Ich glaube, dass es unter anderem um einen schweizer Militärgesandten ging, der zu Besuch war. Die Fahzeuge standen in letzter Zeit öfters vor dem Hotel Steinberger in der Herrengasse und dort sah ich auch den Herren in schweizer Uniform.
Da fahren zwei deutsche BMW's mit Blaulicht - das ist erlaubt ? Ich dachte immer für Blaulicht und Folgetonhorn muss Gefahr in Verzug gegeben sein - das ist bei einem Opernbesuch(?) gegeben ?
§26 STVO schreibt: "[Das Blaulicht/Folgetonhorn] ... dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden." Also ist das wohl klar erlaubt. (Kein Jurist)
@@Drachenlord1510 das es irgendeine Regel (und sei Augen zudrücken) gibt damit sich auch landesfremde Behörden hier wichtig machen können glaube ich sofort.
Schönes Video
Weiter so
Ich liebs 💙
Wie wir seit der Geschichte mit der Kanzler-Gattin wissen, sind bei der österreichischen Polizei nicht nur die BMWs "fett".
Ich bekomme auch immer eine Polizeieskorte... 😂😂😂
Amazing video!
Mann bin ich echt der einzige Mensch hier 😢
Nur Bots hier 😂
Ich glaube, dass es unter anderem um einen schweizer Militärgesandten ging, der zu Besuch war. Die Fahzeuge standen in letzter Zeit öfters vor dem Hotel Steinberger in der Herrengasse und dort sah ich auch den Herren in schweizer Uniform.
❤
Und weidaaaa?????
Da fahren zwei deutsche BMW's mit Blaulicht - das ist erlaubt ? Ich dachte immer für Blaulicht und Folgetonhorn muss Gefahr in Verzug gegeben sein - das ist bei einem Opernbesuch(?) gegeben ?
§26 STVO schreibt:
"[Das Blaulicht/Folgetonhorn] ... dürfen diese Signale nur bei Gefahr im Verzuge, zum Beispiel bei Fahrten zum und vom Ort der dringenden Hilfeleistung oder zum Ort des sonstigen dringenden Einsatzes verwenden. Außerdem dürfen die angeführten Signale soweit als notwendig nur noch zur Abwicklung eines protokollarisch festgelegten Programms für Staatsbesuche oder sonstige Staatsakte sowie in Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen verwendet werden."
Also ist das wohl klar erlaubt. (Kein Jurist)
@@Drachenlord1510 von einem ausländischen Einsatzfahrzeug steht da nichts ?!
@@wolfgangwpunkt3474 Meinst nicht, das Länder in dieser Hinsicht Abkommen und Verträge haben um die Zusammenarbeit zu ermöglichen?
@@Drachenlord1510 das es irgendeine Regel (und sei Augen zudrücken) gibt damit sich auch landesfremde Behörden hier wichtig machen können glaube ich sofort.
@@wolfgangwpunkt3474 warum hörst du dich so ablehnend sagen an?
🙄🙄🙄
POLIZEISTAAT!