Wer seine Kinder loswerden will, sollte sich unbedingt an das Jugendamt wenden. Die Kinderklaubranche freut sich schon darauf, dass ihr Kinder zur Verwertung vom Jugendamt zugeführt werden.
Leider ist die Reihenfolge der Aufgaben der Jugendämter hier falsch dargestellt und leider sehen auch viele Jugendämter die Reihenfolge so falsch wie hier dargestellt. Richtig ist, dass zunächst durch das Jugendamt sämtliche möglichen Hilfen, Förderungen Hilfen und ausführlichen Beratungen erbracht worden sein müssen, bevor eine Inobhutnahme und Fremdunterbringung wegen sogenannter Kindeeswohlgefährdung führen dürfen, wenn alle anderen milderen Mittel wie Beratung und Unterstützung (aufgrund des uneinsichtigen Verhaltens der Eltern) erfolglos geblieben sind. Es wird der e.V. freundlich gebeten, dieses Video zu berichtigen, indem die Reihenfolge der Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften richtig gestellt und auf die Inobhutnahme als letztes Mittel hingewiesen wird. Bei dieser Gelegenheit wird empfohlen, auch auf die neue Rechtslage gemäß § 9a SGB VIII hinzuweisen. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Wer seine Kinder loswerden will, sollte sich unbedingt an das Jugendamt wenden. Die Kinderklaubranche freut sich schon darauf, dass ihr Kinder zur Verwertung vom Jugendamt zugeführt werden.
Leider ist die Reihenfolge der Aufgaben der Jugendämter hier falsch dargestellt und leider sehen auch viele Jugendämter die Reihenfolge so falsch wie hier dargestellt.
Richtig ist, dass zunächst durch das Jugendamt sämtliche möglichen Hilfen, Förderungen Hilfen und ausführlichen Beratungen erbracht worden sein müssen, bevor eine Inobhutnahme und Fremdunterbringung wegen sogenannter Kindeeswohlgefährdung führen dürfen, wenn alle anderen milderen Mittel wie Beratung und Unterstützung (aufgrund des uneinsichtigen Verhaltens der Eltern) erfolglos geblieben sind.
Es wird der e.V. freundlich gebeten, dieses Video zu berichtigen, indem die Reihenfolge der Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften richtig gestellt und auf die Inobhutnahme als letztes Mittel hingewiesen wird.
Bei dieser Gelegenheit wird empfohlen, auch auf die neue Rechtslage gemäß § 9a SGB VIII hinzuweisen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Jugendamt unsere Partner habe ich richtig verstanden🙄🤔