Volle EM-Rente - Was Sie über die 3 Stunden Regel wissen sollten, zählt Pflegetätigkeit dazu?

Поделиться
HTML-код
  • Опубликовано: 26 авг 2024

Комментарии • 121

  • @haudegen49
    @haudegen49 Год назад +10

    Endlich nennen Sie als Fachmann die Dinge so, wie sie sind und so, wie ich sie seinerzeit als mir nach einem schweren unverschuldeten Wegeunfall die volle Erwerbsminderungsrente zuerkannt wurde, verstanden habe.
    Bei mir kam jedoch noch das Lebensalter von 60 Jahren hinzu.
    Ich kann das was Sie über Foren sagen nur bestätigen und davon abraten sich dort Informationen zu holen.
    Wenn ich mich daran gehalten hätte was man mir dort geraten hat, hätte ich seinerzeit keine volle Erwerbsminderungsrente bekommen und auch heute keine Altersrente.
    Das fing in dem Forum schon damit an, dass Hilfesuchende generell mit den Behörden auf Konfrontation gebürstet wurden.
    Bei mir lief vom Verletztengeld über Arbeitslosengeld I bis hin zur vollen Erwerbsminderungsrente, alles reibungslos.
    Ich habe nicht eine Stunde ohne Geld da gestanden.

  • @darkstar4246
    @darkstar4246 Год назад +18

    Schön, dass man auch mal wieder einen sachlichen Beitrag von Herrn Knöppel erleben darf.
    Ich konnte allerdings noch nirgends finden, wo diese 15 Stunden pro Woche bei einer 5-Tage-Woche im Gesetz festgelegt sind.
    Und was würde das dann bei einer 6-Tage-Woche bedeuten? Darf man dann "unter 18 Stunden pro Woche" arbeiten?
    Auch immer wieder schwierig nachzuvollziehen ist die Aussage, dass man an einzelnen Tagen länger als 3 Stunden arbeiten darf, solange man unter den 15 Wochenstunden bleibt. Auch hierfür sind, mir zumindest, die gesetzlichen Grundlagen und Paragraphen nicht bekannt. Gibt es dies überhaupt als Gesetzestext oder ist das nur "gelebte Praxis"?
    Vielleicht kann hier jemand weiterhelfen und ggf. die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen bzw. Paragraphen nennen?
    Dass bei einem Minijob die Einhaltung der Stundengrenzen von der Rentenversicherung von vorneherein ohne weitere Prüfung angenommen wird, liest man oft.
    Auch die DRV hat dazu auf ihrer Internetseite "ihre-vorsorge.d.." im sogenannten Expertenforum Stellung bezogen, hier die entsprechenden Passagen aus einer Antwort vom 27.03.2018:
    "Vor dem Hintergrund, dass für die Beurteilung des Leistungsfalls der vollen Erwerbsminderung entscheidend auf den zeitlichen Umfang der ausgeübten Tätigkeit abzustellen ist, ist die Ausübung einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit für den Anspruch unschädlich, wenn die abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit weniger als 3 Stunden täglich - bzw. unter 15 Stunden wöchentlich - ausgeübt wird. Bei einem Verdienst bis 450 € (Anmerkung von mir: dann jetzt wohl 520 Euro) ist grundsätzlich die Annahme gerechtfertigt, dass eine Arbeitszeit von 15 Stunden wöchentlich bzw. 3 Stunden täglich nicht erreicht wird. Ermittlungen zum zeitlichen Umfang der geringfügigen Beschäftigung sind daher in diesen Fällen entbehrlich."
    Und weiter, in einer zweiten Antwort zur gleichen Anfrage:
    "Ich möchte meine Antwort vom 27.03.2018 ergänzen.
    In der Tat ist es so, dass durchaus auch an einzelnen Tagen in der Woche mehr als 3 Stunden gearbeitet werden darf, wenn dann anschließend entsprechend Zeit zum Ausruhen ist und die Ausübung der Beschäftigung damit Ihrem Restleistungsvermögen entspricht. Hier würde auf die wöchentliche Höchststundenzahl abgestellt werden können.
    Aber es kann natürlich in der Tat auch sein [...],dass Ihr Rententräger bei einer solchen Konstellation Ihr Leistungsvermögen durch den Sozialmedizinischen Dienst überprüfen lässt. Zu welchem Ergebnis dies führt (leistungsgerechte Beschäftigung oder ggf. rentenschädlich), kann ich natürlich nicht beurteilen. Hier wird es tatsächlich auf den Einzelfall ankommen.
    Wenn Sie das Risiko einer ärztlichen Überprüfung nicht eingehen wollen, sollten Sie mit Ihrer täglichen Arbeitszeit unter 3 Stunden bleiben."
    Tja, und nun? Wenn selbst die DRV-Experten zu einem solch wichtigen Thema eine solch "windelweiche" Aussage machen, nach dem Motto "so ist es, aber es könnte auch anders sein", was soll man damit anfangen?
    Wie sollen dann die betroffenen EM-Rentner damit umgehen? Am besten wohl streng "nicht mehr als 3 Stunden pro Tag" arbeiten?
    Man staunt und bleibt etwas ratlos zurück...

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +4

      @@Koschte Ja, das sollte man dann im Einzelfall abklären. "Verheimlichen" wäre sicher nicht sinnvoll.

    • @carolafokken7954
      @carolafokken7954 Год назад +3

      Wer so blöd ist , anzugeben , dass er einen Tag oder zwei Tage mehr als 3Stunden zu arbeiten , obwohl er in der Woche nicht über 15 Stunden kommt , ist selber dran schuld wenn er eine Überprüfung über sich ergehen lassen muss .

    • @MrScrollmaster
      @MrScrollmaster Год назад

      Der Gesetzliche Grundsatz, um eine volle Gewerbsunfähigkeitsrente zu erhalten, wird mit "unter MINDESTENS 3 Stunden" täglicher Erwerbsunfähig beschrieben,
      das erklärt sich auf die Fähigkeit, seinen eigenen Lebenunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten,
      alles darüber wäre dann eventuell eine Teil-Gewerbsunfähigkeitsrente - oder sogar keine der beiden.
      "Windelweich" empfinde ich diese Aussage nicht, denn der oben gezeigte Rechtstext beschreibt es doch deutlich.?
      Zitat: "Wie sollen dann die betroffenen EM-Rentner damit umgehen? Am besten wohl streng "nicht mehr als 3 Stunden pro Tag" arbeiten?"
      Die 3 Stunden täglich sind und werden wohl eher nicht - oder nur selten Überprüft, wenn "Unstimmigkeiten oder Verdacht" vorliegen.
      Ausschlaggebend oder "Verräterisch" wäre es, wenn man die Gesamt-Stundenanzahl (Monatlich!) überschreitet! (z.B. durch den Arbeitgeber)
      (Krankenkasse)
      Pflegende Tätigkeiten habe ich hier bewusst NICHT erwähnt.

    • @veraroyen4986
      @veraroyen4986 Месяц назад

      Also bei Erwerbsminderungsrente Montag bis Freitag täglich 2 Stunden pflegen = 14 Stunden. Damit bin ich in jedem Fall auf der sicheren Seite, denn ich bin unter 15 Stunden erwerbsgemindert aber pflichtversichert in RV, PV,,Arolsenvers.= Es sind echte Wartezeiten, weil mehr als 10 Stunden Pflege...

  • @manoloblahnik5809
    @manoloblahnik5809 Год назад +4

    Sehr gut erklärt. Danke dafür 👍🏻👍🏻

  • @alexanderseq4745
    @alexanderseq4745 5 месяцев назад +2

    Wenn man das Gesetz ganz, ganz genau einhält, dann darf ein EU-Rentner nicht mehr als 2 Std. 59 Minuten und 59 Sekunden pro Tag erwerbstätig sein. Wenn auf dem Stundenzettel dann 3 Stunden steht, ist er nicht mehr voll erwerbsunfähig.

  • @samex918
    @samex918 14 часов назад

    👍👍👍‼️ Danke

  • @alexanderweigand6758
    @alexanderweigand6758 Год назад +2

    Zwischen Job und Pflege ist ein riesiger Unterschied. Bzw. mehrere deutliche Unterschiede.
    Die Pflege erfordert keine Abwesenheit von der Wohnung.
    Es gibt auch keinen Vorgesetzten der Druck machen kann.
    Häusliche Pflege beinhaltet unter Verwandtschaft üblicherweise ein gewisses Verständnis. Wenn nicht dann kann man die Pflege auch beenden.

  • @Su-pk2nk
    @Su-pk2nk Год назад +2

    Ein liebes Dankeschön für die wie immer tolle Aufklärung. Ich habe 💛

  • @ichbineinmensch8122
    @ichbineinmensch8122 Год назад +6

    Ist Gesundheit oder Krankheit zu verhandeln , wenn Befunde feststehen ? Wird Herr Scholz mit Krankheit, bis 70 auf dem Bau arbeiten nach seiner .... Amtszeit ?

    • @didi-yu7uu
      @didi-yu7uu 10 месяцев назад

      👍👍😂
      Das glaube ich nicht.
      Nur wir dürfen das,egal was die Befunde sagen

  • @nichtsda7891
    @nichtsda7891 Год назад

    Herzlichen Dank für dieses Video!

  • @rowell2457
    @rowell2457 10 месяцев назад +4

    Diese 3-Stunden-Regel ist aber auch ein bisschen blöd formuliert. Man kann es leicht missverstehen - im Sinne von: Von 0 BIS 3 Stunden voll erwerbsgemindert, und AB 3 Stunden aufwärts nicht mehr voll erwerbsgemindert. Im Grunde ist die Formulierung Korinthenkackerei. Habe auch einen Brief bekommen, in dem steht, dass ich meinen Arbeitsvertrag anpassen soll. In meinem Vertrag standen 60 Stunden monatlich drin. Ganz klar, weil ich bei 60 Stunden die Grenze gesehen habe. Wenn man es genau betrachtet, dann hat hier der Gesetzgeber KEINE klare Grenze gezogen. Denn was heißt "unter" drei Stunden? Unter drei Stunden hieße auch, mathematisch genau genommen - 2,9999999 usw. (Periode) Stunden. Also nähert sich der Wert unendlich bis drei an. Das ist Korinthenkackerei! Viel einfacher wäre es gewesen (wie gesagt): Von 0 -3 Stunden gilt volle Erwerbsminderung, und ab 3 Stunden bis 24 Stunden täglich (übertrieben gesagt) gilt eben nicht mehr voll erwerbsgemindert. Wäre doch viel einfacher und eindeutiger zu verstehen. Auch mathematisch richtiger. Eine eindeutige und einfache Grenze muss genannt werden, und nicht so schwammige Sachen wie "weniger als". Dann fragt man sich wieder: Ja, wieviel genau weniger als? Warum muss man das so kompliziert machen? Ist echt idiotisch. Ich hoffe, Sie verstehen mich. Habe mich geärgert über den Brief der Rentenversicherung.

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад

      Was gibt's daran nichts zu verstehen? Bis 3 Stunden pro Tag und Ende der Geschichte. Dann verzichten sie und gehen wieder voll arbeiten, wenn es ihnen so gut geht. Gesetz ist Gesetz und keine Korinthenkackerei. Ich bin froh das ich die Volle EMR bekommen habe.

    • @rowell2457
      @rowell2457 6 месяцев назад +1

      @@WATWerner Ihre Antwort zeigt mir, dass Sie gar nichts verstanden haben. Die Regel ist eben NICHT 0-3 Stunden!! Wäre schön, wenn es so einfach wäre. Lesen Sie einfach mal meine Nachricht ganz durch.

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад

      @@rowell2457 Doch ich habe es verstanden. Aber sie nicht die Gesetze und Regeln.

    • @rowell2457
      @rowell2457 6 месяцев назад

      ​@@WATWernerUnd wieder haben Sie nichts verstanden. Sie können scheinbar nur herum labern und Leute zutexten. Man kann mit Ihnen nicht kommunizieren.

  • @gabywaesch3972
    @gabywaesch3972 Год назад +12

    Kann nur staunen, wie viele hier eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und arbeiten gehen können + Jemanden pflegen, denn die Meisten ,die kenne schaffen es nicht einmal, ihren Haushalt zu stemmen ,auch ich gehöre dazu.

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад +2

      Ich gehe seit dem Erhalt der Vollen EMR nicht mehr arbeiten und bin froh darüber nicht zu müssen.

    • @anja479
      @anja479 5 месяцев назад

      Da gibt es oft das Phänomen der "Wunderheilung"!
      Während der Bearbeitung der EU-Rente muss der Taxifahrer die Antragsteller fast aus dem Auto heben und bis zum Wartezimmer beim Arzt begleiten, weil er sonst zusammen bricht.
      Monate später, gleicher Fahrgast. Kann laufen wie ein junger Gott.
      Nachfrage: Neue Behandlung? Antwort: Ne, EU-Rente bewilligt .... !

  • @dreambox.
    @dreambox. Год назад +3

    Danke Herr Knöppel, Sie sind eine wahre hervorragende, herausragende Koryphäe.Danke für tolle Aufklärung über die Auswirkung von Nebentätigkeiten neben der EM Rente.Sie sind vielen EM Rentner eine grandiose Hilfe.👍🏼👍🏼👍🏼👍🏼

    • @nullacht1532
      @nullacht1532 Год назад +2

      Dream box 🙋‍♀️

    • @dreambox.
      @dreambox. Год назад +1

      @@nullacht1532 O8/15 Herr Knöppel wird immer besser, ein wirklich brilliante Koryphäe 👍🏼👍🏻👍🏻🙋

  • @dianaaltenkirch7264
    @dianaaltenkirch7264 Год назад +2

    2 Std. 59 Minuten, 14,59 Std pro Woche/bei 5 Tagen.. ABER: Was zählt dazu? Auch die An und Abfahrt? Oder die reine Arbeitszeit? Die Dame von der RV riet bei voller EMR von jeglicher Arbeit ab, das gebe nur Friktionen. ( Anm.: Man soll gefälligst einfach vor sich hinsterben.) Bin seit 52 in voller EMR.

  • @beatezimmass4366
    @beatezimmass4366 Год назад +2

    Hallo vielen Dank für die Info....nun aber meine Frage dazu...volle Erwerbsminderungsrente + midijib ist ja auch möglich solange es unter 3 Stunden täglich ist..(hängt ja wohl von dem verdienst ab).wie schaut es aus wenn ich dann krank werde? Z.b gebrochenes bein.also länger wie 6:Wochen? Erhalte ich Krankengeld? Da ich ja Sozialversicherung zahle? Herzlichen Dank Gruß Bea

  • @freizeitundtechniktv2633
    @freizeitundtechniktv2633 Год назад +2

    Hier geht es auch um den Begriff regelmäßig

  • @anniechevalier7157
    @anniechevalier7157 Год назад +2

    Lieber Herr koppeln
    Ihre Erklärungen sind sehr gut fachlich verständlich. Ich schaue sie mir regelmäßig und lange an. Allerdings in den letzten Wochen sprechen Sie sehr leise 😮und trotz maximum an mein Handy Lautstärke, muss ich 10 cm daneben sein um Sie abzuhören! Bitte ändern Sie es. Herzlichen Dank für alles. Annie Chevalier. Eine Treue Zuhörerin😊

    • @Schwarzarbeiterin
      @Schwarzarbeiterin Год назад

      Die Lautstärke ist seit Wochen unverändert, ich verstehe alles. 🤔

    • @ramto7584
      @ramto7584 Год назад +1

      @@Schwarzarbeiterin Bitte bedenken,dass ein grossteil des Klientel dieses Kanals ältere Menschen sind,die für gewöhnlich altersbedingte Hörschäden haben können.
      Danke.

    • @Schwarzarbeiterin
      @Schwarzarbeiterin Год назад

      @@ramto7584 Bitte bedenken, dass ich die auch habe und Hörgeräte trage.

    • @ramto7584
      @ramto7584 Год назад +2

      @@Schwarzarbeiterin bitte bedenken,dass die Videos aus jüngster vergangenheit tatsächlich in ihrer Lautstärke variieren.
      Ich wünsche Ihnen alles gute und stets zufriedenstellende auditive wahrnehmungen👂👍

    • @Schwarzarbeiterin
      @Schwarzarbeiterin Год назад +1

      @@ramto7584 Vielen Dank!

  • @MrScrollmaster
    @MrScrollmaster Год назад +1

    Ich denke mal, dass die Stundenanzahl ohnehin nicht (!) zu verheimlichen sind! Ausschlaggebend hierzu wäre die Meldung an das Finanzamt (Monatlich vom Arbeitgeber)
    (zumindest aber in der Steuererklärung, Ausgaben des Arbeitgeber), aber auch die Monatliche Gesamtstundenzahl - hier mit monatlich 60 Stunden als absolutes Maximum,
    besser/lieber etwas unterschreiten, dann ist man zumindest Gesetzmässig auf der sicheren Seite!
    Vorsicht!
    Die sogenannte "Digitalisierung" lässt viele Einblicke der Institutionen zu, die ein "Normalbürger" gar nicht vermutet!
    Krankenkasse, Rentenkasse, Finanzamt, Bank... ect., alles miteinander Verknüpft!
    Spätestens dann, wenn ein Arbeitgeber den Lohn auf das eigene Konto überweist, weiß auch das Finanzamt davon!
    Der Gläserne Bürger lässt Grüßen...!
    Durch den Mindestlohn sind Einkommen und Stundenanzahl zumindest ansatzweise zu errechnen, es sei denn, man Arbeitet "Schwarz"!
    Fazit:
    Herr Köppel zeigt hier im Video klar und deutlich den Gesetzlichen Rahmen auf, jeder kann diesen selbst Einsehen.
    "Schummeln" kann Folgen haben, die dann wohl eher nicht Angenehm sind.
    Dabei geht es "weniger" um die täglichen 3 Stunden, vielmehr um die Wöchentliche b.z.w. Monatliche Stundenanzahl,
    sondern vielmehr um die Angabepflicht(en)/Meldepflicht/en) des Arbeitgebers.

  • @wolfgangn.5919
    @wolfgangn.5919 Год назад +3

    Sehr gut erklärt und dargestellt-Danke

  • @ElkeFabender
    @ElkeFabender Год назад +3

    Sehr gut erklärt 👍🏻👍🏻

  • @wegezurselbstheilung
    @wegezurselbstheilung Год назад +3

    Kann es nicht auch sein, dass jemand mit einer vollen EM Rente einen Tag 5 Stunden arbeiten kann und sich davon dann 3 Tage erholen muss, weil er es täglich nicht schaffen würde. Wäre so etwas auch möglich. Einmal die Woche 5 Stunden zu arbeiten.

  • @user-hw1ok4iy1x
    @user-hw1ok4iy1x Год назад +3

    Guten Morgen meine Herren ich habe ein Aufhebenungsvereinbarung mit meinen Arbeitgeber

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +1

      @@Koschte Ja, das Thema Urlaubsabgeltung kann ein Anlass sein.
      Vor allem kann man dann versuchen, das Vertragsende in die zweite Jahreshälfte zu legen, damit man den vollen Jahresurlaub für dieses Jahr abgegolten bekommt. Hier kann ggf. sogar eine Eigen-Kündigung sinnvoll sein, das muss aber im Einzelfall abgewogen werden, weil das auch Nachteile bringen kann.
      Bei einem deutlich mehr als einjährigen Abgeltungsanspruch wird ein Arbeitgeber natürlich immer ein Interesse daran haben, das Vertragsende auf den 31. März eines Jahres zu legen (dann verjährt i.d.R. der komplette Anspruch aus dem vorvergangenen Jahr), weil er sich dann, wenn es einen langen Abgeltungsanspruch gibt, ggf. bis zu 11 Monate Urlaubsabgeltung spart.
      Das alles ist aber nur dann überhaupt relevant, wenn das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Gewährung einer unbefristeten vollen EM-Rente endet gemäß Tarif- oder Einzel-Arbeitsvertrag.

    • @user-hw1ok4iy1x
      @user-hw1ok4iy1x Год назад +1

      @@Koschte Ich kann nicht mehr als 2 Std arbeiten, Ausgesteuert bin ich , stehe so zu sagen den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung warum dann nicht das machen , jetzt Erwerbsminderungsrente ist der nächste Schritt

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +2

      @@user-hw1ok4iy1x Zum Beispiel, weil Sie, wenn Sie lange krank sind, bei ruhendem, aber noch bestehendem Arbeitsverhältnis eventuell noch zusätzlichen Urlaubsanspruch erwerben können, der dann später vom Arbeitgeber zusätzlich mit ausgezahlt werden muss.
      Außerdem ist es möglich, dass auch bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag in einem solchen Fall je nach Einzelfall-Entscheidung der Agentur für Arbeit ggf. irgenwann auch noch eine Sperre beim Arbeitsgeld 1 droht, falls man das zukünftig noch in Anspruch nehmen kann und muss. Und da kann es um lange Sperr-Zeiträume gehen von 3 bis zu 6 Monaten (je nach Lebensalter).

    • @melamanie37
      @melamanie37 Год назад +1

      ​@@Koschte und warum macht 'man' das nicht🤔?
      Jeder darf und sollte so handeln, wie er es für richtig hält.
      Respekt, Akzeptanz und Toleranz, das sind absolute Grundwerte👍👍👍.

    • @melamanie37
      @melamanie37 Год назад +1

      @@user-hw1ok4iy1x wünsch dir viel Erfolg, vor allem aber Gesundheit...
      Ich bin gerade auch an der Erwerbsminderungsrente dran...

  • @karl-heinzlammle7046
    @karl-heinzlammle7046 Год назад +3

    Habe ich das richtig verstanden dass Sie sagen, dass ich unter umständen nicht jeden Tag unter drei Stunden bleiben muss wenn ich in der Woche unter 15 Stunden bleibe. Sprich ich kann einen Tag auch mal mehr als drei und den anderen Tag dafür wieder weniger arbeiten....

    • @TiestoG
      @TiestoG Год назад

      Nein

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад

      Ich kapier es nicht, was daran nicht zu verstehen ist. Wer nicht in der Lage ist, aus gesundheitlichen Gründen länger als 3 Stunden bekommt eine Volle EMR. Und ihr wollt alle 4 Stunden und mehr pro Tag arbeiten.

  • @Su-pk2nk
    @Su-pk2nk Год назад +2

    Muss der Minijob der DRV bei voller EMR angezeigt werden?
    Gehen bei einem Minijob Entgeltpunkte auf das Rentenkonto und wirken sich diese auf die Rentenhöhe aus?

  • @user-ve2tr5nb5y
    @user-ve2tr5nb5y Месяц назад

    Guten Tag. Ich bezieh Volle EM Rente. Weil meine Miete hat sich drastisch erhöht, musste ich momentan auf 538 e arbeiten gehen. Hab eine Frage: Von Stunden her(10 St./W) bin ich noch "in Ramem", aber , ich erreiche die Zuverdienst Grenze über 18t im Jahr nicht. Darf ich mir noch eine Tätigkeit für unter 5 Stunden Wochchentlich aufsuchen? Wird es dann meine EM Rente nicht gefährdet?
    Vielen Dank 😊

  • @cbs8729
    @cbs8729 Год назад

    Vielen Dank für Ihre Ausführungen, mich interessiert allerdings noch, wo der Hinweis zu finden ist, dass bei dem Begriff "täglich" von einer 5-Tage-Woche auszugehen ist. Wie verhält es sich denn, wenn man an sechs Tagen 2,5 Stunden tätig ist, also GENAU 15 Stunden in der Woche?

  • @petrab6711
    @petrab6711 Год назад +2

    Wie sieht es bei der Verhinderunspflege aus,
    wenn man für eine Pflegeperson einspringt?

    • @Smee124
      @Smee124 Год назад +1

      @Petra B Pflegegeld ist KEIN Einkommen und somit nicht anrechenbar, das gilt auch bei der Verhinderungspflege

    • @henrikluther1321
      @henrikluther1321 Месяц назад

      Es geht doch hier nicht um das Geld,sondern um die Zeit die man arbeiten kann oder nicht.

  • @zeljanapinnavaria8094
    @zeljanapinnavaria8094 Год назад +1

    Super Dankeschön

  • @alihamid7942
    @alihamid7942 Год назад +2

    Danke für die gute verdeutlichung. Mir ist noch unklar, ob man einen Minijobs anmelden muss bei der DRV, oder nicht beim Bezug von EM Rente? Lg

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +6

      Doch, dass Sie einen Minijob ausüben, müssen Sie bei der DRV melden, wenn Sie eine EM-Rente erhalten.
      Im EM-Rentenbescheid steht dazu:
      "Muss ich mitteilen, wenn ich neben der Rente hinzuverdiene?
      Ja, Sie müssen uns den Hinzuverdienst mitteilen, den wir noch nicht kennen. Hinzuverdienst kann Ihre Rente mindern."
      Die Hinzuverdienstgrenze beträgt aber ab 2023 bei voller EM-Rente gut 17.800 Euro, bei teilweiser EM-Rente mindestens das Doppelte pro Jahr.
      Das dürfte für die allermeisten EM-Rentner (leider) kein Problem sein, weil diese Grenze von nur sehr wenigen EM-Rentnern überschritten wird. Und selbst dann wird vom übersteigenden Anteil nur ein Teil, nämlich 40 Prozent, vom Rentenbrutto abgezogen.

    • @christeddy183
      @christeddy183 Год назад +2

      @@darkstar4246 Bei der DRV ist nichts zu finden, dass man diesen melden sollte. Es gibt auch keine Formulare o.ä.

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +7

      @@christeddy183 Tja, ich finde ja, dass das, was jeder in seinem EM-Rentenbescheid finden kann, deutlich genug ist!
      Und ich bin relativ sicher, dass man dazu auch auf den Internetseiten der DRV etwas finden kann, wenn man etwas gründlicher sucht (was ich mir aber hier erspare).
      Glasklar ist aber, dass man bei Bezug einer EM-Rente jeden Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden muss. Was als Hinzuverdienst zählt und was nicht, ist übrigens auch sehr klar definiert.
      Wer das aber absichtlich nicht tut, wird dann halt ggf. die Konsequenzen zu tragen haben.
      Aber aus welchem Grund sollte man denn auch einen Hinzuverdienst verschweigen? Die Hinzuverdienstgrenzen sind jedenfalls seit 2023 so hoch, das fast kein EM-Rentner darüberkommen wird.
      Übrigens: einen Großteil der Informationen erhält die DRV sowieso schon über automatische Datenabgleiche. Das läuft ähnlich wie beim Finanzamt 😀
      Aber das kann jeder machen, wie er will, ist jedermannns persönliche Entscheidung....
      PS. weil's Sie sind, habe ich mal schnell gegoogelt bei der DRV. Da habe ich innerhalb von ca. 2 Minuten folgende Aussagen gefunden auf den DRV-Internetseiten:
      "Beziehen Sie eine Erwerbsminderungsrente gilt: Sie müssen weiterhin die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung, der steuerliche Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit, vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen."
      Gern geschehen!
      PS: falls ich noch unbändige Lust bekommen sollte, suche ich auch noch, ob es dazu sogar ein DRV-Formular gibt (wovon ich stark ausgehe😀)

    • @christeddy183
      @christeddy183 Год назад +2

      @@darkstar4246 1. Es wird nirgends auf Seiten der DRV angegeben, dass MiniJobs dort gemeldet werden müssen. 2. Werden dort auch keine Formulare diesbzgl. angeboten 3. Ist eine Anmeldung dort Unsinn, weil MiniJobs in der Regel so oder so ganz automatisch gemeldet bzw zwischen den Behörden abgeglichen werden. Fazit Konsequenzen wird es also nicht geben.
      Sollte das anders sein, steht es dir frei die vermeintlichen Links der DRV hier zu verlinken. 😘

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +5

      @@christeddy183
      Nun ja, den entsprechenden Text aus einer DRV-Internetseite habe ich oben bereits angegeben, gerne nochmals:
      "Sie müssen weiterhin die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Höhe des erzielten Hinzuverdienstes informieren. Das gilt auch für diesbezügliche Änderungen. Als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung...".
      Tja, aber vielleicht ist hier ja jemand der Meinung, dass ein Minijob-Verdienst KEIN "Bruttoverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung" ist? Man weiß es nicht...
      Aber einen letzten Hinweis habe ich noch. Einfach mal googeln:
      "Erwerbsminderungs­rente: So viel können Sie hinzuverdienen"
      Eine wunderschöne Broschüre der DRV zur wunderbaren Welt des Hinzuverdienstes bei Erwerbsminderungsrenten.
      😀

  • @thr79
    @thr79 Год назад

    Zählen dann Einnahmen einer PV Anlage auch nicht als Hinzuverdienst?!

  • @Nana-lk3yv
    @Nana-lk3yv Год назад +1

    Ja, sorry, aber das mit den 3h/d ist nicht eindeutig! Wenn die RV die Stunden pro Tag nicht prüft, warum steht dann nicht gleich 15h/Wo da?!
    Weiterhin hab ich in der Familie Rentner, die zB in ihrer alten Firma einen 20% Job neben der vollen Rente haben. Eine Person arbeitet eine Woche im Monat voll und den Rest des Monats garnicht. Die RV scheint das nicht zu stören.

  • @alexandertrapp286
    @alexandertrapp286 Год назад +2

    Gutes Video! Wie ist die Rechtslage bei ehrenamtlichen Tätigkeiten als Prüfer für IHK / HWK? Gibt's hierzu auch eine Rechtsquelle?

    • @JoJo601
      @JoJo601 Год назад +1

      bei der Stundenzahl gilt dasselbe und wenn eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird muss diese der Rentenversicherung gemeldet werden. Der Freibetrag ist da aber ziemlich hoch angesetzzt. O.g.

    • @dianaaltenkirch7264
      @dianaaltenkirch7264 9 месяцев назад

      Leider kann man mit 100% nicht Schöffe sein. Bei meiner Behinderung ginge sitzen und im Kopf habe ich es auch nicht, die rechtlichen Grundlagen s7nd auch da,allein Sitzungstage können 8 Std lang sein. Als Mensch mit Behinderung wird man in Deutschland nur ausgegrenzt, so wie bei den N = asozial, weg damit, unnütz, unbrauchbar, nutzlos. -- Jetzt, wo Fachkräfte fehlen und das Geld knapp wird, werden die versuchen, auch den Kranken die Rente wegzunehmen. Das wird alles für die Geflüchteten und Fchtlinge vebraucht, wir sind egal, MmB sind nur Ballast. Und schon sind alle still.

  • @michaelhermann9990
    @michaelhermann9990 Год назад +3

    Bla-bla- geht auf die Seite der RV - da stehts geschrieben. Alles andere sind Einzelfälle, die auch gesondert beurteilt werden.
    Höre zum 1. Mal von 15 Stunden.

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +3

      Zumindest zu diesen "15 Wochenstunden" habe ich bislang auch nichts gefunden auf den Internetseiten der DRV (und auch nicht in den Gesetzestexten der SGB 6).
      Bin für jeden Hinweis dankbar (habe deswegen aber noch keine Schlafstörungen😀)

  • @Fienchen55
    @Fienchen55 11 месяцев назад

    Hallo Herr Scholz,
    Ich bin zu 60 % Schwerbehindert und habe meine volle EM Rente befristet bekommen. Ich habe ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit TVöD.
    Möchte 15 Stunden in der Woche Hinzuverdienen doch mein Arbeitgeber verneint dieses mit der Begründung das meine Stelle besetzt ist.
    Das kann doch so nicht rechtens sein? Über Antworten und Hilfe würde ich mich sehr freuen.

  • @kaipoehlmann3910
    @kaipoehlmann3910 9 месяцев назад

    Volle EM-Rente, Hinzuverdienst jeweils 2-3 Wochen pro Monat, Dienstag und Freitag je 4 Stunden (ohne Pause). Einkommen

  • @petergoetzie505
    @petergoetzie505 2 месяца назад

    Mal eine ganz andere Frage: Wenn ich meinen Ehepartner pflege (Pflegegrad 2, Schwerbehinderung G 60) mit einem derzeitigem Zeitaufwand von 40 Stunden die Woche, kann ich damit Erwerbsminderungsrente beantragen ? Denn für einen Vollzeitjob reicht die Zeit nicht - ich betreibe ein Kleingewerbe mit 450,- Nettieinkommen mit einem Zeitaufwand von 2,5 Stunden die Woche. Derzeit benötige ich 40 Stunden die Woche für die Pflege.

    • @veraroyen4986
      @veraroyen4986 Месяц назад

      Die eigene Gesundheit muss ruiniert sein und nur das allein muss der Anlass für den Antrag auf EM sein und NIEMALS NIE weil man keine Zeit mehr hat, weil man die alten Eltern pflege muß. Dann wird vom Arzt/Gutachter unterstellt, dass die eigenen gesundheitlichen Einschränkungen nur Alibifunktion sind und dass man sich EM Rente "erschleichen" will um die Eltern pflegen zu können.
      Deutschland hat seit 1999 nichts getan um pflegenden Angehörige eine jahrelange Auszeit zu ermöglichen, ohne finanzielle Nachteile bei der eigenen Rente später zu haben. Wer es nicht über sein Herz bringt, seine Eltern in Pflegeheimen menschenunwürdig zu behandeln und vernachlässigen zu lass en, dem droht die Altersarmut, vor allem wem das in jungen Jahren passiert.
      Also nicht die tatsächliche Belastung durch die Pflege der Eltern erwähnen, sondern einfach nur die Belastung/den Streß des Lebens als solches.

  • @phoenixsubliminals765
    @phoenixsubliminals765 10 месяцев назад

    Ich glaube nicht dass wenn jemanden öfter 7 Stunden am Tag arbeiten kann er die volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Also konkret zweimal die Woche 7 Stunden insgesamt 14 Stunden glaube ich nicht und deshalb weil man wenn man wirklich so wenig belastbar ist sich auch nicht auf einmal 7 Stunden belasten kann oder man mogelt und das kommt auf. Man hat es mir jeden Fall so gesagt bei 17 Jahren und ich hätte nie das Gegenteil beweisen können weil ich nach zwei Stunden spätestens eh platt bin, derzeit sogar noch früher.

  • @alberthaubner9540
    @alberthaubner9540 Год назад

    Mal eine Frage wenn ich mit 63 Jahren eine EM Rente erhalte habe ich da noch 10.8 Prozent abzüge was ich mal hörte soll es ab 63 Jahre bei einer EM Rente keine Abzüge mehr habe

  • @floriandargel5216
    @floriandargel5216 Месяц назад

    Ich arbeite 80std im Monat, bekomme die volle EMRente , ohne Abzüge!

  • @jurgenlasser151
    @jurgenlasser151 11 месяцев назад

    Hallo guten Abend ich habe eine Frage ich bekomme die volle erwerbsminderungsrente und arbeite am Tag 2.5 Stunden das 6 Tage in der Woche und komme so auf 15 Stunden kann mir die Rente gekürzt werden mit freundlichen Gruß

  • @philippzum9967
    @philippzum9967 10 месяцев назад

    Bei mir wurde durch den Sozialen Dienst eine EU bis 3 Std. bescheinigt.
    Darauf hin bekam ich eine Reha dort wurde 3-6 Std. bescheinigt,
    mit dem Wortlaut, bei Verschlechterung ist von einem aufgehobenen Leistungsvermögen auszugehen.
    Die Reha ist jetzt 6 Jahre vergangen.
    Wie kann ich jetzt ein Neues Gutachten in Bewegung bringen?

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад

      Einfach mal zum Anwalt oder VDK oder SOVD gehen und beraten lassen. Ist das so schwierig?

  • @dietmarhorn3579
    @dietmarhorn3579 Год назад

    Hallo Herr Knöppel, ich (56 Jahre/12.5.66)habe eine befristete volle EM-Rente wegen Niereninsufienz auf 3 Jahre, bis 8.2025 . Aber eine Teils EM-Rente bis zur reguläre Rente. Ich habe GdB von 100. Meine Frage ist nun, wenn ich eine neue Niere bekommen sollte, bleibe ich noch 2 Jahre auf GdB 100, danach dann auf GdB 50. Habe ich dann noch eine Chance auf Verlängerung der volle EM-Rente oder nicht. Müsste ich dann auch wieder einer Arbeit nachgehen? Ich bin seit 11.2020 an der Dialyse uns seit dem nicht mehr am arbeiten.

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +2

      Herr Knöppel gibt hier nie schriftliche Antworten auf RUclips.
      Auch kann Ihnen Ihre konkrete Frage aktuell mit Sicherheit leider niemand verlässlich beantworten.
      Man kann aber einige Aussagen treffen.
      Zunächst gibt es keinen direkten Zusammenhang zwischen einem Grad der Behinderung (GdB) und dem Vorliegen der Bedingungen für eine EM-Rente (egal ob voll oder teilweise).
      Es gibt viele EM-Rentner, die überhaupt keinen GdB haben und umgekehrt auch viele Menschen mit einem, auch hohen, GdB, die trotzdem arbeiten (können) und keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben.
      Die Rentenversicherung kann natürlich, wenn sie Anhaltpunkte hat für eine mögliche deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes hat, grundsätzlich jederzeit eine EM-Rente überprüfen.
      Da ihre volle EM-Rente befristet ist, werden Sie natürlich dann Anfang 2025 eine Verlängerungsantrag stellen müssen, wenn Sie weiterhin die volle EM-Rente erhalten wollen.
      Dann wird wieder wie bei der Erstbewilligung untersucht werden, ob weiterhin die Bedingungen für die volle EM-Rente vorliegen oder nicht.
      Deswegen ist es wichtig, auch jetzt schon weiterhin alle Facharzttermine wahrzunehmen, damit man dann aktuelle Befundberichte einreichen kann.
      Wie diese Entscheidung dann ausfallen wird, kann heute niemand sagen.
      Diese Ungewissheit ist natürlich belastend. Trotzdem wünsche ich Ihnen natürlich alles Gute und gute Besserung ihres Gesundheitszustandes.
      PS: wenn die volle EM-Rente wegfallen sollte und dann nur noch eine teilweise EM-Rente gezahlt wird, besteht unter Umständen dann noch die Möglichkeit auf eine sogenannte Arbeitsmarktrente, die in ihrer Höhe dann einer vollen EM-Rente entspricht.

  • @xanderblub9585
    @xanderblub9585 Год назад

    Ich habe eine andere Frage zur vollen Em-rente: wenn man die Erziehungszeiten also meiner Meinung nach 3 Rentenpunkte bekommt, zählen sie nur ab der Altersrente? Oder wird die Em-rente angepasst

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +4

      Wenn diese Erziehungszeiten vor dem Leistungsfall-Datum der EM-Rente entstanden sind, dann zählen sie in der Regel auch mit bei der Ermittlung der Zurechnungszeit und wirken dann rentensteigernd für die EM-Rente.

  • @corneliagregorius112
    @corneliagregorius112 3 месяца назад

    Hallo, ich bekomme jetzt die volle Rente wegen Erwerbsminderung und arbeite in der Woche 10 Stunden. Bisher habe ich wirklich jeden Tag 2 Stunden gearbeitet. Weil es aber effizienter wäre, soll ich nun an 2 Tagen 4 Stunden arbeiten und an 1 Tag 2 Stunden. Zwischendrin hätte ich dann immer 1 komplett freien Tag zum Ausruhen. Mein Arbeitsvertrag läuft nur über diese 10 Stunden. Wie ich die Zeit aufteile, wird mir nicht vorgeschrieben. Kann ich damit, dass ich an 2 Tagen 4 Stunden arbeite Probleme mit der DRV bekommen? Fragt überhaupt jemand explizit nach, an welchen Tagen ich wie viel arbeite?

    • @mehrfachanders8912
      @mehrfachanders8912 2 месяца назад

      Würde mich auch interessieren , mir wurde vom vdk gesagt, das ich 2 mal 4 Stunden arbeiten kann. Da Passiert nix. Weil 5 mal 2 Stunden schaff ich nicht . Aber 2 mal 4 geht, mit Abstand geht . Aber mich verunsichert nun mein Umfeld, ist verboten. Also was stimmt denn nun .

  • @user-uw7yb6xf7d
    @user-uw7yb6xf7d 5 месяцев назад

    Wenn man eine EWR bezieht hat es seine Gründe. Vielleicht, wenn befristet und teils befristet, kann man noch etwas arbeiten, aber bei voller EWR kann ich absolut nicht mehr arbeiten und ich bin dankbar, dass ich nun diese Rente beziehen kann und nicht mehr in meinen früheren Krankenpfleger Beruf arbeiten muss. Dafür kann man eben in Deutschland mit chronischer Erkrankungen keine grossen Sprünge machen aber man bekommt eben eine Versorgung. Dies kann ich mir nicht in allen EU Länder vorstellen

  • @martinade5503
    @martinade5503 Год назад

    Die Deutsche Rentenversicherung prüft zwischendurch .....habe etliche male was vom Arbeitgeber ausfüllen lassen müssen

  • @inhalator444
    @inhalator444 7 месяцев назад

    Muss ich der rentenkasse mitteilen wenn ich einen minijob anfange?

    • @kawasakikawa3337
      @kawasakikawa3337 5 месяцев назад

      Ja muss gemeldet werden. Ein Anruf reicht

  • @brawo1082
    @brawo1082 Год назад

    Also wäre es wie in meinem Fall mit 64 Jahren förderlich, meine unbefristete volle EM-Rente in eine Rente wegen Schwerbehinderung (liegt vor) umzuwandeln. Somit wären die Probleme bzgl. Hinzuverdienst u. Arbeitsdauer gelöst oder?

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +6

      Ja, das kann man machen.
      In der Schwerbehinderten-Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr und auch keine Arbeitszeitbeschränkung.
      In den allermeisten Fällen bleibt die Höhe der Rente bei der Umwandlung auch unverändert (höher wird sie nur in seltenen Fällen).
      Wenn man allerdings diese längeren Arbeitszeiten und den Wegfall der Verdienstbeschränkungen gar nicht in Anspruch nehmen will, kann man auch bis zur persönlichen Regelaltersgrenze in der EM-Rente bleiben.
      Das hat den Vorteil, dass dann die Einkommensteuerlast auf die spätere Altersrente etwas niedriger ausfallen wird. Sehr groß ist dieser Effekt allerdings nicht (je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens vielleicht ein paar Euro im Monat).

  • @webteufelbrb
    @webteufelbrb Месяц назад

    😮Okay ich muß meine Rentekasse Anrufen den habe 60% und konnte 3h Arbeiten 😮Nun 2Schlaĝanfall letztes Jahr!!

  • @johannesbauer8045
    @johannesbauer8045 10 месяцев назад

    Ich habe eine Volle Erwerbsmiterungs Rente statt Teil Erwerbsmiterungs Rente bekommen wegen Verschlossenheit am Arbeitsmarkt wenn ich jetzt 2bis 3 Stunde Arbeiten können die meine Erwerbsmiterungs Streichen

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад

      Also eine Arbeitsmarktrente.
      Sei doch froh, dann kannst bald in die reguläre Altersrente wechseln.

  • @steinhoffsandra1969
    @steinhoffsandra1969 Год назад +1

    Ich weiß ja auch nicht wie wichtig das Wort üblich in dem Paragraphen ist, den eins steht fest es ist ein Himmel weiter unterschied ob man Mama und Papa oder so zuhause pflegt oder in einer Pflegeeinrichtung

  • @christophoswald3913
    @christophoswald3913 Год назад

    Mein Freund hat seine Erwerbsminderungsrente aufgehoben bekommen mit der Begründung, ein Mensch der in diesem Maße an Demonstrationen teilnimmt, ist auch arbeitsfähig.
    Er hat regelmäßig an Großdemos teilgenommen und jedesmal Videos bei Facebook gepostet.

    • @MarieluiseLuenstedt
      @MarieluiseLuenstedt 8 месяцев назад

      8

    • @WATWerner
      @WATWerner 6 месяцев назад

      Tja, selbst schuld. Wie kann man sich nur bei Faaazzzzeeeebbbooookkk anmelden und alles posten.

  • @Su-pk2nk
    @Su-pk2nk Год назад

    Wie schaut es aus im Bezug auf die Möglichkeit der Verweisbarkeit auf erlernte Berufe?

  • @stefanrichtsteig3656
    @stefanrichtsteig3656 Год назад

    Da ist ein Loch im Gesetz: Wo gehört derjenige hin, der 4 h arbeiten kann?

    • @stefanrichtsteig3656
      @stefanrichtsteig3656 Год назад

      Sorry, ich habe meinen Verständnisfehler gefunden, danke.

    • @ramto7584
      @ramto7584 Год назад +4

      derjenige erhält eine halbe Erwerbsminderungsrente,also ab 3std. aber weniger wie 6std.tägliches leistungsvermögen.

  • @b.rommel6584
    @b.rommel6584 Год назад

    Hallo. Zählt denn der Arbeitsweg zu der Obergrenze von 3 Stunden?

  • @phoenixsubliminals765
    @phoenixsubliminals765 10 месяцев назад +1

    Wenn man soll erwerbsgemindert ist, kann man nicht pflegen, dann hat man Anspruch auf Pflege. Pflege geht ein die Substanz und wenn man selber nicht ganz fit ist psychisch und physisch über die Grenzen.

  • @Schwarzarbeiterin
    @Schwarzarbeiterin Год назад +1

    Also wer es jetzt immer noch nicht verstanden hat…

  • @alihamid7942
    @alihamid7942 Год назад

    Hallöchen , wie ist es wenn man im klageverfahren wegen EM Rente befindet und der rentenantrag 2 Jahre zurückliegt, gilt der neue rentenwert bei Entscheidung oder der rentenwert bei Antragstellung vor 2 Jahren? Lg

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +8

      Entscheidend ist bei Zuerkennung der EM-Rente, auf welches Datum die Rentenversicherung den LEISTUNGSFALL festsetzt.
      Von diesem Datum an wird dann die Zurechnungszeit für die EM-Rente ermittelt, und nur bis zu diesem Leistungsfall-Datum gehen bereits erworbene Entgeltpunkte in die Berechnung dieser Zurechnungszeit mit ein.
      Der Beginn der EM-Rente liegt dann häufig 6 Monate nach diesem Leistungsfalldatum. Der Rentenbeginn kann aber auch nach diesen 6 Monaten liegen, vor allem, wenn der Leistungsfall schon deutlich länger als 6 Monate zurückliegt bei Bewilligung der EM-Rente.
      Bei durchgehender langer Krankheit wird das Leistungsfall-Datum häufig auf den ersten Tag der entsprechenden ersten Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung gesetzt. Das kann dann ggf. sogar Jahre in der Vergangenheit liegen. Das alles wird im EM-Rentenbescheid genau erläutert.
      Für die ggf. noch zurückliegenden Zeiträume wird dann jeweils der damals geltende Rentenwert (Wert pro Entgeltpunkt) für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente herangezogen. Die jeweilige Höhe der EM-Rente berechnet man dann durch Multiplikation der für die EM-Rente ermittelten Entgeltpunkte und dem jeweils gültigen Rentenwert.
      Hier die Werte für Renten-West (für Ost sind sie jeweils etwas niedriger, ab 1.7.2023 dann gleich):
      ab 1.7.2020: 34,19 €
      ab 1.7.2021: 34,19 €
      ab 1.7.2022: 36,02 €
      ab 1.7.2023: 37,60 €
      Wenn die EM-Rente also zum Beispiel mit 30 Entgeltpunkten berechnet wird, dann bekommt man im 2. Halbjahr 2021 und 1. Halbjahr 2022 eine monatliche Bruttorente von 1.025,70 Euro (30 EP x 34,19 Euro), anschließend dann ein Jahr lang eine Rente von 1.080,60 Euro usw.
      Wenn dann rückwirkend Anspruch auf EM-Rente festgestellt wird, erfolgt dann, wenn man in diesen Zeiten noch Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hatte, eine automatische Verrechnung der Rente mit diesen Ansprüchen. Wichtig dabei: der EM-Rentner muss dann aber nichts nachzahlen, wenn die EM-Rente jeweils niedriger war als die bezogenen Sozialleistungen (was regelmäßig der Fall ist).
      In den seltenen Fällen, dass die EM-Rente in diesen Zeiten höher war als die bezogenen Sozialleistungen, erhält der Rentner natürlich den Differenzbetrag noch als Nachzahlung ausbezahlt.
      Kleine Lästigkeit: in Fällen der nachträglichen Verrechung der gegenseitigen Ansprüche zwischen Rentenversicherung, Krankenversicherung und Agentur für Arbeit kann es häufig dazu kommen, dass bereits festgestellte Stuerbescheide der vergangenen Jahre nochmals angepackt und geändert werden müssen, weil diese Verrechnungen in der Regel durchaus zu anderen Einkommensteuer-Festsetzungen führen.

    • @alihamid7942
      @alihamid7942 Год назад +4

      @@darkstar4246 danke für die umfangreiche Erläuterung und Erklärung 👍MfG

    • @darkstar4246
      @darkstar4246 Год назад +5

      @@alihamid7942 Jederzeit gerne.

  • @alexanderseq4745
    @alexanderseq4745 Год назад

    Vielleicht sollte man die Begriffe "erwerbstätig", "Hinzuverdienst" und "Aufwandentschädigung" noch einmal erklären.

  • @ankek29
    @ankek29 Год назад +1

    Mann hatt eine Einschrenkung die ein nicht erlaubt jede Tätigkeit auszuüben und diese wenigen Stunden machen es fast unmöglich eine Arbeit zu finden.

    • @christeddy183
      @christeddy183 Год назад +2

      Das stimmt. Ich hab immer so Fahrerjobs gemacht. Backwaren zu den zur Bäckerei zugehörigen Filialen liefern, für ein Dentallabor Abdrücke von den Zahnärzten geholt, Schienen etc ausgeliefert. Neuwagen von einem BMW-Vertragsautohaus zu den Kunden überführt, Autos zur Werkstatt überführt etc. Da braucht man überall nix können. Mit meiner Polyneuropathie klappte das.

  • @monikakrezinger1128
    @monikakrezinger1128 Год назад

    Stimmt nicht ganz. Habe eine Tätigkeit aufgenommen. 2 Stunden täglich. Montag bis Freitag. Leider hat der Arbeitgeber ne Fehler gemacht, und mich irgendwie anders angemeldet. Anscheinend bei Reinigungstätigskeit ist es so. Ab 01. 05 .23 wurden die Stunden reduziert auf 1,75 Stunden täglich. Somit habe ich nun ein nebenjob. Verstehe ich nicht, was der Unterschied ist . Wurden ich mich freuen, wenn Sie mir das erleuchten würden. Muss ich dazu noch erwähnen, daß ich am 21. 03 23 angemeldet bin und am 29. 03.23 eine Arbeitsunfall hatte. Arbeitgeber sagt, die zahlen es nicht. Habe für März 23 nur 299,...Euro bekommen, Verstehe ich nicht warum ich so gemeldet wurde. Natürlich habe ich Briefe von Rentenversicherung bekommen, es ist ein Teufelskreis, was ich immer noch nicht begreifen kann
    Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar. LG und Danke für alles, was Sie für uns tun.

  • @johannesbauer8045
    @johannesbauer8045 Год назад

    Ich habe eine Teilzeitrente die ist Ungewandelt für eine volle Erwerbsmiterungs Rente wegen Verschlossenheit am Arbeitsmarkt ich Darf Nebrbei nicht Dazu Verdienen dann bekäme ich keine Rente mehr hatte Oktober die Rente wieder für 3 Jahre bewillih bekommen

  • @carolafokken7954
    @carolafokken7954 Год назад +2

    Genau , nur nicht zu einem Berater der Rentenversicherung damit gehen , da weckt man schlafende Hunde . Da kommt im schlimmsten Fall der Generalverdacht , dass einem die Rente nicht mehr zusteht .