Definitiv das beste Video zu dem Thema auf RUclips; kompakt und verständlich. :) Einen heuen Abonnenten hat der Kanal somit schonmal gewonnen. :D Gerade in diesen Zeiten freut man sich doch umso mehr über Dozierende, die sich nicht nur auf das Hochladen eines Skriptes beschränken. Jemandem zuzuhören macht (meist) doch mehr Spaß, finde ich.
@@prof.ruthjanal-rechtmitruth Das wird mir - wie auch vielen anderen Studierenden - leider nicht mehr vergönnt sein! :( Ein dreijähriges Studium ist - wenn dann auch noch Corona dazwischenkommt - einfach viel zu kurz. Insgesamt fehlt im Digitalen doch sehr viel; an die Qualität eines persönlichen Sehens reicht dieses Format in vielerlei Hinsicht nicht heran.
Danke für das tolle Video! Allerdings hätte ich noch eine Frage: im Falle eines Anspruchs des Kindes, muss die gestörte Gesamtschuld aufgrund der Eltern noch angesprochen werden, wenn diese bereits ein Mitverschulden gemäß §§ 254 II 2, 278 trifft? Denn sowohl das Mitverschulden als auch die gestörte Gesamtschuld würden (nach h.M.) zu einer Anspruchsminderung führen. Ich habe nun Fälle gesehen, bei denen beides beim vertraglichen Anspruch des Kindes angesprochen wurde, aber auch Fälle, bei denen das Mitverschulden beim vertraglichen Anspruch und die gestörte Gesamtschuld beim deiktischen Anspruch abgehandelt wurde. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen...
Tausend Dank für die tollen Videos. Absolut verständlich erklärt und ich verstehe die Themen jetzt viel besser. Danke.
Super! Bei mir hat es gerade "klick" gemacht :)
Definitiv das beste Video zu dem Thema auf RUclips; kompakt und verständlich. :)
Einen heuen Abonnenten hat der Kanal somit schonmal gewonnen. :D
Gerade in diesen Zeiten freut man sich doch umso mehr über Dozierende, die sich nicht nur auf das Hochladen eines Skriptes beschränken. Jemandem zuzuhören macht (meist) doch mehr Spaß, finde ich.
Danke für das Lob! Hoffentlich dürfen wir bald wieder im Hörsaal einander zuhören.
@@prof.ruthjanal-rechtmitruth Das wird mir - wie auch vielen anderen Studierenden - leider nicht mehr vergönnt sein! :( Ein dreijähriges Studium ist - wenn dann auch noch Corona dazwischenkommt - einfach viel zu kurz.
Insgesamt fehlt im Digitalen doch sehr viel; an die Qualität eines persönlichen Sehens reicht dieses Format in vielerlei Hinsicht nicht heran.
Sie haben mir sehr geholfen - vielen Dank
richtig stark, dankeschön
Danke für das tolle Video! Allerdings hätte ich noch eine Frage: im Falle eines Anspruchs des Kindes, muss die gestörte Gesamtschuld aufgrund der Eltern noch angesprochen werden, wenn diese bereits ein Mitverschulden gemäß §§ 254 II 2, 278 trifft? Denn sowohl das Mitverschulden als auch die gestörte Gesamtschuld würden (nach h.M.) zu einer Anspruchsminderung führen. Ich habe nun Fälle gesehen, bei denen beides beim vertraglichen Anspruch des Kindes angesprochen wurde, aber auch Fälle, bei denen das Mitverschulden beim vertraglichen Anspruch und die gestörte Gesamtschuld beim deiktischen Anspruch abgehandelt wurde. Das kann ich nicht ganz nachvollziehen...
👏🏽
🙏