser mit. Das Gesetz ist nur gemacht Leuten auf den Sack zu gehen.
Mit dem Verband habe ich mich noch nie beschäftigt. Mit Schusswaffen habe ich auch nichts zu tun. Ansonsten unterstütze ich die Bestrebungen, das Messerrecht zu lockern. Zumindest für Inhaber eines kleinen Waffenscheins sollte es Ausnahmen geben, da diese ja schon hinsichtlich ihrer Eignung überprüft wurden. Dänemark ist übrigens auch zurückgerudert, und hat hier vieles an restriktiven Normen wieder zurück genommen.
@@JPHomeland Ja, gibt leider etliche Punkte, in denen Deutschland in Europa den absoluten Geisterfahrer darstellt. Der VDB beschäftigt sich übrigens nicht nur mit Schusswaffen. Gibt ja auch etliche Waffenhändler die Messer, Survivalausrüstung, Airsoft, Schreckschusswaffen, Armbrüste etc. verkaufen.
Ein schöne Video , was mal wieder zeigt ,wie sinnlos manche Bestimmungen sind ,was das führen von Messer angeht. Ein Viktorinox Klappmesser ist ja nun 42a konform oder liege ich da falsch? Meine Frau wurde mit solch ein Messer 1994 von ihren Ex Mann abgestochen . Sie hatte es überlebt und sind auch keine bleibenden Schäden zu beklagen. Ein Messer ist ein Werkzeug und nichts anderes ,es sollte natürlich keiner mit ein ka-bar in der Öffendlichkeit rumfuchteln und Menschen bedrohen. Das liegt inm gesunden Menschenverstand.Menschen verletzen oder töten kannst du mit jeden möglichen Gegnstand .Der Mensch ist nicht unfehlbar
Das ist ja eine schreckliche Story mit Deiner Frau. Da hat sie bestimmt viel Vertrauen in die Welt verloren. Tut mir sehr leid.. Die meisten Vics sind 42 a konform. Die feststellbaren mit Einhandöffnung nicht. Die Gewalttaten werden oft mit Messern begangen, die sowieso verboten sind. Aber auch mit erlaubten, wie du es geschildert hast. In beiden Fällen vermittelt der 42a keine Sicherheit. Der Paragraph ist den Tätern nämlich total egal. Den 42a haben sich mE Politiker ausgedacht, um dem Bürger ein Gefühl der Sicherheit vorzugaukeln und so wiedergewählt zu werden. Gegen einen Täter, der unbedingt andere verletzen will, kann einen sowieso nichts wirklich schützen. Die schlagen unvermittelt aus dem nichts zu. Unter Umständen mit dem 20cm Küchenmesser, dass sie kurz vorher ganz legal im Kaufhaus erworben haben.
Selbstverständlich soll in diesem Sinne jeder genau das tun, was er selbst für richtig hält. Da wollte ich keinesfalls bevormunden, sondern nur informieren. VG
@@JPHomeland das war nur der Schluss den ich für mich so rausgezogen hab .dein Video war sehr informativ ..danke dafür 🙏 ohne dein Video hätte ich evl noch offen ein Messer geführt was ich besser nicht führen sollte 😀 und jetzt da ich weiß das es so ne Grauzone gibt..lieber verdeckt tragen ☺️ wünsche dir schon Mal schöne Feiertage ❤️
wow, immer wieder schockiert wie sinnfrei das deutsche waffenrecht ist... wiso soll eine tantoklinge nicht als werkzeug taugen? und wenn ich mir ein kochmesser in den stiefen stecke? das sollte ja dann völlig legal sein ^^
Ja, sinnfrei. Das stimmt. Dass eine Tantoklinge auch als Werkzeug taugt, ist dem Gesetzgeber egal. Eine Kampfmessereigenschaft als Nebenzweck würde auch ausreichen. Das muss noch nicht einmal der Hauptzweck sein. Kochmesser über 12 cm unterliegen ebenfalls den Einschränkungen des Paragraph 42a WaffG. Bis 12 cm Klingenlänge kannst Du das ohne weitere Voraussetzungen machen. Allerdings auch nicht immer und überall.
Das ist mMn genau richtig. Probleme müssten bereits an anderer Stelle gelöst werden. Aber der Paragraph ist immer wieder auch eine dankbare Spielwiese für die Profilierungssucht von Politikern.
Ab Min 12 wird darüber gesprochen, dass die Ausnahme nach §§42a III i.V.m. 42a II Nr. 3 WaffG, das Führen des Einhandmessers im Zusammen mit der Berufsausübung NICHT mehr vorliegt, wenn Feierabend / Dienstschluss sei. Dann solle man, das Messer in einem verschlossenen Behältnis nach §42 II Nr. 2 WaffG transportieren. Diese Aussage ist anzuzweifeln, auch wenn Sie für jeden Betroffenen die "sicherste" Variante ist. Der Hin- und Rückweg zur Arbeit gilt, wie vllt. allgemein bekannt ebenfalls als "Arbeit", daher kommt auch die BG bei einem Arbeitsunfall auf. Es leitet sich daraus ab, dass die Berufsausübung nicht erst mit der Aufnahme der Arbeit, sondern bereits mit dem Weg dorthin beginnt. Die Berufsausübung muss hier nicht näher definiert werden, stellt jedoch jede Tätigkeit dar, die auf Dauer ausgelegt und zur Erwirtschaftung des Lebensunterhalts abzielt. Im WaffG steht, wie im Video richtigerweise angesprochen, selber nichts davon, die Berufsausübung ist daher ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch Rechtssprechung definiert werden musste. Wenn man jedoch auf Juris / Beck nachschaut, wird man mit den Schlagworten "Einhandmesser" und "Berufsausübung" schnell fündig. Es gibt zwar wenig Fachliteratur zur WaffG, das ist richtig, jedoch muss hier klar auf den Kommentar "WaffG" (3. Auflage 2022/ ISBN 978 3 406 77179 8) von Dr. Gunther Dietrich Gade (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei) verwiesen werden. Auf S. 456 wird das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung thematisiert und insbesondere, dass "... Im Zusammenhang erfolgt das Führen demnach, soweit der geführte Gegenstand zur Ausübung des Berufes benötigt wird und das Führen zudem einen zeitl.-räuml. Zusammenhang mit der Tätigkeit aufweist." Weiterhin "Erfasst sind daher bspw. auch Hin- und Rückwege, selbst wenn diese unterbrochen werden.". Es muss aber dazu gesagt werden, dass "... Zur Beurteilung sind stets die Umstände des Einzelfalles heranzuziehen, nach welchen sich der innere Zusammenhang bemisst.". Daher ist die Aussage, dass die Berufsausübung mit Dienstschluss am Arbeitsplatz ende, nicht richtig. Eben die Analogie zum Thema "Arbeitsunfall auf dem Heimweg" ist hier hilfreich. Zwar gebe es Betriebe und auch Dienststellen der BW oder Polizei, die ihren Soldaten / Polizisten, per Dienstanweisung die Mitnahme auf dem Heimweg untersagen, das ist aber, weil die wiederum keine Lust haben, in solche Fälle hineingezogen zu werden (WDA beim Bund, das Äquivalent bei der Polizei kenne ich nicht). Diese Dienstanweisung ist später wichtig für ein Disziplinarverfahren, aber nicht für das Verfahren, vor dem Strafgericht. Von und zur Arbeit, darf das Einhandmesser, bspw. Bundeswehr (stumpf/scharf) geführt werden, aber in der Freizeit eben nicht. Hier kann nur der Transport in einem verschlossenen Behälter erfolgen, wobei hier schon ein Rucksack mit einem Schloss ausreicht (aber dann in einem Fach, dass ich nicht in der Öffentlichkeit öffne, weil sonst auch hier der Zugriff möglich wäre und wieder ein Verstoß vorliegt.). Viele Grüße
Hallo, das ist natürlich meine fundierte Meinung im Video Wird auch in Rechtsprechung und Literatur teilweise genau so vertreten. Eine Abhandlung wie Deine, kann ich in einem Video nicht bringen. Zumal auch Rechtsbegriffe in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich ausgelegt werden. Zum Beispiel im Steuer- und Zivilrecht. Deshalb kann die Definition zur Berufsausübung unterschiedlich sein, je nachdem welches Rechtsgebiet betroffen ist. Die steuerliche oder versicherungsrechtliche Definition eignet sich insofern nicht unbedingt für die waffenrechtliche Definition. Das wird oftmals übersehen. Auf jeden Fall gebe ich meinen Zuhörern gerne Tipps, bei denen sie auf der sicheren Seite stehen. So auch hier. Zur berechtigten Kritik an der Rechtsprechung empfehle ich Dir Steindorf, Kommentar zum Waffenrecht. Dort zu 42a. Vielen Dank für Deine Meinung und VG.
@@JPHomeland Dann lies weiter auf S. 457 in "b) Führen dient der Brauchtumspflege" und "c) Führen dient dem Sport" in denen jeweils "dies kann insbes. bei Hin- und Rückwegen zu Brauchtumsveranstaltungen angenommen werden" oder "...zu Sportveranstaltungen angenommen werden" - bspw. der Angler auf dem Weg zum Angeln. Wenn also der Brauchtumspflege und dem Sport zugestanden wird, dass man auf dem Hin- und Rückweg, die sonst verbotenen Einhandmesser führen darf, warum sollte es bei der wesentlich wichtiger Berufsausübung (Art. 12 GG) nicht ebenso sein? Der Maler darf sein Cuttermesser, Einhandmesser, führen, wenn er auf dem Hin- und Rückweg ist. Die Problematik beginnt hier, aus eigener Erfahrung, wenn besagter Maler in der Tankstelle was mitgehen lässt. Dann nimmt es nicht mehr der Polizist 1. Ausbildungslehrjahr auf, was sonst ohne Messer ein "einfacher" Diebstahl wäre, sondern da reden wir von einem Diebstahl i.V.m. einer Waffe im Sinne des §42a = Kripo ermittelt. Ein himmelweiter Unterschied. Rechtsbegriffe werden auch allgemein zum Teil, zum Ärger aller, im gleichen Rechtsgebiet von unterschiedlichen Gerichten anders ausgelegt. Deine Beispiele für das Steuer- und Versicherungsrecht ist nachvollziehbar, läuft hier aber ins Leere. Steindorf (Autor hier Gerlemann) S.341 Nr. 11 c) unterstreicht meine Aussage weiter, da hier besonders auf die "...Verknüpfung mit der Berufsausübung..." eingegangen wird. Dein Hinweis erstreckt sich dabei wahrscheinlich auf das Urteil, dass die zwei Einhandmesser in der Fahrertür zum kappen der Sicherheitsgurte im Falle eines Unfalles, bezieht (vgl. OLG Stuttgart Beck RS 2011, 18599). Das ist aber nicht von der Berufsausübung gedeckt, damit auch nicht das, was meine Kernaussage betrifft. Steindorf unterstreicht, wie du richtigerweise sagst, die missachtete teleologische Intention des Gesetzgebers durch beide Gerichte in dem Fall, aber nochmal, es hat nichts mit der Berufsausübung und mit meinem Kommentar zu tun. Und im Text von Gerlemann wird keine gegenteilige Behauptung zu meiner ersten aufgeführt, auch keine Urteile. Ich bitte dich mir die Stellen im Juris / Beck oder in der Literatur oder die Urteile zu nennen, wo die Berufsausübung im Zusammenhang mit dem §42a WaffG erst an der Arbeitsstätte beginnt und auch dort endet. Denn ich finde unter diesen Schlagworten keine Urteile. Vielen Dank für deine Hilfe! Vielen Dank und viele Grüße PS: darf ich nach deiner Vita fragen, da du von einer "fundierten Meinung" sprichst? Interessiert mich ehrlich!
Hallo, natürlich habe ich eine entsprechende Ausbildung. Deine Meinung ist nachvollziehbar. Aber teilweise landen solche Sachen auch nicht vor Gericht, da ein Ordnungshüter erstmal entscheidet.Und da haben schon Handwerker Probleme bekommen, die nur mal mit dem Werkzeug in der Tanke waren. Hattest Du nicht die Definition der Berufsausübung der BG herangezogen? Na, ist ja auch egal. Vor Gericht kannst Du gerne so vortragen. Aber Du willst doch nicht behaupten, dass Du hier zu 100 Prozent rechtssichere Prognosen abgegeben kannst. Die Gerichte entscheiden auch nicht einheitlich. Siehe zum verschlossenen Behältnis. Im Rahmen meines Videos stehe ich natürlich zu meiner Meinung. Für mich gehört der Weg zur Arbeit oder nach Hause nicht zur Berufsausübung. Macht für mich keinen Sinn. Selbstverständlich kann dann der Transport in einem verschlossenen Behältnis verlangt werden.Trifft auch die Teleologie. Keinen Grund für eine Sonderbehandlung mMn.Brsuchtumspflege und Berufsausübung sind auch nicht unbedingt gleichzustellen. Es macht schon einen großen Unterschied, ob jemand sein Trachtenkostüm aufwendig zu Hause anziehen muss, oder ob ein Feuerwehrmann seine Sachen in Spind auf der Wache aufbewahrt, und sich dort umzieht. Aber da könnte man endlos diskutieren. Vielleicht noch zum zitieren. Besser findet man etwas, wenn im Kommentar die spezielle Fundstelle mit Paragraph, Randnummer und Auflage angegeben wird. Die Seitenzahlen differieren doch von Auflage zu Auflage. Mir ist es im Übrigen lieber, den Hörern den sichersten Weg aufzuzeigen. Und das habe ich dann auch gemacht. Sieh es nicht so ernst. Du hast ja auch nichts direkt Falsches gesagt. Jura ist nun mal keine Naturwissenschaft. Beste Grüße
@@JPHomeland Natürlich gebe ich keine 100% Prognose ab und ja, es gibt und gab immer wieder Verwaltungsakte, die anders gelautet haben, aber eben keine Verurteilungen. Und nur weil ein Polizeibeamter eine Meinung hat, ist das kein Urteil. Warum sollte der Weg zum Beruf und zurück nach Haus NICHT zur Ausübung gehören? Die Teleologie des Führverbots von Einhandmesser wird eben nicht dadurch getroffen und folgt nur deinem vorherigen Ansatz, dass ein verschlossenes Behältnis notwendig sei, weil deiner Meinung nach die Berufsausübung am Arbeitsplatz ende. Ich verstehe deinen Intention deinen Zuschauerinnern / Zuschauern, eine möglichst "sichere" Möglichkeit zum rechtskonformen Verhalten aufzuzeigen und begrüße das auch ausdrücklich. Es würde mich mehr freuen, wenn du aber auf Differenzen der Auslegung mehr hinweisen würdest. Hier liegt nämlich der Hase im Pfeffer - du proklamierst, aus Schutz deiner Zuschauer, ein schärferes WaffG, als vorhanden. Auch wenn du richtigerweise Behördenentscheidungen, die pauschal nicht immer richtig sind, beachtest und auf deren verbundene Problematik verweist, kannst du doch die eben die Fachliteratur nicht ignorieren, die du selber liest und zitierst. Was ich hier sehe, ist zwar durchaus eine "fundierte MEINUNG", was mir aber wirklich fehlt, sind deine Quellen. Ich bin eindeutig auf deinen Kommentar und die Stellen im Steinhaus und Gade eingegangen und habe dich auf deine Quellen, insbesondere der Literatur, von den Kommentaren gibt es leider recht wenige, oder auf Urteile gebeten (oder sonstige Quellen) die DEINE Aussage untermauern, dass die Berufsausübung i.V.m. dem §42a WaffG AM Arbeitsplatz endet. Da ich in der Juristerei unterwegs und auch privat vom WaffG betroffen bin würde ich mich FREUEN, wenn du mir entsprechende Hinweise liefern würdest, denn meine Suche in den Fachportalen oder der Fachliteratur gibt dazu nichts aus. Wenn es Urteile gibt, dann immer nur dann, wenn der "innere Zusammenhang" mit der Berufsausübung fehlt und es da zu einer Diskontinuität geführt hat, dass es eben NICHT mehr als Berufsausübung, siehe Beispiel Maler von vorher, geführt hat. Beste Grüße - ich freue mich auf deine Antwort!
Ok. Ich würde Dich bitte sehr bitten, das zu lesen, was ich in die Beschreibung unter mein Video geschrieben habe. Da äußere ich mich auch zum den Themen Intention, Rechtsberatung und andere Meinungen. Auch gibt es beim Multitool einen Link, wo schon auf die Strittigkeit des Themas eingegangen wird. Beste Grüße Edit: der Link steht bei Rettungsmessern
gute Zusammenfassung... meiner Erfahrung nach gibt es bei der Auslegung des Führverbots aber doch regional recht unterschiedliche Auffassungen. ich hab's z.B. üblicherweise mit "Dorfpolizisten" zu tun und deren täglich Brot sind die Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen, Unfallaufnahmen und hin und wieder auch mal die Schlichtung von Streitfällen - in jedem Fall nur ganz, ganz selten fundierte Kenntnisse des WaffG und seiner Feinheiten. ebenfalls meine Erfahrung: wie mang in den Wald hineinschreit, so schallt es heraus... auch wenn mang eine Kontrolle als reine Schikane empfindet: freundlich bleiben! dann wird mang seltener als Gefährder wahrgenommen und es fällt den Beamten leichter, einem ein berechtigtes Interesse zum Führen eines kritischen Messers zuzugestehen. - bzw., dass mang nicht vor hat, irgendwelchen Blödsinn damit anzustellen... eine Hand frei zu haben, kann wichtig sein, wenn mang bspw. Erste Hilfe leisten will (wozu wir verpflichtet sind)... - da möchte ich nicht an meinem Opinel rumfingern müssen, wenn ich ein Messer brauche... ich finde es ja auch interessant, wenn bei einem toten Gegenstand wie einem Messer, von dessen "Wesen" die Rege ist... 🙂 kümmert sich der §42a tatsächlich explizit um Messer? mir sind nämlich letztens "Bärenkrallen" für 3€ über den Weg gelaufen, da konnte ich nicht widerstehen... Bärenkrallen sind ein Küchenwerkzeug, mit dem mang Fleisch zerfetzen kann (z.B. Pulled Pork), mang kann damit aber auch sehr kontrolliert Fisch oder Geflügel aus einer Reine heben (und dann zerfetzen 🙂)... auch ich musste daran denken, dass diese Krallen doch sehr Schlagringen ähneln, die m.W. zu den verbotenen Gegenständen gehören... - die Krallen dürften aber ungleich gefährlicher sein, wenn ich sie - wie eine klassische Hieb- und Stichwaffe eben - gegen Bauch oder Hals einsetzte... 😕 Führen könnte mang sie in den Gesäßtaschen. - die eigentliche Frage ist: sind das überhaupt Waffen? (dem Wesen nach dazu gedacht, durchgegartes Fleisch zu zerteilen (um sein Volumen zu vergrößern - natürlich nur, um, durch die vergrößerte Oberfläche, das Geschmackserlebnis zu verbessern 🙂)) berechtigtes Interesse weist mang am einfachsten nach, indem mang die Krallen in einem Korb deponiert, in dem sich weitere Grillutensilien befinden... 🙂 - da ist dann eher die Frage, ob sie bei einer Kontrolle überhaupt bemerkt und als potentielle Waffen erkannt werden...
Hallo. Zunächst einmal vielen Dank. Ich habe ausschließlich die rechtliche Lage dargestellt. Diese bekommt man von einem Polizisten eher seltenst richtig umgesetzt. Deshalb auch immer mein Rat, so unauffällig und mit so unkritischen Messern wie irgend möglich unterwegs zu sein, wenn man sich an das Gesetz halten und keinerlei kritische Momente haben möchte. Und man kann sich schon relativ unauffällig bewegen. Wenn man allerdings das Messer mit einem Clip sichtbar in der Hosentasche befestigt oder ähnliches macht, sollte man sich nicht wundern. Wer unmotiviert mit einem Hammer, Beil, langem Schraubenzieher etc. durch die Gegend läuft, der wird irgendwann vielleicht mal völlig zurecht, und vielleicht auch gottseidank, herausgezogen. Aber im Grunde muss das alles jeder selber für sich entscheiden. Ich möchte da nur informieren. Vielen Dank für Dein Interesse. VG
12:30 nach mir bekannter Rechtsauffassung wird "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" ziemlich eindeutig so beurteilt, dass auch der Weg von und zur Arbeit dazu zählen. Mir sind allerdings keine Gerichtsurteile bekannt. Das ganze sollte man jetzt natürlich auch nicht ausreizen, sondern sinnvoll anwenden. Läufst du 10 Minuten von deiner Arbeitsstelle nach Hause, kann eigentlich niemand erwarten, dass du dir extra für dein Multitool einen Koffer mit bringst. Fährst du aber 3 Stunden Auto, dann solltest du das Messer eben irgendwie weg packen. Edit: NATÜRLICH sage ich nicht, dass man es drauf ankommen lassen sollte, ich sage lediglich, dass das die mir bekannte Rechtsauffassung auch unter Anwälten und Sachverständigen ist. Ich bin kein Anwalt = KEINE Rechtsberatung.
Ich denke nicht, dass das eindeutige Rechtsauffassung ist. Wenn ein Feuerwehrmann zum Beispiel einen Spind auf der Arbeit hat, würde der Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause nach allgemeiner Rechtsauffassung zum Beispiel schon einmal nicht zur Berufsausbildung im Sinne der Vorschrift zählen. Aber vielen Dank für Dein Interesse und Deine Meinung.
Zum Thema Klingenlänge 12 cm. Man sagt ja immer die Klinge wird bis zum Heft gemessen... Was ist, wenn das Heft nicht gerade bzw. im 90 Grad Winkel zur Spitze gesehen verläuft, sondern von oben nach unten, schräg ausgeführt ist ??? Mein Problem ist, dass wenn ich oben den kürzesten Weg messe 11,8 cm... in der Mitte genau 12 cm... und unten am längsten Weg knapp 12,3 cm habe. Das Messer ( kein Günstiges ) wird vom Hersteller TRC Knives mit einer Klingenlänge von 12 cm angegeben. Ich habe mir das Messer extra zum unbedenklichen Führen gekauft, will hier aber nix riskieren. 😕 Gibt es eine Rechtskräftige Aussage, wie genau gemessen wird ? 🤨🤷♂
Wirklich sicher ist man nur wenn das Modell einen BKA Feststellungsbescheid hat und dieser am besten gleich mitgeführt wird. Dann gibt es keine Diskussionen.
Das ist Owi Recht, wenn das Messer nicht total verboten ist. Den Richter sieht man dann nur, wenn man mit dem Bußgeld nicht einverstanden ist oder sein Messer zurück haben möchte. Vorher entscheidet es leider ein Polizist. Deshalb gibt es so viele falsche Entscheidungen. In der Regel versuchen die Richter schon, nicht willkürlich zu handeln.
@@JPHomeland" Richter nicht willkürlich handeln...." Da frag ich mich warum braucht es dann 4 und mehr Instanzen , welche entscheiden wie Sie "lustig" sind.... Es gilt zweifellos immer noch der alte Spruch " Vor bundesdeutschen Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand allein....."
@@wolfgangullrich6598 Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat, aber 4 Instanzen sind es jetzt nicht. Und natürlich gibt's freie Beweiswürdigung, unterschiedliche Auslegungen und richterliche Unabhängigkeit. Aber das sind Regeln. Ebenso wie die mehreren Instanzen, in die man in unserem Rechtsstaat immerhin gehen kann. Willkür ist etwas anderes. Das sollte man deutschen Richtern nicht unterstellen. Wir leben in einer Demokratie mit Spielregeln. Manchmal ist das schwer zu verstehen. Ein Gericht muss ja urteilen. Vor Gericht bekommt man auch oft keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Willkür gibt's in Russland und China. Im Übrigen ist keine Staatsform perfekt. Auch die Demokratie mit ihrer Gewaltenteilung nicht. Insbesondere dann nicht, wenn die Nazis, Spinner und Idioten in der Überzahl sind. Dauert vielleicht gar nicht mehr lange. Hier in Deutschland kann man noch stolz auf unseren Rechtsstaat sein.
es ist doch egal wie ein Richter irgendwas sieht. Die Beurteilung sollte objektiv sein. Wenn man 1000 Richter, 1000 Mal fragt, sollte genau das gleicher Ergebnis rauskommen, alles anderes nennt man Willkür. Dieses Gesetzt ist lächerlich.
Für mich ist ein Messer ein Schneidwerkzeug für den Wald. Um Feuerholz vorzubereiten oder ähnliche „bushcraftige“ Sachen zu veranstalten. Hierfür reichen Klingen mit 11,5cm Länge absolut hin. Für größere Herausforderungen hab ich ne Axt.
Ich stimme deinen Ausführung zu 99% zu. Gerade das Thema "Hieb- und Stoßwaffen" umschließt doch viele Arten von Messern, die unter Absatz 1 Punkt 3 eigentlich führbar seien. Zu dem Thema "Daumenpin entfernen macht es zum Zeihandmesser": da stimme ich technisch zu und so handhabe ich das im Alltag und finde die Argumentation aus technischer Sicht auch logisch. Zusätzlich wird diese Argumentation im "Kommentar Waffengesetz" durch Juristen gestützt. Das gibt leider noch keine Rechtssicherheit und am Ende steht man vor Gericht und muss seine Argumentation auftischen. In der Praxis kann ich nur sagen: Ich hatte in den letzten 17 Jahren nicht einen Wortwechsel mit der Polizei.
Hallo, vielen Dank für Dein nettes Feedback. 99 Prozent können sich sehen lassen 😉. Meine Argumentation nehme ich rein aus dem Gesetz. Lässt sich ein Messer auf keine Art und Weise mehr einhändig feststellen, kann es kein Einhandmesser mehr sein. Auch dann nicht, wenn es vorher mit Daumenpin eins war. Das ist unter Juristen eigentlich nicht wirklich zweifelhaft. Leider ist es so, dass Ordnungshüter hier teilweise nicht gut Bescheid wissen. Rechtssicherheit gibt's da schon. Aber wenn man Pech hat, erst vor dem Richter. Und soweit möchten die wenigsten gehen. Viele nehmen dann lieber das Ordnungsgeld hin. Insofern habe ich auch empfohlen, falls jemand auf der sicheren Seite sein möchte, nur absolut unkritisch zu sehende Messer zu führen. Hiervon gibt es auch genug sehr schöne und taugliche. Im Übrigen machen viele Menschen Fehler, die zu Diskussionen mit der Polizei führen. Teilweise tragen sie ihr Messer mit Clip an der Hosentasche. Das ist natürlich unnötig auch für einen Polizeibeamten sichtbar. Teilweise liegen die Messer offen im Auto herum. Und einige laufen mit den Messern in der Innenstadt oder abends in Diskotheken durch die Gegend. Wenn man sich etwas vorsieht, gibt's da in der Regel keine Probleme. Vieles ist da hausgemacht. Ein intelligentes Verhalten erleichtert da viel. Wünsche noch einen sehr angenehmen Tag. Herzliche Grüße Jörg
Jetzt mal ganz ohne Spaß: ich finde, das Waffenrecht sollte Messer (zumindest Einschneidige) NICHT behandeln. Der nächste Müll ist das mit den verbotenen Messern: fast jeder darf legal zuhause eine oder hunderte (geht…) Schusswaffen besitzen, aber die selben Personen dürfen z.B. KEIN Automatik-Messer (OTF) besitzen. Ok warum sollte man eins besitzen…könnte man fragen. Wenn man es nicht für Selbstverteidigung verwenden will, wieso sollte man eins haben? Wieso sollte man ein Auto mit 700ps besitzen, wenn man nicht vor hat damit Rennen zu fahren oder generell zu schnell zu fahren? Es geht um die Freiheit, das einfach selbst entscheiden zu können, welches Messer man sich in die Schublade/Vitrine legen wird. Es geht um die Bevormundung! Und natürlich bin ich für drakonische Strafen für diejenigen, die ein Messer als Waffe zum Angriff von Menschen missbrauchen.
Wer bestimmt die Rechtslage?? Ist der Staat Gott? Deutschland diskriminiert ihre Bevölkerung mit voller Absicht!! Freiheit wird beraubt! Meinung zu haben ist gefährlich! Und man verbietet mir mein Hobby, mein Leben, meine Selbstbestimmung!!! Aber die neue Generation wird diese Diktatur in Deutschland beenden!! Da sind wir älteren Generation zu ängstlich gewesen. Die Zeiten der Verbote sind bald Vorbei!!!
Moin, ich wäre dran ich habe jeden tag wenn ich auf arbeit gehe ein sogenantes rettungsmesser am mann, für polizei und rettungskräfte legal für mich nicht aber das ist mir egal. ich bekomme es mit einer hand auf ohne probleme. klingenlänge 9,5 cm. ich habe es am mann weil ich auf dem bau arbeite als maschinenführer. heist bagger und radlader in meinem fall und auch wenn es schwer ist auch diese dinger fallen um wenn man nicht weiß wie sie funktionieren ;-). nachteil bei bagger und radlader sind die beckengurte und wenn man auf die falsche seite fällt must du die scheibe einschlagen und auch den gurt schneiden können der halt nur am becken sitzt und da werd ich nicht mit einer klinge rumfuchteln oder einem cutter also ein messer mit gurtschneider und glasbrecher. ind dem fall soll es schnell gehen und dann ist mir egal was das waffenrecht sagt , das messer past und ich werde es nutzen bis ich ärger bekomme und es mir abgenommen wird. wenn weg dann kauf ich halt nen neues, dieser kindergarten ist manchmal einfach lächerlich. wenn man will bring ich doch auch jemanden mit 5cm klingenlänge um ohne probleme. ich helfe lieber einem kollegen schnell und sicher für uns beide und nehme den ärger in kauf ehe ich ihn oder mich verletze oder nicht richtig helfen kann
Durchaus nachvollziehbar. Der Paragraph nützt und schützt einfach niemanden. Es gibt aber auch legal zu führende Rettungsmesser. Aber du hast ja die Freiheit, das selbst zu entscheiden. Dankeschön für Dein Interesse und Deine Meinung. LG Jörg
@@JPHomelanddas problem mit den legalen rettungsmessern ist die 2 hand öffnung , in sehr vielen fällen ist eine hand schon beschäftigt oder auch verletzt weshalb 1 hand öffnen eines der wichtigsten Merkmale ist. Und da ich eine Arbeit habe wo das zutreffen kann gehe ich nach dem Prinzip, besser von einem gerichtet als von 6 getragen. Das erste kann ein guter Anwalt in Ordnung bringen das zweite ist etwas finaler. Und auch hilfreich : Rechtsschutzversicherung.
@@loboptlu Es gibt zum Beispiel das Victorinox Rescue Tool. Da kann man den Gurtschneider einhändig öffnen, die Klinge nicht. Zumindest bei den älteren Modellen. Es gibt auch legale Rettungsmesser, die einhändig zu öffnen sind. Auch als Fallmesser. Dazu gibt's ein Feststellungsbescheid vom BKA, in welchem festgestellt wird, unter welchen Voraussetzungen Spring- und Fallmesser als Werkzeuge eingestuft werden. Die Klinge sieht da etwas anders aus. Ist trotzdem sehr tauglich, wenn die Rettung im Vordergrund steht. Ein Anwalt schützt vor dem Ordnungsgeld leider bei Einhandmesser nicht. Viele Rechtsschutzversicherungen haben zudem Selbstbeteiligungen. Aber natürlich jeder, wie er will. Wenn das Messer mit berechtigten Interesse im. Beruf getragen wird, gibt's übrigens nichts einzuwenden.
@@JPHomeland ah Entschuldigung habe vergessen zu erwähnen dass ich luxemburger bin , 90% gleiche Rechtslage mit kleinen unterschieden ,wie nur 9 cm lange klinge . Vergesse immer wieder dass Deutschland so etwas wie das Ordnungsamt hat , hier gehts aufs Gericht , Anwaltskosten werden zu 100% übernommen und fertig , da gewesen wiedergekommen😉, dauert eine halbe stunde und solange man niemanden als Angreifer verletzt hat ist es schwierig für den Richter etwas anderes zu sagen als dass die Möglichkeit eines Unfalls immer besteht. Natürlich sollte man niemals so blöd sein und von Selbstverteidigung zu reden ,was sowieso Blödsinn ist da der Angreifer meistens ein sehr grosses illegales messer benutzt , eher dass vor 2 Jahren eine Frau im auto verbrannt ist mit 13 Leuten und keiner bekam die Fenster kaputt und die Feuerwehr nun mal zu weit entfernt ist, und ich bin 2 Minuten zu spät dort angekommen ( weg zur Arbeit war nicht als Retter unterwegs und wusste es auch nicht bis ich da stand) aber seitdem habe ich mein Victorinox mit einhandöffnung immer dabei und nicht nur im auto und ein 2 tes zuhause falls eines beschlagnahmt wird bis ich es wiederbekomme.
Da stellt sich doch die Frage ob man sich lieber dem Gesetz beugt, oder möglicherweise ein handgefertigtes Messer von einem Messerschmied für ca. 300 Euro konfisziert haben möchte, plus die Strafe die man obendrein zahlen muss für ein Messer, dass man bei sich führt und welches nicht Gesetzeskonform ist. Natürlich werden alle "ehrbaren Messerträger" damit willkürlich eingeschränkt, aber wer ein Messer für illegale Zwecke einsetzt, der hält sich sowieso nicht an Gesetze.
warum beuge ich mich einer willkür? erstens viele messer werden aus gutem grund verboten. Butterfly messer sind nicht nur einhandmesser (wodurch sie egtl nur einem führungsverbot unterliegen) sondern sorgten in der vergangenheit auch für viele schnittverletzungen die sich die leute beim tricksen selber zugefügt haben. klar jeder darf sich selber schneiden aber die meisten rennen halt dann gleich in die notaufnahme und blockieren einen platz für ein pflaster oder eine einfache nähung. das kostet leben. ein weiteres beispiel: wenn ich meiner holzarbeit nachgehe habe ich ein grosses sachsmesser dabei mit 25 cm klingenlänge und breitem schaft.es ist handlich genug dass ich es ohne probleme an meiner weste tragen kann während ich die schneidarbeit mit der säge ausübe und gleichzeitig schwer genug um einen baum auch auf rotfäule abzuklopfen damit er mich beim umkeilen nicht überraschend erschlägt. ich finde es durchaus gerechtfertig dass nicht jeder hansdampf mit so einer monstrosität durch die stadt laufen kann. Jetzt werden bestimmt einige sagen ja aber das ist ja auch ein riesen messer fast schon eine machete das kann man nicht vergleichen. das mag so stimmen allerdings soll dieses beispiel auch nur zeigen dass eine grenze gezogen werden muss was erlaubt ist beim tragen von messern. wo genau die grenze gezogen wird entscheiden menschen die genug ahnung und statistische werte haben um das einschätzen zu können. Dennoch kann ich dieses "verbotene" messer nutzen nämlich dann wenn ich einen grund dazu habe denn es erleichtert meine arbeit und macht sie sicherer. Deshalb gibt es ja die klausel über den führungsgrund. niemand ausser einem Soldat und auch dieser nur in ausübung seiner tätigkeit als solcher, hat einen grund ein messer zu führen dessen eigenschaften es speziell zum töten befähigen z.B. durch einen asymmetrischen klingenquerschnitt sodass sich eine wunde schlechter schliesst. ich habe auch noch den grund gelesen "ja aber die die das messer in böser absicht tragen halten sich eh nicht an das gesetz". das ist richtig und trzdm absoluter blödsinn. natürlich halten sie sich nicht daran. aber hätten wir das gesetz nicht könnte man in 10 von 10 fällen eines messerangriffs erst nach dem angriff selbst eingreifen. so wird vllt vor dem angriff bereits das messer eingezogen und der mögliche angreifer bestraft noch bevor er jemand verletzen kann. selbst das argument dass der angegriffene ohne das gesetz auch ein kampfmesser trgen könnte um sich zu verteidigen ist blödsinn da bei einem messerkampf in der regel beide parteien verletzt werden. somit ist das verhindern von nur 1 von 100 kämpfen schon besser als "chancengleichheit" bei einem angriff (wer auch nur ein bisschen ahnung hat weiss dass es bei einem angriff auf der strasse alles gibt nur nicht chancengleichheit). abgesehen davon sind 12cm klingenlänge genug um sich zu verteidigen und man kann auch noch toll damit schnitzen. versuch mal ne schachfigur mit ner 20 cm klinge zu schnitzen viel erfolg. FAZIT: ich kann jedes messer benutzen das ich benutzen will. für meinen wald hab ich mein sachs für zuhause ein einhandmesser in der öffentlichkeit ein schickes allzweckmesser mit lederscheide und einem fortsatz als flaschenöffner am griffende und wenns sein muss kann ich mich damit auch verteidigen (messertraining privat und beim bund). für die richtige situation gibt es das richtige messer und man darf es auch verwenden. der einzige zweck eines kampfmessers ist es zu töten. also brauche ich es nicht. jemand der das braucht ist in der regel kriminell und nur so jemand hätte überhaupt einen grund dieses messer zu tragen. aber dass das nicht legal sein sollte dürfte klar sein.
@@jazmann2007 Nicht ganz richtig ! Fühle mich vom Gesetz genötigt mich von Kriminellen ermorden zu lassen . Denn wie soll sich einer ohne Waffe effektiv wehren ?
@@marcusgorlach1046 *"Fühle mich vom Gesetz genötigt mich von Kriminellen ermorden zu lassen ."* Dafür solltest du den Gesetzgeber wegen Beihilfe zum Mordversuch an dir verklagen, weil er nicht die gesamte Menschheit vorsorglich einsperrt, da ja jeder Mensch auf der Welt versuchen könnte dich auf kriminelle Art und Weise zu ermorden. Jetzt aber mal Ernst beiseite, denn du hast auch die Möglichkeit dich mit einem Messer zu verteidigen, dass eine 120 mm lange Klinge besitzt und nicht dem Führverbot unterliegt. Es sei denn bist dazu nicht fähig, aber dann kann dir sowieso nur noch ein eigener Leibwächter helfen.
sehr gutes video nur eine anmerkung bezüglich eines einhandmessers das man so umgestaltet dass man es nicht mehr mit einer hand öffnen kann: die bauweise ist durchaus entscheidend in der rechtsprechung. es verhält sich hierbei ähnlich schwammig wie mit dem primären verwendungszweck des messers. Erstens ist bereits das verändern eines teiles der messerklinge bereits rechtlich problematisch. und selbst wenn es so ausgelegt ist dass der pin nicht teil der klinge selbst ist sondern nur hilfsmittel müsste das messer danach so schwer mit einer hand zu öffnen sein dass es niemand kann. sollte es irgendjemand schaffen ist man dran egal wie lange er dafür braucht denn es ist seiner bauweise nach immer noch als einhandmesser konzipiert. (kleiner tipp hierfür wenn du den pin abschraubst kannst du in der regel immer noch einfach an der messerklinge mit daumen und zeigefinger greifen und es mit dem griff aufschwingen). ähnlich grau ist die zone eines zweihandmessers das man aufgrund einer leichtgängigen klinge einhändig öffnen kann. hier liegt zwar praktisch ein einhandmesser vor, jedoch wird das öffnen mit einer hand aus rechtlicher sich durch die primäre bauweise als zweihandmesser immer noch erschwert. Allerdings kann ich nur davon abraten ein zweihandmesser mit sich zu führen das man einhändig öffnen kann. ich habe 2 fälle miterlebt in denen das messer konfisziert wurde und der vorfall eine verhandlung nach sich zog in der zwar die besitzer der messer recht bekamen aber beide von da an das messer zu hause liessen weils den aufwand nicht wert ist
Hallo, danke für die Anmerkung. Allerdings habe ich im Video gesagt, dass man es nicht mehr mit einer Hand öffnen können darf, wenn man den Pin abschraubt. Das ist Voraussetzung meiner Meinung nach. Ich habe so ein Messer. Mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Auch wenn das juristisch zunächst keine Fundstelle darstellt, habe ich in der Beschreibung unter diesem Video einen Link zu einer Seite der Firma Böker zu diesem Thema veröffentlicht. Dieser Ansicht schließe ich mich aufgrund des klaren Wortlauts des Gesetzestextes und dem Sinn und Zweck der Vorschrift an. Weiterhin spielt es für die Beurteilung meiner Meinung nach überhaupt keine Rolle, wenn man Messer Aufschleudern kann, wenn man sie an der Klinge festhält. Das ist meiner Ansicht nach ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Anders mag dies zu beurteilen sein, wenn man das Messer am Griff festhält und dann Aufschleudern kann. Das Aufschleudern bei Halten an der Klinge ist nicht vom Sinn und Zweck der Vorschrift erfasst. Das würde auch dann so fast jedes Messer betreffen. Des Weiteren braucht man auch eine zweite Hand, um das so geöffnete Messer wieder gefahrlos umzugreifen. Wenn man hier einwenden würde, man könnte es auch ablegen und einhändig wieder aufnehmen, hat man sich nach meiner Meinung mit dem Sinn der Vorschrift und der Gesetzesbegründung nicht ausreichend befasst. Unter dem Video habe ich auch noch einmal eine Begründung eines Beschlusses veröffentlicht. Für mich spielt es auch eine Rolle, ob ein Messer eine Öffnungshilfe besitze, bei Halten am Griff schnell aufgeschleudert werden kann oder nur nach mehreren Minuten nach Finger Verrenken geöffnet werden kann. Allerdings kann man über Meinungen trefflich diskutieren. Von daher vielen Dank für Deine Meinung. Wenn man bei dem Thema unsicher ist, sollte man kein Messer führen, das mal einen Daumenpin hatte. Dann ist das Thema obsolet. Im Übrigen kann man mit jedem legal zu führenden Messer Opfer eines Polizisten werden, der keinerlei Ahnung hat. Aber das hält mich jetzt nicht davon ab, Messer zu führen. Auch müssten die zwei betroffenen Personen aufgrund der gerichtlichen Überprüfung ihrer Messer gerade jetzt zu 100Prozent bezüglich dieser Messer sicher sein. LG Jörg
@@JPHomeland die beiden personen sollten allein durch den grundsatz "nicht zweimal in derselben sache"(lat.: ne bis in idem) geschützt sein allerdings müssten sie im zweifel nachweisen dass es sich um dasselbe messer von damals handelt nicht um ein gleiches das später gekauft wurde, was ihnen zu viel aufwand ist. Ich finde es hervorragend wie detailliert das video ist und dass Sie andere vir rechtlichen grauzonen warnen und den schwerpunkt auf "man könnte nicht damit durchkommen" legen anstatt es als erfolgversprechende möglichkeit für den risikofreudigen nutzer darzustellen. Ich bin ganz ihrer meinung bezüglich eines einhandmessers das man seiner öffnungshilfe entledigt hat. Allerdings ist der gesetzesgeber hier deutlich dass ein einhandmesser das als solches entworfen wurde auch ohne diese hilfe ein einhandmesser bleibt. Ob das führen eines solchen messers eine konsequenz nach sich zieht hängt allein vom richter ab. Es geht hier nicht um meine meinung sondern nur um den fakt dass es meiner erfahrung und dem gesetzestext nach wahrscheinlicher ist für das führen eines zweihandmessers das man einhändig öffnen kann ungestraft davonzukommen als für das führen eines einhandmessers das man umgebaut hat. Was das aufschleudern angeht so ist nicht entscheidend dass man ein einhandmesser nur mit einer hand öffnen kann (dies ist eher wichtig im falle eines rettungsmessers als bei kriminellen aktivitäten gegen die dieses gesetz schliesslich gerichtet ist) sondern dass von dem moment in dem das messer gezogen wird bis zu seiner einsatzbereitschaft weniger zeit vergeht als bei einem zweihandmesser. Ausserdem lassen sich einhandmesser oft versteckt öffnen während die bewegung beim zweihandmesser umständlicher und damit auffälliger ist. Ein verbot soll überraschungsangriffen entgegenwirken. Es ist kein problem ein messer mit der linken hand an der klinge mit dem griff aufzuschwingen einen schnellen handwechsel durchzuführen und einen angriff einzuleiten. Bei einem qualitativ hochwertigen zweihandmesser wie dem typischen schweizer taschenmesser ist dies übrigens nicht möglich oder zumindest sehr erschwert, da die klinge nicht leichtgängig genug ist oder der schwerpunkt vom griff ungünstig liegt. Wie sinnvoll ein solches vorgehen (bzgl aufschwingen des griffs an der klinge für einen schnellen angriff) ist, ist meiner meinung nach recht zweifelhaft aber vor gericht kann ein richter sich nunmal darauf berufen. Ich persönlich umgehe die spitzfindigkeiten im klappmessergesetz einfach indem ich feststehende messer unter 12cm trage. Grund hierfür ist eine kleine anekdote dass ich mich bei einer zollkontrolle vor meiner kaserne für ein klapp-karambit rechtfertigen musste. Es war ein zweihandmesser mit widerstand der das messer geschlossen hielt. 1 jahr oder 2 jahre vorher wurde das karambit als messergattung aus der familie der kampfmesser rechtlich ausgeschlossen. Damit war es legal aber ich musste eine halbe stunde lang rechtsdokumente suchen bis ich die klausel online aus seriöser quelle hatte da der beamte sich zwar gut auskannte aber nicht von dieser änderung wusste. Im endeffekthabe ich nur eine halbe stunde meiner zeit und der zeit von den zollbeamten verschwendet und ich hatte noch glück dass diese so viel verständnis hatten. LG zurück
@@theoneandonly3435 Zunächst vielen Dank für die sehr netten Worte. Auch wenn wir bezüglich der Auslegung nicht in allem einer Meinung sind, stimmen wir doch darin überein, dass es genug Messer gibt, die unkritisch sind und auf die man sich beschränken könnte, wenn man legal unterwegs sein möchte. Es gibt aber auch Menschen, die sich nicht an die Vorschrift halten wollen. Das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Wenn es mir gelungen ist, zumindest ein Bewusstsein für die Fallstricke zu schaffen, habe ich mit dem Video schon sehr viel erreicht. Vielen Dank für Ihre Meinung und Ihr Interesse. Das hat mich sehr gefreut
@@JPHomeland abonnement ist auf alle fälle da. Jmnd der in einem derart kritischen bereich qualitative videos produziert sollte man meiner meinung nach unterstützen. Bin gespannt wie sich der kanal entwickelt
@@theoneandonly3435 Vielen herzlichen Dank. Wenn es Sie vielleicht interessiert, ein Video zu Waffenverbotszonen habe ich auch gemacht. Ist aufgrund des Themas allerdings sehr lang. Positiver Austausch mit Menschen wie Ihnen, die an diesen Themen und meinem Hobby Messer Interesse haben, ist einer der Gründe, warum ich so etwas auf YT überhaupt mache.
@@JPHomeland Die sehen halt auch einfach cool aus, ich wette dass man sich immer dafür erklären muss ein Messer bei sich zu führen. Egal welches .... total bescheuert
Wenn sowas verboten wird gibt es andere Möglichkeiten sich zu verteidigen Nehme halt mein buttermesser mit oder Kugelschreiber zeitung Falte dementsprechend oder Schlüssel und darf man das in Zukunft auch nicht mehr tragen meine Güte 🤦♂️🤦♂️🤦♂️
Es gibt auch Meinungen, die jedes schwarze Messer als Waffe bezeichnen, weil es nicht glänzt und dadurch dem Wesen nach dazu bestimmt seien, verdeckt gezogen zu werden. Wie siehst du das? Ich denke mal wenn es RUclipsr gibt mit der Meinung, dann gibt es auch Richter mit der Meinung, also lieber nur glänzend kaufen, auch wenn schwarz viel besser aussieht.
Das sehe ich jetzt nicht so, dass allein eine schwarze Klingenbeschichtung schon zur Einordnung als Waffe führt. Eine Beschichtung kann vielfältige legitime Gründe haben. Schutz der Klinge, Verhinderung von Sonnenreflektion, besseres Aussehen uvm. Zudem steckt die Klinge beim Fixed ja in der Scheide, bevor man sie zieht. Vor dem Ziehen sieht man eine blanke Klinge genauso wenig wie eine beschichtete Klinge. Die Beschichtung hat bei einem Messer m.M. nicht den Grund verdecktes Ziehen zu ermöglichen. Allerdings sind taktisch aussehende Messer bestimmt mehr Vorurteilen ausgesetzt. Insofern würde ich mir mehr Sorgen um die Polizisten machen, die das Messer erstmal überprüfen. Die Richter wissen meistens, wie es rechtlich aussieht.
Ist es nicht so das Gem. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz gilt Abs. 1 nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis. . Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
Schau mal ab 12:14 bzw. insbesondere ab 13:10. Genau dort wird auf die Thematik eingegangen und Deine Fragen werden dort hoffentlich ausführlich geklärt. Ein Zugriff erfolgt ja übrigens immer von außen. Insofern macht Deine Formulierung da nicht so wirklich Sinn. Keine Ahnung, wo Du die her hast.
@@JPHomeland Meine Aussage besteht aus dem Gerichtsurteil vom AG Kiel, Urt. v. 07.08.2009 - 597 Js OWi 27781/09 - „Transport eines Einhandmessers im Rucksack“
@@mutbrecht3166 Hoffe zunächst einmal, Du konntest zwischenzeitlich sehen, dass ich mich mit dem Thema verschlossenes Behältnis im Video auch auseinandergesetzt hatte. Gerichtsurteile haben übrigens über den geregelten Einzelfall hinaus keinerlei Bindungswirkung. Es gibt gerade hierzu auch andere Meinungen, die weitergehend sind. Insofern wäre ich da kritisch. Mit einem Schloss ist man immer auf der noch sicheren Seite, wenn man darauf Wert legen sollte. Im Grunde muss das aber jeder selbst entscheiden. Ich informiere nur.
Eigendlich alle Messer oder zum größten teil , müssten Illigal sein , weil Sie den Zweck von Hieb , Stich und Stoßwaffen erfüllen , egal welche Klingenlänge auch immer Sie besitzen , oder erklärt , das nur der Zweck der Namensbildung . ? ! Klappbesser taschenmesser aller Art erfüllen die selben Eigenschaften von Hieb , Stich und Stosswaffen . !
Nur weil man mit einem Gegenstand andere Menschen verletzen kann, wird er noch nicht zur Waffe. Dann wären auch Hämmer, Schraubendreher, Kaffemaschinen, Ziegelsteine etc. Waffen.
@@JPHomeland Das meinte Ich ja wiederum , wenn man einen Gegenstand Seines Zweckes entfremdet , wird er in dem Moment zur Waffe , es muss nicht so aussehen wie eine Waffe , sondern ist im Tatbestand , die genannte Waffe geworden . ! Weil der Eigendliche Zweck nicht mehr dem Grund seines Eigentlichen Legalitätsdasein erfüllt , sondern in der Tat als Waffe Stein , Schlagwaffe zum beischspiel missbraucht wurde ! Ich würde auch er sagen , das Dieser auf der Tatbezogen , dann zur Waffe an zu erkennen ist und der Zustand zum dem dieser gemacht wurde ,unabhängig seiner Form und dem Materials für dessen Anwendung Er eigentlich vorgesehen ist. !
Was wäre aber wenn es garnicht mehr , die Eigenschaften eines Kampfmessers erfüllt , , der Fordere Teil der Klinge wäre abgerundet und stumff einseitige Schärfe der Klinge obere Klinge Stumff und sieht aus wie ein Kampfmesser aber hat keine Eigenschaften die das mehr erfüllen , und man führt es nur aus tradition weil man eine Uniform trägt mit sich . !!! in verbindung mit Dieser mit sich , gild es dann , noch immer als Anscheinswaffe . ?!
Das Video befasst sich nicht mit dem Umbau von Waffen, und hat dieses Thema auch nicht zum Ziel. Jeder Einzelfall bedürfte auch einer eigenen Betrachtung. Anscheinswaffen beziehen sich auf Schusswaffen. Der Begriff kam im Video insofern auch nicht vor. VG
Ein alternativ Multitool zum zb Leatherman habe ich noch nicht gefunden. Bzw. Alternative zum Tool schon, aber alle Tools die ich kenne sind Einhand. Davon mal abgesehen, wenns drum geht bekomme ich jedes Messer mit einer Hand auf. :) Ok das Schweitzer Taschenmesser.....das kleine nicht, das große schon. (weil es schwer genug ist) Das ist aber keine Alternative zum Leatherman oder Gerber, ec... Die Zange ist nicht wirklich brauchbar. Und grade die, nehme ich am meisten her. Das Messer brauche ich eigentlich am wenigsten. Zum Gesetz kann ich nur sagen, es dient "NUR" dazu, normale Menschen zu verkriminalisieren. Viele normal- Sterbliche Personen wissen noch nicht einmal das zb. das Leatherman nicht geführt werden darf. (Ich schaue da eher auf die ältere Generation) Ein Krimineller der bereit ist jemanden zu töten, der kümmert sich doch eh nicht um das Gesetz. Oder nimmt halt dann eine andere Waffe her. Mit nem Schraubendreher kann man auch zustechen. Oder anders herum gefragt....sind die Morde weniger geworden seit der Gesetzesänderung ?! Es gibt genug Alternativen wenn es darum geht jemanden umzubringen oder zu verletzen. Aber es gibt halt keine Alternative zum Leatherman. :) .....Eigentlich konnte ich noch nie den Waffen- Fetisch vieler Amerikaner verstehen. Ich dacht mir damals, passt bei uns schon. Damals ja. Mittlerweile habe ich das Gefühl entmündigt zu werden.
Das Victorinox Spirit X ist eine gute Leatherman-Alternative. 42a-Konform (2-Hand Öffnung) und signifikant bessere Qualität. Ansonsten gibt es das Leatherman Wave auch als 2H Variante (beide Klingen nur mit 2 Händen zu öffnen)
@@aptfx Qualitativ möchte ich dem Victorinox nichts absprechen. Und als Alternative ? Mich würde stören das die Spitzzange nicht Spitz genug ist. (Ich bin Modellflieger (bzw. FPV Copter Pilot) und müsste mir zusätzlich eine Spitzzange für unterwegs einpacken.) Und mir geht der Madenschraubenzieher ab. (der kleine) Was mich aber "leider" wirklich abschreckt ist die Optik. Ich finde das Swiss Tool nicht hässlich, es ist ein Tool, aber es sieht einfach (für mich) nicht besonders aus. Allerdings kann man am Swiss den Dosenöffner als Dosenöffner (sogar sehr gut) verwenden. :) Die haben das Patent darauf. Den Dosenöffner am Leatherman fand ich so unbrauchbar das ich ihn mir angeschliffen habe. Jetzt nutze ich ihn zum Pakerl/Pakete aufschneiden. Das funktioniert wiederum so gut, dass dieser Dosen, äh Pakerlaufschneider zum meistgenutzten Tool am Leatherman geworden ist.
@@zock5166 so mega dick ist die Spitze der Zange am Spirit eigentlich nicht mal. Auch wenn die Spitze a Charge/Wave etwas schmaler ist… das ganze Tool ist etwas unhandlich und als wirklich feine Zange eher schwer zu gebrauchen finde ich. Das Spirit ist dünner, hat ergonomischer geformte Griffe die auch etwas länger sind, was das halten der Zange beim genauen arbeiten unterstützt. Die Zange wackelt auch nicht so. Es ist ein kleiner Schlitz madenschraubendreher ist dabei (im Korkenzieher eingedreht). Mit der Ratsche und dem Bitträger kann man in der Tasche noch einen kleinen 1/4 bit auf 4mm bit adapter unterbringen… dann hat man eine sehr breite Auswahl an micro bits - zB pentalobe für Smartphones.
Was sich Mir nicht erklärt , geht es hier um den Namen Kampfmesser und die Eigenschaften ?! Weil es viele Messer gibt die genauso aussehen , aber legal sind , nur weil Sie nicht unter den Namen Kampfmesser fallen . ? aber trotzdem die selben Eigenschaften haben .! Oder Reblikate Nachbauten , die nicht mehr die Eigenschaften haben und unter Zierwaffen laufen tun , aber genauso aussehen . ?! Was steht im Fordergrund die Eigenschaften ? oder der Name . ? was das Illigale ausmacht . ! Wenn Ich jetzt Mein Messer den Namen Kampfmesser gebe , aber es nicht die Eigenschaften hat , ist es dann dennnoch verboten . !
Genau das habe ich im Video versucht zu erklären 😉. Ein Messer, das dazu geeignet ist, andere zu verletzen, und vom Hersteller diesen Zweck bekommen hat, ist eine Waffe. Der Begriff "Kampfmesser" kommt im Gesetz nicht vor.
Ich habe ein Messer auf meinem Heimweg auf der Straße liegen gefunden. Da ich kein Handy dabei hatte, deshalb die Polizei auch nicht gleich vor Ort anrufen konnte, aber nicht wollte dass ein Kind (oder ein Idiot) das Messer findet und etwas Dummes damit anstellt, habe ich es kurzer Hand nach Hause mitgenommen, und habe daheim sofort die Polizei angerufen. Bei dem Messer handelt es sich entweder um einen Dolch oder um ein Wurfmesser (die Polizei war sich da selbst nicht so ganz sicher). Meinst du dass es ein "allgemein anerkannter Zweck" ist, Wurfmesser bzw. Dolche präventiv von Kindern oder Idioten fernzuhalten? Die Polizisten konnten natürlich verstehen warum ich das Messer nicht einfach auf der Straße liegen lassen habe, mussten aber ein Strafverfahren gegen mich eröffnen.
Hallo, das ist eine der abgedrehtesten Storys, die ich je gehört habe. Du hast es bestimmt nur gut gemeint, aber warum um Himmels Willen rufst Du denn die Polizei? Da kommt doch nie was Gutes bei raus. Du hättest es doch einfach in die Mülltonne werfen können. Aber gut, Dir geht es bestimmt schon schlecht genug, da brauche ich mit meinen neunmalklugen Ratschlägen jetzt auch nicht mehr kommen. Wahrscheinlich hast Du schon gemerkt, als Du die Polizei gerufen hast, dass das kein übliches Messer sein wird. Strafverfahren werden nur eröffnet, wenn es ein verbotenes Messer ist. Also auch der Besitz schon verboten ist. Bei solchen Messern gibt es keinen allgemein anerkannten Zweck, der den Umgang erlaubt. Da müsstest Du dich schon auf allgemeine strafrechtliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe berufen. Da bräuchtest Du Hilfe von einem Anwalt, bevor noch mehr passiert. Ist man erst einmal in einem Strafverfahren, sollte man gar nichts mehr auf die leichte Schulter nehmen. Beste Grüße
Danke für deinen aufheiternden Witz und Rat. Ich war schon ein wenig naiv... Die Polizei habe ich ehrlich gesagt gerufen, weil ich in der Situation schon ein wenig beängstigt war. Ich dachte mir, dass derjenige, der das Messer verloren hat, sicherlich etwas böses damit vorhatte,(auch naiv von mir zu denken das die Polizei da etwas tun könnte, selbst wenn es so wäre) aber auch aus einem moralischen Pflichtgefühl. Das Messer sah schon nicht sonderlich erlaubt aus. (Ich habe dein Video erst nach dieser Geschichte angesehen, und hatte zuvor auch überhaupt gar keine Ahnung von Messern und Waffenrecht) Aber die Polizisten waren sehr nett und der Herr, der das Strafverfahren eröffnet hat, hatte auch gemeint, dass das Strafverfahren wohl auch zu 90% wieder fallen gelassen wird, weil ja klar ist, dass ich das Messer nicht behalten wollte etc. Hoffentlich stimmts, sonst habe ich ein Problem^^
@@die_schlechtere_Milch ...ich drücke Dir die Daumen. Vielleicht ist es ja doch nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, denn Dolche sind keine verbotenen Waffen. Aber irgendwie würde das auch keinen Sinn machen. Dann wäre die Frage, was Dir überhaupt vorgeworfen wird. Da fehlen mir auch die genauen Infos Deines Falls, um das konkret richtig beurteilen zu können. Aber viel Glück🍀. Und nächstes Mal einfach unbrauchbar machen und ab in den Müll damit. Ist bestimmt die bessere Entscheidung
Danke. Das Problem ist, dass der Gesetzgeber oft sehr schwammige Gesetze macht, und ein Verstoß dagegen mit harten Sanktionen belegt, aber selbst überhaupt nicht aufklärt. Der Gesetzgeber erwartet vom Bürger, dass er schlauer ist als er selbst.
@@JPHomeland das stimmt , aber das kennen wir bei anderen Gesetzen ja auch schon . Ich finde das ganze §42a Gesetz einen Schwachsinn . Würzburg hat es uns gezeigt , die die auf Menschen los gehen wollen tun es mit ganz anderen Messern als die die bei uns verboten sind .
Ich habe vor ein paar Tagen das alte Messer meines Opas gefunden. Es ist ein Klappmesser von „Tusker", welches man beidhändig öffnen muss. Die Klinge ist, feststellbar, einseitig geschliffen und 11 Zentimeter lang. Meine Laien-Einschätzung, die auf einem Tag Google-Recherche beruht, sagt mir, dass dieses Messer nicht unter das Führungsverbot fallen sollte und ich es theoretisch legal draußen mit mir herumtragen dürfte. Du scheinst hier aber DEUTLICH mehr Ahnung von der Materie zu haben. Würdest du zustimmen oder überseh ich was wichtiges? ^^
Hallo, das Messer kenne ich nicht. Aber die Daten, die Du beschreibst, sprechen für ein legales Führen außerhalb von Waffenverbotszonen. Die Klingenlänge ist bei Klappmessern zurzeit ohne besondere Bedeutung.
@JPHomeland man könnte auch sagen der 42er ist vieles aber eins sicher nicht : Rechtsicherheit ! er ist nur der Auftakt für ein Regelwerk in dem selbst Experten oft erst nachschlagen müssen. Sogar wer die Sachkunde Prüfung bestanden hat verliert hier locker den Durchblick ! zu zeit ist besser nur 100% Konforme Messer zu führen wenn es nicht vermeidbar ist . Traurig .
Du auch wieder.Es ist ein Unterschied,ob unter 12cm oder bis zu 12cm ! Fast alle machen diesen Fehler. Also bitte ,darf ich mein exakt 12cm Messer, feststehend , beidseitig geschärft ,mit in den Alltag nehmen oder nicht ???
ÜBER 12 cm Klingenlänge unterliegt beim Fixed ohne berechtigtes Interesse dem Führverbot. Die Klingenlänge von 12 cm wäre ok. Ist dann nur die Frage, ob es eine Waffe ist. Hierfür spricht der zweiseitige Anschliff. Insofern unterliegt es ohne berechtigtes Interesse schon dem Führverbot gemäß Paragraph 42a Abs.1 Nr.2 WaffG.
Beim alten Victorinox Rescue Tool z.B. war der Gurtschneider mit einer Hand zu öffnen, die Klinge aber nicht. Beim Einhand Rettungsmesser kann es Ärger mit der Polizei geben, weil es idR dem Führverbot unterliegt. Und im Übrigen, was ist bei der gesetzlichen Regelung denn schon durchdacht?
Du widersprichst dir: Es kommt auf die vom Hersteller vorgesehene Bestimmung an. Ein taktisches Messer bleibt ein taktisches Messer, und ein Messer, dass als Einhandmesser vorgesehen ist, bleibt von seiner Bestimmung her immer noch ein Einhandmesser, auch ohne Pin. Was du sagst, würde ja bedeuten, wenn ich von einem (wie Beispiel) taktischen Messer die schwarze Beschichtung wegschleife, ist es kein taktisches Messer mehr und damit legal zu führen. Hmmm.
Kein Ahnung, was Du da für wirres Zeug von Dir gibst. Der Hersteller bestimmt den Zweck. Ansonsten schmeißt Du alles durcheinander. Orientier Dich mal am Gesetz. Was soll der Blödsinn mit dem taktischen Messer. Das ist nur ein Begriff bezogen auf das Aussehen eines Messers, und hat mit legal führen überhaupt nichts zu tun.
@@JPHomeland Mit legal meinte ich die Erlaubnis zum führen. Sorry. Alles andere stimmt. Wenn ein Pin vorgesehen ist, unterliegt es dm Führverbot. Das ist Fakt. Basta.
@@berntsinnombre1034 Lies Dir mal den Feststellungsbescheid vom BKA Z-466, Outdoor Edge Cutlery, Outdoor Edge Armbandmesser durch. Da kannst Du was zur Zweckbestimmung lesen. Du redest nur Blödsinn, ob Basta oder nicht. Du schmeißt die Begriffe Waffe, Einhandmesser wild durcheinander. Und ein taktisches Messer taucht im Gesetz überhaupt nicht auf. Ein Einhandmesser ist gem. Paragraph 42a WaffG ein einhändig feststellbares Messer. Schraubt man den Daumenpin ab, und lässt sich das Messer danach mit einer Hand nicht mehr öffnen, ist es per Gesetz kein Einhandmesser mehr. Mit der Zweckbestimmung hat das gar nichts zu tun. Das bezieht sich auf Waffen. Ein Einhandmesser ist erst einmal keine Waffe, wenn nicht weiteres dazu kommt. Du weißt überhaupt nicht, worüber Du schreibst. Basta
Hier ein Video, in dem ein Sanitäter die Antwort einer Behörde bzgl. der beruflichen Nutzung des Victorinox Rescue Tool wiedergibt: ruclips.net/video/HulHgwhPUNk/видео.html
@@nibbler1864 Deutsche Wirklichkeit. Leider geben selbst die Behörden zum Teil widersprüchliche Auskünfte, weil sie es selbst nicht besser wissen. Das neue jetzt beschlossene Messerrecht ist noch komplizierter geworden. Über das betreffende Messer in der Zweihandversion habe ich auch ein Video gemacht. Dort habe ich auch gezeigt, dass der Gurtschneider auch in der 42a konformen Version mit einer Hand geöffnet werden kann. Zusätzlich habe ich noch die gesetzliche Lage erklärt. ruclips.net/video/sQ1yeqW05qQ/видео.htmlsi=2DsPBf_4Mk39xJcM Leider gibt es das tolle Rescue Tool standardmäßig nur noch als Einhandmesser. VG
Japp und die meisten Morde in Deutschland wurden mit Küchenmesser begangen.. Übrigens sind kleinere messer besser jemanden zu töten.. Der deutsche Staat ist nur da um ihre Bevölkerung zu versklaven und zu Diskriminieren
Wieso hat eigentlich jeder das Bedürfnis sein eigenes schieß Video darüber zu machen , ihr tut gerade so als hätte das noch niiiieee zuvor jemand getan ..... Es gibt bestimmt weit über 100 Videos und alle rattern sie ein und das selbe herunter. Und halten tut sich im realen Leben eh kaum jemand daran weil der gesamte Paragraph für denn Arsch und einfach nur lächerlich ist darüber lacht und verspottet uns die ganze Welt.
Ich selbst informiere nur. Du scheinst ja auch das Bedürfnis zu haben, einen schieß Kommentar abzugeben. Das muss ja auch nicht sein, und haben auch schon 1000 andere gemacht. Schau Dir doch einfach etwas anderes an und verschwende nicht Deine Lebenszeit, wenn's Dich so übel antörnt. Im übrigen ist das auch nicht richtig, dass sich kaum einer dran hält. Und dass die Welt uns bzw. Dich so wichtig nimmt, dass sie uns bzw. Dich deshalb verspotten würde, glaube ich auch nicht. Da haben andere Länder noch wesentlich restriktivere Bestimmungen. Ansonsten erkennen eh die meisten, dass der Paragraph Gewalttaten kaum verhindert.
Früher hatte jeder ein Taschenmesser/Brotzeitmesser in der Tasche und da gab es weniger Messerstecher als heute !
Ich besorge mir jetzt eine Kampf- Stecknadel
Man kann das alles nicht verstehen. Dieser Paragraph schützt niemanden vor Kriminellen und kriminalisiert ehrliche Bürger. Deshalb gibt es da auch keine Akzeptanz. Die Messerstecherei finden eh meistens mit Messern statt, die sowieso schon verboten sind. Für deine Kampf-Stecknadel musst du bestimmt vor den Strafrichter 😉
@@JPHomeland Die meisten kriminell und besonders für Tötungsdelikte verwendeten Messer sind Küchenmesser. Diese haben durch ihre schlanken, dünnen und oft sehr langen Klingen eine wesentlich höhere und tödlichere Wirkung als jedes, wirklich jedes Taschenmesser. Wer vorhat ein Messer kriminell zu nutzen braucht nicht einmal eines von zu Hause mitbringen. In jeder Einkaufsstrasse Deutschlands finden sich Läden, in denen man vermutlich mit einem Griff ein langes Küchenmesser greifen kann. Die Gesetze sind schlicht einfach nur völliger Nonsens.
Die Gesetzeslage ist in Deutschland diesbezüglich dermassen schwachsinnig, das ist schlicht indiskutabel. Solange die Menschen sich das immer weiter gefallen lassen, solange wird weiter verschärft, bis jeder normale Bürger kriminalisiert ist.
@@JPHomeland Ja soweit sind wir in Deutschland .
Kriminelle lässt der Richter sowieso laufen.
Opfer zählen in Deutschland nicht .
Altmännergewäsch! Auf deinem stammtisch interessiert sich jemand dafür. Da bekommst für deine alle an die wand haltung applaus
Die Österreicher lachen uns aus.
...ein bisschen Schadenfreude ist bestimmt auch dabei.
Mit Recht!! Wir Deutschen werden diskriminiert und unsere Hobbys werden verboten. Wir dürfen nichts machen außer Befehle zu befolgen.
Aber die Zeiten der Verbote sind bald vorbei
Nicht nur die Österreicher 😊
Aktuell die ganze Welt!
Ich habe mir 1995 ein Einhandmesser, klein, zum Segeln gekauft, das ich immer mitführe wenn ich segle. Es ist dazu da, falls man kentert und in Seilen unter Wasser verschlungen festgehalten wird, dass man sich einfach mit einer Hand freischneiden kann. Das war mein Grund damals.
Auf dem Segelboot wird Dich bestimmt niemand kontrollieren. Hoffe, dass Du es niemals benötigst.
Segeln ist ja auch ein Sport. Und Sport ist ja in dem Gesetz eindeutig geregelt da darfst du es führen.
Vielen Dank für dieses ausführliche Video.
Ich führe bei meinen Freizeitaktivitäten des Öfteren Messer mit einer feststehenden Klinge über 120 mm am Gürtel, so das diese eigentlich dem Führverbot unterliegen.
Das Argument zum führen, ist bei mir jedoch das berechtigte Interesse zur Ausübung des Hobby z. B. Camping, Angeln, Bushcraften.
Ob das von Ordnungsbeamten z. B. Förstern, Polizisten oder Richtern als allgemein anerkannter Zwecke auf dem Weg zur Ausübung des Hobby ebenfalls so gesehen wird, ist vermutlich wohl eher Auslegungssache.
Da ich aber dennoch gesetzeskonform unterwegs sein möchte und es reichlich unwissende oder übereifrige Polizeibeamten gibt die diese Messer gerne kassieren möchten, sind die Messer in einer Lederscheide die mit Löchern versehen wurden, in denen man ein kleines Schloss anbringen kann, so das das Messer erst nach dem Öffnen des Schlosses zugriffsbereit ist.
Das ist dann der Transport in einem "verschlossenen Behältnis", dem Gesetzgeber ist damit genüge getan und ich bin auf der sicheren Seite.
Vielen Dank für Dein Interesse und Deinen Kommentar. Solltest Du tatsächlich mal kontrolliert werden, hoffe ich sehr, dass die kontrollierenden Beamten Deine Ansicht dann teilen. LG Jörg
Das ist jetzt mal eine gute Frage.
Wie ist das mit einem Bowie Messer im Wald ?
Ich muss da grade an früher denken, die vielen Zeltlager Fahrten :)
Damals habe ich ein Bowie Messer verwendet um einen Baumstamm zu entasten.
Die Genehmigung vom Förster ist vorgelegen, Feuerholz im Wald zu sammeln.
Aber wie ist das, wenn man im Wald ein Messer am Gürtel trägt ?
Der Förster wird mir keinen Ärger machen, aber es gibt ja auch Wanderer die vorbei kommen können.
Das können sogar Polizisten sein. :)
Der der uns damals quasi zufällig besucht hat, hat gewusst wer wir sind. (kleine Ortschaft gewesen)
Aber davon kann man ja normalerweise nicht ausgehen.
@@zock5166 Ich würde den § 42a Absatz 2 mal so für mich auslegen, dass der unmittelbare Gebrauch des (Bowie)Messer mit einer Klingenlänge von über 12 cm im Wald zum entasten von Feuerholz als ein "allgemein anerkannten Zweck" ausgelegt werden kann und somit ein "berechtigtes Interesse" darstellt und daher dem Führungsverbot nicht unterliegt.
Absatz 1 gilt nicht
1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Was anderes ist es jedoch, wenn man das Messer in den Wald und wieder hinaus bringt. Denn das ist ein Führen(Transport) bei dem ein solches Messer dem Führungsverbot unterliegt und deshalb in ein *"verschlossenes Behältnis"* gehört, wenn man auf der sicheren Seite sein möchte.
Wenn die Lederscheide lediglich die Klinge umschließt dann ist das nach Ansicht von anderen Personen nicht ein verschlossenes Behältnis weil der Griff ja herausschaut.
Dass das keinen Sinn macht ist für mich selbstverständlich aber das Gesetz macht meiner Meinung nach eh wenig Sinn.
@@jazmann2007 Was bitte ist Brauchtumspflege? Der Pfadfinder? Der Pilger? Beide haben ihre Messer, die rechtlich nicht definiert sind! Ein Fahrtenmesser ist jedes Messer, welches ein Pfadfinder auf die Fahrt mitnimmt. Weder Form noch Größe sind irgendwo definiert. Ebenso ist jedes Messer, das ein Pilger mitnimmt ein Pilgermesser. Schaut man sich einmal alte Gemälde an, so reicht die Länge des Messers von Küchenmesser bis hin zu einem Messer von halber Beinlänge. Selbst Dolche waren üblich. Ein jeder Pilger nahm das oder die Messer mit, welche er hatte und sich leisten konnte. So und nun mögen die Unmengen an Juristen im Bundestag sich einmal daran machen und ein Pilgermesser juristisch zu definieren. Sie werden es nicht schaffen.
Das Bowie-Messer: Es steht jedem frei einmal bei Wikipedia nachzulesen was ein Bowie-Messer ist. Es gibt genauso viele Vorstellungen von der Formgebung wie es Schmiede gab und gibt. Das genaue Aussehen des von James Bowie benutzten Messers ist unbekannt. Es hat sich jedoch eine bestimmte Formvorstellung etabliert, die bis heute genutzt wird. Was ist das, ein Bajonett, ein Kampfmesser, ein Jagdmesser oder ein Arbeitsmesser? Antworten finden sich in Wikipedia. Für mich ist es ein schweres Jagd- und Arbeitsmesser. Darf man das auch als Pilger führen? Die hatten doch auch Saxe dabei. Deren Formgebung ähnelt doch einem Bowie-Messer oder besser umgekehrt, weil das Bowie-Messer deutlich jünger ist.
Wenn man den Legenden Glauben schenken kann, dann ist es angeblich auch geeignet sich eines hungrigen Grizzly-Bären zu erwehren. Doch dann wäre es doch wieder eine Stichwaffe. Darf ich nun dieses Werkzeug (schneidendes Multi-tool) auf der Pilgerreise mitführen oder benötige ich nun doch einen Waffenschrank mit Trageriemen?
Auch dieses Beispiel zeigt wie unsinnig diese Bestimmungen im deutschen Waffenrecht sind. Nur unsere Politiker, die von jedwelcher praktischen Arbeit entwöhnt sind, kommen auf die Idee nur noch Messer mit einer stehenden Klinge von 6 cm Länge zulassen zu wollen. Statt die rechtstreuen Bürger zu drangsalieren, sollten sie lieber einmal die Straftäter aus dem Verkehr ziehen.
Sehr gutes Video. Aufgrund des weiten Auslegungsspielraums der Gerichte, und aufgrund des Umstands, dass Fehlurteile nicht immer in der nächsten Instanz korrigiert werden, wenn man den finanziellen Aufwand eines Gerichtsverfahrens überhaupt betreiben möchte, bleiben nicht mehr viele Optionen. Auf der sicheren Seite ist man allenfalls mit einem kräftigen Backlock mit Nagelhau und geringen Klingenüberstand, einem Slipjoint ohne Choil oder einem kleinem Fixed, jeweils ohne Kulanz gemessen ohne jedes Wesensmerkmal einer Waffe. Traurig, aber so wollte es der Gesetzgeber anscheinend.
Wenn man dann ein kleines Einhandmesser mit einer 5 cm - Klinge neben ein Fixed mit einer 12 cm - Klinge legt, kommt man so richtig ins Grübeln. Dankeschön für Dein Interesse und Deinen Kommentar.
@@JPHomeland Ich rechne damit, dass in einer der nächsten Novellen das Führungsverbot auf alle Fixed über 5 cm (war schon mal auf dem Tisch, meine ich) oder gleich auf sämtliche Fixed ausgeweitet wird. Da die Entwicklung im deutschen Waffenrecht immer nur in eine Richtung geht, bleiben in zehn Jahren wahrscheinlich nur noch kleine Victorinox übrig.
Das ist eines der allerbesten Videos zum 42a die mir bisher begegnet sind, vielen vielen Dank für deine Mühe und das Du Dir die Zeit genommen hast mal diese feinen, aber leider doch im Zweifelsfall sehr relevanten Unterschiede herauszuarbeiten. Wären die juristischen Konsequenzen beim unerlaubten Führen eines Einhandmessers die gleichen wie beim unerlaubten Führen eines Dolches?
Vielen Dank. In beiden Fällen ist man im Normalfall nicht im Bereich des Strafrechts. Der Dolch ist eine erlaubte Waffe. Unter 18 ist jedoch der Umgang damit verboten. Auch darf man Waffen auch nicht im eigenen Haus einfach so rumliegen lassen, wenn damit zu rechnen ist, dass Besuch Zugriff darauf nehmen könnte. Waffen müssen besonders gesichert werden. Bei Einhandmessern ist alles etwas anders. Die Geldstrafe würde sich wohl auch bei beiden unterschiedlich bemessen, nehme ich an. Ansonsten ist das ähnlich. Aber in einigen Fällen kann das Mitführen einer Hieb- oder Stosswaffe auch zur Straftat werden. Der Paragraph 52 WaffG regelt das. Beste Grüße
Super Video, da sprichst du mir aus dem Herzen. Was da teilweise in Videos rausgehauen wird ist schon, naja sagen wir mal...interessant.
LG
Vielen Dank, manchen fehlt einfach der rechtliche Background, um sich an so ein Thema heranzuwagen. Trotzdem machen sie es leider. Herzliche Grüße Jörg
in griechenland sieht das gesetz sehr ähnlich aus. allerdings spielt die länge der klinge keine rolle und auch nicht ob es klappbar oder gar feststellbar ist. generell kann man sagen, daß das führen ALLER messer verboten ist, solange es keinen "guten" grund dafür gibt. multitool, 58er-victorinox-schlüsselanhänger, usw führen im fall des falles erstmal zur festnahme.
Unglaublich, das so etwas bei Victorinox Messern möglich ist. Die Welt spielt verrückt. Danke für Dein Interesse und die Info 👍.
Servus Jörg,ich habe jede Menge Denkanstösse durch dieses Video erhalten,den von Dir gesagten Spruch"bewußt schwammig gehalten"finde ich sehr treffend,dem normalen Nutzer bleibt nur übrig absolut 42a konforme Messer mit sich zu führen,sehr interessante Ausführungen von Dir,LG Christoph
Hallo Christoph, das stimmt, man sollte sich da auf nichts kritisches einlassen. Selbst Handwerker mit Cuttermessern wurden nach Aussage in einem anderen Video schon belangt, weil sie außerhalb der Arbeitszeit nochmal was in der Tanke eingekauft hatten. Wenn ich in Österreich bin, nehme ich mehrere Einhandmesser mit, und genieße es, sie zu tragen. Im Hinblick auf die Waffenverbotszonen habe ich mir einen Kleinen Waffenschein besorgt. Zu dem Thema mache ich vielleicht auch mal ein Video. Danke für Deinen Kommentar und Dein Interesse. LG Jörg
@@JPHomeland und was bringt Dir der kleine Waffenschein?
@@Adamskili Für Inhaber des kleinen Waffenscheins gelten unter anderem die weitergehenden Einschränkungen in Waffenverbotszonen nicht.
@@JPHomeland das wusste ich nicht. Gilt aber nicht für Messer...
@@Adamskili Doch, gerade für Messer. Die Regelungen dort sind ja noch nicht so bekannt, da es den entsprechenden Paragraphen noch nicht so lange gibt. Über Waffenverbotszonen habe ich auch ein Video gemacht, wo ich unter anderem das nochmal dargestellt habe.
Frage mich, ob das Cold Steel Airlite (Drop Point) unter das Führungsverbot fällt. Natürlich solange der Daumenpin abgenommen wird. Hab die Tanto-Version davon und bin nun echt stutzig geworden 🙁. An sich würde ich dieses Modell als Zweihandmesser bezeichnen, wenn der Daumenpin abgenommen wird. Weil man es ohne den Daumenpin echt nur sehr schwer einhändig öffnen kann. Was meinst du?
Hallo, das Messer kenne ich nicht. Tanto ist aber immer kritisch zu sehen .Es gibt viele Messer, die eindeutig keinem Führverbot unterliegen. Im Zweifel würde ich so eins mitnehmen. VG
definitiv bestes video zum thema 👍
🙏✌️
Danke für das Video. Aber ich habe noch eine Frage, und zwar was ist, wenn ein Klappmesser Zweihand und auch noch Slipjoint ist, aber es von der Form aussieht wie ein Kampfmesser. Ist das jetzt verboten mitzuführen?
Ich glaube, dass ein Slipjoint als Waffe in der Regel ungeeignet wäre. Das müsste man aber anhand des Einzelfalls prüfen.. Aber ich würde immer zu unkritischen Messern greifen, da zunächsl ein Ordnungshüter nach seinem Wissensstand die Erstentscheidung vornimmt. Jeder muss das aber für sich entscheiden.
Was für eine schöne und klare Darstellung ! Das war mal absolut überfällig 👍🏻👍🏻👍🏻
🙏👍🖐️
Wie stehts denn mit dem Opinel Giant 13?
Das ist ja erstmal aufgebaut, wie ein gängiges Opinel. Also zweihändig zu öffnen und hat die typische Drehverriegelung, aber die Klinge hat eine 22cm Länge.
Das Gesetz beschränkt ja aber Klingenlängen bei zweihändig geführten Messern erstmal nicht. Gibt es da spezielle Absätze? Ist das klar oder ein Zweifelsfall?
Meiner Meinung nach ganz klar legal zu führen auch ohne berechtigtes Interesse. Bei dem Messer sehe ich auch keine Waffeneigenschaft gemäß Paragraph 42a Abs.1 Nr.2 WaffG. Aber ohne Garantie. Jeder ist selbst verantwortlich für das was er tut. Es gibt bestimmt weniger auffällige Messer für unterwegs😉
@@JPHomeland Danke, für die Antwort. Habe ich alles auch so gesehen. :-)
Hallo,
vielen Dank für die klaren und von Sachverstand geprägten Worte.
Ein Verstoß gegen das Waffengesetz ist kein Kavaliersdelikt und kann schwere Folgen für den Betroffenen haben.
Grüße Thomas
Hallo Thomas, was Du schreibst, kann ich nur bestätigen. Danke auch für die freundlichen Worte. LG Jörg
Ja klar wir leben in ein Diktatur und nicht in ein freies Land mit Menschenrechte!!! Deutschland übertreibt mit sein Verbote!!
Die Zeiten sind vorbei mit verbieten!!! Unsere jüngere Generation wird sich das nicht gefallen lassen wie wir älteren und das ist auch richtig so!
Danke für das Video 👌☺️
🙏👍🖐️
Ich habe beruflich über Jahre ein Einhandmesser von CRKT mit schräger Klinge ( jetzt hier gelernt, das es Tanto heißt) mitgeführt um Prüfmarken an Gastanks zu entfernen.
Dafür war die schräge Klinge bestens geeignet. Das Messer hat nach Feierabend immer im Spint, in der Arbeitshose gesteckt.
Mittlerweile nehme ich es nicht mehr mit, weil ich nicht Gefahr laufen möchte Stress zu bekommen. Wer weiß ob der berufliche nutzen überhaupt anerkannt wird.
Schade, denn das Messer war einfach Top für den Zweck und die Qualität völlig ausreichend
Es ist sicherlich total schade, wegen so einer sinnlosen Regelung ein liebgewonnenes nützliches Werkzeug nicht mehr zu nutzen. Aber es ist bestimmt die richtige Entscheidung. Wie sähe das bei den Arbeitskollegen aus, wenn man damit auf der Arbeit eventuell durch einen Ordnungshüter ein Verfahren bekommen würde. Da wäre ich auch extrem vorsichtig. Vielleicht findest du ja ein anderes taugliches Messer für die Tätigkeit, welches legal geführt werden darf. Herzliche Grüße Jörg
Absatz1 Punkt 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
(2) Absatz 1 gilt nicht
3.für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Also kannst du es Beruflich verwenden .
Hallo, was genau besagt die Definition mit sich führen?
Es muss ja eine räumliche Nähe vorherrschen und ohne einen nennenswerten Zeitaufwand bzw Schwierigkeit den Zugriff erlauben.
Wie sieht es dann aus, wenn ich das Messer in einem Koffer mit mir führe?
Führen ist die tatsächliche Sachherrschaft. Da das Gesetz die Mitnahme in einem verschlossenen Behältnis als Ausnahme definiert, kann man mE der Ansicht folgen, dass die Mitnahme in einem Behältnis auch "führen" bedeutet. Den Koffer würde ich bei einen nicht Par. 42a WaffG konformen Messer insofern verschließen. Berücksichtige bitte, dass dies nur meine Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung ist.
Sehr informatives Video. Danke
🙏
wie verhält sich das denn mit deinem Einhändig zu öffnenden Slipjoint Messer, wie zum Beispiel einem Spyderco UKPK oder ein Kizer ZipSlip.
Da habe ich auch schon gelesen das ein Richter den Slipjoint Mechanismus als "Feststellbar" eingestuft hat..
Von dem Urteil habe ich auch schon gehört.Abet ich habe es weder gelesen noch ist mir bekannt, welches Messer der Entscheidung zugrunde lag. Ob es sich dabei wirklich um ein Slipjoint Verschluss handelte, bezweifle ich daher erstmal. Die von Dir genannten Modelle habe ich nicht in Besitz. Ich besitze das dem UKPK ähnliche Urban Lightweight von Spyderco. Für mich ist das ein legal zu führendes Slipjoint-Messer. Es lässt sich mit dem Finger nicht wirklich feststellen. Das wäre zudem noch äußerst schmerzhaft. Aber letztendlich muss das jeder selber entscheiden. Will man legal unterwegs sein, gibt es auf jeden Fall Modelle, wo es keinerlei Zweifel gibt. LG
@@JPHomeland Danke für deine schnelle Antwort. Bei einem der Urteile ging es um das Böker Plus XS, welches ein Slipjoint ist, das wegen dem "Fingerjoil" als Feststellbar eingestuft wurde.
Bei solchen Messern macht der verschwommene 42a Messerliebhabern leider einen Strich durch die Rechnung.
Möchte natürlich nicht das mir aus solch einem Grund mein Heinnie Haynes Spyderco Urban für 160€ abgenommen wird =)
@@IKsDeH666 Könntest du mir das Gericht und die Funkstelle nennen, das Urteil würde mich auch sehr interessieren. Ansonsten nimm ein Messer mit, das unkritisch ist. LG
@@JPHomeland Bei mir ist es das kleine BlackFox Bean Gen 2. Einhändig zu öffnen und ein Slipjoint-„Verschluss“. Ich würde sagen, dass selbst ein Finger an der Klinge (unten oder oben) nicht wirklich ein Zuklappen verhindern könnte. Alleine wenn ich mir (völlig Hypothetisch) vorstelle damit zuzustechen hätte ich Angst mir die Finger abzuschneiden wenn die Spitze zB auf feste Kleidung stößt. Ich sehe den Zweck dieses kleinen Begleiters deshalb zB. eher als sehr kleines Messer zum öffnen von Kartons oder einfache Schneidaufgaben.
Wie sieht es mit dem kleinen bear Grylls Messer aus? Ich versuche gerade den Daumen pin abzuschreiben damit ich es 100 Prozent nicht mit einer Hand öffnen kann obwohl das richtig fest in der scheine klemmt.. (wie wäre danach die Lage)
Hab mir extra ein großes Wolfgangs Messer gekauft das es P 42 komfor ist obwohl das eher mit 11 cm Klinge wie ein schlacht Esser aussieht.. (ist mir zu krass für die Zug fahrt)
Hallo, das Messer kenne ich nicht. Zu Daumenpins hatte ich mich ziemlich klar geäußert. Es gibt aber sehr viele Messer, die absolut unkritisch sind. Wie sähe es damit aus? Glaube, ich würde kein feststehendes Messer mit 11cm Klinge auf einer Zugfahrt mit anderen Reisenden auspacken. Keine Ahnung, ob die DB so etwas überhaupt erlaubt. Versuchs doch Mal mit einem kleinen oder mittleren Victorinox.Das macht bestimmt niemanden Angst. Aber auch da würde ich mich erst Mal erkundigen, wie die DB das handhabt und ob der Bahnhof Waffenverbotszone ist
Vielen Dank, sehr gut erklärt!
🙏👍
Mal eine Frage, wenn ich ein Tanto Klappmesser habe, darf ich das trotzdem mitführen oder eher nicht? Vorallem wenn die Klinge nicht feststeht. Lg Flo
Bei einem Slipjoint sehe ich da keine wirklichen Probleme. Zumindest dann nicht, wenn der Hersteller den Zweck des Messers nicht explizit so bezeichnet, dass es als Hieb- und Stoßwaffe gilt.
Hoffe, Du hast den Punkt der Eignung " ...dem Wesen nach ..." aus Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2: Tragbare Gegenstände 1. Punkt 1.1 zum WaffG noch in Erinnerung.
Bei einer feststellbaren Klinge könnte es mMn tatsächlich Probleme geben. Es wird wohl als Hieb- oder Stoßwaffe im Sinne der angegebenen Vorschrift ausgelegt werden. Am Ende entscheidet das unter Umständen ein Polizeibeamter oder auch ein Richter. Je nachdem, wie weit Du ggf. gehen möchtest.
@@JPHomeland Danke dir für die schnelle Antwort, da bringt mich aufjedenfall etwas weiter. LG Flo
wie sieht es aus mit flipper messern, die keine feststellende klinge haben und auch unter 12cm sind? sind diese legal? und auch wenn sie einen zusätzlichen daumenpin haben?
Wenn Klappmesser nicht einhändig feststellbar sind (sogenannte Einhandmesser) unterliegen sie nicht dem Führverbot des Par. 42a WaffG. Egal ob Daumenpin oder Flipper. Die Klingenlänge von maximal 12 cm spielt bei feststehenden Messern eine entscheidende Rolle. Bei Klappmessern darf die Klinge auch länger sein.
@@JPHomeland okey, danke für die Antwort :) dachte nicht das ich so schnell eine bekomme 😅
es ist echt etwas schwammig und das verunsichert noch mehr, was man darf und was nicht.
aber gut zu wissen, dass ich mit meinem Kauf auf der sicheren seite bin :)
Seien wir doch mal ehrlich. Der einzig sinnvolle Zweck des §42a ist dessen Abschaffung.
😂✌️
Gut erklärendes Video.
🙏
Wie sieht du das mit dem führen von friktonfoldern? Legal oder nicht?
Hallo, da gibt es ja sehr unterschiedliche. Ich weiß nicht, welche Du da im Sinn hast. Wenn die aber eine Klingenverlängerung haben, welche mit der Hand im Griff fixiert wird, so wie z.B. beim Svord Peasant, könnte das vielleicht kritisch sein. Aber das kann ich rechtssicher nicht beurteilen. Alles was kritisch ist, würde ich trotzdem zuhause lassen. Es gibt aber genug Messer, wo man sich sicher sein kann. So eins würde ich zum Mitnehmen aussuchen. Danke für Dein Interesse. LG Jörg
Hallo. Was ist das für Messer Nr.4? Danke
Keine Ahnung was du mit Nr. 4 meinst. Da liegen Rustick Knives Utility 4", RMJ Tactical UCAP, Rautarasa Puukko, Buck Knives 616. Vielleicht hilft dir das weiter.
@@JPHomeland Stiefelnesser, Messer Nr 4
@@lazarjeremias1421 Buck 616
@@JPHomeland danke Dir
Na dann kommt hier noch mal die ultimative Frage wie sieht es mit ein Spyderco ukpk oder ein Böker Plus Drop Xs oder Xl ist einhändig zu öffnen und mir dem Zeigefinger zu verriegeln ?.....
Hallo, das weiß ich doch auch nicht rechtssicher. Natürlich gibt es eine Ansicht, die besagt, die Verriegelung muss nicht mechanisch sein, sondern kann auch mit der Hand erfolgen. Hat das nicht ein Verwaltungsrichter oder eine Behörde bei einem bestimmten Messer mal so entschieden??? Aber versuch das mal bei dem Urban Lightweight. Das ist so schmerzhaft, das geht gar nicht mit dem Finger wirklich zu verriegeln. Da würde man sich unter Umständen den Finger verletzen. Zumindest bei diesem Messer denke ich, das ist legal zu führen. Das ist aber nur meine persönliche Meinung. Das Böker sagt mir jetzt nichts. Aber wenn Du Zweifel hast, nimm lieber eins mit, bei dem Du sicher bist. Ansonsten kenne das Risiko und entscheide selbst, aber laufe nicht "ins offene Messer". Das wollte ich mit dem Video auch so sagen.
Danke für Dein Interesse und lG Jörg
Ja natürlich sollte man auf Nummer sicher gehen ich sehe das genau wie du und vielen Dank für deine Einschätzung zum geliebten Paragraphen 42 . Ps: ich mag deine Videos sehr gern 👍👍👍👍👍
@@petersson68 Dankeschön, das ist sehr nett.
als nicht Betroffener (da Österreicher) wundert es mich schon sehr wie lange ihr da rumlamentiert und wie viele immer noch ahnungslos sind. In JEDER Messermagazin Ausgabe gibts Text zum Thema, im Katalog, jeder 2. Eintrag im knife-blog, in den Foren und sozialen Medien werden die immer gleichen Fragen gestellt.
Da sollte man meinen das es einfach 2 Haltungen gibt: sich an alles halten und am besten slippys tragen oder drauf pfeifen und nutzen wozu es beliebt.
Die Konsequenzen sind teilweise sehr heftig, wenn man sich nicht daran hält. In anderen europäischen Ländern übrigens auch. Österreich ist da leider die Ausnahme. Selber habe ich ein zweites Standbein in Österreich, und ich wundere mich auch oft, wie wenig Gesetze (z.B. Umwelt) die Menschen dort kennen. Das scheint insofern kein rein deutsches Phänomen zu sein😀
@@JPHomeland was heißt denn hier "leider" ;) Die Unsicherheit hier ist bei Nichtinteressierten hoch, es geistern Gerüchte rum wie: "Butterflys sind verboten" oder "Klingen dürfen nur eine Handbreit lang sein"...beides Blödsinn, allein schon weil mir keine Einheit "Handbreit" bekannt ist :D
Wir dürfen halt keine Pumpgun besitzen, dafür so gut wie alle Messer tragen, führen und benutzen...ein guter Deal imho :) Alles natürlich mit Maß und Ziel, ich würde jetzt nicht unter vielen Menschen ein Espada zu Apfel schälen zücken. Hausrecht gibts natürlich auch, Waffenverbotszonen sehr gezielt und wenige, aber eben so sinnlos wie die in DE.
@@SeniorEdge ... leider heißt, leider gibt's nicht mehr Ausnahmen 😀. In Österreich genieße ich es, meine Spydies zu führen. Natürlich sind die Gesetze hier sinnlos. Die Verbrecher halten sich sowieso nicht dran und die meisten Gewalttaten werden mit Messern begangen, die man hier nicht ohne berechtigtes Interesse führen darf. Alles Augenwischerei. Aber was will man machen. Dagegen handeln bedeutet Strafe, Gerichtsverfahren u.U., Verlust waffenrechtlicher Erlaubnisse etc.
Da stimme ich Dir voll zu
Zwei Punkte sind mir wichtig:
Die Auslegung, oder Meinung des Gesetzes ist relevant. Und es ist immer klüger mit Polizisten zu kooperieren.
Ich bin auch gegen einige Messerregularien, aber man kann da keine Belehrungen durchführen und ein freundlicher Austausch mit dem, oder der Beamtin ist das Hilfreichste, was man machen kann:
Hergeben, erklären warum und wozu und entweder die Ordnungshüter sehen das auch so, oder halt nicht. Aber dann bewahrt einen das vielleicht vor einer 'Straftat' und nicht nur einem 'Verwarngeld' ;-)
Drittens: Da gibts n Unterschied, zwischen 'Mitführen' und ' zugriffsbereit Führen' und ja, auch da gibts ganz eigene Meinungen, wie und wann...
Gute Einstellung. Straftat kommt da weniger in Betracht. Wenn Du keine verbotenen Messer mitführst, bleibst Du im Bereich der Ordnungswidrigkeiten. Danke für Deine Meinung
@@JPHomeland
Hey, danke!
Damit meinte ich das Führen an 'öffentlichen Orten', ner Demonstration, oder Fußgängerzone, oder so. Da wird die Ordnungswidrigkeit schon schnell zur Straftat. Wieder eine Auslegungssache der Beamten vor Ort.
Gut Erklärt. Was ist Bitte mit Laguiole Messer 9,6 cm Klinge ? Der eine sagt so der Andere so. Gruß Ralf
Danke. So ein schönes Laguiole Klappmesser habe ich leider nie besessen. Sofern es sich um ein Slipjoint handelt oder kein Einhandmesser ist, ist es ok. Auch spielt die Klingenlänge bei einem Taschenmesser keine Rolle bei der Beurteilung bezüglich eines möglichen Führverbots. Die Klingenlänge ist bei feststehenden.Messern von Bedeutung.Herzliche Grüße Jörg
Danke
@@JPHomeland
Frage zu taktischen Messern: sind feststehende taktische Messer mit einer Klimgenlänge unter §42a konform? Macht es einen unterschied ob der Hersteller / Verkäufer diese als taktisch verkauft? Spielt hier die Form der Klinge ebenfalls eine Rolle?
Da erwischst Du mich gerade beim Stöbern auf RUclips. Daher eine schnelle Antwort. Taktische Messer werden nur aufgrund ihres Aussehens so genannt. Sie sind nur deshalb noch keine Waffen. Es ist zunächst ausschließlich eine optische Sache. Die Kriterien zur Einordnung eines Messers als Waffe habe ich im Video genannt. Das ist unabhängig vom taktischen Aussehen. Allerdings hat man mit taktisch aussehenden Messern per se bei Kontrollen mehr Probleme. Und Hersteller von sogenannten Kampfmessern gestalten diese auch vom Aussehen her gerne taktisch. VG
@@JPHomelandvielen Dank für die schnelle Antwort! Mir stellt sich nun jedoch die Frage, inwiefern die Form der Klinge bzw. der gesamte Aufbau des Messers eine Rolle spielt. Das ein doch oder auch Karambit nicht geführt werden darf erscheint mir logisch, ich sehe jedoch bei einem Tanto oder wharnclif Messer nicht direkt die Eigenschaften eines kampfmessers aufgrund der klingenform. LG
Habe mir deshalb jetzt 2 messer von wolfgangs bestellt das ambulo und das cultro, wurden von BKA geprüft und beim Kauf bekommt man auch diesen Bescheid dazu. Da kann Dan zu 99% nix mehr gesagt werden natürlich nicht auf Veranstaltungen mitnehmen, cultro zweihandmesser und ambulo bushcraft
Mit Feststellungsbescheid ist man auf jeden Fall immer auf der ganz sicheren Seite. Auch noch an Waffenverbotszonen und Hausrecht denken...LG
@@JPHomeland guten Tag, kannst du bitte erläutern was du mit Hausrecht meinst? Vielen dank!
@@dovybar ich zitiere Mal Wikipedia: 'Das Hausrecht umfasst das Grundrecht auf Schutz des befriedeten Wohn- oder Gewerbebereiches. Verfügungsberechtigte können einvernehmlich bestimmen, ob Nicht-Verfügungsberechtigten Zutritt oder Verweilen verwehrt wird, und unter welchen Bedingungen, z. B. Zahlung eines Eintrittspreises, Zutritt oder Verweilen dennoch gestattet werden. "
10:00 Ich würde sogar das noch verteidigen können, aber ich weiß nicht wie und ob der Richter sich darauf einlassen würde. Ich würde mich auch generell erst garnicht in so eine Situation begeben, dennoch gibt es in der WaffVwV diese Stelle:
>> Bei [...] feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge [...] der eines Gebrauchsmessers [...] entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
- kürzer als 8,5 cm oder
- nicht zweischneidig
ist.
In Zweifelsfällen ist ein Feststellungsbescheid gemäß § 2 Absatz 5 zu beantragen.
Selbst Messer unter 4cm Klingenlänge können Waffen sein, wenn der Hersteller sie als solche bewirbt. Siehe hierzu Feststellungsbescheid Z-466 des BKA. Das betreffende Messer wird als Stiefelmesser beworben. Es fehlt insofern die Werkzeugeigenschaft.
Man muss fein unterscheiden. Springmesser unter 8,5cm sind z. B. auch immer Waffen gewesen. Mögliche Ausnahme z. B. Klingenlängen bis 4,1 cm bei einer Klingenbreite bis 1cm. Zum Thema gibt es einiges zu sagen, was aber den Rahmen im Kommentarbereich sprengen würde.
@@JPHomeland da stimme ich zu. Ich sage nur, dass man ein Messer dieser Art wahrscheinlich noch mit relativ guten Aussichten verteidigen könnte indem man sich auf die VwV bezieht. Problem dabei ist natürlich wenn sich mehrere potentielle Waffeneigenschaften anhäufen.
So oder so ist das Gesetz da schwammig genug, dass man es einfach nicht drauf ankommen lassen sollte. Man könnte ja einen übereifrigen Polizisten und einen genauso begeisterten Richter vor sich stehen haben.
Auch die Tantoform spricht trotz einer Klingenlänge unter 8,5 cm gegen ein Gebrauchsmesser. Es ist insofern atypisch. Steht ebenfalls in Feststellungsbescheid Z-466, der u. a. die Form zur Beurteilung der Gebrauchsmessereigenschaft bzw. Waffeneigenschaft als Auslegungskriterium bezeichnet . Vielleicht einmal nachlesen.
@@JPHomeland ich widerspreche da auch nicht. Die Tantoform wird allgemein hin als Waffeneigenschaft angesehen, da sie wohl beim Stechen zum Schnitt einer größeren Menge von Gewebe führen soll.
Nichts desto Trotz kann man gerade bei einer kleinen Klinge ziemlich gut argumentieren, dass das Messer ein Werkzeug als etwa Brieföffner ist, und die Tantoklinge lediglich ein Designelement.
Das BKA ist da in der Regel ziemlich fair und es gibt einige Feststellungsbescheide bei denen Waffeneigenschaften als Designelemente angesehen werden.
Ich ignoriere hierbei bewusst die Eigenschaft als Stiefelmesser, da diese aus dem Messer fast unwiderlegbar eine Waffe macht, und ich kenne auch die Herstellerangaben nicht. Ich beziehe mich also lediglich auf das Messer selbst, das hätte ich vorher vielleicht deutlicher machen müssen.
Naja am Ende hat es einen Grund warum ich das langweiligste Taschenmesser der Welt habe... Ich musste in meinem Leben schon 3-mal diskutieren was eine Waffe ist und was nicht. Es macht keinen Spaß wenn Polizei und andere Autoritätsfiguren dabei sind und einem erzählen, dass man eine verbotene Waffe mit sich trage, bis man ihnen dann z.B. den Bescheid Z-307 zeigt.
Ich hätte gerne eine Tantoklinge (ich mag sie einfach), aber ich bin nicht (mehr) dumm. Trotzdem könnte ich die zur Not noch relativ gut verteidigen.
@hummel6364 im besagten Feststellungsbescheid Z-466 hat das BKA sich gerade im Hinblick auf die von Dir erwähnten 8,5 cm bei Gebrauchsmesser geäußert, und dies eingeschränkt. Lohnt sich, das zu lesen. Ansonsten wurde die Vorschrift bewusst "schwammig" gehalten. Wie Du schon sagst, man sollte auf Nummer sicher gehen, wenn man nicht zur Konfrontation bereit ist.
Und was ist mit slipjoint Messer ?
..sind mE keine Zweifelsfälle...
Ich habe einen Nicker 11 (Böker) ganz unten im Rucksack.
Ist nicht als Waffe ausgelegt.
Naja eher zum schmerzfreien töten von Rehen durch Genickstich gedacht.
Kann man auf Dienstreise zum Pizza schneiden gebrauchen, schneidet sonnst auch alles.
Gutes Werkzeug.
Außer Feuerstahl kann das Ding alles gut.
Ist der Nicker mit Hirchhornschalen ein Kampfmesser?
Keine Ahnung. Das kenne ich nicht. Die Rehe würden das aber bestimmt bejahen 😉
Ist halt ein Fixed 11cm mit Hirschhorngriffen ~4,5mm stark
@@JPHomeland : Ich habe aber gefählichere Küchenmesser.
Super Video
Schau dir mal bitte das midguards tactical an
Laut midguard 100% 42a konform aber kann ich mir nur schwer vorstellen
Vielen Dank für Dein Interesse. Das Messer kenne ich leider nicht. Aber es gibt viele Messer, die unkritisch Par. 42a WaffG konform sind. Im Zweifel lieber zu so ein Messer greifen, wenn man sich dazu entschlossen hat, gesetzeskonform unterwegs zu sein.
In der Regel wird nicht mit den hier vorgestellten Messer gemessert, sondern 08/15-Küchenmesser.
Korrekt 👍✌️
Der Witz der Woche ist das sogar opinel messer in Frankreich in der Öffentlichkeit verboten sind. 😅😅
👍
wie sieht es aus: ich habe das kampfmesser 2000. habe es 10 jahre lange beim bund immer als gutes werkzeug benutzt. heute nutze ich es vor allem um pilze zu sammeln etwas auszugraben oder holz zu spalten. manchmal beim wandern schnitze ich auch damit aus langerweile....ich kann ja jetzt net 5 verschiedene für mich unbrauchbare messer rumschleppen, wenn es dieses messer 10 mal besser kann.
ich habe übrigens in die scheide und die klinge ein loch gebohrt und ein vorhängeschloss gehangen, damit es nicht unmittelbar benutzbar ist. trage es dann so immer am gürtel...was meinst du? hätte ich eine chance bei einer polizeikontrolle?
Als Kampfmesser mit über 17 cm Klingenlänge und Tantoklinge (wenn es das Messer ist, das ich meine) hättest Du gute Chancen, dass Du ein Bußgeld zahlen müsstest und es eingezogen würde. Auf einer öffentlichen Veranstaltung würde ich es gar nicht mitnehmen, das wäre als Vergehen strafbar. Am Ende entscheidest aber Du. Da möchte ich niemanden irgendwelche Ratschläge geben. Das läge mir fern. Ich möchte nur informieren. Vorschriften macht der Gesetzgeber ja schon zur genüge.
Halli hallo; kann man ein einhand NICHT feststehendes mit sich führen?
Würde mich auf eine vernünftige Antwort freuen.
Tolles Video sehr hilfreich.
Hallo, wenn ich das richtig verstanden habe, meintest Du, ein Einhandmesser geöffnet mitnehmen. Dadurch wird es nicht zum feststehenden Messer. Das Führen eines Einhandmessers geht ohne besonderes Interesse nur in einem verschlossenen Behältnis, wenn man sich an das Gesetz halten möchte. Hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden . VG
@@JPHomeland
Ich glaube da liegt ein Missverständnis vor:
Klappmesser welches ich mit einer Hand öffnen kann aber nicht fest arretiert.
@@sandorandras4148 wenn es nicht feststellbar ist, ist das ok.
@@JPHomeland cool danke für die Antwort!
Wie sieht es mit Kuttermesser aus die sind auch mit einer Hand zu öffnen aber zählen zu den Werkzeugen
Solltest Du die Teppichmesser meinen, bei denen man die Klinge mit einer Hand hinaus schieben kann, gehören die mM nach zu den Einhandmesser. Bestimmt gibt es da auch ändere Meinungen, zB wegen der geringen Länge etc. An meiner Meinung ändert sich dadurch jedoch nichts. Ich würde solche Messer deshalb außerhalb der Berufsausübung nur in einem verschlossenen Behältnis transportieren. Der Gesetzgeber sieht Messer auch erst einmall als Werkzeuge, und nicht als Waffen. Trotzdem gibt es Regelungen. Warum ein Risiko eingehen, wenn es nicht sein muss!? Aber jeder ist natürlich frei in dem was er tut. VG
Ein Cuttermesser mit einer HD Abbrechklinge ist in der Tat ein Einhandmesser. Eine Frische Klinge ist auf jeden Fall über 10 cm lang.
Aber bisher bin ich noch nie von der Polizei überprüft worden, da ich als Handwerker arbeite und eigentlich 2 Holster mit jeweils einem Leatherman Surge und einem Stanley Cuttermesser.
Ich laufe auch so durch einen Supermarkt, wenn ich einkaufe. Aber ich bin in meiner Arbeitskleidung.
Niemand stört sich daran, auch nicht in der Stadt.
Hier muss noch unterschieden werden ob das Cuttermesser/Teppichmesser festgestellt werden kann oder nicht. Demnach wäre das festzustellende verboten zu führen, das nicht festzustellende erlaubt. Macht zwar wenig Sinn, scheint aber so zu sein.
vielen Dank
🙏
Halbwissen ist hier wirklich keine Hilfe. Ich versuche deshalb gar keine Empfehlungen auszusprechen sondern "nur" das Produkt vorzustellen.
Das macht auf jeden Fall Sinn.
welches Messer darf ich als Angler fueren
Wenn Du ein geeignetes Fischmesser über 12 cm in einem verschlossenen Behältnis oder Deiner Angelkiste zu Deinem Angelplatz mitnimmst, und es dort dann zum Ausnehmen und vorbereiten der gefangenen Fische verwendest, handelst Du mMn mit berechtigten Interesse. Das wäre mMn OK. Ein permanentes "offenes" Tragen zum Angelplatz und wieder zurück ist mMn damit nicht abgedeckt. Da hier Vieles aber zunächst von der Einschätzung eines Ordnungshüters abhängt, würde ich immer den sichersten Weg wählen. Nur wenn ein Messer über 12 cm Klingenlänge für das Angeln auch wirklich erforderlich wäre, würde ich es zum Angelplatz auch mitnehmen. Dann aber schon. Aber das ist keine Handlungsempfehlung. Am Ende entscheidest Du das alleine.
Danke für die Info
Tolles Vidio!!! Jetzt ist man ein bisschen schlauer!!!
🙏🖐️
Ez hat sich der 42er zur kompletten Lachnummer degradiert😡🤣
Durch diese ganzen Regelungen im Messerrecht soll in der Öffentlichkeit der Anschein erweckt werden, dass unsere Politiker etwas für unsere Sicherheit tun. Die wollen ja wieder gewählt werden.
Diktatur Deutschland verbieten ihre eigene Bevölkerung weil der Staat seine Bevölkerung nicht vertraut und uns diskriminiert!
Deshalb trage ich ein Tomahawk. 😂😂😂
Hahaha(•‿•)
Das lustige an der Sache, du darfst dir einen Bogen oder eine Armbrust über die Schulter legen und damit rumlaufen. (führen)
Du darfst nur nicht anfangen den Bogen zu spannen. :)
(bei der Armbrust musst du aber zumindest 18 sein.)
Ich find den ganzen 42er lächerlich, denn der jenige der mit dem Messer was vor hat, der kümmert sich darum nicht und nimmt sich ein Küchenmesser mit. Das Gesetz ist nur gemacht Leuten auf den Sack zu gehen.
Was hältst du in diesem Zusammenhang vom VDB, der ja Lockerungen hinsichtlich dem Führen von Messern erwirken will?
Mit dem Verband habe ich mich noch nie beschäftigt. Mit Schusswaffen habe ich auch nichts zu tun. Ansonsten unterstütze ich die Bestrebungen, das Messerrecht zu lockern. Zumindest für Inhaber eines kleinen Waffenscheins sollte es Ausnahmen geben, da diese ja schon hinsichtlich ihrer Eignung überprüft wurden. Dänemark ist übrigens auch zurückgerudert, und hat hier vieles an restriktiven Normen wieder zurück genommen.
@@JPHomeland Ja, gibt leider etliche Punkte, in denen Deutschland in Europa den absoluten Geisterfahrer darstellt.
Der VDB beschäftigt sich übrigens nicht nur mit Schusswaffen. Gibt ja auch etliche Waffenhändler die Messer, Survivalausrüstung, Airsoft, Schreckschusswaffen, Armbrüste etc. verkaufen.
Ein schöne Video , was mal wieder zeigt ,wie sinnlos manche Bestimmungen sind ,was das führen von Messer angeht. Ein Viktorinox Klappmesser ist ja nun 42a konform oder liege ich da falsch? Meine Frau wurde mit solch ein Messer 1994 von ihren Ex Mann abgestochen . Sie hatte es überlebt und sind auch keine bleibenden Schäden zu beklagen. Ein Messer ist ein Werkzeug und nichts anderes ,es sollte natürlich keiner mit ein ka-bar in der Öffendlichkeit rumfuchteln und Menschen bedrohen. Das liegt inm gesunden Menschenverstand.Menschen verletzen oder töten kannst du mit jeden möglichen Gegnstand .Der Mensch ist nicht unfehlbar
Das ist ja eine schreckliche Story mit Deiner Frau. Da hat sie bestimmt viel Vertrauen in die Welt verloren. Tut mir sehr leid.. Die meisten Vics sind 42 a konform. Die feststellbaren mit Einhandöffnung nicht. Die Gewalttaten werden oft mit Messern begangen, die sowieso verboten sind. Aber auch mit erlaubten, wie du es geschildert hast. In beiden Fällen vermittelt der 42a keine Sicherheit. Der Paragraph ist den Tätern nämlich total egal. Den 42a haben sich mE Politiker ausgedacht, um dem Bürger ein Gefühl der Sicherheit vorzugaukeln und so wiedergewählt zu werden. Gegen einen Täter, der unbedingt andere verletzen will, kann einen sowieso nichts wirklich schützen. Die schlagen unvermittelt aus dem nichts zu. Unter Umständen mit dem 20cm Küchenmesser, dass sie kurz vorher ganz legal im Kaufhaus erworben haben.
Augen auf bei der Männerwahl, kann man da nur sagen. Normalen Menschen passiert sowas nicht
@@hoehlentroll69 Na da hast du recht ,bei Gewalttätern steht das ja auf der Stirn tätowiert .Die anderen nicht gekennzeichneten sind ja alle lieb
Du kannst machen was du willst..solange keiner schaden nimmt und du dich nicht erwischen lässt 💙😜 Gruß geht raus..
Selbstverständlich soll in diesem Sinne jeder genau das tun, was er selbst für richtig hält. Da wollte ich keinesfalls bevormunden, sondern nur informieren. VG
@@JPHomeland das war nur der Schluss den ich für mich so rausgezogen hab .dein Video war sehr informativ ..danke dafür 🙏 ohne dein Video hätte ich evl noch offen ein Messer geführt was ich besser nicht führen sollte 😀 und jetzt da ich weiß das es so ne Grauzone gibt..lieber verdeckt tragen ☺️ wünsche dir schon Mal schöne Feiertage ❤️
Wie heißt das erste messer genau bitte ? FG
Wahrscheinlich meinst Du das 4" Utility von Rustick Knives. Darüber gibt's ein Video auf meinem Kanal. VG
wow, immer wieder schockiert wie sinnfrei das deutsche waffenrecht ist... wiso soll eine tantoklinge nicht als werkzeug taugen? und wenn ich mir ein kochmesser in den stiefen stecke? das sollte ja dann völlig legal sein ^^
Ja, sinnfrei. Das stimmt. Dass eine Tantoklinge auch als Werkzeug taugt, ist dem Gesetzgeber egal. Eine Kampfmessereigenschaft als Nebenzweck würde auch ausreichen. Das muss noch nicht einmal der Hauptzweck sein. Kochmesser über 12 cm unterliegen ebenfalls den Einschränkungen des Paragraph 42a WaffG. Bis 12 cm Klingenlänge kannst Du das ohne weitere Voraussetzungen machen. Allerdings auch nicht immer und überall.
Herzliches Beileid. Euer Paragraph 42 ist einfach nur eine Baustelle. Noch dazu eine die an der falschen Stelle ansetzt.
Das ist mMn genau richtig. Probleme müssten bereits an anderer Stelle gelöst werden. Aber der Paragraph ist immer wieder auch eine dankbare Spielwiese für die Profilierungssucht von Politikern.
Diktatur ohne wenn und aber
Ab Min 12 wird darüber gesprochen, dass die Ausnahme nach §§42a III i.V.m. 42a II Nr. 3 WaffG, das Führen des Einhandmessers im Zusammen mit der Berufsausübung NICHT mehr vorliegt, wenn Feierabend / Dienstschluss sei. Dann solle man, das Messer in einem verschlossenen Behältnis nach §42 II Nr. 2 WaffG transportieren.
Diese Aussage ist anzuzweifeln, auch wenn Sie für jeden Betroffenen die "sicherste" Variante ist.
Der Hin- und Rückweg zur Arbeit gilt, wie vllt. allgemein bekannt ebenfalls als "Arbeit", daher kommt auch die BG bei einem Arbeitsunfall auf. Es leitet sich daraus ab, dass die Berufsausübung nicht erst mit der Aufnahme der Arbeit, sondern bereits mit dem Weg dorthin beginnt.
Die Berufsausübung muss hier nicht näher definiert werden, stellt jedoch jede Tätigkeit dar, die auf Dauer ausgelegt und zur Erwirtschaftung des Lebensunterhalts abzielt.
Im WaffG steht, wie im Video richtigerweise angesprochen, selber nichts davon, die Berufsausübung ist daher ein unbestimmter Rechtsbegriff, der durch Rechtssprechung definiert werden musste. Wenn man jedoch auf Juris / Beck nachschaut, wird man mit den Schlagworten "Einhandmesser" und "Berufsausübung" schnell fündig.
Es gibt zwar wenig Fachliteratur zur WaffG, das ist richtig, jedoch muss hier klar auf den Kommentar "WaffG" (3. Auflage 2022/ ISBN 978 3 406 77179 8) von Dr. Gunther Dietrich Gade (Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei) verwiesen werden. Auf S. 456 wird das Führen im Zusammenhang mit der Berufsausübung thematisiert und insbesondere, dass "... Im Zusammenhang erfolgt das Führen demnach, soweit der geführte Gegenstand zur Ausübung des Berufes benötigt wird und das Führen zudem einen zeitl.-räuml. Zusammenhang mit der Tätigkeit aufweist."
Weiterhin "Erfasst sind daher bspw. auch Hin- und Rückwege, selbst wenn diese unterbrochen werden.".
Es muss aber dazu gesagt werden, dass "... Zur Beurteilung sind stets die Umstände des Einzelfalles heranzuziehen, nach welchen sich der innere Zusammenhang bemisst.".
Daher ist die Aussage, dass die Berufsausübung mit Dienstschluss am Arbeitsplatz ende, nicht richtig. Eben die Analogie zum Thema "Arbeitsunfall auf dem Heimweg" ist hier hilfreich. Zwar gebe es Betriebe und auch Dienststellen der BW oder Polizei, die ihren Soldaten / Polizisten, per Dienstanweisung die Mitnahme auf dem Heimweg untersagen, das ist aber, weil die wiederum keine Lust haben, in solche Fälle hineingezogen zu werden (WDA beim Bund, das Äquivalent bei der Polizei kenne ich nicht). Diese Dienstanweisung ist später wichtig für ein Disziplinarverfahren, aber nicht für das Verfahren, vor dem Strafgericht.
Von und zur Arbeit, darf das Einhandmesser, bspw. Bundeswehr (stumpf/scharf) geführt werden, aber in der Freizeit eben nicht. Hier kann nur der Transport in einem verschlossenen Behälter erfolgen, wobei hier schon ein Rucksack mit einem Schloss ausreicht (aber dann in einem Fach, dass ich nicht in der Öffentlichkeit öffne, weil sonst auch hier der Zugriff möglich wäre und wieder ein Verstoß vorliegt.).
Viele Grüße
Hallo, das ist natürlich meine fundierte Meinung im Video Wird auch in Rechtsprechung und Literatur teilweise genau so vertreten. Eine Abhandlung wie Deine, kann ich in einem Video nicht bringen. Zumal auch Rechtsbegriffe in verschiedenen Rechtsgebieten unterschiedlich ausgelegt werden. Zum Beispiel im Steuer- und Zivilrecht. Deshalb kann die Definition zur Berufsausübung unterschiedlich sein, je nachdem welches Rechtsgebiet betroffen ist. Die steuerliche oder versicherungsrechtliche Definition eignet sich insofern nicht unbedingt für die waffenrechtliche Definition. Das wird oftmals übersehen. Auf jeden Fall gebe ich meinen Zuhörern gerne Tipps, bei denen sie auf der sicheren Seite stehen. So auch hier.
Zur berechtigten Kritik an der Rechtsprechung empfehle ich Dir Steindorf, Kommentar zum Waffenrecht. Dort zu 42a. Vielen Dank für Deine Meinung und VG.
@@JPHomeland
Dann lies weiter auf S. 457 in "b) Führen dient der Brauchtumspflege" und "c) Führen dient dem Sport" in denen jeweils "dies kann insbes. bei Hin- und Rückwegen zu Brauchtumsveranstaltungen angenommen werden" oder "...zu Sportveranstaltungen angenommen werden" - bspw. der Angler auf dem Weg zum Angeln. Wenn also der Brauchtumspflege und dem Sport zugestanden wird, dass man auf dem Hin- und Rückweg, die sonst verbotenen Einhandmesser führen darf, warum sollte es bei der wesentlich wichtiger Berufsausübung (Art. 12 GG) nicht ebenso sein?
Der Maler darf sein Cuttermesser, Einhandmesser, führen, wenn er auf dem Hin- und Rückweg ist. Die Problematik beginnt hier, aus eigener Erfahrung, wenn besagter Maler in der Tankstelle was mitgehen lässt. Dann nimmt es nicht mehr der Polizist 1. Ausbildungslehrjahr auf, was sonst ohne Messer ein "einfacher" Diebstahl wäre, sondern da reden wir von einem Diebstahl i.V.m. einer Waffe im Sinne des §42a = Kripo ermittelt. Ein himmelweiter Unterschied.
Rechtsbegriffe werden auch allgemein zum Teil, zum Ärger aller, im gleichen Rechtsgebiet von unterschiedlichen Gerichten anders ausgelegt. Deine Beispiele für das Steuer- und Versicherungsrecht ist nachvollziehbar, läuft hier aber ins Leere.
Steindorf (Autor hier Gerlemann) S.341 Nr. 11 c) unterstreicht meine Aussage weiter, da hier besonders auf die "...Verknüpfung mit der Berufsausübung..." eingegangen wird. Dein Hinweis erstreckt sich dabei wahrscheinlich auf das Urteil, dass die zwei Einhandmesser in der Fahrertür zum kappen der Sicherheitsgurte im Falle eines Unfalles, bezieht (vgl. OLG Stuttgart Beck RS 2011, 18599). Das ist aber nicht von der Berufsausübung gedeckt, damit auch nicht das, was meine Kernaussage betrifft. Steindorf unterstreicht, wie du richtigerweise sagst, die missachtete teleologische Intention des Gesetzgebers durch beide Gerichte in dem Fall, aber nochmal, es hat nichts mit der Berufsausübung und mit meinem Kommentar zu tun. Und im Text von Gerlemann wird keine gegenteilige Behauptung zu meiner ersten aufgeführt, auch keine Urteile.
Ich bitte dich mir die Stellen im Juris / Beck oder in der Literatur oder die Urteile zu nennen, wo die Berufsausübung im Zusammenhang mit dem §42a WaffG erst an der Arbeitsstätte beginnt und auch dort endet. Denn ich finde unter diesen Schlagworten keine Urteile. Vielen Dank für deine Hilfe!
Vielen Dank und viele Grüße
PS: darf ich nach deiner Vita fragen, da du von einer "fundierten Meinung" sprichst? Interessiert mich ehrlich!
Hallo, natürlich habe ich eine entsprechende Ausbildung. Deine Meinung ist nachvollziehbar. Aber teilweise landen solche Sachen auch nicht vor Gericht, da ein Ordnungshüter erstmal entscheidet.Und da haben schon Handwerker Probleme bekommen, die nur mal mit dem Werkzeug in der Tanke waren. Hattest Du nicht die Definition der Berufsausübung der BG herangezogen? Na, ist ja auch egal. Vor Gericht kannst Du gerne so vortragen. Aber Du willst doch nicht behaupten, dass Du hier zu 100 Prozent rechtssichere Prognosen abgegeben kannst. Die Gerichte entscheiden auch nicht einheitlich. Siehe zum verschlossenen Behältnis. Im Rahmen meines Videos stehe ich natürlich zu meiner Meinung. Für mich gehört der Weg zur Arbeit oder nach Hause nicht zur Berufsausübung. Macht für mich keinen Sinn. Selbstverständlich kann dann der Transport in einem verschlossenen Behältnis verlangt werden.Trifft auch die Teleologie. Keinen Grund für eine Sonderbehandlung mMn.Brsuchtumspflege und Berufsausübung sind auch nicht unbedingt gleichzustellen. Es macht schon einen großen Unterschied, ob jemand sein Trachtenkostüm aufwendig zu Hause anziehen muss, oder ob ein Feuerwehrmann seine Sachen in Spind auf der Wache aufbewahrt, und sich dort umzieht. Aber da könnte man endlos diskutieren. Vielleicht noch zum zitieren. Besser findet man etwas, wenn im Kommentar die spezielle Fundstelle mit Paragraph, Randnummer und Auflage angegeben wird. Die Seitenzahlen differieren doch von Auflage zu Auflage.
Mir ist es im Übrigen lieber, den Hörern den sichersten Weg aufzuzeigen. Und das habe ich dann auch gemacht. Sieh es nicht so ernst. Du hast ja auch nichts direkt Falsches gesagt. Jura ist nun mal keine Naturwissenschaft. Beste Grüße
@@JPHomeland Natürlich gebe ich keine 100% Prognose ab und ja, es gibt und gab immer wieder Verwaltungsakte, die anders gelautet haben, aber eben keine Verurteilungen. Und nur weil ein Polizeibeamter eine Meinung hat, ist das kein Urteil.
Warum sollte der Weg zum Beruf und zurück nach Haus NICHT zur Ausübung gehören? Die Teleologie des Führverbots von Einhandmesser wird eben nicht dadurch getroffen und folgt nur deinem vorherigen Ansatz, dass ein verschlossenes Behältnis notwendig sei, weil deiner Meinung nach die Berufsausübung am Arbeitsplatz ende.
Ich verstehe deinen Intention deinen Zuschauerinnern / Zuschauern, eine möglichst "sichere" Möglichkeit zum rechtskonformen Verhalten aufzuzeigen und begrüße das auch ausdrücklich. Es würde mich mehr freuen, wenn du aber auf Differenzen der Auslegung mehr hinweisen würdest.
Hier liegt nämlich der Hase im Pfeffer - du proklamierst, aus Schutz deiner Zuschauer, ein schärferes WaffG, als vorhanden. Auch wenn du richtigerweise Behördenentscheidungen, die pauschal nicht immer richtig sind, beachtest und auf deren verbundene Problematik verweist, kannst du doch die eben die Fachliteratur nicht ignorieren, die du selber liest und zitierst.
Was ich hier sehe, ist zwar durchaus eine "fundierte MEINUNG", was mir aber wirklich fehlt, sind deine Quellen. Ich bin eindeutig auf deinen Kommentar und die Stellen im Steinhaus und Gade eingegangen und habe dich auf deine Quellen, insbesondere der Literatur, von den Kommentaren gibt es leider recht wenige, oder auf Urteile gebeten (oder sonstige Quellen) die DEINE Aussage untermauern, dass die Berufsausübung i.V.m. dem §42a WaffG AM Arbeitsplatz endet.
Da ich in der Juristerei unterwegs und auch privat vom WaffG betroffen bin würde ich mich FREUEN, wenn du mir entsprechende Hinweise liefern würdest, denn meine Suche in den Fachportalen oder der Fachliteratur gibt dazu nichts aus. Wenn es Urteile gibt, dann immer nur dann, wenn der "innere Zusammenhang" mit der Berufsausübung fehlt und es da zu einer Diskontinuität geführt hat, dass es eben NICHT mehr als Berufsausübung, siehe Beispiel Maler von vorher, geführt hat.
Beste Grüße - ich freue mich auf deine Antwort!
Ok. Ich würde Dich bitte sehr bitten, das zu lesen, was ich in die Beschreibung unter mein Video geschrieben habe.
Da äußere ich mich auch zum den Themen Intention, Rechtsberatung und andere Meinungen.
Auch gibt es beim Multitool einen Link, wo schon auf die Strittigkeit des Themas eingegangen wird.
Beste Grüße
Edit: der Link steht bei Rettungsmessern
gute Zusammenfassung... meiner Erfahrung nach gibt es bei der Auslegung des Führverbots aber doch regional recht unterschiedliche Auffassungen.
ich hab's z.B. üblicherweise mit "Dorfpolizisten" zu tun und deren täglich Brot sind die Feststellung und Ahndung von Verkehrsverstößen, Unfallaufnahmen und hin und wieder auch mal die Schlichtung von Streitfällen - in jedem Fall nur ganz, ganz selten fundierte Kenntnisse des WaffG und seiner Feinheiten.
ebenfalls meine Erfahrung: wie mang in den Wald hineinschreit, so schallt es heraus... auch wenn mang eine Kontrolle als reine Schikane empfindet: freundlich bleiben! dann wird mang seltener als Gefährder wahrgenommen und es fällt den Beamten leichter, einem ein berechtigtes Interesse zum Führen eines kritischen Messers zuzugestehen.
- bzw., dass mang nicht vor hat, irgendwelchen Blödsinn damit anzustellen...
eine Hand frei zu haben, kann wichtig sein, wenn mang bspw. Erste Hilfe leisten will (wozu wir verpflichtet sind)... - da möchte ich nicht an meinem Opinel rumfingern müssen, wenn ich ein Messer brauche...
ich finde es ja auch interessant, wenn bei einem toten Gegenstand wie einem Messer, von dessen "Wesen" die Rege ist... 🙂
kümmert sich der §42a tatsächlich explizit um Messer?
mir sind nämlich letztens "Bärenkrallen" für 3€ über den Weg gelaufen, da konnte ich nicht widerstehen...
Bärenkrallen sind ein Küchenwerkzeug, mit dem mang Fleisch zerfetzen kann (z.B. Pulled Pork), mang kann damit aber auch sehr kontrolliert Fisch oder Geflügel aus einer Reine heben (und dann zerfetzen 🙂)...
auch ich musste daran denken, dass diese Krallen doch sehr Schlagringen ähneln, die m.W. zu den verbotenen Gegenständen gehören... - die Krallen dürften aber ungleich gefährlicher sein, wenn ich sie - wie eine klassische Hieb- und Stichwaffe eben - gegen Bauch oder Hals einsetzte... 😕
Führen könnte mang sie in den Gesäßtaschen.
- die eigentliche Frage ist: sind das überhaupt Waffen? (dem Wesen nach dazu gedacht, durchgegartes Fleisch zu zerteilen (um sein Volumen zu vergrößern - natürlich nur, um, durch die vergrößerte Oberfläche, das Geschmackserlebnis zu verbessern 🙂))
berechtigtes Interesse weist mang am einfachsten nach, indem mang die Krallen in einem Korb deponiert, in dem sich weitere Grillutensilien befinden... 🙂
- da ist dann eher die Frage, ob sie bei einer Kontrolle überhaupt bemerkt und als potentielle Waffen erkannt werden...
Hallo. Zunächst einmal vielen Dank. Ich habe ausschließlich die rechtliche Lage dargestellt. Diese bekommt man von einem Polizisten eher seltenst richtig umgesetzt. Deshalb auch immer mein Rat, so unauffällig und mit so unkritischen Messern wie irgend möglich unterwegs zu sein, wenn man sich an das Gesetz halten und keinerlei kritische Momente haben möchte. Und man kann sich schon relativ unauffällig bewegen. Wenn man allerdings das Messer mit einem Clip sichtbar in der Hosentasche befestigt oder ähnliches macht, sollte man sich nicht wundern. Wer unmotiviert mit einem Hammer, Beil, langem Schraubenzieher etc. durch die Gegend läuft, der wird irgendwann vielleicht mal völlig zurecht, und vielleicht auch gottseidank, herausgezogen. Aber im Grunde muss das alles jeder selber für sich entscheiden. Ich möchte da nur informieren. Vielen Dank für Dein Interesse. VG
12:30 nach mir bekannter Rechtsauffassung wird "im Zusammenhang mit der Berufsausübung" ziemlich eindeutig so beurteilt, dass auch der Weg von und zur Arbeit dazu zählen. Mir sind allerdings keine Gerichtsurteile bekannt.
Das ganze sollte man jetzt natürlich auch nicht ausreizen, sondern sinnvoll anwenden. Läufst du 10 Minuten von deiner Arbeitsstelle nach Hause, kann eigentlich niemand erwarten, dass du dir extra für dein Multitool einen Koffer mit bringst. Fährst du aber 3 Stunden Auto, dann solltest du das Messer eben irgendwie weg packen.
Edit: NATÜRLICH sage ich nicht, dass man es drauf ankommen lassen sollte, ich sage lediglich, dass das die mir bekannte Rechtsauffassung auch unter Anwälten und Sachverständigen ist. Ich bin kein Anwalt = KEINE Rechtsberatung.
Ich denke nicht, dass das eindeutige Rechtsauffassung ist. Wenn ein Feuerwehrmann zum Beispiel einen Spind auf der Arbeit hat, würde der Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause nach allgemeiner Rechtsauffassung zum Beispiel schon einmal nicht zur Berufsausbildung im Sinne der Vorschrift zählen. Aber vielen Dank für Dein Interesse und Deine Meinung.
Super Video 👍🏻
Dankeschön. Wünsche Dir ein sehr gutes 2022.
@@JPHomeland
Das wünsche ich dir auch 🙋♂️
Zum Thema Klingenlänge 12 cm. Man sagt ja immer die Klinge wird bis zum Heft gemessen... Was ist, wenn das Heft nicht gerade bzw. im 90 Grad Winkel zur Spitze gesehen verläuft, sondern von oben nach unten, schräg ausgeführt ist ??? Mein Problem ist, dass wenn ich oben den kürzesten Weg messe 11,8 cm... in der Mitte genau 12 cm... und unten am längsten Weg knapp 12,3 cm habe. Das Messer ( kein Günstiges ) wird vom Hersteller TRC Knives mit einer Klingenlänge von 12 cm angegeben. Ich habe mir das Messer extra zum unbedenklichen Führen gekauft, will hier aber nix riskieren. 😕
Gibt es eine Rechtskräftige Aussage, wie genau gemessen wird ? 🤨🤷♂
Dazu empfehle ich Dir mein Video "Ermittlung von Klingenlängen":
ruclips.net/video/Fznzbedsoyo/видео.htmlsi=si2wqMK2R-eMm56G
Wirklich sicher ist man nur wenn das Modell einen BKA Feststellungsbescheid hat und dieser am besten gleich mitgeführt wird.
Dann gibt es keine Diskussionen.
Danke für Dein Interesse und Deine Meinung. LG Jörg
Wie Wolfgangs ambulo und cultro 😃
Darf man denn ein Messer einfach so beim BKA einreichen und das kontrollieren lassen? Das kostet doch bestimmt teuer Geld.
Am Ende wirds der Richter auslegen wie es im gerade passt.
Das ist Owi Recht, wenn das Messer nicht total verboten ist. Den Richter sieht man dann nur, wenn man mit dem Bußgeld nicht einverstanden ist oder sein Messer zurück haben möchte. Vorher entscheidet es leider ein Polizist. Deshalb gibt es so viele falsche Entscheidungen. In der Regel versuchen die Richter schon, nicht willkürlich zu handeln.
@@JPHomeland" Richter nicht willkürlich handeln...." Da frag ich mich warum braucht es dann 4 und mehr Instanzen , welche entscheiden wie Sie "lustig" sind....
Es gilt zweifellos immer noch der alte Spruch " Vor bundesdeutschen Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand allein....."
@@wolfgangullrich6598 Natürlich leben wir in einem Rechtsstaat, aber 4 Instanzen sind es jetzt nicht. Und natürlich gibt's freie Beweiswürdigung, unterschiedliche Auslegungen und richterliche Unabhängigkeit. Aber das sind Regeln. Ebenso wie die mehreren Instanzen, in die man in unserem Rechtsstaat immerhin gehen kann. Willkür ist etwas anderes. Das sollte man deutschen Richtern nicht unterstellen. Wir leben in einer Demokratie mit Spielregeln. Manchmal ist das schwer zu verstehen. Ein Gericht muss ja urteilen. Vor Gericht bekommt man auch oft keine Gerechtigkeit, sondern ein Urteil. Willkür gibt's in Russland und China. Im Übrigen ist keine Staatsform perfekt. Auch die Demokratie mit ihrer Gewaltenteilung nicht. Insbesondere dann nicht, wenn die Nazis, Spinner und Idioten in der Überzahl sind. Dauert vielleicht gar nicht mehr lange. Hier in Deutschland kann man noch stolz auf unseren Rechtsstaat sein.
@@JPHomeland Rechtsstaat?? Souverän???
2+4 Vertrag.
es ist doch egal wie ein Richter irgendwas sieht. Die Beurteilung sollte objektiv sein. Wenn man 1000 Richter, 1000 Mal fragt, sollte genau das gleicher Ergebnis rauskommen, alles anderes nennt man Willkür. Dieses Gesetzt ist lächerlich.
Das Gesetz ist wirklich nicht sehr sinnvoll. Straftaten verhindert es nicht
Hey kann man eigentlich das Böker Eternal Classic mit Daumenpin frei mitragen? Ohne Daumenpin ist es schwer zu öffnen.
Das kenne ich nicht.
Für mich ist ein Messer ein Schneidwerkzeug für den Wald. Um Feuerholz vorzubereiten oder ähnliche „bushcraftige“ Sachen zu veranstalten. Hierfür reichen Klingen mit 11,5cm Länge absolut hin. Für größere Herausforderungen hab ich ne Axt.
Vielen Dank für Deine Meinung und herzliche Grüße.
Ich stimme deinen Ausführung zu 99% zu. Gerade das Thema "Hieb- und Stoßwaffen" umschließt doch viele Arten von Messern, die unter Absatz 1 Punkt 3 eigentlich führbar seien. Zu dem Thema "Daumenpin entfernen macht es zum Zeihandmesser": da stimme ich technisch zu und so handhabe ich das im Alltag und finde die Argumentation aus technischer Sicht auch logisch. Zusätzlich wird diese Argumentation im "Kommentar Waffengesetz" durch Juristen gestützt. Das gibt leider noch keine Rechtssicherheit und am Ende steht man vor Gericht und muss seine Argumentation auftischen. In der Praxis kann ich nur sagen: Ich hatte in den letzten 17 Jahren nicht einen Wortwechsel mit der Polizei.
Hallo, vielen Dank für Dein nettes Feedback. 99 Prozent können sich sehen lassen 😉. Meine Argumentation nehme ich rein aus dem Gesetz. Lässt sich ein Messer auf keine Art und Weise mehr einhändig feststellen, kann es kein Einhandmesser mehr sein. Auch dann nicht, wenn es vorher mit Daumenpin eins war. Das ist unter Juristen eigentlich nicht wirklich zweifelhaft. Leider ist es so, dass Ordnungshüter hier teilweise nicht gut Bescheid wissen. Rechtssicherheit gibt's da schon. Aber wenn man Pech hat, erst vor dem Richter. Und soweit möchten die wenigsten gehen. Viele nehmen dann lieber das Ordnungsgeld hin. Insofern habe ich auch empfohlen, falls jemand auf der sicheren Seite sein möchte, nur absolut unkritisch zu sehende Messer zu führen. Hiervon gibt es auch genug sehr schöne und taugliche. Im Übrigen machen viele Menschen Fehler, die zu Diskussionen mit der Polizei führen. Teilweise tragen sie ihr Messer mit Clip an der Hosentasche. Das ist natürlich unnötig auch für einen Polizeibeamten sichtbar. Teilweise liegen die Messer offen im Auto herum. Und einige laufen mit den Messern in der Innenstadt oder abends in Diskotheken durch die Gegend. Wenn man sich etwas vorsieht, gibt's da in der Regel keine Probleme. Vieles ist da hausgemacht. Ein intelligentes Verhalten erleichtert da viel. Wünsche noch einen sehr angenehmen Tag. Herzliche Grüße Jörg
Jetzt mal ganz ohne Spaß: ich finde, das Waffenrecht sollte Messer (zumindest Einschneidige) NICHT behandeln.
Der nächste Müll ist das mit den verbotenen Messern:
fast jeder darf legal zuhause eine oder hunderte (geht…) Schusswaffen besitzen, aber die selben Personen dürfen z.B. KEIN Automatik-Messer (OTF) besitzen.
Ok warum sollte man eins besitzen…könnte man fragen. Wenn man es nicht für Selbstverteidigung verwenden will, wieso sollte man eins haben? Wieso sollte man ein Auto mit 700ps besitzen, wenn man nicht vor hat damit Rennen zu fahren oder generell zu schnell zu fahren?
Es geht um die Freiheit, das einfach selbst entscheiden zu können, welches Messer man sich in die Schublade/Vitrine legen wird.
Es geht um die Bevormundung! Und natürlich bin ich für drakonische Strafen für diejenigen, die ein Messer als Waffe zum Angriff von Menschen missbrauchen.
Ja, das Gesetz nützt eh nichts. Stimmt auch, was Du sagst. Aber ich habe mich darauf beschränkt, die Rechtslage darzustellen.
Wer bestimmt die Rechtslage?? Ist der Staat Gott? Deutschland diskriminiert ihre Bevölkerung mit voller Absicht!! Freiheit wird beraubt! Meinung zu haben ist gefährlich!
Und man verbietet mir mein Hobby, mein Leben, meine Selbstbestimmung!!!
Aber die neue Generation wird diese Diktatur in Deutschland beenden!!
Da sind wir älteren Generation zu ängstlich gewesen.
Die Zeiten der Verbote sind bald Vorbei!!!
Ein Satz der unterstrichen werden möchte: Begib dich nicht in die Hand eines Polizisten der die schwammigen Gesetze auslegt wie er gerade will!
👍😂🖐️
Moin, ich wäre dran ich habe jeden tag wenn ich auf arbeit gehe ein sogenantes rettungsmesser am mann, für polizei und rettungskräfte legal für mich nicht aber das ist mir egal. ich bekomme es mit einer hand auf ohne probleme. klingenlänge 9,5 cm. ich habe es am mann weil ich auf dem bau arbeite als maschinenführer. heist bagger und radlader in meinem fall und auch wenn es schwer ist auch diese dinger fallen um wenn man nicht weiß wie sie funktionieren ;-). nachteil bei bagger und radlader sind die beckengurte und wenn man auf die falsche seite fällt must du die scheibe einschlagen und auch den gurt schneiden können der halt nur am becken sitzt und da werd ich nicht mit einer klinge rumfuchteln oder einem cutter also ein messer mit gurtschneider und glasbrecher. ind dem fall soll es schnell gehen und dann ist mir egal was das waffenrecht sagt , das messer past und ich werde es nutzen bis ich ärger bekomme und es mir abgenommen wird. wenn weg dann kauf ich halt nen neues, dieser kindergarten ist manchmal einfach lächerlich. wenn man will bring ich doch auch jemanden mit 5cm klingenlänge um ohne probleme. ich helfe lieber einem kollegen schnell und sicher für uns beide und nehme den ärger in kauf ehe ich ihn oder mich verletze oder nicht richtig helfen kann
Durchaus nachvollziehbar. Der Paragraph nützt und schützt einfach niemanden. Es gibt aber auch legal zu führende Rettungsmesser. Aber du hast ja die Freiheit, das selbst zu entscheiden. Dankeschön für Dein Interesse und Deine Meinung. LG Jörg
@@JPHomelanddas problem mit den legalen rettungsmessern ist die 2 hand öffnung , in sehr vielen fällen ist eine hand schon beschäftigt oder auch verletzt weshalb 1 hand öffnen eines der wichtigsten Merkmale ist.
Und da ich eine Arbeit habe wo das zutreffen kann gehe ich nach dem Prinzip, besser von einem gerichtet als von 6 getragen.
Das erste kann ein guter Anwalt in Ordnung bringen das zweite ist etwas finaler.
Und auch hilfreich : Rechtsschutzversicherung.
@@loboptlu Es gibt zum Beispiel das Victorinox Rescue Tool. Da kann man den Gurtschneider einhändig öffnen, die Klinge nicht. Zumindest bei den älteren Modellen.
Es gibt auch legale Rettungsmesser, die einhändig zu öffnen sind. Auch als Fallmesser. Dazu gibt's ein Feststellungsbescheid vom BKA, in welchem festgestellt wird, unter welchen Voraussetzungen Spring- und Fallmesser als Werkzeuge eingestuft werden. Die Klinge sieht da etwas anders aus. Ist trotzdem sehr tauglich, wenn die Rettung im Vordergrund steht.
Ein Anwalt schützt vor dem Ordnungsgeld leider bei Einhandmesser nicht. Viele Rechtsschutzversicherungen haben zudem Selbstbeteiligungen. Aber natürlich jeder, wie er will.
Wenn das Messer mit berechtigten Interesse im. Beruf getragen wird, gibt's übrigens nichts einzuwenden.
@@JPHomeland ah Entschuldigung habe vergessen zu erwähnen dass ich luxemburger bin , 90% gleiche Rechtslage mit kleinen unterschieden ,wie nur 9 cm lange klinge .
Vergesse immer wieder dass Deutschland so etwas wie das Ordnungsamt hat , hier gehts aufs Gericht , Anwaltskosten werden zu 100% übernommen und fertig , da gewesen wiedergekommen😉, dauert eine halbe stunde und solange man niemanden als Angreifer verletzt hat ist es schwierig für den Richter etwas anderes zu sagen als dass die Möglichkeit eines Unfalls immer besteht.
Natürlich sollte man niemals so blöd sein und von Selbstverteidigung zu reden ,was sowieso Blödsinn ist da der Angreifer meistens ein sehr grosses illegales messer benutzt , eher dass vor 2 Jahren eine Frau im auto verbrannt ist mit 13 Leuten und keiner bekam die Fenster kaputt und die Feuerwehr nun mal zu weit entfernt ist, und ich bin 2 Minuten zu spät dort angekommen ( weg zur Arbeit war nicht als Retter unterwegs und wusste es auch nicht bis ich da stand) aber seitdem habe ich mein Victorinox mit einhandöffnung immer dabei und nicht nur im auto und ein 2 tes zuhause falls eines beschlagnahmt wird bis ich es wiederbekomme.
Wer sich an solch ein Gesetz hält, beugt sich und ERMÖGLICHT eine grenzenlose Willkür!
Das mag einem wirklich so vorkommen. Letztendlich muss das jeder für sich selber entscheiden. Zumindest die Freiheit hat man noch.
Da stellt sich doch die Frage ob man sich lieber dem Gesetz beugt, oder möglicherweise ein handgefertigtes Messer von einem Messerschmied für ca. 300 Euro konfisziert haben möchte, plus die Strafe die man obendrein zahlen muss für ein Messer, dass man bei sich führt und welches nicht Gesetzeskonform ist. Natürlich werden alle "ehrbaren Messerträger" damit willkürlich eingeschränkt, aber wer ein Messer für illegale Zwecke einsetzt, der hält sich sowieso nicht an Gesetze.
warum beuge ich mich einer willkür? erstens viele messer werden aus gutem grund verboten. Butterfly messer sind nicht nur einhandmesser (wodurch sie egtl nur einem führungsverbot unterliegen) sondern sorgten in der vergangenheit auch für viele schnittverletzungen die sich die leute beim tricksen selber zugefügt haben. klar jeder darf sich selber schneiden aber die meisten rennen halt dann gleich in die notaufnahme und blockieren einen platz für ein pflaster oder eine einfache nähung. das kostet leben. ein weiteres beispiel: wenn ich meiner holzarbeit nachgehe habe ich ein grosses sachsmesser dabei mit 25 cm klingenlänge und breitem schaft.es ist handlich genug dass ich es ohne probleme an meiner weste tragen kann während ich die schneidarbeit mit der säge ausübe und gleichzeitig schwer genug um einen baum auch auf rotfäule abzuklopfen damit er mich beim umkeilen nicht überraschend erschlägt. ich finde es durchaus gerechtfertig dass nicht jeder hansdampf mit so einer monstrosität durch die stadt laufen kann. Jetzt werden bestimmt einige sagen ja aber das ist ja auch ein riesen messer fast schon eine machete das kann man nicht vergleichen. das mag so stimmen allerdings soll dieses beispiel auch nur zeigen dass eine grenze gezogen werden muss was erlaubt ist beim tragen von messern. wo genau die grenze gezogen wird entscheiden menschen die genug ahnung und statistische werte haben um das einschätzen zu können. Dennoch kann ich dieses "verbotene" messer nutzen nämlich dann wenn ich einen grund dazu habe denn es erleichtert meine arbeit und macht sie sicherer. Deshalb gibt es ja die klausel über den führungsgrund. niemand ausser einem Soldat und auch dieser nur in ausübung seiner tätigkeit als solcher, hat einen grund ein messer zu führen dessen eigenschaften es speziell zum töten befähigen z.B. durch einen asymmetrischen klingenquerschnitt sodass sich eine wunde schlechter schliesst. ich habe auch noch den grund gelesen "ja aber die die das messer in böser absicht tragen halten sich eh nicht an das gesetz". das ist richtig und trzdm absoluter blödsinn. natürlich halten sie sich nicht daran. aber hätten wir das gesetz nicht könnte man in 10 von 10 fällen eines messerangriffs erst nach dem angriff selbst eingreifen. so wird vllt vor dem angriff bereits das messer eingezogen und der mögliche angreifer bestraft noch bevor er jemand verletzen kann. selbst das argument dass der angegriffene ohne das gesetz auch ein kampfmesser trgen könnte um sich zu verteidigen ist blödsinn da bei einem messerkampf in der regel beide parteien verletzt werden. somit ist das verhindern von nur 1 von 100 kämpfen schon besser als "chancengleichheit" bei einem angriff (wer auch nur ein bisschen ahnung hat weiss dass es bei einem angriff auf der strasse alles gibt nur nicht chancengleichheit). abgesehen davon sind 12cm klingenlänge genug um sich zu verteidigen und man kann auch noch toll damit schnitzen. versuch mal ne schachfigur mit ner 20 cm klinge zu schnitzen viel erfolg.
FAZIT: ich kann jedes messer benutzen das ich benutzen will. für meinen wald hab ich mein sachs für zuhause ein einhandmesser in der öffentlichkeit ein schickes allzweckmesser mit lederscheide und einem fortsatz als flaschenöffner am griffende und wenns sein muss kann ich mich damit auch verteidigen (messertraining privat und beim bund). für die richtige situation gibt es das richtige messer und man darf es auch verwenden. der einzige zweck eines kampfmessers ist es zu töten. also brauche ich es nicht. jemand der das braucht ist in der regel kriminell und nur so jemand hätte überhaupt einen grund dieses messer zu tragen. aber dass das nicht legal sein sollte dürfte klar sein.
@@jazmann2007 Nicht ganz richtig !
Fühle mich vom Gesetz genötigt mich von Kriminellen ermorden zu lassen .
Denn wie soll sich einer ohne Waffe effektiv wehren ?
@@marcusgorlach1046
*"Fühle mich vom Gesetz genötigt mich von Kriminellen ermorden zu lassen ."*
Dafür solltest du den Gesetzgeber wegen Beihilfe zum Mordversuch an dir verklagen, weil er nicht die gesamte Menschheit vorsorglich einsperrt, da ja jeder Mensch auf der Welt versuchen könnte dich auf kriminelle Art und Weise zu ermorden.
Jetzt aber mal Ernst beiseite, denn du hast auch die Möglichkeit dich mit einem Messer zu verteidigen, dass eine 120 mm lange Klinge besitzt und nicht dem Führverbot unterliegt.
Es sei denn bist dazu nicht fähig, aber dann kann dir sowieso nur noch ein eigener Leibwächter helfen.
sehr gutes video nur eine anmerkung bezüglich eines einhandmessers das man so umgestaltet dass man es nicht mehr mit einer hand öffnen kann: die bauweise ist durchaus entscheidend in der rechtsprechung. es verhält sich hierbei ähnlich schwammig wie mit dem primären verwendungszweck des messers. Erstens ist bereits das verändern eines teiles der messerklinge bereits rechtlich problematisch. und selbst wenn es so ausgelegt ist dass der pin nicht teil der klinge selbst ist sondern nur hilfsmittel müsste das messer danach so schwer mit einer hand zu öffnen sein dass es niemand kann. sollte es irgendjemand schaffen ist man dran egal wie lange er dafür braucht denn es ist seiner bauweise nach immer noch als einhandmesser konzipiert. (kleiner tipp hierfür wenn du den pin abschraubst kannst du in der regel immer noch einfach an der messerklinge mit daumen und zeigefinger greifen und es mit dem griff aufschwingen). ähnlich grau ist die zone eines zweihandmessers das man aufgrund einer leichtgängigen klinge einhändig öffnen kann. hier liegt zwar praktisch ein einhandmesser vor, jedoch wird das öffnen mit einer hand aus rechtlicher sich durch die primäre bauweise als zweihandmesser immer noch erschwert. Allerdings kann ich nur davon abraten ein zweihandmesser mit sich zu führen das man einhändig öffnen kann. ich habe 2 fälle miterlebt in denen das messer konfisziert wurde und der vorfall eine verhandlung nach sich zog in der zwar die besitzer der messer recht bekamen aber beide von da an das messer zu hause liessen weils den aufwand nicht wert ist
Hallo, danke für die Anmerkung. Allerdings habe ich im Video gesagt, dass man es nicht mehr mit einer Hand öffnen können darf, wenn man den Pin abschraubt. Das ist Voraussetzung meiner Meinung nach. Ich habe so ein Messer. Mit der Meinung stehe ich nicht alleine da. Auch wenn das juristisch zunächst keine Fundstelle darstellt, habe ich in der Beschreibung unter diesem Video einen Link zu einer Seite der Firma Böker zu diesem Thema veröffentlicht. Dieser Ansicht schließe ich mich aufgrund des klaren Wortlauts des Gesetzestextes und dem Sinn und Zweck der Vorschrift an. Weiterhin spielt es für die Beurteilung meiner Meinung nach überhaupt keine Rolle, wenn man Messer Aufschleudern kann, wenn man sie an der Klinge festhält. Das ist meiner Ansicht nach ein Gerücht, dass sich hartnäckig hält. Anders mag dies zu beurteilen sein, wenn man das Messer am Griff festhält und dann Aufschleudern kann. Das Aufschleudern bei Halten an der Klinge ist nicht vom Sinn und Zweck der Vorschrift erfasst. Das würde auch dann so fast jedes Messer betreffen. Des Weiteren braucht man auch eine zweite Hand, um das so geöffnete Messer wieder gefahrlos umzugreifen. Wenn man hier einwenden würde, man könnte es auch ablegen und einhändig wieder aufnehmen, hat man sich nach meiner Meinung mit dem Sinn der Vorschrift und der Gesetzesbegründung nicht ausreichend befasst. Unter dem Video habe ich auch noch einmal eine Begründung eines Beschlusses veröffentlicht. Für mich spielt es auch eine Rolle, ob ein Messer eine Öffnungshilfe besitze, bei Halten am Griff schnell aufgeschleudert werden kann oder nur nach mehreren Minuten nach Finger Verrenken geöffnet werden kann. Allerdings kann man über Meinungen trefflich diskutieren. Von daher vielen Dank für Deine Meinung. Wenn man bei dem Thema unsicher ist, sollte man kein Messer führen, das mal einen Daumenpin hatte. Dann ist das Thema obsolet. Im Übrigen kann man mit jedem legal zu führenden Messer Opfer eines Polizisten werden, der keinerlei Ahnung hat. Aber das hält mich jetzt nicht davon ab, Messer zu führen. Auch müssten die zwei betroffenen Personen aufgrund der gerichtlichen Überprüfung ihrer Messer gerade jetzt zu 100Prozent bezüglich dieser Messer sicher sein. LG Jörg
@@JPHomeland die beiden personen sollten allein durch den grundsatz "nicht zweimal in derselben sache"(lat.: ne bis in idem) geschützt sein allerdings müssten sie im zweifel nachweisen dass es sich um dasselbe messer von damals handelt nicht um ein gleiches das später gekauft wurde, was ihnen zu viel aufwand ist. Ich finde es hervorragend wie detailliert das video ist und dass Sie andere vir rechtlichen grauzonen warnen und den schwerpunkt auf "man könnte nicht damit durchkommen" legen anstatt es als erfolgversprechende möglichkeit für den risikofreudigen nutzer darzustellen. Ich bin ganz ihrer meinung bezüglich eines einhandmessers das man seiner öffnungshilfe entledigt hat. Allerdings ist der gesetzesgeber hier deutlich dass ein einhandmesser das als solches entworfen wurde auch ohne diese hilfe ein einhandmesser bleibt. Ob das führen eines solchen messers eine konsequenz nach sich zieht hängt allein vom richter ab. Es geht hier nicht um meine meinung sondern nur um den fakt dass es meiner erfahrung und dem gesetzestext nach wahrscheinlicher ist für das führen eines zweihandmessers das man einhändig öffnen kann ungestraft davonzukommen als für das führen eines einhandmessers das man umgebaut hat. Was das aufschleudern angeht so ist nicht entscheidend dass man ein einhandmesser nur mit einer hand öffnen kann (dies ist eher wichtig im falle eines rettungsmessers als bei kriminellen aktivitäten gegen die dieses gesetz schliesslich gerichtet ist) sondern dass von dem moment in dem das messer gezogen wird bis zu seiner einsatzbereitschaft weniger zeit vergeht als bei einem zweihandmesser. Ausserdem lassen sich einhandmesser oft versteckt öffnen während die bewegung beim zweihandmesser umständlicher und damit auffälliger ist. Ein verbot soll überraschungsangriffen entgegenwirken. Es ist kein problem ein messer mit der linken hand an der klinge mit dem griff aufzuschwingen einen schnellen handwechsel durchzuführen und einen angriff einzuleiten. Bei einem qualitativ hochwertigen zweihandmesser wie dem typischen schweizer taschenmesser ist dies übrigens nicht möglich oder zumindest sehr erschwert, da die klinge nicht leichtgängig genug ist oder der schwerpunkt vom griff ungünstig liegt. Wie sinnvoll ein solches vorgehen (bzgl aufschwingen des griffs an der klinge für einen schnellen angriff) ist, ist meiner meinung nach recht zweifelhaft aber vor gericht kann ein richter sich nunmal darauf berufen. Ich persönlich umgehe die spitzfindigkeiten im klappmessergesetz einfach indem ich feststehende messer unter 12cm trage. Grund hierfür ist eine kleine anekdote dass ich mich bei einer zollkontrolle vor meiner kaserne für ein klapp-karambit rechtfertigen musste. Es war ein zweihandmesser mit widerstand der das messer geschlossen hielt. 1 jahr oder 2 jahre vorher wurde das karambit als messergattung aus der familie der kampfmesser rechtlich ausgeschlossen. Damit war es legal aber ich musste eine halbe stunde lang rechtsdokumente suchen bis ich die klausel online aus seriöser quelle hatte da der beamte sich zwar gut auskannte aber nicht von dieser änderung wusste. Im endeffekthabe ich nur eine halbe stunde meiner zeit und der zeit von den zollbeamten verschwendet und ich hatte noch glück dass diese so viel verständnis hatten. LG zurück
@@theoneandonly3435 Zunächst vielen Dank für die sehr netten Worte. Auch wenn wir bezüglich der Auslegung nicht in allem einer Meinung sind, stimmen wir doch darin überein, dass es genug Messer gibt, die unkritisch sind und auf die man sich beschränken könnte, wenn man legal unterwegs sein möchte. Es gibt aber auch Menschen, die sich nicht an die Vorschrift halten wollen. Das muss natürlich jeder für sich selbst entscheiden. Wenn es mir gelungen ist, zumindest ein Bewusstsein für die Fallstricke zu schaffen, habe ich mit dem Video schon sehr viel erreicht. Vielen Dank für Ihre Meinung und Ihr Interesse. Das hat mich sehr gefreut
@@JPHomeland abonnement ist auf alle fälle da. Jmnd der in einem derart kritischen bereich qualitative videos produziert sollte man meiner meinung nach unterstützen. Bin gespannt wie sich der kanal entwickelt
@@theoneandonly3435 Vielen herzlichen Dank. Wenn es Sie vielleicht interessiert, ein Video zu Waffenverbotszonen habe ich auch gemacht. Ist aufgrund des Themas allerdings sehr lang. Positiver Austausch mit Menschen wie Ihnen, die an diesen Themen und meinem Hobby Messer Interesse haben, ist einer der Gründe, warum ich so etwas auf YT überhaupt mache.
Das mit der American Tanto Klinge ist so traurig. Die sind im bushcraft so praktisch
Wahrscheinlich machen die wenigsten Richter in Deutschland Bushcraft 😉. VG
@@JPHomeland
Die sehen halt auch einfach cool aus, ich wette dass man sich immer dafür erklären muss ein Messer bei sich zu führen. Egal welches .... total bescheuert
Wenn sowas verboten wird gibt es andere Möglichkeiten sich zu verteidigen
Nehme halt mein buttermesser mit oder Kugelschreiber zeitung Falte dementsprechend oder Schlüssel und darf man das in Zukunft auch nicht mehr tragen meine Güte 🤦♂️🤦♂️🤦♂️
👍
Die meisten Tötungsdelikte wurden mit Küchenmesser begangen
Es gibt auch Meinungen, die jedes schwarze Messer als Waffe bezeichnen, weil es nicht glänzt und dadurch dem Wesen nach dazu bestimmt seien, verdeckt gezogen zu werden. Wie siehst du das? Ich denke mal wenn es RUclipsr gibt mit der Meinung, dann gibt es auch Richter mit der Meinung, also lieber nur glänzend kaufen, auch wenn schwarz viel besser aussieht.
Das sehe ich jetzt nicht so, dass allein eine schwarze Klingenbeschichtung schon zur Einordnung als Waffe führt. Eine Beschichtung kann vielfältige legitime Gründe haben. Schutz der Klinge, Verhinderung von Sonnenreflektion, besseres Aussehen uvm. Zudem steckt die Klinge beim Fixed ja in der Scheide, bevor man sie zieht. Vor dem Ziehen sieht man eine blanke Klinge genauso wenig wie eine beschichtete Klinge. Die Beschichtung hat bei einem Messer m.M. nicht den Grund verdecktes Ziehen zu ermöglichen. Allerdings sind taktisch aussehende Messer bestimmt mehr Vorurteilen ausgesetzt. Insofern würde ich mir mehr Sorgen um die Polizisten machen, die das Messer erstmal überprüfen. Die Richter wissen meistens, wie es rechtlich aussieht.
Ist es nicht so das Gem. § 42 a Abs. 2 Nr. 2 Waffengesetz gilt Abs. 1 nicht für den Transport in einem verschlossenen Behältnis. . Verschlossen ist ein Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, sonstige technische Schließeinrichtungen oder auf andere Weise, z.B. durch festes Verschnüren gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen besonders gesichert ist.
Schau mal ab 12:14 bzw. insbesondere ab 13:10. Genau dort wird auf die Thematik eingegangen und Deine Fragen werden dort hoffentlich ausführlich geklärt.
Ein Zugriff erfolgt ja übrigens immer von außen. Insofern macht Deine Formulierung da nicht so wirklich Sinn. Keine Ahnung, wo Du die her hast.
@@JPHomeland Meine Aussage besteht aus dem Gerichtsurteil vom AG Kiel, Urt. v. 07.08.2009 - 597 Js OWi 27781/09 - „Transport eines Einhandmessers im Rucksack“
@@mutbrecht3166 Hoffe zunächst einmal, Du konntest zwischenzeitlich sehen, dass ich mich mit dem Thema verschlossenes Behältnis im Video auch auseinandergesetzt hatte. Gerichtsurteile haben übrigens über den geregelten Einzelfall hinaus keinerlei Bindungswirkung. Es gibt gerade hierzu auch andere Meinungen, die weitergehend sind. Insofern wäre ich da kritisch. Mit einem Schloss ist man immer auf der noch sicheren Seite, wenn man darauf Wert legen sollte. Im Grunde muss das aber jeder selbst entscheiden. Ich informiere nur.
Eigendlich alle Messer oder zum größten teil , müssten Illigal sein , weil Sie den Zweck von Hieb , Stich und Stoßwaffen erfüllen , egal welche Klingenlänge auch immer Sie besitzen , oder erklärt , das nur der Zweck der Namensbildung . ? ! Klappbesser taschenmesser aller Art erfüllen die selben Eigenschaften von Hieb , Stich und Stosswaffen . !
Nur weil man mit einem Gegenstand andere Menschen verletzen kann, wird er noch nicht zur Waffe. Dann wären auch Hämmer, Schraubendreher, Kaffemaschinen, Ziegelsteine etc. Waffen.
@@JPHomeland Das meinte Ich ja wiederum , wenn man einen Gegenstand Seines Zweckes entfremdet , wird er in dem Moment zur Waffe , es muss nicht so aussehen wie eine Waffe , sondern ist im Tatbestand , die genannte Waffe geworden . ! Weil der Eigendliche Zweck nicht mehr dem Grund seines Eigentlichen Legalitätsdasein erfüllt , sondern in der Tat als Waffe Stein , Schlagwaffe zum beischspiel missbraucht wurde ! Ich würde auch er sagen , das Dieser auf der Tatbezogen , dann zur Waffe an zu erkennen ist und der Zustand zum dem dieser gemacht wurde ,unabhängig seiner Form und dem Materials für dessen Anwendung Er eigentlich vorgesehen ist. !
Das ist ja auch überhaupt das kurioseste am Waffengesetz: die älteste Fernwaffe der Menschheit ist davon ausgenommen.
Bitte mal für meine Axtsammlung ein paar gute Holster hab immer eine dabei !
👍
Frage, ,,,was ist mit dem Fahrtenmesser von meinem Vater?
Wer soll das beantworten können ohne weiterreichende Infos? Sollte das eine Scherzfrage sein, kann ich nur empfehlen, ein Fahrtenbuch zu führen 😉😁
Was wäre aber wenn es garnicht mehr , die Eigenschaften eines Kampfmessers erfüllt , , der Fordere Teil der Klinge wäre abgerundet und stumff einseitige Schärfe der Klinge obere Klinge Stumff und sieht aus wie ein Kampfmesser aber hat keine Eigenschaften die das mehr erfüllen , und man führt es nur aus tradition weil man eine Uniform trägt mit sich . !!! in verbindung mit Dieser mit sich , gild es dann , noch immer als Anscheinswaffe . ?!
Das Video befasst sich nicht mit dem Umbau von Waffen, und hat dieses Thema auch nicht zum Ziel. Jeder Einzelfall bedürfte auch einer eigenen Betrachtung. Anscheinswaffen beziehen sich auf Schusswaffen. Der Begriff kam im Video insofern auch nicht vor. VG
Ein alternativ Multitool zum zb Leatherman habe ich noch nicht gefunden.
Bzw. Alternative zum Tool schon, aber alle Tools die ich kenne sind Einhand.
Davon mal abgesehen, wenns drum geht bekomme ich jedes Messer mit einer Hand auf. :)
Ok das Schweitzer Taschenmesser.....das kleine nicht, das große schon. (weil es schwer genug ist)
Das ist aber keine Alternative zum Leatherman oder Gerber, ec...
Die Zange ist nicht wirklich brauchbar. Und grade die, nehme ich am meisten her.
Das Messer brauche ich eigentlich am wenigsten.
Zum Gesetz kann ich nur sagen, es dient "NUR" dazu, normale Menschen zu verkriminalisieren.
Viele normal- Sterbliche Personen wissen noch nicht einmal das zb. das Leatherman nicht geführt werden darf. (Ich schaue da eher auf die ältere Generation)
Ein Krimineller der bereit ist jemanden zu töten, der kümmert sich doch eh nicht um das Gesetz.
Oder nimmt halt dann eine andere Waffe her.
Mit nem Schraubendreher kann man auch zustechen.
Oder anders herum gefragt....sind die Morde weniger geworden seit der Gesetzesänderung ?!
Es gibt genug Alternativen wenn es darum geht jemanden umzubringen oder zu verletzen.
Aber es gibt halt keine Alternative zum Leatherman. :)
.....Eigentlich konnte ich noch nie den Waffen- Fetisch vieler Amerikaner verstehen.
Ich dacht mir damals, passt bei uns schon.
Damals ja.
Mittlerweile habe ich das Gefühl entmündigt zu werden.
Hallo, der Par. 42 a WaffG schützt niemanden wirklich. Das sehe ich genauso. Danke für Deine Meinung.
Das Victorinox Spirit X ist eine gute Leatherman-Alternative. 42a-Konform (2-Hand Öffnung) und signifikant bessere Qualität. Ansonsten gibt es das Leatherman Wave auch als 2H Variante (beide Klingen nur mit 2 Händen zu öffnen)
@@aptfx Qualitativ möchte ich dem Victorinox nichts absprechen.
Und als Alternative ?
Mich würde stören das die Spitzzange nicht Spitz genug ist.
(Ich bin Modellflieger (bzw. FPV Copter Pilot) und müsste mir zusätzlich eine Spitzzange für unterwegs einpacken.)
Und mir geht der Madenschraubenzieher ab. (der kleine)
Was mich aber "leider" wirklich abschreckt ist die Optik.
Ich finde das Swiss Tool nicht hässlich, es ist ein Tool, aber es sieht einfach (für mich) nicht besonders aus.
Allerdings kann man am Swiss den Dosenöffner als Dosenöffner (sogar sehr gut) verwenden. :)
Die haben das Patent darauf.
Den Dosenöffner am Leatherman fand ich so unbrauchbar das ich ihn mir angeschliffen habe.
Jetzt nutze ich ihn zum Pakerl/Pakete aufschneiden.
Das funktioniert wiederum so gut, dass dieser Dosen, äh Pakerlaufschneider zum meistgenutzten Tool am Leatherman geworden ist.
@@zock5166 so mega dick ist die Spitze der Zange am Spirit eigentlich nicht mal. Auch wenn die Spitze a Charge/Wave etwas schmaler ist… das ganze Tool ist etwas unhandlich und als wirklich feine Zange eher schwer zu gebrauchen finde ich. Das Spirit ist dünner, hat ergonomischer geformte Griffe die auch etwas länger sind, was das halten der Zange beim genauen arbeiten unterstützt. Die Zange wackelt auch nicht so. Es ist ein kleiner Schlitz madenschraubendreher ist dabei (im Korkenzieher eingedreht). Mit der Ratsche und dem Bitträger kann man in der Tasche noch einen kleinen 1/4 bit auf 4mm bit adapter unterbringen… dann hat man eine sehr breite Auswahl an micro bits - zB pentalobe für Smartphones.
Wenn ich ein löffel bei mir trage habe ich Ruhe.
👍
Die unendliche Diskussion messer hin messer wenn jemand böses will reicht ein stumpfe kurze,rostigen klinge
Dein Puukko hat kein Curving on the Edge.
Da ist Variante 1 nicht weit vom Puukko, oder dem Schneidmeister, welcher Kultur auch immer.
Ach so
Was sich Mir nicht erklärt , geht es hier um den Namen Kampfmesser und die Eigenschaften ?! Weil es viele Messer gibt die genauso aussehen , aber legal sind , nur weil Sie nicht unter den Namen Kampfmesser fallen . ? aber trotzdem die selben Eigenschaften haben .! Oder Reblikate Nachbauten , die nicht mehr die Eigenschaften haben und unter Zierwaffen laufen tun , aber genauso aussehen . ?! Was steht im Fordergrund die Eigenschaften ? oder der Name . ? was das Illigale ausmacht . ! Wenn Ich jetzt Mein Messer den Namen Kampfmesser gebe , aber es nicht die Eigenschaften hat , ist es dann dennnoch verboten . !
Genau das habe ich im Video versucht zu erklären 😉. Ein Messer, das dazu geeignet ist, andere zu verletzen, und vom Hersteller diesen Zweck bekommen hat, ist eine Waffe. Der Begriff "Kampfmesser" kommt im Gesetz nicht vor.
Ich habe ein Messer auf meinem Heimweg auf der Straße liegen gefunden. Da ich kein Handy dabei hatte, deshalb die Polizei auch nicht gleich vor Ort anrufen konnte, aber nicht wollte dass ein Kind (oder ein Idiot) das Messer findet und etwas Dummes damit anstellt, habe ich es kurzer Hand nach Hause mitgenommen, und habe daheim sofort die Polizei angerufen. Bei dem Messer handelt es sich entweder um einen Dolch oder um ein Wurfmesser (die Polizei war sich da selbst nicht so ganz sicher). Meinst du dass es ein "allgemein anerkannter Zweck" ist, Wurfmesser bzw. Dolche präventiv von Kindern oder Idioten fernzuhalten?
Die Polizisten konnten natürlich verstehen warum ich das Messer nicht einfach auf der Straße liegen lassen habe, mussten aber ein Strafverfahren gegen mich eröffnen.
Hallo, das ist eine der abgedrehtesten Storys, die ich je gehört habe. Du hast es bestimmt nur gut gemeint, aber warum um Himmels Willen rufst Du denn die Polizei? Da kommt doch nie was Gutes bei raus. Du hättest es doch einfach in die Mülltonne werfen können. Aber gut, Dir geht es bestimmt schon schlecht genug, da brauche ich mit meinen neunmalklugen Ratschlägen jetzt auch nicht mehr kommen. Wahrscheinlich hast Du schon gemerkt, als Du die Polizei gerufen hast, dass das kein übliches Messer sein wird. Strafverfahren werden nur eröffnet, wenn es ein verbotenes Messer ist. Also auch der Besitz schon verboten ist. Bei solchen Messern gibt es keinen allgemein anerkannten Zweck, der den Umgang erlaubt. Da müsstest Du dich schon auf allgemeine strafrechtliche Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe berufen. Da bräuchtest Du Hilfe von einem Anwalt, bevor noch mehr passiert. Ist man erst einmal in einem Strafverfahren, sollte man gar nichts mehr auf die leichte Schulter nehmen. Beste Grüße
Danke für deinen aufheiternden Witz und Rat. Ich war schon ein wenig naiv... Die Polizei habe ich ehrlich gesagt gerufen, weil ich in der Situation schon ein wenig beängstigt war. Ich dachte mir, dass derjenige, der das Messer verloren hat, sicherlich etwas böses damit vorhatte,(auch naiv von mir zu denken das die Polizei da etwas tun könnte, selbst wenn es so wäre) aber auch aus einem moralischen Pflichtgefühl. Das Messer sah schon nicht sonderlich erlaubt aus. (Ich habe dein Video erst nach dieser Geschichte angesehen, und hatte zuvor auch überhaupt gar keine Ahnung von Messern und Waffenrecht)
Aber die Polizisten waren sehr nett und der Herr, der das Strafverfahren eröffnet hat, hatte auch gemeint, dass das Strafverfahren wohl auch zu 90% wieder fallen gelassen wird, weil ja klar ist, dass ich das Messer nicht behalten wollte etc. Hoffentlich stimmts, sonst habe ich ein Problem^^
@@die_schlechtere_Milch ...ich drücke Dir die Daumen. Vielleicht ist es ja doch nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, denn Dolche sind keine verbotenen Waffen. Aber irgendwie würde das auch keinen Sinn machen. Dann wäre die Frage, was Dir überhaupt vorgeworfen wird. Da fehlen mir auch die genauen Infos Deines Falls, um das konkret richtig beurteilen zu können. Aber viel Glück🍀. Und nächstes Mal einfach unbrauchbar machen und ab in den Müll damit. Ist bestimmt die bessere Entscheidung
Gutes Video jetzt sollte es doch jeder kapiert haben oder ?
Danke. Das Problem ist, dass der Gesetzgeber oft sehr schwammige Gesetze macht, und ein Verstoß dagegen mit harten Sanktionen belegt, aber selbst überhaupt nicht aufklärt. Der Gesetzgeber erwartet vom Bürger, dass er schlauer ist als er selbst.
@@JPHomeland das stimmt , aber das kennen wir bei anderen Gesetzen ja auch schon . Ich finde das ganze §42a Gesetz einen Schwachsinn . Würzburg hat es uns gezeigt , die die auf Menschen los gehen wollen tun es mit ganz anderen Messern als die die bei uns verboten sind .
Was für eine unverständliche Bürokratie ( lässt allen Raum für freie Interpretation)
👍
Ich habe vor ein paar Tagen das alte Messer meines Opas gefunden. Es ist ein Klappmesser von „Tusker", welches man beidhändig öffnen muss. Die Klinge ist, feststellbar, einseitig geschliffen und 11 Zentimeter lang.
Meine Laien-Einschätzung, die auf einem Tag Google-Recherche beruht, sagt mir, dass dieses Messer nicht unter das Führungsverbot fallen sollte und ich es theoretisch legal draußen mit mir herumtragen dürfte.
Du scheinst hier aber DEUTLICH mehr Ahnung von der Materie zu haben. Würdest du zustimmen oder überseh ich was wichtiges? ^^
Hallo, das Messer kenne ich nicht. Aber die Daten, die Du beschreibst, sprechen für ein legales Führen außerhalb von Waffenverbotszonen. Die Klingenlänge ist bei Klappmessern zurzeit ohne besondere Bedeutung.
@@JPHomeland okay, danke für die Einschätzung. Ist schonmal hilfreich eine zweite Meinung zu haben. Wünsch dir einen schönen Tag :)
Letztlich reicht wie es beworben wird alles andere ist nicht relevant außer es gibt ein BKA Gutachten! Ganz einfach , jede Menge Urteile ❕
Genau so ist es. Dann spielt die Klingenlänge u.U. auch keine Rolle mehr. Ist auch in ablehnenden Feststellungsbescheiden z.T. genau ausgeführt.
@JPHomeland man könnte auch sagen der 42er ist vieles aber eins sicher nicht :
Rechtsicherheit ! er ist nur der Auftakt für ein Regelwerk in dem selbst Experten oft erst nachschlagen müssen.
Sogar wer die Sachkunde Prüfung bestanden hat verliert hier locker den Durchblick ! zu zeit ist besser nur 100% Konforme Messer zu führen wenn es nicht vermeidbar ist . Traurig .
Du auch wieder.Es ist ein Unterschied,ob unter 12cm oder bis zu 12cm ! Fast alle machen diesen Fehler. Also bitte ,darf ich mein exakt 12cm Messer, feststehend , beidseitig geschärft ,mit in den Alltag nehmen oder nicht ???
ÜBER 12 cm Klingenlänge unterliegt beim Fixed ohne berechtigtes Interesse dem Führverbot. Die Klingenlänge von 12 cm wäre ok. Ist dann nur die Frage, ob es eine Waffe ist. Hierfür spricht der zweiseitige Anschliff. Insofern unterliegt es ohne berechtigtes Interesse schon dem Führverbot gemäß Paragraph 42a Abs.1 Nr.2 WaffG.
Holt euch lieber Ein Zweihand-Rettungsmesser?? Klingt nicht durchdacht die Aussage 😅
Beim alten Victorinox Rescue Tool z.B. war der Gurtschneider mit einer Hand zu öffnen, die Klinge aber nicht. Beim Einhand Rettungsmesser kann es Ärger mit der Polizei geben, weil es idR dem Führverbot unterliegt. Und im Übrigen, was ist bei der gesetzlichen Regelung denn schon durchdacht?
Ups, ,,11,4 cm lange Klinge
Na, gottseidank ;-)
Du widersprichst dir: Es kommt auf die vom Hersteller vorgesehene Bestimmung an. Ein taktisches Messer bleibt ein taktisches Messer, und ein Messer, dass als Einhandmesser vorgesehen ist, bleibt von seiner Bestimmung her immer noch ein Einhandmesser, auch ohne Pin. Was du sagst, würde ja bedeuten, wenn ich von einem (wie Beispiel) taktischen Messer die schwarze Beschichtung wegschleife, ist es kein taktisches Messer mehr und damit legal zu führen. Hmmm.
Kein Ahnung, was Du da für wirres Zeug von Dir gibst. Der Hersteller bestimmt den Zweck. Ansonsten schmeißt Du alles durcheinander. Orientier Dich mal am Gesetz. Was soll der Blödsinn mit dem taktischen Messer. Das ist nur ein Begriff bezogen auf das Aussehen eines Messers, und hat mit legal führen überhaupt nichts zu tun.
@@JPHomeland Mit legal meinte ich die Erlaubnis zum führen. Sorry. Alles andere stimmt. Wenn ein Pin vorgesehen ist, unterliegt es dm Führverbot. Das ist Fakt. Basta.
@@berntsinnombre1034 Lies Dir mal den Feststellungsbescheid vom BKA Z-466, Outdoor Edge Cutlery, Outdoor Edge Armbandmesser
durch. Da kannst Du was zur Zweckbestimmung lesen. Du redest nur Blödsinn, ob Basta oder nicht. Du schmeißt die Begriffe Waffe, Einhandmesser wild durcheinander. Und ein taktisches Messer taucht im Gesetz überhaupt nicht auf. Ein Einhandmesser ist gem. Paragraph 42a WaffG ein einhändig feststellbares Messer. Schraubt man den Daumenpin ab, und lässt sich das Messer danach mit einer Hand nicht mehr öffnen, ist es per Gesetz kein Einhandmesser mehr. Mit der Zweckbestimmung hat das gar nichts zu tun. Das bezieht sich auf Waffen. Ein Einhandmesser ist erst einmal keine Waffe, wenn nicht weiteres dazu kommt. Du weißt überhaupt nicht, worüber Du schreibst. Basta
Hier ein Video, in dem ein Sanitäter die Antwort einer Behörde bzgl. der beruflichen Nutzung des Victorinox Rescue Tool wiedergibt:
ruclips.net/video/HulHgwhPUNk/видео.html
@@nibbler1864 Deutsche Wirklichkeit. Leider geben selbst die Behörden zum Teil widersprüchliche Auskünfte, weil sie es selbst nicht besser wissen. Das neue jetzt beschlossene Messerrecht ist noch komplizierter geworden.
Über das betreffende Messer in der Zweihandversion habe ich auch ein Video gemacht. Dort habe ich auch gezeigt, dass der Gurtschneider auch in der 42a konformen Version mit einer Hand geöffnet werden kann. Zusätzlich habe ich noch die gesetzliche Lage erklärt. ruclips.net/video/sQ1yeqW05qQ/видео.htmlsi=2DsPBf_4Mk39xJcM
Leider gibt es das tolle Rescue Tool standardmäßig nur noch als Einhandmesser. VG
Brotmesser. Auch ein Küchenmesser ist ein sg Kampfmesser.
👍 klar, wenn ein Brot einen angreift😉😀
Japp und die meisten Morde in Deutschland wurden mit Küchenmesser begangen.. Übrigens sind kleinere messer besser jemanden zu töten..
Der deutsche Staat ist nur da um ihre Bevölkerung zu versklaven und zu Diskriminieren
Arbeitsmesser!
Ok
Mir ist das scheißegal. Ich trage was ich will.
Das ist doch Deine Sache. Ist mir auch scheißegal😁
Wieso hat eigentlich jeder das Bedürfnis sein eigenes schieß Video darüber zu machen , ihr tut gerade so als hätte das noch niiiieee zuvor jemand getan ..... Es gibt bestimmt weit über 100 Videos und alle rattern sie ein und das selbe herunter.
Und halten tut sich im realen Leben eh kaum jemand daran weil der gesamte Paragraph für denn Arsch und einfach nur lächerlich ist darüber lacht und verspottet uns die ganze Welt.
Ich selbst informiere nur. Du scheinst ja auch das Bedürfnis zu haben, einen schieß Kommentar abzugeben. Das muss ja auch nicht sein, und haben auch schon 1000 andere gemacht. Schau Dir doch einfach etwas anderes an und verschwende nicht Deine Lebenszeit, wenn's Dich so übel antörnt. Im übrigen ist das auch nicht richtig, dass sich kaum einer dran hält. Und dass die Welt uns bzw. Dich so wichtig nimmt, dass sie uns bzw. Dich deshalb verspotten würde, glaube ich auch nicht. Da haben andere Länder noch wesentlich restriktivere Bestimmungen. Ansonsten erkennen eh die meisten, dass der Paragraph Gewalttaten kaum verhindert.
Wie ist das mit unseren Facharbeiter mit Messer abschlacht Ausbildung 😂
Hallo, genau diese Situation hatte ich im Video genau erklärt. Das Stichwort ist Berufsausübung. VG